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Vorlage zur Beschlussfassung, 18.01.2011.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, 18.01.2011.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
17.10.15, 17:08
Aktualisiert
27.01.18, 22:06

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin VI. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, BA TOP: 048 / 11.1 Vorlage zur Beschlussfassung Drs.Nr.: VI/1707 Datum gem. § 19 (3) GO 24.02.2011 Gremium StaV BVV Sitzung Beratungsstand BVV/VI/048 Betr.: Zustimmung zu den Ausbauvarianten für den Ausbau der Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee und der Teilstrecke des Plutowegs vom Ende der Wohnbebauung bis zum Grenzweg Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung stimmt der in Anlage 1 zum BA-Beschluss Nr. 550/11 dargestellten Ausbauvariante zum Ausbau der Spreepromenade und der Teilstrecke des Plutowegs zu. Begründung: Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist bei dem Ausbau von Straßen die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung zu der durchzuführenden Ausbauvariante vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante einzuholen. Die in der Anlage 1 zum BA-Beschluss Nr. 550/11 dargestellte Ausbauvariante entspricht den Vorschriften des Straßenausbaubeitragsgesetzes und ist zustimmungsfähig. Die Äußerungen der Beitragspflichtigen wurden gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme gemäß Anlage 2 zum BA-Beschluss Nr. 550/11 einbezogen. Zur weiteren Begründung wird auf die Anlage 2 des beigefügten Bezirksamtsbeschlusses Nr. 550/11 verwiesen. Berlin, den 18.01.2011 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Gabriele Schöttler Bezirksbürgermeisterin VI/1707 Rainer Hölmer Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung Vorlage zur Beschlussfassung vom: 18.01.2011 Seite: 1/43 Anlage 1 zur BA-Vorlage ..... /10 Ausbauvariante Zur näheren Beschreibung der durchzuführenden Ausbauvariante wurde die Anlage 1 in die folgenden Unteranlagen gegliedert: 1.1 Baubeschreibung 1.2 Bauausführungsplan Spreepromenade im Maßstab 1: 500 1.3 Bauausführungsplan Plutoweg im Maßstab 1: 500 Anlage 1.1 zur BA-Vorlage ..... /10 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt Baubeschreibung Touristische Geländeerschließung Areal rund um den Müggelsee hier: Touristischer Radweg um den Müggelsee (nördliche Seite) Teil A: Beschreibung der baulichen Anordnung 1. Allgemeines Der auszubauende Radweg ist ein Vorhaben zur Verbesserung der Erschließung regionaler und überregionaler touristischer Ziele. Es ergeben sich hierdurch diverse positive Effekte für die Region (regionale Aspekte):       Die Vermarktung der Region kann durch einen Radwanderweg vorangetrieben werden. Der Werbeeffekt wird erhöht. Die touristische Attraktivität der Region wird stark erhöht. Die Erschließung der Region wird gefördert, d. h. Neuansiedlungen von Hotels, Gaststätten, Radverleih u. v. m. Der Müggelsee und seine Umgebung wird erlebbarer gestaltet. Es findet eine Besucherlenkung statt. Die Folge ist die Sicherung von Biotopen, der Schutz der bestehenden Natur, Pflege und Erhalt von Artenvielfalt und Gewährleistung der Funktion des Naturhaushalts als Lebensgrundlage für den Menschen. Mit Hilfe eines Informations- und Leitsystems werden die Orientierung und eine Sensibilisierung für den Naturschutz ermöglicht. Des Weiteren werden im Folgenden auch überregionale Aspekte betrachtet:      Im Zuge des Märkischen Drehkreuzes bildet die Region um den Müggelsee das Herzstück für die Berliner und Brandenburger Besucher. Im Hinblick auf die EU-Osterweiterung bildet die südöstlichste Region Berlins mit dem Müggelsee, dem Dahme-Seen-Gebiet und dem großen Scharmützelsee eine Öffnung und Verbindung zum Oder-Nationalpark. Es besteht ein überregionales Interesse von Tagesausflüglern und Naherholern, die Berlins größtes zusammenhängendes Wassergebiet und zugleich Berlins größten See zum Ziel haben. Dabei kommen die Besucher nicht nur aus Berlin-Brandenburg, sondern aus ganz Deutschland und zunehmend auch aus dem Ausland. Der Rundweg besitzt verbindenden Charakter. Durch die Schließung der Tangenten und der gleichzeitigen Entstehung des Rundweges werden sowohl der R 1, der RR 9 als auch der Spree-Radweg miteinander verbunden. Sie stellen somit ein zusammenhängendes Radwegenetz dar, welches das Interesse von Radfahrern und Radwanderern in ganz Deutschland weckt. Der Rundweg verbindet die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), die in den Uferregionen des Müggelsees zu finden sind. Seltene Tiere und Pflanzen können allein oder mit Hilfe von Lehrpfaden (z. B. am Teufelssee) entdeckt werden. Dabei ermöglicht der Rundweg eine flexible Routenwahl. 2. Begründung der Notwendigkeit 2 2.1 Baulicher Zustand Die geplante Radwegroute verläuft im Wesentlichen über öffentliche Straßen, teilweise unter Mitnutzung der überregionalen Radroute RR 9 und des Europaradweges R 1. Die einzelnen Teilabschnitte im 1. und 2. Bauabschnitt entsprechen nicht den Ansprüchen, die an eine Radwegroute gestellt werden. Es sind teilweise ausgebrochene und mit Schadstellen durchsetzte Asphaltfahrbahnen und teilweise Großpflasterfahrbahnen vorhanden. Des Weiteren sind zwei Teilabschnitte bisher unbefestigt (Spreepromenade und Plutoweg). Im Rahmen der Gesamtmaßnahme sollen viele kleinere Teilflächen, in unterschiedlichen Bauweisen saniert werden. In der Spreepromenade und im betreffenden Bereich des Plutoweges soll erstmals eine Befestigung hergestellt werden. 1. Bauabschnitt: Hirschgartenviertel 1.1 Ahornweg von Fürstenwalder Damm bis Spreepromenade 1.2 Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee 1.3 Sternallee von Spreepromenade bis Weg zur Quelle einschl. Kreisverkehr 2. Bauabschnitt: Rahnsdorf 2.1 Fichtenauer Straße von Fürstenwalder Allee bis Mühlenweg 2.2 Mühlenweg von Fichtenauer Straße bis Ukeleipfad 2.3 Ukeleipfad von Mühlenweg bis Plutoweg 2.4 Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg 2.5 Rialtoring von Brückenrampe Kanal bis Finkenweg 2.6 Rialtoring von Schwanenweg bis Rialtobrücke 2.7 Biberpelzstraße von Rialtobrücke bis Haus-Nr. 8 2.8 Biberpelzstraße von Haus-Nr. 22 A bis Höhe Brücke 2.9 Im Haselwinkel von Biberpelzstraße bis Waldstraße Insgesamt handelt es im 1. Bauabschnitt um ca. 2800 m² und im 2. Bauabschnitt um 7.300 m², insgesamt also ca. 10.100 m². 2.2 Verkehrssituation Bei den betroffenen Teilabschnitten der geplanten Radwegroute handelt es sich fast ausschließlich um Anliegerstraßen in Tempo-30-Zonen (Wohngebiete mit Einfamilienhausbebauung). Die Spreepromenade ist lediglich eingeschränkt als Geh- und Radweg öffentlich gewidmet. 2.3 Verkehrsbelastung Die derzeitige Verkehrsbelastung ist als gering einzuschätzen. 2.4 Anliegende Nutzungen Die auszubauenden Teilabschnitte liegen in den Siedlungsgebieten Hirschgarten und Rahnsdorf und erschließen im Wesentlichen Einfamilienhausgrundstücke. 2.5 Leitungsbestand Es liegen in den geplanten Bauabschnitten Kabel für die Straßenbeleuchtung und Stromversorgung, Ver- und Entsorgungsleitungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und Anlagen der Telekom AG sind vorhanden. Anlagen der GASAG sind ebenfalls vorhanden. Teilweise sind Arbeiten der Leitungsbetriebe im Vorfeld der Baumaßnahmen geplant. 3 Teil B: Bautechnische Beschreibung 1. Örtliche Bodenverhältnisse Die Baugrundverhältnisse wurden nicht untersucht. Es wird von einer Frostempfindlichkeitsklasse F 2 ausgegangen. 1.1 Baugrund Weitestgehend sind keine Baugrunduntersuchungen notwendig, da lediglich der Oberbau der betroffenen Fahrbahnen verändert wird. Annahme für den Ausbau Spreepromenade und Plutoweg: Bodengruppe (DIN 18 196) Frostempfindlichkeitsklasse Bodenklasse (DIN 18 300) Verdichtbarkeitsklasse SE/SU F1 3/4 V1 (normal verdichtbar) 1.2 Umweltverträglichkeit Es existieren nach Kenntnisstand des Umwelt- und Naturschutzamtes, FB Umweltschutz, keine Altlasten oder anderweitige schädliche Veränderungen des Bodens. 1.3 Kampfmittelbelastung Es liegen keine Erkenntnisse über das Vorhandensein von Kampfmitteln vor. 2. Bauablauf 2.1 Bauzeit Die Bauzeiten für die einzelnen Teilabschnitte betragen von 1 Monat bis 6 Monate. Es wurden Bauleistungen der Leitungsverwaltungen (BWB) angezeigt. Der Straßenbau erfolgt nach Leitungsverlegung der Berliner Wasserbetriebe (1. Bauabschnitt Ahornweg, Sternallee). Für den Ausbau der Spreepromenade ist eine Bauzeit von ca. 2 Monaten vorgesehen. Der Ausbau der Teilstrecke des Plutoweges im Bereich von Ende Bebauung bis Grenzweg wird voraussichtlich 6 Monate in Anspruch nehmen. 2.2 Verkehrsführung während der Bauzeit Alle Teilmaßnahmen erfolgen im Wesentlichen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs. Zeitweise Einschränkungen sind jedoch möglich. Der Anliegerverkehr ist in Absprache mit den Betroffenen aufrecht zu erhalten. Die Bürger sind rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten. Bei den eingangs aufgeführten Baumaßnahmen im Bereich des geplanten touristischen Radweges handelt es sich überwiegend um beitragsfreie Instandsetzungsmaßnahmen an vorhandenen Fahrbahnbefestigungen. Lediglich die geplanten Vorhaben in der Spreepromenade (1. BA, Nr. 1.2) und im Bereich des Plutoweges (2. BA, Nr. 2.4) sind als beitragsfähige Ausbaumaßnahmen im Sinne des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) zu bewerten. Dementsprechend beziehen sich alle weiteren Erläuterungen ausschließlich auf diese beiden Ausbaumaßnahmen. 3. Vorhandener Zustand 4 Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee: Die Spreepromenade hat eine Länge von ca. 210,0 m und dient als gemeinsamer Geh- und Radweg. Bisher ist diese Verkehrsanlage unbefestigt. Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg: Die betroffene Teilstrecke des Plutowegs hat eine Länge von ca. 340 m. Bisher ist die Anliegerstraße in diesem Bereich unbefestigt bzw. zum Teil mit einem Bitumen-SchotterGemisch verdichtet. 3.1 Querschnitte Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee: Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg: i.M. 5,00 m Breite i.M. 4,00 m Breite 4. Geplanter Ausbau 1. BA, Nr. 1.2 Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll in der ca. 210 m langen, bisher unbefestigten Spreepromenade, eine Promenadenbefestigung zur Nutzung als gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt werden. Die Befestigungsbreite wird ca. 2,50 m betragen. Die Seitenstreifen bleiben unbefestigt. 2. BA, Nr. 2.4 Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll im ca. 340 m langen, bisher unbefestigten Bereich des Plutoweges eine Fahrbahnbefestigung in Asphaltbauweise hergestellt werden, die beidseitig durch Borde begrenzt wird. Die Befestigungsbreite wird insgesamt ca. 2,50 m betragen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Seitenbereich, der einseitig als Versickerungsfläche über belebter Bodenzone ausgebildet wird. Darüber hinaus ist im Ausbaubereich der Einbau einer durchgehenden Straßenbeleuchtungsanlage geplant. 4.1 Entwurfselemente Die Spreepromenade wird als Geh- und Radweg mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Der Plutoweg wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) nach Tafel 1, Zeile 3 (Bauklasse VI) hergestellt. Die Regenentwässerung erfolgt über eine belebte Bodenzone in den Seitenbereichen. 4.2. Querschnitte Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee (Geh- und Radweg) Gesamtbreite: 5,00 bis gepl. Promenadendecke aus Diabassplitt: Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg Gesamtbreite: geplante Asphaltbefestigung einschl. Borde belebte Bodenzone als Versickerungsstreifen 4,00 1,30 7,00 m 2,50 m bis 8,00 m 2,70 m bis 5.30 m 4.3 Befestigungen Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee (Geh- und Radweg) 5 Es soll eine insgesamt 14 cm starke Promenadenbefestigung hergestellt werden (Schotterunterbau 10 cm dick, 4 cm Promenadendecke aus Diabassplitt). Im Anschlussbereich zum Ahornweg sind ca.10 m² Mosaikpflaster und 10 m Borde aufzunehmen und neu einzubauen. Plutoweg vom Ende der Wohnbebauung bis zum Grenzweg Auf einer 15 cm Schottertragschicht wird 10 cm Asphaltbefestigung eingebaut (2-schichtig) Der Seitenbereich wird einseitig als Versickerungsfläche über belebter Bodenzone ausgebildet. 4.4. Öffentliche Beleuchtung Eine Beleuchtungsanlage ist im betreffenden Bereich des Plutowegs bisher nicht vorhanden. Im Zuge der Baumaßnahme ist hier der Einbau einer öffentlichen Beleuchtungsanlage geplant. In der Spreepromenade ist durchgehend eine Beleuchtungsanlage vorhanden. 5. Planungsrechtliche Auswirkungen Die von der Ausbaumaßnahme betroffenen Flächen befinden sich im Bereich des öffentlichen Straßenlandes. 6. Beitragsrechtliche Auswirkungen Nach Abschluss der Arbeiten zur Erfüllung des Bauprogramms an der Spreepromenade und dem Plutoweg sind Straßenausbaubeiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) zu erheben. 7. Ver- und Entsorgungsanlagen In den Bereichen Spreepromenade und Plutoweg erfolgt die Entwässerung als Versickerung seitlich über den unbefestigten Streifen. Im Plutoweg sind im Zuge der Baumaßnahme Arbeiten von Vattenfall Europe für den Einbau der Beleuchtungsanlage durchzuführen. 8. Grünanlagen Es wird ein einseitiger Seitenstreifen als Versickerungsfläche neu angelegt und begrünt. Sollten Eingriffe in den Wurzelbereich von Bäumen während der Straßenbauarbeiten notwendig werden, ist unter Einhaltung der Baumschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung das Umwelt und Naturschutzamt zur fachlichen Beratung hinzuzuziehen. 9. Vergleichsbauten keine 9.1 Ausgeführte angrenzende Bauvorhaben Europaradweg R 1, Fahrrad-Radialroute RR 9 Anlage 2 zur BA-Vorlage … /10 Begründung/Einbeziehung der Äußerungen der Beitragspflichtigen: Zum Beschlusspunkt I. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist bei dem Ausbau von Straßen die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung zu der durchzuführenden Ausbauvariante vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante einzuholen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG über die Erteilung der Zustimmung. Die Äußerungen der Beitragspflichtigen sind gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahmen einzubeziehen. Die Voraussetzungen des Straßenausbaubeitragsgesetzes für die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Ausbauvarianten und die Zustimmung zu den Ausbauvarianten liegen vor. Die Einbeziehung der Äußerungen der Beitragspflichtigen erfolgt gemäß Nr. 4. d. in Verbindung mit der Anlage 2.3. Zum Beschlusspunkt II. Da gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG vor der Entscheidung über die durchzuführenden Ausbauvarianten die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung einzuholen ist, beschließt das Bezirksamt die in der Anlage 1 dargestellten Ausbauvarianten für den Plutoweg und die Spreepromenade nach Vorliegen der Zustimmung durch die Bezirksverordnetenversammlung unter Einbeziehung der Äußerungen der Beitragspflichtigen gemäß Nr. 4. d. i.V.m. Anlage 2.3 durchzuführen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Ausbaumaßnahmen gegeben sind. Zur weiteren Begründung nachfolgend im Einzelnen: 1. Beschreibung der vorhandenen Verkehrsanlagen Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee: Die Spreepromenade hat eine Länge von ca. 210,0 m und ist bisher unbefestigt. Eine Straßenbeleuchtungsanlage, die eine ordnungsgemäße Ausleuchtung der Verkehrsanlage sicher stellt, ist vorhanden. Plutoweg vom Ende der Wohnbebauung bis zum Grenzweg: Die betroffene Teilstrecke des Plutowegs hat eine Länge von ca. 340 m und ist bisher ebenfalls unbefestigt. Die Verkehrsfläche ist lediglich teilweise mit einem Bitumen-Schotter-Gemisch Schottergemisch verdichtet. Ergänzend wird auf die Anlage 1.1 Seite 2, (Ziff. 2.1) verwiesen. 2. Beschreibung der Verkehrsfunktion, Nutzung und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage Der Plutoweg ist als Anliegerstraße zu bewerten. Anliegerstraßen sind Straßen, die ausschließlich oder überwiegend dem Anliegerverkehr dienen. Anliegerverkehr ist der Ziel- und Quellverkehr, der von den Anliegergrundstücken selbst ausgelöst wird. Die Straße liegt in einer Tempo-30-Zone eines Wohngebietes. Im betroffenen Bereich des Plutoweges sind lediglich einseitig auf der südwestlichen Seite genutzte Anliegergrundstücke vorhanden (überwiegend Kleingartennutzung). Auf der nordöstlichen Seite grenzen Waldflächen an. Bei der Spreepromenade handelt es sich um eine Uferpromenade entlang der Müggelspree. Diese Verkehrsanlage dient ausschließlich dem Radfahr- und Fußgängerverkehr (eingeschränkte Widmung als öffentlichen Geh- und Radweg) und ist somit als Wohnweg, der aus rechtlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden darf, zu bewerten. 2 Alle angrenzenden Baugrundstücke werden darüber hinaus aber auch durch befahrbare Anliegerstraßen erschlossen (mehrfach erschlossene Grundstücke). Im Übrigen wird auf die Anlage 1.1 Seite 2, (Ziff. 2.2 und 2.3) verwiesen. 3. Darstellung der Ausbauvarianten a. Ziel des Ausbaus (§ 1 StrABG) Ziel der Ausbaumaßnahmen ist es, die Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlagen auch für die Zukunft sicherzustellen bzw. nachhaltig zu verbessern, um diese an die heutigen verkehrlichen Anforderungen anzupassen – siehe Anlage 1.1 Seite 2 (Ziff. 2.2), Anlage 2.1.1 Seite 1 (Ziff. 2) und Anlage 2.1.2 Seite 1 (Ziff. 2). Im Ergebnis der Ausbaumaßnahmen werden den Anliegern sowie der Allgemeinheit jeweils, den heutigen Verkehrsbedürfnissen entsprechende, erstmals ausreichend befestigte Verkehrsanlagen zur Verfügung gestellt. b. Bauprogramm/Bereich, Art, Umfang der Ausbaumaßnahmen (§ 3 Abs. 1 StrABG) Spreepromenade Die Spreepromenade befindet sich im Ortsteil Friedrichshagen (Hirschgarten) und verläuft zwischen dem Ahornweg und der Sternallee entlang der Müggelspree. Die gesamte Verkehrsanlage soll in angemessener Weise befestigt werden. In einer Breite von ca. 2,50 m ist die Herstellung einer Promenadenbefestigung vorgesehen. Die Seitenstreifen bleiben als Versickerungsflächen für das anfallende Oberflächenwasser unbefestigt. Plutoweg Der Plutoweg befindet sich im Ortsteil Rahnsdorf. Im Bereich einer Teilstrecke, die sich vom Ende der beidseitig vorhandenen Wohnbebauung (Einfamilienhausgrundstücke Plutoweg Nr. 38 bzw. 39) bis zum Grenzweg erstreckt, soll der Plutoweg ebenfalls eine angemessene Fahrbahnbefestigung erhalten. Geplant ist eine Asphaltbefestigung in ca. 2,50 m Breite, die durch Borde begrenzt wird (Gesamtbreite einschl. Borde ca. 2,70 m). Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Seitenbereich, der einseitig auf der südwestlichen Seite als Versickerungsfläche über belebter Bodenzone ausgebildet wird. Darüber hinaus ist die Straßenbeleuchtungsanlage im Ausbaubereich zu ergänzen, um künftig eine ordnungsgemäße Ausleuchtung des Straßenraumes zu gewährleisten. Zu den konkret vorgesehenen Maßnahmen an den Teileinrichtungen der betreffenden Straßen und den, der Planung zugrunde liegenden baulichen Standards (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06; Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 01; Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege AV Geh- u. Radwege) wird auf die Anlage 1.1 Seiten 4 - 5, (Ziff 4.) sowie auf die Ausführungspläne, Anlagen 1.2 und 1.3 verwiesen. c. Einordnung der Ausbaumaßnahmen nach dem StrABG (§§ 1 Abs. 1, 2 StrABG) Insgesamt betrachtet, sind die beiden geplanten Ausbaumaßnahmen als Verbesserungen im Sinne des § 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 StrABG zu bewerten. Durch die Herstellung angemessener Befestigungen wird sich der Zustand der Verkehrsanlagen nach dem Ausbau, hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Verkehrsfläche sowie nach der Art ihrer Befestigung in einer Weise vom ursprünglichen Zustand unterscheiden, die deutlich positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat. Somit sind jeweils die Tatbestandsmerkmale einer beitragsfähigen Verbesserung im Sinne des § 2 Abs. 1 StrABG erfüllt. 3 Die vorgesehene Ergänzung der Beleuchtungsanlage im Plutoweg um ca. 10 zusätzliche Beleuchtungsmaste, erfüllt dem Grunde nach ebenfalls den Tatbestand einer Verbesserung. Mit In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des StrABG vom 08.07.2010 (GVBl. vom 22.07.2010, S. 398) stellt die Straßenbeleuchtung allerdings keine beitragsfähige Teileinrichtung mehr dar, so dass für geplante Ausbaumaßnahmen an dieser Teileinrichtung keine Straßenausbaubeiträge zu erheben sind. d. Erforderlichkeit der Ausbaumaßnahmen (§ 1 Abs. 2 StrABG) Die in der Anlage 1 dargestellten Ausbaumaßnahmen sind für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlagen erforderlich. Unbefestigte Verkehrsanlagen entsprechen, auch wenn sie wie im Falle der Spreepromenade lediglich dem Fußgänger- und Radverkehr dienen, keinesfalls mehr den heutigen verkehrlichen Erfordernissen. Darüber hinaus sollen durch die vorgesehenen Baumaßnahmen auch Lücken im geplanten touristischen Radweg um den Müggelsee (nördliche Seite) geschlossen werden. Der Aufwand für die technische Ausführung wurde so gering wie möglich gehalten. Wie unter Nr. 2 bereits ausgeführt, hat der Plutoweg die Funktion einer Anliegerstraße im Sinne des § 8 StrABG. Die Spreepromenade ist als unbefahrbarer Wohnweg im Sinne des § 11 StrABG zu bewerten. e. voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahmen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 StrABG) Die geplante Ausbaumaßnahme in der Spreepromenade wird bei Umsetzung des vorgelegten Bauprogramms voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 23.300,- Euro verursachen. Der geplante Teilstreckenausbau im Plutoweg wird bei Umsetzung des vorgelegten Bauprogramms voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 89.300,- Euro verursachen. f. Alternativausbauten (§ 3 Abs. 3 Satz 5 StrABG) Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 5 StrABG soll die Behörde in der Regel eine Ausbauvariante aufstellen und dabei kostengünstige Alternativausbauten benennen. Schon auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (u.a. § 7 LHO – Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) ist das Tiefbauamt verpflichtet, dem Zweck und Erfordernis entsprechend, die kostengünstigste Variante bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen vorzusehen. Dementsprechend wurde der Aufwand unter Beachtung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei der Aufstellung der vorliegenden Bauprogramme auf das straßenbautechnische und verkehrlich notwendige Maß reduziert. Zu der unter 3. b. dargestellten Ausbauvarianten kommen aus Sicht des Tiefbauamtes als Träger der Straßenbaulast daher keine kostengünstigeren Ausbaualternativen in Betracht. 4. Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 3 StrABG) a. Information der Beitragspflichtigen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 StrABG) Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 StrABG sind die Beitragspflichtigen rechtzeitig vor Beginn der Ausbaumaßnahmen über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich zu informieren. Beitragspflichtige im Sinne der §§ 1 Abs. 1 und 17 StrABG sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige dingliche Nutzungsberechtigte - auch Verfügungsberechtigte im Sinne von § 3 Abs. 3 VermG, vgl. § 17 Abs. 3 StrABG -, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlage Vorteile geboten werden. 4 Zu diesem Kreis gehören nicht lediglich obligatorisch Berechtigte, wie Mieter und Pächter. Die Beitragspflichtigen wurden über das betreffende Ausbauprogramm mit den anliegenden Schreiben (Anlage 2.2) hinsichtlich des Bereichs, der Art und des Umfangs der Ausbaumaßnahmen sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und über die für jedes Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge im Juli 2009 schriftlich informiert. Insgesamt wurden zur geplanten Maßnahme in der Spreepromenade für 8 betroffene Grundstücke 18 Informationsschreiben versandt. Zur geplanten Maßnahme im Plutoweg wurden für 7 betroffene Grundstücke 10 Informationsschreiben versandt. Weitere allgemeine Angaben zu den Beitragserhebungen, den betroffenen Grundstücken und der auf sie im Einzelnen voraussichtlich entfallenden Beiträge sind den Anlagen 2.1.1 und 2.1.2, insbesondere Ziff. 6 – 8 zu entnehmen. b. Anhörung der Beitragspflichtigen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 StrABG) Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 StrABG ist den Beitragspflichtigen bei der Information nach § 3 Abs. 3 Satz 1 StrABG Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen und Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Den Beitragspflichtigen wurde im Rahmen der Information nach § 3 Abs. 3 Satz 1 StrABG zugleich Gelegenheit zur Stellungnahme im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 StrABG gegeben - siehe Musterschreiben, Anlage 2.2. c. Gewährung von Einsicht in die Planungsunterlagen (§ 3 Abs. 3 Satz 4 StrABG) Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 StrABG sind die Beitragspflichtigen berechtigt, hierzu die Planungsunterlagen einzusehen. Die Beitragspflichtigen wurden auch auf dieses Recht im Rahmen der vorgenannten Information (siehe Musterschreiben) hingewiesen. Die Planunterlagen wurden im Zeitraum vom 03.08.2009 bis 21.08.2009 im Dienstgebäude des Tiefbauamtes Treptow–Köpenick öffentlich ausgelegt. Von dem Recht, in die Planungsunterlagen einzusehen, haben ca. 5 Personen Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden 5 schriftliche Stellungnahmen zu beiden Bauvorhaben abgegeben (3 Einwände zur Ausbaumaßnahme Spreepromenade, 2 Einwände zum Plutoweg - alle von Beitragspflichtigen) d. Einbeziehung der Äußerungen in die Entscheidung (§ 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG) Die Äußerungen der Beitragspflichtigen sind gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG in die Entscheidung über die Ausbauvariante einzubeziehen. Dies geschieht vorliegend gemäß Anlage 2.3 (Übersicht zu den eingegangenen Einwänden in Tabellenform). In der Anlage 2.3.1 und 2.3.2 sind die Äußerungen der Beitragspflichtigen wiedergegeben (Spalte 1) und behördlich bewertet (Spalte 2). In der Spalte 3 ist dargestellt und begründet, welchen Einfluss die Äußerungen aus welchen Gründen auf die Entscheidung über die Ausbauvariante haben. da. Darstellung der Äußerungen (Stellungnahmen/Einwände/Vorschläge) Die eingegangenen Äußerungen sind in der Anlage 2.3 Spalte 1 grundstücksrechtsbezogen (unter fortlaufender Nummerierung) dokumentiert. Allgemein ist festzustellen, dass keine Einwendungen von nicht beitragspflichtigen Bürgern erfolgten. 5 Im Einzelnen lassen sich die eingegangenen Einwendungen schwerpunktmäßig folgenden Sachfragen zuordnen: - Geplante Maßnahmen sind nicht erforderlich (5 Einwendungen) db. Bewertung/Gewichtung der Äußerungen (Stellungnahmen/Einwände/Vorschläge) Die straßenbehördliche Bewertung ergibt sich aus Anlage 2.3 Spalte 2. dc. Einbeziehung der Äußerungen (Stellungnahmen/Einwände/Vorschläge) in die Entscheidung – Abwägung – (§ 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG) Die Einbeziehung der Äußerungen in die Entscheidung über die Ausbauvariante ergibt sich aus der Anlage 2.3. Dort ist dokumentiert, welchen Einfluss der einzelnen Äußerung in Bezug auf die Ausbauvariante mit welcher Begründung beigemessen wird. Zur bautechnischen Ausführung gab es seitens der Beitragspflichtigen keine Hinweise in Bezug auf die Materialwahl. 5. Finanzierung Die Finanzierung der geplanten Ausbaumaßnahme wird zu 90 % im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Mittel) erfolgen. 10 % Kostenbeteiligung sind durch das Land Berlin abzusichern. 6. Voraussichtlicher Baubeginn und voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme Für die Ausbaumaßnahme in der Spreepromenade wird eine Bauzeit von ca. 2 Monaten vorgesehen. Die Ausbaumaßnahme im Plutoweg wird insgesamt einen Zeitraum von etwa 6 Monaten in Anspruch nehmen. Mit dem geplanten Ausbau kann nach Zustimmung der BVV und dem erforderlichen verwaltungstechnischen Vorlauf (für Ausschreibung und Vergabe) sofort begonnen werden. Anlage 2.1 zur BA-Vorlage ..... /10 Beitragsberechnung nach § 12 StrABG Da die Beitragsberechnung für die geplanten Ausbaumaßnahmen in der Spreepromenade bzw. im Plutoweg jeweils separat durchzuführen ist, wurde zur näheren Erläuterung der jeweiligen Sachverhalte die Anlage 2.1 in die folgenden Unteranlagen gegliedert: 2.1.1 Beitragsberechnung Spreepromenade 2.1.2 Beitragsberechnung Plutoweg Ausbaumaßnahme Spreepromenade Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10 Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Seite 1 von 6 Die im Folgenden aufgeführten geplanten Baukosten sind Brutto-Beträge inkl. 19 % MwSt Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll in der ca. 210 m langen, bisher unbefestigten Spreepromenade eine Promenadenbefestigung zur Nutzung als gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt werden. Die Befestigungsbreite wird ca. 2,50 m betragen. Die Seitenstreifen bleiben unbefestigt. 4. Auszubauende Teileinrichtungen Die Verkehrsanlage ist lediglich einseitig zum Anbau bestimmt. Alle Grundstücke werden darüber hinaus auch durch eine weitere befahrbare öffentliche Straße erschlossen (mehrfach erschlossene Grundstücke). Die Nutzung der Grundstücke erfolgt überwiegend in Form von Wohnbebauung (sonstige Nutzung gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 StrABG durch Ein- bzw. Mehrfamilienhausbebauung in offener Bauweise). 3. Art der baulichen Nutzung § 7 StrABG Die geplante Ausbaumaßnahme ist grundsätzlich im Sinne des § 1 Abs. 2 StrABG erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage insgesamt auch für die Zukunft zu gewährleisten, sodass nach Abschluss der Arbeiten Ausbaubeiträge zu erheben sind. Zum einen entspricht die bisher unbefestigte Verkehrsanlage, auch wenn diese lediglich dem Fußgänger- und Radverkehr dient, in keinem Fall den heutigen verkehrlichen Erfordernissen. Zum anderen soll durch die vorgesehene Baumaßnahme auch eine Lücke im geplanten Touristischen Radweg um den Müggelsee (nördliche Seite) geschlossen werden. Durch die Herstellung einer Befestigung wird sich der Zustand der Verkehrsanlage nach dem Ausbau hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Verkehrsfläche sowie nach der Art ihrer Befestigung in einer Weise vom ursprünglichen Zustand unterscheiden, die deutlich positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat. Somit ist der Tatbestand der Verbesserung im Sinne § 2 Abs. 1 StrABG erfüllt. 2. Beitragsfähige Maßnahme nach § 2 StrABG Die Spreepromenade ist der Straßenkategorie der unbefahrbaren Wohnwege zuzuordnen. Unbefahrbare Wohnwege sind selbständige öffentliche Straßen, die wie im vorliegenden Fall aus rechtlichen Gründen (hier eingeschränkte Widmung als Geh- und Radweg) oder aus tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar sind. Die beitragsfähigen Breiten der Teileinrichtungen und die prozentual von den Beitragspflichtigen zu tragenden Anteile des umlagefähigen Aufwands ergeben sich somit aus § 11 StrABG. 1. Einstufung der Verkehrsanlage nach §§ 8 - 11 StrABG BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt € / / Straßenentwässerung 2,50 gemeinsamer Geh- und Radweg (durchschnittlich auszubauende Breite) Straßenbeleuchtung / Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Gesamt höchste / / 4,00 / Ausbaubreite beitragsfähige in m Breite in m tatsächliche Gehweg (durchschnittlich auszubauende Breite) Teileinrichtung Seite 2 von 6 / / in m Zuschlag € 23.300,00 0,00 0,00 23.300,00 0,00 Herstellungskosten in € 0,00 / / 0,00 0,00 Grunderwerb in € 23.300,00 0,00 0,00 23.300,00 0,00 Gesamt in € 23.300,00 0,00 0,00 23.300,00 0,00 Gesamtkosten der Teileinrichtung in € Ausbaumaßnahme Spreepromenade Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10 beitragsfähiger Aufwand 0,00 / / Grunderwerbskosten in 4.2. Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands nach Tabelle in § 11 Abs. 2 StrABG 23.300,00 / Straßenentwässerung Gesamtaufwand / 23.300,00 / Herstellungskosten in Straßenbeleuchtung gemeinsamer Geh- und Radweg Gehweg Teileinrichtung 4.1. Kostenanteile der beitragsfähigen Teileinrichtungen BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt Ausbaumaßnahme Spreepromenade Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10 0,00 Straßenentwässerung Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Gesamt 0,00 23.300,00 0,00 Gesamt € beitragsfähiger Aufwand Seite 3 von 6 0,00 70 17.475,00 0,00 17.475,00 0,00 absolut € / 0,00 / 0,00 0,00 17.475,00 0,00 0,00 17.475,00 0,00 0,00 / / 0,00 0,00 davon davon Herstellungskosten in € Grunderwerb in € 5.825,00 5.825,00 5.825,00 0,00 0,00 davon davon Herstellungskosten in € Grunderwerb in € 0,00 75 70 75 % € 0,00 5.825,00 0,00 0,00 absolut umlagefähiger Anteil 30 0,00 25 % 25 30 € Anteil der Allgemeinheit 23.300,00 0,00 0,00 Straßenbeleuchtung gemeinsamer Geh- und Radweg Gehweg Teileinrichtung b) Straßenentwässerung Gesamt Straßenbeleuchtung gemeinsamer Geh- und Radweg Gehweg Gesamt beitragsfähiger Aufwand Im Zusammenhang mit der geplanten Ausbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich und somit fallen auch keine Grunderwerbskosten an. Teileinrichtung a) 4.3. Ermittlung des umlagefähigen Aufwands - gesondert berechnet für Herstellungs- und Grunderwerbskosten nach Tabelle in § 11 Abs. 2 StrABG Es scheiden keine Kostenanteile aufgrund von Überbreiten aus dem beitragsfähigen Aufwand aus, die der Sache nach sofort dem Anteil der Allgemeinheit zuzurechnen wären. BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt 2.330,00 € 15.145,00 € 5.825,00 € e) umlagefähiger Aufwand - % Anteile (vgl. Tabelle zu 4.3. a)) d) Anteil der Allgemeinheit - für Überbreiten (vgl. Tabelle zu 4.2.) b) Grunderwerbskosten Gesamt Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Dieser beträgt entsprechend der Berechnung insgesamt 5. Tatsächlicher umlagefähiger Aufwand Seite 4 von 6 2.333,00 Euro. Als umlagefähiger Aufwand sind für die geplante Ausbaumaßnahme in der Spreepromenade abzurechnen: h) von den Herstellungskosten 2.333,00 Euro f) von den Grunderwerbskosten 0,00 Euro zusammen 2.333,00 Euro die vorrangig zur Deckung des Anteils der Allgemeinheit verwendet wird und nachrangig den umlagefähigen Aufwand mindert bzw. deckt h) nicht gedeckte und damit tatsächlich umzulegende Herstellungskosten 20.970,00 € 17.475,00 € e) umlagefähiger Aufwand g) GA-Förderung im vorliegenden Fall 90% der Herstellungskosten Gesamt 5.825,00 € 5.825,00 € - % Anteile (vgl. Tabelle zu 4.3. a)) Gesamt 0,00 € 23.300,00 € a) Herstellungskosten Gesamt (siehe Tabelle zu 4.1.) c) Anteil der Allgemeinheit - für Überbreiten (vgl. Tabelle zu 4.2.) Ausbaumaßnahme Spreepromenade Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10 4.4. tatsächlich umzulegender Aufwand unter Berücksichtigung der GA-Förderung gemäß § 7 Abs.2 Satz 1 StrABG BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt - € - € - € - € - € Ausbaumaßnahme Spreepromenade Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10 Anzahl der Grundstücke 4 4 1 1,5 jeweiliger Nutzungsfaktor gemäß § 14 Abs. 3 Nr.3 a) und b) 9.781,00 m² Gesamtverteilungsfläche Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 2.333,00 Euro tatsächlicher umlagefähiger Aufwand 7. Verteilungsrechnung nach § 12 StrABG Seite 5 von 6 = Verteilungswert (Vw) in Höhe von 0,23851 Euro / m² Verteilungsfläche (VF) Die für ein Grundstück zu ermittelnde Verteilungsfläche (VF) ergibt sich aus der jeweiligen Grundstücksgröße, multipliziert mit dem entsprechenden Nutzungsfaktor (NF). Die Gesamtverteilungsfläche (Summe aller VF) zur Verteilung des umlagefähigen Aufwand beträgt : 9.781,50m² Nutzung vorhandene der Anliegergrundstücke Vollgeschosse sonstige Nutzung* 1 Wohnen 2 Gesamtzahl der Anliegergrundstücke: 8 Fläche aller Anliegergrundstücke : 8.195,00 m² Innerhalb des Verteilungsgebietes sind keine Bebauungspläne festgesetzt bzw. in Bearbeitung. Somit wurden die Grundstücke, die als berücksichtigungspflichtige Grundstücke zur Verteilung des umlagefähigen Aufwandes heranzuziehen sind, insgesamt nach § 13 Abs. 2 Nr.4 a) StrABG bewertet (im Zusammenhang bebauter Ortsteil - § 34 BauGB). Durch die Spreepromenade werden derzeit insgesamt 8 Grundstücke erschlossen, für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlage Vorteile geboten werden (§ 1 Abs.1 StrABG). Die Festlegungen zum Verteilungsgebiet und zur Bewertung der erschlossenen Grundstücke entsprechen den gegenwärtigen Gegebenheiten. Für die spätere Beitragserhebung selbst, wären dann die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vorliegenden tatsächlichen Gegebenheiten und rechtlichen Verhältnisse zugrunde zu legen. Bis zu diesem Zeitpunkt könnten z.B. Grundstücke geteilt, veräußert bzw. einer anderen Nutzung zugeführt werden, was sich im Rahmen der Beitragserhebung auswirken wird. Insofern stehen die folgenden Angaben unter Vorbehalt ! 6. Ermittlung der Verteilungsfläche unter Berücksichtigung der auf den erschlossenen Grundstücken vorhandenen Vollgeschosse BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Seite 6 von 6 Der auf die einzelnen Grundstücke entfallende Straßenausbaubeitrag ergibt sich dann aus der Vervielfachung der jeweils ermittelten Verteilungsfläche mit dem maßgeblichen Verteilungswert (0,23851 Euro pro m² Verteilungsfläche). Für mehrfach erschlossene Grundstücke ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 StrABG ein Teilerlass von einem Drittel des Ausbaubeitrages vorgesehen. Nach der derzeitigen Berechnung ergeben sich für die 8 in Anspruch zu nehmenden Grundstücke voraussichtliche Zahlbeträge zwischen 150,- Euro und 390,- Euro. Insgesamt wird mit tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 1.600,- Euro gerechnet. Ausbaumaßnahme Spreepromenade Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10 8. Berechnung des, auf die jeweiligen Grundstücke entfallenden Straßenausbaubeitrages nach § 12 StrABG BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt Ausbaumaßnahme Plutoweg Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10 Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Seite 1 von 6 4. Auszubauende Teileinrichtungen Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll im ca. 340 m langen, bisher unbefestigten Bereich des Plutoweges eine Fahrbahnbefestigung in Asphaltbauweise hergestellt werden, die beidseitig durch Borde begrenzt wird. Die Befestigungsbreite wird insgesamt ca. 2,50 m betragen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Seitenbereich, der einseitig als Versickerungsfläche über belebter Bodenzone ausgebildet wird. Darüber hinaus ist im Ausbaubereich der Einbau einer durchgehenden Straßenbeleuchtungsanlage geplant. Die Verkehrsanlage ist lediglich einseitig zum Anbau bestimmt. Die Nutzung der Grundstücke erfolgt überwiegend in Form von sonstiger Nutzung im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 2 StrABG (Kleingartenanlagen, Grünland, Wohnbebauung auf der südlichen Seite sowie Waldflächen auf der nördlichen Seite) 3. Art der baulichen Nutzung § 7 StrABG Die geplante Ausbaumaßnahme ist grundsätzlich im Sinne des § 1 Abs. 2 StrABG erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage auch für die Zukunft zu gewährleisten, sodass nach Abschluss der Arbeiten Ausbaubeiträge zu erheben sind. Zum einen entspricht die bisher lediglich mit einem Bitumen-Schotter-Gemisch verdichtete Verkehrsanlage nicht mehr den heutigen verkehrlichen Erfordernissen. Zum anderen soll durch die vorgesehene Baumaßnahme auch eine Lücke im geplanten "Touristischen Radweg um den Müggelsee" (nördliche Seite) geschlossen werden. Durch die Herstellung einer Fahrbahnbefestigung wird sich der Zustand der Verkehrsanlage nach dem Ausbau hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Verkehrsfläche sowie nach der Art ihrer Befestigung in einer Weise vom ursprünglichen Zustand unterscheiden, die deutlich positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit der Verkehrsanlage hat. Darüber hinaus soll im Rahmen der Baumaßnahme auch die Straßenbeleuchtungsanlage ergänzt werden, um künftig eine ordnungsgemäße Ausleuchtung der Verkehrsanlage zu gewährleisten. Bisher sind jeweils nur am Beginn und am Ende des Ausbaubereiches Beleuchtungsmaste vorhanden. Insgesamt betrachtet, ist die geplante Ausbaumaßnahme somit als Verbesserung im Sinne des § 2 Abs. 1 StrABG zu bewerten. 2. Beitragsfähige Maßnahme nach § 2 StrABG Der Plutoweg ist der Straßenkategorie einer Anliegerstraße zuzuordnen, da diese Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Anliegerverkehr ist der Ziel- und Quellverkehr, der von den Anlieger- und Hinterliegergrundstücken selbst ausgelöst wird. Die beitragsfähigen Breiten der Teileinrichtungen und die prozentual von den Beitragspflichtigen zu tragenden Anteile des umlagefähigen Aufwands ergeben sich somit aus § 8 StrABG. 1. Einstufung der Verkehrsanlage nach §§ 8 - 11 StrABG BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt 89.300,00 € / / / / Parkflächen Grünanlagen Straßenbeleuchtung Straßenentwässerung Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Gesamt 3,00 / / / € / in m 89.300,00 0,00 41.700,00 0,00 0,00 0,00 47.600,00 Herstellungskosten in € 0,00 / / 0,00 0,00 0,00 0,00 Grunderwerb in € 89.300,00 0,00 41.700,00 0,00 0,00 0,00 47.600,00 Gesamtkosten der Teileinrichtung in …€ 89.300,00 0,00 41.700,00 0,00 0,00 0,00 47.600,00 Gesamt in € Ausbaumaßnahme Plutoweg Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10 Zuschlag beitragsfähiger Aufwand Seite 2 von 6 2,00 5,00 5,50 beitragsfähige Breite in m Ausbaubreite in m 3,00 höchst mögliche tatsächliche Fahrbahn (durchschnittlich auszubauende Breite) Gehwege (beitragsfähig je Straßenseite max. 3m) Teileinrichtung 0,00 / / Grunderwerbskosten in 4.2. Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands nach Tabelle in § 8 Abs. 4 StrABG Gesamtaufwand 0,00 Straßenentwässerung 0,00 Grünanlagen 41.700,00 0,00 Gehwege Straßenbeleuchtung 0,00 47.600,00 Herstellungskosten in Parkflächen (Parkstreifen, -buchten) Fahrbahn Teileinrichtung Die im Folgenden aufgeführten geplanten Baukosten sind Brutto-Beträge inkl. 19 % MwSt 4.1. Kostenanteile der beitragsfähigen Teileinrichtungen BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt Ausbaumaßnahme Plutoweg Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10 65 65 41.700,00 0,00 Straßenbeleuchtung Straßenentwässerung Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Seite 3 von 6 65 0,00 Grünanlagen 89.300,00 70 0,00 Parkflächen Gesamt 65 0,00 Gehwege % 65 € 58.045,00 0,00 27.105,00 0,00 0,00 0,00 30.940,00 absolut 0,00 31.255,00 14.595,00 0,00 0,00 0,00 16.660,00 absolut umlagefähiger Anteil 35 35 35 30 35 35 % 47.600,00 Gesamt beitragsfähiger Aufwand € Anteil der Allgemeinheit Fahrbahn Teileinrichtung b) 0,00 89.300,00 0,00 Grünanlagen Straßenentwässerung Gesamt 0,00 Parkflächen 41.700,00 0,00 Gehwege Straßenbeleuchtung 47.600,00 Fahrbahn Gesamt beitragsfähiger Aufwand € € / 0,00 / 0,00 0,00 0,00 0,00 58.045,00 0,00 27.105,00 0,00 0,00 0,00 30.940,00 0,00 / / 0,00 0,00 0,00 0,00 davon davon Herstellungskosten € Grunderwerb 0,00 31.255,00 14.595,00 0,00 0,00 0,00 16.660,00 davon davon Herstellungskosten € Grunderwerb € € Im Zusammenhang mit der geplanten Ausbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich und somit fallen auch keine Grunderwerbskosten an. Teileinrichtung a) 4.3. Ermittlung des umlagefähigen Aufwands - gesondert berechnet für Herstellungs- und Grunderwerbskosten nach Tabelle in § 8 Abs. 4 StrABG Es scheiden keine Kostenanteile aufgrund von Überbreiten aus dem beitragsfähigen Aufwand aus, die der Sache nach sofort dem Anteil der Allgemeinheit zuzurechnen wären. BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt 8.930,00 € 49.115,00 € 31.255,00 € e) umlagefähiger Aufwand - % Anteile (vgl. Tabelle zu 4.3. a)) d) Anteil der Allgemeinheit - für Überbreiten (vgl. Tabelle zu 4.2.) b) Grunderwerbskosten Gesamt Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Dieser beträgt entsprechend der Berechnung somit insgesamt 5. Tatsächlicher umlagefähiger Aufwand Seite 4 von 6 8.930,00 Euro. Als umlagefähiger Aufwand sind für die geplante Ausbaumaßnahme im Plutoweg abzurechnen: h) von den Herstellungskosten 8.930,00 € f) von den Grunderwerbskosten 0,00 € zusammen 8.930,00 € die vorrangig zur Deckung des Anteils der Allgemeinheit verwendet wird und nachrangig den umlagefähigen Aufwand mindert bzw. deckt h) nicht gedeckte und damit tatsächlich umzulegende Herstellungskosten 80.370,00 € 58.045,00 € e) umlagefähiger Aufwand g) GA-Förderung im vorliegenden Fall 90% der Herstellungskosten Gesamt 31.255,00 € 31.255,00 € - % Anteile (vgl. Tabelle zu 4.3. a)) Gesamt 0,00 € 89.300,00 € a) Herstellungskosten Gesamt (siehe Tabelle zu 4.1.) c) Anteil der Allgemeinheit - für Überbreiten (vgl. Tabelle zu 4.2.) Ausbaumaßnahme Plutoweg Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10 4.4. tatsächlich umzulegender Aufwand unter Berücksichtigung der GA-Förderung gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 StrABG BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt - € - € - € - € - € Ausbaumaßnahme Plutoweg Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10 Anzahl der Grundstücke 1 4 1 1 jeweiliger Nutzungsfaktor gemäß § 14 Abs. 3 Nr.3 a) bzw. § 15 Abs. 1 Nr.1 * § 15 Abs. 1 Nr.2 a) aa) ** § 15 Abs. 1 Nr.2 a) bb) *** 1 0,5 0,0167 0,0333 * Kleingartenanlagen ** Waldfläche *** Landwirtschaftsfläche - Grünland Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Seite 5 von 6 Die für ein Grundstück zu ermittelnde Verteilungsfläche (VF) ergibt sich aus der jeweiligen Grundstücksgröße, multipliziert mit dem entsprechenden Nutzungsfaktor (NF). Die Gesamtverteilungsfläche (Summe aller VF) zur Verteilung des umlagefähigen Aufwand beträgt: 6.058,66 m² Nutzung vorhandene der Anliegergrundstücke Vollgeschosse Wohnen 1 sonstige Nutzung * sonstige Nutzung ** sonstige Nutzung *** Gesamtzahl der Anliegergrundstücke: 7 Fläche aller Anliegergrundstücke : 40.860,00 m² Innerhalb des Verteilungsgebietes sind keine Bebauungspläne festgesetzt bzw. in Bearbeitung. Somit wurden die Grundstücke, die als berücksichtigungspflichtige Grundstücke zur Verteilung des umlagefähigen Aufwandes heranzuziehen sind, insgesamt nach § 13 Abs. 2 Nr. 4 a) (im Zusammenhang bebauter Ortsteil - § 34 BauGB) bzw. nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 StrABG (Kleingartenanlagen, Waldflächen - Außenbereich gemäß § 35 BauGB) bewertet. Durch den betroffenen Bereich des Plutowegs werden derzeit insgesamt 7 Grundstücke erschlossen, für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlage Vorteile geboten werden (§ 1 Abs.1 StrABG). Die Festlegungen zum Verteilungsgebiet und zur Bewertung der erschlossenen Grundstücke entsprechen den gegenwärtigen Gegebenheiten. Für die spätere Beitragserhebung selbst, wären dann die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vorliegenden tatsächlichen Gegebenheiten und rechtlichen Verhältnisse zugrunde zu legen. Bis zu diesem Zeitpunkt könnten z.B. Grundstücke geteilt, veräußert bzw. einer anderen Nutzung zugeführt werden, was sich im Rahmen der Beitragserhebung auswirken wird. Insofern stehen die folgenden Angaben unter Vorbehalt ! 6. Ermittlung der Verteilungsfläche unter Berücksichtigung der auf den erschlossenen Grundstücken vorhandenen Vollgeschosse BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt 6.058,66 m² Gesamtverteilungsfläche = Verteilungswert (Vw) in Höhe von 1,473923 Euro / m² Verteilungsfläche (VF) Ausbaumaßnahme Plutoweg Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10 Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010 Seite 6 von 6 Der auf die einzelnen Grundstücke entfallende Straßenausbaubeitrag ergibt sich dann aus der Vervielfachung der jeweils ermittelten Verteilungsfläche mit dem maßgeblichen Verteilungswert (1,473923 Euro pro m² Verteilungsfläche). Für mehrfach erschlossene Grundstücke ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 StrABG ein Teilerlass von einem Drittel des Ausbaubeitrages vorgesehen. Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 6 StrABG wird der Beitrag zinslos gestundet, solange Grundstücke als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden. Nach der derzeitigen Berechnung ergeben sich für die sieben Grundstücke, die bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen sind, voraussichtliche Beitragshöhen zwischen 125,- Euro und 2.900,- Euro. Vier der betroffenen Grundstücke befinden sich allerdings im Eigentum des Landes Berlin. Ein weiteres, in Privateigentum befindliches Grundstück wird derzeit als Bestandteil einer Kleingartenanlage genutzt, sodass der Beitrag voraussichtlich gemäß § 21 Abs. 1 Satz 6 StrABG zu stunden wäre. Somit würden nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage für fünf der sieben Grundstücke keine tatsächlichen Zahlbeträge anfallen. Insgesamt wird mit tatsächlichen Einnahmen in Höhe von ca. 900,- Euro gerechnet. 8. Berechnung des, auf die jeweiligen Grundstücke entfallenden Straßenausbaubeitrages nach § 12 StrABG 8.930,00 Euro tatsächlicher umlagefähiger Aufwand 7. Verteilungsrechnung nach § 12 StrABG BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt Anlage 2.2 zur BA-Vorlage ..... /10 Muster Informationsschreiben 2.2.1 Beitragsberechnung Spreepromenade 2.2.2 Beitragsberechnung Plutoweg Anlt:iCj '. 2.2..~ Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, PF 910240, 12414 Berlin (Postanschrift) Dienstgebäude: Dahmestr. 33 12526 Berlin xxx>< Zimmer: 107 X)<.X)( X X )< X X X XX X >c .x x::x xxxx>£. Bei Schriftwechsel bitte die Postanschrift verwenden! Bearbeiterin Telefon (030) Telefax (030) Datum Bearbeiterzeichen Frau Schurz 90297-5574 intern: 9297-5574 90297-5556 30.07.2009 Tief IV/1 . Bei Antwort bitte angeben Information über das Baüprogramm für den Ausbau der Verkehrsanlage Spreepromenade zwischen Ahornweg und Sternallee Aktenzeichen: 09S02UWA-)(-')OC Sehr geehrte Frau. das Grundstück )(XXX)(' X'xx Gemarkung: Köpenick, Flur: 463, Flurstück(e): XXX Grundbuch von Köpenick Blatt'''.:X~ N ist ein Anlieger- oder Hinterliegergrundstück der Verkehrsanlage Spreepromenade zwischen Ahomweg und Stemallee. Es ist beabsichtigt, diese Verkehrsanlage auszubauen,.wobei die Ausbaumaßnahme beitragsfähig nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) sein wird. Das Grundstück unterliegt voraussichtlich der Straßenausbaubeitragspflicht, da eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlage besteht. . (5)8 S-Bahn: Grüriau Bus: 163 Sprechzeiten: Oi 09.00-12.00 00 13.00-18.00 Zahlungen bille unbar Postbank Berliner Sparkasse Berliner Bank Konto-Nr.: 0651616-109 Konto-Nr.: 161 301 3228 Konto-Nr.: 7261759300 BLZ 100 100 10 BLZ 100 500 00 BLZ 100 200 00 Bezirksamt Treptow-Köpenick Seite 2 von 5 von Berlin Aus diesem Grunde unterrichte ich Sie mit diesem Schreiben nach S 3 Abs. 3 StrABG über die beabsichtigte Ausbaumaßnahme, die zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Straßenausbaubeiträge. Gleichzeitig erhalten Sie Gelegenheit, innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens zu der Ausbaumaßnahme Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Die Planungsunterlagen können durch Sie oder einen Bevollmächtigten im Zeitraum vom 03.08.2009 bis 21.08.2009 im Dienstgebäude des Tiefbauamtes Treptow - Köpenick, Raum 146, zu folgenden Zeiten eingesehen werden: . Montag - Mittwoch 9.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Freitag 9.00 - .12.00 Uhr Uhr. Für persönliche Auskünfte und Erläuterungen stehen Ihnen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung folgende Mitarbeiter zur Verfügung: - zu bautechnischen Belangen - zu beitragsrechtlichen Fragen Frau Ambras Frau Steinhoff Telefon 90297-5523 Telefon 90297-5569 Frau Schurz Herr Buhl Telefon 90297-5574 Telefon 90297-5563 Die nachfolgenden Angaben und Berechnungen haben vorläufigen Charakter. Sie beruhen auf den derzeitigen Erkenntnissen und Planungen des Bezirksamts, die gegebenenfalls zum Abschluss der Ausbaumaßnahme noch korrigiert werden müssen. Der Umfang der Ausbaumaßnahme Bauprogramm. richtet sich nach dem in'Anlage A zusammengefassten Die Verkehrsanlage wird nach der durchgeführten Ausbaumaßnahme beitragsrechtlich als ein unbefahrbarer Wohnweg nach S 11 StrABG zu bewerten sein, der aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar ist. (eingeschränkte Widmung als Geh- und Radweg) Als I;igentümer wären Sie nach Die Gesamtkosten der Nach Abzug aller nicht eines voraussichtlichen verblieben die auf die bevorteilten S 17 StrABG beitragspflichtig. Ausbaumaßnahme sind veranschlagt mit 23.300,00 EUR beitragsfähigen Kostenanteile und Anteils des Landes Berlin von .5.825,00 EUR . 17.475,00 EUR, Grundstücke zu verteilen wären (Berechnung siehe Anlage A). Die Verteilung richtet sich nach dem Verhältnis der Nutzflächen der bevorteilten Grundstücke, die sich nach den SS 12 bis 15 StrABG ergeben. Die Summe der zu berücksichtigenden Nutzflächen der bevorteilten Grundstücke beträgt zum Zeitpunkt dieses Schreibens 9.781,50 m2 Danach entfallen auf 1 m~ voraussichtlic~ 1,7865358 EUR Für das Grundstück wird von einer Nutzfläche mit ausgegangen (Ermittlung siehe Anlage B). Daraus ergäbe sich für das Grundstück . ein voraussichtlicher Straßenausbaubeitrag von 'x')( xx EUR Da das Grundstück mehrfach erschlossen ist, wäre der so ermittelte Straßenausbaubeitrag nach StrABG auf zwei Drittel zu vermindern, sodass auf das Grundstück entfallen würden . )( i< x EUR S 21 Abs. 3 Satz 2 x Bezirksamt Treptow-Köpenick Seite 3 von 5 von Berlin Für die Ausbaumaßnahme sind Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'! des Bundes und des Landes Berlin gemäß Artikel 91 a GrundgesetZ (GA-Mittel) beantragt. Diese Förderung käme nach 9 7 Abs. 2 Satz 1 StrABG auch den Beitragspflichtigen zugute. Unter Berücksichtigung dieser Förderung vermindert sich der zuvor ermittelte, auf 1 m2 Nutzfläche entfallende Beitrag von 1,786538 EUR um ca. 87 % auf ca. 0,24 EUR je m2 Nutzfläche. Der vorgenannte auf Ihr Grundstück entfallende Straßenausbaubeitrag vermindert sich ebenfalls um ca. 87 %. Dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer frühzeitigen Information. Es ist kein Verwaltungsakt (Bescheid) im Sinne des 9 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und daher nicht rechtsbehelfsfähig. Zahlungen sind nicht zu leisten. Rechtsgrundlagen 1. Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) vom 16. März 2006 (GVBI. S. 265) 2.9919 bis 33 des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) vom 12. Juli 1995 (GVBI. S. 444), zuletzt geändert durch Artikel I 9 13 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBI. S. 573) Hinweis Die für die Ermittlung der zu erwartenden Straßenausbaubeiträge und die für den Inhalt dieses Informationsschreibens erforderlichen grundstücksbezogenen Daten sowie die personenbezogenen Daten der voraussichtlich Beitragspflichtigen (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungs- und Teileigentümer, Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts) werden in einer automatisierten Datei bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gespeichert. Die für dieses Informationsschreiben erforderlichen Daten durften ohne Ihre Kenntnis erhoben werden (922 StrABG LV.m. 933 EBG).' Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schurz Anlagen A - Zusammenfassung des Bauprogramms und Aufwandsermittlung B - Nutzflächenermittlung (Grundstück) -------------------------------------------------------~--Da dieses Schreiben mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde, fehlt die Unterschrift. Bezirksamt Treptow-Köpenick Seite 4 von 5 von Berlin Anlage A zur Information über das Bauprogramm 09S02UWA-)(-)(vom 30.07.2009 Zusammenfassung des Bauprogramms Zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage beabsichtigt das Tiefbauamt in der ca. 210 m langen, bisher unbefestigten Spreepromenade eine Befestigung iri Asphaltbauweise herzustellen. Zur Nutzung als gemeinsamer Geh- und Radweg ist eine Befestigungsbreite von ca. 2,50 m vorgesehen. Die unbefestigt bleibenden Seitenstreifen werden als Versickerungsflächen für das Regenwasser neu angelegt und begrünt. Die geplante Ausbaumaßnahme soll voraussichtlich im IV. Quartal 2009 durchgeführt werden. Die Bauzeit wird ca. einen Monat betragen. Aufwandsermittlung a) Beitragsfähiger Aufwand Die Ausbaumaßnahme an der Verkehrsanlage Spreepromenade zwischen Ahornweg und Sternallee ist mit Gesamtkosten in Höhe von 23.300,00 EUR veranschlagt. Diese Kosten '(Spalte.B) wären höchstens für die Breiten beitragsfähig, die sich für unbefahrbare Wohnwege aus den Spalten I und 11der Tabelle in S 11 StrABG ergeben (Spalte 0). Die beitragsfähigen Breiten sind Durchschnittsbreiten. Der verbleibende (geminderte) Kostenanteil wird als beitragsfähiger Aufwand bezeichnet (Spalte E). A Teileinrichtung B Veranschlagte Kosten EUR gemeinsame Geh- und Radwege 23.300,00 Summe 23.300,00 C Tatsächliche Breite m 2,50 0 Beitragsfähige Breite m 4,00 E Beitragsfähiger Aufwand EUR 23.300,00 23.300,00 b) Umlagefähiger Aufwand Nach Abzug des Anteils der Allgemeinheit (Spalten C und 0), der sich aus der Spalte 111der Tabelle in S 11 StrABG ergibt, verbliebe der für die Verteilung maßg'ebliche umlagefähige Aufwand (Spalte E). A Teileinrichtung B Beitragsfähiger Aufwand (EUR) gemeinsame Geh- und Radwege 23.300,00 Summe 23.300,00 C 0 I Anteil der Allgemeinheit % absolut (EUR) 25 E Umlagefähiger Aufwand (EUR) 5.825,00 17.475,00 5.825,00 17.475,00 Der umlagefähige Aufwand, der auf die bevorteilten Grundstücke zu verteilen wäre, würde somit 75,0000 % der veranschlagten Gesamtkosten betragen. von Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick Anlage B zur Information Nutzflächenermittlung Seite 5 über das Bauprogramm 09S02UWA-X-Xvom von 5 30.07.2009 (Grundstück) Für das Grundstück wird nach den 99 12 bis 15 StrABG von einer Nutzfläche mit 952,50 m2 ausgegangen, die auf folgenden Daten Und Kennzahlen beruht: Flurstücke: Nr. Gemarkung Flur von heH, I Ja Baulich nutzbare Fläche Mehrfach erschlossen Flächenart Bemessungsgrundlage: x Vollgeschoss( e) 9 14 Abs. Gebietszuschlag gemäß Nutzungsfaktor ><xx insgesamt Abzugsflächen verbleibt eine beitragsfähige Grundstücksfläche Artzuschlag gemäß Fläche 463 001 Köpenick Grundstücksfläche Flurstück 9 4 Nr. 1 StrABG 14 Abs. 4 Nr. 2 StrABG JCJ. / Nein Ja I Nein ><',X Anlaqe 2.2..2. Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen und Stadtentwicklung Tiefbauamt Bezirksaml Treplow-Köpenick von Berlin, PF 910240,12414 111 Berlin Dienslgebäude: Dahmeslr. 33 12526 Berlin (Postanschrift) '><..xxx ><'X:Xx. Zimmer: 107 X 'X X' x. x:- >< XX X X XX)<'x XXx'X Bei Schriftwechsel bitte die Postanschrift verwenden! Bearbeilerin Telefon (030) Telefax (030) Dalum Geschäftszeichen Frau Schurz 90297-5574 inlern: 9297-5574 90297-5556 30.07.2009 Tief IV/1 Bei Antwort bitte angeben Information über das Bauprogramm für den Ausbau der Verkehrsanlage Plutoweg zwischen Grenzweg und vorhandener Ausbaugrenze vor Nr. 38 Aktenzeichen: 09S01 ASA-)(- XX'" Sehr geehrte Damen und Herren, das Grundstück xx:x:.xxxx' >(x Gemarkung: Köpenick, Flur: 127, Flurstück(e): Grundbuch von Köpenick Blatt x N. >(xx: x,x ist ein Anlieger- oder Hinterliegergrundstück der Verkehrsanlage Plutoweg zwischen Grenzweg und vorhandener Ausbaugrenze vor Nr. 38. Es ist beabsichtigt, diese Verkehrsanlage auszubauen, wobei die Ausbaumaßnahme beitragsfähig nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) sein wird. Das Grundstück unterliegt voraussichtlich der Straßenausbaubeitragspflicht, da eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlage besteht. . sS S-Bahn:GrOnau Bus: 163 Sprechzeiten: Di 09.00-12.00 Do 13.00-18.00 Zahlungenbitte unbar Postbank BerlinerSparkasse BerlinerBank Konto-Nr.: 0651616-109 Konto.Nr.:161 301 3228 Konto-Nr.:7281759300 BLZ 10010010 BLZ 100 500 00 BLZ 100200 00 Bezirksamt Treptow-Köpenick von ~erlin Seite 2 von 5 Aus diesem Grunde unterrichte ich Sie mit diesem Schreiben nach 9 3 Abs. 3 StrABG über die beabsichtigte Ausbaumaßnahme, die zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Straßenausbaubeiträge. Gleichzeitig erhalten Sie Gelegenheit, innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens zu der Ausbaumaßnahme Stellung zu nehmen, Einwände zu äußem oder Vorschläge einzubringen. Die Planungsunterlagen können durch Sie oder einen Bevollmächtigten im.Zeitraum vom 03.08.2009 bis 21.08.2009 im Dienstgebäude des Tiefbauamtes Treptow - Köpenick, Raum 146, zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag - Mittwoch Donnerstag Freitag 9.00 - 15.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr Für persönliche Auskünfte und Erläuterungen stehen Ihnen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung folgende Mitarbeiter zu Verfügung: - zu bautechnischen Belangen - zu beitragsrechtlichen Fragen Frau Ambras Frau Steinhoff Frau Schurz . Herr Buhl Telefon 90297-5523 Telefon 90297-5569 Telefon 90297-5574 Telefon 90297-5563 Die nachfolgenden Angaben .und Berechnungen haben vorläufigen Charakter. Sie beruhen auf den derzeitigen Erkenntnissen und Planungen des Bezirksamts, die gegebenenfalls zum Abschluss der AusbaUmaßnahme noch korrigiert werden müssen. . Der Umfang der Ausbaumaßnahme Bauprogramm. richtet sich nach dem in Anlage A zusammengefassten Die Verkehrsanlage wird nach der durchgeführten Ausbaumaßnahme beitragsrechtlich als Anliegerstraße nach 9 8 StrABG zu bewerten sein, die ausschließlich oder überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Als Eigentümer wären Sie nach Die Gesamtkosten der Nach Abzug aller nicht eines voraussichtlichen verblieben die auf die bevorteilten 9 17 StrABG beitragspflichtig. Ausbaumaßnahme sind veranschlagt mit beitragsfähigen Kostenanteile und Anteils des Landes Berlin von 89.300,00 EUR 31.255,00 EUR 58.045,00 EUR, Grundstücke zu verteilen wären (Berechnung siehe Anlage A). Die Verteilung richtet sich nach dem Verhältnis der Nutzflächen der bevorteilten Grundstücke, die sich nach den 99 12 bis 15 StrABG ergeben. Die Summe der zu berücksichtigenden Nutzflächen der bevorteilten Grundstücke beträgt zum Zeitpunkt dieses Schreibens 6.058,66 m2 2 Danach entfallen auf 1 m voraussichtlich' 9,5805013 EUR Für das Grundstück wird von einer Nutzfläche mit ausgegangen (Ermittlung siehe Anlage B). Daraus ergäbe sich für das Grundstück ein voraussichtlicher Straßenausbaub.eitrag von )(XXXX EUR Da das Grundstück mehrfach erschlossen ist, wäre der so ermittelte Straßenausbaubeitrag nach 3 Satz 2 StrABG auf zwei Drittel zu vermindem, sodass auf das Grundstück entfallen würden xx?oO( EUR 9 21 Abs. Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Seite 3 von 5 Der Beitragspflicht unterliegen auch Grundstücke des Landes Berlin (~ 16 Abs. 1 StrABG). Den vermögensverwaltenden Dienststellen des Landes Berlin stehen daher die Informations- und Beteiligungsrechte aus ~ 3 Abs. 3 StrABG zu. Ihnen wird zudem der nach der Durchführung des B'auprogramms festzusetzende Straßenausbaubeitrag mitgeteilt. Für die Ausbaumaßnahme sind Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" des Bundes und des Landes Berlin gemäß Artikel 91 a . Grundgesetz (GA-Mittel) beantragt. Diese Förderung käme nach ~ 7 Abs. 2 Satz 1 StrABG auch den Beitragspflichtigen zugute. Unter Berücksichtigung dieser Förderung vermindert sich der zuvor ermittelte, auf 1 m2 Nutzfläche entfallende Beitrag von 9,5805013 EUR um ca. 85 % auf ca. 1,47 EiJR je m2 Nutzungfläche. Der vorgenannte auf Ihr Grundstück entfallende Straßenausbaubeitrag vermindert sich ebenfalls um ca. 85 %. Dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer frühzeitigen Information. Es ist kein Verwaltungsakt (Bescheid) im Sinne des ~ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und daher nicht rechtsbehelfsfähig. Zahlungen sind nicht zu leisten. Rechtsgrundlagen 1. Straßenausbaubeitragsgesetz .(StrABG) vom 16. März 2006 (GVBI. S. 265) 2. ~~ 19 bis 33 des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) vom 12. Juli 1995 (GVBI. S. 444), zuletzt geändert durch Artikel I ~ 13 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBI. S. 573) Hinweis . Die für die Ermittlung der zu erwartenden Straßenausbaubeiträge und die für den Inhalt dieses Informationsschreibens erforderlichen grundstücksbezogenen Daten sowie die personenbezogenen Daten der voraussichtlich Beitragspflichtigen (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungs- und Teileigentümer, Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts) werden in .einer automatisierten Datei bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gespeichert. Die für dieses Informationsschreiben erforderlichen Daten durften ohne Ihre Kenntnis erhoben werden (~22 StrABG LV.m. ~ 33 EBG). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schurz Anlagen A - Zusammenfassung des Bauprogramms und Aufwandsermittlung B ..;..Nutzflächenermittlung (Grundstück) Da dieses Schreiben mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde, fehlt die Unterschrift. Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Anlage A zur Information Zusammenfassung Seite 4 über das Bauprogramm 09S01ASA-X-*-vom von 5 30.07.2009 des BaUprogramms Zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage beabsichtigt das Tiefbauamt in dem ca. 340 m langen, bisher unbefestigten Bereich des Plutoweges eine Fahrbahnbefestigung in Asphaltbauweise herzustellen. Die Befestigungsbreite wird ca. 3 m betragen. Die unbefestigten Seitenstreifen werden als Versickerungsflächen für das Regenwasser angelegt. Darüber hinaus ist im Ausbaubereich der Einbau einer Straßenbeleuchtungsanlage geplant. Mit der Baumaßnahme soll voraussichtlich im IV. Qurtal 2009 begonnen werden. Die Bauzeit wird etwa 2 Monate betragen. . AufwandsermiUlung a) Beitragsfähiger Aufwand Die Ausbaumaßnahme an der Verkehrsanlage Plutoweg zwischen Grenzweg und vorhandener Ausbaugrenze vor Nr. 38 ist mit Gesamtkosten in Höhe von 89.300,00 EUR veranschlagt. Diese Kosten (Spalte B) wären höchstens für die Breiten beitragsfähig, die sich für Anliegerstraßen aus den Spalten I und 11der Tabelle in 9 8 StrABG ergeben (Spalte 0). Die beitragsfähigen Breiten sind DurchschniUsbreiten. Der verbleibende (geminderte) Kostenanteil wird als beitragsfähiger Aufwand bezeichnet (Spalte E). A Teileinrichtung B Veranschlagte Kosten (EUR) Fahrbahn Straßenbeleuchtung 47.600,00 41.700,00 Summe 89.300,00 C Tatsächliche Breite (m) 3,00 0,00 D Beitragsfähige Breite (m) 5,50 0,00 E Beitragsfähiger Aufwand (EUR) 47.600,00 41.700,00 89.300,00 b) Umlagefähiger Aufwand Nach Abzug des Anteils der Allgemeinheit (Spalten C und 0), der sich aus der Spalte 111der Tabelle in 9 8 StrABG ergibt, verbliebe der für die Verteilung maßgebliche umlagefähige Aufwand (Spalte E). A Teileinrichtung B Beitragsfähiger Aufwand (EUR) Fahrbahn Straßen beleuchtung 47.600,00 41.700,00 Summe 89.300,00 C D I Anteil der Allgemeinheit % absolut (EUR) 35 35 E Umlagefähiger Aufwand (EUR) 16.660,00 14.595,00 30.940,00 27.105,00 31.255,00 58.045,00 Der umlagefähige Aufwand, der auf die bevorteilten Grundstücke zu verteilen wäre, würde somit 65,0000 % der veranschlagten Gesamtkosten betragen. von Berlin .Bezirksamt Treptow-Köpenick . Seite 5 von 5 Anlage B zur Information über das Bauprogramm 09S01ASA-X-~Vom 30.07.2009 Nutzflächenermittlung (Grundstück) ss . Für das Grundstück wird nach den 12 bis 15 StrABG von einer Nutzfläche mit 484,50 m2 ausgegangen, die auf folgenden Daten und Kennzahlen beruht: Flurstücke: Nr. Gemarkung Flur 001 Köpenick 127 Grundstücksfläche Mehrfach erschlossen Flächenart Artzuschlag gemäß Nutzungsfaktor Fläche xxx insgesamt ÄbzugsflächEm verbleibt eine beitragsfähige Grundstücksfläche Gebietszuschlag Flurstück 4 Nr. 1 StrABG S 14 Abs. 4 Nr. 2 StrABG m2 )(xX" m2 von Vergleichbare Nutzung S 14 Abs. gemäß x-~x (s 15 Abs. he;n I Ja 1 Nr; 1 und Nr. 2 Buchst. b StrABG) j~f.Nein ;er. i Nein X,X' 2 1 Nr. - Es besteht keine Notwendigkeit der Asphaltierung. Der Weg ist kaum frequentiert. - Es sollte keine Nutzung als Radweg erfolgen, denn Unfälle sind vorprogrammiert. - Es erfolgt keine Aufwertung der Grundstücke. Herr Bodo Borchers, Weg zur Quelle 5 3. Wird dennoch ein Ausbau in Betracht gezogen, sollte die Planung überarbeitet werden. (ökologische Variante). 2. - Es erfolgt keine Ersterschließung. - Eine Kostenbeteiligung wird abgelehnt, da die Erschließung des Grundstück durch die Straße „Weg zur Quelle“ erfolgt. - Es besteht keine Notwendigkeit des Ausbaus. Der Weg ist kaum frequentiert. Die Planung sollte überarbeitet werden, die Baumaßnahme sollte mit Bürgern erörtert werden 1. Ihor und Dr. Sigrid Maruniak, Weg zur Quelle 7 3. 2. 1. 1) Einwender 2) Einwände 3) Vorschläge Gewichtung / Bewertung 1 Die Planung wurde überarbeitet und die geplante Art der Befestigung wurde geändert. Es kommt ein wassergebundener Belag zum Einsatz Die Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht gemäß Berliner Straßengesetz. Die geplante Einbindung der Verkehrsanlage in einen Touristischen Radweg wird eine höhere Frequentierung der Spreepromenade zur Folge haben. Es handelt sich bei der Spreepromenade um einen öffentlichen Gehund Radweg. Bei allen angrenzenden Baugrundstücken handelt es sich um mehrfach erschlossene Grundstücke, die u. a. auch durch die Spreepromenade erschlossen werden. Damit besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verkehrsanlage durch die Eigentümer. Beitragspflichtige Die Planung wurde überarbeitet und die geplante Art der Befestigung wurde geändert. Es kommt ein wassergebundener Belag zum Einsatz (Promenadenbefestigung) Es handelt sich bei der Spreepromenade um einen öffentlichen Gehund Radweg. Die Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht gemäß Berliner Straßengesetz. Die geplante Einbindung der Verkehrsanlage in einen Touristischen Radweg wird eine höhere Frequentierung der Spreepromenade zur Folge haben. Beitragspflichtiger Einbeziehung der Äußerungen in die Entscheidung Baumaßnahme: Neubau eines Geh- und Radweg Spreepromenade in 12587 Berlin, Ortsteil Hirschgarten Die Beitragserhebung erfolgt gemäß StrABG. Die Einwände wurden zum Teil berücksichtigt. Die Beitragserhebung erfolgt gemäß StrABG. Die Einwände wurden zum Teil berücksichtigt. Entscheidung / Berücksichtigung Anlage 2.3.1. zur BA-Vorlage ........ /10 3 3. Es sollte kein Ausbau der Spreepromenade erfolgen. 2. - Die Spreepromenade wird durch Mandantschaft nicht genutzt. - Es wird keine Notwendigkeit der Baumaßnahme gesehen. Es besteht kein Nutzen für Anlieger. - Die vorhandenen Bäume werden gefährdet. - Das Bauvorhaben ist zu teuer. 1. Frau Erna Gebauer, Eigentümerin, vertreten durch RA Zirngast, Weg zur Quelle 9 2 Die Planung wurde überarbeitet und die geplante Art der Befestigung wurde geändert. Es kommt ein wassergebundener Belag zum Einsatz (Promenadenbefestigung) Die Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht gemäß Berliner Straßengesetz. Die geplante Einbindung der Verkehrsanlage in einen Touristischen Radweg wird eine höhere Frequentierung der Spreepromenade zur Folge haben. Es handelt sich bei der Spreepromenade um einen öffentlichen Gehund Radweg. Bei allen angrenzenden Baugrundstücken handelt es sich um mehrfach erschlossene Grundstücke, die u. a. auch durch die Spreepromenade erschlossen werden. Damit besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verkehrsanlage durch die Eigentümer. (Promenadenbefestigung) Beitragspflichtige Die Beitragserhebung erfolgt gemäß StrABG. Die Einwände wurden zum Teil berücksichtigt. 2 1 Nr. Es handelt sich um eine öffentliche Straße. Der Straßenbaulastträger sieht die Notwendigkeit der Befestigung, da unbefestigte Straßen in keinen Fall mehr die heutigen verkehrlichen Anforderungen erfüllen (Einbau von radfahrer-freundlichem Belag für die Route des Touristischen Radweges um den Müggelsee) 2. Für die Erschließung der angrenzenden Forstflächen ist die Ausbaumaßnahme nicht notwendig. 3. keine 1. Berliner Forsten, Referat V 3. keine Es handelt sich um eine öffentliche Straße. Der Straßenbaulastträger sieht die Notwendigkeit der Befestigung, da unbefestigte Straßen in keinen Fall mehr die heutigen verkehrlichen Anforderungen erfüllen (Einbau von radfahrer-freundlichem Belag für die Route des Touristischen Radweges um den Müggelsee) Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 5 StrABG wird der auf das Grundstück entfallende Straßenausbaubeitrag zinslos gestundet, solange das Grundstück als Kleingartenfläche im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutzt wird. Eigentümer Land Berlin Gewichtung / Bewertung 2. Es besteht keine Notwendigkeit der Befestigung, da lediglich eine Kleingartenanlage anliegt. Die Kosten des Ausbaus sollen von der Kleingartenanlage getragen werden. 1. Dagmar Luther, Michael Luther, Astrid Beitragspflichtige Brauner geb. Luther, Grenzbergeweg 50 - 54 (als Eigentümergemeinschaft) 1) Einwender 2) Einwände 3) Vorschläge Einbeziehung der Äußerungen in die Entscheidung Die Einwände werden nicht berücksichtigt. Die Beitragserhebung erfolgt gemäß StrABG. Die Einwände werden nicht berücksichtigt. Die Beitragserhebung erfolgt gemäß StrABG. Entscheidung / Berücksichtigung Baumaßnahme: Neubau einer Asphaltfahrbahn im Zusammenhang mit dem Einbau radfahrerfreundlichen Belages im Zuge des Touristischen Radweges um den Müggelsee – nördliche Seite Plutoweg vom Ende der Wohnbebauung bis zum Grenzweg in 12589 Berlin, Ortsteil Rahnsdorf Anlage 2.3.2 zur BA-Vorlage ........ /10