Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, 18.01.2011.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
17.10.15, 17:08
Aktualisiert
27.01.18, 22:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
VI. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, BA
TOP: 048 / 11.1
Vorlage zur Beschlussfassung
Drs.Nr.: VI/1707
Datum
gem. § 19 (3) GO
24.02.2011
Gremium
StaV
BVV
Sitzung
Beratungsstand
BVV/VI/048
Betr.: Zustimmung zu den Ausbauvarianten für den Ausbau der Spreepromenade von
Ahornweg bis Sternallee und der Teilstrecke des Plutowegs vom Ende der
Wohnbebauung bis zum Grenzweg
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung stimmt der in Anlage 1 zum BA-Beschluss Nr. 550/11
dargestellten Ausbauvariante zum Ausbau der Spreepromenade und der Teilstrecke des
Plutowegs zu.
Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist bei dem Ausbau von Straßen die Zustimmung der
Bezirksverordnetenversammlung zu der durchzuführenden Ausbauvariante vor der
Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante einzuholen.
Die in der Anlage 1 zum BA-Beschluss Nr. 550/11 dargestellte Ausbauvariante entspricht den
Vorschriften des Straßenausbaubeitragsgesetzes und ist zustimmungsfähig. Die Äußerungen
der Beitragspflichtigen wurden gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG in die Entscheidung über die
Ausbaumaßnahme gemäß Anlage 2 zum BA-Beschluss Nr. 550/11 einbezogen.
Zur weiteren Begründung wird auf die Anlage 2 des beigefügten Bezirksamtsbeschlusses
Nr. 550/11 verwiesen.
Berlin, den 18.01.2011
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Gabriele Schöttler
Bezirksbürgermeisterin
VI/1707
Rainer Hölmer
Bezirksstadtrat für
Bauen und Stadtentwicklung
Vorlage zur Beschlussfassung vom: 18.01.2011
Seite: 1/43
Anlage 1 zur BA-Vorlage ..... /10
Ausbauvariante
Zur näheren Beschreibung der durchzuführenden Ausbauvariante wurde die
Anlage 1 in die folgenden Unteranlagen gegliedert:
1.1
Baubeschreibung
1.2
Bauausführungsplan Spreepromenade im Maßstab 1: 500
1.3
Bauausführungsplan Plutoweg im Maßstab 1: 500
Anlage 1.1 zur BA-Vorlage ..... /10
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
Baubeschreibung
Touristische Geländeerschließung
Areal rund um den Müggelsee
hier: Touristischer Radweg um den Müggelsee (nördliche Seite)
Teil A: Beschreibung der baulichen Anordnung
1. Allgemeines
Der auszubauende Radweg ist ein Vorhaben zur Verbesserung der Erschließung regionaler und
überregionaler touristischer Ziele. Es ergeben sich hierdurch diverse positive Effekte für die
Region (regionale Aspekte):
Die Vermarktung der Region kann durch einen Radwanderweg vorangetrieben werden. Der
Werbeeffekt wird erhöht.
Die touristische Attraktivität der Region wird stark erhöht.
Die Erschließung der Region wird gefördert, d. h. Neuansiedlungen von Hotels, Gaststätten,
Radverleih u. v. m.
Der Müggelsee und seine Umgebung wird erlebbarer gestaltet.
Es findet eine Besucherlenkung statt. Die Folge ist die Sicherung von Biotopen, der Schutz
der bestehenden Natur, Pflege und Erhalt von Artenvielfalt und Gewährleistung der Funktion
des Naturhaushalts als Lebensgrundlage für den Menschen.
Mit Hilfe eines Informations- und Leitsystems werden die Orientierung und eine
Sensibilisierung für den Naturschutz ermöglicht.
Des Weiteren werden im Folgenden auch überregionale Aspekte betrachtet:
Im Zuge des Märkischen Drehkreuzes bildet die Region um den Müggelsee das Herzstück für
die Berliner und Brandenburger Besucher.
Im Hinblick auf die EU-Osterweiterung bildet die südöstlichste Region Berlins mit dem
Müggelsee, dem Dahme-Seen-Gebiet und dem großen Scharmützelsee eine Öffnung und
Verbindung zum Oder-Nationalpark.
Es besteht ein überregionales Interesse von Tagesausflüglern und Naherholern, die Berlins
größtes zusammenhängendes Wassergebiet und zugleich Berlins größten See zum Ziel
haben. Dabei kommen die Besucher nicht nur aus Berlin-Brandenburg, sondern aus ganz
Deutschland und zunehmend auch aus dem Ausland.
Der Rundweg besitzt verbindenden Charakter. Durch die Schließung der Tangenten und der
gleichzeitigen Entstehung des Rundweges werden sowohl der R 1, der RR 9 als auch der
Spree-Radweg miteinander verbunden. Sie stellen somit ein zusammenhängendes
Radwegenetz dar, welches das Interesse von Radfahrern und Radwanderern in ganz
Deutschland weckt.
Der Rundweg verbindet die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), die in den
Uferregionen des Müggelsees zu finden sind. Seltene Tiere und Pflanzen können allein oder
mit Hilfe von Lehrpfaden (z. B. am Teufelssee) entdeckt werden. Dabei ermöglicht der
Rundweg eine flexible Routenwahl.
2. Begründung der Notwendigkeit
2
2.1 Baulicher Zustand
Die geplante Radwegroute verläuft im Wesentlichen über öffentliche Straßen, teilweise unter
Mitnutzung der überregionalen Radroute RR 9 und des Europaradweges R 1.
Die einzelnen Teilabschnitte im 1. und 2. Bauabschnitt entsprechen nicht den Ansprüchen, die an
eine Radwegroute gestellt werden. Es sind teilweise ausgebrochene und mit Schadstellen
durchsetzte Asphaltfahrbahnen und teilweise Großpflasterfahrbahnen vorhanden. Des Weiteren
sind zwei Teilabschnitte bisher unbefestigt (Spreepromenade und Plutoweg).
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme sollen viele kleinere Teilflächen, in unterschiedlichen
Bauweisen saniert werden. In der Spreepromenade und im betreffenden Bereich des Plutoweges
soll erstmals eine Befestigung hergestellt werden.
1. Bauabschnitt:
Hirschgartenviertel
1.1 Ahornweg von Fürstenwalder Damm bis Spreepromenade
1.2 Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee
1.3 Sternallee von Spreepromenade bis Weg zur Quelle einschl. Kreisverkehr
2. Bauabschnitt:
Rahnsdorf
2.1 Fichtenauer Straße von Fürstenwalder Allee bis Mühlenweg
2.2 Mühlenweg von Fichtenauer Straße bis Ukeleipfad
2.3 Ukeleipfad von Mühlenweg bis Plutoweg
2.4 Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg
2.5 Rialtoring von Brückenrampe Kanal bis Finkenweg
2.6 Rialtoring von Schwanenweg bis Rialtobrücke
2.7 Biberpelzstraße von Rialtobrücke bis Haus-Nr. 8
2.8 Biberpelzstraße von Haus-Nr. 22 A bis Höhe Brücke
2.9 Im Haselwinkel von Biberpelzstraße bis Waldstraße
Insgesamt handelt es im 1. Bauabschnitt um ca. 2800 m² und im 2. Bauabschnitt um 7.300 m²,
insgesamt also ca. 10.100 m².
2.2 Verkehrssituation
Bei den betroffenen Teilabschnitten der geplanten Radwegroute handelt es sich fast
ausschließlich um Anliegerstraßen in Tempo-30-Zonen (Wohngebiete mit Einfamilienhausbebauung). Die Spreepromenade ist lediglich eingeschränkt als Geh- und Radweg öffentlich
gewidmet.
2.3 Verkehrsbelastung
Die derzeitige Verkehrsbelastung ist als gering einzuschätzen.
2.4 Anliegende Nutzungen
Die auszubauenden Teilabschnitte liegen in den Siedlungsgebieten Hirschgarten und Rahnsdorf
und erschließen im Wesentlichen Einfamilienhausgrundstücke.
2.5 Leitungsbestand
Es liegen in den geplanten Bauabschnitten Kabel für die Straßenbeleuchtung und
Stromversorgung, Ver- und Entsorgungsleitungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und
Anlagen der Telekom AG sind vorhanden. Anlagen der GASAG sind ebenfalls vorhanden.
Teilweise sind Arbeiten der Leitungsbetriebe im Vorfeld der Baumaßnahmen geplant.
3
Teil B: Bautechnische Beschreibung
1. Örtliche Bodenverhältnisse
Die Baugrundverhältnisse wurden nicht untersucht.
Es wird von einer Frostempfindlichkeitsklasse F 2 ausgegangen.
1.1 Baugrund
Weitestgehend sind keine Baugrunduntersuchungen notwendig, da lediglich der Oberbau der
betroffenen Fahrbahnen verändert wird.
Annahme für den Ausbau Spreepromenade und Plutoweg:
Bodengruppe (DIN 18 196)
Frostempfindlichkeitsklasse
Bodenklasse (DIN 18 300)
Verdichtbarkeitsklasse
SE/SU
F1
3/4
V1 (normal verdichtbar)
1.2 Umweltverträglichkeit
Es existieren nach Kenntnisstand des Umwelt- und Naturschutzamtes, FB Umweltschutz, keine
Altlasten oder anderweitige schädliche Veränderungen des Bodens.
1.3 Kampfmittelbelastung
Es liegen keine Erkenntnisse über das Vorhandensein von Kampfmitteln vor.
2. Bauablauf
2.1 Bauzeit
Die Bauzeiten für die einzelnen Teilabschnitte betragen von 1 Monat bis 6 Monate. Es wurden
Bauleistungen der Leitungsverwaltungen (BWB) angezeigt. Der Straßenbau erfolgt nach
Leitungsverlegung der Berliner Wasserbetriebe (1. Bauabschnitt Ahornweg, Sternallee).
Für den Ausbau der Spreepromenade ist eine Bauzeit von ca. 2 Monaten vorgesehen. Der
Ausbau der Teilstrecke des Plutoweges im Bereich von Ende Bebauung bis Grenzweg wird
voraussichtlich 6 Monate in Anspruch nehmen.
2.2 Verkehrsführung während der Bauzeit
Alle Teilmaßnahmen erfolgen im Wesentlichen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs. Zeitweise
Einschränkungen sind jedoch möglich. Der Anliegerverkehr ist in Absprache mit den Betroffenen
aufrecht zu erhalten. Die Bürger sind rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten.
Bei den eingangs aufgeführten Baumaßnahmen im Bereich des geplanten touristischen
Radweges handelt es sich überwiegend um beitragsfreie Instandsetzungsmaßnahmen an
vorhandenen Fahrbahnbefestigungen. Lediglich die geplanten Vorhaben in der
Spreepromenade (1. BA, Nr. 1.2) und im Bereich des Plutoweges (2. BA, Nr. 2.4) sind als
beitragsfähige Ausbaumaßnahmen im Sinne des Straßenausbaubeitragsgesetzes
(StrABG) zu bewerten.
Dementsprechend beziehen sich alle weiteren Erläuterungen ausschließlich auf diese
beiden Ausbaumaßnahmen.
3. Vorhandener Zustand
4
Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee:
Die Spreepromenade hat eine Länge von ca. 210,0 m und dient als gemeinsamer Geh- und
Radweg. Bisher ist diese Verkehrsanlage unbefestigt.
Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg:
Die betroffene Teilstrecke des Plutowegs hat eine Länge von ca. 340 m. Bisher ist die
Anliegerstraße in diesem Bereich unbefestigt bzw. zum Teil mit einem Bitumen-SchotterGemisch verdichtet.
3.1 Querschnitte
Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee:
Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg:
i.M. 5,00 m Breite
i.M. 4,00 m Breite
4. Geplanter Ausbau
1. BA, Nr. 1.2 Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll in der ca. 210 m langen, bisher unbefestigten
Spreepromenade, eine Promenadenbefestigung zur Nutzung als gemeinsamer Geh- und
Radweg hergestellt werden. Die Befestigungsbreite wird ca. 2,50 m betragen. Die Seitenstreifen
bleiben unbefestigt.
2. BA, Nr. 2.4 Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll im ca. 340 m langen, bisher unbefestigten Bereich
des Plutoweges eine Fahrbahnbefestigung in Asphaltbauweise hergestellt werden, die beidseitig
durch Borde begrenzt wird. Die Befestigungsbreite wird insgesamt ca. 2,50 m betragen. Die
Oberflächenentwässerung erfolgt im Seitenbereich, der einseitig als Versickerungsfläche über
belebter Bodenzone ausgebildet wird.
Darüber hinaus ist im Ausbaubereich der Einbau einer durchgehenden Straßenbeleuchtungsanlage geplant.
4.1 Entwurfselemente
Die Spreepromenade wird als Geh- und Radweg mit einer wassergebundenen Decke befestigt.
Der Plutoweg wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen (RStO 01) nach Tafel 1, Zeile 3 (Bauklasse VI) hergestellt. Die
Regenentwässerung erfolgt über eine belebte Bodenzone in den Seitenbereichen.
4.2. Querschnitte
Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee (Geh- und Radweg)
Gesamtbreite:
5,00 bis
gepl. Promenadendecke aus Diabassplitt:
Plutoweg von Ende Bebauung bis Grenzweg
Gesamtbreite:
geplante Asphaltbefestigung einschl. Borde
belebte Bodenzone als Versickerungsstreifen
4,00
1,30
7,00 m
2,50 m
bis
8,00 m
2,70 m
bis
5.30 m
4.3 Befestigungen
Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee (Geh- und Radweg)
5
Es soll eine insgesamt 14 cm starke Promenadenbefestigung hergestellt werden
(Schotterunterbau 10 cm dick, 4 cm Promenadendecke aus Diabassplitt).
Im Anschlussbereich zum Ahornweg sind ca.10 m² Mosaikpflaster und 10 m Borde aufzunehmen
und neu einzubauen.
Plutoweg vom Ende der Wohnbebauung bis zum Grenzweg
Auf einer 15 cm Schottertragschicht wird 10 cm Asphaltbefestigung eingebaut (2-schichtig)
Der Seitenbereich wird einseitig als Versickerungsfläche über belebter Bodenzone ausgebildet.
4.4. Öffentliche Beleuchtung
Eine Beleuchtungsanlage ist im betreffenden Bereich des Plutowegs bisher nicht vorhanden. Im
Zuge der Baumaßnahme ist hier der Einbau einer öffentlichen Beleuchtungsanlage geplant. In
der Spreepromenade ist durchgehend eine Beleuchtungsanlage vorhanden.
5. Planungsrechtliche Auswirkungen
Die von der Ausbaumaßnahme betroffenen Flächen befinden sich im Bereich des öffentlichen
Straßenlandes.
6. Beitragsrechtliche Auswirkungen
Nach Abschluss der Arbeiten zur Erfüllung des Bauprogramms an der Spreepromenade und dem
Plutoweg sind Straßenausbaubeiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) zu
erheben.
7. Ver- und Entsorgungsanlagen
In den Bereichen Spreepromenade und Plutoweg erfolgt die Entwässerung als Versickerung
seitlich über den unbefestigten Streifen. Im Plutoweg sind im Zuge der Baumaßnahme Arbeiten
von Vattenfall Europe für den Einbau der Beleuchtungsanlage durchzuführen.
8. Grünanlagen
Es wird ein einseitiger Seitenstreifen als Versickerungsfläche neu angelegt und begrünt. Sollten
Eingriffe in den Wurzelbereich von Bäumen während der Straßenbauarbeiten notwendig werden,
ist unter Einhaltung der Baumschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung das Umwelt
und Naturschutzamt zur fachlichen Beratung hinzuzuziehen.
9. Vergleichsbauten
keine
9.1 Ausgeführte angrenzende Bauvorhaben
Europaradweg R 1, Fahrrad-Radialroute RR 9
Anlage 2 zur BA-Vorlage … /10
Begründung/Einbeziehung der Äußerungen der Beitragspflichtigen:
Zum Beschlusspunkt I.
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist bei dem Ausbau von Straßen die Zustimmung der
Bezirksverordnetenversammlung zu der durchzuführenden Ausbauvariante vor der Entscheidung
über die durchzuführende Ausbauvariante einzuholen. Die Bezirksverordnetenversammlung
entscheidet gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG über die
Erteilung der Zustimmung. Die Äußerungen der Beitragspflichtigen sind gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3
StrABG in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahmen einzubeziehen.
Die Voraussetzungen des Straßenausbaubeitragsgesetzes für die Durchführung der in der Anlage
1 dargestellten Ausbauvarianten und die Zustimmung zu den Ausbauvarianten liegen vor. Die
Einbeziehung der Äußerungen der Beitragspflichtigen erfolgt gemäß Nr. 4. d. in Verbindung mit
der Anlage 2.3.
Zum Beschlusspunkt II.
Da gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG vor der Entscheidung über die durchzuführenden
Ausbauvarianten die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung einzuholen ist, beschließt
das Bezirksamt die in der Anlage 1 dargestellten Ausbauvarianten für den Plutoweg und die
Spreepromenade nach Vorliegen der Zustimmung durch die Bezirksverordnetenversammlung
unter Einbeziehung der Äußerungen der Beitragspflichtigen gemäß Nr. 4. d. i.V.m. Anlage 2.3
durchzuführen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der
Ausbaumaßnahmen gegeben sind.
Zur weiteren Begründung nachfolgend im Einzelnen:
1.
Beschreibung der vorhandenen Verkehrsanlagen
Spreepromenade von Ahornweg bis Sternallee:
Die Spreepromenade hat eine Länge von ca. 210,0 m und ist bisher unbefestigt. Eine
Straßenbeleuchtungsanlage, die eine ordnungsgemäße Ausleuchtung der Verkehrsanlage sicher
stellt, ist vorhanden.
Plutoweg vom Ende der Wohnbebauung bis zum Grenzweg:
Die betroffene Teilstrecke des Plutowegs hat eine Länge von ca. 340 m und ist bisher ebenfalls
unbefestigt. Die Verkehrsfläche ist lediglich teilweise mit einem Bitumen-Schotter-Gemisch
Schottergemisch verdichtet.
Ergänzend wird auf die Anlage 1.1 Seite 2, (Ziff. 2.1) verwiesen.
2.
Beschreibung der Verkehrsfunktion, Nutzung und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage
Der Plutoweg ist als Anliegerstraße zu bewerten. Anliegerstraßen sind Straßen, die ausschließlich
oder überwiegend dem Anliegerverkehr dienen. Anliegerverkehr ist der Ziel- und Quellverkehr, der
von den Anliegergrundstücken selbst ausgelöst wird. Die Straße liegt in einer Tempo-30-Zone
eines Wohngebietes. Im betroffenen Bereich des Plutoweges sind lediglich einseitig auf der
südwestlichen Seite genutzte Anliegergrundstücke vorhanden (überwiegend Kleingartennutzung).
Auf der nordöstlichen Seite grenzen Waldflächen an.
Bei der Spreepromenade handelt es sich um eine Uferpromenade entlang der Müggelspree.
Diese Verkehrsanlage dient ausschließlich dem Radfahr- und Fußgängerverkehr (eingeschränkte
Widmung als öffentlichen Geh- und Radweg) und ist somit als Wohnweg, der aus rechtlichen
Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden darf, zu bewerten.
2
Alle angrenzenden Baugrundstücke werden darüber hinaus aber auch durch befahrbare
Anliegerstraßen erschlossen (mehrfach erschlossene Grundstücke).
Im Übrigen wird auf die Anlage 1.1 Seite 2, (Ziff. 2.2 und 2.3) verwiesen.
3.
Darstellung der Ausbauvarianten
a. Ziel des Ausbaus (§ 1 StrABG)
Ziel der Ausbaumaßnahmen ist es, die Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlagen auch für die
Zukunft sicherzustellen bzw. nachhaltig zu verbessern, um diese an die heutigen verkehrlichen
Anforderungen anzupassen – siehe Anlage 1.1 Seite 2 (Ziff. 2.2), Anlage 2.1.1 Seite 1 (Ziff. 2) und
Anlage 2.1.2 Seite 1 (Ziff. 2).
Im Ergebnis der Ausbaumaßnahmen werden den Anliegern sowie der Allgemeinheit jeweils, den
heutigen Verkehrsbedürfnissen entsprechende, erstmals ausreichend befestigte Verkehrsanlagen
zur Verfügung gestellt.
b. Bauprogramm/Bereich, Art, Umfang der Ausbaumaßnahmen (§ 3 Abs. 1 StrABG)
Spreepromenade
Die Spreepromenade befindet sich im Ortsteil Friedrichshagen (Hirschgarten) und verläuft
zwischen dem Ahornweg und der Sternallee entlang der Müggelspree. Die gesamte
Verkehrsanlage soll in angemessener Weise befestigt werden. In einer Breite von ca. 2,50 m ist
die Herstellung einer Promenadenbefestigung vorgesehen. Die Seitenstreifen bleiben als
Versickerungsflächen für das anfallende Oberflächenwasser unbefestigt.
Plutoweg
Der Plutoweg befindet sich im Ortsteil Rahnsdorf. Im Bereich einer Teilstrecke, die sich vom Ende
der beidseitig vorhandenen Wohnbebauung (Einfamilienhausgrundstücke Plutoweg Nr. 38 bzw.
39) bis zum Grenzweg erstreckt, soll der Plutoweg ebenfalls eine angemessene
Fahrbahnbefestigung erhalten. Geplant ist eine Asphaltbefestigung in ca. 2,50 m Breite, die durch
Borde begrenzt wird (Gesamtbreite einschl. Borde ca. 2,70 m). Die Oberflächenentwässerung
erfolgt im Seitenbereich, der einseitig auf der südwestlichen Seite als Versickerungsfläche über
belebter Bodenzone ausgebildet wird. Darüber hinaus ist die Straßenbeleuchtungsanlage im
Ausbaubereich zu ergänzen, um künftig eine ordnungsgemäße Ausleuchtung des Straßenraumes
zu gewährleisten.
Zu den konkret vorgesehenen Maßnahmen an den Teileinrichtungen der betreffenden Straßen
und den, der Planung zugrunde liegenden baulichen Standards (Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen – RASt 06; Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 01; Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege AV Geh- u. Radwege) wird auf die Anlage 1.1 Seiten 4 - 5, (Ziff 4.) sowie auf die
Ausführungspläne, Anlagen 1.2 und 1.3 verwiesen.
c. Einordnung der Ausbaumaßnahmen nach dem StrABG (§§ 1 Abs. 1, 2 StrABG)
Insgesamt betrachtet, sind die beiden geplanten Ausbaumaßnahmen als Verbesserungen im
Sinne des § 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 StrABG zu bewerten.
Durch die Herstellung angemessener Befestigungen wird sich der Zustand der Verkehrsanlagen
nach dem Ausbau, hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Verkehrsfläche sowie nach der Art
ihrer Befestigung in einer Weise vom ursprünglichen Zustand unterscheiden, die deutlich positiven
Einfluss auf die Benutzbarkeit hat.
Somit sind jeweils die Tatbestandsmerkmale einer beitragsfähigen Verbesserung im Sinne des § 2
Abs. 1 StrABG erfüllt.
3
Die vorgesehene Ergänzung der Beleuchtungsanlage im Plutoweg um ca. 10 zusätzliche
Beleuchtungsmaste, erfüllt dem Grunde nach ebenfalls den Tatbestand einer Verbesserung. Mit
In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des StrABG vom 08.07.2010 (GVBl. vom
22.07.2010, S. 398) stellt die Straßenbeleuchtung allerdings keine beitragsfähige Teileinrichtung
mehr dar, so dass für geplante Ausbaumaßnahmen an dieser Teileinrichtung keine
Straßenausbaubeiträge zu erheben sind.
d. Erforderlichkeit der Ausbaumaßnahmen (§ 1 Abs. 2 StrABG)
Die in der Anlage 1 dargestellten Ausbaumaßnahmen sind für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit
der Verkehrsanlagen erforderlich. Unbefestigte Verkehrsanlagen entsprechen, auch wenn sie wie
im Falle der Spreepromenade lediglich dem Fußgänger- und Radverkehr dienen, keinesfalls mehr
den heutigen verkehrlichen Erfordernissen.
Darüber hinaus sollen durch die vorgesehenen Baumaßnahmen auch Lücken im geplanten
touristischen Radweg um den Müggelsee (nördliche Seite) geschlossen werden.
Der Aufwand für die technische Ausführung wurde so gering wie möglich gehalten.
Wie unter Nr. 2 bereits ausgeführt, hat der Plutoweg die Funktion einer Anliegerstraße im Sinne
des § 8 StrABG. Die Spreepromenade ist als unbefahrbarer Wohnweg im Sinne des § 11 StrABG
zu bewerten.
e. voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahmen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 StrABG)
Die geplante Ausbaumaßnahme in der Spreepromenade wird bei Umsetzung des vorgelegten
Bauprogramms voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 23.300,- Euro verursachen.
Der geplante Teilstreckenausbau im Plutoweg wird bei Umsetzung des vorgelegten
Bauprogramms voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 89.300,- Euro verursachen.
f. Alternativausbauten (§ 3 Abs. 3 Satz 5 StrABG)
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 5 StrABG soll die Behörde in der Regel eine Ausbauvariante aufstellen
und dabei kostengünstige Alternativausbauten benennen.
Schon auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (u.a. § 7 LHO – Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) ist das Tiefbauamt verpflichtet, dem Zweck und Erfordernis
entsprechend, die kostengünstigste Variante bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen
vorzusehen. Dementsprechend wurde der Aufwand unter Beachtung der geltenden Rechts- und
Verwaltungsvorschriften bei der Aufstellung der vorliegenden Bauprogramme auf das
straßenbautechnische und verkehrlich notwendige Maß reduziert.
Zu der unter 3. b. dargestellten Ausbauvarianten kommen aus Sicht des Tiefbauamtes als Träger
der Straßenbaulast daher keine kostengünstigeren Ausbaualternativen in Betracht.
4.
Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 3 StrABG)
a. Information der Beitragspflichtigen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 StrABG)
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 StrABG sind die Beitragspflichtigen rechtzeitig vor Beginn der
Ausbaumaßnahmen über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu
erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich zu
informieren.
Beitragspflichtige im Sinne der §§ 1 Abs. 1 und 17 StrABG sind Eigentümer, Erbbauberechtigte
und sonstige dingliche Nutzungsberechtigte - auch Verfügungsberechtigte im Sinne von § 3 Abs. 3
VermG, vgl. § 17 Abs. 3 StrABG -, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der
ausgebauten Verkehrsanlage Vorteile geboten werden.
4
Zu diesem Kreis gehören nicht lediglich obligatorisch Berechtigte, wie Mieter und Pächter.
Die Beitragspflichtigen wurden über das betreffende Ausbauprogramm mit den anliegenden
Schreiben (Anlage 2.2) hinsichtlich des Bereichs, der Art und des Umfangs der
Ausbaumaßnahmen sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und über die für jedes
Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge im Juli 2009 schriftlich informiert.
Insgesamt wurden zur geplanten Maßnahme in der Spreepromenade für 8 betroffene Grundstücke
18 Informationsschreiben versandt. Zur geplanten Maßnahme im Plutoweg wurden für 7 betroffene
Grundstücke 10 Informationsschreiben versandt.
Weitere allgemeine Angaben zu den Beitragserhebungen, den betroffenen Grundstücken und der
auf sie im Einzelnen voraussichtlich entfallenden Beiträge sind den Anlagen 2.1.1 und 2.1.2,
insbesondere Ziff. 6 – 8 zu entnehmen.
b. Anhörung der Beitragspflichtigen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 StrABG)
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 StrABG ist den Beitragspflichtigen bei der Information nach § 3 Abs. 3
Satz 1 StrABG Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen und Einwände zu äußern oder
Vorschläge einzubringen.
Den Beitragspflichtigen wurde im Rahmen der Information nach § 3 Abs. 3 Satz 1 StrABG zugleich
Gelegenheit zur Stellungnahme im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 StrABG gegeben - siehe
Musterschreiben, Anlage 2.2.
c. Gewährung von Einsicht in die Planungsunterlagen (§ 3 Abs. 3 Satz 4 StrABG)
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 StrABG sind die Beitragspflichtigen berechtigt, hierzu die
Planungsunterlagen einzusehen.
Die Beitragspflichtigen wurden auch auf dieses Recht im Rahmen der vorgenannten Information
(siehe Musterschreiben) hingewiesen.
Die Planunterlagen wurden im Zeitraum vom 03.08.2009 bis 21.08.2009 im Dienstgebäude des
Tiefbauamtes Treptow–Köpenick öffentlich ausgelegt.
Von dem Recht, in die Planungsunterlagen einzusehen, haben ca. 5 Personen Gebrauch
gemacht. Insgesamt wurden 5 schriftliche Stellungnahmen zu beiden Bauvorhaben abgegeben (3
Einwände zur Ausbaumaßnahme Spreepromenade, 2 Einwände zum Plutoweg - alle von
Beitragspflichtigen)
d. Einbeziehung der Äußerungen in die Entscheidung (§ 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG)
Die Äußerungen der Beitragspflichtigen sind gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG in die Entscheidung
über die Ausbauvariante einzubeziehen.
Dies geschieht vorliegend gemäß Anlage 2.3 (Übersicht zu den eingegangenen Einwänden in
Tabellenform). In der Anlage 2.3.1 und 2.3.2 sind die Äußerungen der Beitragspflichtigen
wiedergegeben (Spalte 1) und behördlich bewertet (Spalte 2).
In der Spalte 3 ist dargestellt und begründet, welchen Einfluss die Äußerungen aus welchen
Gründen auf die Entscheidung über die Ausbauvariante haben.
da. Darstellung der Äußerungen (Stellungnahmen/Einwände/Vorschläge)
Die eingegangenen Äußerungen sind in der Anlage 2.3 Spalte 1 grundstücksrechtsbezogen (unter
fortlaufender Nummerierung) dokumentiert.
Allgemein ist festzustellen, dass keine Einwendungen von nicht beitragspflichtigen Bürgern
erfolgten.
5
Im Einzelnen lassen sich die eingegangenen Einwendungen schwerpunktmäßig folgenden
Sachfragen zuordnen:
-
Geplante Maßnahmen sind nicht erforderlich (5 Einwendungen)
db. Bewertung/Gewichtung der Äußerungen (Stellungnahmen/Einwände/Vorschläge)
Die straßenbehördliche Bewertung ergibt sich aus Anlage 2.3 Spalte 2.
dc. Einbeziehung der Äußerungen (Stellungnahmen/Einwände/Vorschläge) in die
Entscheidung – Abwägung – (§ 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG)
Die Einbeziehung der Äußerungen in die Entscheidung über die Ausbauvariante ergibt sich aus
der Anlage 2.3. Dort ist dokumentiert, welchen Einfluss der einzelnen Äußerung in Bezug auf die
Ausbauvariante mit welcher Begründung beigemessen wird.
Zur bautechnischen Ausführung gab es seitens der Beitragspflichtigen keine Hinweise in Bezug
auf die Materialwahl.
5.
Finanzierung
Die Finanzierung der geplanten Ausbaumaßnahme wird zu 90 % im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Mittel) erfolgen.
10 % Kostenbeteiligung sind durch das Land Berlin abzusichern.
6.
Voraussichtlicher Baubeginn und voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme
Für die Ausbaumaßnahme in der Spreepromenade wird eine Bauzeit von ca. 2 Monaten
vorgesehen. Die Ausbaumaßnahme im Plutoweg wird insgesamt einen Zeitraum von etwa 6
Monaten in Anspruch nehmen.
Mit dem geplanten Ausbau kann nach Zustimmung der BVV und dem erforderlichen
verwaltungstechnischen Vorlauf (für Ausschreibung und Vergabe) sofort begonnen werden.
Anlage 2.1 zur BA-Vorlage ..... /10
Beitragsberechnung nach § 12 StrABG
Da die Beitragsberechnung für die geplanten Ausbaumaßnahmen in der
Spreepromenade bzw. im Plutoweg jeweils separat durchzuführen ist, wurde
zur näheren Erläuterung der jeweiligen Sachverhalte die Anlage 2.1 in die
folgenden Unteranlagen gegliedert:
2.1.1 Beitragsberechnung Spreepromenade
2.1.2 Beitragsberechnung Plutoweg
Ausbaumaßnahme
Spreepromenade
Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Seite 1 von 6
Die im Folgenden aufgeführten geplanten Baukosten sind Brutto-Beträge inkl. 19 % MwSt
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll in der ca. 210 m langen, bisher unbefestigten Spreepromenade eine Promenadenbefestigung zur
Nutzung als gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt werden. Die Befestigungsbreite wird ca. 2,50 m betragen. Die Seitenstreifen bleiben
unbefestigt.
4. Auszubauende Teileinrichtungen
Die Verkehrsanlage ist lediglich einseitig zum Anbau bestimmt. Alle Grundstücke werden darüber hinaus auch durch eine weitere befahrbare
öffentliche Straße erschlossen (mehrfach erschlossene Grundstücke).
Die Nutzung der Grundstücke erfolgt überwiegend in Form von Wohnbebauung (sonstige Nutzung gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 StrABG durch Ein- bzw.
Mehrfamilienhausbebauung in offener Bauweise).
3. Art der baulichen Nutzung § 7 StrABG
Die geplante Ausbaumaßnahme ist grundsätzlich im Sinne des § 1 Abs. 2 StrABG erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage
insgesamt auch für die Zukunft zu gewährleisten, sodass nach Abschluss der Arbeiten Ausbaubeiträge zu erheben sind.
Zum einen entspricht die bisher unbefestigte Verkehrsanlage, auch wenn diese lediglich dem Fußgänger- und Radverkehr dient, in keinem Fall den
heutigen verkehrlichen Erfordernissen. Zum anderen soll durch die vorgesehene Baumaßnahme auch eine Lücke im geplanten Touristischen Radweg
um den Müggelsee (nördliche Seite) geschlossen werden. Durch die Herstellung einer Befestigung wird sich der Zustand der Verkehrsanlage nach
dem Ausbau hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Verkehrsfläche sowie nach der Art ihrer Befestigung in einer Weise vom ursprünglichen
Zustand unterscheiden, die deutlich positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat.
Somit ist der Tatbestand der Verbesserung im Sinne § 2 Abs. 1 StrABG erfüllt.
2. Beitragsfähige Maßnahme nach § 2 StrABG
Die Spreepromenade ist der Straßenkategorie der unbefahrbaren Wohnwege zuzuordnen. Unbefahrbare Wohnwege sind selbständige öffentliche
Straßen, die wie im vorliegenden Fall aus rechtlichen Gründen (hier eingeschränkte Widmung als Geh- und Radweg) oder aus tatsächlichen Gründen
mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar sind. Die beitragsfähigen Breiten der Teileinrichtungen und die prozentual von den Beitragspflichtigen zu tragenden
Anteile des umlagefähigen Aufwands ergeben sich somit aus § 11 StrABG.
1. Einstufung der Verkehrsanlage nach §§ 8 - 11 StrABG
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
€
/
/
Straßenentwässerung
2,50
gemeinsamer Geh- und Radweg
(durchschnittlich auszubauende
Breite)
Straßenbeleuchtung
/
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Gesamt
höchste
/
/
4,00
/
Ausbaubreite beitragsfähige
in m
Breite in m
tatsächliche
Gehweg
(durchschnittlich auszubauende
Breite)
Teileinrichtung
Seite 2 von 6
/
/
in m
Zuschlag
€
23.300,00
0,00
0,00
23.300,00
0,00
Herstellungskosten in €
0,00
/
/
0,00
0,00
Grunderwerb in €
23.300,00
0,00
0,00
23.300,00
0,00
Gesamt in €
23.300,00
0,00
0,00
23.300,00
0,00
Gesamtkosten der
Teileinrichtung in €
Ausbaumaßnahme
Spreepromenade
Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10
beitragsfähiger Aufwand
0,00
/
/
Grunderwerbskosten in
4.2. Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands nach Tabelle in § 11 Abs. 2 StrABG
23.300,00
/
Straßenentwässerung
Gesamtaufwand
/
23.300,00
/
Herstellungskosten in
Straßenbeleuchtung
gemeinsamer Geh- und Radweg
Gehweg
Teileinrichtung
4.1. Kostenanteile der beitragsfähigen Teileinrichtungen
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
Ausbaumaßnahme
Spreepromenade
Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10
0,00
Straßenentwässerung
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Gesamt
0,00
23.300,00
0,00
Gesamt
€
beitragsfähiger Aufwand
Seite 3 von 6
0,00
70
17.475,00
0,00
17.475,00
0,00
absolut
€
/
0,00
/
0,00
0,00
17.475,00
0,00
0,00
17.475,00
0,00
0,00
/
/
0,00
0,00
davon
davon
Herstellungskosten in € Grunderwerb in €
5.825,00
5.825,00
5.825,00
0,00
0,00
davon
davon
Herstellungskosten in € Grunderwerb in €
0,00
75
70
75
%
€
0,00
5.825,00
0,00
0,00
absolut
umlagefähiger Anteil
30
0,00
25
%
25
30
€
Anteil der Allgemeinheit
23.300,00
0,00
0,00
Straßenbeleuchtung
gemeinsamer Geh- und Radweg
Gehweg
Teileinrichtung
b)
Straßenentwässerung
Gesamt
Straßenbeleuchtung
gemeinsamer Geh- und Radweg
Gehweg
Gesamt
beitragsfähiger Aufwand
Im Zusammenhang mit der geplanten Ausbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich und somit fallen auch keine Grunderwerbskosten an.
Teileinrichtung
a)
4.3. Ermittlung des umlagefähigen Aufwands - gesondert berechnet für Herstellungs- und Grunderwerbskosten nach Tabelle in § 11 Abs. 2 StrABG
Es scheiden keine Kostenanteile aufgrund von Überbreiten aus dem beitragsfähigen Aufwand aus, die der Sache nach sofort dem Anteil der
Allgemeinheit zuzurechnen wären.
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
2.330,00 €
15.145,00 €
5.825,00 €
e) umlagefähiger Aufwand
- % Anteile (vgl. Tabelle zu 4.3. a))
d) Anteil der Allgemeinheit
- für Überbreiten (vgl. Tabelle zu 4.2.)
b) Grunderwerbskosten Gesamt
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Dieser beträgt entsprechend der Berechnung insgesamt
5. Tatsächlicher umlagefähiger Aufwand
Seite 4 von 6
2.333,00 Euro.
Als umlagefähiger Aufwand sind für die geplante Ausbaumaßnahme in der Spreepromenade abzurechnen:
h) von den Herstellungskosten
2.333,00 Euro
f) von den Grunderwerbskosten
0,00 Euro
zusammen
2.333,00 Euro
die vorrangig zur Deckung des Anteils der
Allgemeinheit
verwendet wird
und nachrangig
den umlagefähigen Aufwand mindert bzw. deckt
h) nicht gedeckte und damit tatsächlich umzulegende
Herstellungskosten
20.970,00 €
17.475,00 €
e) umlagefähiger Aufwand
g) GA-Förderung
im vorliegenden Fall 90% der Herstellungskosten Gesamt
5.825,00 €
5.825,00 €
- % Anteile (vgl. Tabelle zu 4.3. a))
Gesamt
0,00 €
23.300,00 €
a) Herstellungskosten Gesamt
(siehe Tabelle zu 4.1.)
c) Anteil der Allgemeinheit
- für Überbreiten (vgl. Tabelle zu 4.2.)
Ausbaumaßnahme
Spreepromenade
Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10
4.4. tatsächlich umzulegender Aufwand unter Berücksichtigung der GA-Förderung gemäß § 7 Abs.2 Satz 1 StrABG
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
- €
- €
- €
- €
- €
Ausbaumaßnahme
Spreepromenade
Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10
Anzahl der
Grundstücke
4
4
1
1,5
jeweiliger Nutzungsfaktor gemäß § 14 Abs. 3 Nr.3 a) und b)
9.781,00 m²
Gesamtverteilungsfläche
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
2.333,00 Euro
tatsächlicher umlagefähiger Aufwand
7. Verteilungsrechnung nach § 12 StrABG
Seite 5 von 6
= Verteilungswert (Vw) in Höhe von 0,23851 Euro / m² Verteilungsfläche (VF)
Die für ein Grundstück zu ermittelnde Verteilungsfläche (VF) ergibt sich aus der jeweiligen Grundstücksgröße, multipliziert mit dem entsprechenden
Nutzungsfaktor (NF). Die Gesamtverteilungsfläche (Summe aller VF) zur Verteilung des umlagefähigen Aufwand beträgt : 9.781,50m²
Nutzung
vorhandene
der Anliegergrundstücke Vollgeschosse
sonstige Nutzung*
1
Wohnen
2
Gesamtzahl der Anliegergrundstücke:
8
Fläche aller Anliegergrundstücke : 8.195,00 m²
Innerhalb des Verteilungsgebietes sind keine Bebauungspläne festgesetzt bzw. in Bearbeitung.
Somit wurden die Grundstücke, die als berücksichtigungspflichtige Grundstücke zur Verteilung des umlagefähigen Aufwandes heranzuziehen sind,
insgesamt nach § 13 Abs. 2 Nr.4 a) StrABG bewertet (im Zusammenhang bebauter Ortsteil - § 34 BauGB).
Durch die Spreepromenade werden derzeit insgesamt 8 Grundstücke erschlossen, für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der
ausgebauten Verkehrsanlage Vorteile geboten werden (§ 1 Abs.1 StrABG).
Die Festlegungen zum Verteilungsgebiet und zur Bewertung der erschlossenen Grundstücke entsprechen den gegenwärtigen Gegebenheiten. Für die
spätere Beitragserhebung selbst, wären dann die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vorliegenden tatsächlichen
Gegebenheiten und rechtlichen Verhältnisse zugrunde zu legen. Bis zu diesem Zeitpunkt könnten z.B. Grundstücke geteilt, veräußert bzw. einer
anderen Nutzung zugeführt werden, was sich im Rahmen der Beitragserhebung auswirken wird.
Insofern stehen die folgenden Angaben unter Vorbehalt !
6. Ermittlung der Verteilungsfläche unter Berücksichtigung der auf den erschlossenen Grundstücken vorhandenen Vollgeschosse
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Seite 6 von 6
Der auf die einzelnen Grundstücke entfallende Straßenausbaubeitrag ergibt sich dann aus der Vervielfachung der jeweils ermittelten Verteilungsfläche
mit dem maßgeblichen Verteilungswert (0,23851 Euro pro m² Verteilungsfläche).
Für mehrfach erschlossene Grundstücke ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 StrABG ein Teilerlass von einem Drittel des Ausbaubeitrages vorgesehen.
Nach der derzeitigen Berechnung ergeben sich für die 8 in Anspruch zu nehmenden Grundstücke voraussichtliche Zahlbeträge zwischen 150,- Euro
und 390,- Euro.
Insgesamt wird mit tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 1.600,- Euro gerechnet.
Ausbaumaßnahme
Spreepromenade
Anlage 2.1.1 zur BA-Vorlage …/10
8. Berechnung des, auf die jeweiligen Grundstücke entfallenden Straßenausbaubeitrages nach § 12 StrABG
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
Ausbaumaßnahme
Plutoweg
Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Seite 1 von 6
4. Auszubauende Teileinrichtungen
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll im ca. 340 m langen, bisher unbefestigten Bereich des Plutoweges eine Fahrbahnbefestigung in
Asphaltbauweise hergestellt werden, die beidseitig durch Borde begrenzt wird. Die Befestigungsbreite wird insgesamt ca. 2,50 m betragen. Die
Oberflächenentwässerung erfolgt im Seitenbereich, der einseitig als Versickerungsfläche über belebter Bodenzone ausgebildet wird.
Darüber hinaus ist im Ausbaubereich der Einbau einer durchgehenden Straßenbeleuchtungsanlage geplant.
Die Verkehrsanlage ist lediglich einseitig zum Anbau bestimmt.
Die Nutzung der Grundstücke erfolgt überwiegend in Form von sonstiger Nutzung im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 2 StrABG (Kleingartenanlagen,
Grünland, Wohnbebauung auf der südlichen Seite sowie Waldflächen auf der nördlichen Seite)
3. Art der baulichen Nutzung § 7 StrABG
Die geplante Ausbaumaßnahme ist grundsätzlich im Sinne des § 1 Abs. 2 StrABG erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage auch für
die Zukunft zu gewährleisten, sodass nach Abschluss der Arbeiten Ausbaubeiträge zu erheben sind.
Zum einen entspricht die bisher lediglich mit einem Bitumen-Schotter-Gemisch verdichtete Verkehrsanlage nicht mehr den heutigen verkehrlichen
Erfordernissen. Zum anderen soll durch die vorgesehene Baumaßnahme auch eine Lücke im geplanten "Touristischen Radweg um den Müggelsee"
(nördliche Seite) geschlossen werden. Durch die Herstellung einer Fahrbahnbefestigung wird sich der Zustand der Verkehrsanlage nach dem Ausbau
hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Verkehrsfläche sowie nach der Art ihrer Befestigung in einer Weise vom ursprünglichen Zustand
unterscheiden, die deutlich positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit der Verkehrsanlage hat.
Darüber hinaus soll im Rahmen der Baumaßnahme auch die Straßenbeleuchtungsanlage ergänzt werden, um künftig eine ordnungsgemäße
Ausleuchtung der Verkehrsanlage zu gewährleisten. Bisher sind jeweils nur am Beginn und am Ende des Ausbaubereiches Beleuchtungsmaste
vorhanden.
Insgesamt betrachtet, ist die geplante Ausbaumaßnahme somit als Verbesserung im Sinne des § 2 Abs. 1 StrABG zu bewerten.
2. Beitragsfähige Maßnahme nach § 2 StrABG
Der Plutoweg ist der Straßenkategorie einer Anliegerstraße zuzuordnen, da diese Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr dient.
Anliegerverkehr ist der Ziel- und Quellverkehr, der von den Anlieger- und Hinterliegergrundstücken selbst ausgelöst wird. Die beitragsfähigen Breiten
der Teileinrichtungen und die prozentual von den Beitragspflichtigen zu tragenden Anteile des umlagefähigen Aufwands ergeben sich somit aus § 8
StrABG.
1. Einstufung der Verkehrsanlage nach §§ 8 - 11 StrABG
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
89.300,00
€
/
/
/
/
Parkflächen
Grünanlagen
Straßenbeleuchtung
Straßenentwässerung
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Gesamt
3,00
/
/
/
€
/
in m
89.300,00
0,00
41.700,00
0,00
0,00
0,00
47.600,00
Herstellungskosten in €
0,00
/
/
0,00
0,00
0,00
0,00
Grunderwerb in €
89.300,00
0,00
41.700,00
0,00
0,00
0,00
47.600,00
Gesamtkosten der
Teileinrichtung in …€
89.300,00
0,00
41.700,00
0,00
0,00
0,00
47.600,00
Gesamt in €
Ausbaumaßnahme
Plutoweg
Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10
Zuschlag beitragsfähiger Aufwand
Seite 2 von 6
2,00
5,00
5,50
beitragsfähige Breite
in m
Ausbaubreite
in m
3,00
höchst mögliche
tatsächliche
Fahrbahn
(durchschnittlich auszubauende Breite)
Gehwege
(beitragsfähig je Straßenseite max. 3m)
Teileinrichtung
0,00
/
/
Grunderwerbskosten in
4.2. Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands nach Tabelle in § 8 Abs. 4 StrABG
Gesamtaufwand
0,00
Straßenentwässerung
0,00
Grünanlagen
41.700,00
0,00
Gehwege
Straßenbeleuchtung
0,00
47.600,00
Herstellungskosten in
Parkflächen (Parkstreifen, -buchten)
Fahrbahn
Teileinrichtung
Die im Folgenden aufgeführten geplanten Baukosten sind Brutto-Beträge inkl. 19 % MwSt
4.1. Kostenanteile der beitragsfähigen Teileinrichtungen
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
Ausbaumaßnahme
Plutoweg
Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10
65
65
41.700,00
0,00
Straßenbeleuchtung
Straßenentwässerung
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Seite 3 von 6
65
0,00
Grünanlagen
89.300,00
70
0,00
Parkflächen
Gesamt
65
0,00
Gehwege
%
65
€
58.045,00
0,00
27.105,00
0,00
0,00
0,00
30.940,00
absolut
0,00
31.255,00
14.595,00
0,00
0,00
0,00
16.660,00
absolut
umlagefähiger Anteil
35
35
35
30
35
35
%
47.600,00
Gesamt
beitragsfähiger Aufwand
€
Anteil der Allgemeinheit
Fahrbahn
Teileinrichtung
b)
0,00
89.300,00
0,00
Grünanlagen
Straßenentwässerung
Gesamt
0,00
Parkflächen
41.700,00
0,00
Gehwege
Straßenbeleuchtung
47.600,00
Fahrbahn
Gesamt
beitragsfähiger Aufwand
€
€
/
0,00
/
0,00
0,00
0,00
0,00
58.045,00
0,00
27.105,00
0,00
0,00
0,00
30.940,00
0,00
/
/
0,00
0,00
0,00
0,00
davon
davon
Herstellungskosten € Grunderwerb
0,00
31.255,00
14.595,00
0,00
0,00
0,00
16.660,00
davon
davon
Herstellungskosten € Grunderwerb
€
€
Im Zusammenhang mit der geplanten Ausbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich und somit fallen auch keine Grunderwerbskosten an.
Teileinrichtung
a)
4.3. Ermittlung des umlagefähigen Aufwands - gesondert berechnet für Herstellungs- und Grunderwerbskosten nach Tabelle in § 8 Abs. 4 StrABG
Es scheiden keine Kostenanteile aufgrund von Überbreiten aus dem beitragsfähigen Aufwand aus, die der Sache nach sofort dem Anteil der Allgemeinheit
zuzurechnen wären.
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
8.930,00 €
49.115,00 €
31.255,00 €
e) umlagefähiger Aufwand
- % Anteile (vgl. Tabelle zu 4.3. a))
d) Anteil der Allgemeinheit
- für Überbreiten (vgl. Tabelle zu 4.2.)
b) Grunderwerbskosten Gesamt
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Dieser beträgt entsprechend der Berechnung somit insgesamt
5. Tatsächlicher umlagefähiger Aufwand
Seite 4 von 6
8.930,00 Euro.
Als umlagefähiger Aufwand sind für die geplante Ausbaumaßnahme im Plutoweg abzurechnen:
h) von den Herstellungskosten
8.930,00 €
f) von den Grunderwerbskosten
0,00 €
zusammen
8.930,00 €
die vorrangig zur Deckung des Anteils der
Allgemeinheit
verwendet wird
und nachrangig
den umlagefähigen Aufwand mindert bzw. deckt
h) nicht gedeckte und damit tatsächlich umzulegende
Herstellungskosten
80.370,00 €
58.045,00 €
e) umlagefähiger Aufwand
g) GA-Förderung
im vorliegenden Fall 90% der Herstellungskosten Gesamt
31.255,00 €
31.255,00 €
- % Anteile (vgl. Tabelle zu 4.3. a))
Gesamt
0,00 €
89.300,00 €
a) Herstellungskosten Gesamt
(siehe Tabelle zu 4.1.)
c) Anteil der Allgemeinheit
- für Überbreiten (vgl. Tabelle zu 4.2.)
Ausbaumaßnahme
Plutoweg
Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10
4.4. tatsächlich umzulegender Aufwand unter Berücksichtigung der GA-Förderung gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 StrABG
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
- €
- €
- €
- €
- €
Ausbaumaßnahme
Plutoweg
Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10
Anzahl der
Grundstücke
1
4
1
1
jeweiliger Nutzungsfaktor gemäß § 14 Abs. 3 Nr.3 a)
bzw. § 15 Abs. 1 Nr.1 *
§ 15 Abs. 1 Nr.2 a) aa) **
§ 15 Abs. 1 Nr.2 a) bb) ***
1
0,5
0,0167
0,0333
* Kleingartenanlagen
** Waldfläche
*** Landwirtschaftsfläche - Grünland
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Seite 5 von 6
Die für ein Grundstück zu ermittelnde Verteilungsfläche (VF) ergibt sich aus der jeweiligen Grundstücksgröße, multipliziert mit dem entsprechenden
Nutzungsfaktor (NF). Die Gesamtverteilungsfläche (Summe aller VF) zur Verteilung des umlagefähigen Aufwand beträgt: 6.058,66 m²
Nutzung
vorhandene
der Anliegergrundstücke Vollgeschosse
Wohnen
1
sonstige Nutzung *
sonstige Nutzung **
sonstige Nutzung ***
Gesamtzahl der Anliegergrundstücke:
7
Fläche aller Anliegergrundstücke : 40.860,00 m²
Innerhalb des Verteilungsgebietes sind keine Bebauungspläne festgesetzt bzw. in Bearbeitung.
Somit wurden die Grundstücke, die als berücksichtigungspflichtige Grundstücke zur Verteilung des umlagefähigen Aufwandes heranzuziehen sind,
insgesamt nach § 13 Abs. 2 Nr. 4 a) (im Zusammenhang bebauter Ortsteil - § 34 BauGB) bzw. nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 StrABG
(Kleingartenanlagen, Waldflächen - Außenbereich gemäß § 35 BauGB) bewertet.
Durch den betroffenen Bereich des Plutowegs werden derzeit insgesamt 7 Grundstücke erschlossen, für die durch die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlage Vorteile geboten werden (§ 1 Abs.1 StrABG).
Die Festlegungen zum Verteilungsgebiet und zur Bewertung der erschlossenen Grundstücke entsprechen den gegenwärtigen Gegebenheiten. Für die
spätere Beitragserhebung selbst, wären dann die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vorliegenden tatsächlichen
Gegebenheiten und rechtlichen Verhältnisse zugrunde zu legen. Bis zu diesem Zeitpunkt könnten z.B. Grundstücke geteilt, veräußert bzw. einer
anderen Nutzung zugeführt werden, was sich im Rahmen der Beitragserhebung auswirken wird.
Insofern stehen die folgenden Angaben unter Vorbehalt !
6. Ermittlung der Verteilungsfläche unter Berücksichtigung der auf den erschlossenen Grundstücken vorhandenen Vollgeschosse
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
6.058,66 m²
Gesamtverteilungsfläche
= Verteilungswert (Vw) in Höhe von 1,473923 Euro / m² Verteilungsfläche (VF)
Ausbaumaßnahme
Plutoweg
Anlage 2.1.2 zur BA-Vorlage …/10
Arbeitsstand Tief IV/1: 25.05.2010
Seite 6 von 6
Der auf die einzelnen Grundstücke entfallende Straßenausbaubeitrag ergibt sich dann aus der Vervielfachung der jeweils ermittelten Verteilungsfläche
mit dem maßgeblichen Verteilungswert (1,473923 Euro pro m² Verteilungsfläche).
Für mehrfach erschlossene Grundstücke ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 StrABG ein Teilerlass von einem Drittel des Ausbaubeitrages vorgesehen.
Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 6 StrABG wird der Beitrag zinslos gestundet, solange Grundstücke als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
genutzt werden.
Nach der derzeitigen Berechnung ergeben sich für die sieben Grundstücke, die bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen
sind, voraussichtliche Beitragshöhen zwischen 125,- Euro und 2.900,- Euro. Vier der betroffenen Grundstücke befinden sich allerdings im Eigentum
des Landes Berlin. Ein weiteres, in Privateigentum befindliches Grundstück wird derzeit als Bestandteil einer Kleingartenanlage genutzt, sodass der
Beitrag voraussichtlich gemäß § 21 Abs. 1 Satz 6 StrABG zu stunden wäre.
Somit würden nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage für fünf der sieben Grundstücke keine tatsächlichen Zahlbeträge anfallen.
Insgesamt wird mit tatsächlichen Einnahmen in Höhe von ca. 900,- Euro gerechnet.
8. Berechnung des, auf die jeweiligen Grundstücke entfallenden Straßenausbaubeitrages nach § 12 StrABG
8.930,00 Euro
tatsächlicher umlagefähiger Aufwand
7. Verteilungsrechnung nach § 12 StrABG
BA Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
Anlage 2.2 zur BA-Vorlage ..... /10
Muster Informationsschreiben
2.2.1 Beitragsberechnung Spreepromenade
2.2.2 Beitragsberechnung Plutoweg
Anlt:iCj
'.
2.2..~
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
von Berlin, PF 910240, 12414 Berlin
(Postanschrift)
Dienstgebäude:
Dahmestr. 33
12526 Berlin
xxx><
Zimmer: 107
X)<.X)(
X X )< X X X XX
X >c .x x::x xxxx>£.
Bei Schriftwechsel
bitte die
Postanschrift
verwenden!
Bearbeiterin
Telefon (030)
Telefax (030)
Datum
Bearbeiterzeichen
Frau Schurz
90297-5574
intern: 9297-5574
90297-5556
30.07.2009
Tief IV/1
.
Bei Antwort bitte angeben
Information über das Baüprogramm für den Ausbau der Verkehrsanlage
Spreepromenade zwischen Ahornweg und Sternallee
Aktenzeichen: 09S02UWA-)(-')OC
Sehr geehrte Frau.
das Grundstück
)(XXX)('
X'xx
Gemarkung: Köpenick, Flur: 463, Flurstück(e): XXX
Grundbuch von Köpenick
Blatt'''.:X~ N
ist ein Anlieger- oder Hinterliegergrundstück
der Verkehrsanlage
Spreepromenade
zwischen Ahomweg und Stemallee.
Es ist beabsichtigt, diese Verkehrsanlage auszubauen,.wobei die Ausbaumaßnahme
beitragsfähig nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz
(StrABG) sein wird. Das Grundstück
unterliegt voraussichtlich der Straßenausbaubeitragspflicht,
da eine qualifizierte
Inanspruchnahmemöglichkeit
der Verkehrsanlage besteht.
.
(5)8
S-Bahn: Grüriau
Bus: 163
Sprechzeiten:
Oi
09.00-12.00
00
13.00-18.00
Zahlungen bille unbar
Postbank
Berliner Sparkasse
Berliner Bank
Konto-Nr.: 0651616-109
Konto-Nr.: 161 301 3228
Konto-Nr.: 7261759300
BLZ 100 100 10
BLZ 100 500 00
BLZ 100 200 00
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Seite 2 von 5
von Berlin
Aus diesem Grunde unterrichte ich Sie mit diesem Schreiben nach S 3 Abs. 3 StrABG über die
beabsichtigte Ausbaumaßnahme, die zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück
voraussichtlich anfallenden Straßenausbaubeiträge. Gleichzeitig erhalten Sie Gelegenheit,
innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens zu der Ausbaumaßnahme Stellung zu
nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Die Planungsunterlagen können
durch Sie oder einen Bevollmächtigten im Zeitraum vom 03.08.2009 bis 21.08.2009 im
Dienstgebäude des Tiefbauamtes Treptow - Köpenick, Raum 146, zu folgenden Zeiten
eingesehen werden:
.
Montag - Mittwoch 9.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -18.00
Freitag
9.00 - .12.00 Uhr
Uhr.
Für persönliche Auskünfte und Erläuterungen stehen Ihnen nach vorheriger telefonischer
Terminvereinbarung folgende Mitarbeiter zur Verfügung:
- zu bautechnischen
Belangen
- zu beitragsrechtlichen
Fragen
Frau Ambras
Frau Steinhoff
Telefon 90297-5523
Telefon 90297-5569
Frau Schurz
Herr Buhl
Telefon 90297-5574
Telefon 90297-5563
Die nachfolgenden Angaben und Berechnungen haben vorläufigen Charakter. Sie beruhen auf
den derzeitigen Erkenntnissen und Planungen des Bezirksamts, die gegebenenfalls zum
Abschluss der Ausbaumaßnahme noch korrigiert werden müssen.
Der Umfang der Ausbaumaßnahme
Bauprogramm.
richtet sich nach dem in'Anlage A zusammengefassten
Die Verkehrsanlage wird nach der durchgeführten Ausbaumaßnahme beitragsrechtlich als ein
unbefahrbarer Wohnweg nach S 11 StrABG zu bewerten sein, der aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar ist. (eingeschränkte Widmung als
Geh- und Radweg)
Als I;igentümer wären Sie nach
Die Gesamtkosten der
Nach Abzug aller nicht
eines voraussichtlichen
verblieben
die auf die bevorteilten
S 17 StrABG
beitragspflichtig.
Ausbaumaßnahme sind veranschlagt mit
23.300,00 EUR
beitragsfähigen Kostenanteile und
Anteils des Landes Berlin von
.5.825,00 EUR
.
17.475,00 EUR,
Grundstücke zu verteilen wären (Berechnung siehe Anlage A).
Die Verteilung richtet sich nach dem Verhältnis der Nutzflächen der bevorteilten Grundstücke, die
sich nach den SS 12 bis 15 StrABG ergeben. Die Summe der zu berücksichtigenden Nutzflächen
der bevorteilten Grundstücke beträgt zum Zeitpunkt dieses Schreibens
9.781,50 m2
Danach entfallen auf 1 m~ voraussichtlic~
1,7865358 EUR
Für das Grundstück wird von einer Nutzfläche mit
ausgegangen (Ermittlung siehe Anlage B).
Daraus ergäbe sich für das Grundstück .
ein voraussichtlicher Straßenausbaubeitrag von
'x')(
xx
EUR
Da das Grundstück mehrfach erschlossen ist, wäre der so ermittelte Straßenausbaubeitrag nach
StrABG auf zwei Drittel zu vermindern, sodass auf das Grundstück entfallen
würden
. )( i< x EUR
S 21 Abs. 3 Satz 2
x
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Seite 3 von 5
von Berlin
Für die Ausbaumaßnahme sind Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur'! des Bundes und des Landes Berlin gemäß Artikel 91 a
GrundgesetZ (GA-Mittel) beantragt. Diese Förderung käme nach 9 7 Abs. 2 Satz 1 StrABG auch
den Beitragspflichtigen zugute. Unter Berücksichtigung dieser Förderung vermindert sich der
zuvor ermittelte, auf 1 m2 Nutzfläche entfallende Beitrag von 1,786538 EUR um ca. 87 % auf ca.
0,24 EUR je m2 Nutzfläche. Der vorgenannte auf Ihr Grundstück entfallende
Straßenausbaubeitrag vermindert sich ebenfalls um ca. 87 %.
Dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer frühzeitigen Information. Es ist kein Verwaltungsakt
(Bescheid) im Sinne des 9 35 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) und daher nicht
rechtsbehelfsfähig. Zahlungen sind nicht zu leisten.
Rechtsgrundlagen
1. Straßenausbaubeitragsgesetz
(StrABG) vom 16. März 2006 (GVBI. S. 265)
2.9919 bis 33 des Erschließungsbeitragsgesetzes
(EBG) vom 12. Juli 1995 (GVBI. S. 444),
zuletzt geändert durch Artikel I 9 13 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBI. S. 573)
Hinweis
Die für die Ermittlung der zu erwartenden Straßenausbaubeiträge und die für den Inhalt dieses
Informationsschreibens erforderlichen grundstücksbezogenen Daten sowie die
personenbezogenen Daten der voraussichtlich Beitragspflichtigen (Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten, Wohnungs- und Teileigentümer, Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts)
werden in einer automatisierten Datei bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gespeichert.
Die für dieses Informationsschreiben erforderlichen Daten durften ohne Ihre Kenntnis erhoben
werden (922 StrABG LV.m. 933 EBG).'
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schurz
Anlagen
A - Zusammenfassung des Bauprogramms und Aufwandsermittlung
B - Nutzflächenermittlung (Grundstück)
-------------------------------------------------------~--Da dieses Schreiben mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde, fehlt die Unterschrift.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Seite 4 von 5
von Berlin
Anlage A zur Information über das Bauprogramm 09S02UWA-)(-)(vom 30.07.2009
Zusammenfassung
des Bauprogramms
Zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage beabsichtigt das Tiefbauamt in der
ca. 210 m langen, bisher unbefestigten Spreepromenade eine Befestigung iri Asphaltbauweise
herzustellen. Zur Nutzung als gemeinsamer Geh- und Radweg ist eine Befestigungsbreite von
ca. 2,50 m vorgesehen. Die unbefestigt bleibenden Seitenstreifen werden als
Versickerungsflächen für das Regenwasser neu angelegt und begrünt.
Die geplante Ausbaumaßnahme soll voraussichtlich im IV. Quartal 2009 durchgeführt werden.
Die Bauzeit wird ca. einen Monat betragen.
Aufwandsermittlung
a) Beitragsfähiger Aufwand
Die Ausbaumaßnahme an der Verkehrsanlage Spreepromenade zwischen Ahornweg und
Sternallee ist mit Gesamtkosten in Höhe von 23.300,00 EUR veranschlagt. Diese Kosten
'(Spalte.B) wären höchstens für die Breiten beitragsfähig, die sich für unbefahrbare Wohnwege
aus den Spalten I und 11der Tabelle in S 11 StrABG ergeben (Spalte 0). Die beitragsfähigen
Breiten sind Durchschnittsbreiten. Der verbleibende (geminderte) Kostenanteil wird als
beitragsfähiger Aufwand bezeichnet (Spalte E).
A
Teileinrichtung
B
Veranschlagte
Kosten EUR
gemeinsame Geh- und Radwege
23.300,00
Summe
23.300,00
C
Tatsächliche
Breite m
2,50
0
Beitragsfähige
Breite m
4,00
E
Beitragsfähiger
Aufwand EUR
23.300,00
23.300,00
b) Umlagefähiger Aufwand
Nach Abzug des Anteils der Allgemeinheit (Spalten C und 0), der sich aus der Spalte 111der
Tabelle in S 11 StrABG ergibt, verbliebe der für die Verteilung maßg'ebliche umlagefähige
Aufwand (Spalte E).
A
Teileinrichtung
B
Beitragsfähiger
Aufwand (EUR)
gemeinsame Geh- und Radwege
23.300,00
Summe
23.300,00
C
0
I
Anteil der Allgemeinheit
%
absolut (EUR)
25
E
Umlagefähiger
Aufwand (EUR)
5.825,00
17.475,00
5.825,00
17.475,00
Der umlagefähige Aufwand, der auf die bevorteilten Grundstücke zu verteilen wäre, würde somit
75,0000 % der veranschlagten Gesamtkosten betragen.
von Berlin
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Anlage B zur Information
Nutzflächenermittlung
Seite 5
über das Bauprogramm
09S02UWA-X-Xvom
von 5
30.07.2009
(Grundstück)
Für das Grundstück wird nach den 99 12 bis 15 StrABG von einer Nutzfläche mit 952,50 m2
ausgegangen, die auf folgenden Daten Und Kennzahlen beruht:
Flurstücke:
Nr.
Gemarkung
Flur
von
heH, I Ja
Baulich nutzbare Fläche
Mehrfach erschlossen
Flächenart
Bemessungsgrundlage:
x
Vollgeschoss( e)
9 14 Abs.
Gebietszuschlag gemäß
Nutzungsfaktor
><xx
insgesamt
Abzugsflächen
verbleibt eine beitragsfähige Grundstücksfläche
Artzuschlag gemäß
Fläche
463
001 Köpenick
Grundstücksfläche
Flurstück
9
4 Nr. 1 StrABG
14 Abs. 4 Nr. 2 StrABG
JCJ. /
Nein
Ja I
Nein
><',X
Anlaqe 2.2..2.
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Bauen und Stadtentwicklung
Tiefbauamt
Bezirksaml Treplow-Köpenick
von Berlin, PF 910240,12414
111
Berlin
Dienslgebäude:
Dahmeslr. 33
12526 Berlin
(Postanschrift)
'><..xxx
><'X:Xx.
Zimmer: 107
X 'X X' x. x:- >< XX
X X XX)<'x
XXx'X
Bei Schriftwechsel
bitte die
Postanschrift
verwenden!
Bearbeilerin
Telefon (030)
Telefax (030)
Dalum
Geschäftszeichen
Frau Schurz
90297-5574
inlern: 9297-5574
90297-5556
30.07.2009
Tief IV/1
Bei Antwort bitte angeben
Information über das Bauprogramm für den Ausbau der Verkehrsanlage
Plutoweg zwischen Grenzweg und vorhandener Ausbaugrenze vor Nr. 38
Aktenzeichen: 09S01 ASA-)(-
XX'"
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Grundstück
xx:x:.xxxx'
>(x
Gemarkung: Köpenick, Flur: 127, Flurstück(e):
Grundbuch von Köpenick
Blatt
x N.
>(xx:
x,x
ist ein Anlieger- oder Hinterliegergrundstück
der Verkehrsanlage
Plutoweg
zwischen Grenzweg und vorhandener Ausbaugrenze
vor Nr. 38.
Es ist beabsichtigt, diese Verkehrsanlage auszubauen, wobei die Ausbaumaßnahme
beitragsfähig nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz
(StrABG) sein wird. Das Grundstück
unterliegt voraussichtlich der Straßenausbaubeitragspflicht,
da eine qualifizierte
Inanspruchnahmemöglichkeit
der Verkehrsanlage besteht.
.
sS
S-Bahn:GrOnau
Bus: 163
Sprechzeiten:
Di
09.00-12.00
Do 13.00-18.00
Zahlungenbitte unbar
Postbank
BerlinerSparkasse
BerlinerBank
Konto-Nr.: 0651616-109
Konto.Nr.:161 301 3228
Konto-Nr.:7281759300
BLZ 10010010
BLZ 100 500 00
BLZ 100200 00
Bezirksamt Treptow-Köpenick von ~erlin
Seite 2 von 5
Aus diesem Grunde unterrichte ich Sie mit diesem Schreiben nach 9 3 Abs. 3 StrABG über die
beabsichtigte Ausbaumaßnahme, die zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück
voraussichtlich anfallenden Straßenausbaubeiträge. Gleichzeitig erhalten Sie Gelegenheit,
innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens zu der Ausbaumaßnahme Stellung zu
nehmen, Einwände zu äußem oder Vorschläge einzubringen. Die Planungsunterlagen können
durch Sie oder einen Bevollmächtigten im.Zeitraum vom 03.08.2009 bis 21.08.2009 im
Dienstgebäude des Tiefbauamtes Treptow - Köpenick, Raum 146, zu folgenden Zeiten
eingesehen werden:
Montag - Mittwoch
Donnerstag
Freitag
9.00 - 15.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
Für persönliche Auskünfte und Erläuterungen stehen Ihnen nach vorheriger telefonischer
Terminvereinbarung folgende Mitarbeiter zu Verfügung:
- zu bautechnischen
Belangen
- zu beitragsrechtlichen
Fragen
Frau Ambras
Frau Steinhoff
Frau Schurz
. Herr Buhl
Telefon 90297-5523
Telefon 90297-5569
Telefon 90297-5574
Telefon 90297-5563
Die nachfolgenden Angaben .und Berechnungen haben vorläufigen Charakter. Sie beruhen auf
den derzeitigen Erkenntnissen und Planungen des Bezirksamts, die gegebenenfalls zum
Abschluss der AusbaUmaßnahme noch korrigiert werden müssen.
.
Der Umfang der Ausbaumaßnahme
Bauprogramm.
richtet sich nach dem in Anlage A zusammengefassten
Die Verkehrsanlage wird nach der durchgeführten Ausbaumaßnahme beitragsrechtlich als
Anliegerstraße nach 9 8 StrABG zu bewerten sein, die ausschließlich oder überwiegend dem
Anliegerverkehr dient.
Als Eigentümer wären Sie nach
Die Gesamtkosten der
Nach Abzug aller nicht
eines voraussichtlichen
verblieben
die auf die bevorteilten
9
17 StrABG beitragspflichtig.
Ausbaumaßnahme sind veranschlagt mit
beitragsfähigen Kostenanteile und
Anteils des Landes Berlin von
89.300,00 EUR
31.255,00 EUR
58.045,00 EUR,
Grundstücke zu verteilen wären (Berechnung siehe Anlage A).
Die Verteilung richtet sich nach dem Verhältnis der Nutzflächen der bevorteilten Grundstücke, die
sich nach den 99 12 bis 15 StrABG ergeben. Die Summe der zu berücksichtigenden Nutzflächen
der bevorteilten Grundstücke beträgt zum Zeitpunkt dieses Schreibens
6.058,66 m2
2
Danach entfallen auf 1 m voraussichtlich'
9,5805013 EUR
Für das Grundstück wird von einer Nutzfläche mit
ausgegangen (Ermittlung siehe Anlage B).
Daraus ergäbe sich für das Grundstück
ein voraussichtlicher Straßenausbaub.eitrag von
)(XXXX
EUR
Da das Grundstück mehrfach erschlossen ist, wäre der so ermittelte Straßenausbaubeitrag nach
3 Satz 2 StrABG auf zwei Drittel zu vermindem, sodass auf das Grundstück entfallen
würden
xx?oO( EUR
9 21 Abs.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
von Berlin
Seite 3 von 5
Der Beitragspflicht unterliegen auch Grundstücke des Landes Berlin (~ 16 Abs. 1 StrABG). Den
vermögensverwaltenden
Dienststellen des Landes Berlin stehen daher die Informations- und
Beteiligungsrechte aus ~ 3 Abs. 3 StrABG zu. Ihnen wird zudem der nach der Durchführung des
B'auprogramms festzusetzende Straßenausbaubeitrag mitgeteilt.
Für die Ausbaumaßnahme sind Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur" des Bundes und des Landes Berlin gemäß Artikel 91 a
.
Grundgesetz (GA-Mittel) beantragt. Diese Förderung käme nach ~ 7 Abs. 2 Satz 1 StrABG auch
den Beitragspflichtigen zugute. Unter Berücksichtigung dieser Förderung vermindert sich der
zuvor ermittelte, auf 1 m2 Nutzfläche entfallende Beitrag von 9,5805013 EUR um ca. 85 % auf ca.
1,47 EiJR je m2 Nutzungfläche. Der vorgenannte auf Ihr Grundstück entfallende
Straßenausbaubeitrag vermindert sich ebenfalls um ca. 85 %.
Dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer frühzeitigen Information. Es ist kein Verwaltungsakt
(Bescheid) im Sinne des ~ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) und daher nicht
rechtsbehelfsfähig. Zahlungen sind nicht zu leisten.
Rechtsgrundlagen
1. Straßenausbaubeitragsgesetz
.(StrABG) vom 16. März 2006 (GVBI. S. 265)
2. ~~ 19 bis 33 des Erschließungsbeitragsgesetzes
(EBG) vom 12. Juli 1995 (GVBI. S. 444),
zuletzt geändert durch Artikel I ~ 13 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBI. S. 573)
Hinweis
. Die für die Ermittlung der zu erwartenden Straßenausbaubeiträge und die für den Inhalt dieses
Informationsschreibens erforderlichen grundstücksbezogenen Daten sowie die
personenbezogenen Daten der voraussichtlich Beitragspflichtigen (Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten, Wohnungs- und Teileigentümer, Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts)
werden in .einer automatisierten Datei bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gespeichert.
Die für dieses Informationsschreiben erforderlichen Daten durften ohne Ihre Kenntnis erhoben
werden (~22 StrABG LV.m. ~ 33 EBG).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schurz
Anlagen
A - Zusammenfassung des Bauprogramms und Aufwandsermittlung
B ..;..Nutzflächenermittlung (Grundstück)
Da dieses Schreiben mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde, fehlt die Unterschrift.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
von Berlin
Anlage A zur Information
Zusammenfassung
Seite 4
über das Bauprogramm
09S01ASA-X-*-vom
von 5
30.07.2009
des BaUprogramms
Zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage beabsichtigt das Tiefbauamt in dem
ca. 340 m langen, bisher unbefestigten Bereich des Plutoweges eine Fahrbahnbefestigung in
Asphaltbauweise herzustellen. Die Befestigungsbreite wird ca. 3 m betragen. Die unbefestigten
Seitenstreifen werden als Versickerungsflächen für das Regenwasser angelegt. Darüber hinaus
ist im Ausbaubereich der Einbau einer Straßenbeleuchtungsanlage geplant.
Mit der Baumaßnahme soll voraussichtlich im IV. Qurtal 2009 begonnen werden. Die Bauzeit
wird etwa 2 Monate betragen.
.
AufwandsermiUlung
a) Beitragsfähiger Aufwand
Die Ausbaumaßnahme an der Verkehrsanlage Plutoweg zwischen Grenzweg und vorhandener
Ausbaugrenze vor Nr. 38 ist mit Gesamtkosten in Höhe von 89.300,00 EUR veranschlagt. Diese
Kosten (Spalte B) wären höchstens für die Breiten beitragsfähig, die sich für Anliegerstraßen aus
den Spalten I und 11der Tabelle in 9 8 StrABG ergeben (Spalte 0). Die beitragsfähigen Breiten
sind DurchschniUsbreiten. Der verbleibende (geminderte) Kostenanteil wird als beitragsfähiger
Aufwand bezeichnet (Spalte E).
A
Teileinrichtung
B
Veranschlagte
Kosten (EUR)
Fahrbahn
Straßenbeleuchtung
47.600,00
41.700,00
Summe
89.300,00
C
Tatsächliche
Breite (m)
3,00
0,00
D
Beitragsfähige
Breite (m)
5,50
0,00
E
Beitragsfähiger
Aufwand (EUR)
47.600,00
41.700,00
89.300,00
b) Umlagefähiger Aufwand
Nach Abzug des Anteils der Allgemeinheit (Spalten C und 0), der sich aus der Spalte 111der
Tabelle in 9 8 StrABG ergibt, verbliebe der für die Verteilung maßgebliche umlagefähige Aufwand
(Spalte E).
A
Teileinrichtung
B
Beitragsfähiger
Aufwand (EUR)
Fahrbahn
Straßen beleuchtung
47.600,00
41.700,00
Summe
89.300,00
C
D
I
Anteil der Allgemeinheit
%
absolut (EUR)
35
35
E
Umlagefähiger
Aufwand (EUR)
16.660,00
14.595,00
30.940,00
27.105,00
31.255,00
58.045,00
Der umlagefähige Aufwand, der auf die bevorteilten Grundstücke zu verteilen wäre, würde somit
65,0000 % der veranschlagten Gesamtkosten betragen.
von Berlin
.Bezirksamt Treptow-Köpenick
. Seite 5
von 5
Anlage B zur Information über das Bauprogramm 09S01ASA-X-~Vom 30.07.2009
Nutzflächenermittlung
(Grundstück)
ss
. Für das Grundstück wird nach den
12 bis 15 StrABG von einer Nutzfläche mit 484,50 m2
ausgegangen, die auf folgenden Daten und Kennzahlen beruht:
Flurstücke:
Nr. Gemarkung
Flur
001 Köpenick
127
Grundstücksfläche
Mehrfach erschlossen
Flächenart
Artzuschlag gemäß
Nutzungsfaktor
Fläche
xxx
insgesamt
ÄbzugsflächEm
verbleibt eine beitragsfähige Grundstücksfläche
Gebietszuschlag
Flurstück
4 Nr. 1 StrABG
S 14 Abs.
4 Nr. 2 StrABG
m2
)(xX" m2
von
Vergleichbare Nutzung
S 14 Abs.
gemäß
x-~x
(s 15 Abs.
he;n I Ja
1 Nr; 1 und Nr. 2 Buchst. b StrABG)
j~f.Nein
;er. i
Nein
X,X'
2
1
Nr.
- Es besteht keine Notwendigkeit der
Asphaltierung. Der Weg ist kaum
frequentiert.
- Es sollte keine Nutzung als Radweg
erfolgen, denn Unfälle sind
vorprogrammiert.
- Es erfolgt keine Aufwertung der
Grundstücke.
Herr Bodo Borchers, Weg zur Quelle 5
3. Wird dennoch ein Ausbau in Betracht
gezogen, sollte die Planung überarbeitet
werden. (ökologische Variante).
2. - Es erfolgt keine Ersterschließung.
- Eine Kostenbeteiligung wird abgelehnt, da
die Erschließung des Grundstück durch die
Straße „Weg zur Quelle“ erfolgt.
- Es besteht keine Notwendigkeit des
Ausbaus. Der Weg ist kaum frequentiert.
Die Planung sollte überarbeitet werden, die
Baumaßnahme sollte mit Bürgern erörtert
werden
1. Ihor und Dr. Sigrid Maruniak,
Weg zur Quelle 7
3.
2.
1.
1) Einwender
2) Einwände
3) Vorschläge
Gewichtung / Bewertung
1
Die Planung wurde überarbeitet und die geplante Art der Befestigung
wurde geändert. Es kommt ein wassergebundener Belag zum Einsatz
Die Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus der
Verkehrssicherungspflicht gemäß Berliner Straßengesetz. Die geplante
Einbindung der Verkehrsanlage in einen Touristischen Radweg wird
eine höhere Frequentierung der Spreepromenade zur Folge haben.
Es handelt sich bei der Spreepromenade um einen öffentlichen Gehund Radweg. Bei allen angrenzenden Baugrundstücken handelt es sich
um mehrfach erschlossene Grundstücke, die u. a. auch durch die
Spreepromenade erschlossen werden. Damit besteht die Möglichkeit
der Inanspruchnahme der Verkehrsanlage durch die Eigentümer.
Beitragspflichtige
Die Planung wurde überarbeitet und die geplante Art der Befestigung
wurde geändert. Es kommt ein wassergebundener Belag zum Einsatz
(Promenadenbefestigung)
Es handelt sich bei der Spreepromenade um einen öffentlichen Gehund Radweg. Die Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus der
Verkehrssicherungspflicht gemäß Berliner Straßengesetz. Die geplante
Einbindung der Verkehrsanlage in einen Touristischen Radweg wird
eine höhere Frequentierung der Spreepromenade zur Folge haben.
Beitragspflichtiger
Einbeziehung der Äußerungen in die Entscheidung
Baumaßnahme:
Neubau eines Geh- und Radweg
Spreepromenade in 12587 Berlin, Ortsteil Hirschgarten
Die Beitragserhebung erfolgt
gemäß StrABG.
Die Einwände wurden zum
Teil berücksichtigt.
Die Beitragserhebung erfolgt
gemäß StrABG.
Die Einwände wurden zum
Teil berücksichtigt.
Entscheidung /
Berücksichtigung
Anlage 2.3.1. zur BA-Vorlage ........ /10
3
3. Es sollte kein Ausbau der Spreepromenade
erfolgen.
2. - Die Spreepromenade wird durch
Mandantschaft nicht genutzt.
- Es wird keine Notwendigkeit der
Baumaßnahme gesehen. Es besteht kein
Nutzen für Anlieger.
- Die vorhandenen Bäume werden gefährdet.
- Das Bauvorhaben ist zu teuer.
1. Frau Erna Gebauer, Eigentümerin, vertreten
durch RA Zirngast, Weg zur Quelle 9
2
Die Planung wurde überarbeitet und die geplante Art der Befestigung
wurde geändert. Es kommt ein wassergebundener Belag zum Einsatz
(Promenadenbefestigung)
Die Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus der
Verkehrssicherungspflicht gemäß Berliner Straßengesetz. Die geplante
Einbindung der Verkehrsanlage in einen Touristischen Radweg wird
eine höhere Frequentierung der Spreepromenade zur Folge haben.
Es handelt sich bei der Spreepromenade um einen öffentlichen Gehund Radweg. Bei allen angrenzenden Baugrundstücken handelt es sich
um mehrfach erschlossene Grundstücke, die u. a. auch durch die
Spreepromenade erschlossen werden. Damit besteht die Möglichkeit
der Inanspruchnahme der Verkehrsanlage durch die Eigentümer.
(Promenadenbefestigung)
Beitragspflichtige
Die Beitragserhebung erfolgt
gemäß StrABG.
Die Einwände wurden zum
Teil berücksichtigt.
2
1
Nr.
Es handelt sich um eine öffentliche Straße. Der Straßenbaulastträger
sieht die Notwendigkeit der Befestigung, da unbefestigte Straßen in
keinen Fall mehr die heutigen verkehrlichen Anforderungen erfüllen
(Einbau von radfahrer-freundlichem Belag für die Route des
Touristischen Radweges um den Müggelsee)
2. Für die Erschließung der angrenzenden
Forstflächen ist die Ausbaumaßnahme nicht
notwendig.
3. keine
1. Berliner Forsten, Referat V
3. keine
Es handelt sich um eine öffentliche Straße. Der Straßenbaulastträger
sieht die Notwendigkeit der Befestigung, da unbefestigte Straßen in
keinen Fall mehr die heutigen verkehrlichen Anforderungen erfüllen
(Einbau von radfahrer-freundlichem Belag für die Route des
Touristischen Radweges um den Müggelsee)
Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 5 StrABG wird der auf das Grundstück
entfallende Straßenausbaubeitrag zinslos gestundet, solange das
Grundstück
als
Kleingartenfläche
im
Sinne
des
Bundeskleingartengesetzes genutzt wird.
Eigentümer Land Berlin
Gewichtung / Bewertung
2. Es besteht keine Notwendigkeit der
Befestigung, da lediglich eine
Kleingartenanlage anliegt.
Die Kosten des Ausbaus sollen von der
Kleingartenanlage getragen werden.
1. Dagmar Luther, Michael Luther, Astrid
Beitragspflichtige
Brauner geb. Luther, Grenzbergeweg 50 - 54
(als Eigentümergemeinschaft)
1) Einwender
2) Einwände
3) Vorschläge
Einbeziehung der Äußerungen in die Entscheidung
Die Einwände werden nicht
berücksichtigt.
Die Beitragserhebung erfolgt
gemäß StrABG.
Die Einwände werden nicht
berücksichtigt.
Die Beitragserhebung erfolgt
gemäß StrABG.
Entscheidung /
Berücksichtigung
Baumaßnahme:
Neubau einer Asphaltfahrbahn im Zusammenhang mit dem Einbau radfahrerfreundlichen Belages im Zuge des Touristischen
Radweges um den Müggelsee – nördliche Seite
Plutoweg vom Ende der Wohnbebauung bis zum Grenzweg in 12589 Berlin, Ortsteil Rahnsdorf
Anlage 2.3.2 zur BA-Vorlage ........ /10