Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, 11.04.2011, BA.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
17.10.15, 17:15
Aktualisiert
27.01.18, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
VI. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, BA
TOP: 051 / 11.12
Vorlage zur Beschlussfassung
Drs.Nr.: VI/1844
Datum
26.05.2011
Gremium
BVV
Sitzung
BVV/VI/051
Beratungsstand
Betr.: Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt das
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 als fachlichen Teilplan der bezirklichen
Entwicklungsplanung, Fachplan „Öffentlicher Raum und Verkehr“, Teilplan Radverkehr,
gemäß BA-Vorlage Nr. 585/2011 (Anlagen 1a-1e).
Berlin, den 11.04.2011
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Gabriele Schöttler
Bezirksbürgermeisterin
VI/1844
Rainer Hölmer
Bezirksstadtrat für
Bauen und Stadtentwicklung
Vorlage zur Beschlussfassung vom: 11.04.2011
Seite: 1/103
Anlage 1a der BA-Vorlage Nr.
Bereichsentwicklungsplanung
für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Fachplan "Öffentlicher Raum und Verkehr"
Teilplan Radverkehr
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Erläuterungsbericht
Erarbeitung: 7. Dezember 2007
Fortschreibung: 26. April 2010 / 30. September 2010
Auftraggeber:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Stadtplanungsamt
Auftragnehmer:
SR • Stadt- und Regionalplanung
Dipl.-Ing. Sebastian Rhode
/2011
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Impressum
Auftraggeber:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Stadtplanungsamt
Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
Auftragnehmer:
SR • Stadt- und Regionalplanung, Dipl.-Ing. Sebastian Rhode, Maaßenstr. 9, 10777 Berlin,
Tel. 030 / 2977 6473, E-Mail: mail@sr-planung.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Sebastian Rhode
M.Sc. / Dipl.-Ing. Jan Kaiser
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 2
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Präambel
Rad fahren ist eine die Umwelt schonende, die Gesundheit fördernde sowie Kosten reduzierende Art der Fortbewegung. Die Förderung des Radverkehrs ist deshalb Teil der Strategie
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung. Zur
Umsetzung dieser Strategie unternimmt auch der Bezirk Treptow-Köpenick vielfältige Anstrengungen.
So wurde in der vorliegenden Unterlage das im Jahr 2007 erarbeitete Radwegekonzept nach
umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange überarbeitet
und fortgeschrieben.
Im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung soll die erstellte Unterlage als
Fachplan „Öffentlicher Raum und Verkehr“
Teilplan Radverkehr
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
durch das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen werden.
Das Radwegekonzept befasst sich mit sämtlichen für Radfahrer nutzbaren Verkehrsflächen.
Eingeschlossen sind neben fahrbahnunabhängigen Radwegen auch Radfahrstreifen oder
Schutzstreifen auf der Fahrbahn. In der Unterlage ist übergreifend der Begriff Radverkehrsanlagen verwendet worden.
Das Radwegekonzept soll in einem späteren Verfahren um konzeptionelle Überlegungen zu
Fahrradabstellanlagen und zu einer fahrradfreundlichen Infrastruktur ergänzt werden.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 3
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Inhaltsverzeichnis
1.
Aufgabenstellung
6
2.
Methodik
7
2.1
Radverkehrsanlagen im Bestand
7
2.2
Quellen und Ziele
8
2.3
Wunschliniennetz und Zielnetz
11
2.4
Abstimmungen
12
2.5
Zusammenstellung der Konfliktpunkte und Konfliktanalyse
12
2.6
Maßnahmenplan und Maßnahmenkatalog mit Dringlichkeitsreihung
12
3.
Zielnetz
13
4.
Konfliktpunkte
15
4.1
Spreetunnel Friedrichshagen
15
4.3
Querung S-Bahn und Görlitzer Bahn im Grünauer Forst
17
4.4
Querung Wasserwerk Johannisthal
18
4.5
Verbindung am Heidekampgraben im Ortsteil Plänterwald
19
4.6
Verbindung Dahmeradweg – Europaradweg R1
19
4.7
Nördlicher Uferweg Langer See
20
4.8
Querung Britzer Zweigkanal zur Süd-Ost-Verbindung
21
4.9
Landschaftspark Flugfeld Johannisthal
21
4.10
Konflikte im vorhandenen Straßennetz
22
5.
Analyse der Unfallstatistik
25
6.
Maßnahmen
27
7.
Abstimmungsprozess
28
7.1
Rad fahren im Wald, in öffentlichen Grünanlagen und in Kleingartenanlagen
28
7.2
Bezug zur Lärmminderungsplanung
29
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 4
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
8.
Zusammenfassung und Ausblick
30
Quellenverzeichnis
32
Zugehörige Unterlagen:
Planverzeichnis
Quellen und Ziele des Radverkehrs / Wunschliniennetz
Zielnetz mit Haupt- und Nebenrouten
Maßnahmenplan
Maßnahmenkatalog
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 5
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
1.
Aufgabenstellung
Ausgehend von der "Radverkehrsstrategie für Berlin", die am 2. Nov. 2004 vom Senat von
Berlin beschlossen wurde, wird für den Bezirk Treptow-Köpenick ein Radwegekonzept erarbeitet. Das Radwegekonzept unterstützt die Ziele der Radverkehrsstrategie u. a. zur Steigerung des Radverkehrsanteils, zur Verknüpfung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zur Senkung der Unfallzahlen.
Ziel ist es, alle maßgeblichen Quellen und Ziele des Radverkehrs in das Radwegenetz zu
integrieren, dabei sind die vorhandenen bzw. die geplanten Radwege und Radrouten untereinander zu verknüpfen.
Direkte, bequeme und sichere Verbindungen für den Radverkehr sollen überall verfügbar
sein: auf Haupt- und Nebenrouten, auf Verkehrsstraßen, in den Zentren, den Wohn- und
Arbeitsstättengebieten sowie in den Naherholungsräumen der Stadt. Um die Stärke des
Fahrrads als schnelles und flexibles Verkehrsmittel der kurzen Wege zur vollen Geltung zu
bringen, muss das Radverkehrsnetz dicht geknüpft sein.
Das Radwegekonzept untersucht den touristischen und den Alltagsradverkehr. Dabei werden auf der Grundlage der ermittelten Quellen und Ziele des Radverkehrs ein Wunschliniennetz und daraus das Zielnetz entwickelt. Mit dem Zielnetz werden die Konflikte auch im Hinblick auf die Unfallstatistik bewertet, die erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt.
Der Bezirk Treptow-Köpenick ist prädestiniert zum Fahrrad fahren. Neben den zahlreichen
touristischen Zielen wie das Naherholungsgebiet um den Müggelsee, Strandbäder und
Sporteinrichtungen gibt es bedeutende Ziele für den Alltags-Fahrradverkehr: Fakultäten der
Humboldt-Universität zu Berlin in Adlershof, die Stadt für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien, die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Charakteristisch sind auch die städtebaulichen Strukturen mit Gründerzeitvierteln, Geschosswohnungsbauten der 1930er-Jahre,
Q3A- und WBS70-Wohngebäuden sowie weitläufigen Einfamilienhausgebieten. Die topografischen Strukturen mit Seen, Flüssen und Bahntrassen gliedern den Bezirk stark und prägen
das Verkehrswegenetz.
In der Erarbeitung des Radwegekonzeptes sind die Nachbarn (Bezirke und Landkreise) einbezogen worden, um die Verbindungen zu stärken.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 6
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
2.
Methodik
Für die Erarbeitung des Radwegekonzeptes sind folgende Arbeitsschritte durchgeführt worden:
1. Auswertung der vorhandenen Bestandsaufnahme zu den Radverkehrsanlagen im
Bestand
2. Zusammenstellung der Quellen und der Ziele des Radverkehrs
3. Erstellung eines Wunschliniennetzes und Erarbeitung des Zielnetzes
4. Abstimmung des Wunschlinien- und des Zielnetzes innerhalb des Bezirkes sowie mit
Nachbarbezirken, dem Senat und Nachbarlandkreisen
5. Zusammenstellung der Konfliktpunkte und Konfliktanalyse
6. Analyse der vorhandenen Unfallstatistik
7. Maßnahmenkatalog mit Dringlichkeitsreihung
8. Fortschreibung nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
2.1
Radverkehrsanlagen im Bestand
Grundlage einer Bestandsanalyse hinsichtlich der Radverkehrsanlagen bildete eine Übersicht zu Bestand und Planungen von Radwegen im Bezirk Treptow-Köpenick (Stand: September 2006). Darin werden Radverkehrsanlagen differenziert nach:
•
Radweg, baulich vorhanden, benutzungspflichtig
•
Radweg, baulich vorhanden, nicht benutzungspflichtig
•
Gemeinsamer Fuß- und Radweg
•
Gehweg, Radfahrer frei
•
Radfahrstreifen, benutzungspflichtig
•
Radfahrstreifen, nicht benutzungspflichtig
•
Radwege in Bau bzw. Planung
Radverkehrsanlagen im Bestand stellen ein wesentliches Fundament in der Erarbeitung eines integrierten Radwegekonzeptes dar. Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden folgende,
für den Bezirk Treptow-Köpenick geltende Besonderheiten analysiert.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 7
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
1. Entlang überbezirklicher Hauptverkehrstraßen (z. B. Köpenicker Landstraße, MichaelBrückner-Straße, Adlergestell und Am Treptower Park) gibt es in weiten Teilen Radverkehrsanlagen. Unzureichend sind dabei Querungsmöglichkeiten und eine Integration in vorhandene Querverbindungen.
2. Auffällig ist der Bestand an baulich vorhandenen Radwegen, die jedoch nicht benutzungspflichtig sind. So entspricht beispielsweise der baulich vorhandene, aber nicht
benutzungspflichtige Radweg im südlichen Abschnitt der Ortolfstraße einem adäquaten Standard an Radverkehrsanlagen. Ein erkennbarer Zusammenhang zwischen
Qualität der Radwege und Benutzungspflicht besteht nicht.
3. Benutzungspflichtige Radwege sind in der Regel mit einem ausreichenden Standard
versehen. Defizite gibt es in Kreuzungsbereichen, da oft nicht alle möglichen Routenverläufe (im Zuge einer Furt) markiert sind. Vorhandene Radverkehrsanlagen bedürfen weiterhin einer Bestandspflege und Überprüfung der aktuellen Anforderungen an
den Radverkehr. So weist z. B. der benutzungspflichtige Radweg im Adlergestell zwischen S-Bhf. Adlershof und Köpenicker Straße erhebliche Defizite bezüglich der Anforderungen an regelgerechte Radverkehrsanlagen auf.
4. Die Anbindung der S- und Regionalbahnhöfe durch Radverkehrsanlagen ist unzureichend. Insbesondere Bahnunterführungen und Querungsmöglichkeiten im Bahnhofsbereich weisen Konfliktpotential aufgrund räumlicher Engpässe auf. Darüber hinaus
ermöglichen einige Bahnhöfe keinen barrierefreien Zugang.
5. Der Einsatz von Radfahrstreifen/ Schutzstreifen ist im Bezirk noch stark unterrepräsentiert. Möglichkeiten zur Implementierung sind vor Ort zu prüfen. Erfahrungen bereits angelegter Radfahrstreifen (z. B. Teile der Kiefholzstraße) sind zu analysieren
und können als Vorbildfunktion wirken.
6. Rad fahren auf Gehweg frei ist ebenfalls eine typische Radfahrersituation im Bezirk.
In weiten Teilen läuft dies konfliktfrei ab und ist dem Bedarf angemessen. In ausgewählten Teilbereichen (z. B. Westseite der Wendenschloßstraße) ist über Alternativen
nachzudenken.
7. Rad fahren auf einseitig angelegten Radwegen, die in beide Richtungen freigegeben
sind, ist im Bezirk ebenfalls vorzufinden. Hier sind erhebliche Defizite hinsichtlich der
Querungsmöglichkeiten und Anbindung an das Straßennetz zu verzeichnen (z. B.
entlang des Müggelheimer Damms).
Die Bestandsanalyse der vorhandenen Radverkehrsanlagen repräsentiert im Rahmen des
Radwegekonzeptes nicht nur ein detailliertes Bild über vorhandene Radverkehrsanlagen,
sondern zeigt zugleich Defizite in der bestehenden Nutzung und Konfliktpunkte im integrierten Verkehr. Diese Mängel gilt es im Rahmen des Konzeptes zu beheben.
2.2
Quellen und Ziele
Die wesentlichen Quellen und Ziele entsprechen in der Regel denen des Kfz-Verkehrs. Im
Einzelnen geht es um Wohngebiete, Schulen, größere Einkaufsgebiete, Konzentrationen von
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 8
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Arbeitsstätten, Verwaltungen, Bahnhöfen, Sport- und Erholungsanlagen sowie Freizeit- und
Kultureinrichtungen.
Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer haben auch Fahrradfahrer das Recht, möglichst komfortabel und sicher das Verkehrsnetz zu nutzen. Radfahrer reagieren auf Umwege empfindlicher als Autofahrer. Die Ziele des Radverkehrs liegen flächendeckend in allen Straßen auf
beiden Seiten. Gleichzeitig müssen die Hauptquellen und -ziele des Radverkehrs möglichst
direkt, sicher und attraktiv verbunden werden.
Die für das Erstellen des Radwegekonzeptes relevanten Quellen und Ziele wurden tabellarisch erfasst und im Plan "Wunschliniennetz" verortet. Alle Quellen und Ziele, die im Plan
verortet sind, tragen eine Kennziffer, so dass eine direkte Zuordnung zur tabellarischen Auflistung möglich ist. Entstehen durch mehrere dicht beieinander liegende Quellen und Ziele
Häufungen an einem Ort, sind sie zu Agglomerationen zusammengefasst und dargestellt
worden.
Als Quellen und Ziele des Radverkehrs wurden folgende Bereiche definiert:
Schwerpunkt Wohnen
Grundlage für die Schwerpunkte Wohnen bilden blockbezogene Angaben zur
Bevölkerungsdichte (vgl. SenStadt 2005). Dargestellt ist jeweils der Schwerpunkt des Wohnens.
Regional- und S-Bahnhöfe, Personenfähren
Die Regional- und S-Bahnhöfe sind ausnahmslos
Quellen und Ziele des Radverkehrs. Bei den Fährstationen wird unterschieden nach ganzjährigem bzw.
nicht ganzjährigem Betrieb.
Kultur und Freizeit
Unter dem Titel "Kultur und Freizeit" wurden die bedeutsamen Sehenswürdigkeiten, Bühnen, Museen, Bäder und Sportanlagen sowie ausgewählte Kinos
und Bibliotheken erfasst. Insgesamt sind 79 Einrichtungen und Orte
aufgenommen worden.
Gewerbe und Dienstleistung
Zu "Gewerbe und Dienstleistungen" sind 36 Gewerbestandorte und
Dienstleistungseinrichtungen des Bezirkes erfasst worden, die zeichnerisch
jedoch zusammen gefasst dargestellt werden. Planungsvorhaben wurden nur
bei absehbarer Inbetriebnahme berücksichtigt. Grundlage der Erhebung sind
Angaben der Wirtschaftsförderung des Bezirkes aus dem Jahr 2006.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 9
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Bildung
Unter "Bildung" sind Oberschulen, Volkshochschulen und weiterführende
Bildungseinrichtungen wie z. B. Fachhochschulen und Universitäten erfasst
worden. Die Schulen sind mit Anschrift und Schülerzahl aufgenommen worden.
Diese Einrichtungen haben i. d. R. eine hohe Bedeutung für den Radverkehr.
Grundlage der Erhebung der Schulstandorte war das Verzeichnis der Berliner Schulen (vgl.
Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2007)
Die Grundschulen sind nicht als Quellen und Ziele des Radverkehrs erfasst worden, da der
Radfahreranteil erfahrungsgemäß sehr gering ist. Empfohlen wird, erst ab der 5. Klasse,
nach Absolvieren der Radfahrerprüfung, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Darüber
hinaus ist der Einzugsbereich der Grundschulen räumlich begrenzt, meist liegen die Grundschulen innerhalb des Nebenstraßennetzes und/oder in Tempo-30-Zonen. Zu berücksichtigen ist auch, dass Kinder bis 8 Jahre (2./3. Klasse) auf dem Gehweg fahren müssen, Kinder
bis 10 Jahre (4./5. Klasse) dürfen auf dem Gehweg fahren. In der Übersichtstabelle sind die
Grundschulen jedoch erfasst.
Einzelhandel / Ladenstraßen
In der Kategorie "Einzelhandel/Ladenstraßen" wurden Einkaufszentren mit ihren Verkaufsflächen sowie Ladenstraßen
mit Angabe der Straßenverläufe aufgenommen. Die Darstellung im Plan erfolgt punktuell und linear. Fachmarktzentren
wurden nicht erfasst, weil sie als Quelle und Ziel des Radverkehrs keine Bedeutung haben.
Grundlage der Erhebung sind Angaben der Wirtschaftsförderung des Bezirkes und der Ladenstraßenatlas Treptow-Köpenick (2007).
Behörden
Als "Behörden" sind das Rathaus Köpenick sowie die Bürger-, Finanz- und
Wohnungsämter erfasst worden. Hier wird u. a. das Ziel verfolgt, die
Vorbildfunktion bürgerfreundlicher Ämter zu verbessern, in dem die Anbindung
an das Radwegenetz optimiert wird.
Historischer Ortsteil
Die historischen Ortsteile Altglienicke, Alt-Rahnsdorf, Bohnsdorf,
Friedrichshagen, Kietz, Müggelheim, Wilhelmshagen und Schmöckwitz sind als
Zentren der jeweiligen Ortsteile dargestellt.
Camping
Aufgrund ihrer Bedeutung für den Radverkehr sind die im Jahr 2007 vorhandenen Campingplätze erfasst worden, Hotels und Pensionen dagegen nicht.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 10
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Krankenhaus
Die beiden Krankenhausstandorte DRK-Kliniken Köpenick und Hedwigshöhe
sind mit einem eigenen Symbol dargestellt.
Anbindung Nachbarn
Im Bereich der Nachbarbezirke Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf sowie der Nachbarlandkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Dahme-Spreewald, die unmittelbar an den Bezirk Treptow-Köpenick angrenzen, wurden als Quellen und Ziele die Schwerpunkte
Wohnen, die Haltepunkte der S- und Regionalbahn sowie der im Bau befindliche Flughafen
Berlin-Brandenburg-International aufgenommen. Damit werden die überbezirklichen Verbindungen, die für den Radverkehr bedeutsam sind, berücksichtigt.
2.3
Wunschliniennetz und Zielnetz
Die definierten Quellen und Ziele des Radverkehrs wurden im Plan "Wunschliniennetz" verortet und zu Agglomerationen zusammengefasst. Diese Punkte wurden mit direkten Linien
untereinander verbunden. Auf diese Weise entstanden die aus Sicht der Radfahrer idealen
Verbindungen. Gleichzeitig wurde deutlich, wo wesentliche Barrieren die Direktverbindung
verhindern (z. B. Gewässer und Bahntrassen).
In einem zweiten Schritt sind die fixen Punkte eingetragen worden, die zur Überwindung der
Barrieren zur Verfügung stehen, wie z. B. Brücken, Fähren oder Querungen von Bahntrassen. Die Wunschlinien werden jetzt über diese Punkte geführt.
Das Wunschliniennetz wurde im nächsten Schritt auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz umgelegt, hieraus entstand das Zielnetz der Haupt- und Nebenrouten. Dabei wurden
vorhandene Radverkehrsanlagen und Radrouten berücksichtigt. Ziel ist ein integratives Netz,
das bezirkliche Ansprüche an den Radverkehr erfüllt, aber auch in die Stadt Berlin eingebunden ist sowie Verbindungen zu den Nachbargemeinden darstellt. Das Berliner Fahrradroutenhauptnetz stellte in diesem Zusammenhang eine besondere richtungweisende Grundlage dar. Relevant sind dabei die Radialrouten RR 9, RR 10, TR 4, TR 7, TR 8, sowie die
überregionalen Radfernwanderwege Europaradweg R1, Dahmeradweg, der noch in Planung
befindliche Spreeradweg und der Berliner Mauerweg.
Planungsgrundlage ist die Bezirkskarte von Treptow-Köpenick im Maßstab 1:20.000 mit den
bestehenden und geplanten Radverkehrsanlagen (Stand: Sep. 2006).
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 11
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
2.4
Abstimmungen
Das Wunschliniennetz ist am 8. Okt. 2007 mit den Fachämtern des Bezirksamtes TreptowKöpenick, den Nachbarbezirken, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Ref. VII B sowie mit den Nachbarlandkreisen abgestimmt worden. Am 23. Okt. 2007 fand eine Beratung
mit dem Forstamt Köpenick statt. Der Planungsstand wurde am 7. Nov. 2007 im BVVAusschuss für Stadtplanung und Verkehr vorgestellt und erörtert.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fanden im Mai 2009
statt. Einbezogen waren auch Nachbarbezirke, Nachbarlandkreise sowie Vereine. Eine Vielzahl von Hinweisen, welche im Rahmen der Beteiligung gegeben wurden, sind in das fortgeschriebene Konzept eingegangen, welches am 12. Mai 2010 nochmals dem Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr der BVV vorgestellt wurde.
2.5
Zusammenstellung der Konfliktpunkte und Konfliktanalyse
Nach Umlegung des Wunschliniennetzes auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz wurde im folgenden Schritt geprüft,
2.6
•
inwieweit vorhandene Straßen und Wege für den Radverkehr geeignet sind,
•
wo es neue Wegeverbindungen geben sollte oder
•
wo bestehende Wegeverbindungen umgebaut bzw.
•
im Rahmen einer Bestandsentwicklung verbessert werden sollten.
Maßnahmenplan und Maßnahmenkatalog mit Dringlichkeitsreihung
Im Ergebnis dieser Prüfung wurde der Maßnahmenplan erarbeitet, in dem die Hauptrouten
des Zielnetzes übernommen und in Abschnitte mit Maßnahmen hoher (rot) und mittlerer
(gelb) Priorität dargestellt sind. Die Streckenabschnitte des Hauptroutennetzes, für die keine
Maßnahme erforderlich ist, wurden mit einer grünen Signatur dargestellt. Von den Nebenrouten des Zielnetzes sind nur die Abschnitte dargestellt, für die Maßnahmen empfohlen werden. Maßnahmen an Nebenrouten haben aufgrund ihrer geringeren Bedeutung maximal
mittlere Priorität.
Alle Abschnitte, für die Maßnahmen empfohlen werden, sind mit einer Kennung versehen,
die sich aus der Abkürzung des Ortsteils (z. B. Fh. für Friedrichshagen) und einer fortlaufenden Nummerierung ergibt.
Es wurden Maßnahmen definiert, die für die Realisierung des Zielnetzes erforderlich sind.
Entlang der im Zielnetz enthaltenen Haupt- und Nebenrouten ist nicht zwangsläufig die Herstellung von Radverkehrsanlagen notwendig. Die Belange des Radverkehrs sind dort jedoch
entlang der Routen besonders zu beachten.
Die Maßnahmen sind im Maßnahmenkatalog aufgeführt.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 12
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
3.
Zielnetz
Das Wunschliniennetz stellt aus Sicht des Radfahrers die Idealverbindung zwischen Quelle
und Ziel einer Fahrradfahrt dar. Ein wesentlicher Arbeitschritt zur Erarbeitung des Radwegekonzeptes für den Bezirk Treptow-Köpenick ist das Umlegen des Wunschliniennetzes auf
das Straßen- und Wegenetz und im Ergebnis die Festlegung eines Zielnetzes. Folgende
Kriterien wurden in diesem Arbeitsprozess berücksichtigt:
•
Bestand und Integration der vorhandenen Radverkehrsanlagen, sowie Planungsstand von Radverkehrsanlagen (Sep. 2006)
•
Räumliche Konzentration der definierten Quellen und Ziele
•
Integration des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Tangentialrouten TR 7 und TR 8 sowie Radialrouten RR 9 und RR 10)
•
Integration der touristischen Radwanderwege bzw. Radfernwege (Europaroute R1,
Dahmeradweg, sowie Route nördlich des Müggelsees) und des Berliner Mauerweges
•
Anbindung aller Bahnhöfe des ÖPNV und SPNV
•
Anbindung der an den Bezirk angrenzenden Bezirke und Landkreise
•
Auswertung von Befahrungen zwischen Juli 2007 und Juli 2010.
Im Rahmen einer Qualifizierung wurde das Zielnetz in ein Hauptroutennetz und in ein Nebenroutennetz definiert.
Das Hauptroutennetz besteht aus Tangentialen und Radialen, die miteinander verbunden
sind. Die Hauptverbindungen zwischen Agglomerationen von Quellen und Zielen sind dabei
erfasst. Das Hauptroutennetz weist eine eigenständige netzgebundene Radwegeführung
auf. S-Bahnhöfe und Bahnhöfe des Regionalverkehrs sind dabei flächendeckend erfasst. Die
Radwegeverbindungen in die Nachbarbezirke und in die angrenzenden Brandenburger
Landkreise sind dabei gegeben.
Das Hauptroutennetz erfasst ca. 96 % des Hauptstraßennetzes im Bezirk Treptow-Köpenick.
Die im Bezirk Treptow-Köpenick liegenden Abschnitte des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes sind zu ca. 98 % integriert.
Das Nebenroutennetz repräsentiert Verbindungsstücke im bestehenden Hauptroutennetz
und ist somit kein eigenständiges Netz. Nebenrouten können vielerorts als Expressrouten
und Schleichwege charakterisiert werden und erfüllen oft einen höheren Freizeitwert. Grundsätzlich kann mit einer Klassifizierung in Haupt- und Nebenroutennetz nicht eine Unterteilung
in Alltags- und Freizeitverkehr vorgenommen werden. Die Grenzen zwischen Alltags- und
Freizeitverkehr sind als fließend zu bewerten und somit im Zielnetz nicht klassifizierbar.
Die Radwegeführung durch Bereiche der Berliner Forsten ist teilweise unter Einschränkungen dargestellt, da witterungsbedingte Umstände und Forstarbeiten einen barrierefreien
Fahrradverkehr beeinträchtigen können.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 13
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Radwege entlang der Ufer der den Bezirk durchfließenden Gewässer sind nur aufgenommen, soweit diese eine Funktion im Netz der Haupt- oder Nebenrouten erfüllen. Zur Qualifizierung der Uferbereiche im Hinblick auf die Anforderungen des Naturschutzes, der Landschaftsplanung und der Erholungsnutzung wird im Bezirksamt eine eigenständige Uferkonzeption erarbeitet.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 14
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
4.
Konfliktpunkte
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat mit Beschluss Nr. 609/06 vom 10. Oktober 2006 die
Abteilung Bauen und Stadtentwicklung beauftragt ein Radwegekonzept zu entwickeln. Dabei
sind mehrere Konfliktpunkte benannt worden, die vorrangig zu prüfen waren und für die Lösungsvorschläge zu erarbeiten waren. Diese in Kapitel 4 aufgeführten Konfliktpunkte stellen
lediglich eine Auswahl von im Bezirk vorhandenen Schwerpunkten für den Radverkehr dar.
Soweit sie Bedeutung für das Zielnetz haben, werden sie in den Maßnahmenplan und Maßnahmenkatalog aufgenommen. In diesen Unterlagen sind sämtliche zur Ertüchtigung des
Zielnetzes erforderlichen Maßnahmen enthalten.
4.1
Spreetunnel Friedrichshagen
Konflikt
Der 1926 errichtete Spreetunnel ist aufgrund der
Treppenanlage nur für Fußgänger nutzbar, die Tunnelsohle liegt rund acht Meter unter Straßenniveau.
Ziel
Ziel ist es, eine barrierefreie Verbindung zu schaffen, die nicht nur für Radfahrer, sondern auch für
mobilitätseingeschränkte Fußgänger sowie für Rollstuhlfahrer eine dauerhafte Verbesserung darstellt.
Lösungsvorschlag
Mit der Zielstellung entfällt die Einrichtung einer "Kinderwagenrampe", die nur für Radfahrer
und Personen mit Kinderwagen eine Erleichterung bedeuten würde. Aufgrund der laufenden
Betriebskosten und der Störanfälligkeit kann auch die Errichtung von Aufzügen an beiden
Zugängen des Spreetunnels nicht empfohlen werden.
Nur mit der Errichtung von Rampenanlagen könnte dauerhaft eine Verbesserung der Durchwegung hergestellt werden. Allerdings sind die Rampen mit 6 % Neigung und einer Folge
von 1,5 m langen Absätzen auf 5,0 m Rampelänge sehr flächenintensiv. Insgesamt beträgt
die Länge einer Rampe rund 170 m, also ein Vielfaches der Tunnellänge. Den wesentlichen
Vorteilen einer verbesserten Verbindungsfunktion und attraktiveren touristischen Erschließung stehen die mit dem Bau verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft gegenüber. Unter realistischer Betrachtung entfällt daher auch diese Variante.
Das Ziel der Schaffung einer barrierefreien Verbindung unter der Spree soll jedoch in dem
vorliegenden Konzept aufgrund der Bedeutung im Zielnetz weiterhin benannt werden.
Die Maßnahme ist unter Fh.7 und Kö.26 im Maßnahmenkatalog enthalten.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 15
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Bedeutung im Zielnetz
Der Spreetunnel ist ein zentrales Verbindungselement im Hauptroutennetz. Insbesondere die
Verbindung zwischen dem Europaradweg R1 und dem Ortsteil Friedrichshagen ist dabei
hervorzuheben.
4.2
Querung Müggelspree Rahnsdorf
Konflikt
Zwischen Rahnsdorf und Müggelheim kann die Müggelspree nur während der Saison mittels
Fähre, die im 60-Minuten-Takt verkehrt, überquert werden (F 24).1 Die Hauptroute führt nördlich der Müggelspree von der Fürstenwalder Allee kommend über Mühlenweg, Dorfstraße
und Kruggasse zur Fähre F 24 und führt südlich der Müggelspree weiter über die Straße Zur
Fähre bis zum R1. Die Mitnahme von Fahrrädern auf der Fähre ist nur eingeschränkt möglich. Der für Radfahrer mögliche Umweg über die weiter östlich gelegene Triglawbrücke beträgt rund 6 km.
Ziel
Es soll eine barrierefreie, ganzjährig nutzbare Verbindung geschaffen werden.
Lösungsvorschlag
Der Bau einer barrierefreien Brücke über die Müggelspree für Fußgänger und Radfahrer wurde geprüft. Hierfür erfolgten außerhalb dieser Konzeption
die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie, einer
Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie eine Visualisierung. Die Untersuchungen führten zu dem Ergebnis, dass die Sicherung der Durchfahrtshöhe für die Schifffahrt und die Herstellung von barrierefreien Zugängen mit erheblichen Eingriffen in die örtliche Situation und hohen Kosten verbunden ist. Alternativ wäre daher zu
überlegen, ob die Fähre auch in den Wintermonaten verkehren könnte. Somit wäre eine
ganzjährige Querungsmöglichkeit hergestellt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit ein
dichterer Fahrplantakt eine attraktivere Verbindung zwischen Rahnsdorf und Müggelheim
darstellt. Auch sollte geprüft werden, ob die Fährverbindung barrierefrei umgerüstet werden
kann.
Die Maßnahme ist unter Rd.6 im Maßnahmenkatalog enthalten.
1
Die Fährlinie F24 fährt zwischen Spreewiesen in Müggelheim und Kruggasse in Rahnsdorf. Sie verkehrt nur in
der Saison von Dienstag bis Sonntag. Die Fähre verfügt über unterschiedliche Einstiegshöhen und kann von
Rollstuhlfahrern nur mit fremder Hilfe benutzt werden.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 16
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Bedeutung im Zielnetz
Die Querung der Müggelspree im Bereich Rahnsdorf ist Bestandteil des entwickelten Hauptroutennetzes und stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Ortteilen Rahnsdorf und
Müggelheim dar.
4.3
Querung S-Bahn und Görlitzer Bahn im Grünauer Forst
Konflikt
Der Übergang über die Trasse der S-Bahn und der Görlitzer Bahn im Grünauer Forst zwischen Jagen 66 und Alter Radelander Weg ist geschlossen worden. Damit kann die Bahntrasse auf 3,6 km Länge nicht gequert werden und stellt eine erhebliche Barriere dar
Die Querung ist erforderlich, um den Verlauf des RR 10 über den Sandbacher Weg zu verlängern und durch den Grünauer Forst über die Görlitzer Bahn zum Alten Radelander Weg
zu führen. Über den Alten Radelander Weg führt die Hauptroute nach Eichwalde und
schließt dort in der Bahnhofstraße an das Netz der AG Süd an (Route 5, Fließe- und Hügelroute). Von dem wieder herzustellenden Bahnübergang aus führt eine Nebenroute geradeaus zur "Bammelecke" am Langen See. Diese Route hat für den Freizeitverkehr eine hohe
Bedeutung, weil sie die kürzeste Verbindung zwischen Bohnsdorf und dem Langen See darstellt und frei von Kfz-Verkehr ist. Alternativ kann die Bahntrasse nur im Verlauf des weiter
nördlich gelegenen Kablower Weges gequert werden. Eine Routenführung über Dahmestraße und Kablower Weg wird auf Grund der längeren Strecke und der Parallelführung zum KfzVerkehr nicht empfohlen. Für die Strecke zwischen Schulzendorfer Straße und Adlergestell
ist die Führung des Radverkehrs unzureichend (Maßnahme Gr.1).
Ziel
Herstellung eines Bahnüberganges für Fußgänger und Radfahrer über S-Bahn und Görlitzer
Bahn auf dem Streckenabschnitt zwischen Kablower Weg im Norden und Waldstraße im
Süden.
Lösungsvorschlag / Sachstand September 2010
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 19. Feb. 2010 zur Schienenanbindung Ost Flughafen BBI verpflichtet die DB AG, einen Übergang über die Görlitzer
Bahn herzustellen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig (Stand: September 2010).
Die Maßnahme ist unter Gr.1 im Maßnahmenkatalog enthalten.
Bedeutung im Zielnetz
Die Querung der S-Bahn und Görlitzer Bahn ist Bestandteil des entwickelten Hauptroutennetzes und folgt zudem der Berliner Hauptroute RR 10.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 17
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
4.4
Querung Wasserwerk Johannisthal
Konflikt
Es fehlt eine Wegeverbindung zwischen Johannisthaler Chaussee und Sterndamm, die parallel zum Berliner Mauerweg bzw. zum Königsheideweg verläuft.
Ziel
Ziel ist es, das Gelände des Wasserwerks im südlichen Bereich zu queren und die entsprechenden Anbindungen im Bereich der "Kolonie Buckersberg" westlich des Wasserwerkes
bzw. im Bereich der "Kolonie am Hederichweg" östlich des Wasserwerkes zu schaffen.
Lösungsvorschlag
Während der Erarbeitung der Radverkehrskonzeption ist am 6. Okt. 2007 verordnet
worden, dass die "Inanspruchnahme eines
maximal 10 Meter breiten, parallel zur
südlichen
Grenze
des
Schutzgebietes
verlaufenden Geländestreifens zur Anlage
eines kombinierten Rad- und Fußweges"
zulässig ist.2 Diese Lösung ist zu unterstützen,
da die Querung am Südrand des Wasserwerkgeländes am konfliktärmsten ist. Dabei ist zu
prüfen, inwieweit verpachtete Gartenflächen in den beiden angrenzenden Kolonien in Anspruch genommen werden müssen. Die Fortsetzung der Wegeverbindung nach Westen über
Heideweg und Ligusterweg ist ohne weitere Maßnahmen möglich.
Die Maßnahme ist unter Jt.6 im Maßnahmenkatalog enthalten.
Bedeutung im Zielnetz
Die Querung des Wasserwerkes Johannisthal ist Bestandteil des Nebenroutennetzes und
stellt eine wichtige West-Ost Verbindung auf der Nordseite des Teltowkanals dar.
2
§ 6 Nr. 6 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Wasserwerk Johannisthal vom 12. Sep. 2007
(GVBl. Nr. 24, S. 340)
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 18
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
4.5
Verbindung am Heidekampgraben im Ortsteil Plänterwald
Konflikt
Es fehlt eine Querverbindung zwischen Mauerweg und Treptower Park.
Ziel
Im Bereich des Heidekampgrabens soll, weil hier die Unterquerung der S-Bahntrasse gewährleistet ist, eine öffentliche Wegeverbindung hergestellt werden, die für Radfahrer nutzbar ist. Im Planwerk Südostraum Berlin (2001) ist eine Durchwegung vorgesehen. Im Flächennutzungsplan von Berlin (2004) ist für den Bereich der angrenzenden Kleingartenkolonien Wohnbauflächen und entlang des Heidekampgrabens eine Grünverbindung dargestellt.
Lösungsvorschlag
Im Zielnetz werden Hauptrouten in der Karpfenteichstraße und im
Dammweg dargestellt. Langfristig wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele des Flächennutzungsplans die Herstellung der
Wegeverbindung entlang des Heidekampgrabens empfohlen. Diese
Verbindung ist als Nebenroute dargestellt, da sie aufgrund der
Flächenverfügbarkeit und aufgrund der Engstelle bei der Unterquerung
der Bahn nur begrenzte Kapazitäten hat.
Die Maßnahme ist nicht im Maßnahmenkatalog enthalten, da ihre
Realisierung erst mit Umnutzung der Kleingartenanlage realistisch ist.
Bedeutung im Zielnetz
Die Verbindung am Heidekampgraben ist eine Nebenroute im Zielnetz.
4.6
Verbindung Dahmeradweg – Europaradweg R1
Konflikt
In der Kämmereiheide besteht in Verlängerung der Müggelbergallee nur ein bedingt fahrradtauglicher Weg als Verbindung zur Straße am Müggelturm. Der Weg ist mit grobem Schotter
befestigt und seine Befahrbarkeit abhängig von Witterung und Belastung durch Forstfahrzeuge.
Ziel
Herstellung einer fahrradtauglichen Verbindung zwischen den Europaradweg R1 und dem
Dahmeradweg
Lösungsvorschlag
Für den Abschnitt der Müggelbergallee zwischen Müggelbergplatz und Forst wird empfohlen,
in der Fahrbahnmitte das Großsteinpflaster durch eine 3,0 m breite Asphaltdecke zu ersetzen. Die Randstreifen, die dem ruhenden Verkehr dienen und mit Kopfsteinpflaster befestigt
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 19
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
sind, bleiben unverändert. Damit wird die Versickerung des Niederschlagwassers gewährleistet und das Ortsbild weniger beeinträchtigt. Die Verbesserung des Fahrbahnbelages soll in
erster Linie den Fahrradverkehr erleichtern, dient aber auch einer Minderung des durch KfzVerkehr verursachten Lärms.
Der Forstweg zwischen Müggelbergallee und Straße zum Müggelturm sollte vorzugsweise
mit einer Asphaltdecke versehen werden. Aufgrund der Instandhaltungskosten wird diese
Maßnahme jedoch vom Forstamt Köpenick nicht unterstützt. Radfahrer werden gemäß Landeswaldgesetz auf Waldwegen nur geduldet, ein Ausbau von Radwegen soll nicht erfolgen.
Zur Minimierung des Aufwandes und zur Sicherung einer fahrradtauglichen Verbindung wird
daher empfohlen, die Qualität des derzeitigen Zustandes beizubehalten. Darüber hinaus hat
das Forstamt erklärt, die erforderlichen Forstarbeiten hauptsächlich zwischen Oktober und
März zu erledigen, also in einer Zeit, wo der Fahrradverkehr geringer ist.
Die Maßnahmen sind unter Kö. 23, Kö.24 und Kö.25 im Maßnahmenkatalog enthalten.
Bedeutung im Zielnetz
Die Verbindungsachse zwischen Dahmeradweg und R1 ist im Zielnetz als Hauptroute dargestellt. Sie erfüllt eine wesentliche West-Ost Verbindung im Radwegenetz.
4.7
Nördlicher Uferweg Langer See
Konflikt
Der Uferweg nördlich des Langen Sees ist durch Wurzeln, Steine und offenen Boden nicht
fahrradtauglich. Auf Grund der Enge bestehen Konflikte mit Fußgängern. Der Uferweg wird
für Fußgänger ausgebaut, wobei eine Befestigung auf Grund der Lage in einer Trinkwasserschutzzone I nicht möglich ist.
Ziel
Die Beschaffenheit des Weges ist zu verbessern, das Befahren soll für Radfahrer zulässig
sein.
Lösungsvorschlag
Das Rad fahren wird auf eigene Gefahr geduldet, sofern keine offizielle Deklaration als Uferpromenade erfolgt. Fußgänger haben Vorrang. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Radfahrqualität (Wegebefestigung, Beseitigung von Unebenheiten durch Wurzeln, Beseitigung
von Gehölzen für Lichtraumprofil) stehen im Konflikt zu Eingriffen in Natur und Landschaft
und deshalb zu vermeiden.
Bedeutung im Zielnetz
Der nördliche Uferweg am Langen See ist nicht Bestandteil des entwickelten Zielnetzes.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 20
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
4.8
Querung Britzer Zweigkanal zur Süd-Ost-Verbindung
Konflikt
Im Verlauf des Europaradweges R1 besteht zwischen Plänterwald und Wuhlheide nur eine
Fährverbindung (F 11), die zwar grundsätzlich ganzjährig betrieben wird, jedoch im Winter
unterbrochen sein kann.
Ziel
Langfristig ist eine Brückenverbindung über den Britzer Zweigkanal herzustellen, die zusammen mit der Süd-Ost-Verbindung auch die Überquerung der Spree sichert. Die Wegeverbindung Plänterwald - Baumschulenstraße - Gelände Wasserschutzpolizei - Britzer
Zweigkanal - Süd-Ost-Verbindung ist im Planwerk Südost vorgesehen.
Lösungsvorschlag
Die Europaroute R 1 soll grundsätzlich unabhängig vom Kfz-Verkehr geführt werden. Insofern wird hier die beschriebene Verbindung über das Gelände der Wasserschutzpolizei und
den Brückenbau über den Britzer Zweigkanal als Hauptroute in das Zielnetz aufgenommen.
Da diese Verbindung jedoch nur langfristig und mit erheblichem finanziellem Aufwand realisierbar ist, wird alternativ die Hauptroutenverbindung Plänterwald / Kiehnwerderallee Baumschulenstraße - Neue Krugallee - Rodelbergweg - Köpenicker Landstraße zur geplanten Süd-Ost-Verbindung vorgeschlagen.
Die Maßnahme ist unter Bsw.9 im Maßnahmenkatalog enthalten.
Bedeutung im Zielnetz
Die Querung des Britzer Zweigkanals zur Süd-Ost-Verbindung ist im Zielnetz als Hauptroute
dargestellt. Sie stellt perspektivisch eine attraktive und witterungsunabhängige Routenführung des Europaradweges R1 dar.
4.9
Landschaftspark Flugfeld Johannisthal
Konflikt
Das Naturschutzgebiet "Ehemaliges Flugfeld Johannisthal" ist in das Radwegekonzept einzubinden.
Ziel
Das Radverkehrskonzept der Adlershof Projekt GmbH ist zu berücksichtigen; das ehemalige
Flugfeld Johannisthal ist in das bezirkliche Radwegenetz einzubinden.
Lösungsvorschlag
Die vorhandenen und geplanten Radwege um das ehemalige Flugfeld sowie der Eisenhutweg werden als Nebenrouten im Zielnetz dargestellt, sie schließen das Netz zwischen den
Hauptrouten Groß-Berliner-Damm im Nordosten, Rudower Chaussee - Wegedornstraße im
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 21
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Südosten und Stubenrauchstraße - Sterndamm im Westen. Darüber hinaus ist die weiterführende Verbindung zur Köllnischen Heide vorgesehen.
Die Maßnahmen sind unter Jt.8 im Maßnahmenkatalog enthalten.
Bedeutung im Zielnetz
Die Querung des Landschaftsparks Johannisthal ist Bestandteil des Nebenroutennetzes.
4.10
Konflikte im vorhandenen Straßennetz
4.10.1 Sterndamm, Bölschestraße und Dörpfeldstraße
Konflikt
An diesen Straßen sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden, die Verkehrsbelastungen
liegen zwischen 10.000 Kfz/Tag und 20.000 Kfz/Tag. Die Straßenräume sind eng, in allen
drei Straßen besteht teilweise Mischverkehr mit der Straßenbahn. Es treten Konflikte zwischen dem motorisierten Individualverkehr, Lieferverkehr, ÖPNV, ruhendem Verkehr / Parksuchverkehr, Radfahrern und Fußgängern auf.
Ziel
Die Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr soll erhöht werden, die Funktion des Ortszentrums als Versorgungsstandort soll gestärkt werden.
Lösungsvorschläge
Im Sterndamm wird die Einrichtung von Radverkehrsanlagen empfohlen (Maßnahmen Jt. 2,
Jt. 3). Für die Bölschestraße und die Dörpfeldstraße ist im Rahmen der Straßenraumumgestaltungen dem Radverkehr besondere Berücksichtigung zu widmen. In der Dörpfeldstraße
wird für den Abschnitt zwischen Adlergestell und Waldstraße empfohlen, die Einrichtung von
Mischverkehr mit Tempo 30 zu prüfen (Maßnahme Ah.1). Für den Abschnitt der Dörpfeldstraße zwischen Waldstraße und Bahnunterführung wird empfohlen, an der Nordseite den
Seitenraum zu befestigen und an der Südseite eine Radverkehrsanlage zu errichten (Maßnahme Ah.2).
Bedeutung im Zielnetz
Die genannten Straßen erfüllen auf Grund ihres Charakters einer Ladenstrasse eine örtliche
sowie auch überörtliche Funktion und sind Bestandteil des Hauptroutennetzes.
4.10.2 Altglienicke
(Köpenicker Straße/ Rudower Straße)
Konflikt
In dem Straßenzug Grünauer Straße - Rudower Straße - Am Falkenberg liegen die Verkehrsbelastungen bei rund 9.000 Kfz/Tag, in der kreuzenden Köpenicker Straße bei 13.400
Kfz/Tag (Stand 2005). Die Straßenräume sind eng, es gibt keine Radverkehrsanlagen. Es
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 22
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
bestehen Konflikte zwischen dem motorisierten Individualverkehr, Lieferverkehr, ruhendem
Verkehr / Parksuchverkehr, Radfahrern und Fußgängern.
Ziel
Die Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr soll erhöht werden, der Ortskern Altglienicke
soll vom motorisierten Individual-Durchgangsverkehr entlastet werden. Das Ortszentrum soll
dadurch als Versorgungsstandort gestärkt werden.
Lösungsvorschlag
Der Radverkehr sollte über die parallel zur Rudower Straße / Grünauer Straße verlaufende
Semmelweisstraße / Besenbinder Straße sowie über Werderstraße geführt werden. Für den
Abschnitt der Semmelweisstraße zwischen Am Bruchland und Köpenicker Straße wird empfohlen, die Einrichtung von Mischverkehr mit Tempo 30 zu prüfen, wobei der Knotenpunkt
Semmelweisstraße / Köpenicker Straße zu sichern ist. Für den weiteren Verlauf der Grünauer Straße / Am Falkenberg wird die Einrichtung von Radverkehrsanlagen empfohlen. Zu prüfen ist dabei der Bau eines Straßen begleitenden Radwegs.
Die Maßnahmen sind unter Ag.2 und Ag.11 im Maßnahmenkatalog enthalten.
Bedeutung im Zielnetz
Die genannten Straßenverläufe sind überwiegend Bestandteil des Hauptroutennetzes und
erfüllen eine wichtige Verbindungsfunktion im Nord-Süd sowie im West-Ost Verlauf.
4.10.3 Niederschöneweide
(Schnellerstraße, Michael-Brückner-Straße, Hasselwerderstraße)
Konflikt
Ein weiterer Handlungsschwerpunkt liegt in Niederschöneweide und umfasst die Schnellerstraße, die Michael-Brückner-Straße und die Hasselwerderstraße. Hier ist die hohe Verkehrsdichte besonders problematisch, die Michael-Brückner-Straße wies in dem Abschnitt
zwischen Sterndamm und Fennstraße mit 70.800 Kfz/Tag (Stand 2005) die höchste Verkehrsbelastung im Bezirk auf.
Ziel
Die Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Michael-Brückner-Straße und der
Schnellerstraße soll erhöht werden. Der geplante Kaisersteg soll als Fuß- und Radfahrersteg
in das Radwegenetz eingebunden werden, die Querung von Kontenpunkten soll erleichtert
werden.
Lösungsvorschlag
Die Freigabe der Hasselwerderstraße zwischen Kaisersteg und Schnellerstraße für Fahrradfahrer in Gegeneinrichtung sowie der Umbau der vorhandenen Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Hasselwerderstraße / Schnellerstraße sind zwischenzeitlich erfolgt. Im Rahmen
einer detaillierten Untersuchung des Knotenpunktes Michael-Brückner-Straße / Sterndamm
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 23
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
sollte die Errichtung einer Querungsmöglichkeit der Michael-Brückner-Straße geprüft werden
um damit die Verbindung zur Hasselwerderstraße herzustellen. In der Schnellerstraße zwischen Spreestraße und Bruno-Bürgel-Weg ist die Einrichtung von Radverkehrsanlagen zu
prüfen.
Im zu erarbeitenden Verkehrskonzept für Schöneweide ist dem Radverkehr besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Die Maßnahmen sind unter Nsw.3 und Nsw.4 im Maßnahmenkatalog enthalten.
Bedeutung im Zielnetz
Die genannten Straßen sind Bestandteil des Hauptroutennetzes und erfüllen eine wichtige
Funktion als Knotenpunkt im Zielnetz und darüber hinaus im hoch frequentierten Ortsteil
Niederschöneweide.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 24
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
5.
Analyse der Unfallstatistik
Die folgenden Ausführungen zum Unfallgeschehen mit Radverkehrsbeteiligung beruhen auf
einer Auswertung der im Bezirk Treptow-Köpenick von der Polizei registrierten Radverkehrsunfälle durch die TU Berlin3.
Im Rahmen der Untersuchung der TU Berlin wurden die Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im
Bezirk Treptow-Köpenick für die Jahre 2003, 2004 und 2005 untersucht. Bei der Analyse der
polizeilich erfassten Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im Bezirk Treptow-Köpenick konnte
festgestellt werden, dass
•
die Anzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung in den untersuchten drei Jahren leicht
zugenommen hat,
•
die meisten Unfälle zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen stattfinden,
•
die Hauptschuld an den Unfällen relativ gleich verteilt ist zwischen Radfahrern und
Kraftfahrzeugen, der Anteil der Mitschuld aber bei den Radfahrern deutlich höher ist,
•
die Hauptunfallursache bei Radfahrern im Benutzen der falschen Fahrbahn liegt,
während bei den Kraftfahrzeugen insbesondere Fehler beim Abbiegen und Wenden
sowie beim Einfahren in den fließenden Verkehr gemacht werden.
Abbildung 1:
Unfallursachen Radfahrer bei Unfällen mit Radfahrerbeteiligung in
Treptow-Köpenick (2003 - 2005)
Als Hauptunfallursache konnte
bei den Radfahrern die Benutzung der falschen Fahrbahn
festgestellt werden. In diese
Kategorie gehören sowohl die
Benutzung eines Radweges in
der falschen Richtung als auch
die verbotswidrige Benutzung der
Gehwege oder der Fahrbahn bei
Vorhandensein eines benutzungspflichtigen Radweges. Diese
Vielzahl an verschiedenen
Unfallursachen in einer Kategorie
erschwert die Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen.
Zudem wurde festgestellt, dass
3
Richter, T., Dannenberg, S.: Auswertung der Radverkehrsunfälle der Jahre 2003, 2004 und 2005 im Bezirk
Treptow-Köpenick von Berlin. Untersuchung der Technischen Universität Berlin, Institut für Land- und Seeverkehr, Fachgebiet Straßenplanung und Straßenbetrieb. April 2007.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 25
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
ein Großteil der Radfahrer auf benutzungspflichtigen Radwegen verunglückt. Das hierbei
unfallursächliche Fehlverhalten der Radfahrer (v. a. das Fahren in der falschen Richtung) ist
dabei sicher auch den entsprechenden raumstrukturellen Rahmenbedingungen geschuldet.
So sind beispielsweise am Adlergestell, wo eine Vielzahl der Unfälle auf diese Unfallursache
zurückzuführen ist, die Infrastruktureinrichtungen und damit Ziele nur auf der östlichen Straßenseite zu finden.
Diese erste Analyse macht deutlich, dass eine Angebotsplanung für den Radverkehr wesentliche Beiträge zur Verringerung der Unfallzahl und -schwere leisten kann. So kann das Benutzen der falschen Fahrbahn durch Radfahrer häufig durch die Anlage von beidseitigen
Radverkehrsanlagen und bedarfsgerechten Querungshilfen vermieden werden. Fehler der
Kfz beim Abbiegen oder Kreuzen können durch die Führung des Radverkehrs im Sichtfeld
der Autofahrer verringert werden.
In der Untersuchung der TU Berlin wurden vier Knotenpunkte herausgearbeitet, an denen es
besonders häufig zu Unfällen kommt:
•
Adlergestell / Radickestraße
•
Wilhelminenhofstraße / Edisonstraße, erweitert um Zufahrt Spreehöfe
•
Müggelheimer Straße / Wendenschloßstraße
•
Ottomar-Geschke-Straße / Oberspreestraße, erweitert um Zufahrt Tankstelle
Diese und acht weitere im Bezirk Treptow-Köpenick identifizierten Unfallschwerpunkte sind
im Rahmen des Radwegekonzeptes detailliert untersucht worden. Der Knotenpunkt Adlergestell / Radickestraße fällt unter die generelle Maßnahme, dass die Querungsmöglichkeiten
am Adlergestell zu verbessern sind. Der Knotenpunkt Ottomar-Geschke-Straße / Oberspreestraße erschien bei der Erarbeitung des Radwegekonzeptes 2007 nicht verbesserungsbedürftig, was ggf. in der zwischenzeitlich fertig gestellten Verlängerung der Spindlersfelder
Straße bis zur Glienicker Straße begründet ist, die den Knotenpunkt entlastet.
In Bereichen mit drei oder mehr Unfällen im Jahr 2005 werden Maßnahmen mit hoher Priorität vorgeschlagen. Diese befinden sich u. a. in der Puschkinallee / Elsenstraße, in der Wilhelminenhofstraße und in der Lindenstraße. Für die weitere Bearbeitung des bezirklichen
Radwegekonzeptes ergeben sich aus der Unfallanalyse folgende Vorschläge für das weitere
Vorgehen:
•
Ausstattung der im Zielnetz dargestellten Straßenabschnitte mit Radverkehrsanlagen,
sofern dies anhand der Kfz-Verkehrsmengen und / oder der zulässigen Geschwindigkeiten notwendig ist.
•
Vermeidung von Mindestmaßen bei der Anlage von Radverkehrsanlagen und Führung des Radverkehrs im Sichtfeld der Autofahrer.
•
Entwicklung von konkreten Maßnahmen im Zielnetz prioritär im Bereich der Unfallschwerpunkte, ggf. mit ergänzenden Auswertungen der am jeweiligen Unfallschwerpunkt auftretenden Unfallursachen.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 26
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
6.
Maßnahmen
Die im Zuge der Haupt- und Nebenrouten erforderlichen Maßnahmen sind im Maßnahmenkatalog in einer tabellarischen Übersicht dargestellt. Die Maßnahmen sind nach Ortsteilen
gegliedert und innerhalb der Ortsteile fortlaufend durchnummeriert.
Diese Maßnahmen lassen sich in die drei folgenden Maßnahmenbereiche gliedern:
Einrichtung neuer Radverkehrsanlagen:
•
Radwege,
•
Radfahrstreifen,
•
Schutzstreifen auf der Fahrbahn
Sonstige bauliche Maßnahmen
•
Anlage von Asphaltdecken auf gepflasterten Straßen
•
baulich-räumliche Neuordnung des Straßenraums
•
Verbesserung von Wegen, die nicht im öffentlichen Straßenraum liegen
Organisatorische Maßnahmen
•
Mischverkehr mit Kfz auf Fahrbahn, ggf. i. V. m. Geschwindigkeitsreduzierung
•
Gemeinsame Fuß- und Radwege
•
Fahrradstraße
•
Sonderfahrstreifen für Busse im Linienverkehr
•
Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung frei
Im Rahmen dieses Konzeptes können Maßnahmen nur nach erster Prüfung empfohlen werden. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgt erst im Rahmen der Straßenplanung unter Beachtung der konkreten örtlichen Situation (u. a. Straßenquerschnitt, Lichtraumprofil Straßenbahn, Haltestellenbereiche Bus und Straßenbahn, Bäume, Grenzen) sowie unter Beteiligung
der zuständigen Behörden.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 27
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
7.
Abstimmungsprozess
7.1
Rad fahren im Wald, in öffentlichen Grünanlagen und in Kleingartenanlagen
Im Abstimmungsprozess des Radwegekonzeptes innerhalb des Bezirkes sind die Themen
"Rad fahren im Wald", "Rad fahren in Grünanlagen" sowie Rad fahren in Kleingartenanlagen
diskutiert worden. Hier bestehen grundsätzliche Positionen, die nicht im Rahmen dieses
Radwegekonzeptes gelöst werden können. Es werden daher im Folgenden lediglich die
Rechtslagen dargestellt. Für das Rad fahren im Wald, in Grünanlagen und in Kleingartenanlagen bestehen im Vergleich zum öffentlichen Straßenland andere rechtliche Regelungen
und auch Einschränkungen in den Benutzungsmöglichkeiten. So werden diese Wege nicht
beleuchtet und es findet zumeist kein Winterdienst statt. Über die bauliche Ausgestaltung der
Wege ist im Einzelfall zu entscheiden, diese erfolgt überwiegend nicht in dem von öffentlichen Straßen bekannten Standard.
Rad fahren im Wald
Das Landeswaldgesetz4 regelt in § 15, dass Radfahrer alle Waldwege (Straßen und Wege)
benutzen dürfen. Ausgenommen sind Uferpromenaden, soweit dort das Rad fahren nicht
ausnahmsweise durch die Behörde Berliner Forsten erlaubt ist. Fußgänger haben Vorrang.
Die Behörde Berliner Forsten kann für das Rad fahren außerhalb von Waldwegen Flächen
ausweisen. Sowohl hinsichtlich der Darstellung von Radrouten in Planwerken als auch hinsichtlich der Ausschilderung vor Ort bestehen bei den Berliner Forsten erhebliche Bedenken.
Diese Bedenken sind v. a. in der erforderlichen Verkehrssicherungspflicht und in der Unterhaltungspflicht begründet, die der Behörde Berliner Forsten obliegt. Aus diesem Grund werden im Zielkonzept die durch Wald führenden Radrouten gesondert gekennzeichnet. Die
Frage der Unterhaltung und Verkehrssicherung von durch Waldgebiete führenden Radwegen und Radrouten ist im Land Berlin generell zu klären. Ggf. können hierfür über die Hauptverwaltung finanzielle Mittel bereit gestellt werden.
Rad fahren in Grünanlagen
Das Grünanlagengesetz5 regelt in § 6, dass u. a. Rad fahren nur auf den dafür besonders
ausgewiesenen Flächen gestattet ist. Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung
stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen
Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes
möglich ist. In den Berliner Bezirken gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen. Im Bezirk
Treptow-Köpenick ist das Rad fahren auf ausgewählten Wegen bereits erlaubt, wobei den
Fußgängern der Vorrang zu gewähren ist. Diese für den Radverkehr positive Entwicklung
4
5
Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz – LWaldG) vom 16.9.2004 (GVBl. S. 391)
Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz - GrünanlG) v. 24.11.1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert durch G. v. 29.9.2004 (GVBl. S. 424)
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 28
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
muss weitergeführt werden mit dem Ziel, die Nutzung des Fahrrades entlang der Haupt- und
Nebenrouten durchgängig zu ermöglichen.
Rad fahren in Kleingartenanlagen
Gemäß den durch den Senat von Berlin erlassenen Verwaltungsvorschriften (Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom
15.12.2009) sind die Wege in den Kleingartenanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich zu
halten. Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen jeder Art ist unzulässig, kann jedoch in
Ausnahmefällen durch den Pächter zugelassen werden. Ziel muss es sein, in gemeinsamen
Abstimmungen mit den Pächtern das Rad fahren im Bereich der durch Kleingartenanlagen
führenden Routen zuzulassen. Für die Routenführung wurden überwiegend Hauptwege gewählt, die eine ausreichende Breite aufweisen.
7.2
Bezug zur Lärmminderungsplanung
Im Rahmen der Lärmminderungsplanung Altstadt Köpenick6 werden i. S. d. Förderung von
Verkehrsmitteln des Umweltverbundes folgende Maßnahmen der Radverkehrsförderung
empfohlen:
• Ergänzung von Radverkehrsanlagen auf Straßen mit hoher Verkehrsbelastung
• verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie die Öffnung von Einbahnstraßen und
• die Verbesserung der Querung von Hauptverkehrsstraßen im Zuge von Radrouten.
Kurzfristig wird das Markieren von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen für den Radverkehr
empfohlen. Mittelfristig sollen im Rahmen von Umbaumaßnahmen die erforderlichen Radverkehrsanlagen eingerichtet werden.
Auf der Grundlage der Analysen zur Lärmsituation sind das Konzeptgebiet Ober- und Niederschöneweide sowie die Konzeptstrecke Baumschulenweg aufgrund ihrer hohen Lärmbelastung und Lärmbetroffenheit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ausgewählt worden. Im Zuge des Lärmaktionsplanes Berlin 20087 werden für das Konzeptgebiet Ober- und
Niederschöneweide ergänzende Radverkehrsanlagen an denjenigen Straßen vorgeschlagen, an denen aufgrund der Lärmbelastungen und -betroffenheiten Maßnahmenbedarf besteht und Defizite für den Radverkehr festgestellt wurden. Ebenso wird im Lärmaktionsplan
für die Konzeptstrecke Baumschulenweg vorgeschlagen, die Radverkehrsführung in allen
Abschnitten in den Fahrbahnbereich zu verlegen. Je nach Verkehrsbelastung ist hierbei zu
prüfen, ob für die Führung des Radverkehrs dann eine entsprechende Flächenzuweisung
erforderlich ist. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen kann jedoch erst nach Realisierung verschiedener Bauvorhaben im übergeordneten Straßennetz erfolgen.
6
7
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Lärmminderungsplan Altstadt Köpenick. Bearbeitung: Planungsgruppe
Nord, Kassel. Endbericht 2003
Lärmaktionsplan Berlin. Senatsbeschluss Nr. S-1811/2009 vom 20. Jan. 2009
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 29
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
8.
Zusammenfassung und Ausblick
Der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick kann mit seinen vielfältigen Siedlungs- und Naturräumen ein attraktives Angebot für Radfahrer entwickeln. Das Rad muss dabei nicht neu erfunden werden. Die vorhandenen Radverkehrsanlagen sind als Basis für die Entwicklung eines
integrierten Radwegekonzeptes zu sehen. Das Berliner Fahrradroutenhauptnetz, die überregionalen und touristischen Radfernwege, sowie die bezirkliche Radroute nördlich des Müggelsees stellen ein Grundgerüst an Radwegeverbindungen dar, welche in ein nachhaltiges
Radwegekonzept integriert worden sind.
Die definierten Quellen und Ziele des Radverkehrs bestimmen nicht nur Start und Ziel einer
Radtour, sondern charakterisieren auch die vielfältigen Optionen an Verkehrsströmen, die
mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Eine Häufung von Quellen und Zielen im Zusammenhang mit einer Konzentration von Einwohnerdichte fragt ein dichteres Netz an Radverkehrsanlagen nach. Die Komplexität und Ausdifferenzierung des Zielnetzes ist somit in
Ortsteilen wie Oberschöneweide weitaus höher als beispielsweise im Ortsteil Müggelheim.
Die Anbindung Treptow-Köpenicks an die benachbarten Berliner Bezirke und Brandenburger
Landkreise stellt einen wesentlichen Anspruch an eine räumlich integrierte Planung dar. Insbesondere im Bereich der netzgebundenen Infrastruktur sind Siedlungs- und Naturräume zu
berücksichtigen, die an den Planungsraum Treptow-Köpenick angrenzen. Der Aufbau eines
Fahrradwegenetzes und die damit verbundene Qualifizierung vorhandener Anlagen bieten
nicht nur attraktive Radfahrangebote für die Bewohner Treptow-Köpenicks, sondern stellen
darüber hinaus auch einen erheblichen Standortfaktor in den Bereichen Tourismus und Wirtschaft dar.
Alltags- und Freizeitverkehr spielen im Bezirk gleichermaßen eine tragende Rolle. Der tägliche Weg zur Arbeit entlang des Müggelsees, die Erlebnistour durch die Spreehöfe in Oberschöneweide oder die Einkaufstour durch die Bölschestraße lassen erkennen mit welch unterschiedlichen Motiven im Bezirk Fahrrad gefahren werden kann. Eine räumliche Differenzierung des Alltags- und Freizeitverkehr ist nicht möglich. Vielmehr ist auf sich ergänzende
Vorteile zu setzen. Ladenstraßen und Einzelhandel können vom Freizeitverkehr profitieren
und Radwegeführungen entlang des Wassers und durch Grünanlagen können den Weg zur
Arbeit attraktiver machen.
Radfahrer sind nicht als Konkurrenz zu anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und
Autofahrern zu sehen, sondern als eine sinnvolle Ergänzung im bestehenden Modal Split.
Dazu gehört auch eine gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere auf Kinder und ältere
Fußgänger.
Bezüglich der Frage, ob die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn (Mischverkehr,
Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) oder auf baulich von der Fahrbahn abgetrennten Flächen erfolgen sollte, vertritt das Bezirksamt Treptow-Köpenick die Auffassung, dass beide
Systeme gleichberechtigt zu prüfen sind. Bei der Führung auf der Fahrbahn befindet sich der
Radfahrer im Blickfeld der Autofahrer und wird von diesem besser gesehen. Jedoch ist das
Fahren auf der Fahrbahn gerade für ungeübte Radfahrer, Kinder und ältere Menschen oft
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 30
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
auch mit gefährlichen Situationen verbunden. Gerade für diese Menschen und im Freizeitradverkehr haben getrennt von der Fahrbahn hergestellte Radverkehrsanlagen ihre Berechtigung. Werden diese regelgerecht hergestellt, dann ist auch hier die Verkehrssicherheit gegeben.
Die Realisierung der definierten Maßnahmen kann entscheidend zu einer Qualitätssteigerung des Radverkehrs im Bezirk beitragen. Vorrangig zu behandeln sind Teilbereiche im
Radwegenetz, die entlang verkehrsstarker Trassen verlaufen, Querungsbereiche an wichtigen Knotenpunkten erfassen, Bahnhöfe des S- und Regionalverkehrs anbinden und Wegeverbindungen zu den angrenzenden Bezirken und Gemeinden herstellen.
Darüber hinaus ist im Bereich von PR-Maßnahmen eine aktive Kommunikation im Zeichen
des Radverkehrs zu verfolgen. Baulich-räumliche und organisatorische Maßnahmen können
entscheidend, aber nicht vollständig zu einer häufigeren Nutzung des Fahrrades beitragen.
Bürgernahe Informationsveranstaltungen, gemeinsame Radfahraktionen und eine Publikation des Radwegenetzes im Bezirk können Bereitschaft und Akzeptanz zum Rad fahren erhöhen. Darüber hinaus sind "neue Werkzeuge" der Radverkehrsanlagen wie z. B. Fahrradstraßen zu erproben und implementieren.
Zur besseren Verknüpfung der Quellen und Ziele des Radverkehrs im Bezirk TreptowKöpenick können aus dem vorliegenden Routennetz Themenrouten entwickelt werden –
denkbar wären eine Route Industriekultur, eine Wissenschaftsroute, eine Denkmalroute oder
auch eine Parkroute.
Das Leitziel des Nationalen Radverkehrsplans, die Qualitätssteigerung des Fahrradverkehrs
im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik, kann durch eine vorbildhafte Radverkehrsplanung auf lokaler Ebene unterstützt werden. Dazu gehören auch intersektorale Abstimmungsprozesse im Bereich der planenden Verwaltung und die Partizipation aller am Radverkehr beteiligten Gruppen. Die Umsetzung eines vorbildhaften Radwegekonzeptes kann Ausstrahlungseffekte in Nachbarbezirke und Gemeinden erzielen und schließlich die regionale
Attraktivität im Radverkehr erhöhen. Diese Prozesse steuern entscheidend zu einem umweltbewussten und nachhaltigen Handeln bei und fördern zeitgleich den Wohn-, Arbeits- und
Freizeitstandort Treptow-Köpenick.
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 31
Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand: 30.9.2010
Erläuterungsbericht
Quellenverzeichnis
•
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (2007): Fachübergreifendes Informations
System (FIS Broker), Einwohnerdichte 2005 (Umweltatlas)
•
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderung (2007):
Gewerbestandorte im Bezirk Treptow-Köpnick;
http://www.berlin.de/imperia/md/content/batreptowkoepenick/wirtschaftsfoerderung/s18gewerb
estandorte.pdf, Zugriff am 4. September 2007
•
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (2007): Verzeichnis des Berliner
Schulen;
http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_portraets/anwendung/SchulListe.aspx
?BezNr=09, Zugriff am 4. September 2007
•
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderung (2007):
Einzelhandel im Bezirk Treptow-Köpnick;
http://www.berlin.de/imperia/md/content/batreptowkoepenick/wirtschaftsfoerderung/s27einzelh
andel.pdf, Zugriff am 4. September 2007
•
Ladenstraßenatlas Treptow-Köpenick (2007): http://www.lsa-berlin-suedost.de/, Zugriff am 4.
September 2007
SR • Stadt- und Regionalplanung
Seite 32
Anlage 1e der BA-Vorlage Nr.
/2011
Maßnahmenkatalog zum Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Ortsteilkennungen
Ah.
= Adlershof
Ag.
= Altglienicke
AT.
= Alt-Treptow
Bsw.
= Baumschulenweg
Bd.
= Bohnsdorf
Fh.
= Friedrichshagen
Gr.
= Grünau
Jt.
= Johannisthal
Kö.
= Köpenick
Mh.
= Müggelheim
Nsw.
= Niederschöneweide
Osw.
= Oberschöneweide
Pw.
= Plänterwald
Rd.
= Rahnsdorf
Sw.
= Schmöckwitz
Die Benennung der Straßenabschnitte erfolgte in Reihenfolge von Westen nach Osten oder von Norden nach Süden
Anmerkungen zu den Verweisen
Der Verweis "Bestandteil des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes / Dahmeradweg / Berliner Mauerweg / R1" beschreibt Maßnahmen die deckungsgleich mit der
Routenführung des überörtlichen Weges sind. Die Kennzeichnung [HR] = Hauptroutenführung und [NR] = Nebenroutenführung verweist auf die Zuordnung der
Maßnahmen im entwickelten Zielnetz. Maßnahmen zur Qualifizierung des Hauptroutennetzes können die Priorität mittel oder hoch aufweisen, Maßnahmen auf
definierten Nebenrouten können nur die Priorität mittel aufweisen. Die Signatur "keine Maßnahme erforderlich" erfolgte nur für das Hauptroutennetz. Daher sind
im Maßnahmenplan nur die Abschnitte des Nebenroutennetzes dargestellt, für die eine Maßnahme formuliert wurde.
Die Ausschilderung und Wegweisung des Berliner Fahrradhauptroutennetzes sowie aller überregionalen Fahrradrouten ist durchgehend als Maßnahme
durchzuführen.
SR • Stadt- und Regionalplanung
1
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Ah.
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
= Adlershof
Ah.1
Dörpfeldstraße zwischen Adlergestell
und Waldstraße
Mischverkehr bei durchgehend Tempo 30 und
Prüfung von baulicher Verkehrsberuhigung
(1.100 m)
hoch
[HR]
Ah.2
Dörpfeldstraße zwischen Waldstraße
bis Bahnunterführung
hoch
[HR]
Ah.3
Oberspreestraße zwischen
Silbergrasweg und Bernstadter Weg
Nordseite: Befestigung des Seitenraums unter
Einbeziehung einer Radverkehrsanlage
(310 m)
Südseite: Prüfauftrag zum Errichten einer
Radverkehrsanlage
(310 m)
Nordseite: Bau einer Radverkehrsanlage
(1.060 m)
hoch
[HR]
Ah.4
Forstweg durch Köllnische Heide
zwischen Oberspreestraße und
Anschluss Sonnenallee
Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer auf
dem Forstweg
(1.100 m)
mittel
[NR]
Ah.5
Forstweg durch Köllnische Heide
zwischen Bärenlauchstraße und
Genossenschaftsstraße
Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer auf
dem Forstweg
(730 m)
mittel
[NR]
Ah.6
Anschluss verlängerte HermannDorner-Allee bis Anschluss KGA Am
Adlergestell (Sonnenallee)
Einrichten einer Radverkehrsanlage über
Bahntrasse und Adlergestell
(550 m)
mittel
[NR]
Machbarkeitsuntersuchung liegt
vor.
SR • Stadt- und Regionalplanung
2
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Ah. 7
Verbindung zwischen S-Bhf. Adlershof
und Köpenicker Straße
Rechtliche Sicherung und Herstellung der
Wegeverbindung
(1.000 m)
mittel
[NR]
Ag.
= Altglienicke
Ag.1
Köpenicker Straße zwischen ErnstRuska Ufer und Rübezahlallee
Neuordnung des Straßenraums, Einrichtung einer
Radverkehrsanlage
(1.100 m)
hoch
[HR]
Ag.2
Semmelweisstraße zwischen
Wegedornstraße und Am Bruchland
Einrichten einer Radverkehrsanlage und Einfassung
am Knotenpunkt
(100 m)
mittel
[HR]
Semmelweisstraße zwischen Am
Bruchland und Köpenicker Straße
Mischverkehr mit Tempo 30 einrichten
(850 m)
Sicherung des Knotenpunktes Semmelweisstraße/
Köpenicker Straße
Wegweisende Ausschilderung vornehmen
mittel
[HR]
Ag.3
Besenbinderstraße/ Werderstraße
zwischen Köpenicker Straße und
Grünauer Straße
Ag.4
Schönefelder Chaussee zwischen
Rübezahlallee und Jungfernsteg
Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der SüdostSeite der Schönefelder Chaussee
(270 m)
hoch
[HR]
Ag.5
Schönefelder Chaussee zwischen
Schönefelder Chaussee Nr. 117 und in
Höhe Gerosteig
Komplettierung der Radverkehrsanlage auf der
Westseite der Schönefelder Chaussee
(130 m)
hoch
[HR]
Ag.6
Ortolfstraße zwischen Gerosteig und
Pegasuseck
Komplettierung der Radverkehrsanlage auf der
Westseite der Ortolfstraße
(230 m)
hoch
[HR]
SR • Stadt- und Regionalplanung
3
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Ag.7
Anbindung des LP Rudow-Altglienicke
von der Schönefelder Chaussee über
die A113
Ag.8
Grünbergallee zwischen Rebenweg und
S-Bhf. Grünbergallee
Ag.9
Uferweg südlich des Teltowkanals
zwischen westlicher Bezirksgrenze / A
113 und Adergestell
Ag.10
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Entfällt (Anbindung wurde
gemeinsam mit dem
Landschaftspark RudowAltglienicke 2009 hergestellt.)
Sicherung des Knotenpunktes Rebenweg/
Grünbergallee,
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(330 m)
Herstellen der Verbindung und Verbesserung der
Befahrbarkeit
(2.300 m)
hoch
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 10)
mittel
[NR]
Flächenverfügbarkeit prüfen und
sichern
Wegedornstraße zwischen
Schönefelder Chaussee und
Ortolfstraße
Einrichten von Radverkehrsanlagen
(500 m)
mittel
[NR]
Ausbau geplant 2011
Ag.11
Grünauer Straße/ Am Falkenberg
Einrichten von Radverkehrsanlagen
(1.700 m)
hoch
[HR]
Ag. 12
Paradiesstraße zwischen S-Bhf.
Altglienicke und Buntzelstraße sowie
Anbindung Grottewitzstraße
Herstellen einer straßenverkehrsrechtlichen
Gestattung des Rad fahrens auf dem Gehweg
zwischen S-Bhf. Altglienicke und Johannes-TobeiStraße
(200 m)
mittel
[NR]
Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der
Nordostseite
(560 m)
Querungsmöglichkeit Knotenpunkt Am Treptower
Park / Elsenstraße herstellen
hoch
[HR]
Erschließungsweg zum Parken
prüfen,
3 Verkehrsunfälle mit
Radfahrerbeteiligung (2005)
AT.
AT.1
= Alt-Treptow
Am Treptower Park zwischen
Puschkinallee und S-Bahntrasse
SR • Stadt- und Regionalplanung
4
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
AT.2
Kiefholzstraße zwischen
Lohmühlenstraße und Bouchéstraße
Verbesserung der Befahrbarkeit
(420 m)
hoch
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 10)
AT.3
Wildenbruchstraße / Karl-KungerStraße zwischen Heidelberger Straße
und Elsenstraße
Einrichten von Radverkehrsanlage
(420 m)
hoch
AT.4
Elsenstraße zwischen Am Treptower
Park bis Karl-Kunger-Straße
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(1.040 m)
hoch
[HR]
Alternative Routenführung über:
Wildenbruchstraße, Heidelberger
Straße, Elsenstraße (aus Norden
kommend);
Kiefholzstraße, Plesser Straße,
Karl-Kunger Straße
(aus Süden kommend)
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 10),
6 Verkehrsunfälle mit
Radfahrerbeteiligung (2005)
Bsw.
= Baumschulenweg
Bsw.1
Johannisthaler Chaussee zwischen
Königsheideweg und Bezirksgrenze
(BAB 113)
Bau eines Gehweges, Freigabe für Radfahrer in
beide Richtungen
(970 m)
mittel
[HR]
Bsw.2
Königsheideweg zwischen
Baumschulenstraße und Ortsteilgrenze
(Wasserwerk Johannisthal)
Bau eines Gehweges Südseite, Freigabe für
Radfahrer in beide Richtungen
(1.740 m)
hoch
[HR]
3 Verkehrsunfälle mit
Radfahrerbeteiligung (2005)
Bsw.3
Späthstraße zwischen Königsheideweg
und Neue Späthstraße
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(1.700 m)
hoch
[HR]
SR • Stadt- und Regionalplanung
5
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Bsw.4
Baumschulenstraße zwischen
Forsthausallee und Königsheideweg
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(1.120 m)
hoch
[HR]
Bsw.5
Sonnenallee zwischen Bezirksgrenze
und Baumschulenstraße
hoch
[HR]
Querungsbereich ist Bestandteil der
Routenführung des Mauerweges
Bsw.6
Kiefholzstraße zwischen Eichbuschallee
(S-Bahn-Unterführung) und
Baumschulenstraße
mittel
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 9)
Bsw.7
Kiefholzstraße zwischen und
Baumschulenstraße und Rixdorfer
Straße,
mittel
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 9)
Bsw.8
Neue Krugallee zwischen
Baumschulenstraße und Rodelbergweg
mittel
[HR]
Bsw.9
Verlängerte Kienwerderallee zwischen
Baumschulenstraße (entlang
Wasserschutzpolizei) und Britzer
Zweigkanal
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(620 m)
Barrierefreie Querungsmöglichkeit für den
Mauerweg herstellen
Einrichten einer Radverkehrsanlage entlang der
Ostseite
(810 m)
Einrichten einer Radverkehrsanlage entlang der
Westseite von Rinkartstraße bis
Baumschulenstraße
(250 m)
Sicherstellen der Querung am Knotenpunkt
Kiefholzstraße/ Baumschulenstraße
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(2.160 m)
Sicherstellen der Querung am Knotenpunkt
Kiefholzstraße/ Rixdorfer Straße
Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der
Ostseite
(220 m)
Sicherung der Querungsmöglichkeit Neue
Krugallee / Baumschulenstraße und Kreuzung
Rodelbergweg / Köpenicker Landstraße
(Markierung der Mittelinsel)
Für Fußgänger und Radfahrer nutzbaren Weg zum
Britzer Zweigkanal herstellen
mittel
[HR]
Brückenplanung über Britzer
Zweigkanal im Zusammenhang mit
Brückenplanung über die Spree
(SOV) beachten
SR • Stadt- und Regionalplanung
6
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Bsw.10
Südostverbindung zwischen ChrisGueffroy-Allee (ehem. Britzer Allee,
Anbindung Mauerweg) und Köpenicker
Landstraße
Bau einer Radverkehrsanlage entlang des Weges
am Britzer Zweigkanal/ ggf. entlang der geplanten
Südost-Verbindung
mittel
[NR]
[HR]
Detaillierte Trassenführung entsprechend B-Plan XV-70 a, Weg
bereits teilweise hergestellt
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 10)
Bd.
= Bohnsdorf
Bd.1
Radroute durch BBI Business Park (BPlan XV 70) über Transversale mit
Anbindung S-Bhf. Grünbergallee
Bau einer Radverkehrsanlage
(2.800 m)
hoch
Bd.2
Grünbergallee zwischen Am Seegraben
(B 96a) und Hufenweg
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(1.000 m)
hoch
Bd.3
Parchwitzer Straße zwischen
Lindenstraße und Waltersdorfer Straße
mittel
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 10)
Bd.4
Buntzelstraße zwischen Schulzendorfer
Straße und Advokatensteig
Verbesserung des Straßenbelages auf partiellen
Abschnitten und Signalisierung der Querung der
Waltersdorfer Straße
(800 m)
Komplettierung der Radverkehrsanlage
(330 m)
hoch
[HR]
Bd.5
Kreuzung Grottewitzstraße/
Buntzelstraße/ Waltersdorfer Straße/
Schulzendorfer Straße
Markierung eines Schutzstreifens
(Radfahrleitsystem am Knotenpunkt)
hoch
[HR]
Richterstraße zwischen Bruno-TautStraße/ Anbindung S-Bhf. Grünau und
Gründerstraße
Einrichten einer Radverkehrsanlage
entlang der Ostseite der Richterstraße, in beide
Richtungen befahrbar
(150 m)
hoch
[HR]
Maßnahme ist Bestandteil der
Verkehrslösung Bohnsdorfer Kreisel
SR • Stadt- und Regionalplanung
7
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Bd.6
Am Falkenberg/ Bruno-Tautstraße zw.
Gartenstadtweg (Ortsteilgrenze) und
Anbindung S-Bhf. Grünau
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(600 m)
hoch
[HR]
Bd.7
Verbindung zwischen Transversale
(Radroute durch BBI Business Park,
Bd.1) und Kleine Lindenstraße
Herstellen einer Verbindung mit fahrradfreundlichem
Belag
(1.000 m)
mittel
[NR]
Fh.
= Friedrichshagen
Fh.1
Dahlwitzer Landstraße zwischen
Bezirksgrenze und Schöneicher Straße
(S-Bhg. Friedrichshagen)
Fh.2
Fürstenwalder Damm zwischen
Müggelseedamm und Stillerzeile
Fh.3
Müggelseedamm (Nordseite) zwischen
Fürstenwalder Damm und Charlotte-E.Pauly-Straße
Entfällt
(Radweg wurde 2010 hergestellt.)
Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der
Südseite parallel zum Fürstenwalder Damm durch
den Forst (Querungsmöglichkeiten Richtung Norden
sicherstellen)
(1.170 m)
Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der
Nordseite parallel zum Müggelseedamm durch
Forst
Querungsbereich an der Kreuzung
Müggelseedamm/ Fürstenwalder Damm herstellen
Querungsbereich an der Kreuzung
Müggelseedamm/ Charlotte-E.-Pauly-Straße
herstellen
(1.180 m)
SR • Stadt- und Regionalplanung
hoch
[HR]
hoch
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 9)
Bau von verkehrssicheren
Radverkehrsanlagen durch das
Vorhaben Umbau Fürstenwalder
Damm /Hirschgartendreieck ab
2010
8
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Fh.4
Bölschestraße zwischen Fürstenwalder
Damm und Aßmannstraße
Besondere Berücksichtigung der Radfahrer bei
Umgestaltung der Straße (Untersuchung SenStadt)
(1.460 m)
hoch
[HR]
Fh.5
Bölschestraße zwischen Aßmannstraße
und Müggelseedamm
Besondere Berücksichtigung der Radfahrer bei
Umgestaltung der Straße (Untersuchung SenStadt)
(410 m)
hoch
[HR]
Fh.6
Josef-Nawrocki-Straße
Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer
hoch
[HR]
Fh.7
Spreetunnel
Schaffung von Möglichkeiten für die Nutzung durch
Mobilitätsbehinderte
hoch
[HR]
Fh.8
Müggelseedamm zwischen
Werlseestraße und Fürstenwalder
Damm
mittel
Fh.9
Verbindung zwischen Fürstenwalder
Damm und Müggelseedamm sowie
Anbindung Assmannstraße
mittel
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 9),
3 Verkehrsunfälle mit
Radfahrerbeteiligung (2005)
[NR]
Fh.10
Verbindung zwischen Salvador-Allende
Straße und Müggelseedamm über
Neuer Weg, Ahornweg, Sternallee, Weg
zur Quelle
Mischverkehr mit Tempo 30 im hochfrequentierten
Bereich zwischen Mai und September, alternativ
Ausbau eines Straßen begleitenden Radweges auf
der Nordseite
(1.600 m)
Erhaltung bzw. Verbesserung der Befahrbarkeit des
Weges zwischen Fürstenwalder Damm und
Müggelseedamm für Radfahrer (700 m),
Planungsrechtliche Sicherung und Herstellung eines
Weges in westlicher Verlängerung der
Aßmannstraße (300 m)
Verbesserung der Befahrbarkeit
(800 m), Bau einer für Radfahrer nutzbaren Brücke
im Zuge des Neuen Weges
mittel
[NR]
SR • Stadt- und Regionalplanung
9
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Gr.
Gr.1
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Sicherstellen der Querungsmöglichkeit der
Bahntrassen und Verbesserung der Befahrbarkeit
(1.050 m)
hoch
[HR]
= Grünau
Forstweg zwischen Sandbacher Weg
und Anbindung Alter Radelander Weg
Gr.2
Wassersportallee zwischen Adlergestell
und Regattastraße
Hinweis auf den Gehweg nutzende Radfahrer durch
Markierung auf Asphalt an Einmündungen der
Nebenstraßen
mittel
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 10)
Planfeststellungsbeschluss
Schienenanbindung Ost Flughafen
BBI enthält Verpflichtung zu
Herstellung einer Bahnquerung
[HR]
Gr.3
Regattastraße zwischen Lahmertstraße
und Wassersportallee
mittel
[HR]
Gr.4
Wassersportallee zwischen
Regattastraße und Fähranleger F12
hoch
[HR]
Bestandteil der abgestimmten
Routenführung Dahme-Radweg
Gr.5
Regattastraße/ Ecke RabindranathTagore-Straße
Radfahren auf Gehweg frei und Markierung eines
Fahrradsymbols auf der Straße (Verdeutlichung des
Mischverkehrs)
(730 m)
Verbesserung der Befahrbarkeit (Erneuerung des
Straßenbelags in einer Breite von 3 m)
(130 m)
und Sicherung der Querungsmöglichkeiten
Regattastraße/ Wassersportallee
Einrichten einer Aufstellfläche für Radfahrer im
Kurvenbereich ; ggf. zusätzlich bauliche Fassung
der Einmündung ausarbeiten
hoch
[HR]
Bestandteil der abgestimmten
Routenführung Dahme-Radweg
Gr.6
Regattastraße/ Sportpromenade
Einrichten einer Fahrradstraße
(1.400 m)
hoch
[HR]
Bestandteil der abgestimmten
Routenführung Dahme-Radweg
SR • Stadt- und Regionalplanung
10
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Gr.7
Forstweg (Anbindung Bammelecke)
durch Grünauer Forst im
Querungsbereich Adlergestell
Errichtung einer Querungsmöglichkeit am
Adlergestell (Ggf. Mittelinsel)
mittel
[NR]
Gr.8
Tauchersteig zwischen Lummenweg
und Bohnsdorfer Straße
Aufhebung der Einbahnstraße für Radfahrer und
Markierung (Achtung Radfahrer im Kurvenbereich)
(200 m)
mittel
[NR]
Gr.9
Am Kanal zwischen Adlerhorst und
Adlergestell
Asphaltierung der Erschließungsstraße und
Einrichten einer Brückenunterführung entlang des
Teltowkanals
(200 m)
mittel
[NR]
hoch
hoch
[HR]
Maßnahme ist Bestandteil des
Vorhabens Verkehrslösung
Schöneweide
[HR]
Jt.
= Johannisthal
Jt.1
Sterndamm zwischen MichaelBrückner-Straße und Südostallee
Jt.2
Sterndamm zwischen Südostallee und
Königsheideweg
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(680 m)
Querungsmöglichkeiten am Knotenpunkt
Südostallee herstellen
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(1.400 m)
Jt.3
Sterndamm zwischen Königsheideweg
und Stubenrauchstraße
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(2.700 m)
hoch
[HR]
Jt.4
Königsheideweg zwischen
Haushoferstraße und Sterndamm
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(840 m)
hoch
[HR]
SR • Stadt- und Regionalplanung
11
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Jt.5
Königsheideweg zwischen
Ortsteilgrenze (Wasserwerk
Johannisthal) und Haushoferstraße
Bau eines Gehweges, Freigabe für Radfahrer in
beide Richtungen
(250 m)
hoch
[HR]
Jt.6
Wasserwerk Johannisthal
Einrichten einer Radverkehrsanlage über das
Wasserwerkgelände Johannisthal
(500 m)
mittel
Jt.7
Verbindung Groß-Berliner Damm bis SBhf. Betriebsbahnhof Schöneweide
Herstellung der Wegeverbindung im Rahmen der
Erschließung der Gleislinse
(500 m)
mittel
[NR]
Anschlussstellen Am Buchsberg im
Westen und Hederichweg im Osten
sicherstellen
[NR]
Jt.8
Entwicklungsbereich Johannisthal
Herstellung der Wegeverbindungen im Rahmen der
Erschließung des Entwicklungsbereiches
(ca. 2.500 m)
mittel
[NR]
Wege sind bereits teilweise
hergestellt.
Jt.9
Durchfahrung Königsheide zwischen
Südostallee und Johannisthaler
Chaussee
Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer auf
dem Forstweg
(1.000 m)
mittel
[NR]
Kö.
= Köpenick
Kö.1
Köpenicker Straße zwischen
Bezirksgrenze und Straße am Wald
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(620 m)
hoch
[HR]
Notwendigkeit zur Verbreiterung
des Straßenraums überprüfen
Kö.2
Köpenicker Allee zwischen Anbindung
Köpenicker Straße (S-Bhf. Wuhlheide)
und An der Wuhlheide
Querung am Knotenpunkt Köpenicker Straße /
Köpenicker Allee und Querung der Köpenicker Allee
südlich der Bahnüberführung sicherstellen ,
hoch
[HR]
Detaillierte Untersuchung für das
nähere Umfeld S-Bhf. Wuhlheide
notwendig,
Planung TVO beachten; alternative
Routenführung entlang TVO,
Überführung der Bahntrasse am S-Bhf. Wuhlheide,
ggf. Radfahren auf Gehweg erlauben, weiterführend
Einrichten einer Radverkehrsanlage im
SR • Stadt- und Regionalplanung
12
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (TR 7)
Führung durch den IPW zur Zeit nur
werktags möglich
[HR]
Straßenraum
(3.200 m)
Kö.3
TR 7 zwischen Biesdorfer Weg und
Hämmerlingstraße (Bezirksgrenze)
Alternative Routenführung der TR 7 über Am
Wuhleufer (Innovationspark Wuhlheide) mittelfristig
durchsetzen
mittel
Kö.4
Kaulsdorfer Straße zwischen
Bezirksgrenze und Gehsener Straße
hoch
Kö.5
Kaulsdorfer Straße zwischen Gehsener
Straße und Alter Kaulsdorfer Straße
Kö.6
Alte Kaulsdorfer Straße zwischen
Kaulsdorfer Straße und Am Bahndamm
Westseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage
zwischen Bezirksgrenze und Straße D18
(970 m)
Ostseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage zw.
Bezirksgrenze und Kleinschewskystraße
(530 m)
Lückenschluss Radverkehrsanlage zw. Kleinschewskystraße und Anbindung Straßen begleitender Radweg entlang Kaulsdorfer Straße (70 m)
Westseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage
(650 m)
Ostseite: Querung Gehsener Straße/ Kaulsdorfer
Straße sicherstellen, Einrichten einer
Radverkehrsanlage
(650 m)
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(480 m)
Kö.7
Am Bahndamm zwischen Alter
Kaulsdorfer Straße und Mahlsdorfer
Straße
Knotenquerung Alte Kaulsdorfer Straße/ Am
Bahndamm herstellen
Nordseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage
(110 m)
hoch
SR • Stadt- und Regionalplanung
hoch
hoch
[HR]
Neuordnung des ruhenden Verkehrs / Seitenraums zw. Straße
D 18 und Alter Kaulsdorfer Straße
(westl.) und Gehsener Straße und
Alter Kaulsdorfer Straße (östl.)
[HR]
[HR]
Maßnahme ist Bestandteil des
Vorhabens Neubau der Ost-WestTrasse, 1. Abschnitt
13
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Kö.8
Mahlsdorfer Straße zwischen Straße im
Walde und Bezirksgrenze (Hultschiner
Damm)
hoch
[HR]
Kö.9
Forstweg zwischen Däumlingsweg und
Bezirksgrenze (Waldesruher Straße)
Querung der Mahlsdorfer Straße in Höhe der Straße
im Walde herstellen
Befahrbarkeit des Radweges in beide Richtungen
gewährleisten
Verbesserung der Befahrbarkeit
(1.400 m)
mittel
[HR]
Kö.10
Bellevuestraße zwischen
Brandenburgplatz und Fürstenwalder
Damm
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(400 m)
hoch
[HR]
Unfallschwerpunkt 2005
Kö.11
An der Wuhlheide zwischen Köpenicker
Allee und Anbindung Lindenstraße
hoch
Kö.12
Lindenstraße zwischen Anbindung An
der Wuhlheide und Joachimstraße
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (TR 8),
3 Verkehrsunfälle mit
Radfahrerbeteiligung (2005)
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (TR 8),
3 Verkehrsunfälle mit
Radfahrerbeteiligung (2005)
Kö.13
R1 Anbindung Eiselenweg bis
Flemmingstraße
Einrichten einer Radverkehrsanlage entlang der
Nordseite (400 m)
Schaffung einer Querungsmöglichkeit des
Straßenzuges An der Wuhlheide - Lindenstraße im
Bereich der Wuhle
Ostseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage
(340 m)
Westseite: Lückenschluss der Radverkehrsanlage
auf der Lindenstraße zwischen Wuhle und
Cardinalstraße (200 m),
Radfahren auf Gehweg frei zwischen
Cardinalstraße und Joachimstraße
(140 m)
Schaffung einer Querungsmöglichkeit des
Straßenzuges An der Wuhlheide - Lindenstraße im
Bereich der Wuhle
Sicherstellen der Befahrbarkeit für Radfahrer
(700 m)
SR • Stadt- und Regionalplanung
hoch
hoch
[HR]
Ordnungsmaßnahmen einrichten:
Fußgänger haben Vorrang,
Radfahrer frei
Bestandteil der Routenführung des
Europaradweges R1
14
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Kö.14
Nummer nicht vergeben.
Kö.15
Ottomar-Geschke-Straße zwischen
Bahntrasse und Oberspreestraße
Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der
Westseite
(520 m)
hoch
[NR]
Kö.16
Grünauer Straße zwischen Köllnischer
Platz und Höhe Grünauer Straße 89
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(1.000 m)
hoch
[HR]
Kö.17
Nummer nicht vergeben.
Kö.18
Verbindung durch KGA und
Betriebsgelände zwischen Glienicker
Straße und Grünauer Straße
Sicherstellen der Wegeverbindung (u.a. über
Privatgelände (320 m)) und Einbindung in Glienicker
Straße und Grünauer Straße
mittel
[NR]
Kö.19
Wendenschloßstraße zwischen
Salvador-Allende-Straße und
Müggelheimer Straße
Mischverkehr bei Tempo 30 gemäß Forderung aus
der Lärmminderungsplanung Altstadt Köpenick
(950 m)
hoch
Kö.20
Salvador-Allende-Straße zwischen
Wendenschloßstraße und
Müggelschlößchenweg
hoch
Kö.21
Wendenschloßstrasse (Westseite)
zwischen Charlottenstraße und
Lienhardweg
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(420 m)
Querungsmöglichkeit in Höhe Anemonenstraße
herstellen (Anbindung Nebenroute)
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(1.800 m)
[HR]
Knotenpunkt Wendenschloßstraße /
Müggelheimer Straße
Unfallschwerpunkt 2005
[HR]
hoch
[HR]
Bestandteil der abgestimmten
Routenführung Dahme-Radweg
Kö.22
Nummer nicht vergeben.
SR • Stadt- und Regionalplanung
15
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Kö.23
Müggelbergallee zwischen Fähranleger
F12 und Anbindung Forstweg
Verbesserung der Befahrbarkeit (Erneuerung des
Straßenbelags in einer Breite von 4 m)
(580 m);
Ausschilderung zum Europaradweg R1
hoch
Kö.24
Forstweg zwischen Müggelbergallee
und Straße zum Müggelturm
Bestandssicherung der Befahrbarkeit auf dem
Forstweg
hoch
[HR]
Abschnitt Fähranleger bis Wendenschloßstraße ist Bestandteil der
abgestimmten Routenführung
Dahme-Radweg
[HR]
Kö.25
Forstweg Am Kuhwall zwischen
Müggelheimer Damm und Anbindung
R1
Sicherung der Querungsmöglichkeit am
Müggelheimer Damm
hoch
[HR]
hoch
[HR]
Verbesserung der Befahrbarkeit
(370 m)
Verbesserung der Befahrbarkeit
(180 m)
Kö.26
Verbindung Müggelschlößchenweg bis
Spreetunnel
Kö.27
Seelenbinderstraße von Bahnhofstraße
bis Brandenburgplatz
Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer nach
Abstimmung mit der Verkehrsbehörde
(1.000 m)
mittel
[NR]
Kö.28
Forstweg von Verbindungsweg
Schmausstraße und Waldesruher
Straße (Kö.9) bis Anbindung S-Bhf.
Hirschgarten
Waldburgweg / Hinter dem Kurpark
zwischen Essenplatz und Dahlwitzer
Landstraße
Erhaltung bzw. Verbesserung der Befahrbarkeit des
Weges für Radfahrer
(700 m)
mittel
[NR]
Erhaltung bzw. Verbesserung der Befahrbarkeit der
vorhandenen Wege für Radfahrer, Herstellung der
Befahrbarkeit des Waldweges vor dem
Waldburgweg
(2.500 m)
mittel
[NR]
Kö.29
SR • Stadt- und Regionalplanung
16
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Mh.
Straßenabschnitt
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Für Radverkehr aus Richtung Osten: Herstellen
einer Querungsmöglichkeit in Höhe Krampenburger
Weg zur Gewährleistung des
Einbahnstraßenverkehrs im Bereich Dorfanger,
Verbesserung der Einsehbarkeit
Komplettierung der Radverkehrsanlage auf der
Nordseite des Müggelheimer Damm und Freigabe
in beide Richtungen, einschließlich Beschilderung
(190 m)
Wegweisung der Radwegeführung auf der Nordseite von Straße zum Müggelhort bis Ludwigshöheweg
Komplettierung Tempo 30 und Mischverkehr
herstellen
(1.800 m)
hoch
[HR]
hoch
[HR]
Entfällt
(Maßnahme wurde 2007 / 2008
realisiert)
mittel
[HR]
hoch
[HR]
mittel
[NR]
Entfällt
(Maßnahme wurde 2008 realisiert.)
= Müggelheim
Mh.1
Alt-Müggelheim zwischen
Müggelheimer Damm und Gosener
Straße (Dorfanger)
Mh.2
Müggelheimer Damm zwischen Straße
zum Müggelhort und Ludwigshöheweg
Mh.3
Odernheimer Straße
Nsw.
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
= Niederschöneweide
Nsw.1
Brückenstraße zwischen
Treskowbrücke und Michael-Brückner
Straße
Nsw.2
Hasselwerderstraße zwischen
Anbindung Kaisersteg und
Schnellerstraße
SR • Stadt- und Regionalplanung
Mischverkehr im Straßenraum visualisieren
(Fahrradsymbol als Markierung auf den Asphalt
bringen),
Querungsmöglichkeiten Kreuzung Brückenstraße/
Michael-Brückner-Straße verbessern
Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer in
Gegenrichtung und Anpassung der LSA für
Radfahrer an der Kreuzung Hasselwerderstraße/
Schnellerstraße
17
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Nsw.3
Querungsmöglichkeit Michael- Brückner
Straße herrichten
Querungsmöglichkeit der Michael-Brückner Straße
mit Anbindung an Schnellerstraße,
Hasselwerderstraße und Sterndamm herstellen
hoch
Nsw.4
Schnellerstraße zwischen Spreestraße
und Bruno-Bürgel-Weg
Mischverkehr bei Tempo 30 von Spreestraße bis
Fennstraße und Einrichten einer
Radverkehrsanlage von Fennstraße bis BrunoBürgel-Weg
(3.400 m)
hoch
[HR]
Maßnahme ist Bestandteil des
Vorhabens Verkehrslösung
Schöneweide.
[HR]
Nsw.5
Verbindung Landfliegerstraße und
Adlergestell (S-Bhf. Betriebsbahnhof
Schöneweide)
Nsw.6
Oberspreestraße zwischen BrunoBürgel-Weg und Silbergrasweg
Nsw.7
Ostritzer Straße
Nsw. 8
Verlängerung Abzweig Bruno-BürgelWeg (Wegeführung am Ufer) bis
Spindlersfelder Straße
Osw.
Osw.1
geändert in Maßnahme Jt.6
Nordseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage
(670 m)
Südseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage
zwischen Bruno-Bürgel Weg und Bärenlauchstraße
(410 m)
Übergang über die S-Bahngleise erhalten
Querungsmöglichkeit am Knotenpunkt
Oberspreestraße/ Ostritzer Straße herrichten
hoch
[HR]
Radfahrerfreundlicher Belag 2009
hergestellt (Südseite)
mittel
[NR]
Herstellung eines Uferweges zwischen BrunoBürgel-Weg und Spindlersfelder Straße
(700 m)
mittel
[NR]
Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der
Nordseite
(1.200 m)
hoch
[HR]
3 Verkehrsunfälle mit
Radfahrerbeteiligung (2005)
= Oberschöneweide
Wilhelminenhofstraße zwischen
Edisonstraße und Ostendstraße
SR • Stadt- und Regionalplanung
18
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Osw.2
Edisonstraße zwischen Rummelsburger
Straße und Wilhelminenhofstraße
hoch
[HR]
Verkehrsentlastung wird nach
Herstellung der SOV auftreten
Osw.3
Edisonstraße zwischen Treskowbrücke
und Wilhelminenhofstraße
Osw.4
Siemensstraße zwischen Nalepastraße
und Griechische Allee
Westseitig: Einrichten einer Radverkehrsanlage
zwischen Fuststraße und Wilhelminenhofstraße
(Neuordnung des Straßenseitenraums zwischen
Siemensstraße und Wilhelminenhofstraße
(630 m)
Ostseitig: Einrichten einer Radverkehrsanlage
zwischen Zeppelinstraße und Wilhelminenhofstraße
(630 m)
Ostseitig: Einrichten einer Radverkehrsanlage
(Haltestellenbereich und Wegeführung am
Knotenpunkt beachten)
(370 m)
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(660 m)
Osw.5
Siemensstraße zwischen Nalepastraße
und einschließlich Stubenrauchbrücke
Osw.6
Einmündung in Griechische Allee
(Nebenroute) sicherstellen
hoch
[HR]
hoch
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (TR 8)
Einrichten einer Radverkehrsanlage westseitig
(320 m)
hoch
Treskowallee zwischen Rummelsburger
Straße und Bezirksgrenze Lichtenberg
Lückenschluss der Radverkehrsanlage auf der
Ostseite bis Bezirksgrenze
(200 m)
hoch
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (TR 8),
3 Verkehrsunfälle mit
Radfahrerbeteiligung (2005)
[HR]
Osw.7
Ostendstraße/ Weiskopffstraße
zwischen Wilhelminenhofstraße und An
der Wuhlheide
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(1.920 m)
hoch
[HR]
Osw.8
Verlängerte Rathenaustraße zwischen
Eichgestell und An der Wuhlheide
(entlang des Friedhofs)
Sicherung des Querungsmöglichkeit An der
Wuhlheide
hoch
[HR]
Bestandteil der Routenführung des
Europaradweges R1 und des
Berliner Fahrradroutennetzes (TR8)
SR • Stadt- und Regionalplanung
19
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Osw.9
Routenverlauf durch die Wuhlheide
(Nord-Süd und West-Ost Achse)
Sicherstellen der Befahrbarkeit (unter
Berücksichtigung der Nutzungsrechte durch den
Betreiber) und Ausschilderung,
Herstellen einer Befahrbarkeit in beide Richtungen
auf der Nordseite An der Wuhlheide im Bereich
Hauptweg zur Freilichtbühne und Straßenquerung
zur Weiskopffstraße
mittel
[HR]
Sicherstellen der Vermittlung:
Fußgänger haben Vorrang,
Radfahrer frei,
Bestandteil der alternativen
Routenführung des
Europaradweges R1
Osw.10
Nalepastraße zwischen Rummelsburger
Landstraße und Fritz-König-Weg
(ehem. Weg 7)
mittel
[NR]
Osw.11
Nalepastraße zwischen Grenzweg und
Siemensstraße
mittel
[NR]
Osw.12
Wilhelminenhofstraße zwischen
Siemensstraße und Edisonstraße
Planungsrechtliche Sicherung und Herstellung eines
Weges über das ehemalige Funkhausgelände;
fahrradfreundlicher Belag in der Nalepastraße
(900 m)
Sicherung der Querungsmöglichkeit am
Knotenpunkt Siemensstraße,
Ostseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage
(800 m)
Einrichten einer Radverkehrsanlage nordseitig
(380 m)
hoch
[HR]
Unfallschwerpunkt 2005
Osw.13
Köpenicker Allee zwischen Waldowallee
(Bezirksgrenze) und S-Bhf. Wuhlheide
Ostseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage
(650 m)
Westseite: Radfahren auf dem Gehweg frei
(650 m)
mittel
Osw.14
Wilhelminenhofstraße zwischen
Ostendstraße und Schnellerstraße
(geplante Brückenführung über die
Spree)
Kreuzungsbereich Rummelsburger
Landstraße/ Fritz-König-Weg (ehem.
Weg 7)
Einrichten einer Radverkehrsanlage
(630 m)
mittel
[NR]
Genauere Überprüfung in
Teilabschnitten notwendig,
Alternative Routenführung über Alte
Köpenicker Allee überprüfen
[HR]
Verbesserung der Querungsmöglichkeit
hoch
Osw.15
SR • Stadt- und Regionalplanung
[HR]
Bestandteil der Routenführung des
Europaradweges R1
Umsetzung geplant 2010,
20
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Osw. 16
Firlstraße zwischen Wuhlheide
(Bezirksgrenze) und
Wilhelminenhofstraße
Schaffung verkehrssicherer Querungsmöglichkeiten
Wilhelminenhofstraße und An der Wuhlheide
mittel
[NR]
Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der
Nordseite
(1.400 m)
Querungsmöglichkeit Kreuzung Am Treptower Park
/ Bulgarische Straße herstellen
Ausweisung Radfahren auf Gehweg frei
(540 m)
hoch
[HR]
Erschließungsweg zum Parken
berücksichtigen,
3 Verkehrsunfälle mit
Radfahrerbeteiligung (2005)
[HR]
Pw.
= Plänterwald
Pw.1
Am Treptower Park zwischen SBahntrasse und Bulgarische Straße
Pw.2
Bulgarische Straße zwischen Am
Treptower Park und Alt Treptow
mittel
Querungsmöglichkeit Kreuzung Alt Treptow/
Bulgarische Straße verbessern (Radfahrerfurt auf
Bulgarischer Straße einrichten)
hoch
Pw.3
Kreuzung Karpfenteichstraße/ Am
Treptower Park
Sicherung der Querungsmöglichkeit mittels
Markierung (Wegeführung)
mittel
[HR]
Pw.4
Anbindung S-Bhf. Plänterwald an die
Köpenicker Landstraße
Optimierung der Querungsmöglichkeit am
Knotenpunkt
mittel
[HR]
Pw.5
Wasserweg
Bau einer Radverkehrsanlage gemäß B-Plan
Entwurf 9-7 (Spreepark),
(730 m) ,
ist im Rahmen des Vertragsabschlusses mit
Investor berücksichtigen
mittel
[NR]
Bestandteil der alternativen
Routenführung des
Europaradweges R1
SR • Stadt- und Regionalplanung
21
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Pw.6
Nummer nicht vergeben
Pw.7
Rd.
Kiefholzstraße von Dammweg bis
Eichbuschallee (S-Bahn-Unterführung)
Errichten einer Radverkehrsanlage entlang der
Ostseite
(560 m)
mittel
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 9)
Errichten einer Radverkehrsanlage, in beide
Richtungen befahrbar (West- oder Ostseite)
(1.800 m)
Querungsmöglichkeiten am S-Bhf. Rahnsdorf
sicherstellen
Errichten einer Radverkehrsanlage
(350 m)
hoch
[HR]
Ggf. Verwaltungsvereinbarung
zwischen Berliner Forsten und
Bezirksamt Treptow-Köpenick
abschließen
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 9)
Gepl. Ausbau 2010
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 9)
= Rahnsdorf
Rd.1
Straße nach Fichtenau zwischen
Bezirksgrenze (Am Erlengrund) und
Fürstenwalder Damm sowie Teilbereich
der Geschwister-Scholl Straße
Rd.2
Fürstenwalder Allee (Nordseite)
zwischen Straße nach Fichtenau und
Püttbergeweg
Rd.3
Fürstenwalder Allee (Nordseite)
zwischen Grünheider Weg und
Schönblicker Straße
Errichten einer Radverkehrsanlage
(860 m)
hoch
Rd.4
Fürstenwalder Allee (Nordseite)
zwischen Nickelswalder Straße und
Bezirksgrenze
Errichten einer Radverkehrsanlage
(2.000 m)
hoch
SR • Stadt- und Regionalplanung
hoch
[HR]
Bestandteil der Routenführung des
Europaradweges R1 und Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 9)
22
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Rd.5
Fürstenwalder Allee (Südseite)
zwischen Straße nach Fichtenau und
Lagunenweg
Errichten einer Radverkehrsanlage
(2.300 m)
hoch
Rd.6
Querung der Spree zwischen
Kruggasse und Zur Fähre
Querungsmöglichkeiten verbessern
Nutzung durch mobilitätsbehinderte Menschen
ermöglichen
hoch
Rd. 7
S-Bhf. Rahnsdorf bis Fürstenwalder
Allee über Hegemeisterweg und
Wolterdorfer Weg
Herstellen eines fahrradfreundlichen Belages in
Hegemeisterweg und Woltersdorfer Weg
(1200 m)
Herstellen einer Querungsmöglichkeit an der
Fürstenwalder Allee
mittel
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 9)
Gepl. Ausbau 2010 (teilweise)
[HR]
Machbarkeitsstudie und KostenNutzen Analyse des Bezirks
berücksichtigen
[NR]
Sw.
= Schmöckwitz
Sw.1
Sportpromenade zwischen
Ortsteilgrenze (Höhe Großer Rohrwall)
und Rehfeldstraße
Einrichten einer Fahrradstraße
(620 m)
hoch
[HR]
Bestandteil der abgestimmten
Routenführung Dahmeradweg
Sw.2
Rehfeldstraße/ Rohrwallallee zwischen
Sportpromenade und Fehrower Steig
Verbesserung der Befahrbarkeit (Asphaltstreifen)
(660 m)
hoch
[HR]
Bestandteil der abgestimmten
Routenführung Dahmeradweg
Sw.3
Forstweg/ Nuscheweg zwischen
Rohrwallallee und Zum Seeblick
Verbesserung der Befahrbarkeit durch Forstgelände
(Asphaltstreifen)
(820 m)
hoch
[HR] Zielplanung,
Bestandteil der vorzugsweisen
Routenführung Dahmeradweg
Sw.4
Kreuzung Zum Seeblick/ Adlergestell
Sicherstellen der Querungsmöglichkeit am
Knotenpunkt
hoch
[HR]
Bestandteil der abgestimmten
Routenführung Dahmeradweg
SR • Stadt- und Regionalplanung
23
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Stand: 30.09.2010
Maßnahmenkatalog
Ortsteilkennung
Straßenabschnitt
Maßnahme / Realisierungsvorschlag
(Streckenabschnitt in Meter)
Priorität
Bemerkungen
[HR] = Hauptroutenführung
[NR] = Nebenroutenführung
Sw.5
Adlergestell zwischen Godbersenstraße
und Wernsdorfer Straße
Einrichten von zeitlich uneingeschränktem Tempo
30
(350 m)
hoch
[HR]
Bestandteil der abgestimmten
Routenführung Dahmeradweg
Sw.6
Wernsdorfer Straße zwischen Höhe
KGA Naturfreunde Köpenick und
Landesgrenze
hoch
[HR]
Entfällt
(Maßnahme wurde 2009 realisiert.)
Sw.7
Schmöckwitzwerder Nord zwischen
Wernsdorfer Straße, über Oder-Spree
Kanal bis Bezirksgrenze
Einrichten einer Radverkehrsanlage und
verkehrssichere Anbindung an Radverkehrsanlagen
im Land Brandenburg
(120 m)
Verbesserung der Befahrbarkeit
(750 m)
mittel
[NR]
Sw.8
Grünauer Weg zwischen Alter
Radelander Weg und Grünauer Straße
Verbesserung der Befahrbarkeit
(350 m)
hoch
[HR]
Bestandteil des Berliner
Fahrradroutennetzes (RR 10)
Nsw., Ah., Gr. = Niederschöneweide, Adlershof und Grünau
Nsw., Ah.,
Gr.
Ortsteilübergreifende Maßnahme für
den Straßenzug
Köpenicker Landstraße - Schnellerstraße - Michael-Brückner-Straße Adlergestell
SR • Stadt- und Regionalplanung
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für
Radfahrer, um richtungsgebundene
Radverkehrsanlagen regelgerecht zu nutzen
[HR]
Unfallhäufung entlang des gesamten Straßenzuges 2003 - 2005,
Maßnahme ist im Maßnahmeplan
nicht dargestellt.
24
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Bauen und Stadtentwicklung
Stadtplanungsamt
Radverkehr / Radwegekonzept als Teilplan der
BEP
Beteiligungsverfahren - Abwägung
Anlage 2a der BA-Vorlage Nr.
/2011
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der Bereichsentwicklungsplanung
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Die Information der Öffentlichkeit fand parallel mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 14. Mai 2009 bis 29.Mai 2009
durch Auslegung der Unterlagen im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Bauen und Stadtentwicklung, Stadtplanungsamt , Rathaus Köpenick,
statt.
Während der Zeit der Auslegung bestand zusätzlich die Möglichkeit, den Plan des Zielroutennetzes auf der bezirklichen Internetseite einzusehen.
Die Auslegung wurde von 24 Bürgerinnen und Bürgern besucht.
Es haben sich 19 Bürgerinnen und Bürger mit einer Stellungnahme beteiligt.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in die Abwägung eingegangen.
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
1
Uferwege sollten für den Radverkehr geöffnet
und in das Radroutennetz eingebunden
werden.
Uferkonzept des Bezirkes sollte in der
Fortschreibung der Radverkehrskonzeption
eingebunden werden.
Beispiel: Uferweg Oberschöneweide
15.05.2009
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
Radwege entlang der Ufer der den Bezirk durchfließenden
Gewässer sind nur aufgenommen, soweit diese eine Funktion
im Netz der Haupt- oder Nebenrouten erfüllen. Zur
Qualifizierung der Uferbereiche im Hinblick auf die
Anforderungen des Naturschutzes, der Landschaftsplanung
und der Erholungsnutzung wird im Bezirksamt eine
eigenständige Uferkonzeption als Teilplan der BEP erarbeitet.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
-1-
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
2
15.05.2009
Radweg Bahnhofstraße
Benutzungspflichtig, aber entspricht nicht den
Anforderungen
Gefährdung der Radfahrer durch parkende
Autos und Fußgänger insbes. an Haltestellen
Forderung von Maßnahmen für einen
sicheren Radweg
Hauptroute
3
17.05.2009
Grünauer Straße Ortsteil Köpenick Ri Kölln.
Platz
Zwischen den Haltestellen Vollkropfgraben
und Pentahotel wird der Radfahrer auf die
Fahrbahn geleitet
Vorschlag: Busspur an den Fahrbahnrand
verlegen und für Radfahrer zulassen
Fahrzeugverkehr auf Straßenbahnschienen
führen
Hauptroute
Maßnahme Kö.16
Die Aussagen zur Gefährdung durch verkehrswidrig parkende
Autos wurden an die Straßenverkehrsbehörde übermittelt.
Aufgrund der starken Verkehrsbelastung in der Bahnhofstraße
durch MIV und ÖPNV wird momentan durch die
Verkehrsbehörde an der Benutzungspflicht der Radwege
festgehalten. Eine Verringerung des Verkehrs und damit
Möglichkeiten für eine Umgestaltung des Straßenraumes
zugunsten der Radfahrer ergeben sich erst nach
Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der
Bahnhofstraße nach Verkehrsübergabe der Ost-West-Trasse
1. Abschnitt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Maßnahme Kö.16 beinhaltet das Einrichten einer
Radverkehrsanlage in dem benannten Bereich.
Die Anregung wurde im Konzept berücksichtigt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
-2-
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
4
Pablo-Neruda-Straße
- keine Radverkehrsanlage
- breiter Gehweg – könnte der Radfahrer
auf dem Gehweg geführt werden, um
Autoverkehr nicht zu behindern ?
18.05.2009
Müggelheimer Straße von Frauentog bis
Wendenschloßstrasse: Der
Radweg wurde nach Bauarbeiten nicht
ordnungsgemäß wieder hergestellt.
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
Pablo-Neruda-Straße –
Über die Pablo-Neruda-Straße verläuft im Entwurf des
Radwegekonzeptes keine Haupt- oder Nebenroute. Alternativ
enthält das Konzept die Hauptroute entlang der Müggelheimer
Straße sowie eine Nebenroute durch das Salvador-AllendeViertel nördlich der Pablo-Neruda-Straße.
Die Pablo-Neruda-Straße ist nicht Bestandteil des
übergeordneten Straßennetzes, es besteht hier eine
Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h. Bei
dieser Geschwindigkeitsbegrenzung und einer
Verkehrsbelastung von unter 10.000 Kfz/24 h können
Radfahrer in der Regel sicher auf der Fahrbahn geführt
werden. Es liegt keine straßenverkehrsrechtliche Begründung
dafür vor, den Radverkehr auf dem Gehweg zuzulassen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Der endgültige Deckenschluss des Radweges erfolgte im Juli
2009.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
-3-
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
5
19.05.2009
Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Hauptroute
Straße und Salvador-Allende-Straße
Maßnahme Kö.19
Forderung nach Radweg im Zuge des
Neubaus
6
20.05.2009
Europaradweg R1 zwischen Gutenbergstraße
und Spindlersfelder Straße
- Beschilderung fehlt
- Schlechter Zustand
Hauptroute
Abwägung
Im Zuge der 2003 durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick
beschlossenen Lärmminderungsplanung für die Altstadt
Köpenick und angrenzende Ortsteile wurde als eine
Maßnahme zur Reduzierung der Belastung durch
Verkehrslärm die Festsetzung der Geschwindigkeit in der
Wendenschloßstraße auf 30 km/h benannt. Es ist weiterhin
vorgesehen, die übergeordneten Verkehre östlich der Altstadt
Köpenick nicht durch die Wendenschloßstraße sondern durch
die Salvador-Allende-Straße zu führen. Hierfür wurden bereits
bauliche Vorleistungen am Knoten Müggelheimer Damm –
Salvador-Allende-Straße geschaffen. Hierdurch ergibt sich
eine Reduzierung der momentanen Verkehrsbelastung in der
Wendenschloßstraße. Im Zuge der Straßenplanung wurde
daher die Entscheidung getroffen, dass die Radfahrer im
Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden sollen, wie es
im Regelfall bei derartigen Verkehrsbedingungen üblich ist.
Das Ziel der Lärmminderungsplanung – Tempo 30 - wurde als
Maßnahme Kö.19 in das Radwegekonzept aufgenommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die wegweisende Beschilderung des Europaradweges R 1 ist
Ende 2009 erfolgt.
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Befahrbarkeit im
Mentzelpark und vor dem Grundstück der ehemaligen
Wäscherei sollen 2011 erfolgen, eine BPU hierfür ist erstellt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
-4-
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
7
KGA „Am Adlergestell“ – Sonnenallee –
Maßnahme Ah.6
Verweis auf generelles Radfahrverbot in KGA
Keine Inanspruchnahme von Kleingärten für
Radweg und Brücke!
Forderung von Sonderregelungen für den
Radweg in der Sonnenallee
Nebenroute
Maßnahme Ah.6
Maßnahme Ah.6 beinhaltet den Bau einer Geh- und
Radwegbrücke über Bahn und Adlergestell. Die Abgänge der
Brücke und damit die Betroffenheit der KGA werden noch
geprüft.
Gemäß den durch den Senat von Berlin erlassenen
Verwaltungsvorschriften (Verwaltungsvorschriften über
Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen
Grundstücken vom 15.12.2009) sind die Wege in den
Kleingartenanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten.
Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen jeder Art ist
grundsätzlich unzulässig, kann jedoch in Ausnahmefällen
durch den Pächter zugelassen werden. Ziel muss es sein, in
gemeinsamen Abstimmungen mit den Pächtern das Rad
fahren im Bereich der durch Kleingartenanlagen führenden
Routen zuzulassen. Der durch die KGA Am Adlergestell
führende Hauptweg „Sonnenallee“ weist eine ausreichende
Breite auf. Er wird auch z.Zt. durch PKW befahren und
beparkt. Die KGA „Am Adlergestell“ befindet sich im Eigentum
des Landes Berlin.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
25.05.2009
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
-5-
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
8
Aufstellung des Konzeptes wird begrüßt!
Hauptroute
Maßnahme Ah.1
Die Maßnahme Ah.1 beinhaltet das Führen des Radverkehrs
in der Dörpfeldstraße als Mischverkehr auf der Fahrbahn bei
Tempo 30 und die Prüfung von Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung. Bereits jetzt gilt in der Dörpfeldstraße
westlich der Hackenbergstraße grundsätzlich Tempo 30.
Zwischen Hackenbergstraße und Waldstraße ist die
Geschwindigkeit nachts auf 30 km/h beschränkt.
Radfahrstreifen sind aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite
und der vorhandenen Straßenbahngleise nicht möglich. Auch
die Markierung eines Schutzstreifens ist nicht zweckdienlich,
da dieser auf Grund der Verkehrsdichte und der
Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs häufig von
Kraftfahrzeugen zum Befahren oder Halten / Parken genutzt
würde.
Im Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung sollen
Varianten für die Umgestaltung der Dörpfeldstraße zur
Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der
Bedingungen für den ÖPNV, für Radfahrer und Fußgänger
entwickelt und abgestimmt werden. Die Umgestaltung ist
jedoch erst nach Abschluss des vierspurigen Ausbaus des
Glienicker Weges möglich.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
In die Abwägung wurde die Straßenverkehrsbehörde und das
Tiefbauamt einbezogen.
Das Rad fahren in Gegenrichtung von Einbahnstraßen ist
bereits teilweise möglich –- die Anordnung setzt jeweils
Einzelfallprüfungen durch Tief und die
Straßenverkehrsbehörde voraus. Auch für das Zulassen des
Rad fahrens auf Gehwegen müssen bestimmte
Voraussetzungen gegeben sein (geringes
Fußgängeraufkommen und Mindestbreite von 2,50 m) - dies
ist in Adlershof überwiegend nicht der Fall.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
26.05.2009
Dörpfeldstraße – Steigerung der Attraktivität
durch beidseitige Radfahrstreifen gewünscht.
Adlershof Nebennetz –
Einbahnstraßen - Radverkehr in
Gegenrichtung zulassen (Gellertstraße,
Nipkowstraße)
In Kopfsteinpflasterbereichen Radfahren auf
den Gehwegen zulassen (Florian-GeyerStraße).
Nebenroute
Genossenschaftsstraße
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
-6-
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Verbindung Landschaftspark Johannisthal –
Kölln. Heide wird begrüßt und sollte zügig
realisiert werden.
Nebenroute
Maßnahme Ah.6
Zügiger Ausbau Glienicker Weg wird
gefordert.
Adlergestell ab Dörpfeldstraße stadtauswärtsdauerhafte Freigabe des einseitigen
Radweges in beide Fahrrichtungen.
Langfristig: Verbindung zwischen Adlershof
und Grünau unabhängig vom Adlergestell –
Radweg entlang der Bahntrasse
9
27.05.2009
Müggelseedamm sollte als Hauptroute
ausgewiesen werden, Aßmannstr. / CharlotteE-Pauly-Straße nur sinnvoll für Radfahrer zur
Bölschestraße
Abwägung
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Die Maßnahme Ah.6 besitzt mittlere Priorität und ihre
Realisierung ist abhängig von der Bereitstellung finanzieller
Mittel.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Hauptroute
Nach gegenwärtigem Stand ist die Fertigstellung für 2013
avisiert.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Hauptroute
Die Breite des Radweges auf der nordöstlichen Seite es
Adlergestells ist für einen dauerhaften Radverkehr in 2
Richtungen in Verbindung mit dem Fußgängerverkehr nicht
ausreichend. Des Weiteren entstehen Gefährdungen in den
Einmündungsbereichen.
Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. X wird
gegenwärtig die Umgestaltung des Adlergestells zwischen
Dörpfeldstraße und Glienicker Weg vorbereitet. In diesem
Zusammenhang ist vorgesehen, die Radfahrer in
stadtauswärtige Richtung auf einem Radfahrstreifen zu führen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Verbindung zwischen Adlershof und Grünau ist über den
Radweg am Adlergestell möglich sowie über Glienicker Weg –
Maßnahme Kö.18, Grünauer Straße und Regattastraße. Eine
andere Trasse ist durch die trennende Wirkung von
Gewerbeflächen, Teltowkanal und Bahnaußenring nicht
realistisch.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Müggelseedamm Die Hauptroute wurde bewusst über den Marktplatz
ist Hauptroute bis Friedrichshagen geführt, um das Zentrum des Ortsteils
Charlotte-E.einzubinden.
Pauly-Straße und Im Müggelseedamm zwischen Charlotte-E.-Pauly-Straße und
ab Werlseestraße Werlseestraße sind Radverkehrsanlagen aufgrund der
örtlichen Situation nicht möglich.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
-7-
Lfd. Schreiben vom
Nr.
10
27.05.2009
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Hinweise zur Ergänzung der wegweisenden
Beschilderung in der Altstadt Köpenick und
Friedrichshagen
Die wegweisende Beschilderung in diesem Bereich wurde im
Rahmen der Beschilderung für den Europaradweg R1 2009
ergänzt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Hauptrouten u.a.
Das für den Zeitraum nach Fertigstellung der SOV 1. Abschnitt
zu erarbeitende Verkehrskonzept für Oberschöneweide wird
entlang
u.a. auch die Problematik des Radverkehrs beinhalten.
Edisonstraße,
Wilhelminenhofstr. Insbesondere für die Edisonstraße werden sich
und Ostendstraße Verringerungen der Verkehrsbelastung ergeben, was neue
Möglichkeiten für den Radverkehr eröffnet.
Im Maßnahmenkatalog sind verschiedene Maßnahmen
benannt, die zu Verbesserungen für Radfahrer auf den
angesprochenen Straßen führen werden.
Oberschöneweide
• LSA-Lösung in Höhe
Wilhelminenhofstraße / Edisonstraße
nicht für beidseitig benutzbare
Radwege vorh. (Unfallschwerpunkt)
• Keine durchgehende
Radwegesituation von Karlshorst
nach Schöneweide (Edisonstr. nur
kurzer Radweg, Enge auf
Fahrbahnstreifen wegen Straßenbahn
/ park. Autos)
• Radwegenetz Ostendstraße nicht
durchgängig bis An der Wuhlheide
(FEZ)
•
•
S-Bahnhof Schöneweide – Kaisersteg
– ab Lauffener Straße Richtung
Wuhlheide nicht vorhanden, aber
wünschenswert (Sehenswürdigkeiten,
Anbindung an R 1, Volksparkbesuch),
breite Gehwege vorhanden,
Radwegemarkierung möglich;
Querung An der Wuhlheide /
Firlstraße – Forderung LSA
Abwägung
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Nebenroute,
Neuaufnahme
Maßnahme
Osw.16
Der Straßenzug Hasselwerderstraße – Kaisersteg – Lauffener
Straße war als Nebenroute im Konzept enthalten. Diese
Nebenroute wird entlang der Firlstraße bis zur Wuhlheide und
durch diese bis zur Bezirksgrenze zu Lichtenberg verlängert.
Die Maßnahme Osw. 16 beinhaltet speziell die Schaffung von
verkehrssicheren Querungsmöglichkeiten der
Wilhelminenhofstraße und der Straße An der Wuhlheide.
Das Konzept wird geändert.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
-8-
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
11
27.05.2010
Oberschöneweide
Spreeuferwege bleiben unberücksichtigt.
12
28.05.2009
Rahnsdorf
RR 9, R1, Anbindungen an die S-Bahnhöfe
Rahnsdorf und Wilhelmshagen werden als
wichtige Trassen bestätigt.
Hauptrouten
Fürstenwalder
Allee und
Rundweg um den
Müggelsee ,
teilweise
Überlagerung mit
R1, RR 9
Rd. 1 - Str. nach Fichtenau, Knoten mit
Fürstenwalder Allee problematisch,
Alternative ab S-Bhf. Rahnsdorf über
Hegemeisterweg – Woltersdorfer Weg wird
vorgeschlagen (aber auch hier Nachteile –
Kopfsteinpflaster, Krötenwanderung).
Neuaufnahme
Nebenroute,
Neuaufnahme
Maßnahme Rd.7
Abwägung
Radwege entlang der Ufer der den Bezirk durchfließenden
Gewässer sind nur aufgenommen, soweit diese eine Funktion
im Netz der Haupt- oder Nebenrouten erfüllen. Der geplante
und teilweise im Bau befindliche Uferweg in Oberschöneweide
dient speziell der Verbesserung des Wohnumfeldes in
Oberschöneweide – Öffnung zum Wasser und Schaffung
attraktiver Stadträume. Er dient nicht vorrangig der Verbindung
zwischen Quellen und Zielen des Radverkehrs.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Bestätigung der Routen und Maßnahmen wird zur
Kenntnis genommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die benannte Alternativführung zum S-Bahnhof über
Woltersdorfer Weg – Hegemeisterweg wird als Nebenroute
aufgenommen.
Zu Verbesserung der Verkehrsführung am Knoten Str. nach
Fichtenau / Fürstenwalder Allee finden derzeit Abstimmungen
zwischen Tief und der Straßenverkehrsbehörde statt.
Die Maßnahme Rd. 7 wird nach der Öffentlichkeitsbeteiligung
neu aufgenommen.
Das Konzept wird geändert.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
-9-
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Rd.2 – Fürstenwalder Allee Nordseite –
höchste Priorität, insbesondere Anbindung an
Fürstenwalder Damm – Unfallhäufungen!
Verweis auf BVV Drs. VI/1101 (vom
16.07.2009)
Rd. 3 – Rd.5 Fürstenwalder Allee beidseitig
Maßnahmen werden unterstützt, wurden
lange gefordert,
keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
hierfür!
Fürstenwalder
Allee ist
Hauptroute,
Zu Rd.6
Die handbetriebene Fähre F 24 ist ein
Alleinstellungsmerkmal und soll erhalten
werden.
Ziel: behindertengerechte Gestaltung und
Ausweitung der Betriebszeiten.
Erschließung des denkmalgeschützten
Dorfkerns für den Radverkehr muss geprüft
werden.
Vorschlag: beidseitige gemeinsame Rad- und
Gehwege entlang der Straßen ab
Fürstenwalder Allee zur besseren
touristischen Erschließung des Dorfkerns
Rahnsdorf.
Die
Fährverbindung
ist Bestandteil
einer Hauptroute,
Maßnahme
Rd.6
Abwägung
Für die Fürstenwalder Allee sind in dem Konzept verschiedene
Maßnahmen mit hoher Priorität enthalten.
Die Umsetzung erfolgt bereits aus dem
Radverkehrsinfrastrukturprogramm der Senatsverwaltung für
Maßnahmen Rd.2, Stadtentwicklung.
Rd.3, Rd. 4 und
Die Thematik der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist
nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
Rd.5 mit hoher
Priorität
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Für den Rundweg um den Müggelsee wird die Der Rundweg um
Führung entlang Mühlenweg kritisch gesehen den Müggelsee ist
– Vorschlag von Alternativen über Stieggarten eine Hauptroute.
– Wiesenstraße – Seestraße.
Die Maßnahme Rd.6 zielt auf die Verbesserung der
Querungsmöglichkeit der Müggelspree
Der Dorfkern Rahnsdorf ist durch eine Hauptroute
erschlossen.
Die Anlage von beidseitigen Geh- und Radwegen an
Wohnstraßen muss mit den Belangen des Denkmalschutzes
abgeglichen werden.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die vorgeschlagene Alternativroute für den Rundweg um den
Müggelsee wirft neue Betroffenheiten auf. Für die lange
abgestimmte Trasse entlang des Mühlenweges wurde eine
Kompromissvariante zum Ausbau gefunden (Einbau von
glattem Verbundpflaster statt Asphalt) , die derzeit realisiert
wird.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
- 10 -
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
ÖPNV-Anbindung – Barrierefreiheit S-Bhf.
Wilhelmshagen wird gefordert, auch am
nördlichen Ausgang.
Hinweis auf Waldwege Saarower Weg und
Püttbergeweg zwischen Wilhelmshagen und
Rahnsdorf, diese sollten landschaftsgerecht
instand gesetzt werden
Püttbergeweg ist
Nebenroute
Hauptroute
13
28.05.2009
Radweg Oberspreestraße von Silbergrasweg
bis Friedlanderstraße – schlechter Zustand,
bei Regen nicht befahrbar, unsauber
14
28.05.2009
15
28.05.2009
Wunsch nach barrierefreiem Zugang zu allen
S-Bahnhöfen,
zumindest Führungsschiene zum Schieben
Negativbeispiel Betriebsbahnhof
Schöneweide
Forderung von Radverkehrsanlagen in der
Helmholtzstraße , hier befinden sich
verschiedene Schulen.
Radfahrer auf dem Gehweg behindern
Fußgänger
Abwägung
Die Barrierefreiheit von Bahnhöfen ist eine Forderung , die
durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick grundsätzlich
unterstützt und generell gegenüber der DB Station und
Service geltend gemacht wird.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Püttbergeweg ist eine für Radfahrer nutzbare öffentlich
gewidmete Verkehrsfläche. Bei Bau- oder
Instandsetzungsmaßnahmen an dem Weg ist seine Lage
innerhalb des NSG Wilhemshagen-Woltersdorfer Dünenzug zu
beachten.
Der Saarower Weg ist nicht durch das Radwegekonzept
betroffen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Der Radweg wurde durch das Tiefbauamt 2009 hergestellt und
entspricht den Vorgaben für die bauliche Gestaltung von
Radwegen. Der Hinweis zum Zustand des Weges wurde an
das Tiefbauamt weitergeleitet.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Es handelt sich hier um eine generelle Forderung, die durch
das Bezirksamt Treptow-Köpenick grundsätzlich unterstützt
und gegenüber der DB Station und Service geltend gemacht
wird.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Für die Herstellung oder Anordnung von Radverkehrsanlagen
gibt es aufgrund der Lage im Wohngebiet keine
straßenverkehrsrechtliche Begründung. Es geht hier um die
Durchsetzung und Kontrolle der geltenden Regelungen sowie
um gegenseitige Rücksichtnahme.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
- 11 -
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
16
29.05.2009
Schönefelder Chaussee
Bessere Anbindung an Schönefeld wird
gefordert durch Weiterführung des Radweges
auch in Schönefeld
Querungsmöglichkeit der Schönefelder
Chaussee Höhe Uranusstr., Siriusstr. (AnneFrank-Gymnasium, Landschaftspark)
Hauptroute, wird
bis an die
Landesgrenze
verlängert.
17
29.05.2009
Empfehlung Radverkehrsanlage in der
Seelenbinderstraße
Neuaufnahme
Nebenroute und
Maßnahme Kö.27
Lt. Aussage der Gemeinde Schönefeld wird der auf der
Westseite verlaufende Radweg in Schönefeld als
gemeinsamer Geh- und Radweg weitergeführt
Des Weiteren befindet sich auf Berliner Gebiet die Schaffung
einer sicheren Querungsmöglichkeit in der Abstimmung.
Die entlang der Schönefelder Chaussee verlaufende
Hauptroute wird bis an die Landesgrenze verlängert.
Das Konzept wird geändert.
Die Empfehlung ist gerechtfertigt, da die Seelenbinderstraße
Verbindungsfunktion zwischen Hirschgarten und Köpenick
besitzt und eine hohe Verkehrsbelastung vorliegt.
In der Seelenbinderstraße wird eine Nebenroute dargestellt
und die Maßnahme Kö.27 – Verbesserung der Befahrbarkeit
für Radfahrer wird aufgenommen.
Das Konzept wird geändert.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
- 12 -
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
18
Empfehlung zur Bevorzugung von
Angebotsstreifen gegenüber dem Bau von
gesonderten Radwegen oder dem Zulassen
des Radfahrens auf dem Gehweg.
Begründung: Schnelles und sicheres Fahren
möglich – wichtig auch für Elektrofahrräder.
29.05.2009 (email)
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
Die Thematik Rad fahren auf der Fahrbahn oder auf baulich
abgetrennten Radwegen ist im Erläuterungsbericht, Punkt 8
folgendermaßen behandelt:
Bezüglich der Frage, ob die Führung des Radverkehrs auf der
Fahrbahn (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen)
oder auf baulich von der Fahrbahn abgetrennten Flächen
erfolgen sollte, vertritt das Bezirksamt Treptow-Köpenick die
Auffassung, dass beide Systeme gleichberechtigt zu prüfen
sind. Bei der Führung auf der Fahrbahn befindet sich der
Radfahrer im Blickfeld der Autofahrer und wird von diesem
besser gesehen. Jedoch ist das Fahren auf der Fahrbahn
gerade für ungeübte Radfahrer, Kinder und ältere Menschen
oft auch mit gefährlichen Situationen verbunden. Gerade für
diese Menschen und im Freizeitradverkehr haben getrennt von
der Fahrbahn hergestellte Radverkehrsanlagen ihre
Berechtigung. Werden diese regelgerecht hergestellt, dann ist
auch hier die Verkehrssicherheit gegeben.
Diese Position ergibt sich auch daraus, dass im Bezirk
Treptow-Köpenick bereits heute ein hoher Anteil älterer
Menschen wohnt.
Die Entscheidung, welche Radverkehrsanlage konkret
hergestellt wird, ist für jeden Einzelfall durch eine
standortbezogene Prüfung und Behördenabstimmung zu
treffen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
- 13 -
Lfd. Schreiben vom
Nr.
19
01.06.2009
Anregung - Hinweis
Allgemein:
Der Verfasser schlägt vor, das Konzept in
„Radverkehrskonzept“ umzubenennen.
Das Konzept orientiert sich zu sehr an
bestehenden Radverkehrsanlagen, ein
Konzept attraktiver Fahrradrouten wird kaum
entwickelt.
Der Einwender benennt Mindeststandards
für Radverkehrsflächen.
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
Zu einem Radverkehrskonzept gehören auch
Fahrradabstellanlagen und die entsprechende Infrastruktur.
Da diese Anlagen nicht Bestandteil des Konzeptes sind, wurde
hier bewusst die Bezeichnung „Radwegekonzept“ gewählt.
Gemäß Darstellung in der Präambel des
Erläuterungsberichtes befasst sich das Radwegekonzept mit
sämtlichen für Radfahrer nutzbare Verkehrsflächen, also
neben fahrbahnunabhängigen Radwegen auch
Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn.
Fahrradabstellanlagen und die zugehörige Infrastruktur
könnten Thema einer weiteren Untersuchung sein.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Bei der Konzepterarbeitung wurden die Quellen und Ziele des
Radverkehrs ermittelt und auf das vorhandene Straßen- und
Wegenetz umgelegt. Daraus entstand das Zielnetz der Hauptund Nebenrouten, nutzbar für den Alltags- und Freizeitverkehr.
Diese Verfahrensweise entspricht dem üblichen Vorgehen
gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der FGSV
(ERA 95). Die Entwicklung von thematischen Routen war
nicht vorrangiger Inhalt dieses Konzeptes. Diese kann aber auf
Grundlage der Haupt- und Nebenrouten erfolgen.
Eine entsprechende Route ist der Rundweg um den
Müggelsee, weitere Themenrouten können aus dem Konzept
entwickelt werden.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die genannten Mindeststandards werden grundsätzlich
bestätigt, jedoch sind bei der Umsetzung neben verkehrlichen
auch immer weitere Aspekte zu berücksichtigen (z.B.
Gestaltung des öffentlichen Raumes, Denkmalschutz). Die
konkrete bauliche Gestaltung wird jeweils für den Einzelfall
entschieden.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
- 14 -
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Der Einwender empfiehlt den Einsatz eines
hauptamtlichen Radverkehrsbeauftragten zur
stadtplanerischen und verkehrsorganisatorischen Gesamtkoordination der
Belange des Radverkehrs.
Altstadt Köpenick
Vorschlag zu Freigabe sämtlicher
Einbahnstraßen (mit Ausnahme der von Bus
und Straßenbahn befahrenen) für Radfahren
in Gegenrichtung
Vorschlag zu Angebotsstreifen in planem
Pflaster, um das Rad fahren zu erleichtern
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Hauptroute
entlang AltKöpenick /
Luisenhain und
Freiheit
Abwägung
Für den Einsatz eines hauptamtlichen
Radverkehrsbeauftragten stehen dem Bezirksamt TreptowKöpenick derzeit keine personellen oder finanziellen Mittel zur
Verfügung.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Eine Freigabe sämtlicher Einbahnstraßen für das Rad fahren
ist nicht möglich, die Anordnung setzt jeweils
Einzelfallprüfungen durch das Tiefbauamt und die
Straßenverkehrsbehörde voraus. Die nicht durch Bus und
Straßenbahn befahrenen Einbahnstraßen in der Altstadt
weisen eine äußerst geringe Fahrbahnbreite auf, die das
gegenläufige Rad fahren ausschließen.
Die Altstadt Köpenick steht als Gesamtensemble unter
Denkmalschutz. 2004 bis 2008 wurden die Straßen in der
Altstadt denkmalgerecht umgebaut. Einer Änderung des
Pflasters stehen denkmalpflegerische Aspekte entgegen.
Aufgrund der geringen Ausdehnung der Altstadt und der zur
Verfügung stehenden Alternativtrassen ist das Rad fahren auf
dem Pflaster zumutbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des
Rad fahrens im Luisenhain (unter Rücksichtnahme auf die
Fußgänger) sowie der Befahrung der eben hergestellten
Gleisbereiche der Straßenbahn.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
- 15 -
Lfd. Schreiben vom
Nr.
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
Dörpfeldstraße
Kritik an Maßnahme Ah 1 – Mischverkehr von
Adlergestell - Waldstraße
Forderung nach Alternativrouten Köpenick –
WISTA (Parallelstraßen zur Dörpfeldstraße)
Hauptroute
Die Maßnahme Ah.1 beinhaltet das Führen des Radverkehrs
in der Dörpfeldstraße als Mischverkehr auf der Fahrbahn bei
Tempo 30 und die Prüfung von Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung. Im Rahmen einer verkehrlichen
Untersuchung sollen Varianten für die Umgestaltung der
Dörpfeldstraße zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und zur
Verbesserung der Bedingungen für den ÖPNV, für Radfahrer
und Fußgänger entwickelt und abgestimmt werden. Die
Umgestaltung ist jedoch erst nach Herausnahme des
Durchgangsverkehrs nach der Verkehrsübergabe des
vierspurigen Ausbaus des Glienicker Weges möglich.
Alternativ ist das Rad fahren zwischen Köpenick und WISTA
über die Radickestraße . über den Glienicker Weg (nach
Auabau) sowie über die durch Maßnahme Ah.6 vorgesehene
Geh- und Radwegbrücke möglich.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit
_151210.doc
- 16 -
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Bauen und Stadtentwicklung
Stadtplanungsamt
Radverkehr / Radwegekonzept als Teilplan der
BEP
Beteiligungsverfahren - Abwägung
Anlage 2b der BA-Vorlage Nr.
/2011
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der Bereichsentwicklungsplanung
Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 14. Mai 2009 bis 29.Mai 2009
statt.
Es haben sich 14 Träger öffentlicher Belange mit Stellungnahmen beteiligt.
Alle Stellungnahmen sind in die Abwägung eingegangen.
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
1, 2
Grundsätzliche Befürwortung , Herangehensweise Kenntnisnahme
war mit SenStadt abgestimmt und wird positiv
bewertet.
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung
(SenStadt) VII
Schreiben vom
24.06.2009,
abgestimmt mit
SenStadt I
Überlagerung Zielroutennetz – Hauptstraßennetz
wird für nicht günstig gehalten, da der Eindruck
von zu dichten Netzspangen erweckt werden
könnte.
Verbesserung der Radverkehrsanlagen am
übergeordneten Straßennetz ist Aufgabe der
Hauptverwaltung
Abwägung
Die Führung von Routen (vorwiegend Hauptrouten) entlang der
Hauptverkehrsstraßen ergibt sich aus der optimalen Verbindungsfunktion
dieser Straßen. Damit besitzen diese Straßen wesentliche Bedeutung
insbesondere für den Alltagsradverkehr. Die daraus entstehenden dichten
Netzspangen im Umfeld von Knotenpunkten sind unvermeidlich. Die
Herstellung von Radverkehrsanlagen auch an Hauptverkehrsstraßen kann nur
in gemeinsamer Anstrengung der Hauptverwaltung und des Bezirkes erfolgen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
-1-
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
1, 2
Bezirkliche Routen sollen dieses Netz ergänzen
Durch die Methodik der Erarbeitung des Konzeptes wurde dieser Forderung
und bezirkliche Belange – Quell- und Zielverkehre entsprochen.
sinnvoll einbeziehen.
Die Quellen und Ziele des Radverkehrs waren Grundlage der Festlegung der
Routen. Das Netz der Hauptrouten wird durch verbindende Nebenrouten
ergänzt (Siehe auch Erläuterungsbericht Punkt 3).
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Vorschläge für 21 aus Sicht von SenStadt
wünschenswerte und wichtige
Netzergänzungen (Vorschläge wurden auf
einem Plan dargestellt)
1
Die Funktion dieses Weges als Verbindung zwischen Hauptrouten wird
Verbindung Johannisthaler Chaussee – Rixdorfer anerkannt.
Straße durch die Königsheide
Die Verbindung wird als Nebenroute in das Konzept aufgenommen,
Kennzeichnung als Route auf Forstwegen.
Das Konzept wird geändert.
2
Aufgrund der laufenden Planungen zur Öffnung der Nalepastraße im Bereich
Veränderte Anbindung der Nebenroute
des ehemaligen Rundfunkgeländes wird die Nebenroute über diese Straße
Nalepastraße an die Rummelsburger Landstraße geführt.
Das Konzept wird geändert.
3
Die Funktion dieser Wegeführung als Verbindung zwischen Hauptrouten, als
Verbindung zwischen Kaisersteg und
Verbindung zwischen Niederschöneweide, Oberschöneweide und der
Unterführung Bahnlinie Berlin-Frankfurt/Oder
Wuhlheide sowie zur Anbindung des Bezirkes Lichtenberg wird hiermit
über Laufener Str. – Firlstr. - Wuhlheide
anerkannt. Diese Verbindung wurde im Beteiligungsverfahren mehrfach
gefordert.
Die Wegeführung und damit im Zusammenhang die Maßnahme Osw.6
(Schaffung von Querungsmöglichkeiten über die Wilhelminenhofstraße und
An der Wuhlheide) wird als Nebenroute in das Konzept aufgenommen.
Das Konzept wird geändert.
4
Die Darstellung im Zielnetzplan kennzeichnet eine Alternativroute für die
Frage bezieht sich auf R1 – Führung im Bereich
überbezirkliche touristische Radroute des R1. Die Legende wird entsprechend
der Wuhlheide – Was bedeutet die Signatur?
ergänzt.
Das Konzept wird geändert.
SenStadt VII
Abwägung
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
-2-
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
1, 2
5
Radweg Südseite der Spree westlich
Spindlersfelder Straße
Der geäußerte Vorschlag stellt eine umsetzungsfähige Alternative zu der
ursprünglich entlang der S-Bahn-Trasse nach Spindlersfeld dargestellten
Nebenroute dar.
Der Uferweg unter der Brücke der Bahn soll als Ersatzmaßnahme aus dem
Vorhaben Brückenaufweitung EÜ Rudower Chaussee der DB AG hergestellt
werden, mit den Planungen wurde begonnen.
Die Führung der Nebenroute wird entsprechend verändert.
Das Konzept wird geändert.
Die Führung der übergeordneten Radroute TR 7 durch die Hämmerlingstraße
wird berücksichtigt .
Die Hauptroute wird entsprechend verlängert.
Das Konzept wird geändert.
Der Weg an der Wuhle ist aktuell als Gemeinsamer Geh-und Radweg in einer
Grünanlage ausgeschildert, was bedeutet, dass das Rad fahren zugelassen
ist, aber Fußgänger auf diesem Weg den Vorrang haben.
Ausgehend hiervon wird der Weg im Radwegekonzept als Nebenroute
dargestellt.
Das Konzept wird geändert.
Die Funktion dieses Weges als Verbindung zwischen dem S-Bahnhof
Hirschgarten und Mahlsdorf / Siedlung Waldesruh wird anerkannt.
Der Weg wird als Nebenroute aufgenommen, Kennzeichnung als
Routenverlauf auf Forstwegen.
Das Konzept wird geändert.
Die Funktion des Weges als nördlich der Bahnstrecke gelegene Verbindung
zwischen Köpenick und Friedrichshagen wird anerkannt. Im Bereich des
Kurparkes ist bereits eine Beschilderung als Gemeinsamer Geh- und Radweg
in einer Grünanlage erfolgt. Der Weg wird als Nebenroute aufgenommen, im
Forstbereich Kennzeichnung als Routenverlauf auf Forstwegen.
Das Konzept wird geändert.
SenStadt VII
6
Entlang der geplanten TR 7 sollte im Bereich
Hämmerlingstraße - Annenallee eine Hauptroute
dargestellt werden –
7
Radweg Bereich Wuhle / IPW
8
S-Bhf. Hirschgarten – Anschluss an Maßnahme
Kö.9 – verlängerte Schmausstraße
9
Waldburgweg – Kurpark
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
-3-
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
1, 2
10
Verbindung Hirschgarten-Dreieck – Assmannstr.
SenStadt VII
Abwägung
Eine Route zwischen Assmannstraße und Hirschgartendreieck wird nicht als
erforderlich angesehen, da alternativ die Hauptrouten entlang Fürstenwalder
Damm und Müggelseedamm zur Verfügung stehen. Die benannte Verbindung
ist nicht Bestandteil des Fahrradroutenhauptnetzes.
Zur besseren Verknüpfung dieser Hauptrouten wird eine Nebenroute
zwischen Fürstenwalder Damm und Müggelseedamm aufgenommen, die über
das Gelände des B-Planes 9-35 eine Anbindung an die Assmannstraße
erhält, im Forstbereich Kennzeichnung als Routenverlauf auf Forstwegen.
Das Konzept wird geändert.
11
Für eine entsprechende Verbindung ist kein Erfordernis aus dem
Verbindung Dahlwitzer Landstraße – Schöneicher Wunschliniennetz ableitbar. Die benannten Wege sind nicht Bestandteil des
Landstraße – S-Bhf. Rahnsdorf
Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin. Auch aus dem Fahrradroutenkonzept
des Kommunalen Nachbarschaftsforums geht diese Verbindung nicht hervor.
Es wurde keine entsprechende Forderung des Nachbarbezirkes MarzahnHellersdorf , der Nachbargemeinde Schöneiche oder des Landkreises LOS
erhoben. Die Route würde vollständig durch den Forst verlaufen. Die nur
geringe zu erwartende Frequentierung des Weges begründet nicht die
Eingriffe in den Forst und den Aufwand zur Herstellung und Unterhaltung
eines Radweges.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
12
Die benannte Wegeführung stellt zwischen dem S-Bahnhof Rahnsdorf und
Woltersdorfer Weg – Hegemeisterweg (östlich
dem Fürstenwalder Damm eine günstige Alternative zu der Nutzung der
Mühlenfließ)
Straße nach Fichtenau dar.
Der Hegemeisterweg ist bereits als Geh- und Radweg dem öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Die Verbindung wird als Nebenroute in das Konzept aufgenommen.
Das Konzept wird geändert.
13
Der Püttbergeweg und die Erknerstraße stellen im Ortsteil Rahnsdorf eine
Püttbergeweg – Erknerstraße
günstige Verbindung zum S-Bahnhof Wilhelmshagen her. Der Püttbergeweg
verläuft in einem kurzen Abschnitt durch das Naturschutzgebiet
Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug. Er ist als öffentliche Verkehrsfläche
gewidmet. Um seine Bedeutung für den Radverkehr zu unterstreichen, wird
die Verbindung Püttbergeweg – Erknerstraße als Nebenroute in das Konzept
aufgenommen.
Das Konzept wird geändert.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
-4-
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
1, 2
14
S-Bhf. Wilhelmshagen – Woltersdorf,
Nutzung vorh. Waldweg
Für eine entsprechende Verbindung ist kein Erfordernis aus dem
Wunschliniennetz ableitbar. Der Weg ist nicht Bestandteil des
Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin. Auch aus dem Fahrradroutenkonzept
des Kommunalen Nachbarschaftsforums geht diese Verbindung nicht hervor.
Von Seiten der Nachbargemeinde Woltersdorf oder des Landkreises LOS
wurde keine entsprechende Forderung erhoben. Die Route würde vollständig
durch den Forst verlaufen. Die nur geringe zu erwartende Frequentierung des
Weges begründet nicht die Eingriffe in den Forst und den Aufwand zur
Herstellung und Unterhaltung eines Radweges.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Im Nahbereich der vorgeschlagenen Verbindung befinden sich bereits zwei im
Konzept enthaltene Routen durch den Forst:
• Hauptroute in Verlängerung der Müggelbergallee als Verbindung
zwischen Dahme-Radweg und Europaradweg R 1
• Nebenroute ab Straße zum Müggelturm nach Schmetterlingshorst.
Das Konzept verfolgt das mit den Berliner Forsten abgestimmte Ziel, die
Führung des Radverkehrs durch den Forst zu bündeln. Die Aufnahme der
vorgeschlagenen Route würde dieser Forderung widersprechen.
Der Weg ist auch nicht Bestandteil des Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Paradiesstraße ist eine wichtige Verbindung aus dem Ortsteil Bohnsdorf
zum S-Bahnhof Altglienicke.
Ausgehend hiervon sowie zur Anbindung der Nebenroute entlang der
Grottewitzstraße an den S-Bahnhof Altglienicke wird die Paradiesstraße
nördlich der Grottewitzstraße als Nebenroute ausgewiesen.
Das Konzept wird geändert.
Mit der Führung der Nebenroute über die Grottewitzstraße und die JohannesTobei-Straße wird das Ziel verfolgt, das Krankenhaus Hedwigshöhe in das
Netz einzubinden. Die Dahmestraße ist derzeit gut mit dem Rad befahrbar.
Eine Aufnahme als Nebenroute würde zu einem sehr engen Netz führen. Die
Dahmestraße ist nicht Bestandteil des Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Sen Stadt VII
15
Möllhausenufer – Straße zum Müggelturm
16
Paradiesstraße zwischen S-Bhf. Altglienicke und
Bohnsdorfer Kirchsteig
17
Dahmestraße zwischen Buntzelstraße und
Schulzendorfer Straße – alternativ zu
Grottewitzstraße
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
-5-
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
1, 2
18 – BBI Business-Park – Verbindung zw.
Schönefelder Seen und Hufenweg
Der Vorschlag zielt darauf, den BBI Businesspark besser mit dem Ortsteil
Bohnsdorf zu verknüpfen und eine zusätzliche Verbindung für den Radverkehr
abseits von der Grünbergallee zu schaffen. Dies entspricht auch den
bezirklichen Intentionen. Im Konzept wird daher eine Verbindung zwischen
der Transversale (Hauptroute) und dem Hufenweg als Nebenroute ergänzt.
Eine Weiterführung dieser Route in Richtung der Schönefelder Seeen erfolgt
nicht, da hierfür keine Forderung von Seiten des Landkreises LDS erhoben
wurde. Die Verbindung zu den Schönefelder Seen ist nicht Bestandteil des
Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin. Auch aus dem Fahrradroutenkonzept
des Kommunalen Nachbarschaftsforums geht diese Verbindung nicht hervor.
Das Konzept wird geändert.
Im Gespräch mit SenStadt VII wurde diese Empfehlung zurück genommen.
Die Meinungsbildung zur Führung dieser übergeordneten Radroute im
Südostraum Berlins ist bisher nicht abgeschlossen. Eventuelle Änderungen
müssen in Fortschreibungen des Radwegekonzeptes einfließen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Über den Gerosteig kann eine Verbindung zwischen den Hauptrouten entlang
der Schönefelder Chaussee sowie entlang Ortolfstraße – Mohnweg hergestellt
werden. In Verlängerung des Gerosteiges ist im Landschaftspark Altglienicke
eine Nebenroute zur Anbindung an den Mauerweg enthalten.
Ergänzend wird auch im Zuge des Gerosteiges eine Nebenroute dargestellt.
SenStadt VII
19 - Variante zur übergeordneten Radialroute
RR 10 - Empfehlung, die Route RR 10 über
Venusstraße - Birnenweg zu führen
20 – Verbindung Schönefelder Chaussee –
Mohnweg über Gerosteig
21 – Anbindung S-Bhf. Betriebsbahnhof
Schöneweide an den Groß-Berliner Damm
22 – Verbindung Bohnsdorfer Straße – S-Bhf.
Grünau durch den Wald
Die Forderung gründet sich auf das Bebauungs- und Erschließungskonzept
für die Flächen am Groß-Berliner Damm und die nicht mehr genutzten
Bahnflächen (Gleislinse). Weiterhin zu beachten sind die Planungen im
Umfeld des Landschaftsparkes „Ehemaliges Flugfeld Johannisthal“.
Das Konzept wird im Raum Johannisthal – Adlershof an die vorliegenden
Planungen angepasst. Der Betriebsbahnhof Schöneweide wird durch eine
Nebenroute angebunden.
Alternativ zu der vorgeschlagenen Verbindung stehen die Hauptroute entlang
des Adlergestells sowie die Nebenroute entlang der Walchenseestraße zur
Verfügung. Die Verbindung ist nicht Bestandteil des
Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
-6-
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
1, 2
Entwicklungsbereich Johannisthal,
Berücksichtigung der aktuellen Planungen inkl.
Gleislinse
Das Zielnetz wird an die Radwegeplanung des Entwicklungsbereiches
Johannisthal- Adlershof angepasst. Die abgestimmten und teilweise bereits
hergestellten Wege im Bereich und Umfeld des Landschaftsparkes werden als
Nebenrouten dargestellt.
Es besteht Übereinstimmung, dass das vorliegende Konzept regelmäßig
weiter zu entwickeln und fortzuschreiben ist und dass Wechselwirkungen
zwischen der übergeordneten und der bezirklichen Radwegeplanung
bestehen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die benannte Wegeführung ist eine wichtige Verbindung aus dem
nordöstlichen Teil von Altglienicke zum S-Bahnhof Adlershof. Sie wird daher
als Nebenroute ergänzt.
Die getroffene Bitte entspricht den Intentionen des Konzeptes. Unter Punkt
7.1. des Erläuterungsberichtes sind grundsätzliche Aussagen zum Rad fahren
in Grünanlagen getroffen. Ziel ist es, die Nutzung des Fahrrades entlang der
Haupt- und Nebenrouten grundsätzlich zu ermöglichen, wobei in den
Grünanlagen tages- und jahreszeitlich Nutzungseinschränkungen bestehen
können. Dieses Ziel ist bereits weitgehend umgesetzt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
SenStadt I und die Berliner Forsten wurden in die Erarbeitung dieses
Konzeptes einbezogen.Die Position von SenStadt I ist Bestandteil dieser
Stellungnahme von SenStadt VII . Die Stellungnahme der Berliner Forsten ist
unter 3 der Abwägung unterzogen.
Grundsätzliche Aussagen zum Rad fahren im Wald sind in Punkt 7.1. des
Erläuterungsberichtes enthalten.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Anbindepunkte zum Umland sind im Zielnetz dargestellt. Die überregionalen
Routen des Kommunalen Nachbarschaftsforums sind im Zielnetz als Hauptoder Nebenroutenrouten dargestellt.
Lediglich die vorgesehene Regionalparkroute entlang des Uferweges
Schmöckwitzer Werder wurde nicht in das Radwegekonzept übernommen, da
sie vollständig durch Forstgebiet verläuft und derzeit nicht konsensfähig ist. .
Eine Alternativroute verläuft über die Wernsdorfer Straße entsprechend
Dahme-Radweg.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
SenStadt VII
Aussage zur ständigen Weiterentwicklung von
konzeptionellen Planungen – also ständige
Anpassung notwendig
Aufnahme des durch B-Plan 9-41 gesicherten
Radweges
Es wird die Bitte geäußert, auch Grünanlagen für
Radfahrer erlebbar zu machen und das
Radfahren auf geeigneten und besonders
gekennzeichneten Wegen zu ermöglichen.
Gemäß Landeswaldgesetz ist das Rad fahren auf
den Waldwegen erlaubt. Bei der Planung von
komfortablen Routen sind SenStadt I und die
Berliner Forsten einzubeziehen.
Zeichnerische Darstellung von wichtigen
Verknüpfungspunkten mit dem Umland.Abgleich mit den Routen des im Rahmen des
Kommunalen Nachbarschaftsforums erarbeiteten
Konzeptes (2007) ist vorzunehmen .
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
-7-
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
1, 2
Maßnahmen am übergeordneten Routen- und
Straßennetz sollen oberste Priorität haben.
Diese grundsätzliche Aussage wird zur Kenntnis genommen. Sie entspricht
dem Inhalt des Konzeptes, da die im Konzept ausgewiesenen Hauptrouten
überwiegend mit dem übergeordneten Routen- und Straßennetz
übereinstimmen.. Die Maßnahmen im Hauptnetz sind in Maßnahmen mit
hoher (ca. 80 %) und mittlerer (ca. 20 %) Priorität unterteilt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Diese Bitte wird bei der Umsetzung und bei der Fortschreibung des
Konzeptes berücksichtigt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
SenStadt VII
Bitte um weitere Einbeziehung bei der Planung
aller Radverkehrsanlagen im Bezirk.
3
Berliner Forsten
Schreiben vom
18.05.2009
Aufstellung des Konzeptes zur
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Prioritätenfestsetzung für die umweltfreundliche
Verkehrsart wird begrüßt.
Es wird auf das Landeswaldgesetz verwiesen,
welches das Rad fahren auf fast allen Waldwegen
unter Rücksichtnahme der Belange anderer
Waldbesucher gestattet.
1. Im Maßnahmeplan sollte Flächeneigentümer / - Gegen die Darstellung der Flächeneigentümer bzw. Verwalter sprechen die
verwalter aufgeführt sein.
folgenden Sachverhalte:
Die Pläne werden mit Informationen überfrachtet und dadurch unübersichtlich
bis nicht lesbar.
Die Ermittlung ist sehr aufwendig.
Die Angaben unterliegen dem Datenschutz.
Die Angaben unterliegen der laufenden Veränderung.
Die Eigentümer der betroffenen Flächen sind im Rahmen der konkreten
Maßnahmenplanung zu ermitteln und zu beachten.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
-8-
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
3
2. Der rein fahrradgerechter Ausbau der
Waldwege bleibt ein Einzelfall. Aufgrund der
Funktion als Wirtschaftswege besteht zeitweise
nur eine eingeschränkte Befahrbarkeit für
Radfahrer.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Im Erläuterungsbericht wird unter Punkt 7.1. auf die abschnittsweise bzw.
zeitweise eingeschränkte Befahrbarkeit der Wege außerhalb des öffentlichen
Straßenlandes hingewiesen.
Das Konzept verfolgt das Ziel der Konzentration des Radverkehrs auf
ausgewählten Waldwegen, um hier die Anstrengungen zur Verbesserung
sowie Erhaltung der Befahrbarkeit bündeln zu können..
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
3. In den E-Bericht S. 14 Punkt 5.3 zu Querung SBahn und Görlitzer Bahn soll der aktuelle
Planungsstand einfließen.
4. Maßnahmenübersicht
Maßnahme Ah. 4/5 – Was bedeutet Verbesserung
der Befahrbarkeit des Forstweges ?
Die Aussage wird berücksichtigt
Im Erläuterungsbericht unter 4.3. wird der zum Zeitpunkt der Endfassung des
Konzeptes ( 30. September 2010) geltende Sachstand benannt.
Die Aussage „Verbesserung der Befahrbarkeit“ lässt die konkrete Benennung
der Bau- oder Unterhaltungsmaßnahmen offen. Ziel ist es, das Radfahren auf
den Wegen bestmöglich zu gewährleisten, wobei die besondere Situation von
Wegen im Wald berücksichtigt werden muss. Die konkrete Festlegung der
Maßnahmen hat für jeden Einzelfall im Rahmen der Planung und mit dem
üblichen Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren zu erfolgen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Maßnahme ist realistisch.
Im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 19.02.2010
wird der DB Netz AG die Herstellung eines Überganges auferlegt.
Dieser Sachstand wird im Erläuterungsbericht unter 4.3.dargestellt.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Die konkrete Umsetzung der Maßnahme ist im Rahmen der Planung und mit
dem üblichen Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren zu klären. Auch die
Wegepflege ist eine Möglichkeit der Bestandssicherung der Befahrbarkeit.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Berliner Forsten
Gr.1 – Maßnahme wird als nicht realistisch
angesehen.
Kö.24 – Ein Ausbau oder eine Asphaltierung des
vorhandenen Wirtschaftsweges wird durch die
Berliner Forsten nicht vorgenommen. Die
Wegepflege erfolgt im Rahmen der
Wegebauplanung nach Bedarf.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
-9-
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
3.
Berliner Forsten
Sw. 3 – Es wird auf die Stellungnahme der
Berliner Forsten vom 17.08.2008 (zum DahmeRadweg) verwiesen. Der Neubau eines
asphaltierten Radweges durch den Forst wird
abgelehnt.
4
Bezirksamt TreptowKöpenick
Tiefbauamt, Tief I
Schreiben vom
26.05.2009
Abwägung
Das Konzept ist als Zielplanung zu verstehen. Auf Grund der überregionalen
Bedeutung des Dahme-Radweges mit dem Ziel, diesen möglichst in Ufernähe
zu führen, wird an der Darstellung der Hauptroute mit der Darstellung
„Routenverlauf auf Forstwegen“ festgehalten. Diese Routenführung wird auch
durch SenStadt VII gefordert. Da die Umsetzung dieser Route momentan
nicht mit den Berliner Forsten konsensfähig ist, wird zur kurzfristigen
Realisierung des Dahme-Radweges ein Umweg über Straßenland
angeboten.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
5. Der Neubau des Radweges Alter Fischerweg
Der Geh- und Radweg entlang des Alten Fischerweges Richtung Schöneiche
mit Abstellanlage am S-Bahnhof Rahnsdorf sollte sowie die Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof Rahnsdorf wurden 2009
aufgenommen werden.
gebaut .
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes
6. Verbindlichkeit des Maßnahmeplanes und des Das Radwegekonzept gilt nach seiner Beschlussfassung durch das
Zielnetzes ist zu klären.
Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung im Ergebnis des durch
die AV BEP vorgegebenen Abstimmungsverfahren als verwaltungsinterne
Die Finanzmittel für die bauliche Umsetzung und
die Unterhaltung der Maßnahmen sind
Grundlage für weitere Planungen.
einzustellen.
Der Maßnahmeplan ist zielgerichtet durch die Verwaltung umzusetzen, wobei
die finanziellen Mittel aus verschiedenen Quellen zu eruieren sind. Die
Zuständigkeit und Mittelbereitstellung für die Unterhaltung von durch den
Forst führenden Radrouten und Radwegen ist im Land Berlin grundsätzlich zu
klären.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes
Gegen den Entwurf des Radwegekonzeptes als
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes
bestehen keine Einwände.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
- 10 -
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
5
Die Konzeption findet grundsätzlich Zustimmung
und entspricht den bisherigen Abstimmungen.
: Radfahrmöglichkeiten sind nur in den
Grünanlagen dargestellt, in denen eine Zulassung
zur Mitbenutzung für Radfahrer entsprechend der
„ Konzeption zur Neuausweisung von Wegen in
öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen des
Bezirkes ..für die Mitbenutzung durch Radfahrer,
UmGrünImm/UmNat -Januar 2006“erfolgte.
Verständnisfrage zu Anforderungen an
Radverkehrsanlagen in Grün- und
Erholungsanlagen
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes
Bezirksamt TreptowKöpenick
Amt für Umwelt und
Natur
UmNat I G
Schreiben vom
28.07.2009
Im Erläuterungsbericht ist unter 7.1. dargestellt, dass für das Rad fahren im
Wald, in Grünanlagen sowie in Kleingartenanlagen Nutzungseinschränkungen
im Vergleich zum öffentlichen Straßenland bestehen . Die konkreten
Anforderungen an einen für das Rad fahren zugelassenen Weg in einer
Grünanlage bzw. Kleingartenanlage sind im Rahmen der Planung jeweils für
den konkreten Einzelfall zu klären.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die übergeordnete TR 4 ist im Plan Zielnetz
Der Verlauf der TR 4 wird korrigiert. Nach Abstimmung mit SenStadt wird die
fehlerhaft durch die Grünanlage „Schlesischer
übergeordnete Route TR 4 über die Bouchestraße – Heidelberger Straße zum
Busch“ dargestellt.
Lohmühlenufer geführt.
Der Mauerweg ist kein Radweg – daher sollte er
Die Aussage ist exakt. Der Mauerweg ist kein durchgängig ausgewiesener
nicht als Hauptroute oder touristische Route
Radweg. Er eignet sich jedoch in großen Teilen zum Rad fahren und das Rad
dargestellt werden.
fahren auf diesem Weg ist in Treptow-Köpenick in wesentlichen
Teilabschnitten zugelassen.
Er erhält daher im Zielnetz eine eigene Signatur und wird als Berliner
Mauerweg bezeichnet.
Der R 1 quert den Volks- und Waldpark
Im Radwegekonzept wird der R1 östlich des Waldfriedhofs entlang der
Wuhlheide nur zwischen Treskowallee und
verlängerten Rathenaustraße und An der Wuhlheide geführt. In der Wuhlheide
verlängerter Rathenaustraße, jedoch nicht den
vor dem FEZ wird nur eine Alternativroute dargestellt. Die Beschilderung für
FEZ-Park – durch diesen Parkteil weisen nur nicht den R 1 ist 2009 wie mit dem Grünflächenamt abgestimmt erfolgt.
R1 – bezogene Zielwegweiser
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Der R1 – Abschnitt zwischen Eiselenweg und
Der Sachverhalt ist bekannt. Die planungsrechtliche Sicherung dieses
Flemmingstraße ist derzeit nur im Bereich des
Uferweges erfolgt über den im Verfahren befindlichen B-Plan 9-22.
Mentzelparks gesichert, nicht jedoch im
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Uferbereich neben Rewatex Eine zeitliche
Prognose, ob und wann damit gerechnet werden
kann, ist leider nicht möglich.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
- 11 -
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
6
Bezirksamt TreptowKöpenick
Wirtschaftsförderung
Schreiben vom
27.08.2009
Dem Entwurf wird zugestimmt.
Es wird davon ausgegangen, dass auch der
Tourismusverein Treptow-Köpenick beteiligt war.
Es wird auf eine zeitnahe Beschilderung
hingewiesen.
7
Bezirksamt
Lichtenberg
Amt für Planen und
Vermessen
Schreiben vom
27.05.2009
Bau einer Querungsstelle der Rummelsburger
Landstraße wird begrüßt.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Der Tourismusverein Treptow-Köpenick war ebenfalls als Träger öffentlicher
Belange beteiligt (siehe Nr. 14). Die Durchführung einer zeitnahen
Beschilderung ist gemeinsames Ziel von SenStadt und Bezirksamt TreptowKöpenick.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Verlängerte Waldowallee als Anschluss an die
Köpenicker Allee hat keine Radverkehrsanlagen,
diese sind erst langfristig bei einem Ausbau der
Straße vorgesehen.
Radfahrer sollten daher besser über die
Köpenicker Allee weiter geleitet werden.
Vorschlag einer Radwegeverbindung über die
Wuhlheide zur Neubausiedlung Am Carlsgarten
nördlich der Trabrennbahn als ruhige Verbindung
zum Bahnhof Karlshorst.
8
Bezirksamt MarzahnHellersdorf
Stadtentwicklungsamt
Schreiben vom
29.05.2009
Alle wesentlichen Verknüpfungspunkte zum
Bezirk Marzahn – Hellersdorf sind enthalten.
Die Aussagen zu Planungen im Bezirk Lichtenberg werden zur Kenntnis
genommen.
Die Darstellung im Zielnetz wird dahingehend geändert, dass die Führung der
Routen nur bis an die Bezirksgrenze dargestellt wird. Damit ist die
Weiterführung im Nachbarbezirk offen.
Die Forderung nach einer solchen Radwegeverbindung ist Inhalt weiterer
Stellungnahmen. Durch eine solche Route zwischen Karlshorst und
Oberschöneweide kann eine zusätzliche Verbindung abseits der
Hauptverkehrsstraße Treskowallee hergestellt werden.
Die Route wird deshalb bis zur Bezirksgrenze als Nebenroute aufgenommen.
Die Weiterführung im Nachbarbezirk obliegt dem Bezirksamt Lichtenberg.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
- 12 -
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
8
Vorschlag einer Alternativroute zu TR 7: Der
Verlauf über die Straße Am Wuhleufer im
Innovationspark ist geradliniger und
übersichtlicher.
Die Straßen im Innovationspark Wuhlheide (IPW) sind bisher nicht öffentlich.
Es handelt sich hier um Privatgelände, welches nicht ständig befahrbar ist
(wird abends und am Wochenende verschlossen). Die Führung einer Route
durch den IPW kann erst erfolgen, wenn die Straßen vom Bezirk übernommen
wurden.
Alternativ zu der Hauptroute auf den Straßen östlich der Wuhle wird eine
Nebenroute entlang des Wuhleweges aufgenommen, welche ein geradliniges
Rad fahren unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger erlaubt.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Der R1 führt im westlichen
Bereich der Wuhlheide über das Eichgestell. Ab Zufahrt zum Friedhof wird er
über die Straße An der Wuhlheide geführt, da Veranstaltungen auf der KindlBühne und ein sehr hohes Fußgängeraufkommen vor dem FEZ der Führung
einer übergeordneten Radroute entgegenstehen. Insbesondere die Führung
des R1 durch den FEZ-Bereich ist derzeit nicht konsensfähig. Im Zielnetz
erfolgt die Darstellung der Wegeführung vor dem FEZ als Alternative.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
BA MarzahnHellersdorf
R 1 entlang Str. An der Wuhlheide wegen hoher
Verkehrsbelastung ungünstig.
9
Bezirksamt Neukölln
mdl. Ausage Herr Voskamp – keine Bedenken
10
Bezirksamt
FriedrichshainKreuzberg
Landkreis DahmeSpreewald
Amt für
Kreisentwicklung und
Denkmalschutz
Schreiben vom
20.04.2009
Durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
wurde keine Stellungnahme abgegeben.
11
Verknüpfungspunkte zum Landkreis DahmeSpreewald wurden weitgehend berücksichtigt.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
- 13 -
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
11
12
13
Anregung - Hinweis
LDS
Der Landkreis hatte im Oktober 2007 eine
Verbindung zwischen der Siedlung Hubertus und
Bohnsdorf vorgeschlagen. Die nun geplante
Transversale im BBI Business Park nach
Schönefeld schafft eine optimale Verbindung
zwischen Berlin und dem südlichen Umland.
Damit ist die Verbindung über Hubertus nicht
mehr als Hauptachse erforderlich. Eine
Radverkehrsverbindung sollte hier jedoch
dauerhaft möglich sein.
Landkreis MärkischDer Landkreis MOL erhebt keine grundsätzlichen
Oderland
Einwände.
Wirtschaftsamt
Die geplanten Maßnahmen unterstützen die
Schreiben vom
Ausfahrmöglichkeiten von Radlern in das Umland
25.05.2009
(MOL und LOS).
Landkreis Oder-Spree In die Erarbeitung der Stellungnahme wurden die
Kreisentwicklung
Gemeinden Schöneiche bei Berlin und
Schreiben vom
Woltersdorf, die Stadt Erkner, das Amt
12.06.2009
Spreenhagen sowie der Tourismusverband
Seenland Oder-Spree einbezogen.
Aus planerischer Sicht bestehen keine Einwände.
Hinweise:
• Es besteht kein Radweg entlang der
Geschwister-Scholl-Straße in
Schöneiche, Alternative für Hauptroute:
Brandenburgische Straße (Verweis an
Gemeinde Schöneiche)
• Information über geplante Radwege an
den Landesstraßem L 30 und L 39, diese
sollten im Zielnetz Beachtung finden.
• Für straßenbegleitenden Radweg ab
Ortseingang Woltersdorf entlang der
Landesstraße L 30 existiert noch kein
Realisierungszeitraum (Verweis an
Gemeinde Woltersdorf)
Abwägung
Das Radwegekonzept weist an der Landesgrenze Berlin-Brandenburg
verschiedene Anknüpfungspunkte zum Landkreis Dahme-Spreewald aus. Die
Weiterführung obliegt dem Landkreis oder der Gemeinde Schönefeld.
Die Siedlung Hubertus kann über die Kleine Waldstraße im Ortsteil Bohnsdorf
erreicht werden, welche bis an die Landesgrenze führt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Hinweise betreffen Straßen außerhalb des Bezirkes Treptow-Köpenick.
Die Aussagen zu den Planungen im Landkreis Oder-Soree werden zur
Kenntnis genommen. Sie binden an das im Zielnetzplan dargestellte
Routennetz an.
Die Darstellung des Zielnetzes wird dahingehend geändert, dass nur noch
Anknüpfungspunkte zur Nachbarregion an der Landesgrenze dargestellt
werden. Die Weiterführung der Trassen obliegt dem Landkreis oder den
entsprechenden Gemeinden.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
- 14 -
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
14
Zu 1. Aufgabenstellung
Es sollten nicht nur die vorhandenen Radwege
untereinander verknüpft werden, sondern wichtige
Sehenswürdigkeiten sind in das Radwegenetz
einzubeziehen (Anlage: Auflistung von 47
Sehenswürdigkeiten im Bezirk).
Zu 4. Konfliktpunkte
Ergänzung des Radwanderweges um den
Müggelsee, des Wuhle-Wander- und Radweges
und des Erpetal-Wander – und Radwanderweges
wird als sinnvoll angesehen.
Zu 4.1 – Spreetunnel
Im Rahmen der kommenden Sanierung muss
eine barrierefreie Verbindung geschaffen werden.
Die genannten Ziele befinden sich überwiegend direkt an einer Haupt- oder
Nebenroute.
Die weiteren Ziele sind von den Haupt- oder Nebenrouten gut zu erreichen
Sie müssen in der Zielwegweisung berücksichtigt werden.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Tourismusverein
Treptow-Köpenick
Schreiben vom
15.07.2009
Weiter zu 4
Der Radweg entlang der Dahlwitzer Landstraße
(Fh.1) muss im Land Brandenburg weitergeführt
werden.
Zu 4.2 - Querung Müggelspree Rahnsdorf – Der
Tourismusverein sieht dringend die
Notwendigkeit, die Fähre nicht nur für
Rollstuhlfahrer und Kinderwagen, sondern auch
für mobilitätseingeschränkte Personen zu
ertüchtigen
Zu 4.2 -Rahnsdorf – Es besteht keine
Notwendigkeit, den Radweg durch den
Mühlenweg zu führen. Sinnvoll wäre eine
alternative Wegeführung entsprechend des
Vorschlages vom Verein Bürger für Rahnsdorf.
Der Rundweg um den Müggelsee ist als Hauptroute im Konzept enthalten.
Entlang der Wuhle wird eine Nebenroute dargestellt. Ein Radweg entlang der
Erpe ist aus Gründen des Landschaftsschutzes ausgeschlossen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Aussage deckt sich mit der Intention des Konzeptes. Die Schaffung von
Möglichkeiten für die Nutzung des Tunnels durch Mobilitätsbehinderte ist
Inhalt der Maßnahme Fh.7, welche eine hohe Priorität besitzt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Auf dem Gebiet des Bezirkes Treptow-Köpenick ist der Radweg an der
Dahlwitzer Landstraße hergestellt – Maßnahme Fh.1 wird deshalb gestrichen.
In Brandenburg – Gemeinde Hoppegarten wird die Straße als Landesstraße L
339 weitergeführt. Der Gemeinde Hoppegarten ist die Problematik bewusst,
jedoch liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßenwesen
Brandenburg.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Fährverbindung zwischen Rahnsdorf und Müggelheim ist im Zielnetz
Bestandteil einer Hauptroute. Die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
und die Ermöglichung der Nutzung für mobilitätsbehinderte Menschen ist
Bestandteil der Maßnahme Rd.6.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die vorgeschlagene Alternativroute für den Rundweg um den Müggelsee wirft
neue Betroffenheiten auf. Für die lange abgestimmte Trasse entlang des
Mühlenweges wurde eine auch mit den Bürgern abgestimmte
Kompromissvariante zum Ausbau gefunden (Einbau von Verbundpflaster statt
Asphalt), die derzeit realisiert wird.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
- 15 -
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
14
Zu 4.6 -Verbindung Dahme-Radweg R 1 –
Der Forstweg zwischen Müggelbergallee und
Straße zum Müggelturm besitzt eine hohe
Besucherresonanz. Der Dahme-Radweg sollte
über diesen Weg an den Müggelturm angebunden
werden.
Tourismusverein
Treptow-Köpenick
Abwägung
Die genannte Verbindung ist im Zielnetz als auf Forstwegen verlaufende
Hauptroute dargestellt. Die Verbesserung der Befahrbarkeit der
Müggelbergallee und Bestandssicherung der Befahrbarkeit des Forstweges
sind Inhalt der Maßnahmen Kö.23 und Kö.24, welche eine hohe Priorität
besitzen. Auf dem Forstweg werden jedoch immer Nutzungseinschränkungen
im Vergleich zum öffentlichen Straßenland bestehen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Es handelt sich hier um eine grundsätzliche Aussage.
Zu 7. – Abstimmungsprozess
Für den Europaradweg R 1 ist die wegweisende Beschilderung im Jahr 2009
Zu 7.1. - Radfahren im Wald und in öffentlichen
Grünanlagen –
erfolgt. Nach Fertigstellung weiterer Routen des Berliner
Aus touristischer Sicht ist es dringend erforderlich, Fahrradroutenhauptnetzes (RR 9, TR 4 und TR 7) werden auch diese
dass sowohl durch alle öffentlichen Grünanlagen ausgeschildert. In diese Beschilderungen werden auch Grünanlagen und
eine Ausschilderung erfolgt als auch im Zielnetz
Waldgebiete einbezogen, wenn die entsprechenden Routen durch diese
die durch den Wald führenden Radrouten als
verlaufen. Das Grünflächenamt hat bereits auf zahlreichen Wegen das Rad
Fahrradrouten gekennzeichnet werden.
fahren mit Rücksichtnahme auf die Fußgänger gestattet. Grundsätzliche
Aussagen zum Radfahren in Grünanlagen, Kleingartenanlagen und Wäldern
sind im Erläuterungsbericht unter 7.1. benannt. Es muss jedoch beachtet
werden, dass bei Wegen in Grünanlagen, in Kleingartenanlagen oder im Wald
immer Nutzungseinschränkungen im Vergleich zu öffentlichem Straßenland
bestehen (z.B. keine Beleuchtung, kein Winterdienst)
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Zu 7.2. -Bezug zur Lärmminderungsplanung
Die Altstadt Köpenick steht als Gesamtensemble unter Denkmalschutz. 2004
(Altstadt Köpenick)
bis 2008 wurden die Straßen in der Altstadt denkmalgerecht umgebaut.
Das vorhandene Kopfsteinpflaster sollte durch
Einem Ersatz des historischen Pflasters stehen denkmalpflegerische Aspekte
eine andere Befestigungsart ersetzt werden
entgegen. Gerade die historische Gestaltung trägt wesentlich zur Attraktivität
und zur Steigerung der Anziehungskraft für Besucher bei. Aufgrund der
geringen Ausdehnung der Altstadt und den zur Verfügung stehenden
Alternativtrassen ist das Rad fahren auf dem Pflaster zumutbar. Zusätzlich
besteht die Möglichkeit des Rad fahrens im Luisenhain (unter
Rücksichtnahme auf die Fußgänger) sowie der Befahrung der in Asphalt
hergestellten Gleisbereiche der Straßenbahn.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
- 16 -
Lfd. Träger öffentlicher
Nr. Belange
Anregung - Hinweis
Abwägung
14
Zu 8. – Zusammenfassung und Ausblick
Zu ergänzen wären wie auch schon unter Punkt 4
genannt die Wander- und Radwege Wuhle- und
Erpetal sowie der Radwanderweg Müggelsee.
Der Rundweg um den Müggelsee ist als Hauptroute im Konzept enthalten.
Entlang der Wuhle wird eine Nebenroute dargestellt. Ein Radweg entlang der
Erpe ist aus Gründen des Landschaftsschutzes ausgeschlossen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Ausschilderung der Radrouten ist von
besonderer Bedeutung für die bessere
Orientierung und touristische Vermarktung Anwendung deutschlandweiter Standards
Es handelt sich hier um eine grundsätzliche Aussage.
Für den Europaradweg R 1 ist die wegweisende Beschilderung im Jahr 2009
erfolgt. Nach Fertigstellung weiterer Routen des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes (RR 9, TR 4 und TR 7) werden auch diese ausgeschildert. Eine
Ausschilderung ist jedoch erst dann zweckmäßig, wenn der Weg den
Mindestanforderungen an komfortables und verkehrssicheres Rad fahren
gerecht wird. Grundlage für die Beschilderung ist das „Merkblatt zur
wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“, herausgegeben von der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 1998.
Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Tourismusverein
Treptow-Köpenick
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc
- 17 -
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Bauen und Stadtentwicklung
Stadtplanungsamt
Radverkehr / Radwegekonzept als Teilplan der
BEP
Beteiligungsverfahren - Abwägung
Anlage 2c der BA-Vorlage Nr.
/2011
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der Bereichsentwicklungsplanung
Radwegekonzept 2010
Beteiligung der politischen Gremien
Dem BVV-Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wurde das Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 in seiner 17. Sitzung am 07.11. 2007
sowie in seiner 72 . Sitzung am 12.05.2010 in der nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange geänderten Fassung
vorgestellt. Weiterhin hatten die Bezirksverordneten die Möglichkeit, sich im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zu informieren und zu dem
Konzept Stellung zu nehmen.
Die am 07.11.2007 gegebenen Hinweise sind in die Fassung, welche im Mai 2009 der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange
vorgelegt wurde, eingegangen.
In der Sitzung am 12.05.2010 waren folgende Punkte Bestandteil der Diskussion:
Fragesteller Anregung –Hinweis – angesprochene Themen
Antworten Bezirksamt
Abwägung
Mitglieder des BVV-Ausschusses
1
Uferkonzeption – Aufnahme von Uferwegen in das
Radwegekonzept
2
Radverkehrsanlagen Mentzelpark
Radwege entlang der Ufer der den Bezirk durchfließenden Gewässer sind nur
aufgenommen, soweit diese eine Funktion im Netz der Haupt- oder Nebenrouten
erfüllen. Zur Qualifizierung der Uferbereiche im Hinblick auf die Anforderungen des
Naturschutzes, der Landschaftsplanung und der Erholungsnutzung wird im
Bezirksamt eine eigenständige Uferkonzeption erarbeitet.
Im Erläuterungsbericht wird dies entsprechend dargestellt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Die Verbesserung der Befahrbarkeit von Wegen im Mentzelpark ist in Vorbereitung.
Eine bestätigte BPU hierfür liegt vor, die Realisierung erfolgt voraussichtlich 2011.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc
-1-
Fragesteller Anregung –Hinweis – angesprochene Themen
3
4
5
6
7
8
9
10
Antworten Bezirksamt
Abwägung
Schulwegsicherung
Die Schulwegsicherung ist nicht expliziter Bestandteil dieses Konzeptes. Schulen
der Sekundarstufe sind als Quellen und Ziele des Radverkehrs aufgenommen.
Für Grundschüler ist die Nutzung von Gehwegen zum Rad fahren zulässig. Zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit gilt es, Missstände kurzfristig zu beseitigen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Spreetunnel – Maßnahme Rampen wird angezweifelt, ggf. Ziel ist generell die Schaffung einer Nutzungsmöglichkeit für Mobilitätsbehinderte –
auch Fahrtreppe
Der Maßnahmenkatalog wird entsprechend geändert.
Zu viele Prioritäten „hoch“
Die Einordnung als Priorität „hoch“ soll dazu dienen, bei Baumaßnahmen an den
entsprechenden Verkehrsanlagen die Bedingungen für das Rad fahren zu
verbessern und ggf. finanzielle Mittel hierfür zu eruieren. Der Bedarf nach
Verbesserungen der Radverkehrsanlagen im Bezirk ist insgesamt als „hoch“ zu
bewerten. Eine Reduzierung der mit „hoch“ bewerteten Maßnahmen würde zur
Herabwertung gleichfalls wichtiger Maßnahmen führen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Wuhlheide - FEZ
In dem vorliegenden Konzept sind verschiedene Routen durch die Wuhlheide
dargestellt. Die Maßnahme Osw.9 zielt darauf, eine Befahrbarkeit der Wege
sicherzustellen und eine entsprechende Ausschilderung vorzunehmen..
Auf den befestigten Wegen der Wuhlheide ist das Rad fahren unter Rücksichtnahme
auf die Fußgänger bereits zugelassen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Bitte um grobe Schätzung Finanzbedarf
Eine Schätzung des gesamten Finanzbedarfes ist nicht möglich, da Maßnahmen
bisher nicht geplant und auch tlw. nur im Zusammenhang mit Gesamtvorhaben zu
sehen sind. Eine konkrete Abstimmung zum Umfang der Maßnahmen muss jeweils
für den Einzelfall erfolgen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Der Begriff „Radverkehrsanlage“ sollte genauer definiert
Der Begriff Radverkehrsanlage ist in der Präambel des Erläuterungsberichtes
werden.
erklärt. Er umfasst sämtliche für Radfahrer nutzbaren Verkehrsflächen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Maßnahme Mh.1 – Einsehbarkeit muss verbessert werden. Nach örtlicher Prüfung wird der Maßnahmenkatalog entsprechend ergänzt.
Die Forderung nach Verbesserung der Einsehbarkeit wird aufgenommen.
Mh.2 – Maßnahme prüfen – Gehweg Radfahrer frei ?
Die Maßnahme wurde bereits realisiert. Das Rad fahren auf dem Gehweg ist
zugelassen. Der Maßnahmekatalog wird entsprechend korrigiert.–
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc
-2-
Fragesteller Anregung –Hinweis – angesprochene Themen
11
Nsw.3 – Michael Brückner-Straße – Die Maßnahme
müsste um den Sterndamm erweitert werden.
12
Priorisierung der Stadt-Umland-Beziehungen
13
Nsw.6 – Maßnahme ist bereits tlw. umgesetzt
Gäste
1
2
3
4
Antworten Bezirksamt
Abwägung
Die Maßnahme Nsw. 3 umfasst die Herstellung von Querungsmöglichkeiten der
Michael-Brückner-Straße mit Anbindung an die Schnellerstraße, die
Hasselwerderstraße und den Sterndamm.
Zu Schaffung von kurzfristigen Verbesserungen erfolgen derzeit Abstimmungen
zwischen Bezirk und SenStadt VII /VLB.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Eine hohe Priorität der Stadt-Umland-Beziehungen ist gegeben. Radwege nach
Brandenburg sind tlw. bereits vorhanden (z.B. Gosener Damm, Wernsdorfer Straße,
Alter Fischerweg) oder mit hoher Priorität geplant (Alexander-Meißner-Straße,
Fürstenwalder Allee). Im Rahmen der Beteiligung der TÖB wurden auch von den
angrenzenden Umlandgemeinden keine weiteren Verbindungen benannt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Die Aussage ist korrekt, es wurde ein radfahrfreundlicher Belag wurde auf der
Südseite der Oberspreestraße von S-Bahn bis Bärenlauchstraße aufgebracht
Im Maßnahmenkatalog erfolgt eine entsprechende Änderung.
Wurde eine Simulation der Radfahrbeziehungen
durchgeführt ?
Lt. Aussage des bearbeitenden Planungsbüros wurde während der Erstellung des
Konzeptes bürointern eine Simulation durchgeführt.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Der Lückenschluss Kiefholzstraße von Dammweg –
Der benannte Lückenschluss im Netz der Radverkehrsanlagen ist Bestandteil der
Britzer Zweigkanal sollte eine hohe Priorität erhalten.
Maßnahmen Pw. 6, Bsw. 6 und Bsw. 7 . Die Einstufung als Maßnahmen mit mittlerer
Priorität ergibt sich aus Funktion und Verkehrsbelegung der Straße.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Warum keine Maßnahme für die Schöneicher Landstraße? In der Straße ist einseitig ein Radweg vorhanden, daher enthält das Konzept keine
Maßnahme an dieser Straße. Ein zusätzlicher Bedarf ist nicht erkennbar.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Radweg entlang Adlergestell nach Schmöckwitz ist in
Hinweis betrifft nicht das Radwegekonzept sondern die Unterhaltung der
unbefriedigendem Zustand
Verkehrsanlage.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc
-3-
Fragesteller Anregung –Hinweis – angesprochene Themen
5
Es wurde der Wunsch geäußert nach wenigen baulich
angelegten Radwegen – Radfahrer wollen die Fahrbahn
nutzen.
6
Sind kurzfristige Maßnahmen für Bahnhofstraße und
Baumschulenstraße möglich?
7
Maßnahme Fh. 6 Josef-Navrocki-Straße – Freigabe der
Einbahnstraße für Radfahrer ?
Antworten Bezirksamt
Abwägung
Bezüglich der Frage, ob die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn
(Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) oder auf baulich von der
Fahrbahn abgetrennten Flächen erfolgen sollte, vertritt das Bezirksamt TreptowKöpenick die Auffassung, dass beide Systeme gleichberechtigt zu prüfen sind.
Zu dem Thema findet sich eine Textpassage im Erläuterungsbericht / Punkt 8.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Kurzfristige Maßnahmen in diesen Straßen sind nicht möglich – Voraussetzung für
die Umgestaltung des Straßenraumes sind Maßnahmen im übergeordneten
Straßennetz, die den Durchgangsverkehr aus den Ortsteilzentren abziehen und
damit Möglichkeiten für die Neuaufteilung des öffentlichen Raumes schaffen.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Hierbei handelt es sich um eine straßenverkehrsrechtliche Frage, welche
gegenwärtig durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft wird.
Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes.
Nach Vorstellung des überarbeiteten Konzeptes vor dem BVV- Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 12.05.2010 wurde am 22.06.2010
eine Stellungnahme der Bezirksgruppe der Partei Bündnis 90/ Die GRÜNEN in Treptow-Köpenick mit Ergänzungsvorschlägen abgegeben. Aus
der Stellungnahme ergibt sich kein Änderungsbedarf des Konzeptes.
Die Stellungnahme wird folgendermaßen abgewogen:
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Abwägung
Radwegekonzeptes
Adlershof
– viele Kopfsteinpflasterstraßen – Verbesserung der
Befahrbarkeit / Asphaltstreifen
Adlershof
– Adlergestell von Glienicker Weg bis Fennstraße –
Rechte Fahrstreifen als Radfahrstreifen nutzen, im
Wohnbereich evtl. Zweirichtungsradweg, um Querung
Adlergestell zu vermeiden
Die Verbesserung der Befahrbarkeit der Straßen für Radfahrer soll prioritär in den
durch Haupt- oder Nebenrouten betroffenen Straßen erfolgen.
Hauptroute
Derzeitig sind am Adlergestell Radwege vorhanden.
Im Rahmen von Umbau-/ Rückbaumaßnahmen des Adlergestells wird jeweils
einzelfallbezogen eine Veränderung geprüft werden.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc
-4-
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
Altglienicke
– Wegedornstraße zwischen Schönefelder Chaussee und
Ortolfstraße - Radverkehrsanlagen
Altglienicke
– Ortolfstraße – Angebotsstreifen oder Tempo 30
Nebenroute
Das Tiefbauamt plant gegenwärtig den Ausbau der Wegedornstraße zwischen
Schönefelder Chaussee und Ortolfstraße. Die Planung sieht hier Radwege vor.
In der Ortolfstraße ist keine Haupt-oder Nebenroute geplant und es steht nur ein
begrenzter Straßenraum zur Verfügung. Daher ist hier keine Maßnahme im
Radwegekonzept enthalten. Alternativ stehen die Radverkehrsanlagen in der
Schönefelder Chaussee zur Verfügung.
Altglienicke
In der Ewaldstraße ist keine Haupt-oder Nebenroute geplant und es steht nur ein
- Ewaldstraße - Angebotsstreifen oder Tempo 30
begrenzter Straßenraum zur Verfügung. Daher ist hier keine Maßnahme im
Radwegekonzept enthalten. Die Zuführung aus dem Wohngebiet zum S-Bahnhof
Altglienicke kann über Rosestraße – Germanenstraße erfolgen.
Alt-Treptow
Hauptroute
Zwischen Bouchestraße und Elsenstraße ist die Fahrbahndecke der Kiefholzstraße
– Kiefholzstr. zw. Lohmühlen- und Bouchestr. – At.2 – bis
asphaltiert, deshalb ist hier keine Maßnahme zur Verbesserung der Befahrbarkeit
Elsenstraße verlängern, ggf. Fahrradstraße nördlich der
erforderlich.
Elsenstraße (mit Abtrennung der Parkstände auf der
Die Anregungen zur Anordnung einer Fahrradstraße und zur Umgestaltung des
Fahrbahn) Schulweg zur Grundschule Bouchestraße
Straßenraums werden zur Prüfung an die Straßenverkehrsbehörde und das
Tiefbauamt weitergeleitet.
Baumschulenweg
Hauptroute
Die Baumschulenstraße wurde im Rahmen der Lärmminderungsplanung Berlin als
– Baumschulenstraße
Konzeptstrecke untersucht. Die zur Verringerung der Lärmbelastung
Radfahrstreifen in gesamter Baumschulenstraße
vorgeschlagene Umgestaltung des Straßenraumes mit Einschränkungen der
Fahrbahnbreite kann erst erfolgen, wenn durch Vorhaben im übergeordneten Netz
eine Entlastung der Baumschulenstraße erreicht wird. Erst zu diesem Zeitpunkt ist
auch die Anlage von Radfahrstreifen denkbar.
Friedrichshagen
Kreuzung von Das Ziel der Verbesserung der Verkehrsbeziehungen an dem benannten Knoten
- Knoten Fürstenwalder Damm / Dahlwitzer Landstraße /
Hauptrouten
wird durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits seit langem verfolgt.
Schöneicher Str./ Bölschestr. – Asphaltierung,
Gemäß Maßnahme Fh.4 ist eine Umgestaltung der Bölschstraße beabsichtigt. In
Neuordnung Fahrbahnaufteilung mit Berücksichtigung des
diesem Rahmen wird auch der Knotenpunkt mit dem Fürstenwalder Damm und die
Radverkehrs
Anbindung an die Dahlwitzer Landstraße – Schöneicher Straße betrachtet.
Friedrichshagen
Im Müggelseedamm zwischen Charlotte-E.-Pauly-Straße und Werlseestraße sind
– Müggelseedamm von Charlotte-E.-Pauly-Straße bis
RVA aufgrund der örtlichen Situation nicht möglich.
Wasserwerk
Angebotsstreifen markieren
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc
-5-
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Friedrichshagen
– östlicher Abschnitt des Fürstenwalder Damms von den
Sportplätzen bis zum Müggelseedamm – Neubau
Zweirichtungsradweg unter Nutzung eines vorh. Weges
(stadtauswärts)
Friedrichshagen
– Fortsetzung des Radweges über am Goldmannpark bis
Bölschestraße
Friedrichshagen
Hauptroute
– Aßmannstraße – Rahnsdorfer Straße – Fahrradstraße
bei Abmarkierung von Parkständen auf der Fahrbahn
Köpenick
Hauptroute
– Bahnhofstraße – vorgezogene Maßnahme – Aufhebung
der Benutzungspflicht und Tempo 30
Köpenick
– Stellingdamm (zu Kö.9 und 29) – Verbesserung der
Befahrbarkeit
Köpenick
– Müggelheimer Straße
vor Schlossplatz Radweg ergänzen,
von Kiez bis Grüne Trift beidseitige Instandsetzung
Köpenick
– Glienicker Straße – Tempo 30
Hauptroute
Abwägung
Zur Herstellung eines entspr. Radweges laufen derzeit Abstimmungen zwischen
dem Tiefbauamt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Zusammenhang
mit einer am Knoten Fürstenwalder Damm / Müggelseedamm geplanten
Lichtsignalanlage.
In der Straße Am Goldmannpark ist im Konzept keine Haupt- oder Nebenroute
vorhanden. Es handelt sich hier um eine Wohnstraße mit geringer
Verkehrsbelastung, in der das Rad fahren auf der Fahrbahn möglich ist.
Die Anregungen zur Anordnung einer Fahrradstraße und zur Umgestaltung des
Straßenraums werden zur Prüfung an die Straßenverkehrsbehörde und das
Tiefbauamt weitergeleitet.
Aufgrund der starken Verkehrsbelastung in der Bahnhofstraße durch MIV und ÖPNV
wird momentan an der Benutzungspflicht der Radwege festgehalten. Eine
Verringerung des Verkehrs und damit Möglichkeiten für eine Umgestaltung des
Straßenraumes u.a. zugunsten der Radfahrer ergeben sich nach dem Bau der OstWest-Trasse, 1.Abschnitt.
Der Stellingdamm weist nur eine geringe Verkehrsbelastung auf, eine Befahrbarkeit
ist gegeben.
Hauptroute
Der Radweg in Westrichtung vor dem Schloßplatz wurde wegen der vorhandenen
Bushaltestelle auf die Fahrbahn geführt.
Die Hinweise zur Instandsetzung wurden an das Tiefbauamt weitergeleitet.
Hauptroute
In der Glienicker Staße sind Radwege vorhanden (nicht benutzungspflichtig). Eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h besteht abschnittsweise.
Alternativ steht der Radweg entlang der TVO zur Verfügung. Mit der
leistungsfähigen durchgängigen Befahrbarkeit der TVO für den Kfz-Verkehr über
Spindlersfelder Straße – Glienicker Weg wird sich die Verkehrsbelastung der
Glienicker Straße weiter reduzieren. Es ist auch das Ziel des Bezirksamtes, nach
Verkehrsübergabe des ausgebauten Glienicker Weges in der Glienicker Straße eine
Verkehrsberuhigung durch eine Tempo 30 - Anordnung zu erreichen.
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc
-6-
Anregung - Hinweis
Inhalt des
Radwegekonzeptes
Abwägung
Köpenick
– Altstadt – Durchfahrung in Süd-Nord-Richtung über
Schüßlerplatz zulassen (da die im Konzept eingetragene
Route auf Grund der Einbahnstraße Alt-Köpenick nicht in
beide Richtungen möglich ist)
Hauptroute
durch die
Altstadt
Köpenick
Schmöckwitz
– RVA Wernsdorfer Straße von Adlergestell bis Am
Seddinsee und in Gegenrichtung von Am Seddinsee bis
Godbersenstraße ergänzen
Hauptroute
Im Radwegekonzept ist die durch die Altstadt führende Hauptroute entlang der
Straßen Alt-Köpenick – Freiheit dargestellt. Diese Darstellung soll dazu dienen, die
Altstadt Köpenick in das Netz der Fahrradrouten einzubinden. Zur Durchquerung der
Altstadt bieten sich dem Radfahrer verschiedene Möglichkeiten:
• Das Rad fahren in der Altstadt Köpenick ist auf den für den Kfz-Verkehr
zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen entsprechend der
Verkehrsbeschilderung zugelassen. U.a. ist der Schüßlerplatz in Süd-NordRichtung im Mischverkehr befahrbar.
• In der Fußgängerzone der Straße Alt-Köpenick und der Grünstraße ist das
Rad fahren in beide Fahrtrichtungen erlaubt.
• Im Luisenhain ist das Rad fahren unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger
erlaubt.
Die im Konzept dargestellte Hauptroute ist als Bündelung der verschiedenen Wege
zu sehen.
Betrifft Bereich der Maßnahme Sw.5.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung zum Dahme-Radweg wurde die Führung
der Radfahrer im Adlergestell und in der Wernsdorfer Straße untersucht. Aufgrund
der örtlichen Verhältnisse wurde von der Einordnung zusätzlicher
Radverkehrsanlagen in dem Abschnitt Godbersenstraße bis Am Seddinsee
abgesehen und die Empfehlung ausgesprochen, eine zeitlich uneingeschränkte
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen. Teil- und zeitweise besteht
diese Beschränkung bereits. Da die Verkehrsbelastung des Straßenzuges unter
10.000 Kfz/24 h beträgt, sind gesonderte Radverkehrsanlagen nicht erforderlich.
Der Schmöckwitzer Damm dient lediglich der Erschließung der Siedlung
Rauchfangswerder. Es besteht nur ein sehr geringes Rad-und KfzVerkehrsaufkommen, daher wird keine Erforderlichkeit für Rad- oder Schutzstreifen
gesehen.
Schmöckwitz
– Schmöckwitzer Damm Angebotsstreifen
U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc
-7-