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Vorlage zur Beschlussfassung, 11.04.2011, BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, 11.04.2011, BA.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
17.10.15, 17:15
Aktualisiert
27.01.18, 21:56

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin VI. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, BA TOP: 051 / 11.12 Vorlage zur Beschlussfassung Drs.Nr.: VI/1844 Datum 26.05.2011 Gremium BVV Sitzung BVV/VI/051 Beratungsstand Betr.: Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt das Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 als fachlichen Teilplan der bezirklichen Entwicklungsplanung, Fachplan „Öffentlicher Raum und Verkehr“, Teilplan Radverkehr, gemäß BA-Vorlage Nr. 585/2011 (Anlagen 1a-1e). Berlin, den 11.04.2011 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Gabriele Schöttler Bezirksbürgermeisterin VI/1844 Rainer Hölmer Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung Vorlage zur Beschlussfassung vom: 11.04.2011 Seite: 1/103 Anlage 1a der BA-Vorlage Nr. Bereichsentwicklungsplanung für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Fachplan "Öffentlicher Raum und Verkehr" Teilplan Radverkehr Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Erläuterungsbericht Erarbeitung: 7. Dezember 2007 Fortschreibung: 26. April 2010 / 30. September 2010 Auftraggeber: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Stadtplanungsamt Auftragnehmer: SR • Stadt- und Regionalplanung Dipl.-Ing. Sebastian Rhode /2011 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Impressum Auftraggeber: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Stadtplanungsamt Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin Auftragnehmer: SR • Stadt- und Regionalplanung, Dipl.-Ing. Sebastian Rhode, Maaßenstr. 9, 10777 Berlin, Tel. 030 / 2977 6473, E-Mail: mail@sr-planung.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Sebastian Rhode M.Sc. / Dipl.-Ing. Jan Kaiser SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 2 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Präambel Rad fahren ist eine die Umwelt schonende, die Gesundheit fördernde sowie Kosten reduzierende Art der Fortbewegung. Die Förderung des Radverkehrs ist deshalb Teil der Strategie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung. Zur Umsetzung dieser Strategie unternimmt auch der Bezirk Treptow-Köpenick vielfältige Anstrengungen. So wurde in der vorliegenden Unterlage das im Jahr 2007 erarbeitete Radwegekonzept nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange überarbeitet und fortgeschrieben. Im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung soll die erstellte Unterlage als Fachplan „Öffentlicher Raum und Verkehr“ Teilplan Radverkehr Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 durch das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen werden. Das Radwegekonzept befasst sich mit sämtlichen für Radfahrer nutzbaren Verkehrsflächen. Eingeschlossen sind neben fahrbahnunabhängigen Radwegen auch Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn. In der Unterlage ist übergreifend der Begriff Radverkehrsanlagen verwendet worden. Das Radwegekonzept soll in einem späteren Verfahren um konzeptionelle Überlegungen zu Fahrradabstellanlagen und zu einer fahrradfreundlichen Infrastruktur ergänzt werden. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 3 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung 6 2. Methodik 7 2.1 Radverkehrsanlagen im Bestand 7 2.2 Quellen und Ziele 8 2.3 Wunschliniennetz und Zielnetz 11 2.4 Abstimmungen 12 2.5 Zusammenstellung der Konfliktpunkte und Konfliktanalyse 12 2.6 Maßnahmenplan und Maßnahmenkatalog mit Dringlichkeitsreihung 12 3. Zielnetz 13 4. Konfliktpunkte 15 4.1 Spreetunnel Friedrichshagen 15 4.3 Querung S-Bahn und Görlitzer Bahn im Grünauer Forst 17 4.4 Querung Wasserwerk Johannisthal 18 4.5 Verbindung am Heidekampgraben im Ortsteil Plänterwald 19 4.6 Verbindung Dahmeradweg – Europaradweg R1 19 4.7 Nördlicher Uferweg Langer See 20 4.8 Querung Britzer Zweigkanal zur Süd-Ost-Verbindung 21 4.9 Landschaftspark Flugfeld Johannisthal 21 4.10 Konflikte im vorhandenen Straßennetz 22 5. Analyse der Unfallstatistik 25 6. Maßnahmen 27 7. Abstimmungsprozess 28 7.1 Rad fahren im Wald, in öffentlichen Grünanlagen und in Kleingartenanlagen 28 7.2 Bezug zur Lärmminderungsplanung 29 SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 4 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 8. Zusammenfassung und Ausblick 30 Quellenverzeichnis 32 Zugehörige Unterlagen: Planverzeichnis Quellen und Ziele des Radverkehrs / Wunschliniennetz Zielnetz mit Haupt- und Nebenrouten Maßnahmenplan Maßnahmenkatalog SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 5 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 1. Aufgabenstellung Ausgehend von der "Radverkehrsstrategie für Berlin", die am 2. Nov. 2004 vom Senat von Berlin beschlossen wurde, wird für den Bezirk Treptow-Köpenick ein Radwegekonzept erarbeitet. Das Radwegekonzept unterstützt die Ziele der Radverkehrsstrategie u. a. zur Steigerung des Radverkehrsanteils, zur Verknüpfung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zur Senkung der Unfallzahlen. Ziel ist es, alle maßgeblichen Quellen und Ziele des Radverkehrs in das Radwegenetz zu integrieren, dabei sind die vorhandenen bzw. die geplanten Radwege und Radrouten untereinander zu verknüpfen. Direkte, bequeme und sichere Verbindungen für den Radverkehr sollen überall verfügbar sein: auf Haupt- und Nebenrouten, auf Verkehrsstraßen, in den Zentren, den Wohn- und Arbeitsstättengebieten sowie in den Naherholungsräumen der Stadt. Um die Stärke des Fahrrads als schnelles und flexibles Verkehrsmittel der kurzen Wege zur vollen Geltung zu bringen, muss das Radverkehrsnetz dicht geknüpft sein. Das Radwegekonzept untersucht den touristischen und den Alltagsradverkehr. Dabei werden auf der Grundlage der ermittelten Quellen und Ziele des Radverkehrs ein Wunschliniennetz und daraus das Zielnetz entwickelt. Mit dem Zielnetz werden die Konflikte auch im Hinblick auf die Unfallstatistik bewertet, die erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Der Bezirk Treptow-Köpenick ist prädestiniert zum Fahrrad fahren. Neben den zahlreichen touristischen Zielen wie das Naherholungsgebiet um den Müggelsee, Strandbäder und Sporteinrichtungen gibt es bedeutende Ziele für den Alltags-Fahrradverkehr: Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin in Adlershof, die Stadt für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien, die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Charakteristisch sind auch die städtebaulichen Strukturen mit Gründerzeitvierteln, Geschosswohnungsbauten der 1930er-Jahre, Q3A- und WBS70-Wohngebäuden sowie weitläufigen Einfamilienhausgebieten. Die topografischen Strukturen mit Seen, Flüssen und Bahntrassen gliedern den Bezirk stark und prägen das Verkehrswegenetz. In der Erarbeitung des Radwegekonzeptes sind die Nachbarn (Bezirke und Landkreise) einbezogen worden, um die Verbindungen zu stärken. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 6 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 2. Methodik Für die Erarbeitung des Radwegekonzeptes sind folgende Arbeitsschritte durchgeführt worden: 1. Auswertung der vorhandenen Bestandsaufnahme zu den Radverkehrsanlagen im Bestand 2. Zusammenstellung der Quellen und der Ziele des Radverkehrs 3. Erstellung eines Wunschliniennetzes und Erarbeitung des Zielnetzes 4. Abstimmung des Wunschlinien- und des Zielnetzes innerhalb des Bezirkes sowie mit Nachbarbezirken, dem Senat und Nachbarlandkreisen 5. Zusammenstellung der Konfliktpunkte und Konfliktanalyse 6. Analyse der vorhandenen Unfallstatistik 7. Maßnahmenkatalog mit Dringlichkeitsreihung 8. Fortschreibung nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange 2.1 Radverkehrsanlagen im Bestand Grundlage einer Bestandsanalyse hinsichtlich der Radverkehrsanlagen bildete eine Übersicht zu Bestand und Planungen von Radwegen im Bezirk Treptow-Köpenick (Stand: September 2006). Darin werden Radverkehrsanlagen differenziert nach: • Radweg, baulich vorhanden, benutzungspflichtig • Radweg, baulich vorhanden, nicht benutzungspflichtig • Gemeinsamer Fuß- und Radweg • Gehweg, Radfahrer frei • Radfahrstreifen, benutzungspflichtig • Radfahrstreifen, nicht benutzungspflichtig • Radwege in Bau bzw. Planung Radverkehrsanlagen im Bestand stellen ein wesentliches Fundament in der Erarbeitung eines integrierten Radwegekonzeptes dar. Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden folgende, für den Bezirk Treptow-Köpenick geltende Besonderheiten analysiert. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 7 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 1. Entlang überbezirklicher Hauptverkehrstraßen (z. B. Köpenicker Landstraße, MichaelBrückner-Straße, Adlergestell und Am Treptower Park) gibt es in weiten Teilen Radverkehrsanlagen. Unzureichend sind dabei Querungsmöglichkeiten und eine Integration in vorhandene Querverbindungen. 2. Auffällig ist der Bestand an baulich vorhandenen Radwegen, die jedoch nicht benutzungspflichtig sind. So entspricht beispielsweise der baulich vorhandene, aber nicht benutzungspflichtige Radweg im südlichen Abschnitt der Ortolfstraße einem adäquaten Standard an Radverkehrsanlagen. Ein erkennbarer Zusammenhang zwischen Qualität der Radwege und Benutzungspflicht besteht nicht. 3. Benutzungspflichtige Radwege sind in der Regel mit einem ausreichenden Standard versehen. Defizite gibt es in Kreuzungsbereichen, da oft nicht alle möglichen Routenverläufe (im Zuge einer Furt) markiert sind. Vorhandene Radverkehrsanlagen bedürfen weiterhin einer Bestandspflege und Überprüfung der aktuellen Anforderungen an den Radverkehr. So weist z. B. der benutzungspflichtige Radweg im Adlergestell zwischen S-Bhf. Adlershof und Köpenicker Straße erhebliche Defizite bezüglich der Anforderungen an regelgerechte Radverkehrsanlagen auf. 4. Die Anbindung der S- und Regionalbahnhöfe durch Radverkehrsanlagen ist unzureichend. Insbesondere Bahnunterführungen und Querungsmöglichkeiten im Bahnhofsbereich weisen Konfliktpotential aufgrund räumlicher Engpässe auf. Darüber hinaus ermöglichen einige Bahnhöfe keinen barrierefreien Zugang. 5. Der Einsatz von Radfahrstreifen/ Schutzstreifen ist im Bezirk noch stark unterrepräsentiert. Möglichkeiten zur Implementierung sind vor Ort zu prüfen. Erfahrungen bereits angelegter Radfahrstreifen (z. B. Teile der Kiefholzstraße) sind zu analysieren und können als Vorbildfunktion wirken. 6. Rad fahren auf Gehweg frei ist ebenfalls eine typische Radfahrersituation im Bezirk. In weiten Teilen läuft dies konfliktfrei ab und ist dem Bedarf angemessen. In ausgewählten Teilbereichen (z. B. Westseite der Wendenschloßstraße) ist über Alternativen nachzudenken. 7. Rad fahren auf einseitig angelegten Radwegen, die in beide Richtungen freigegeben sind, ist im Bezirk ebenfalls vorzufinden. Hier sind erhebliche Defizite hinsichtlich der Querungsmöglichkeiten und Anbindung an das Straßennetz zu verzeichnen (z. B. entlang des Müggelheimer Damms). Die Bestandsanalyse der vorhandenen Radverkehrsanlagen repräsentiert im Rahmen des Radwegekonzeptes nicht nur ein detailliertes Bild über vorhandene Radverkehrsanlagen, sondern zeigt zugleich Defizite in der bestehenden Nutzung und Konfliktpunkte im integrierten Verkehr. Diese Mängel gilt es im Rahmen des Konzeptes zu beheben. 2.2 Quellen und Ziele Die wesentlichen Quellen und Ziele entsprechen in der Regel denen des Kfz-Verkehrs. Im Einzelnen geht es um Wohngebiete, Schulen, größere Einkaufsgebiete, Konzentrationen von SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 8 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Arbeitsstätten, Verwaltungen, Bahnhöfen, Sport- und Erholungsanlagen sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer haben auch Fahrradfahrer das Recht, möglichst komfortabel und sicher das Verkehrsnetz zu nutzen. Radfahrer reagieren auf Umwege empfindlicher als Autofahrer. Die Ziele des Radverkehrs liegen flächendeckend in allen Straßen auf beiden Seiten. Gleichzeitig müssen die Hauptquellen und -ziele des Radverkehrs möglichst direkt, sicher und attraktiv verbunden werden. Die für das Erstellen des Radwegekonzeptes relevanten Quellen und Ziele wurden tabellarisch erfasst und im Plan "Wunschliniennetz" verortet. Alle Quellen und Ziele, die im Plan verortet sind, tragen eine Kennziffer, so dass eine direkte Zuordnung zur tabellarischen Auflistung möglich ist. Entstehen durch mehrere dicht beieinander liegende Quellen und Ziele Häufungen an einem Ort, sind sie zu Agglomerationen zusammengefasst und dargestellt worden. Als Quellen und Ziele des Radverkehrs wurden folgende Bereiche definiert: Schwerpunkt Wohnen Grundlage für die Schwerpunkte Wohnen bilden blockbezogene Angaben zur Bevölkerungsdichte (vgl. SenStadt 2005). Dargestellt ist jeweils der Schwerpunkt des Wohnens. Regional- und S-Bahnhöfe, Personenfähren Die Regional- und S-Bahnhöfe sind ausnahmslos Quellen und Ziele des Radverkehrs. Bei den Fährstationen wird unterschieden nach ganzjährigem bzw. nicht ganzjährigem Betrieb. Kultur und Freizeit Unter dem Titel "Kultur und Freizeit" wurden die bedeutsamen Sehenswürdigkeiten, Bühnen, Museen, Bäder und Sportanlagen sowie ausgewählte Kinos und Bibliotheken erfasst. Insgesamt sind 79 Einrichtungen und Orte aufgenommen worden. Gewerbe und Dienstleistung Zu "Gewerbe und Dienstleistungen" sind 36 Gewerbestandorte und Dienstleistungseinrichtungen des Bezirkes erfasst worden, die zeichnerisch jedoch zusammen gefasst dargestellt werden. Planungsvorhaben wurden nur bei absehbarer Inbetriebnahme berücksichtigt. Grundlage der Erhebung sind Angaben der Wirtschaftsförderung des Bezirkes aus dem Jahr 2006. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 9 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Bildung Unter "Bildung" sind Oberschulen, Volkshochschulen und weiterführende Bildungseinrichtungen wie z. B. Fachhochschulen und Universitäten erfasst worden. Die Schulen sind mit Anschrift und Schülerzahl aufgenommen worden. Diese Einrichtungen haben i. d. R. eine hohe Bedeutung für den Radverkehr. Grundlage der Erhebung der Schulstandorte war das Verzeichnis der Berliner Schulen (vgl. Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2007) Die Grundschulen sind nicht als Quellen und Ziele des Radverkehrs erfasst worden, da der Radfahreranteil erfahrungsgemäß sehr gering ist. Empfohlen wird, erst ab der 5. Klasse, nach Absolvieren der Radfahrerprüfung, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Darüber hinaus ist der Einzugsbereich der Grundschulen räumlich begrenzt, meist liegen die Grundschulen innerhalb des Nebenstraßennetzes und/oder in Tempo-30-Zonen. Zu berücksichtigen ist auch, dass Kinder bis 8 Jahre (2./3. Klasse) auf dem Gehweg fahren müssen, Kinder bis 10 Jahre (4./5. Klasse) dürfen auf dem Gehweg fahren. In der Übersichtstabelle sind die Grundschulen jedoch erfasst. Einzelhandel / Ladenstraßen In der Kategorie "Einzelhandel/Ladenstraßen" wurden Einkaufszentren mit ihren Verkaufsflächen sowie Ladenstraßen mit Angabe der Straßenverläufe aufgenommen. Die Darstellung im Plan erfolgt punktuell und linear. Fachmarktzentren wurden nicht erfasst, weil sie als Quelle und Ziel des Radverkehrs keine Bedeutung haben. Grundlage der Erhebung sind Angaben der Wirtschaftsförderung des Bezirkes und der Ladenstraßenatlas Treptow-Köpenick (2007). Behörden Als "Behörden" sind das Rathaus Köpenick sowie die Bürger-, Finanz- und Wohnungsämter erfasst worden. Hier wird u. a. das Ziel verfolgt, die Vorbildfunktion bürgerfreundlicher Ämter zu verbessern, in dem die Anbindung an das Radwegenetz optimiert wird. Historischer Ortsteil Die historischen Ortsteile Altglienicke, Alt-Rahnsdorf, Bohnsdorf, Friedrichshagen, Kietz, Müggelheim, Wilhelmshagen und Schmöckwitz sind als Zentren der jeweiligen Ortsteile dargestellt. Camping Aufgrund ihrer Bedeutung für den Radverkehr sind die im Jahr 2007 vorhandenen Campingplätze erfasst worden, Hotels und Pensionen dagegen nicht. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 10 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Krankenhaus Die beiden Krankenhausstandorte DRK-Kliniken Köpenick und Hedwigshöhe sind mit einem eigenen Symbol dargestellt. Anbindung Nachbarn Im Bereich der Nachbarbezirke Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf sowie der Nachbarlandkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Dahme-Spreewald, die unmittelbar an den Bezirk Treptow-Köpenick angrenzen, wurden als Quellen und Ziele die Schwerpunkte Wohnen, die Haltepunkte der S- und Regionalbahn sowie der im Bau befindliche Flughafen Berlin-Brandenburg-International aufgenommen. Damit werden die überbezirklichen Verbindungen, die für den Radverkehr bedeutsam sind, berücksichtigt. 2.3 Wunschliniennetz und Zielnetz Die definierten Quellen und Ziele des Radverkehrs wurden im Plan "Wunschliniennetz" verortet und zu Agglomerationen zusammengefasst. Diese Punkte wurden mit direkten Linien untereinander verbunden. Auf diese Weise entstanden die aus Sicht der Radfahrer idealen Verbindungen. Gleichzeitig wurde deutlich, wo wesentliche Barrieren die Direktverbindung verhindern (z. B. Gewässer und Bahntrassen). In einem zweiten Schritt sind die fixen Punkte eingetragen worden, die zur Überwindung der Barrieren zur Verfügung stehen, wie z. B. Brücken, Fähren oder Querungen von Bahntrassen. Die Wunschlinien werden jetzt über diese Punkte geführt. Das Wunschliniennetz wurde im nächsten Schritt auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz umgelegt, hieraus entstand das Zielnetz der Haupt- und Nebenrouten. Dabei wurden vorhandene Radverkehrsanlagen und Radrouten berücksichtigt. Ziel ist ein integratives Netz, das bezirkliche Ansprüche an den Radverkehr erfüllt, aber auch in die Stadt Berlin eingebunden ist sowie Verbindungen zu den Nachbargemeinden darstellt. Das Berliner Fahrradroutenhauptnetz stellte in diesem Zusammenhang eine besondere richtungweisende Grundlage dar. Relevant sind dabei die Radialrouten RR 9, RR 10, TR 4, TR 7, TR 8, sowie die überregionalen Radfernwanderwege Europaradweg R1, Dahmeradweg, der noch in Planung befindliche Spreeradweg und der Berliner Mauerweg. Planungsgrundlage ist die Bezirkskarte von Treptow-Köpenick im Maßstab 1:20.000 mit den bestehenden und geplanten Radverkehrsanlagen (Stand: Sep. 2006). SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 11 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 2.4 Abstimmungen Das Wunschliniennetz ist am 8. Okt. 2007 mit den Fachämtern des Bezirksamtes TreptowKöpenick, den Nachbarbezirken, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Ref. VII B sowie mit den Nachbarlandkreisen abgestimmt worden. Am 23. Okt. 2007 fand eine Beratung mit dem Forstamt Köpenick statt. Der Planungsstand wurde am 7. Nov. 2007 im BVVAusschuss für Stadtplanung und Verkehr vorgestellt und erörtert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fanden im Mai 2009 statt. Einbezogen waren auch Nachbarbezirke, Nachbarlandkreise sowie Vereine. Eine Vielzahl von Hinweisen, welche im Rahmen der Beteiligung gegeben wurden, sind in das fortgeschriebene Konzept eingegangen, welches am 12. Mai 2010 nochmals dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der BVV vorgestellt wurde. 2.5 Zusammenstellung der Konfliktpunkte und Konfliktanalyse Nach Umlegung des Wunschliniennetzes auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz wurde im folgenden Schritt geprüft, 2.6 • inwieweit vorhandene Straßen und Wege für den Radverkehr geeignet sind, • wo es neue Wegeverbindungen geben sollte oder • wo bestehende Wegeverbindungen umgebaut bzw. • im Rahmen einer Bestandsentwicklung verbessert werden sollten. Maßnahmenplan und Maßnahmenkatalog mit Dringlichkeitsreihung Im Ergebnis dieser Prüfung wurde der Maßnahmenplan erarbeitet, in dem die Hauptrouten des Zielnetzes übernommen und in Abschnitte mit Maßnahmen hoher (rot) und mittlerer (gelb) Priorität dargestellt sind. Die Streckenabschnitte des Hauptroutennetzes, für die keine Maßnahme erforderlich ist, wurden mit einer grünen Signatur dargestellt. Von den Nebenrouten des Zielnetzes sind nur die Abschnitte dargestellt, für die Maßnahmen empfohlen werden. Maßnahmen an Nebenrouten haben aufgrund ihrer geringeren Bedeutung maximal mittlere Priorität. Alle Abschnitte, für die Maßnahmen empfohlen werden, sind mit einer Kennung versehen, die sich aus der Abkürzung des Ortsteils (z. B. Fh. für Friedrichshagen) und einer fortlaufenden Nummerierung ergibt. Es wurden Maßnahmen definiert, die für die Realisierung des Zielnetzes erforderlich sind. Entlang der im Zielnetz enthaltenen Haupt- und Nebenrouten ist nicht zwangsläufig die Herstellung von Radverkehrsanlagen notwendig. Die Belange des Radverkehrs sind dort jedoch entlang der Routen besonders zu beachten. Die Maßnahmen sind im Maßnahmenkatalog aufgeführt. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 12 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 3. Zielnetz Das Wunschliniennetz stellt aus Sicht des Radfahrers die Idealverbindung zwischen Quelle und Ziel einer Fahrradfahrt dar. Ein wesentlicher Arbeitschritt zur Erarbeitung des Radwegekonzeptes für den Bezirk Treptow-Köpenick ist das Umlegen des Wunschliniennetzes auf das Straßen- und Wegenetz und im Ergebnis die Festlegung eines Zielnetzes. Folgende Kriterien wurden in diesem Arbeitsprozess berücksichtigt: • Bestand und Integration der vorhandenen Radverkehrsanlagen, sowie Planungsstand von Radverkehrsanlagen (Sep. 2006) • Räumliche Konzentration der definierten Quellen und Ziele • Integration des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Tangentialrouten TR 7 und TR 8 sowie Radialrouten RR 9 und RR 10) • Integration der touristischen Radwanderwege bzw. Radfernwege (Europaroute R1, Dahmeradweg, sowie Route nördlich des Müggelsees) und des Berliner Mauerweges • Anbindung aller Bahnhöfe des ÖPNV und SPNV • Anbindung der an den Bezirk angrenzenden Bezirke und Landkreise • Auswertung von Befahrungen zwischen Juli 2007 und Juli 2010. Im Rahmen einer Qualifizierung wurde das Zielnetz in ein Hauptroutennetz und in ein Nebenroutennetz definiert. Das Hauptroutennetz besteht aus Tangentialen und Radialen, die miteinander verbunden sind. Die Hauptverbindungen zwischen Agglomerationen von Quellen und Zielen sind dabei erfasst. Das Hauptroutennetz weist eine eigenständige netzgebundene Radwegeführung auf. S-Bahnhöfe und Bahnhöfe des Regionalverkehrs sind dabei flächendeckend erfasst. Die Radwegeverbindungen in die Nachbarbezirke und in die angrenzenden Brandenburger Landkreise sind dabei gegeben. Das Hauptroutennetz erfasst ca. 96 % des Hauptstraßennetzes im Bezirk Treptow-Köpenick. Die im Bezirk Treptow-Köpenick liegenden Abschnitte des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes sind zu ca. 98 % integriert. Das Nebenroutennetz repräsentiert Verbindungsstücke im bestehenden Hauptroutennetz und ist somit kein eigenständiges Netz. Nebenrouten können vielerorts als Expressrouten und Schleichwege charakterisiert werden und erfüllen oft einen höheren Freizeitwert. Grundsätzlich kann mit einer Klassifizierung in Haupt- und Nebenroutennetz nicht eine Unterteilung in Alltags- und Freizeitverkehr vorgenommen werden. Die Grenzen zwischen Alltags- und Freizeitverkehr sind als fließend zu bewerten und somit im Zielnetz nicht klassifizierbar. Die Radwegeführung durch Bereiche der Berliner Forsten ist teilweise unter Einschränkungen dargestellt, da witterungsbedingte Umstände und Forstarbeiten einen barrierefreien Fahrradverkehr beeinträchtigen können. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 13 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Radwege entlang der Ufer der den Bezirk durchfließenden Gewässer sind nur aufgenommen, soweit diese eine Funktion im Netz der Haupt- oder Nebenrouten erfüllen. Zur Qualifizierung der Uferbereiche im Hinblick auf die Anforderungen des Naturschutzes, der Landschaftsplanung und der Erholungsnutzung wird im Bezirksamt eine eigenständige Uferkonzeption erarbeitet. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 14 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 4. Konfliktpunkte Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat mit Beschluss Nr. 609/06 vom 10. Oktober 2006 die Abteilung Bauen und Stadtentwicklung beauftragt ein Radwegekonzept zu entwickeln. Dabei sind mehrere Konfliktpunkte benannt worden, die vorrangig zu prüfen waren und für die Lösungsvorschläge zu erarbeiten waren. Diese in Kapitel 4 aufgeführten Konfliktpunkte stellen lediglich eine Auswahl von im Bezirk vorhandenen Schwerpunkten für den Radverkehr dar. Soweit sie Bedeutung für das Zielnetz haben, werden sie in den Maßnahmenplan und Maßnahmenkatalog aufgenommen. In diesen Unterlagen sind sämtliche zur Ertüchtigung des Zielnetzes erforderlichen Maßnahmen enthalten. 4.1 Spreetunnel Friedrichshagen Konflikt Der 1926 errichtete Spreetunnel ist aufgrund der Treppenanlage nur für Fußgänger nutzbar, die Tunnelsohle liegt rund acht Meter unter Straßenniveau. Ziel Ziel ist es, eine barrierefreie Verbindung zu schaffen, die nicht nur für Radfahrer, sondern auch für mobilitätseingeschränkte Fußgänger sowie für Rollstuhlfahrer eine dauerhafte Verbesserung darstellt. Lösungsvorschlag Mit der Zielstellung entfällt die Einrichtung einer "Kinderwagenrampe", die nur für Radfahrer und Personen mit Kinderwagen eine Erleichterung bedeuten würde. Aufgrund der laufenden Betriebskosten und der Störanfälligkeit kann auch die Errichtung von Aufzügen an beiden Zugängen des Spreetunnels nicht empfohlen werden. Nur mit der Errichtung von Rampenanlagen könnte dauerhaft eine Verbesserung der Durchwegung hergestellt werden. Allerdings sind die Rampen mit 6 % Neigung und einer Folge von 1,5 m langen Absätzen auf 5,0 m Rampelänge sehr flächenintensiv. Insgesamt beträgt die Länge einer Rampe rund 170 m, also ein Vielfaches der Tunnellänge. Den wesentlichen Vorteilen einer verbesserten Verbindungsfunktion und attraktiveren touristischen Erschließung stehen die mit dem Bau verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft gegenüber. Unter realistischer Betrachtung entfällt daher auch diese Variante. Das Ziel der Schaffung einer barrierefreien Verbindung unter der Spree soll jedoch in dem vorliegenden Konzept aufgrund der Bedeutung im Zielnetz weiterhin benannt werden. Die Maßnahme ist unter Fh.7 und Kö.26 im Maßnahmenkatalog enthalten. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 15 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Bedeutung im Zielnetz Der Spreetunnel ist ein zentrales Verbindungselement im Hauptroutennetz. Insbesondere die Verbindung zwischen dem Europaradweg R1 und dem Ortsteil Friedrichshagen ist dabei hervorzuheben. 4.2 Querung Müggelspree Rahnsdorf Konflikt Zwischen Rahnsdorf und Müggelheim kann die Müggelspree nur während der Saison mittels Fähre, die im 60-Minuten-Takt verkehrt, überquert werden (F 24).1 Die Hauptroute führt nördlich der Müggelspree von der Fürstenwalder Allee kommend über Mühlenweg, Dorfstraße und Kruggasse zur Fähre F 24 und führt südlich der Müggelspree weiter über die Straße Zur Fähre bis zum R1. Die Mitnahme von Fahrrädern auf der Fähre ist nur eingeschränkt möglich. Der für Radfahrer mögliche Umweg über die weiter östlich gelegene Triglawbrücke beträgt rund 6 km. Ziel Es soll eine barrierefreie, ganzjährig nutzbare Verbindung geschaffen werden. Lösungsvorschlag Der Bau einer barrierefreien Brücke über die Müggelspree für Fußgänger und Radfahrer wurde geprüft. Hierfür erfolgten außerhalb dieser Konzeption die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie, einer Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie eine Visualisierung. Die Untersuchungen führten zu dem Ergebnis, dass die Sicherung der Durchfahrtshöhe für die Schifffahrt und die Herstellung von barrierefreien Zugängen mit erheblichen Eingriffen in die örtliche Situation und hohen Kosten verbunden ist. Alternativ wäre daher zu überlegen, ob die Fähre auch in den Wintermonaten verkehren könnte. Somit wäre eine ganzjährige Querungsmöglichkeit hergestellt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit ein dichterer Fahrplantakt eine attraktivere Verbindung zwischen Rahnsdorf und Müggelheim darstellt. Auch sollte geprüft werden, ob die Fährverbindung barrierefrei umgerüstet werden kann. Die Maßnahme ist unter Rd.6 im Maßnahmenkatalog enthalten. 1 Die Fährlinie F24 fährt zwischen Spreewiesen in Müggelheim und Kruggasse in Rahnsdorf. Sie verkehrt nur in der Saison von Dienstag bis Sonntag. Die Fähre verfügt über unterschiedliche Einstiegshöhen und kann von Rollstuhlfahrern nur mit fremder Hilfe benutzt werden. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 16 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Bedeutung im Zielnetz Die Querung der Müggelspree im Bereich Rahnsdorf ist Bestandteil des entwickelten Hauptroutennetzes und stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Ortteilen Rahnsdorf und Müggelheim dar. 4.3 Querung S-Bahn und Görlitzer Bahn im Grünauer Forst Konflikt Der Übergang über die Trasse der S-Bahn und der Görlitzer Bahn im Grünauer Forst zwischen Jagen 66 und Alter Radelander Weg ist geschlossen worden. Damit kann die Bahntrasse auf 3,6 km Länge nicht gequert werden und stellt eine erhebliche Barriere dar Die Querung ist erforderlich, um den Verlauf des RR 10 über den Sandbacher Weg zu verlängern und durch den Grünauer Forst über die Görlitzer Bahn zum Alten Radelander Weg zu führen. Über den Alten Radelander Weg führt die Hauptroute nach Eichwalde und schließt dort in der Bahnhofstraße an das Netz der AG Süd an (Route 5, Fließe- und Hügelroute). Von dem wieder herzustellenden Bahnübergang aus führt eine Nebenroute geradeaus zur "Bammelecke" am Langen See. Diese Route hat für den Freizeitverkehr eine hohe Bedeutung, weil sie die kürzeste Verbindung zwischen Bohnsdorf und dem Langen See darstellt und frei von Kfz-Verkehr ist. Alternativ kann die Bahntrasse nur im Verlauf des weiter nördlich gelegenen Kablower Weges gequert werden. Eine Routenführung über Dahmestraße und Kablower Weg wird auf Grund der längeren Strecke und der Parallelführung zum KfzVerkehr nicht empfohlen. Für die Strecke zwischen Schulzendorfer Straße und Adlergestell ist die Führung des Radverkehrs unzureichend (Maßnahme Gr.1). Ziel Herstellung eines Bahnüberganges für Fußgänger und Radfahrer über S-Bahn und Görlitzer Bahn auf dem Streckenabschnitt zwischen Kablower Weg im Norden und Waldstraße im Süden. Lösungsvorschlag / Sachstand September 2010 Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 19. Feb. 2010 zur Schienenanbindung Ost Flughafen BBI verpflichtet die DB AG, einen Übergang über die Görlitzer Bahn herzustellen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig (Stand: September 2010). Die Maßnahme ist unter Gr.1 im Maßnahmenkatalog enthalten. Bedeutung im Zielnetz Die Querung der S-Bahn und Görlitzer Bahn ist Bestandteil des entwickelten Hauptroutennetzes und folgt zudem der Berliner Hauptroute RR 10. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 17 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 4.4 Querung Wasserwerk Johannisthal Konflikt Es fehlt eine Wegeverbindung zwischen Johannisthaler Chaussee und Sterndamm, die parallel zum Berliner Mauerweg bzw. zum Königsheideweg verläuft. Ziel Ziel ist es, das Gelände des Wasserwerks im südlichen Bereich zu queren und die entsprechenden Anbindungen im Bereich der "Kolonie Buckersberg" westlich des Wasserwerkes bzw. im Bereich der "Kolonie am Hederichweg" östlich des Wasserwerkes zu schaffen. Lösungsvorschlag Während der Erarbeitung der Radverkehrskonzeption ist am 6. Okt. 2007 verordnet worden, dass die "Inanspruchnahme eines maximal 10 Meter breiten, parallel zur südlichen Grenze des Schutzgebietes verlaufenden Geländestreifens zur Anlage eines kombinierten Rad- und Fußweges" zulässig ist.2 Diese Lösung ist zu unterstützen, da die Querung am Südrand des Wasserwerkgeländes am konfliktärmsten ist. Dabei ist zu prüfen, inwieweit verpachtete Gartenflächen in den beiden angrenzenden Kolonien in Anspruch genommen werden müssen. Die Fortsetzung der Wegeverbindung nach Westen über Heideweg und Ligusterweg ist ohne weitere Maßnahmen möglich. Die Maßnahme ist unter Jt.6 im Maßnahmenkatalog enthalten. Bedeutung im Zielnetz Die Querung des Wasserwerkes Johannisthal ist Bestandteil des Nebenroutennetzes und stellt eine wichtige West-Ost Verbindung auf der Nordseite des Teltowkanals dar. 2 § 6 Nr. 6 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Wasserwerk Johannisthal vom 12. Sep. 2007 (GVBl. Nr. 24, S. 340) SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 18 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 4.5 Verbindung am Heidekampgraben im Ortsteil Plänterwald Konflikt Es fehlt eine Querverbindung zwischen Mauerweg und Treptower Park. Ziel Im Bereich des Heidekampgrabens soll, weil hier die Unterquerung der S-Bahntrasse gewährleistet ist, eine öffentliche Wegeverbindung hergestellt werden, die für Radfahrer nutzbar ist. Im Planwerk Südostraum Berlin (2001) ist eine Durchwegung vorgesehen. Im Flächennutzungsplan von Berlin (2004) ist für den Bereich der angrenzenden Kleingartenkolonien Wohnbauflächen und entlang des Heidekampgrabens eine Grünverbindung dargestellt. Lösungsvorschlag Im Zielnetz werden Hauptrouten in der Karpfenteichstraße und im Dammweg dargestellt. Langfristig wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele des Flächennutzungsplans die Herstellung der Wegeverbindung entlang des Heidekampgrabens empfohlen. Diese Verbindung ist als Nebenroute dargestellt, da sie aufgrund der Flächenverfügbarkeit und aufgrund der Engstelle bei der Unterquerung der Bahn nur begrenzte Kapazitäten hat. Die Maßnahme ist nicht im Maßnahmenkatalog enthalten, da ihre Realisierung erst mit Umnutzung der Kleingartenanlage realistisch ist. Bedeutung im Zielnetz Die Verbindung am Heidekampgraben ist eine Nebenroute im Zielnetz. 4.6 Verbindung Dahmeradweg – Europaradweg R1 Konflikt In der Kämmereiheide besteht in Verlängerung der Müggelbergallee nur ein bedingt fahrradtauglicher Weg als Verbindung zur Straße am Müggelturm. Der Weg ist mit grobem Schotter befestigt und seine Befahrbarkeit abhängig von Witterung und Belastung durch Forstfahrzeuge. Ziel Herstellung einer fahrradtauglichen Verbindung zwischen den Europaradweg R1 und dem Dahmeradweg Lösungsvorschlag Für den Abschnitt der Müggelbergallee zwischen Müggelbergplatz und Forst wird empfohlen, in der Fahrbahnmitte das Großsteinpflaster durch eine 3,0 m breite Asphaltdecke zu ersetzen. Die Randstreifen, die dem ruhenden Verkehr dienen und mit Kopfsteinpflaster befestigt SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 19 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht sind, bleiben unverändert. Damit wird die Versickerung des Niederschlagwassers gewährleistet und das Ortsbild weniger beeinträchtigt. Die Verbesserung des Fahrbahnbelages soll in erster Linie den Fahrradverkehr erleichtern, dient aber auch einer Minderung des durch KfzVerkehr verursachten Lärms. Der Forstweg zwischen Müggelbergallee und Straße zum Müggelturm sollte vorzugsweise mit einer Asphaltdecke versehen werden. Aufgrund der Instandhaltungskosten wird diese Maßnahme jedoch vom Forstamt Köpenick nicht unterstützt. Radfahrer werden gemäß Landeswaldgesetz auf Waldwegen nur geduldet, ein Ausbau von Radwegen soll nicht erfolgen. Zur Minimierung des Aufwandes und zur Sicherung einer fahrradtauglichen Verbindung wird daher empfohlen, die Qualität des derzeitigen Zustandes beizubehalten. Darüber hinaus hat das Forstamt erklärt, die erforderlichen Forstarbeiten hauptsächlich zwischen Oktober und März zu erledigen, also in einer Zeit, wo der Fahrradverkehr geringer ist. Die Maßnahmen sind unter Kö. 23, Kö.24 und Kö.25 im Maßnahmenkatalog enthalten. Bedeutung im Zielnetz Die Verbindungsachse zwischen Dahmeradweg und R1 ist im Zielnetz als Hauptroute dargestellt. Sie erfüllt eine wesentliche West-Ost Verbindung im Radwegenetz. 4.7 Nördlicher Uferweg Langer See Konflikt Der Uferweg nördlich des Langen Sees ist durch Wurzeln, Steine und offenen Boden nicht fahrradtauglich. Auf Grund der Enge bestehen Konflikte mit Fußgängern. Der Uferweg wird für Fußgänger ausgebaut, wobei eine Befestigung auf Grund der Lage in einer Trinkwasserschutzzone I nicht möglich ist. Ziel Die Beschaffenheit des Weges ist zu verbessern, das Befahren soll für Radfahrer zulässig sein. Lösungsvorschlag Das Rad fahren wird auf eigene Gefahr geduldet, sofern keine offizielle Deklaration als Uferpromenade erfolgt. Fußgänger haben Vorrang. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Radfahrqualität (Wegebefestigung, Beseitigung von Unebenheiten durch Wurzeln, Beseitigung von Gehölzen für Lichtraumprofil) stehen im Konflikt zu Eingriffen in Natur und Landschaft und deshalb zu vermeiden. Bedeutung im Zielnetz Der nördliche Uferweg am Langen See ist nicht Bestandteil des entwickelten Zielnetzes. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 20 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 4.8 Querung Britzer Zweigkanal zur Süd-Ost-Verbindung Konflikt Im Verlauf des Europaradweges R1 besteht zwischen Plänterwald und Wuhlheide nur eine Fährverbindung (F 11), die zwar grundsätzlich ganzjährig betrieben wird, jedoch im Winter unterbrochen sein kann. Ziel Langfristig ist eine Brückenverbindung über den Britzer Zweigkanal herzustellen, die zusammen mit der Süd-Ost-Verbindung auch die Überquerung der Spree sichert. Die Wegeverbindung Plänterwald - Baumschulenstraße - Gelände Wasserschutzpolizei - Britzer Zweigkanal - Süd-Ost-Verbindung ist im Planwerk Südost vorgesehen. Lösungsvorschlag Die Europaroute R 1 soll grundsätzlich unabhängig vom Kfz-Verkehr geführt werden. Insofern wird hier die beschriebene Verbindung über das Gelände der Wasserschutzpolizei und den Brückenbau über den Britzer Zweigkanal als Hauptroute in das Zielnetz aufgenommen. Da diese Verbindung jedoch nur langfristig und mit erheblichem finanziellem Aufwand realisierbar ist, wird alternativ die Hauptroutenverbindung Plänterwald / Kiehnwerderallee Baumschulenstraße - Neue Krugallee - Rodelbergweg - Köpenicker Landstraße zur geplanten Süd-Ost-Verbindung vorgeschlagen. Die Maßnahme ist unter Bsw.9 im Maßnahmenkatalog enthalten. Bedeutung im Zielnetz Die Querung des Britzer Zweigkanals zur Süd-Ost-Verbindung ist im Zielnetz als Hauptroute dargestellt. Sie stellt perspektivisch eine attraktive und witterungsunabhängige Routenführung des Europaradweges R1 dar. 4.9 Landschaftspark Flugfeld Johannisthal Konflikt Das Naturschutzgebiet "Ehemaliges Flugfeld Johannisthal" ist in das Radwegekonzept einzubinden. Ziel Das Radverkehrskonzept der Adlershof Projekt GmbH ist zu berücksichtigen; das ehemalige Flugfeld Johannisthal ist in das bezirkliche Radwegenetz einzubinden. Lösungsvorschlag Die vorhandenen und geplanten Radwege um das ehemalige Flugfeld sowie der Eisenhutweg werden als Nebenrouten im Zielnetz dargestellt, sie schließen das Netz zwischen den Hauptrouten Groß-Berliner-Damm im Nordosten, Rudower Chaussee - Wegedornstraße im SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 21 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Südosten und Stubenrauchstraße - Sterndamm im Westen. Darüber hinaus ist die weiterführende Verbindung zur Köllnischen Heide vorgesehen. Die Maßnahmen sind unter Jt.8 im Maßnahmenkatalog enthalten. Bedeutung im Zielnetz Die Querung des Landschaftsparks Johannisthal ist Bestandteil des Nebenroutennetzes. 4.10 Konflikte im vorhandenen Straßennetz 4.10.1 Sterndamm, Bölschestraße und Dörpfeldstraße Konflikt An diesen Straßen sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden, die Verkehrsbelastungen liegen zwischen 10.000 Kfz/Tag und 20.000 Kfz/Tag. Die Straßenräume sind eng, in allen drei Straßen besteht teilweise Mischverkehr mit der Straßenbahn. Es treten Konflikte zwischen dem motorisierten Individualverkehr, Lieferverkehr, ÖPNV, ruhendem Verkehr / Parksuchverkehr, Radfahrern und Fußgängern auf. Ziel Die Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr soll erhöht werden, die Funktion des Ortszentrums als Versorgungsstandort soll gestärkt werden. Lösungsvorschläge Im Sterndamm wird die Einrichtung von Radverkehrsanlagen empfohlen (Maßnahmen Jt. 2, Jt. 3). Für die Bölschestraße und die Dörpfeldstraße ist im Rahmen der Straßenraumumgestaltungen dem Radverkehr besondere Berücksichtigung zu widmen. In der Dörpfeldstraße wird für den Abschnitt zwischen Adlergestell und Waldstraße empfohlen, die Einrichtung von Mischverkehr mit Tempo 30 zu prüfen (Maßnahme Ah.1). Für den Abschnitt der Dörpfeldstraße zwischen Waldstraße und Bahnunterführung wird empfohlen, an der Nordseite den Seitenraum zu befestigen und an der Südseite eine Radverkehrsanlage zu errichten (Maßnahme Ah.2). Bedeutung im Zielnetz Die genannten Straßen erfüllen auf Grund ihres Charakters einer Ladenstrasse eine örtliche sowie auch überörtliche Funktion und sind Bestandteil des Hauptroutennetzes. 4.10.2 Altglienicke (Köpenicker Straße/ Rudower Straße) Konflikt In dem Straßenzug Grünauer Straße - Rudower Straße - Am Falkenberg liegen die Verkehrsbelastungen bei rund 9.000 Kfz/Tag, in der kreuzenden Köpenicker Straße bei 13.400 Kfz/Tag (Stand 2005). Die Straßenräume sind eng, es gibt keine Radverkehrsanlagen. Es SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 22 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht bestehen Konflikte zwischen dem motorisierten Individualverkehr, Lieferverkehr, ruhendem Verkehr / Parksuchverkehr, Radfahrern und Fußgängern. Ziel Die Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr soll erhöht werden, der Ortskern Altglienicke soll vom motorisierten Individual-Durchgangsverkehr entlastet werden. Das Ortszentrum soll dadurch als Versorgungsstandort gestärkt werden. Lösungsvorschlag Der Radverkehr sollte über die parallel zur Rudower Straße / Grünauer Straße verlaufende Semmelweisstraße / Besenbinder Straße sowie über Werderstraße geführt werden. Für den Abschnitt der Semmelweisstraße zwischen Am Bruchland und Köpenicker Straße wird empfohlen, die Einrichtung von Mischverkehr mit Tempo 30 zu prüfen, wobei der Knotenpunkt Semmelweisstraße / Köpenicker Straße zu sichern ist. Für den weiteren Verlauf der Grünauer Straße / Am Falkenberg wird die Einrichtung von Radverkehrsanlagen empfohlen. Zu prüfen ist dabei der Bau eines Straßen begleitenden Radwegs. Die Maßnahmen sind unter Ag.2 und Ag.11 im Maßnahmenkatalog enthalten. Bedeutung im Zielnetz Die genannten Straßenverläufe sind überwiegend Bestandteil des Hauptroutennetzes und erfüllen eine wichtige Verbindungsfunktion im Nord-Süd sowie im West-Ost Verlauf. 4.10.3 Niederschöneweide (Schnellerstraße, Michael-Brückner-Straße, Hasselwerderstraße) Konflikt Ein weiterer Handlungsschwerpunkt liegt in Niederschöneweide und umfasst die Schnellerstraße, die Michael-Brückner-Straße und die Hasselwerderstraße. Hier ist die hohe Verkehrsdichte besonders problematisch, die Michael-Brückner-Straße wies in dem Abschnitt zwischen Sterndamm und Fennstraße mit 70.800 Kfz/Tag (Stand 2005) die höchste Verkehrsbelastung im Bezirk auf. Ziel Die Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Michael-Brückner-Straße und der Schnellerstraße soll erhöht werden. Der geplante Kaisersteg soll als Fuß- und Radfahrersteg in das Radwegenetz eingebunden werden, die Querung von Kontenpunkten soll erleichtert werden. Lösungsvorschlag Die Freigabe der Hasselwerderstraße zwischen Kaisersteg und Schnellerstraße für Fahrradfahrer in Gegeneinrichtung sowie der Umbau der vorhandenen Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Hasselwerderstraße / Schnellerstraße sind zwischenzeitlich erfolgt. Im Rahmen einer detaillierten Untersuchung des Knotenpunktes Michael-Brückner-Straße / Sterndamm SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 23 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht sollte die Errichtung einer Querungsmöglichkeit der Michael-Brückner-Straße geprüft werden um damit die Verbindung zur Hasselwerderstraße herzustellen. In der Schnellerstraße zwischen Spreestraße und Bruno-Bürgel-Weg ist die Einrichtung von Radverkehrsanlagen zu prüfen. Im zu erarbeitenden Verkehrskonzept für Schöneweide ist dem Radverkehr besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Maßnahmen sind unter Nsw.3 und Nsw.4 im Maßnahmenkatalog enthalten. Bedeutung im Zielnetz Die genannten Straßen sind Bestandteil des Hauptroutennetzes und erfüllen eine wichtige Funktion als Knotenpunkt im Zielnetz und darüber hinaus im hoch frequentierten Ortsteil Niederschöneweide. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 24 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 5. Analyse der Unfallstatistik Die folgenden Ausführungen zum Unfallgeschehen mit Radverkehrsbeteiligung beruhen auf einer Auswertung der im Bezirk Treptow-Köpenick von der Polizei registrierten Radverkehrsunfälle durch die TU Berlin3. Im Rahmen der Untersuchung der TU Berlin wurden die Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im Bezirk Treptow-Köpenick für die Jahre 2003, 2004 und 2005 untersucht. Bei der Analyse der polizeilich erfassten Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im Bezirk Treptow-Köpenick konnte festgestellt werden, dass • die Anzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung in den untersuchten drei Jahren leicht zugenommen hat, • die meisten Unfälle zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen stattfinden, • die Hauptschuld an den Unfällen relativ gleich verteilt ist zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen, der Anteil der Mitschuld aber bei den Radfahrern deutlich höher ist, • die Hauptunfallursache bei Radfahrern im Benutzen der falschen Fahrbahn liegt, während bei den Kraftfahrzeugen insbesondere Fehler beim Abbiegen und Wenden sowie beim Einfahren in den fließenden Verkehr gemacht werden. Abbildung 1: Unfallursachen Radfahrer bei Unfällen mit Radfahrerbeteiligung in Treptow-Köpenick (2003 - 2005) Als Hauptunfallursache konnte bei den Radfahrern die Benutzung der falschen Fahrbahn festgestellt werden. In diese Kategorie gehören sowohl die Benutzung eines Radweges in der falschen Richtung als auch die verbotswidrige Benutzung der Gehwege oder der Fahrbahn bei Vorhandensein eines benutzungspflichtigen Radweges. Diese Vielzahl an verschiedenen Unfallursachen in einer Kategorie erschwert die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Zudem wurde festgestellt, dass 3 Richter, T., Dannenberg, S.: Auswertung der Radverkehrsunfälle der Jahre 2003, 2004 und 2005 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin. Untersuchung der Technischen Universität Berlin, Institut für Land- und Seeverkehr, Fachgebiet Straßenplanung und Straßenbetrieb. April 2007. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 25 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht ein Großteil der Radfahrer auf benutzungspflichtigen Radwegen verunglückt. Das hierbei unfallursächliche Fehlverhalten der Radfahrer (v. a. das Fahren in der falschen Richtung) ist dabei sicher auch den entsprechenden raumstrukturellen Rahmenbedingungen geschuldet. So sind beispielsweise am Adlergestell, wo eine Vielzahl der Unfälle auf diese Unfallursache zurückzuführen ist, die Infrastruktureinrichtungen und damit Ziele nur auf der östlichen Straßenseite zu finden. Diese erste Analyse macht deutlich, dass eine Angebotsplanung für den Radverkehr wesentliche Beiträge zur Verringerung der Unfallzahl und -schwere leisten kann. So kann das Benutzen der falschen Fahrbahn durch Radfahrer häufig durch die Anlage von beidseitigen Radverkehrsanlagen und bedarfsgerechten Querungshilfen vermieden werden. Fehler der Kfz beim Abbiegen oder Kreuzen können durch die Führung des Radverkehrs im Sichtfeld der Autofahrer verringert werden. In der Untersuchung der TU Berlin wurden vier Knotenpunkte herausgearbeitet, an denen es besonders häufig zu Unfällen kommt: • Adlergestell / Radickestraße • Wilhelminenhofstraße / Edisonstraße, erweitert um Zufahrt Spreehöfe • Müggelheimer Straße / Wendenschloßstraße • Ottomar-Geschke-Straße / Oberspreestraße, erweitert um Zufahrt Tankstelle Diese und acht weitere im Bezirk Treptow-Köpenick identifizierten Unfallschwerpunkte sind im Rahmen des Radwegekonzeptes detailliert untersucht worden. Der Knotenpunkt Adlergestell / Radickestraße fällt unter die generelle Maßnahme, dass die Querungsmöglichkeiten am Adlergestell zu verbessern sind. Der Knotenpunkt Ottomar-Geschke-Straße / Oberspreestraße erschien bei der Erarbeitung des Radwegekonzeptes 2007 nicht verbesserungsbedürftig, was ggf. in der zwischenzeitlich fertig gestellten Verlängerung der Spindlersfelder Straße bis zur Glienicker Straße begründet ist, die den Knotenpunkt entlastet. In Bereichen mit drei oder mehr Unfällen im Jahr 2005 werden Maßnahmen mit hoher Priorität vorgeschlagen. Diese befinden sich u. a. in der Puschkinallee / Elsenstraße, in der Wilhelminenhofstraße und in der Lindenstraße. Für die weitere Bearbeitung des bezirklichen Radwegekonzeptes ergeben sich aus der Unfallanalyse folgende Vorschläge für das weitere Vorgehen: • Ausstattung der im Zielnetz dargestellten Straßenabschnitte mit Radverkehrsanlagen, sofern dies anhand der Kfz-Verkehrsmengen und / oder der zulässigen Geschwindigkeiten notwendig ist. • Vermeidung von Mindestmaßen bei der Anlage von Radverkehrsanlagen und Führung des Radverkehrs im Sichtfeld der Autofahrer. • Entwicklung von konkreten Maßnahmen im Zielnetz prioritär im Bereich der Unfallschwerpunkte, ggf. mit ergänzenden Auswertungen der am jeweiligen Unfallschwerpunkt auftretenden Unfallursachen. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 26 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 6. Maßnahmen Die im Zuge der Haupt- und Nebenrouten erforderlichen Maßnahmen sind im Maßnahmenkatalog in einer tabellarischen Übersicht dargestellt. Die Maßnahmen sind nach Ortsteilen gegliedert und innerhalb der Ortsteile fortlaufend durchnummeriert. Diese Maßnahmen lassen sich in die drei folgenden Maßnahmenbereiche gliedern: Einrichtung neuer Radverkehrsanlagen: • Radwege, • Radfahrstreifen, • Schutzstreifen auf der Fahrbahn Sonstige bauliche Maßnahmen • Anlage von Asphaltdecken auf gepflasterten Straßen • baulich-räumliche Neuordnung des Straßenraums • Verbesserung von Wegen, die nicht im öffentlichen Straßenraum liegen Organisatorische Maßnahmen • Mischverkehr mit Kfz auf Fahrbahn, ggf. i. V. m. Geschwindigkeitsreduzierung • Gemeinsame Fuß- und Radwege • Fahrradstraße • Sonderfahrstreifen für Busse im Linienverkehr • Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung frei Im Rahmen dieses Konzeptes können Maßnahmen nur nach erster Prüfung empfohlen werden. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgt erst im Rahmen der Straßenplanung unter Beachtung der konkreten örtlichen Situation (u. a. Straßenquerschnitt, Lichtraumprofil Straßenbahn, Haltestellenbereiche Bus und Straßenbahn, Bäume, Grenzen) sowie unter Beteiligung der zuständigen Behörden. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 27 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 7. Abstimmungsprozess 7.1 Rad fahren im Wald, in öffentlichen Grünanlagen und in Kleingartenanlagen Im Abstimmungsprozess des Radwegekonzeptes innerhalb des Bezirkes sind die Themen "Rad fahren im Wald", "Rad fahren in Grünanlagen" sowie Rad fahren in Kleingartenanlagen diskutiert worden. Hier bestehen grundsätzliche Positionen, die nicht im Rahmen dieses Radwegekonzeptes gelöst werden können. Es werden daher im Folgenden lediglich die Rechtslagen dargestellt. Für das Rad fahren im Wald, in Grünanlagen und in Kleingartenanlagen bestehen im Vergleich zum öffentlichen Straßenland andere rechtliche Regelungen und auch Einschränkungen in den Benutzungsmöglichkeiten. So werden diese Wege nicht beleuchtet und es findet zumeist kein Winterdienst statt. Über die bauliche Ausgestaltung der Wege ist im Einzelfall zu entscheiden, diese erfolgt überwiegend nicht in dem von öffentlichen Straßen bekannten Standard. Rad fahren im Wald Das Landeswaldgesetz4 regelt in § 15, dass Radfahrer alle Waldwege (Straßen und Wege) benutzen dürfen. Ausgenommen sind Uferpromenaden, soweit dort das Rad fahren nicht ausnahmsweise durch die Behörde Berliner Forsten erlaubt ist. Fußgänger haben Vorrang. Die Behörde Berliner Forsten kann für das Rad fahren außerhalb von Waldwegen Flächen ausweisen. Sowohl hinsichtlich der Darstellung von Radrouten in Planwerken als auch hinsichtlich der Ausschilderung vor Ort bestehen bei den Berliner Forsten erhebliche Bedenken. Diese Bedenken sind v. a. in der erforderlichen Verkehrssicherungspflicht und in der Unterhaltungspflicht begründet, die der Behörde Berliner Forsten obliegt. Aus diesem Grund werden im Zielkonzept die durch Wald führenden Radrouten gesondert gekennzeichnet. Die Frage der Unterhaltung und Verkehrssicherung von durch Waldgebiete führenden Radwegen und Radrouten ist im Land Berlin generell zu klären. Ggf. können hierfür über die Hauptverwaltung finanzielle Mittel bereit gestellt werden. Rad fahren in Grünanlagen Das Grünanlagengesetz5 regelt in § 6, dass u. a. Rad fahren nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet ist. Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist. In den Berliner Bezirken gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen. Im Bezirk Treptow-Köpenick ist das Rad fahren auf ausgewählten Wegen bereits erlaubt, wobei den Fußgängern der Vorrang zu gewähren ist. Diese für den Radverkehr positive Entwicklung 4 5 Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz – LWaldG) vom 16.9.2004 (GVBl. S. 391) Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz - GrünanlG) v. 24.11.1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert durch G. v. 29.9.2004 (GVBl. S. 424) SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 28 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht muss weitergeführt werden mit dem Ziel, die Nutzung des Fahrrades entlang der Haupt- und Nebenrouten durchgängig zu ermöglichen. Rad fahren in Kleingartenanlagen Gemäß den durch den Senat von Berlin erlassenen Verwaltungsvorschriften (Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15.12.2009) sind die Wege in den Kleingartenanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen jeder Art ist unzulässig, kann jedoch in Ausnahmefällen durch den Pächter zugelassen werden. Ziel muss es sein, in gemeinsamen Abstimmungen mit den Pächtern das Rad fahren im Bereich der durch Kleingartenanlagen führenden Routen zuzulassen. Für die Routenführung wurden überwiegend Hauptwege gewählt, die eine ausreichende Breite aufweisen. 7.2 Bezug zur Lärmminderungsplanung Im Rahmen der Lärmminderungsplanung Altstadt Köpenick6 werden i. S. d. Förderung von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes folgende Maßnahmen der Radverkehrsförderung empfohlen: • Ergänzung von Radverkehrsanlagen auf Straßen mit hoher Verkehrsbelastung • verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie die Öffnung von Einbahnstraßen und • die Verbesserung der Querung von Hauptverkehrsstraßen im Zuge von Radrouten. Kurzfristig wird das Markieren von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen für den Radverkehr empfohlen. Mittelfristig sollen im Rahmen von Umbaumaßnahmen die erforderlichen Radverkehrsanlagen eingerichtet werden. Auf der Grundlage der Analysen zur Lärmsituation sind das Konzeptgebiet Ober- und Niederschöneweide sowie die Konzeptstrecke Baumschulenweg aufgrund ihrer hohen Lärmbelastung und Lärmbetroffenheit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ausgewählt worden. Im Zuge des Lärmaktionsplanes Berlin 20087 werden für das Konzeptgebiet Ober- und Niederschöneweide ergänzende Radverkehrsanlagen an denjenigen Straßen vorgeschlagen, an denen aufgrund der Lärmbelastungen und -betroffenheiten Maßnahmenbedarf besteht und Defizite für den Radverkehr festgestellt wurden. Ebenso wird im Lärmaktionsplan für die Konzeptstrecke Baumschulenweg vorgeschlagen, die Radverkehrsführung in allen Abschnitten in den Fahrbahnbereich zu verlegen. Je nach Verkehrsbelastung ist hierbei zu prüfen, ob für die Führung des Radverkehrs dann eine entsprechende Flächenzuweisung erforderlich ist. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen kann jedoch erst nach Realisierung verschiedener Bauvorhaben im übergeordneten Straßennetz erfolgen. 6 7 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Lärmminderungsplan Altstadt Köpenick. Bearbeitung: Planungsgruppe Nord, Kassel. Endbericht 2003 Lärmaktionsplan Berlin. Senatsbeschluss Nr. S-1811/2009 vom 20. Jan. 2009 SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 29 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht 8. Zusammenfassung und Ausblick Der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick kann mit seinen vielfältigen Siedlungs- und Naturräumen ein attraktives Angebot für Radfahrer entwickeln. Das Rad muss dabei nicht neu erfunden werden. Die vorhandenen Radverkehrsanlagen sind als Basis für die Entwicklung eines integrierten Radwegekonzeptes zu sehen. Das Berliner Fahrradroutenhauptnetz, die überregionalen und touristischen Radfernwege, sowie die bezirkliche Radroute nördlich des Müggelsees stellen ein Grundgerüst an Radwegeverbindungen dar, welche in ein nachhaltiges Radwegekonzept integriert worden sind. Die definierten Quellen und Ziele des Radverkehrs bestimmen nicht nur Start und Ziel einer Radtour, sondern charakterisieren auch die vielfältigen Optionen an Verkehrsströmen, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Eine Häufung von Quellen und Zielen im Zusammenhang mit einer Konzentration von Einwohnerdichte fragt ein dichteres Netz an Radverkehrsanlagen nach. Die Komplexität und Ausdifferenzierung des Zielnetzes ist somit in Ortsteilen wie Oberschöneweide weitaus höher als beispielsweise im Ortsteil Müggelheim. Die Anbindung Treptow-Köpenicks an die benachbarten Berliner Bezirke und Brandenburger Landkreise stellt einen wesentlichen Anspruch an eine räumlich integrierte Planung dar. Insbesondere im Bereich der netzgebundenen Infrastruktur sind Siedlungs- und Naturräume zu berücksichtigen, die an den Planungsraum Treptow-Köpenick angrenzen. Der Aufbau eines Fahrradwegenetzes und die damit verbundene Qualifizierung vorhandener Anlagen bieten nicht nur attraktive Radfahrangebote für die Bewohner Treptow-Köpenicks, sondern stellen darüber hinaus auch einen erheblichen Standortfaktor in den Bereichen Tourismus und Wirtschaft dar. Alltags- und Freizeitverkehr spielen im Bezirk gleichermaßen eine tragende Rolle. Der tägliche Weg zur Arbeit entlang des Müggelsees, die Erlebnistour durch die Spreehöfe in Oberschöneweide oder die Einkaufstour durch die Bölschestraße lassen erkennen mit welch unterschiedlichen Motiven im Bezirk Fahrrad gefahren werden kann. Eine räumliche Differenzierung des Alltags- und Freizeitverkehr ist nicht möglich. Vielmehr ist auf sich ergänzende Vorteile zu setzen. Ladenstraßen und Einzelhandel können vom Freizeitverkehr profitieren und Radwegeführungen entlang des Wassers und durch Grünanlagen können den Weg zur Arbeit attraktiver machen. Radfahrer sind nicht als Konkurrenz zu anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Autofahrern zu sehen, sondern als eine sinnvolle Ergänzung im bestehenden Modal Split. Dazu gehört auch eine gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere auf Kinder und ältere Fußgänger. Bezüglich der Frage, ob die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) oder auf baulich von der Fahrbahn abgetrennten Flächen erfolgen sollte, vertritt das Bezirksamt Treptow-Köpenick die Auffassung, dass beide Systeme gleichberechtigt zu prüfen sind. Bei der Führung auf der Fahrbahn befindet sich der Radfahrer im Blickfeld der Autofahrer und wird von diesem besser gesehen. Jedoch ist das Fahren auf der Fahrbahn gerade für ungeübte Radfahrer, Kinder und ältere Menschen oft SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 30 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht auch mit gefährlichen Situationen verbunden. Gerade für diese Menschen und im Freizeitradverkehr haben getrennt von der Fahrbahn hergestellte Radverkehrsanlagen ihre Berechtigung. Werden diese regelgerecht hergestellt, dann ist auch hier die Verkehrssicherheit gegeben. Die Realisierung der definierten Maßnahmen kann entscheidend zu einer Qualitätssteigerung des Radverkehrs im Bezirk beitragen. Vorrangig zu behandeln sind Teilbereiche im Radwegenetz, die entlang verkehrsstarker Trassen verlaufen, Querungsbereiche an wichtigen Knotenpunkten erfassen, Bahnhöfe des S- und Regionalverkehrs anbinden und Wegeverbindungen zu den angrenzenden Bezirken und Gemeinden herstellen. Darüber hinaus ist im Bereich von PR-Maßnahmen eine aktive Kommunikation im Zeichen des Radverkehrs zu verfolgen. Baulich-räumliche und organisatorische Maßnahmen können entscheidend, aber nicht vollständig zu einer häufigeren Nutzung des Fahrrades beitragen. Bürgernahe Informationsveranstaltungen, gemeinsame Radfahraktionen und eine Publikation des Radwegenetzes im Bezirk können Bereitschaft und Akzeptanz zum Rad fahren erhöhen. Darüber hinaus sind "neue Werkzeuge" der Radverkehrsanlagen wie z. B. Fahrradstraßen zu erproben und implementieren. Zur besseren Verknüpfung der Quellen und Ziele des Radverkehrs im Bezirk TreptowKöpenick können aus dem vorliegenden Routennetz Themenrouten entwickelt werden – denkbar wären eine Route Industriekultur, eine Wissenschaftsroute, eine Denkmalroute oder auch eine Parkroute. Das Leitziel des Nationalen Radverkehrsplans, die Qualitätssteigerung des Fahrradverkehrs im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik, kann durch eine vorbildhafte Radverkehrsplanung auf lokaler Ebene unterstützt werden. Dazu gehören auch intersektorale Abstimmungsprozesse im Bereich der planenden Verwaltung und die Partizipation aller am Radverkehr beteiligten Gruppen. Die Umsetzung eines vorbildhaften Radwegekonzeptes kann Ausstrahlungseffekte in Nachbarbezirke und Gemeinden erzielen und schließlich die regionale Attraktivität im Radverkehr erhöhen. Diese Prozesse steuern entscheidend zu einem umweltbewussten und nachhaltigen Handeln bei und fördern zeitgleich den Wohn-, Arbeits- und Freizeitstandort Treptow-Köpenick. SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 31 Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand: 30.9.2010 Erläuterungsbericht Quellenverzeichnis • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (2007): Fachübergreifendes Informations System (FIS Broker), Einwohnerdichte 2005 (Umweltatlas) • Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderung (2007): Gewerbestandorte im Bezirk Treptow-Köpnick; http://www.berlin.de/imperia/md/content/batreptowkoepenick/wirtschaftsfoerderung/s18gewerb estandorte.pdf, Zugriff am 4. September 2007 • Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (2007): Verzeichnis des Berliner Schulen; http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_portraets/anwendung/SchulListe.aspx ?BezNr=09, Zugriff am 4. September 2007 • Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderung (2007): Einzelhandel im Bezirk Treptow-Köpnick; http://www.berlin.de/imperia/md/content/batreptowkoepenick/wirtschaftsfoerderung/s27einzelh andel.pdf, Zugriff am 4. September 2007 • Ladenstraßenatlas Treptow-Köpenick (2007): http://www.lsa-berlin-suedost.de/, Zugriff am 4. September 2007 SR • Stadt- und Regionalplanung Seite 32 Anlage 1e der BA-Vorlage Nr. /2011 Maßnahmenkatalog zum Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Ortsteilkennungen Ah. = Adlershof Ag. = Altglienicke AT. = Alt-Treptow Bsw. = Baumschulenweg Bd. = Bohnsdorf Fh. = Friedrichshagen Gr. = Grünau Jt. = Johannisthal Kö. = Köpenick Mh. = Müggelheim Nsw. = Niederschöneweide Osw. = Oberschöneweide Pw. = Plänterwald Rd. = Rahnsdorf Sw. = Schmöckwitz Die Benennung der Straßenabschnitte erfolgte in Reihenfolge von Westen nach Osten oder von Norden nach Süden Anmerkungen zu den Verweisen Der Verweis "Bestandteil des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes / Dahmeradweg / Berliner Mauerweg / R1" beschreibt Maßnahmen die deckungsgleich mit der Routenführung des überörtlichen Weges sind. Die Kennzeichnung [HR] = Hauptroutenführung und [NR] = Nebenroutenführung verweist auf die Zuordnung der Maßnahmen im entwickelten Zielnetz. Maßnahmen zur Qualifizierung des Hauptroutennetzes können die Priorität mittel oder hoch aufweisen, Maßnahmen auf definierten Nebenrouten können nur die Priorität mittel aufweisen. Die Signatur "keine Maßnahme erforderlich" erfolgte nur für das Hauptroutennetz. Daher sind im Maßnahmenplan nur die Abschnitte des Nebenroutennetzes dargestellt, für die eine Maßnahme formuliert wurde. Die Ausschilderung und Wegweisung des Berliner Fahrradhauptroutennetzes sowie aller überregionalen Fahrradrouten ist durchgehend als Maßnahme durchzuführen. SR • Stadt- und Regionalplanung 1 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Ah. Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung = Adlershof Ah.1 Dörpfeldstraße zwischen Adlergestell und Waldstraße Mischverkehr bei durchgehend Tempo 30 und Prüfung von baulicher Verkehrsberuhigung (1.100 m) hoch [HR] Ah.2 Dörpfeldstraße zwischen Waldstraße bis Bahnunterführung hoch [HR] Ah.3 Oberspreestraße zwischen Silbergrasweg und Bernstadter Weg Nordseite: Befestigung des Seitenraums unter Einbeziehung einer Radverkehrsanlage (310 m) Südseite: Prüfauftrag zum Errichten einer Radverkehrsanlage (310 m) Nordseite: Bau einer Radverkehrsanlage (1.060 m) hoch [HR] Ah.4 Forstweg durch Köllnische Heide zwischen Oberspreestraße und Anschluss Sonnenallee Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer auf dem Forstweg (1.100 m) mittel [NR] Ah.5 Forstweg durch Köllnische Heide zwischen Bärenlauchstraße und Genossenschaftsstraße Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer auf dem Forstweg (730 m) mittel [NR] Ah.6 Anschluss verlängerte HermannDorner-Allee bis Anschluss KGA Am Adlergestell (Sonnenallee) Einrichten einer Radverkehrsanlage über Bahntrasse und Adlergestell (550 m) mittel [NR] Machbarkeitsuntersuchung liegt vor. SR • Stadt- und Regionalplanung 2 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Ah. 7 Verbindung zwischen S-Bhf. Adlershof und Köpenicker Straße Rechtliche Sicherung und Herstellung der Wegeverbindung (1.000 m) mittel [NR] Ag. = Altglienicke Ag.1 Köpenicker Straße zwischen ErnstRuska Ufer und Rübezahlallee Neuordnung des Straßenraums, Einrichtung einer Radverkehrsanlage (1.100 m) hoch [HR] Ag.2 Semmelweisstraße zwischen Wegedornstraße und Am Bruchland Einrichten einer Radverkehrsanlage und Einfassung am Knotenpunkt (100 m) mittel [HR] Semmelweisstraße zwischen Am Bruchland und Köpenicker Straße Mischverkehr mit Tempo 30 einrichten (850 m) Sicherung des Knotenpunktes Semmelweisstraße/ Köpenicker Straße Wegweisende Ausschilderung vornehmen mittel [HR] Ag.3 Besenbinderstraße/ Werderstraße zwischen Köpenicker Straße und Grünauer Straße Ag.4 Schönefelder Chaussee zwischen Rübezahlallee und Jungfernsteg Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der SüdostSeite der Schönefelder Chaussee (270 m) hoch [HR] Ag.5 Schönefelder Chaussee zwischen Schönefelder Chaussee Nr. 117 und in Höhe Gerosteig Komplettierung der Radverkehrsanlage auf der Westseite der Schönefelder Chaussee (130 m) hoch [HR] Ag.6 Ortolfstraße zwischen Gerosteig und Pegasuseck Komplettierung der Radverkehrsanlage auf der Westseite der Ortolfstraße (230 m) hoch [HR] SR • Stadt- und Regionalplanung 3 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Ag.7 Anbindung des LP Rudow-Altglienicke von der Schönefelder Chaussee über die A113 Ag.8 Grünbergallee zwischen Rebenweg und S-Bhf. Grünbergallee Ag.9 Uferweg südlich des Teltowkanals zwischen westlicher Bezirksgrenze / A 113 und Adergestell Ag.10 Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Entfällt (Anbindung wurde gemeinsam mit dem Landschaftspark RudowAltglienicke 2009 hergestellt.) Sicherung des Knotenpunktes Rebenweg/ Grünbergallee, Einrichten einer Radverkehrsanlage (330 m) Herstellen der Verbindung und Verbesserung der Befahrbarkeit (2.300 m) hoch [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 10) mittel [NR] Flächenverfügbarkeit prüfen und sichern Wegedornstraße zwischen Schönefelder Chaussee und Ortolfstraße Einrichten von Radverkehrsanlagen (500 m) mittel [NR] Ausbau geplant 2011 Ag.11 Grünauer Straße/ Am Falkenberg Einrichten von Radverkehrsanlagen (1.700 m) hoch [HR] Ag. 12 Paradiesstraße zwischen S-Bhf. Altglienicke und Buntzelstraße sowie Anbindung Grottewitzstraße Herstellen einer straßenverkehrsrechtlichen Gestattung des Rad fahrens auf dem Gehweg zwischen S-Bhf. Altglienicke und Johannes-TobeiStraße (200 m) mittel [NR] Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der Nordostseite (560 m) Querungsmöglichkeit Knotenpunkt Am Treptower Park / Elsenstraße herstellen hoch [HR] Erschließungsweg zum Parken prüfen, 3 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (2005) AT. AT.1 = Alt-Treptow Am Treptower Park zwischen Puschkinallee und S-Bahntrasse SR • Stadt- und Regionalplanung 4 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung AT.2 Kiefholzstraße zwischen Lohmühlenstraße und Bouchéstraße Verbesserung der Befahrbarkeit (420 m) hoch [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 10) AT.3 Wildenbruchstraße / Karl-KungerStraße zwischen Heidelberger Straße und Elsenstraße Einrichten von Radverkehrsanlage (420 m) hoch AT.4 Elsenstraße zwischen Am Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße Einrichten einer Radverkehrsanlage (1.040 m) hoch [HR] Alternative Routenführung über: Wildenbruchstraße, Heidelberger Straße, Elsenstraße (aus Norden kommend); Kiefholzstraße, Plesser Straße, Karl-Kunger Straße (aus Süden kommend) [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 10), 6 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (2005) Bsw. = Baumschulenweg Bsw.1 Johannisthaler Chaussee zwischen Königsheideweg und Bezirksgrenze (BAB 113) Bau eines Gehweges, Freigabe für Radfahrer in beide Richtungen (970 m) mittel [HR] Bsw.2 Königsheideweg zwischen Baumschulenstraße und Ortsteilgrenze (Wasserwerk Johannisthal) Bau eines Gehweges Südseite, Freigabe für Radfahrer in beide Richtungen (1.740 m) hoch [HR] 3 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (2005) Bsw.3 Späthstraße zwischen Königsheideweg und Neue Späthstraße Einrichten einer Radverkehrsanlage (1.700 m) hoch [HR] SR • Stadt- und Regionalplanung 5 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Bsw.4 Baumschulenstraße zwischen Forsthausallee und Königsheideweg Einrichten einer Radverkehrsanlage (1.120 m) hoch [HR] Bsw.5 Sonnenallee zwischen Bezirksgrenze und Baumschulenstraße hoch [HR] Querungsbereich ist Bestandteil der Routenführung des Mauerweges Bsw.6 Kiefholzstraße zwischen Eichbuschallee (S-Bahn-Unterführung) und Baumschulenstraße mittel [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 9) Bsw.7 Kiefholzstraße zwischen und Baumschulenstraße und Rixdorfer Straße, mittel [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 9) Bsw.8 Neue Krugallee zwischen Baumschulenstraße und Rodelbergweg mittel [HR] Bsw.9 Verlängerte Kienwerderallee zwischen Baumschulenstraße (entlang Wasserschutzpolizei) und Britzer Zweigkanal Einrichten einer Radverkehrsanlage (620 m) Barrierefreie Querungsmöglichkeit für den Mauerweg herstellen Einrichten einer Radverkehrsanlage entlang der Ostseite (810 m) Einrichten einer Radverkehrsanlage entlang der Westseite von Rinkartstraße bis Baumschulenstraße (250 m) Sicherstellen der Querung am Knotenpunkt Kiefholzstraße/ Baumschulenstraße Einrichten einer Radverkehrsanlage (2.160 m) Sicherstellen der Querung am Knotenpunkt Kiefholzstraße/ Rixdorfer Straße Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der Ostseite (220 m) Sicherung der Querungsmöglichkeit Neue Krugallee / Baumschulenstraße und Kreuzung Rodelbergweg / Köpenicker Landstraße (Markierung der Mittelinsel) Für Fußgänger und Radfahrer nutzbaren Weg zum Britzer Zweigkanal herstellen mittel [HR] Brückenplanung über Britzer Zweigkanal im Zusammenhang mit Brückenplanung über die Spree (SOV) beachten SR • Stadt- und Regionalplanung 6 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Bsw.10 Südostverbindung zwischen ChrisGueffroy-Allee (ehem. Britzer Allee, Anbindung Mauerweg) und Köpenicker Landstraße Bau einer Radverkehrsanlage entlang des Weges am Britzer Zweigkanal/ ggf. entlang der geplanten Südost-Verbindung mittel [NR] [HR] Detaillierte Trassenführung entsprechend B-Plan XV-70 a, Weg bereits teilweise hergestellt [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 10) Bd. = Bohnsdorf Bd.1 Radroute durch BBI Business Park (BPlan XV 70) über Transversale mit Anbindung S-Bhf. Grünbergallee Bau einer Radverkehrsanlage (2.800 m) hoch Bd.2 Grünbergallee zwischen Am Seegraben (B 96a) und Hufenweg Einrichten einer Radverkehrsanlage (1.000 m) hoch Bd.3 Parchwitzer Straße zwischen Lindenstraße und Waltersdorfer Straße mittel [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 10) Bd.4 Buntzelstraße zwischen Schulzendorfer Straße und Advokatensteig Verbesserung des Straßenbelages auf partiellen Abschnitten und Signalisierung der Querung der Waltersdorfer Straße (800 m) Komplettierung der Radverkehrsanlage (330 m) hoch [HR] Bd.5 Kreuzung Grottewitzstraße/ Buntzelstraße/ Waltersdorfer Straße/ Schulzendorfer Straße Markierung eines Schutzstreifens (Radfahrleitsystem am Knotenpunkt) hoch [HR] Richterstraße zwischen Bruno-TautStraße/ Anbindung S-Bhf. Grünau und Gründerstraße Einrichten einer Radverkehrsanlage entlang der Ostseite der Richterstraße, in beide Richtungen befahrbar (150 m) hoch [HR] Maßnahme ist Bestandteil der Verkehrslösung Bohnsdorfer Kreisel SR • Stadt- und Regionalplanung 7 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Bd.6 Am Falkenberg/ Bruno-Tautstraße zw. Gartenstadtweg (Ortsteilgrenze) und Anbindung S-Bhf. Grünau Einrichten einer Radverkehrsanlage (600 m) hoch [HR] Bd.7 Verbindung zwischen Transversale (Radroute durch BBI Business Park, Bd.1) und Kleine Lindenstraße Herstellen einer Verbindung mit fahrradfreundlichem Belag (1.000 m) mittel [NR] Fh. = Friedrichshagen Fh.1 Dahlwitzer Landstraße zwischen Bezirksgrenze und Schöneicher Straße (S-Bhg. Friedrichshagen) Fh.2 Fürstenwalder Damm zwischen Müggelseedamm und Stillerzeile Fh.3 Müggelseedamm (Nordseite) zwischen Fürstenwalder Damm und Charlotte-E.Pauly-Straße Entfällt (Radweg wurde 2010 hergestellt.) Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der Südseite parallel zum Fürstenwalder Damm durch den Forst (Querungsmöglichkeiten Richtung Norden sicherstellen) (1.170 m) Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der Nordseite parallel zum Müggelseedamm durch Forst Querungsbereich an der Kreuzung Müggelseedamm/ Fürstenwalder Damm herstellen Querungsbereich an der Kreuzung Müggelseedamm/ Charlotte-E.-Pauly-Straße herstellen (1.180 m) SR • Stadt- und Regionalplanung hoch [HR] hoch [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 9) Bau von verkehrssicheren Radverkehrsanlagen durch das Vorhaben Umbau Fürstenwalder Damm /Hirschgartendreieck ab 2010 8 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Fh.4 Bölschestraße zwischen Fürstenwalder Damm und Aßmannstraße Besondere Berücksichtigung der Radfahrer bei Umgestaltung der Straße (Untersuchung SenStadt) (1.460 m) hoch [HR] Fh.5 Bölschestraße zwischen Aßmannstraße und Müggelseedamm Besondere Berücksichtigung der Radfahrer bei Umgestaltung der Straße (Untersuchung SenStadt) (410 m) hoch [HR] Fh.6 Josef-Nawrocki-Straße Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer hoch [HR] Fh.7 Spreetunnel Schaffung von Möglichkeiten für die Nutzung durch Mobilitätsbehinderte hoch [HR] Fh.8 Müggelseedamm zwischen Werlseestraße und Fürstenwalder Damm mittel Fh.9 Verbindung zwischen Fürstenwalder Damm und Müggelseedamm sowie Anbindung Assmannstraße mittel [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 9), 3 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (2005) [NR] Fh.10 Verbindung zwischen Salvador-Allende Straße und Müggelseedamm über Neuer Weg, Ahornweg, Sternallee, Weg zur Quelle Mischverkehr mit Tempo 30 im hochfrequentierten Bereich zwischen Mai und September, alternativ Ausbau eines Straßen begleitenden Radweges auf der Nordseite (1.600 m) Erhaltung bzw. Verbesserung der Befahrbarkeit des Weges zwischen Fürstenwalder Damm und Müggelseedamm für Radfahrer (700 m), Planungsrechtliche Sicherung und Herstellung eines Weges in westlicher Verlängerung der Aßmannstraße (300 m) Verbesserung der Befahrbarkeit (800 m), Bau einer für Radfahrer nutzbaren Brücke im Zuge des Neuen Weges mittel [NR] SR • Stadt- und Regionalplanung 9 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Gr. Gr.1 Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Sicherstellen der Querungsmöglichkeit der Bahntrassen und Verbesserung der Befahrbarkeit (1.050 m) hoch [HR] = Grünau Forstweg zwischen Sandbacher Weg und Anbindung Alter Radelander Weg Gr.2 Wassersportallee zwischen Adlergestell und Regattastraße Hinweis auf den Gehweg nutzende Radfahrer durch Markierung auf Asphalt an Einmündungen der Nebenstraßen mittel Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 10) Planfeststellungsbeschluss Schienenanbindung Ost Flughafen BBI enthält Verpflichtung zu Herstellung einer Bahnquerung [HR] Gr.3 Regattastraße zwischen Lahmertstraße und Wassersportallee mittel [HR] Gr.4 Wassersportallee zwischen Regattastraße und Fähranleger F12 hoch [HR] Bestandteil der abgestimmten Routenführung Dahme-Radweg Gr.5 Regattastraße/ Ecke RabindranathTagore-Straße Radfahren auf Gehweg frei und Markierung eines Fahrradsymbols auf der Straße (Verdeutlichung des Mischverkehrs) (730 m) Verbesserung der Befahrbarkeit (Erneuerung des Straßenbelags in einer Breite von 3 m) (130 m) und Sicherung der Querungsmöglichkeiten Regattastraße/ Wassersportallee Einrichten einer Aufstellfläche für Radfahrer im Kurvenbereich ; ggf. zusätzlich bauliche Fassung der Einmündung ausarbeiten hoch [HR] Bestandteil der abgestimmten Routenführung Dahme-Radweg Gr.6 Regattastraße/ Sportpromenade Einrichten einer Fahrradstraße (1.400 m) hoch [HR] Bestandteil der abgestimmten Routenführung Dahme-Radweg SR • Stadt- und Regionalplanung 10 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Gr.7 Forstweg (Anbindung Bammelecke) durch Grünauer Forst im Querungsbereich Adlergestell Errichtung einer Querungsmöglichkeit am Adlergestell (Ggf. Mittelinsel) mittel [NR] Gr.8 Tauchersteig zwischen Lummenweg und Bohnsdorfer Straße Aufhebung der Einbahnstraße für Radfahrer und Markierung (Achtung Radfahrer im Kurvenbereich) (200 m) mittel [NR] Gr.9 Am Kanal zwischen Adlerhorst und Adlergestell Asphaltierung der Erschließungsstraße und Einrichten einer Brückenunterführung entlang des Teltowkanals (200 m) mittel [NR] hoch hoch [HR] Maßnahme ist Bestandteil des Vorhabens Verkehrslösung Schöneweide [HR] Jt. = Johannisthal Jt.1 Sterndamm zwischen MichaelBrückner-Straße und Südostallee Jt.2 Sterndamm zwischen Südostallee und Königsheideweg Einrichten einer Radverkehrsanlage (680 m) Querungsmöglichkeiten am Knotenpunkt Südostallee herstellen Einrichten einer Radverkehrsanlage (1.400 m) Jt.3 Sterndamm zwischen Königsheideweg und Stubenrauchstraße Einrichten einer Radverkehrsanlage (2.700 m) hoch [HR] Jt.4 Königsheideweg zwischen Haushoferstraße und Sterndamm Einrichten einer Radverkehrsanlage (840 m) hoch [HR] SR • Stadt- und Regionalplanung 11 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Jt.5 Königsheideweg zwischen Ortsteilgrenze (Wasserwerk Johannisthal) und Haushoferstraße Bau eines Gehweges, Freigabe für Radfahrer in beide Richtungen (250 m) hoch [HR] Jt.6 Wasserwerk Johannisthal Einrichten einer Radverkehrsanlage über das Wasserwerkgelände Johannisthal (500 m) mittel Jt.7 Verbindung Groß-Berliner Damm bis SBhf. Betriebsbahnhof Schöneweide Herstellung der Wegeverbindung im Rahmen der Erschließung der Gleislinse (500 m) mittel [NR] Anschlussstellen Am Buchsberg im Westen und Hederichweg im Osten sicherstellen [NR] Jt.8 Entwicklungsbereich Johannisthal Herstellung der Wegeverbindungen im Rahmen der Erschließung des Entwicklungsbereiches (ca. 2.500 m) mittel [NR] Wege sind bereits teilweise hergestellt. Jt.9 Durchfahrung Königsheide zwischen Südostallee und Johannisthaler Chaussee Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer auf dem Forstweg (1.000 m) mittel [NR] Kö. = Köpenick Kö.1 Köpenicker Straße zwischen Bezirksgrenze und Straße am Wald Einrichten einer Radverkehrsanlage (620 m) hoch [HR] Notwendigkeit zur Verbreiterung des Straßenraums überprüfen Kö.2 Köpenicker Allee zwischen Anbindung Köpenicker Straße (S-Bhf. Wuhlheide) und An der Wuhlheide Querung am Knotenpunkt Köpenicker Straße / Köpenicker Allee und Querung der Köpenicker Allee südlich der Bahnüberführung sicherstellen , hoch [HR] Detaillierte Untersuchung für das nähere Umfeld S-Bhf. Wuhlheide notwendig, Planung TVO beachten; alternative Routenführung entlang TVO, Überführung der Bahntrasse am S-Bhf. Wuhlheide, ggf. Radfahren auf Gehweg erlauben, weiterführend Einrichten einer Radverkehrsanlage im SR • Stadt- und Regionalplanung 12 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (TR 7) Führung durch den IPW zur Zeit nur werktags möglich [HR] Straßenraum (3.200 m) Kö.3 TR 7 zwischen Biesdorfer Weg und Hämmerlingstraße (Bezirksgrenze) Alternative Routenführung der TR 7 über Am Wuhleufer (Innovationspark Wuhlheide) mittelfristig durchsetzen mittel Kö.4 Kaulsdorfer Straße zwischen Bezirksgrenze und Gehsener Straße hoch Kö.5 Kaulsdorfer Straße zwischen Gehsener Straße und Alter Kaulsdorfer Straße Kö.6 Alte Kaulsdorfer Straße zwischen Kaulsdorfer Straße und Am Bahndamm Westseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage zwischen Bezirksgrenze und Straße D18 (970 m) Ostseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage zw. Bezirksgrenze und Kleinschewskystraße (530 m) Lückenschluss Radverkehrsanlage zw. Kleinschewskystraße und Anbindung Straßen begleitender Radweg entlang Kaulsdorfer Straße (70 m) Westseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage (650 m) Ostseite: Querung Gehsener Straße/ Kaulsdorfer Straße sicherstellen, Einrichten einer Radverkehrsanlage (650 m) Einrichten einer Radverkehrsanlage (480 m) Kö.7 Am Bahndamm zwischen Alter Kaulsdorfer Straße und Mahlsdorfer Straße Knotenquerung Alte Kaulsdorfer Straße/ Am Bahndamm herstellen Nordseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage (110 m) hoch SR • Stadt- und Regionalplanung hoch hoch [HR] Neuordnung des ruhenden Verkehrs / Seitenraums zw. Straße D 18 und Alter Kaulsdorfer Straße (westl.) und Gehsener Straße und Alter Kaulsdorfer Straße (östl.) [HR] [HR] Maßnahme ist Bestandteil des Vorhabens Neubau der Ost-WestTrasse, 1. Abschnitt 13 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Kö.8 Mahlsdorfer Straße zwischen Straße im Walde und Bezirksgrenze (Hultschiner Damm) hoch [HR] Kö.9 Forstweg zwischen Däumlingsweg und Bezirksgrenze (Waldesruher Straße) Querung der Mahlsdorfer Straße in Höhe der Straße im Walde herstellen Befahrbarkeit des Radweges in beide Richtungen gewährleisten Verbesserung der Befahrbarkeit (1.400 m) mittel [HR] Kö.10 Bellevuestraße zwischen Brandenburgplatz und Fürstenwalder Damm Einrichten einer Radverkehrsanlage (400 m) hoch [HR] Unfallschwerpunkt 2005 Kö.11 An der Wuhlheide zwischen Köpenicker Allee und Anbindung Lindenstraße hoch Kö.12 Lindenstraße zwischen Anbindung An der Wuhlheide und Joachimstraße [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (TR 8), 3 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (2005) [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (TR 8), 3 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (2005) Kö.13 R1 Anbindung Eiselenweg bis Flemmingstraße Einrichten einer Radverkehrsanlage entlang der Nordseite (400 m) Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Straßenzuges An der Wuhlheide - Lindenstraße im Bereich der Wuhle Ostseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage (340 m) Westseite: Lückenschluss der Radverkehrsanlage auf der Lindenstraße zwischen Wuhle und Cardinalstraße (200 m), Radfahren auf Gehweg frei zwischen Cardinalstraße und Joachimstraße (140 m) Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Straßenzuges An der Wuhlheide - Lindenstraße im Bereich der Wuhle Sicherstellen der Befahrbarkeit für Radfahrer (700 m) SR • Stadt- und Regionalplanung hoch hoch [HR] Ordnungsmaßnahmen einrichten: Fußgänger haben Vorrang, Radfahrer frei Bestandteil der Routenführung des Europaradweges R1 14 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Kö.14 Nummer nicht vergeben. Kö.15 Ottomar-Geschke-Straße zwischen Bahntrasse und Oberspreestraße Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der Westseite (520 m) hoch [NR] Kö.16 Grünauer Straße zwischen Köllnischer Platz und Höhe Grünauer Straße 89 Einrichten einer Radverkehrsanlage (1.000 m) hoch [HR] Kö.17 Nummer nicht vergeben. Kö.18 Verbindung durch KGA und Betriebsgelände zwischen Glienicker Straße und Grünauer Straße Sicherstellen der Wegeverbindung (u.a. über Privatgelände (320 m)) und Einbindung in Glienicker Straße und Grünauer Straße mittel [NR] Kö.19 Wendenschloßstraße zwischen Salvador-Allende-Straße und Müggelheimer Straße Mischverkehr bei Tempo 30 gemäß Forderung aus der Lärmminderungsplanung Altstadt Köpenick (950 m) hoch Kö.20 Salvador-Allende-Straße zwischen Wendenschloßstraße und Müggelschlößchenweg hoch Kö.21 Wendenschloßstrasse (Westseite) zwischen Charlottenstraße und Lienhardweg Einrichten einer Radverkehrsanlage (420 m) Querungsmöglichkeit in Höhe Anemonenstraße herstellen (Anbindung Nebenroute) Einrichten einer Radverkehrsanlage (1.800 m) [HR] Knotenpunkt Wendenschloßstraße / Müggelheimer Straße Unfallschwerpunkt 2005 [HR] hoch [HR] Bestandteil der abgestimmten Routenführung Dahme-Radweg Kö.22 Nummer nicht vergeben. SR • Stadt- und Regionalplanung 15 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Kö.23 Müggelbergallee zwischen Fähranleger F12 und Anbindung Forstweg Verbesserung der Befahrbarkeit (Erneuerung des Straßenbelags in einer Breite von 4 m) (580 m); Ausschilderung zum Europaradweg R1 hoch Kö.24 Forstweg zwischen Müggelbergallee und Straße zum Müggelturm Bestandssicherung der Befahrbarkeit auf dem Forstweg hoch [HR] Abschnitt Fähranleger bis Wendenschloßstraße ist Bestandteil der abgestimmten Routenführung Dahme-Radweg [HR] Kö.25 Forstweg Am Kuhwall zwischen Müggelheimer Damm und Anbindung R1 Sicherung der Querungsmöglichkeit am Müggelheimer Damm hoch [HR] hoch [HR] Verbesserung der Befahrbarkeit (370 m) Verbesserung der Befahrbarkeit (180 m) Kö.26 Verbindung Müggelschlößchenweg bis Spreetunnel Kö.27 Seelenbinderstraße von Bahnhofstraße bis Brandenburgplatz Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer nach Abstimmung mit der Verkehrsbehörde (1.000 m) mittel [NR] Kö.28 Forstweg von Verbindungsweg Schmausstraße und Waldesruher Straße (Kö.9) bis Anbindung S-Bhf. Hirschgarten Waldburgweg / Hinter dem Kurpark zwischen Essenplatz und Dahlwitzer Landstraße Erhaltung bzw. Verbesserung der Befahrbarkeit des Weges für Radfahrer (700 m) mittel [NR] Erhaltung bzw. Verbesserung der Befahrbarkeit der vorhandenen Wege für Radfahrer, Herstellung der Befahrbarkeit des Waldweges vor dem Waldburgweg (2.500 m) mittel [NR] Kö.29 SR • Stadt- und Regionalplanung 16 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Mh. Straßenabschnitt Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Für Radverkehr aus Richtung Osten: Herstellen einer Querungsmöglichkeit in Höhe Krampenburger Weg zur Gewährleistung des Einbahnstraßenverkehrs im Bereich Dorfanger, Verbesserung der Einsehbarkeit Komplettierung der Radverkehrsanlage auf der Nordseite des Müggelheimer Damm und Freigabe in beide Richtungen, einschließlich Beschilderung (190 m) Wegweisung der Radwegeführung auf der Nordseite von Straße zum Müggelhort bis Ludwigshöheweg Komplettierung Tempo 30 und Mischverkehr herstellen (1.800 m) hoch [HR] hoch [HR] Entfällt (Maßnahme wurde 2007 / 2008 realisiert) mittel [HR] hoch [HR] mittel [NR] Entfällt (Maßnahme wurde 2008 realisiert.) = Müggelheim Mh.1 Alt-Müggelheim zwischen Müggelheimer Damm und Gosener Straße (Dorfanger) Mh.2 Müggelheimer Damm zwischen Straße zum Müggelhort und Ludwigshöheweg Mh.3 Odernheimer Straße Nsw. Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) = Niederschöneweide Nsw.1 Brückenstraße zwischen Treskowbrücke und Michael-Brückner Straße Nsw.2 Hasselwerderstraße zwischen Anbindung Kaisersteg und Schnellerstraße SR • Stadt- und Regionalplanung Mischverkehr im Straßenraum visualisieren (Fahrradsymbol als Markierung auf den Asphalt bringen), Querungsmöglichkeiten Kreuzung Brückenstraße/ Michael-Brückner-Straße verbessern Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung und Anpassung der LSA für Radfahrer an der Kreuzung Hasselwerderstraße/ Schnellerstraße 17 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Nsw.3 Querungsmöglichkeit Michael- Brückner Straße herrichten Querungsmöglichkeit der Michael-Brückner Straße mit Anbindung an Schnellerstraße, Hasselwerderstraße und Sterndamm herstellen hoch Nsw.4 Schnellerstraße zwischen Spreestraße und Bruno-Bürgel-Weg Mischverkehr bei Tempo 30 von Spreestraße bis Fennstraße und Einrichten einer Radverkehrsanlage von Fennstraße bis BrunoBürgel-Weg (3.400 m) hoch [HR] Maßnahme ist Bestandteil des Vorhabens Verkehrslösung Schöneweide. [HR] Nsw.5 Verbindung Landfliegerstraße und Adlergestell (S-Bhf. Betriebsbahnhof Schöneweide) Nsw.6 Oberspreestraße zwischen BrunoBürgel-Weg und Silbergrasweg Nsw.7 Ostritzer Straße Nsw. 8 Verlängerung Abzweig Bruno-BürgelWeg (Wegeführung am Ufer) bis Spindlersfelder Straße Osw. Osw.1 geändert in Maßnahme Jt.6 Nordseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage (670 m) Südseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage zwischen Bruno-Bürgel Weg und Bärenlauchstraße (410 m) Übergang über die S-Bahngleise erhalten Querungsmöglichkeit am Knotenpunkt Oberspreestraße/ Ostritzer Straße herrichten hoch [HR] Radfahrerfreundlicher Belag 2009 hergestellt (Südseite) mittel [NR] Herstellung eines Uferweges zwischen BrunoBürgel-Weg und Spindlersfelder Straße (700 m) mittel [NR] Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der Nordseite (1.200 m) hoch [HR] 3 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (2005) = Oberschöneweide Wilhelminenhofstraße zwischen Edisonstraße und Ostendstraße SR • Stadt- und Regionalplanung 18 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Osw.2 Edisonstraße zwischen Rummelsburger Straße und Wilhelminenhofstraße hoch [HR] Verkehrsentlastung wird nach Herstellung der SOV auftreten Osw.3 Edisonstraße zwischen Treskowbrücke und Wilhelminenhofstraße Osw.4 Siemensstraße zwischen Nalepastraße und Griechische Allee Westseitig: Einrichten einer Radverkehrsanlage zwischen Fuststraße und Wilhelminenhofstraße (Neuordnung des Straßenseitenraums zwischen Siemensstraße und Wilhelminenhofstraße (630 m) Ostseitig: Einrichten einer Radverkehrsanlage zwischen Zeppelinstraße und Wilhelminenhofstraße (630 m) Ostseitig: Einrichten einer Radverkehrsanlage (Haltestellenbereich und Wegeführung am Knotenpunkt beachten) (370 m) Einrichten einer Radverkehrsanlage (660 m) Osw.5 Siemensstraße zwischen Nalepastraße und einschließlich Stubenrauchbrücke Osw.6 Einmündung in Griechische Allee (Nebenroute) sicherstellen hoch [HR] hoch [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (TR 8) Einrichten einer Radverkehrsanlage westseitig (320 m) hoch Treskowallee zwischen Rummelsburger Straße und Bezirksgrenze Lichtenberg Lückenschluss der Radverkehrsanlage auf der Ostseite bis Bezirksgrenze (200 m) hoch [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (TR 8), 3 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (2005) [HR] Osw.7 Ostendstraße/ Weiskopffstraße zwischen Wilhelminenhofstraße und An der Wuhlheide Einrichten einer Radverkehrsanlage (1.920 m) hoch [HR] Osw.8 Verlängerte Rathenaustraße zwischen Eichgestell und An der Wuhlheide (entlang des Friedhofs) Sicherung des Querungsmöglichkeit An der Wuhlheide hoch [HR] Bestandteil der Routenführung des Europaradweges R1 und des Berliner Fahrradroutennetzes (TR8) SR • Stadt- und Regionalplanung 19 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Osw.9 Routenverlauf durch die Wuhlheide (Nord-Süd und West-Ost Achse) Sicherstellen der Befahrbarkeit (unter Berücksichtigung der Nutzungsrechte durch den Betreiber) und Ausschilderung, Herstellen einer Befahrbarkeit in beide Richtungen auf der Nordseite An der Wuhlheide im Bereich Hauptweg zur Freilichtbühne und Straßenquerung zur Weiskopffstraße mittel [HR] Sicherstellen der Vermittlung: Fußgänger haben Vorrang, Radfahrer frei, Bestandteil der alternativen Routenführung des Europaradweges R1 Osw.10 Nalepastraße zwischen Rummelsburger Landstraße und Fritz-König-Weg (ehem. Weg 7) mittel [NR] Osw.11 Nalepastraße zwischen Grenzweg und Siemensstraße mittel [NR] Osw.12 Wilhelminenhofstraße zwischen Siemensstraße und Edisonstraße Planungsrechtliche Sicherung und Herstellung eines Weges über das ehemalige Funkhausgelände; fahrradfreundlicher Belag in der Nalepastraße (900 m) Sicherung der Querungsmöglichkeit am Knotenpunkt Siemensstraße, Ostseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage (800 m) Einrichten einer Radverkehrsanlage nordseitig (380 m) hoch [HR] Unfallschwerpunkt 2005 Osw.13 Köpenicker Allee zwischen Waldowallee (Bezirksgrenze) und S-Bhf. Wuhlheide Ostseite: Einrichten einer Radverkehrsanlage (650 m) Westseite: Radfahren auf dem Gehweg frei (650 m) mittel Osw.14 Wilhelminenhofstraße zwischen Ostendstraße und Schnellerstraße (geplante Brückenführung über die Spree) Kreuzungsbereich Rummelsburger Landstraße/ Fritz-König-Weg (ehem. Weg 7) Einrichten einer Radverkehrsanlage (630 m) mittel [NR] Genauere Überprüfung in Teilabschnitten notwendig, Alternative Routenführung über Alte Köpenicker Allee überprüfen [HR] Verbesserung der Querungsmöglichkeit hoch Osw.15 SR • Stadt- und Regionalplanung [HR] Bestandteil der Routenführung des Europaradweges R1 Umsetzung geplant 2010, 20 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Osw. 16 Firlstraße zwischen Wuhlheide (Bezirksgrenze) und Wilhelminenhofstraße Schaffung verkehrssicherer Querungsmöglichkeiten Wilhelminenhofstraße und An der Wuhlheide mittel [NR] Einrichten einer Radverkehrsanlage auf der Nordseite (1.400 m) Querungsmöglichkeit Kreuzung Am Treptower Park / Bulgarische Straße herstellen Ausweisung Radfahren auf Gehweg frei (540 m) hoch [HR] Erschließungsweg zum Parken berücksichtigen, 3 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (2005) [HR] Pw. = Plänterwald Pw.1 Am Treptower Park zwischen SBahntrasse und Bulgarische Straße Pw.2 Bulgarische Straße zwischen Am Treptower Park und Alt Treptow mittel Querungsmöglichkeit Kreuzung Alt Treptow/ Bulgarische Straße verbessern (Radfahrerfurt auf Bulgarischer Straße einrichten) hoch Pw.3 Kreuzung Karpfenteichstraße/ Am Treptower Park Sicherung der Querungsmöglichkeit mittels Markierung (Wegeführung) mittel [HR] Pw.4 Anbindung S-Bhf. Plänterwald an die Köpenicker Landstraße Optimierung der Querungsmöglichkeit am Knotenpunkt mittel [HR] Pw.5 Wasserweg Bau einer Radverkehrsanlage gemäß B-Plan Entwurf 9-7 (Spreepark), (730 m) , ist im Rahmen des Vertragsabschlusses mit Investor berücksichtigen mittel [NR] Bestandteil der alternativen Routenführung des Europaradweges R1 SR • Stadt- und Regionalplanung 21 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Pw.6 Nummer nicht vergeben Pw.7 Rd. Kiefholzstraße von Dammweg bis Eichbuschallee (S-Bahn-Unterführung) Errichten einer Radverkehrsanlage entlang der Ostseite (560 m) mittel [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 9) Errichten einer Radverkehrsanlage, in beide Richtungen befahrbar (West- oder Ostseite) (1.800 m) Querungsmöglichkeiten am S-Bhf. Rahnsdorf sicherstellen Errichten einer Radverkehrsanlage (350 m) hoch [HR] Ggf. Verwaltungsvereinbarung zwischen Berliner Forsten und Bezirksamt Treptow-Köpenick abschließen [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 9) Gepl. Ausbau 2010 [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 9) = Rahnsdorf Rd.1 Straße nach Fichtenau zwischen Bezirksgrenze (Am Erlengrund) und Fürstenwalder Damm sowie Teilbereich der Geschwister-Scholl Straße Rd.2 Fürstenwalder Allee (Nordseite) zwischen Straße nach Fichtenau und Püttbergeweg Rd.3 Fürstenwalder Allee (Nordseite) zwischen Grünheider Weg und Schönblicker Straße Errichten einer Radverkehrsanlage (860 m) hoch Rd.4 Fürstenwalder Allee (Nordseite) zwischen Nickelswalder Straße und Bezirksgrenze Errichten einer Radverkehrsanlage (2.000 m) hoch SR • Stadt- und Regionalplanung hoch [HR] Bestandteil der Routenführung des Europaradweges R1 und Berliner Fahrradroutennetzes (RR 9) 22 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Rd.5 Fürstenwalder Allee (Südseite) zwischen Straße nach Fichtenau und Lagunenweg Errichten einer Radverkehrsanlage (2.300 m) hoch Rd.6 Querung der Spree zwischen Kruggasse und Zur Fähre Querungsmöglichkeiten verbessern Nutzung durch mobilitätsbehinderte Menschen ermöglichen hoch Rd. 7 S-Bhf. Rahnsdorf bis Fürstenwalder Allee über Hegemeisterweg und Wolterdorfer Weg Herstellen eines fahrradfreundlichen Belages in Hegemeisterweg und Woltersdorfer Weg (1200 m) Herstellen einer Querungsmöglichkeit an der Fürstenwalder Allee mittel [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 9) Gepl. Ausbau 2010 (teilweise) [HR] Machbarkeitsstudie und KostenNutzen Analyse des Bezirks berücksichtigen [NR] Sw. = Schmöckwitz Sw.1 Sportpromenade zwischen Ortsteilgrenze (Höhe Großer Rohrwall) und Rehfeldstraße Einrichten einer Fahrradstraße (620 m) hoch [HR] Bestandteil der abgestimmten Routenführung Dahmeradweg Sw.2 Rehfeldstraße/ Rohrwallallee zwischen Sportpromenade und Fehrower Steig Verbesserung der Befahrbarkeit (Asphaltstreifen) (660 m) hoch [HR] Bestandteil der abgestimmten Routenführung Dahmeradweg Sw.3 Forstweg/ Nuscheweg zwischen Rohrwallallee und Zum Seeblick Verbesserung der Befahrbarkeit durch Forstgelände (Asphaltstreifen) (820 m) hoch [HR] Zielplanung, Bestandteil der vorzugsweisen Routenführung Dahmeradweg Sw.4 Kreuzung Zum Seeblick/ Adlergestell Sicherstellen der Querungsmöglichkeit am Knotenpunkt hoch [HR] Bestandteil der abgestimmten Routenführung Dahmeradweg SR • Stadt- und Regionalplanung 23 Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Stand: 30.09.2010 Maßnahmenkatalog Ortsteilkennung Straßenabschnitt Maßnahme / Realisierungsvorschlag (Streckenabschnitt in Meter) Priorität Bemerkungen [HR] = Hauptroutenführung [NR] = Nebenroutenführung Sw.5 Adlergestell zwischen Godbersenstraße und Wernsdorfer Straße Einrichten von zeitlich uneingeschränktem Tempo 30 (350 m) hoch [HR] Bestandteil der abgestimmten Routenführung Dahmeradweg Sw.6 Wernsdorfer Straße zwischen Höhe KGA Naturfreunde Köpenick und Landesgrenze hoch [HR] Entfällt (Maßnahme wurde 2009 realisiert.) Sw.7 Schmöckwitzwerder Nord zwischen Wernsdorfer Straße, über Oder-Spree Kanal bis Bezirksgrenze Einrichten einer Radverkehrsanlage und verkehrssichere Anbindung an Radverkehrsanlagen im Land Brandenburg (120 m) Verbesserung der Befahrbarkeit (750 m) mittel [NR] Sw.8 Grünauer Weg zwischen Alter Radelander Weg und Grünauer Straße Verbesserung der Befahrbarkeit (350 m) hoch [HR] Bestandteil des Berliner Fahrradroutennetzes (RR 10) Nsw., Ah., Gr. = Niederschöneweide, Adlershof und Grünau Nsw., Ah., Gr. Ortsteilübergreifende Maßnahme für den Straßenzug Köpenicker Landstraße - Schnellerstraße - Michael-Brückner-Straße Adlergestell SR • Stadt- und Regionalplanung Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Radfahrer, um richtungsgebundene Radverkehrsanlagen regelgerecht zu nutzen [HR] Unfallhäufung entlang des gesamten Straßenzuges 2003 - 2005, Maßnahme ist im Maßnahmeplan nicht dargestellt. 24 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen und Stadtentwicklung Stadtplanungsamt Radverkehr / Radwegekonzept als Teilplan der BEP Beteiligungsverfahren - Abwägung Anlage 2a der BA-Vorlage Nr. /2011 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der Bereichsentwicklungsplanung Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Die Information der Öffentlichkeit fand parallel mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 14. Mai 2009 bis 29.Mai 2009 durch Auslegung der Unterlagen im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Bauen und Stadtentwicklung, Stadtplanungsamt , Rathaus Köpenick, statt. Während der Zeit der Auslegung bestand zusätzlich die Möglichkeit, den Plan des Zielroutennetzes auf der bezirklichen Internetseite einzusehen. Die Auslegung wurde von 24 Bürgerinnen und Bürgern besucht. Es haben sich 19 Bürgerinnen und Bürger mit einer Stellungnahme beteiligt. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in die Abwägung eingegangen. Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis 1 Uferwege sollten für den Radverkehr geöffnet und in das Radroutennetz eingebunden werden. Uferkonzept des Bezirkes sollte in der Fortschreibung der Radverkehrskonzeption eingebunden werden. Beispiel: Uferweg Oberschöneweide 15.05.2009 Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung Radwege entlang der Ufer der den Bezirk durchfließenden Gewässer sind nur aufgenommen, soweit diese eine Funktion im Netz der Haupt- oder Nebenrouten erfüllen. Zur Qualifizierung der Uferbereiche im Hinblick auf die Anforderungen des Naturschutzes, der Landschaftsplanung und der Erholungsnutzung wird im Bezirksamt eine eigenständige Uferkonzeption als Teilplan der BEP erarbeitet. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc -1- Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung 2 15.05.2009 Radweg Bahnhofstraße Benutzungspflichtig, aber entspricht nicht den Anforderungen Gefährdung der Radfahrer durch parkende Autos und Fußgänger insbes. an Haltestellen Forderung von Maßnahmen für einen sicheren Radweg Hauptroute 3 17.05.2009 Grünauer Straße Ortsteil Köpenick Ri Kölln. Platz Zwischen den Haltestellen Vollkropfgraben und Pentahotel wird der Radfahrer auf die Fahrbahn geleitet Vorschlag: Busspur an den Fahrbahnrand verlegen und für Radfahrer zulassen Fahrzeugverkehr auf Straßenbahnschienen führen Hauptroute Maßnahme Kö.16 Die Aussagen zur Gefährdung durch verkehrswidrig parkende Autos wurden an die Straßenverkehrsbehörde übermittelt. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung in der Bahnhofstraße durch MIV und ÖPNV wird momentan durch die Verkehrsbehörde an der Benutzungspflicht der Radwege festgehalten. Eine Verringerung des Verkehrs und damit Möglichkeiten für eine Umgestaltung des Straßenraumes zugunsten der Radfahrer ergeben sich erst nach Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Bahnhofstraße nach Verkehrsübergabe der Ost-West-Trasse 1. Abschnitt. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Maßnahme Kö.16 beinhaltet das Einrichten einer Radverkehrsanlage in dem benannten Bereich. Die Anregung wurde im Konzept berücksichtigt. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc -2- Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis 4 Pablo-Neruda-Straße - keine Radverkehrsanlage - breiter Gehweg – könnte der Radfahrer auf dem Gehweg geführt werden, um Autoverkehr nicht zu behindern ? 18.05.2009 Müggelheimer Straße von Frauentog bis Wendenschloßstrasse: Der Radweg wurde nach Bauarbeiten nicht ordnungsgemäß wieder hergestellt. Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung Pablo-Neruda-Straße – Über die Pablo-Neruda-Straße verläuft im Entwurf des Radwegekonzeptes keine Haupt- oder Nebenroute. Alternativ enthält das Konzept die Hauptroute entlang der Müggelheimer Straße sowie eine Nebenroute durch das Salvador-AllendeViertel nördlich der Pablo-Neruda-Straße. Die Pablo-Neruda-Straße ist nicht Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes, es besteht hier eine Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h. Bei dieser Geschwindigkeitsbegrenzung und einer Verkehrsbelastung von unter 10.000 Kfz/24 h können Radfahrer in der Regel sicher auf der Fahrbahn geführt werden. Es liegt keine straßenverkehrsrechtliche Begründung dafür vor, den Radverkehr auf dem Gehweg zuzulassen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Der endgültige Deckenschluss des Radweges erfolgte im Juli 2009. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc -3- Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes 5 19.05.2009 Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Hauptroute Straße und Salvador-Allende-Straße Maßnahme Kö.19 Forderung nach Radweg im Zuge des Neubaus 6 20.05.2009 Europaradweg R1 zwischen Gutenbergstraße und Spindlersfelder Straße - Beschilderung fehlt - Schlechter Zustand Hauptroute Abwägung Im Zuge der 2003 durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick beschlossenen Lärmminderungsplanung für die Altstadt Köpenick und angrenzende Ortsteile wurde als eine Maßnahme zur Reduzierung der Belastung durch Verkehrslärm die Festsetzung der Geschwindigkeit in der Wendenschloßstraße auf 30 km/h benannt. Es ist weiterhin vorgesehen, die übergeordneten Verkehre östlich der Altstadt Köpenick nicht durch die Wendenschloßstraße sondern durch die Salvador-Allende-Straße zu führen. Hierfür wurden bereits bauliche Vorleistungen am Knoten Müggelheimer Damm – Salvador-Allende-Straße geschaffen. Hierdurch ergibt sich eine Reduzierung der momentanen Verkehrsbelastung in der Wendenschloßstraße. Im Zuge der Straßenplanung wurde daher die Entscheidung getroffen, dass die Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden sollen, wie es im Regelfall bei derartigen Verkehrsbedingungen üblich ist. Das Ziel der Lärmminderungsplanung – Tempo 30 - wurde als Maßnahme Kö.19 in das Radwegekonzept aufgenommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die wegweisende Beschilderung des Europaradweges R 1 ist Ende 2009 erfolgt. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Befahrbarkeit im Mentzelpark und vor dem Grundstück der ehemaligen Wäscherei sollen 2011 erfolgen, eine BPU hierfür ist erstellt. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc -4- Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung 7 KGA „Am Adlergestell“ – Sonnenallee – Maßnahme Ah.6 Verweis auf generelles Radfahrverbot in KGA Keine Inanspruchnahme von Kleingärten für Radweg und Brücke! Forderung von Sonderregelungen für den Radweg in der Sonnenallee Nebenroute Maßnahme Ah.6 Maßnahme Ah.6 beinhaltet den Bau einer Geh- und Radwegbrücke über Bahn und Adlergestell. Die Abgänge der Brücke und damit die Betroffenheit der KGA werden noch geprüft. Gemäß den durch den Senat von Berlin erlassenen Verwaltungsvorschriften (Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15.12.2009) sind die Wege in den Kleingartenanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen jeder Art ist grundsätzlich unzulässig, kann jedoch in Ausnahmefällen durch den Pächter zugelassen werden. Ziel muss es sein, in gemeinsamen Abstimmungen mit den Pächtern das Rad fahren im Bereich der durch Kleingartenanlagen führenden Routen zuzulassen. Der durch die KGA Am Adlergestell führende Hauptweg „Sonnenallee“ weist eine ausreichende Breite auf. Er wird auch z.Zt. durch PKW befahren und beparkt. Die KGA „Am Adlergestell“ befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. 25.05.2009 P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc -5- Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung 8 Aufstellung des Konzeptes wird begrüßt! Hauptroute Maßnahme Ah.1 Die Maßnahme Ah.1 beinhaltet das Führen des Radverkehrs in der Dörpfeldstraße als Mischverkehr auf der Fahrbahn bei Tempo 30 und die Prüfung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Bereits jetzt gilt in der Dörpfeldstraße westlich der Hackenbergstraße grundsätzlich Tempo 30. Zwischen Hackenbergstraße und Waldstraße ist die Geschwindigkeit nachts auf 30 km/h beschränkt. Radfahrstreifen sind aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite und der vorhandenen Straßenbahngleise nicht möglich. Auch die Markierung eines Schutzstreifens ist nicht zweckdienlich, da dieser auf Grund der Verkehrsdichte und der Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs häufig von Kraftfahrzeugen zum Befahren oder Halten / Parken genutzt würde. Im Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung sollen Varianten für die Umgestaltung der Dörpfeldstraße zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der Bedingungen für den ÖPNV, für Radfahrer und Fußgänger entwickelt und abgestimmt werden. Die Umgestaltung ist jedoch erst nach Abschluss des vierspurigen Ausbaus des Glienicker Weges möglich. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. In die Abwägung wurde die Straßenverkehrsbehörde und das Tiefbauamt einbezogen. Das Rad fahren in Gegenrichtung von Einbahnstraßen ist bereits teilweise möglich –- die Anordnung setzt jeweils Einzelfallprüfungen durch Tief und die Straßenverkehrsbehörde voraus. Auch für das Zulassen des Rad fahrens auf Gehwegen müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein (geringes Fußgängeraufkommen und Mindestbreite von 2,50 m) - dies ist in Adlershof überwiegend nicht der Fall. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. 26.05.2009 Dörpfeldstraße – Steigerung der Attraktivität durch beidseitige Radfahrstreifen gewünscht. Adlershof Nebennetz – Einbahnstraßen - Radverkehr in Gegenrichtung zulassen (Gellertstraße, Nipkowstraße) In Kopfsteinpflasterbereichen Radfahren auf den Gehwegen zulassen (Florian-GeyerStraße). Nebenroute Genossenschaftsstraße P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc -6- Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Verbindung Landschaftspark Johannisthal – Kölln. Heide wird begrüßt und sollte zügig realisiert werden. Nebenroute Maßnahme Ah.6 Zügiger Ausbau Glienicker Weg wird gefordert. Adlergestell ab Dörpfeldstraße stadtauswärtsdauerhafte Freigabe des einseitigen Radweges in beide Fahrrichtungen. Langfristig: Verbindung zwischen Adlershof und Grünau unabhängig vom Adlergestell – Radweg entlang der Bahntrasse 9 27.05.2009 Müggelseedamm sollte als Hauptroute ausgewiesen werden, Aßmannstr. / CharlotteE-Pauly-Straße nur sinnvoll für Radfahrer zur Bölschestraße Abwägung Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme Ah.6 besitzt mittlere Priorität und ihre Realisierung ist abhängig von der Bereitstellung finanzieller Mittel. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Hauptroute Nach gegenwärtigem Stand ist die Fertigstellung für 2013 avisiert. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Hauptroute Die Breite des Radweges auf der nordöstlichen Seite es Adlergestells ist für einen dauerhaften Radverkehr in 2 Richtungen in Verbindung mit dem Fußgängerverkehr nicht ausreichend. Des Weiteren entstehen Gefährdungen in den Einmündungsbereichen. Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. X wird gegenwärtig die Umgestaltung des Adlergestells zwischen Dörpfeldstraße und Glienicker Weg vorbereitet. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Radfahrer in stadtauswärtige Richtung auf einem Radfahrstreifen zu führen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Verbindung zwischen Adlershof und Grünau ist über den Radweg am Adlergestell möglich sowie über Glienicker Weg – Maßnahme Kö.18, Grünauer Straße und Regattastraße. Eine andere Trasse ist durch die trennende Wirkung von Gewerbeflächen, Teltowkanal und Bahnaußenring nicht realistisch. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Müggelseedamm Die Hauptroute wurde bewusst über den Marktplatz ist Hauptroute bis Friedrichshagen geführt, um das Zentrum des Ortsteils Charlotte-E.einzubinden. Pauly-Straße und Im Müggelseedamm zwischen Charlotte-E.-Pauly-Straße und ab Werlseestraße Werlseestraße sind Radverkehrsanlagen aufgrund der örtlichen Situation nicht möglich. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc -7- Lfd. Schreiben vom Nr. 10 27.05.2009 Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Hinweise zur Ergänzung der wegweisenden Beschilderung in der Altstadt Köpenick und Friedrichshagen Die wegweisende Beschilderung in diesem Bereich wurde im Rahmen der Beschilderung für den Europaradweg R1 2009 ergänzt. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Hauptrouten u.a. Das für den Zeitraum nach Fertigstellung der SOV 1. Abschnitt zu erarbeitende Verkehrskonzept für Oberschöneweide wird entlang u.a. auch die Problematik des Radverkehrs beinhalten. Edisonstraße, Wilhelminenhofstr. Insbesondere für die Edisonstraße werden sich und Ostendstraße Verringerungen der Verkehrsbelastung ergeben, was neue Möglichkeiten für den Radverkehr eröffnet. Im Maßnahmenkatalog sind verschiedene Maßnahmen benannt, die zu Verbesserungen für Radfahrer auf den angesprochenen Straßen führen werden. Oberschöneweide • LSA-Lösung in Höhe Wilhelminenhofstraße / Edisonstraße nicht für beidseitig benutzbare Radwege vorh. (Unfallschwerpunkt) • Keine durchgehende Radwegesituation von Karlshorst nach Schöneweide (Edisonstr. nur kurzer Radweg, Enge auf Fahrbahnstreifen wegen Straßenbahn / park. Autos) • Radwegenetz Ostendstraße nicht durchgängig bis An der Wuhlheide (FEZ) • • S-Bahnhof Schöneweide – Kaisersteg – ab Lauffener Straße Richtung Wuhlheide nicht vorhanden, aber wünschenswert (Sehenswürdigkeiten, Anbindung an R 1, Volksparkbesuch), breite Gehwege vorhanden, Radwegemarkierung möglich; Querung An der Wuhlheide / Firlstraße – Forderung LSA Abwägung Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Nebenroute, Neuaufnahme Maßnahme Osw.16 Der Straßenzug Hasselwerderstraße – Kaisersteg – Lauffener Straße war als Nebenroute im Konzept enthalten. Diese Nebenroute wird entlang der Firlstraße bis zur Wuhlheide und durch diese bis zur Bezirksgrenze zu Lichtenberg verlängert. Die Maßnahme Osw. 16 beinhaltet speziell die Schaffung von verkehrssicheren Querungsmöglichkeiten der Wilhelminenhofstraße und der Straße An der Wuhlheide. Das Konzept wird geändert. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc -8- Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes 11 27.05.2010 Oberschöneweide Spreeuferwege bleiben unberücksichtigt. 12 28.05.2009 Rahnsdorf RR 9, R1, Anbindungen an die S-Bahnhöfe Rahnsdorf und Wilhelmshagen werden als wichtige Trassen bestätigt. Hauptrouten Fürstenwalder Allee und Rundweg um den Müggelsee , teilweise Überlagerung mit R1, RR 9 Rd. 1 - Str. nach Fichtenau, Knoten mit Fürstenwalder Allee problematisch, Alternative ab S-Bhf. Rahnsdorf über Hegemeisterweg – Woltersdorfer Weg wird vorgeschlagen (aber auch hier Nachteile – Kopfsteinpflaster, Krötenwanderung). Neuaufnahme Nebenroute, Neuaufnahme Maßnahme Rd.7 Abwägung Radwege entlang der Ufer der den Bezirk durchfließenden Gewässer sind nur aufgenommen, soweit diese eine Funktion im Netz der Haupt- oder Nebenrouten erfüllen. Der geplante und teilweise im Bau befindliche Uferweg in Oberschöneweide dient speziell der Verbesserung des Wohnumfeldes in Oberschöneweide – Öffnung zum Wasser und Schaffung attraktiver Stadträume. Er dient nicht vorrangig der Verbindung zwischen Quellen und Zielen des Radverkehrs. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Bestätigung der Routen und Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die benannte Alternativführung zum S-Bahnhof über Woltersdorfer Weg – Hegemeisterweg wird als Nebenroute aufgenommen. Zu Verbesserung der Verkehrsführung am Knoten Str. nach Fichtenau / Fürstenwalder Allee finden derzeit Abstimmungen zwischen Tief und der Straßenverkehrsbehörde statt. Die Maßnahme Rd. 7 wird nach der Öffentlichkeitsbeteiligung neu aufgenommen. Das Konzept wird geändert. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc -9- Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Rd.2 – Fürstenwalder Allee Nordseite – höchste Priorität, insbesondere Anbindung an Fürstenwalder Damm – Unfallhäufungen! Verweis auf BVV Drs. VI/1101 (vom 16.07.2009) Rd. 3 – Rd.5 Fürstenwalder Allee beidseitig Maßnahmen werden unterstützt, wurden lange gefordert, keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hierfür! Fürstenwalder Allee ist Hauptroute, Zu Rd.6 Die handbetriebene Fähre F 24 ist ein Alleinstellungsmerkmal und soll erhalten werden. Ziel: behindertengerechte Gestaltung und Ausweitung der Betriebszeiten. Erschließung des denkmalgeschützten Dorfkerns für den Radverkehr muss geprüft werden. Vorschlag: beidseitige gemeinsame Rad- und Gehwege entlang der Straßen ab Fürstenwalder Allee zur besseren touristischen Erschließung des Dorfkerns Rahnsdorf. Die Fährverbindung ist Bestandteil einer Hauptroute, Maßnahme Rd.6 Abwägung Für die Fürstenwalder Allee sind in dem Konzept verschiedene Maßnahmen mit hoher Priorität enthalten. Die Umsetzung erfolgt bereits aus dem Radverkehrsinfrastrukturprogramm der Senatsverwaltung für Maßnahmen Rd.2, Stadtentwicklung. Rd.3, Rd. 4 und Die Thematik der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist nicht Bestandteil dieses Konzeptes. Rd.5 mit hoher Priorität Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Für den Rundweg um den Müggelsee wird die Der Rundweg um Führung entlang Mühlenweg kritisch gesehen den Müggelsee ist – Vorschlag von Alternativen über Stieggarten eine Hauptroute. – Wiesenstraße – Seestraße. Die Maßnahme Rd.6 zielt auf die Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Müggelspree Der Dorfkern Rahnsdorf ist durch eine Hauptroute erschlossen. Die Anlage von beidseitigen Geh- und Radwegen an Wohnstraßen muss mit den Belangen des Denkmalschutzes abgeglichen werden. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die vorgeschlagene Alternativroute für den Rundweg um den Müggelsee wirft neue Betroffenheiten auf. Für die lange abgestimmte Trasse entlang des Mühlenweges wurde eine Kompromissvariante zum Ausbau gefunden (Einbau von glattem Verbundpflaster statt Asphalt) , die derzeit realisiert wird. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc - 10 - Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes ÖPNV-Anbindung – Barrierefreiheit S-Bhf. Wilhelmshagen wird gefordert, auch am nördlichen Ausgang. Hinweis auf Waldwege Saarower Weg und Püttbergeweg zwischen Wilhelmshagen und Rahnsdorf, diese sollten landschaftsgerecht instand gesetzt werden Püttbergeweg ist Nebenroute Hauptroute 13 28.05.2009 Radweg Oberspreestraße von Silbergrasweg bis Friedlanderstraße – schlechter Zustand, bei Regen nicht befahrbar, unsauber 14 28.05.2009 15 28.05.2009 Wunsch nach barrierefreiem Zugang zu allen S-Bahnhöfen, zumindest Führungsschiene zum Schieben Negativbeispiel Betriebsbahnhof Schöneweide Forderung von Radverkehrsanlagen in der Helmholtzstraße , hier befinden sich verschiedene Schulen. Radfahrer auf dem Gehweg behindern Fußgänger Abwägung Die Barrierefreiheit von Bahnhöfen ist eine Forderung , die durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick grundsätzlich unterstützt und generell gegenüber der DB Station und Service geltend gemacht wird. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Püttbergeweg ist eine für Radfahrer nutzbare öffentlich gewidmete Verkehrsfläche. Bei Bau- oder Instandsetzungsmaßnahmen an dem Weg ist seine Lage innerhalb des NSG Wilhemshagen-Woltersdorfer Dünenzug zu beachten. Der Saarower Weg ist nicht durch das Radwegekonzept betroffen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Der Radweg wurde durch das Tiefbauamt 2009 hergestellt und entspricht den Vorgaben für die bauliche Gestaltung von Radwegen. Der Hinweis zum Zustand des Weges wurde an das Tiefbauamt weitergeleitet. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Es handelt sich hier um eine generelle Forderung, die durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick grundsätzlich unterstützt und gegenüber der DB Station und Service geltend gemacht wird. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Für die Herstellung oder Anordnung von Radverkehrsanlagen gibt es aufgrund der Lage im Wohngebiet keine straßenverkehrsrechtliche Begründung. Es geht hier um die Durchsetzung und Kontrolle der geltenden Regelungen sowie um gegenseitige Rücksichtnahme. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc - 11 - Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung 16 29.05.2009 Schönefelder Chaussee Bessere Anbindung an Schönefeld wird gefordert durch Weiterführung des Radweges auch in Schönefeld Querungsmöglichkeit der Schönefelder Chaussee Höhe Uranusstr., Siriusstr. (AnneFrank-Gymnasium, Landschaftspark) Hauptroute, wird bis an die Landesgrenze verlängert. 17 29.05.2009 Empfehlung Radverkehrsanlage in der Seelenbinderstraße Neuaufnahme Nebenroute und Maßnahme Kö.27 Lt. Aussage der Gemeinde Schönefeld wird der auf der Westseite verlaufende Radweg in Schönefeld als gemeinsamer Geh- und Radweg weitergeführt Des Weiteren befindet sich auf Berliner Gebiet die Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit in der Abstimmung. Die entlang der Schönefelder Chaussee verlaufende Hauptroute wird bis an die Landesgrenze verlängert. Das Konzept wird geändert. Die Empfehlung ist gerechtfertigt, da die Seelenbinderstraße Verbindungsfunktion zwischen Hirschgarten und Köpenick besitzt und eine hohe Verkehrsbelastung vorliegt. In der Seelenbinderstraße wird eine Nebenroute dargestellt und die Maßnahme Kö.27 – Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer wird aufgenommen. Das Konzept wird geändert. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc - 12 - Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis 18 Empfehlung zur Bevorzugung von Angebotsstreifen gegenüber dem Bau von gesonderten Radwegen oder dem Zulassen des Radfahrens auf dem Gehweg. Begründung: Schnelles und sicheres Fahren möglich – wichtig auch für Elektrofahrräder. 29.05.2009 (email) Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung Die Thematik Rad fahren auf der Fahrbahn oder auf baulich abgetrennten Radwegen ist im Erläuterungsbericht, Punkt 8 folgendermaßen behandelt: Bezüglich der Frage, ob die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) oder auf baulich von der Fahrbahn abgetrennten Flächen erfolgen sollte, vertritt das Bezirksamt Treptow-Köpenick die Auffassung, dass beide Systeme gleichberechtigt zu prüfen sind. Bei der Führung auf der Fahrbahn befindet sich der Radfahrer im Blickfeld der Autofahrer und wird von diesem besser gesehen. Jedoch ist das Fahren auf der Fahrbahn gerade für ungeübte Radfahrer, Kinder und ältere Menschen oft auch mit gefährlichen Situationen verbunden. Gerade für diese Menschen und im Freizeitradverkehr haben getrennt von der Fahrbahn hergestellte Radverkehrsanlagen ihre Berechtigung. Werden diese regelgerecht hergestellt, dann ist auch hier die Verkehrssicherheit gegeben. Diese Position ergibt sich auch daraus, dass im Bezirk Treptow-Köpenick bereits heute ein hoher Anteil älterer Menschen wohnt. Die Entscheidung, welche Radverkehrsanlage konkret hergestellt wird, ist für jeden Einzelfall durch eine standortbezogene Prüfung und Behördenabstimmung zu treffen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc - 13 - Lfd. Schreiben vom Nr. 19 01.06.2009 Anregung - Hinweis Allgemein: Der Verfasser schlägt vor, das Konzept in „Radverkehrskonzept“ umzubenennen. Das Konzept orientiert sich zu sehr an bestehenden Radverkehrsanlagen, ein Konzept attraktiver Fahrradrouten wird kaum entwickelt. Der Einwender benennt Mindeststandards für Radverkehrsflächen. Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung Zu einem Radverkehrskonzept gehören auch Fahrradabstellanlagen und die entsprechende Infrastruktur. Da diese Anlagen nicht Bestandteil des Konzeptes sind, wurde hier bewusst die Bezeichnung „Radwegekonzept“ gewählt. Gemäß Darstellung in der Präambel des Erläuterungsberichtes befasst sich das Radwegekonzept mit sämtlichen für Radfahrer nutzbare Verkehrsflächen, also neben fahrbahnunabhängigen Radwegen auch Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Fahrradabstellanlagen und die zugehörige Infrastruktur könnten Thema einer weiteren Untersuchung sein. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Bei der Konzepterarbeitung wurden die Quellen und Ziele des Radverkehrs ermittelt und auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz umgelegt. Daraus entstand das Zielnetz der Hauptund Nebenrouten, nutzbar für den Alltags- und Freizeitverkehr. Diese Verfahrensweise entspricht dem üblichen Vorgehen gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der FGSV (ERA 95). Die Entwicklung von thematischen Routen war nicht vorrangiger Inhalt dieses Konzeptes. Diese kann aber auf Grundlage der Haupt- und Nebenrouten erfolgen. Eine entsprechende Route ist der Rundweg um den Müggelsee, weitere Themenrouten können aus dem Konzept entwickelt werden. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die genannten Mindeststandards werden grundsätzlich bestätigt, jedoch sind bei der Umsetzung neben verkehrlichen auch immer weitere Aspekte zu berücksichtigen (z.B. Gestaltung des öffentlichen Raumes, Denkmalschutz). Die konkrete bauliche Gestaltung wird jeweils für den Einzelfall entschieden. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc - 14 - Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Der Einwender empfiehlt den Einsatz eines hauptamtlichen Radverkehrsbeauftragten zur stadtplanerischen und verkehrsorganisatorischen Gesamtkoordination der Belange des Radverkehrs. Altstadt Köpenick Vorschlag zu Freigabe sämtlicher Einbahnstraßen (mit Ausnahme der von Bus und Straßenbahn befahrenen) für Radfahren in Gegenrichtung Vorschlag zu Angebotsstreifen in planem Pflaster, um das Rad fahren zu erleichtern Inhalt des Radwegekonzeptes Hauptroute entlang AltKöpenick / Luisenhain und Freiheit Abwägung Für den Einsatz eines hauptamtlichen Radverkehrsbeauftragten stehen dem Bezirksamt TreptowKöpenick derzeit keine personellen oder finanziellen Mittel zur Verfügung. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Eine Freigabe sämtlicher Einbahnstraßen für das Rad fahren ist nicht möglich, die Anordnung setzt jeweils Einzelfallprüfungen durch das Tiefbauamt und die Straßenverkehrsbehörde voraus. Die nicht durch Bus und Straßenbahn befahrenen Einbahnstraßen in der Altstadt weisen eine äußerst geringe Fahrbahnbreite auf, die das gegenläufige Rad fahren ausschließen. Die Altstadt Köpenick steht als Gesamtensemble unter Denkmalschutz. 2004 bis 2008 wurden die Straßen in der Altstadt denkmalgerecht umgebaut. Einer Änderung des Pflasters stehen denkmalpflegerische Aspekte entgegen. Aufgrund der geringen Ausdehnung der Altstadt und der zur Verfügung stehenden Alternativtrassen ist das Rad fahren auf dem Pflaster zumutbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Rad fahrens im Luisenhain (unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger) sowie der Befahrung der eben hergestellten Gleisbereiche der Straßenbahn. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc - 15 - Lfd. Schreiben vom Nr. Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung Dörpfeldstraße Kritik an Maßnahme Ah 1 – Mischverkehr von Adlergestell - Waldstraße Forderung nach Alternativrouten Köpenick – WISTA (Parallelstraßen zur Dörpfeldstraße) Hauptroute Die Maßnahme Ah.1 beinhaltet das Führen des Radverkehrs in der Dörpfeldstraße als Mischverkehr auf der Fahrbahn bei Tempo 30 und die Prüfung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Im Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung sollen Varianten für die Umgestaltung der Dörpfeldstraße zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und zur Verbesserung der Bedingungen für den ÖPNV, für Radfahrer und Fußgänger entwickelt und abgestimmt werden. Die Umgestaltung ist jedoch erst nach Herausnahme des Durchgangsverkehrs nach der Verkehrsübergabe des vierspurigen Ausbaus des Glienicker Weges möglich. Alternativ ist das Rad fahren zwischen Köpenick und WISTA über die Radickestraße . über den Glienicker Weg (nach Auabau) sowie über die durch Maßnahme Ah.6 vorgesehene Geh- und Radwegbrücke möglich. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. P:\Radverkehr\Radverk.konzept als BEP-Teilplan\Beschlussfassung Ende 2010\Anlagen 2a-2c_Abwägung\Letzter Stand Öffentlichkeit\2a Beteiligung_Öffentlichkeit _151210.doc - 16 - Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen und Stadtentwicklung Stadtplanungsamt Radverkehr / Radwegekonzept als Teilplan der BEP Beteiligungsverfahren - Abwägung Anlage 2b der BA-Vorlage Nr. /2011 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der Bereichsentwicklungsplanung Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 14. Mai 2009 bis 29.Mai 2009 statt. Es haben sich 14 Träger öffentlicher Belange mit Stellungnahmen beteiligt. Alle Stellungnahmen sind in die Abwägung eingegangen. Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis 1, 2 Grundsätzliche Befürwortung , Herangehensweise Kenntnisnahme war mit SenStadt abgestimmt und wird positiv bewertet. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) VII Schreiben vom 24.06.2009, abgestimmt mit SenStadt I Überlagerung Zielroutennetz – Hauptstraßennetz wird für nicht günstig gehalten, da der Eindruck von zu dichten Netzspangen erweckt werden könnte. Verbesserung der Radverkehrsanlagen am übergeordneten Straßennetz ist Aufgabe der Hauptverwaltung Abwägung Die Führung von Routen (vorwiegend Hauptrouten) entlang der Hauptverkehrsstraßen ergibt sich aus der optimalen Verbindungsfunktion dieser Straßen. Damit besitzen diese Straßen wesentliche Bedeutung insbesondere für den Alltagsradverkehr. Die daraus entstehenden dichten Netzspangen im Umfeld von Knotenpunkten sind unvermeidlich. Die Herstellung von Radverkehrsanlagen auch an Hauptverkehrsstraßen kann nur in gemeinsamer Anstrengung der Hauptverwaltung und des Bezirkes erfolgen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc -1- Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis 1, 2 Bezirkliche Routen sollen dieses Netz ergänzen Durch die Methodik der Erarbeitung des Konzeptes wurde dieser Forderung und bezirkliche Belange – Quell- und Zielverkehre entsprochen. sinnvoll einbeziehen. Die Quellen und Ziele des Radverkehrs waren Grundlage der Festlegung der Routen. Das Netz der Hauptrouten wird durch verbindende Nebenrouten ergänzt (Siehe auch Erläuterungsbericht Punkt 3). Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Vorschläge für 21 aus Sicht von SenStadt wünschenswerte und wichtige Netzergänzungen (Vorschläge wurden auf einem Plan dargestellt) 1 Die Funktion dieses Weges als Verbindung zwischen Hauptrouten wird Verbindung Johannisthaler Chaussee – Rixdorfer anerkannt. Straße durch die Königsheide Die Verbindung wird als Nebenroute in das Konzept aufgenommen, Kennzeichnung als Route auf Forstwegen. Das Konzept wird geändert. 2 Aufgrund der laufenden Planungen zur Öffnung der Nalepastraße im Bereich Veränderte Anbindung der Nebenroute des ehemaligen Rundfunkgeländes wird die Nebenroute über diese Straße Nalepastraße an die Rummelsburger Landstraße geführt. Das Konzept wird geändert. 3 Die Funktion dieser Wegeführung als Verbindung zwischen Hauptrouten, als Verbindung zwischen Kaisersteg und Verbindung zwischen Niederschöneweide, Oberschöneweide und der Unterführung Bahnlinie Berlin-Frankfurt/Oder Wuhlheide sowie zur Anbindung des Bezirkes Lichtenberg wird hiermit über Laufener Str. – Firlstr. - Wuhlheide anerkannt. Diese Verbindung wurde im Beteiligungsverfahren mehrfach gefordert. Die Wegeführung und damit im Zusammenhang die Maßnahme Osw.6 (Schaffung von Querungsmöglichkeiten über die Wilhelminenhofstraße und An der Wuhlheide) wird als Nebenroute in das Konzept aufgenommen. Das Konzept wird geändert. 4 Die Darstellung im Zielnetzplan kennzeichnet eine Alternativroute für die Frage bezieht sich auf R1 – Führung im Bereich überbezirkliche touristische Radroute des R1. Die Legende wird entsprechend der Wuhlheide – Was bedeutet die Signatur? ergänzt. Das Konzept wird geändert. SenStadt VII Abwägung U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc -2- Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 1, 2 5 Radweg Südseite der Spree westlich Spindlersfelder Straße Der geäußerte Vorschlag stellt eine umsetzungsfähige Alternative zu der ursprünglich entlang der S-Bahn-Trasse nach Spindlersfeld dargestellten Nebenroute dar. Der Uferweg unter der Brücke der Bahn soll als Ersatzmaßnahme aus dem Vorhaben Brückenaufweitung EÜ Rudower Chaussee der DB AG hergestellt werden, mit den Planungen wurde begonnen. Die Führung der Nebenroute wird entsprechend verändert. Das Konzept wird geändert. Die Führung der übergeordneten Radroute TR 7 durch die Hämmerlingstraße wird berücksichtigt . Die Hauptroute wird entsprechend verlängert. Das Konzept wird geändert. Der Weg an der Wuhle ist aktuell als Gemeinsamer Geh-und Radweg in einer Grünanlage ausgeschildert, was bedeutet, dass das Rad fahren zugelassen ist, aber Fußgänger auf diesem Weg den Vorrang haben. Ausgehend hiervon wird der Weg im Radwegekonzept als Nebenroute dargestellt. Das Konzept wird geändert. Die Funktion dieses Weges als Verbindung zwischen dem S-Bahnhof Hirschgarten und Mahlsdorf / Siedlung Waldesruh wird anerkannt. Der Weg wird als Nebenroute aufgenommen, Kennzeichnung als Routenverlauf auf Forstwegen. Das Konzept wird geändert. Die Funktion des Weges als nördlich der Bahnstrecke gelegene Verbindung zwischen Köpenick und Friedrichshagen wird anerkannt. Im Bereich des Kurparkes ist bereits eine Beschilderung als Gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Grünanlage erfolgt. Der Weg wird als Nebenroute aufgenommen, im Forstbereich Kennzeichnung als Routenverlauf auf Forstwegen. Das Konzept wird geändert. SenStadt VII 6 Entlang der geplanten TR 7 sollte im Bereich Hämmerlingstraße - Annenallee eine Hauptroute dargestellt werden – 7 Radweg Bereich Wuhle / IPW 8 S-Bhf. Hirschgarten – Anschluss an Maßnahme Kö.9 – verlängerte Schmausstraße 9 Waldburgweg – Kurpark U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc -3- Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis 1, 2 10 Verbindung Hirschgarten-Dreieck – Assmannstr. SenStadt VII Abwägung Eine Route zwischen Assmannstraße und Hirschgartendreieck wird nicht als erforderlich angesehen, da alternativ die Hauptrouten entlang Fürstenwalder Damm und Müggelseedamm zur Verfügung stehen. Die benannte Verbindung ist nicht Bestandteil des Fahrradroutenhauptnetzes. Zur besseren Verknüpfung dieser Hauptrouten wird eine Nebenroute zwischen Fürstenwalder Damm und Müggelseedamm aufgenommen, die über das Gelände des B-Planes 9-35 eine Anbindung an die Assmannstraße erhält, im Forstbereich Kennzeichnung als Routenverlauf auf Forstwegen. Das Konzept wird geändert. 11 Für eine entsprechende Verbindung ist kein Erfordernis aus dem Verbindung Dahlwitzer Landstraße – Schöneicher Wunschliniennetz ableitbar. Die benannten Wege sind nicht Bestandteil des Landstraße – S-Bhf. Rahnsdorf Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin. Auch aus dem Fahrradroutenkonzept des Kommunalen Nachbarschaftsforums geht diese Verbindung nicht hervor. Es wurde keine entsprechende Forderung des Nachbarbezirkes MarzahnHellersdorf , der Nachbargemeinde Schöneiche oder des Landkreises LOS erhoben. Die Route würde vollständig durch den Forst verlaufen. Die nur geringe zu erwartende Frequentierung des Weges begründet nicht die Eingriffe in den Forst und den Aufwand zur Herstellung und Unterhaltung eines Radweges. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. 12 Die benannte Wegeführung stellt zwischen dem S-Bahnhof Rahnsdorf und Woltersdorfer Weg – Hegemeisterweg (östlich dem Fürstenwalder Damm eine günstige Alternative zu der Nutzung der Mühlenfließ) Straße nach Fichtenau dar. Der Hegemeisterweg ist bereits als Geh- und Radweg dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verbindung wird als Nebenroute in das Konzept aufgenommen. Das Konzept wird geändert. 13 Der Püttbergeweg und die Erknerstraße stellen im Ortsteil Rahnsdorf eine Püttbergeweg – Erknerstraße günstige Verbindung zum S-Bahnhof Wilhelmshagen her. Der Püttbergeweg verläuft in einem kurzen Abschnitt durch das Naturschutzgebiet Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug. Er ist als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Um seine Bedeutung für den Radverkehr zu unterstreichen, wird die Verbindung Püttbergeweg – Erknerstraße als Nebenroute in das Konzept aufgenommen. Das Konzept wird geändert. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc -4- Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 1, 2 14 S-Bhf. Wilhelmshagen – Woltersdorf, Nutzung vorh. Waldweg Für eine entsprechende Verbindung ist kein Erfordernis aus dem Wunschliniennetz ableitbar. Der Weg ist nicht Bestandteil des Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin. Auch aus dem Fahrradroutenkonzept des Kommunalen Nachbarschaftsforums geht diese Verbindung nicht hervor. Von Seiten der Nachbargemeinde Woltersdorf oder des Landkreises LOS wurde keine entsprechende Forderung erhoben. Die Route würde vollständig durch den Forst verlaufen. Die nur geringe zu erwartende Frequentierung des Weges begründet nicht die Eingriffe in den Forst und den Aufwand zur Herstellung und Unterhaltung eines Radweges. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Im Nahbereich der vorgeschlagenen Verbindung befinden sich bereits zwei im Konzept enthaltene Routen durch den Forst: • Hauptroute in Verlängerung der Müggelbergallee als Verbindung zwischen Dahme-Radweg und Europaradweg R 1 • Nebenroute ab Straße zum Müggelturm nach Schmetterlingshorst. Das Konzept verfolgt das mit den Berliner Forsten abgestimmte Ziel, die Führung des Radverkehrs durch den Forst zu bündeln. Die Aufnahme der vorgeschlagenen Route würde dieser Forderung widersprechen. Der Weg ist auch nicht Bestandteil des Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Paradiesstraße ist eine wichtige Verbindung aus dem Ortsteil Bohnsdorf zum S-Bahnhof Altglienicke. Ausgehend hiervon sowie zur Anbindung der Nebenroute entlang der Grottewitzstraße an den S-Bahnhof Altglienicke wird die Paradiesstraße nördlich der Grottewitzstraße als Nebenroute ausgewiesen. Das Konzept wird geändert. Mit der Führung der Nebenroute über die Grottewitzstraße und die JohannesTobei-Straße wird das Ziel verfolgt, das Krankenhaus Hedwigshöhe in das Netz einzubinden. Die Dahmestraße ist derzeit gut mit dem Rad befahrbar. Eine Aufnahme als Nebenroute würde zu einem sehr engen Netz führen. Die Dahmestraße ist nicht Bestandteil des Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Sen Stadt VII 15 Möllhausenufer – Straße zum Müggelturm 16 Paradiesstraße zwischen S-Bhf. Altglienicke und Bohnsdorfer Kirchsteig 17 Dahmestraße zwischen Buntzelstraße und Schulzendorfer Straße – alternativ zu Grottewitzstraße U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc -5- Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 1, 2 18 – BBI Business-Park – Verbindung zw. Schönefelder Seen und Hufenweg Der Vorschlag zielt darauf, den BBI Businesspark besser mit dem Ortsteil Bohnsdorf zu verknüpfen und eine zusätzliche Verbindung für den Radverkehr abseits von der Grünbergallee zu schaffen. Dies entspricht auch den bezirklichen Intentionen. Im Konzept wird daher eine Verbindung zwischen der Transversale (Hauptroute) und dem Hufenweg als Nebenroute ergänzt. Eine Weiterführung dieser Route in Richtung der Schönefelder Seeen erfolgt nicht, da hierfür keine Forderung von Seiten des Landkreises LDS erhoben wurde. Die Verbindung zu den Schönefelder Seen ist nicht Bestandteil des Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin. Auch aus dem Fahrradroutenkonzept des Kommunalen Nachbarschaftsforums geht diese Verbindung nicht hervor. Das Konzept wird geändert. Im Gespräch mit SenStadt VII wurde diese Empfehlung zurück genommen. Die Meinungsbildung zur Führung dieser übergeordneten Radroute im Südostraum Berlins ist bisher nicht abgeschlossen. Eventuelle Änderungen müssen in Fortschreibungen des Radwegekonzeptes einfließen. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Über den Gerosteig kann eine Verbindung zwischen den Hauptrouten entlang der Schönefelder Chaussee sowie entlang Ortolfstraße – Mohnweg hergestellt werden. In Verlängerung des Gerosteiges ist im Landschaftspark Altglienicke eine Nebenroute zur Anbindung an den Mauerweg enthalten. Ergänzend wird auch im Zuge des Gerosteiges eine Nebenroute dargestellt. SenStadt VII 19 - Variante zur übergeordneten Radialroute RR 10 - Empfehlung, die Route RR 10 über Venusstraße - Birnenweg zu führen 20 – Verbindung Schönefelder Chaussee – Mohnweg über Gerosteig 21 – Anbindung S-Bhf. Betriebsbahnhof Schöneweide an den Groß-Berliner Damm 22 – Verbindung Bohnsdorfer Straße – S-Bhf. Grünau durch den Wald Die Forderung gründet sich auf das Bebauungs- und Erschließungskonzept für die Flächen am Groß-Berliner Damm und die nicht mehr genutzten Bahnflächen (Gleislinse). Weiterhin zu beachten sind die Planungen im Umfeld des Landschaftsparkes „Ehemaliges Flugfeld Johannisthal“. Das Konzept wird im Raum Johannisthal – Adlershof an die vorliegenden Planungen angepasst. Der Betriebsbahnhof Schöneweide wird durch eine Nebenroute angebunden. Alternativ zu der vorgeschlagenen Verbindung stehen die Hauptroute entlang des Adlergestells sowie die Nebenroute entlang der Walchenseestraße zur Verfügung. Die Verbindung ist nicht Bestandteil des Fahrradroutenhauptnetzes von Berlin. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc -6- Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 1, 2 Entwicklungsbereich Johannisthal, Berücksichtigung der aktuellen Planungen inkl. Gleislinse Das Zielnetz wird an die Radwegeplanung des Entwicklungsbereiches Johannisthal- Adlershof angepasst. Die abgestimmten und teilweise bereits hergestellten Wege im Bereich und Umfeld des Landschaftsparkes werden als Nebenrouten dargestellt. Es besteht Übereinstimmung, dass das vorliegende Konzept regelmäßig weiter zu entwickeln und fortzuschreiben ist und dass Wechselwirkungen zwischen der übergeordneten und der bezirklichen Radwegeplanung bestehen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die benannte Wegeführung ist eine wichtige Verbindung aus dem nordöstlichen Teil von Altglienicke zum S-Bahnhof Adlershof. Sie wird daher als Nebenroute ergänzt. Die getroffene Bitte entspricht den Intentionen des Konzeptes. Unter Punkt 7.1. des Erläuterungsberichtes sind grundsätzliche Aussagen zum Rad fahren in Grünanlagen getroffen. Ziel ist es, die Nutzung des Fahrrades entlang der Haupt- und Nebenrouten grundsätzlich zu ermöglichen, wobei in den Grünanlagen tages- und jahreszeitlich Nutzungseinschränkungen bestehen können. Dieses Ziel ist bereits weitgehend umgesetzt. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. SenStadt I und die Berliner Forsten wurden in die Erarbeitung dieses Konzeptes einbezogen.Die Position von SenStadt I ist Bestandteil dieser Stellungnahme von SenStadt VII . Die Stellungnahme der Berliner Forsten ist unter 3 der Abwägung unterzogen. Grundsätzliche Aussagen zum Rad fahren im Wald sind in Punkt 7.1. des Erläuterungsberichtes enthalten. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Anbindepunkte zum Umland sind im Zielnetz dargestellt. Die überregionalen Routen des Kommunalen Nachbarschaftsforums sind im Zielnetz als Hauptoder Nebenroutenrouten dargestellt. Lediglich die vorgesehene Regionalparkroute entlang des Uferweges Schmöckwitzer Werder wurde nicht in das Radwegekonzept übernommen, da sie vollständig durch Forstgebiet verläuft und derzeit nicht konsensfähig ist. . Eine Alternativroute verläuft über die Wernsdorfer Straße entsprechend Dahme-Radweg. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. SenStadt VII Aussage zur ständigen Weiterentwicklung von konzeptionellen Planungen – also ständige Anpassung notwendig Aufnahme des durch B-Plan 9-41 gesicherten Radweges Es wird die Bitte geäußert, auch Grünanlagen für Radfahrer erlebbar zu machen und das Radfahren auf geeigneten und besonders gekennzeichneten Wegen zu ermöglichen. Gemäß Landeswaldgesetz ist das Rad fahren auf den Waldwegen erlaubt. Bei der Planung von komfortablen Routen sind SenStadt I und die Berliner Forsten einzubeziehen. Zeichnerische Darstellung von wichtigen Verknüpfungspunkten mit dem Umland.Abgleich mit den Routen des im Rahmen des Kommunalen Nachbarschaftsforums erarbeiteten Konzeptes (2007) ist vorzunehmen . U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc -7- Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 1, 2 Maßnahmen am übergeordneten Routen- und Straßennetz sollen oberste Priorität haben. Diese grundsätzliche Aussage wird zur Kenntnis genommen. Sie entspricht dem Inhalt des Konzeptes, da die im Konzept ausgewiesenen Hauptrouten überwiegend mit dem übergeordneten Routen- und Straßennetz übereinstimmen.. Die Maßnahmen im Hauptnetz sind in Maßnahmen mit hoher (ca. 80 %) und mittlerer (ca. 20 %) Priorität unterteilt. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Diese Bitte wird bei der Umsetzung und bei der Fortschreibung des Konzeptes berücksichtigt. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. SenStadt VII Bitte um weitere Einbeziehung bei der Planung aller Radverkehrsanlagen im Bezirk. 3 Berliner Forsten Schreiben vom 18.05.2009 Aufstellung des Konzeptes zur Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Prioritätenfestsetzung für die umweltfreundliche Verkehrsart wird begrüßt. Es wird auf das Landeswaldgesetz verwiesen, welches das Rad fahren auf fast allen Waldwegen unter Rücksichtnahme der Belange anderer Waldbesucher gestattet. 1. Im Maßnahmeplan sollte Flächeneigentümer / - Gegen die Darstellung der Flächeneigentümer bzw. Verwalter sprechen die verwalter aufgeführt sein. folgenden Sachverhalte: Die Pläne werden mit Informationen überfrachtet und dadurch unübersichtlich bis nicht lesbar. Die Ermittlung ist sehr aufwendig. Die Angaben unterliegen dem Datenschutz. Die Angaben unterliegen der laufenden Veränderung. Die Eigentümer der betroffenen Flächen sind im Rahmen der konkreten Maßnahmenplanung zu ermitteln und zu beachten. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc -8- Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 3 2. Der rein fahrradgerechter Ausbau der Waldwege bleibt ein Einzelfall. Aufgrund der Funktion als Wirtschaftswege besteht zeitweise nur eine eingeschränkte Befahrbarkeit für Radfahrer. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Im Erläuterungsbericht wird unter Punkt 7.1. auf die abschnittsweise bzw. zeitweise eingeschränkte Befahrbarkeit der Wege außerhalb des öffentlichen Straßenlandes hingewiesen. Das Konzept verfolgt das Ziel der Konzentration des Radverkehrs auf ausgewählten Waldwegen, um hier die Anstrengungen zur Verbesserung sowie Erhaltung der Befahrbarkeit bündeln zu können.. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. 3. In den E-Bericht S. 14 Punkt 5.3 zu Querung SBahn und Görlitzer Bahn soll der aktuelle Planungsstand einfließen. 4. Maßnahmenübersicht Maßnahme Ah. 4/5 – Was bedeutet Verbesserung der Befahrbarkeit des Forstweges ? Die Aussage wird berücksichtigt Im Erläuterungsbericht unter 4.3. wird der zum Zeitpunkt der Endfassung des Konzeptes ( 30. September 2010) geltende Sachstand benannt. Die Aussage „Verbesserung der Befahrbarkeit“ lässt die konkrete Benennung der Bau- oder Unterhaltungsmaßnahmen offen. Ziel ist es, das Radfahren auf den Wegen bestmöglich zu gewährleisten, wobei die besondere Situation von Wegen im Wald berücksichtigt werden muss. Die konkrete Festlegung der Maßnahmen hat für jeden Einzelfall im Rahmen der Planung und mit dem üblichen Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren zu erfolgen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Maßnahme ist realistisch. Im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 19.02.2010 wird der DB Netz AG die Herstellung eines Überganges auferlegt. Dieser Sachstand wird im Erläuterungsbericht unter 4.3.dargestellt. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Die konkrete Umsetzung der Maßnahme ist im Rahmen der Planung und mit dem üblichen Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren zu klären. Auch die Wegepflege ist eine Möglichkeit der Bestandssicherung der Befahrbarkeit. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Berliner Forsten Gr.1 – Maßnahme wird als nicht realistisch angesehen. Kö.24 – Ein Ausbau oder eine Asphaltierung des vorhandenen Wirtschaftsweges wird durch die Berliner Forsten nicht vorgenommen. Die Wegepflege erfolgt im Rahmen der Wegebauplanung nach Bedarf. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc -9- Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis 3. Berliner Forsten Sw. 3 – Es wird auf die Stellungnahme der Berliner Forsten vom 17.08.2008 (zum DahmeRadweg) verwiesen. Der Neubau eines asphaltierten Radweges durch den Forst wird abgelehnt. 4 Bezirksamt TreptowKöpenick Tiefbauamt, Tief I Schreiben vom 26.05.2009 Abwägung Das Konzept ist als Zielplanung zu verstehen. Auf Grund der überregionalen Bedeutung des Dahme-Radweges mit dem Ziel, diesen möglichst in Ufernähe zu führen, wird an der Darstellung der Hauptroute mit der Darstellung „Routenverlauf auf Forstwegen“ festgehalten. Diese Routenführung wird auch durch SenStadt VII gefordert. Da die Umsetzung dieser Route momentan nicht mit den Berliner Forsten konsensfähig ist, wird zur kurzfristigen Realisierung des Dahme-Radweges ein Umweg über Straßenland angeboten. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. 5. Der Neubau des Radweges Alter Fischerweg Der Geh- und Radweg entlang des Alten Fischerweges Richtung Schöneiche mit Abstellanlage am S-Bahnhof Rahnsdorf sollte sowie die Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof Rahnsdorf wurden 2009 aufgenommen werden. gebaut . Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes 6. Verbindlichkeit des Maßnahmeplanes und des Das Radwegekonzept gilt nach seiner Beschlussfassung durch das Zielnetzes ist zu klären. Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung im Ergebnis des durch die AV BEP vorgegebenen Abstimmungsverfahren als verwaltungsinterne Die Finanzmittel für die bauliche Umsetzung und die Unterhaltung der Maßnahmen sind Grundlage für weitere Planungen. einzustellen. Der Maßnahmeplan ist zielgerichtet durch die Verwaltung umzusetzen, wobei die finanziellen Mittel aus verschiedenen Quellen zu eruieren sind. Die Zuständigkeit und Mittelbereitstellung für die Unterhaltung von durch den Forst führenden Radrouten und Radwegen ist im Land Berlin grundsätzlich zu klären. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes Gegen den Entwurf des Radwegekonzeptes als Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes bestehen keine Einwände. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc - 10 - Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 5 Die Konzeption findet grundsätzlich Zustimmung und entspricht den bisherigen Abstimmungen. : Radfahrmöglichkeiten sind nur in den Grünanlagen dargestellt, in denen eine Zulassung zur Mitbenutzung für Radfahrer entsprechend der „ Konzeption zur Neuausweisung von Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen des Bezirkes ..für die Mitbenutzung durch Radfahrer, UmGrünImm/UmNat -Januar 2006“erfolgte. Verständnisfrage zu Anforderungen an Radverkehrsanlagen in Grün- und Erholungsanlagen Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes Bezirksamt TreptowKöpenick Amt für Umwelt und Natur UmNat I G Schreiben vom 28.07.2009 Im Erläuterungsbericht ist unter 7.1. dargestellt, dass für das Rad fahren im Wald, in Grünanlagen sowie in Kleingartenanlagen Nutzungseinschränkungen im Vergleich zum öffentlichen Straßenland bestehen . Die konkreten Anforderungen an einen für das Rad fahren zugelassenen Weg in einer Grünanlage bzw. Kleingartenanlage sind im Rahmen der Planung jeweils für den konkreten Einzelfall zu klären. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die übergeordnete TR 4 ist im Plan Zielnetz Der Verlauf der TR 4 wird korrigiert. Nach Abstimmung mit SenStadt wird die fehlerhaft durch die Grünanlage „Schlesischer übergeordnete Route TR 4 über die Bouchestraße – Heidelberger Straße zum Busch“ dargestellt. Lohmühlenufer geführt. Der Mauerweg ist kein Radweg – daher sollte er Die Aussage ist exakt. Der Mauerweg ist kein durchgängig ausgewiesener nicht als Hauptroute oder touristische Route Radweg. Er eignet sich jedoch in großen Teilen zum Rad fahren und das Rad dargestellt werden. fahren auf diesem Weg ist in Treptow-Köpenick in wesentlichen Teilabschnitten zugelassen. Er erhält daher im Zielnetz eine eigene Signatur und wird als Berliner Mauerweg bezeichnet. Der R 1 quert den Volks- und Waldpark Im Radwegekonzept wird der R1 östlich des Waldfriedhofs entlang der Wuhlheide nur zwischen Treskowallee und verlängerten Rathenaustraße und An der Wuhlheide geführt. In der Wuhlheide verlängerter Rathenaustraße, jedoch nicht den vor dem FEZ wird nur eine Alternativroute dargestellt. Die Beschilderung für FEZ-Park – durch diesen Parkteil weisen nur nicht den R 1 ist 2009 wie mit dem Grünflächenamt abgestimmt erfolgt. R1 – bezogene Zielwegweiser Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Der R1 – Abschnitt zwischen Eiselenweg und Der Sachverhalt ist bekannt. Die planungsrechtliche Sicherung dieses Flemmingstraße ist derzeit nur im Bereich des Uferweges erfolgt über den im Verfahren befindlichen B-Plan 9-22. Mentzelparks gesichert, nicht jedoch im Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Uferbereich neben Rewatex Eine zeitliche Prognose, ob und wann damit gerechnet werden kann, ist leider nicht möglich. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc - 11 - Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 6 Bezirksamt TreptowKöpenick Wirtschaftsförderung Schreiben vom 27.08.2009 Dem Entwurf wird zugestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass auch der Tourismusverein Treptow-Köpenick beteiligt war. Es wird auf eine zeitnahe Beschilderung hingewiesen. 7 Bezirksamt Lichtenberg Amt für Planen und Vermessen Schreiben vom 27.05.2009 Bau einer Querungsstelle der Rummelsburger Landstraße wird begrüßt. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Der Tourismusverein Treptow-Köpenick war ebenfalls als Träger öffentlicher Belange beteiligt (siehe Nr. 14). Die Durchführung einer zeitnahen Beschilderung ist gemeinsames Ziel von SenStadt und Bezirksamt TreptowKöpenick. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Verlängerte Waldowallee als Anschluss an die Köpenicker Allee hat keine Radverkehrsanlagen, diese sind erst langfristig bei einem Ausbau der Straße vorgesehen. Radfahrer sollten daher besser über die Köpenicker Allee weiter geleitet werden. Vorschlag einer Radwegeverbindung über die Wuhlheide zur Neubausiedlung Am Carlsgarten nördlich der Trabrennbahn als ruhige Verbindung zum Bahnhof Karlshorst. 8 Bezirksamt MarzahnHellersdorf Stadtentwicklungsamt Schreiben vom 29.05.2009 Alle wesentlichen Verknüpfungspunkte zum Bezirk Marzahn – Hellersdorf sind enthalten. Die Aussagen zu Planungen im Bezirk Lichtenberg werden zur Kenntnis genommen. Die Darstellung im Zielnetz wird dahingehend geändert, dass die Führung der Routen nur bis an die Bezirksgrenze dargestellt wird. Damit ist die Weiterführung im Nachbarbezirk offen. Die Forderung nach einer solchen Radwegeverbindung ist Inhalt weiterer Stellungnahmen. Durch eine solche Route zwischen Karlshorst und Oberschöneweide kann eine zusätzliche Verbindung abseits der Hauptverkehrsstraße Treskowallee hergestellt werden. Die Route wird deshalb bis zur Bezirksgrenze als Nebenroute aufgenommen. Die Weiterführung im Nachbarbezirk obliegt dem Bezirksamt Lichtenberg. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc - 12 - Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 8 Vorschlag einer Alternativroute zu TR 7: Der Verlauf über die Straße Am Wuhleufer im Innovationspark ist geradliniger und übersichtlicher. Die Straßen im Innovationspark Wuhlheide (IPW) sind bisher nicht öffentlich. Es handelt sich hier um Privatgelände, welches nicht ständig befahrbar ist (wird abends und am Wochenende verschlossen). Die Führung einer Route durch den IPW kann erst erfolgen, wenn die Straßen vom Bezirk übernommen wurden. Alternativ zu der Hauptroute auf den Straßen östlich der Wuhle wird eine Nebenroute entlang des Wuhleweges aufgenommen, welche ein geradliniges Rad fahren unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger erlaubt. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Der R1 führt im westlichen Bereich der Wuhlheide über das Eichgestell. Ab Zufahrt zum Friedhof wird er über die Straße An der Wuhlheide geführt, da Veranstaltungen auf der KindlBühne und ein sehr hohes Fußgängeraufkommen vor dem FEZ der Führung einer übergeordneten Radroute entgegenstehen. Insbesondere die Führung des R1 durch den FEZ-Bereich ist derzeit nicht konsensfähig. Im Zielnetz erfolgt die Darstellung der Wegeführung vor dem FEZ als Alternative. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. BA MarzahnHellersdorf R 1 entlang Str. An der Wuhlheide wegen hoher Verkehrsbelastung ungünstig. 9 Bezirksamt Neukölln mdl. Ausage Herr Voskamp – keine Bedenken 10 Bezirksamt FriedrichshainKreuzberg Landkreis DahmeSpreewald Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz Schreiben vom 20.04.2009 Durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurde keine Stellungnahme abgegeben. 11 Verknüpfungspunkte zum Landkreis DahmeSpreewald wurden weitgehend berücksichtigt. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc - 13 - Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange 11 12 13 Anregung - Hinweis LDS Der Landkreis hatte im Oktober 2007 eine Verbindung zwischen der Siedlung Hubertus und Bohnsdorf vorgeschlagen. Die nun geplante Transversale im BBI Business Park nach Schönefeld schafft eine optimale Verbindung zwischen Berlin und dem südlichen Umland. Damit ist die Verbindung über Hubertus nicht mehr als Hauptachse erforderlich. Eine Radverkehrsverbindung sollte hier jedoch dauerhaft möglich sein. Landkreis MärkischDer Landkreis MOL erhebt keine grundsätzlichen Oderland Einwände. Wirtschaftsamt Die geplanten Maßnahmen unterstützen die Schreiben vom Ausfahrmöglichkeiten von Radlern in das Umland 25.05.2009 (MOL und LOS). Landkreis Oder-Spree In die Erarbeitung der Stellungnahme wurden die Kreisentwicklung Gemeinden Schöneiche bei Berlin und Schreiben vom Woltersdorf, die Stadt Erkner, das Amt 12.06.2009 Spreenhagen sowie der Tourismusverband Seenland Oder-Spree einbezogen. Aus planerischer Sicht bestehen keine Einwände. Hinweise: • Es besteht kein Radweg entlang der Geschwister-Scholl-Straße in Schöneiche, Alternative für Hauptroute: Brandenburgische Straße (Verweis an Gemeinde Schöneiche) • Information über geplante Radwege an den Landesstraßem L 30 und L 39, diese sollten im Zielnetz Beachtung finden. • Für straßenbegleitenden Radweg ab Ortseingang Woltersdorf entlang der Landesstraße L 30 existiert noch kein Realisierungszeitraum (Verweis an Gemeinde Woltersdorf) Abwägung Das Radwegekonzept weist an der Landesgrenze Berlin-Brandenburg verschiedene Anknüpfungspunkte zum Landkreis Dahme-Spreewald aus. Die Weiterführung obliegt dem Landkreis oder der Gemeinde Schönefeld. Die Siedlung Hubertus kann über die Kleine Waldstraße im Ortsteil Bohnsdorf erreicht werden, welche bis an die Landesgrenze führt. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Hinweise betreffen Straßen außerhalb des Bezirkes Treptow-Köpenick. Die Aussagen zu den Planungen im Landkreis Oder-Soree werden zur Kenntnis genommen. Sie binden an das im Zielnetzplan dargestellte Routennetz an. Die Darstellung des Zielnetzes wird dahingehend geändert, dass nur noch Anknüpfungspunkte zur Nachbarregion an der Landesgrenze dargestellt werden. Die Weiterführung der Trassen obliegt dem Landkreis oder den entsprechenden Gemeinden. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc - 14 - Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 14 Zu 1. Aufgabenstellung Es sollten nicht nur die vorhandenen Radwege untereinander verknüpft werden, sondern wichtige Sehenswürdigkeiten sind in das Radwegenetz einzubeziehen (Anlage: Auflistung von 47 Sehenswürdigkeiten im Bezirk). Zu 4. Konfliktpunkte Ergänzung des Radwanderweges um den Müggelsee, des Wuhle-Wander- und Radweges und des Erpetal-Wander – und Radwanderweges wird als sinnvoll angesehen. Zu 4.1 – Spreetunnel Im Rahmen der kommenden Sanierung muss eine barrierefreie Verbindung geschaffen werden. Die genannten Ziele befinden sich überwiegend direkt an einer Haupt- oder Nebenroute. Die weiteren Ziele sind von den Haupt- oder Nebenrouten gut zu erreichen Sie müssen in der Zielwegweisung berücksichtigt werden. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Tourismusverein Treptow-Köpenick Schreiben vom 15.07.2009 Weiter zu 4 Der Radweg entlang der Dahlwitzer Landstraße (Fh.1) muss im Land Brandenburg weitergeführt werden. Zu 4.2 - Querung Müggelspree Rahnsdorf – Der Tourismusverein sieht dringend die Notwendigkeit, die Fähre nicht nur für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen, sondern auch für mobilitätseingeschränkte Personen zu ertüchtigen Zu 4.2 -Rahnsdorf – Es besteht keine Notwendigkeit, den Radweg durch den Mühlenweg zu führen. Sinnvoll wäre eine alternative Wegeführung entsprechend des Vorschlages vom Verein Bürger für Rahnsdorf. Der Rundweg um den Müggelsee ist als Hauptroute im Konzept enthalten. Entlang der Wuhle wird eine Nebenroute dargestellt. Ein Radweg entlang der Erpe ist aus Gründen des Landschaftsschutzes ausgeschlossen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Aussage deckt sich mit der Intention des Konzeptes. Die Schaffung von Möglichkeiten für die Nutzung des Tunnels durch Mobilitätsbehinderte ist Inhalt der Maßnahme Fh.7, welche eine hohe Priorität besitzt. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Auf dem Gebiet des Bezirkes Treptow-Köpenick ist der Radweg an der Dahlwitzer Landstraße hergestellt – Maßnahme Fh.1 wird deshalb gestrichen. In Brandenburg – Gemeinde Hoppegarten wird die Straße als Landesstraße L 339 weitergeführt. Der Gemeinde Hoppegarten ist die Problematik bewusst, jedoch liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Fährverbindung zwischen Rahnsdorf und Müggelheim ist im Zielnetz Bestandteil einer Hauptroute. Die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und die Ermöglichung der Nutzung für mobilitätsbehinderte Menschen ist Bestandteil der Maßnahme Rd.6. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die vorgeschlagene Alternativroute für den Rundweg um den Müggelsee wirft neue Betroffenheiten auf. Für die lange abgestimmte Trasse entlang des Mühlenweges wurde eine auch mit den Bürgern abgestimmte Kompromissvariante zum Ausbau gefunden (Einbau von Verbundpflaster statt Asphalt), die derzeit realisiert wird. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc - 15 - Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis 14 Zu 4.6 -Verbindung Dahme-Radweg R 1 – Der Forstweg zwischen Müggelbergallee und Straße zum Müggelturm besitzt eine hohe Besucherresonanz. Der Dahme-Radweg sollte über diesen Weg an den Müggelturm angebunden werden. Tourismusverein Treptow-Köpenick Abwägung Die genannte Verbindung ist im Zielnetz als auf Forstwegen verlaufende Hauptroute dargestellt. Die Verbesserung der Befahrbarkeit der Müggelbergallee und Bestandssicherung der Befahrbarkeit des Forstweges sind Inhalt der Maßnahmen Kö.23 und Kö.24, welche eine hohe Priorität besitzen. Auf dem Forstweg werden jedoch immer Nutzungseinschränkungen im Vergleich zum öffentlichen Straßenland bestehen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Es handelt sich hier um eine grundsätzliche Aussage. Zu 7. – Abstimmungsprozess Für den Europaradweg R 1 ist die wegweisende Beschilderung im Jahr 2009 Zu 7.1. - Radfahren im Wald und in öffentlichen Grünanlagen – erfolgt. Nach Fertigstellung weiterer Routen des Berliner Aus touristischer Sicht ist es dringend erforderlich, Fahrradroutenhauptnetzes (RR 9, TR 4 und TR 7) werden auch diese dass sowohl durch alle öffentlichen Grünanlagen ausgeschildert. In diese Beschilderungen werden auch Grünanlagen und eine Ausschilderung erfolgt als auch im Zielnetz Waldgebiete einbezogen, wenn die entsprechenden Routen durch diese die durch den Wald führenden Radrouten als verlaufen. Das Grünflächenamt hat bereits auf zahlreichen Wegen das Rad Fahrradrouten gekennzeichnet werden. fahren mit Rücksichtnahme auf die Fußgänger gestattet. Grundsätzliche Aussagen zum Radfahren in Grünanlagen, Kleingartenanlagen und Wäldern sind im Erläuterungsbericht unter 7.1. benannt. Es muss jedoch beachtet werden, dass bei Wegen in Grünanlagen, in Kleingartenanlagen oder im Wald immer Nutzungseinschränkungen im Vergleich zu öffentlichem Straßenland bestehen (z.B. keine Beleuchtung, kein Winterdienst) Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Zu 7.2. -Bezug zur Lärmminderungsplanung Die Altstadt Köpenick steht als Gesamtensemble unter Denkmalschutz. 2004 (Altstadt Köpenick) bis 2008 wurden die Straßen in der Altstadt denkmalgerecht umgebaut. Das vorhandene Kopfsteinpflaster sollte durch Einem Ersatz des historischen Pflasters stehen denkmalpflegerische Aspekte eine andere Befestigungsart ersetzt werden entgegen. Gerade die historische Gestaltung trägt wesentlich zur Attraktivität und zur Steigerung der Anziehungskraft für Besucher bei. Aufgrund der geringen Ausdehnung der Altstadt und den zur Verfügung stehenden Alternativtrassen ist das Rad fahren auf dem Pflaster zumutbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Rad fahrens im Luisenhain (unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger) sowie der Befahrung der in Asphalt hergestellten Gleisbereiche der Straßenbahn. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc - 16 - Lfd. Träger öffentlicher Nr. Belange Anregung - Hinweis Abwägung 14 Zu 8. – Zusammenfassung und Ausblick Zu ergänzen wären wie auch schon unter Punkt 4 genannt die Wander- und Radwege Wuhle- und Erpetal sowie der Radwanderweg Müggelsee. Der Rundweg um den Müggelsee ist als Hauptroute im Konzept enthalten. Entlang der Wuhle wird eine Nebenroute dargestellt. Ein Radweg entlang der Erpe ist aus Gründen des Landschaftsschutzes ausgeschlossen. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Ausschilderung der Radrouten ist von besonderer Bedeutung für die bessere Orientierung und touristische Vermarktung Anwendung deutschlandweiter Standards Es handelt sich hier um eine grundsätzliche Aussage. Für den Europaradweg R 1 ist die wegweisende Beschilderung im Jahr 2009 erfolgt. Nach Fertigstellung weiterer Routen des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes (RR 9, TR 4 und TR 7) werden auch diese ausgeschildert. Eine Ausschilderung ist jedoch erst dann zweckmäßig, wenn der Weg den Mindestanforderungen an komfortables und verkehrssicheres Rad fahren gerecht wird. Grundlage für die Beschilderung ist das „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 1998. Es besteht kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Tourismusverein Treptow-Köpenick U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2b Beteiligung TöB__151210.doc - 17 - Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen und Stadtentwicklung Stadtplanungsamt Radverkehr / Radwegekonzept als Teilplan der BEP Beteiligungsverfahren - Abwägung Anlage 2c der BA-Vorlage Nr. /2011 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der Bereichsentwicklungsplanung Radwegekonzept 2010 Beteiligung der politischen Gremien Dem BVV-Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wurde das Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 in seiner 17. Sitzung am 07.11. 2007 sowie in seiner 72 . Sitzung am 12.05.2010 in der nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange geänderten Fassung vorgestellt. Weiterhin hatten die Bezirksverordneten die Möglichkeit, sich im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zu informieren und zu dem Konzept Stellung zu nehmen. Die am 07.11.2007 gegebenen Hinweise sind in die Fassung, welche im Mai 2009 der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange vorgelegt wurde, eingegangen. In der Sitzung am 12.05.2010 waren folgende Punkte Bestandteil der Diskussion: Fragesteller Anregung –Hinweis – angesprochene Themen Antworten Bezirksamt Abwägung Mitglieder des BVV-Ausschusses 1 Uferkonzeption – Aufnahme von Uferwegen in das Radwegekonzept 2 Radverkehrsanlagen Mentzelpark Radwege entlang der Ufer der den Bezirk durchfließenden Gewässer sind nur aufgenommen, soweit diese eine Funktion im Netz der Haupt- oder Nebenrouten erfüllen. Zur Qualifizierung der Uferbereiche im Hinblick auf die Anforderungen des Naturschutzes, der Landschaftsplanung und der Erholungsnutzung wird im Bezirksamt eine eigenständige Uferkonzeption erarbeitet. Im Erläuterungsbericht wird dies entsprechend dargestellt. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Die Verbesserung der Befahrbarkeit von Wegen im Mentzelpark ist in Vorbereitung. Eine bestätigte BPU hierfür liegt vor, die Realisierung erfolgt voraussichtlich 2011. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc -1- Fragesteller Anregung –Hinweis – angesprochene Themen 3 4 5 6 7 8 9 10 Antworten Bezirksamt Abwägung Schulwegsicherung Die Schulwegsicherung ist nicht expliziter Bestandteil dieses Konzeptes. Schulen der Sekundarstufe sind als Quellen und Ziele des Radverkehrs aufgenommen. Für Grundschüler ist die Nutzung von Gehwegen zum Rad fahren zulässig. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gilt es, Missstände kurzfristig zu beseitigen. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Spreetunnel – Maßnahme Rampen wird angezweifelt, ggf. Ziel ist generell die Schaffung einer Nutzungsmöglichkeit für Mobilitätsbehinderte – auch Fahrtreppe Der Maßnahmenkatalog wird entsprechend geändert. Zu viele Prioritäten „hoch“ Die Einordnung als Priorität „hoch“ soll dazu dienen, bei Baumaßnahmen an den entsprechenden Verkehrsanlagen die Bedingungen für das Rad fahren zu verbessern und ggf. finanzielle Mittel hierfür zu eruieren. Der Bedarf nach Verbesserungen der Radverkehrsanlagen im Bezirk ist insgesamt als „hoch“ zu bewerten. Eine Reduzierung der mit „hoch“ bewerteten Maßnahmen würde zur Herabwertung gleichfalls wichtiger Maßnahmen führen. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Wuhlheide - FEZ In dem vorliegenden Konzept sind verschiedene Routen durch die Wuhlheide dargestellt. Die Maßnahme Osw.9 zielt darauf, eine Befahrbarkeit der Wege sicherzustellen und eine entsprechende Ausschilderung vorzunehmen.. Auf den befestigten Wegen der Wuhlheide ist das Rad fahren unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger bereits zugelassen. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Bitte um grobe Schätzung Finanzbedarf Eine Schätzung des gesamten Finanzbedarfes ist nicht möglich, da Maßnahmen bisher nicht geplant und auch tlw. nur im Zusammenhang mit Gesamtvorhaben zu sehen sind. Eine konkrete Abstimmung zum Umfang der Maßnahmen muss jeweils für den Einzelfall erfolgen. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Der Begriff „Radverkehrsanlage“ sollte genauer definiert Der Begriff Radverkehrsanlage ist in der Präambel des Erläuterungsberichtes werden. erklärt. Er umfasst sämtliche für Radfahrer nutzbaren Verkehrsflächen. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Maßnahme Mh.1 – Einsehbarkeit muss verbessert werden. Nach örtlicher Prüfung wird der Maßnahmenkatalog entsprechend ergänzt. Die Forderung nach Verbesserung der Einsehbarkeit wird aufgenommen. Mh.2 – Maßnahme prüfen – Gehweg Radfahrer frei ? Die Maßnahme wurde bereits realisiert. Das Rad fahren auf dem Gehweg ist zugelassen. Der Maßnahmekatalog wird entsprechend korrigiert.– U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc -2- Fragesteller Anregung –Hinweis – angesprochene Themen 11 Nsw.3 – Michael Brückner-Straße – Die Maßnahme müsste um den Sterndamm erweitert werden. 12 Priorisierung der Stadt-Umland-Beziehungen 13 Nsw.6 – Maßnahme ist bereits tlw. umgesetzt Gäste 1 2 3 4 Antworten Bezirksamt Abwägung Die Maßnahme Nsw. 3 umfasst die Herstellung von Querungsmöglichkeiten der Michael-Brückner-Straße mit Anbindung an die Schnellerstraße, die Hasselwerderstraße und den Sterndamm. Zu Schaffung von kurzfristigen Verbesserungen erfolgen derzeit Abstimmungen zwischen Bezirk und SenStadt VII /VLB. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Eine hohe Priorität der Stadt-Umland-Beziehungen ist gegeben. Radwege nach Brandenburg sind tlw. bereits vorhanden (z.B. Gosener Damm, Wernsdorfer Straße, Alter Fischerweg) oder mit hoher Priorität geplant (Alexander-Meißner-Straße, Fürstenwalder Allee). Im Rahmen der Beteiligung der TÖB wurden auch von den angrenzenden Umlandgemeinden keine weiteren Verbindungen benannt. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Die Aussage ist korrekt, es wurde ein radfahrfreundlicher Belag wurde auf der Südseite der Oberspreestraße von S-Bahn bis Bärenlauchstraße aufgebracht Im Maßnahmenkatalog erfolgt eine entsprechende Änderung. Wurde eine Simulation der Radfahrbeziehungen durchgeführt ? Lt. Aussage des bearbeitenden Planungsbüros wurde während der Erstellung des Konzeptes bürointern eine Simulation durchgeführt. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Der Lückenschluss Kiefholzstraße von Dammweg – Der benannte Lückenschluss im Netz der Radverkehrsanlagen ist Bestandteil der Britzer Zweigkanal sollte eine hohe Priorität erhalten. Maßnahmen Pw. 6, Bsw. 6 und Bsw. 7 . Die Einstufung als Maßnahmen mit mittlerer Priorität ergibt sich aus Funktion und Verkehrsbelegung der Straße. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Warum keine Maßnahme für die Schöneicher Landstraße? In der Straße ist einseitig ein Radweg vorhanden, daher enthält das Konzept keine Maßnahme an dieser Straße. Ein zusätzlicher Bedarf ist nicht erkennbar. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Radweg entlang Adlergestell nach Schmöckwitz ist in Hinweis betrifft nicht das Radwegekonzept sondern die Unterhaltung der unbefriedigendem Zustand Verkehrsanlage. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc -3- Fragesteller Anregung –Hinweis – angesprochene Themen 5 Es wurde der Wunsch geäußert nach wenigen baulich angelegten Radwegen – Radfahrer wollen die Fahrbahn nutzen. 6 Sind kurzfristige Maßnahmen für Bahnhofstraße und Baumschulenstraße möglich? 7 Maßnahme Fh. 6 Josef-Navrocki-Straße – Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer ? Antworten Bezirksamt Abwägung Bezüglich der Frage, ob die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) oder auf baulich von der Fahrbahn abgetrennten Flächen erfolgen sollte, vertritt das Bezirksamt TreptowKöpenick die Auffassung, dass beide Systeme gleichberechtigt zu prüfen sind. Zu dem Thema findet sich eine Textpassage im Erläuterungsbericht / Punkt 8. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Kurzfristige Maßnahmen in diesen Straßen sind nicht möglich – Voraussetzung für die Umgestaltung des Straßenraumes sind Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz, die den Durchgangsverkehr aus den Ortsteilzentren abziehen und damit Möglichkeiten für die Neuaufteilung des öffentlichen Raumes schaffen. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Hierbei handelt es sich um eine straßenverkehrsrechtliche Frage, welche gegenwärtig durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft wird. Es besteht kein Änderungsbedarf des vorliegenden Konzeptes. Nach Vorstellung des überarbeiteten Konzeptes vor dem BVV- Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 12.05.2010 wurde am 22.06.2010 eine Stellungnahme der Bezirksgruppe der Partei Bündnis 90/ Die GRÜNEN in Treptow-Köpenick mit Ergänzungsvorschlägen abgegeben. Aus der Stellungnahme ergibt sich kein Änderungsbedarf des Konzeptes. Die Stellungnahme wird folgendermaßen abgewogen: Anregung - Hinweis Inhalt des Abwägung Radwegekonzeptes Adlershof – viele Kopfsteinpflasterstraßen – Verbesserung der Befahrbarkeit / Asphaltstreifen Adlershof – Adlergestell von Glienicker Weg bis Fennstraße – Rechte Fahrstreifen als Radfahrstreifen nutzen, im Wohnbereich evtl. Zweirichtungsradweg, um Querung Adlergestell zu vermeiden Die Verbesserung der Befahrbarkeit der Straßen für Radfahrer soll prioritär in den durch Haupt- oder Nebenrouten betroffenen Straßen erfolgen. Hauptroute Derzeitig sind am Adlergestell Radwege vorhanden. Im Rahmen von Umbau-/ Rückbaumaßnahmen des Adlergestells wird jeweils einzelfallbezogen eine Veränderung geprüft werden. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc -4- Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung Altglienicke – Wegedornstraße zwischen Schönefelder Chaussee und Ortolfstraße - Radverkehrsanlagen Altglienicke – Ortolfstraße – Angebotsstreifen oder Tempo 30 Nebenroute Das Tiefbauamt plant gegenwärtig den Ausbau der Wegedornstraße zwischen Schönefelder Chaussee und Ortolfstraße. Die Planung sieht hier Radwege vor. In der Ortolfstraße ist keine Haupt-oder Nebenroute geplant und es steht nur ein begrenzter Straßenraum zur Verfügung. Daher ist hier keine Maßnahme im Radwegekonzept enthalten. Alternativ stehen die Radverkehrsanlagen in der Schönefelder Chaussee zur Verfügung. Altglienicke In der Ewaldstraße ist keine Haupt-oder Nebenroute geplant und es steht nur ein - Ewaldstraße - Angebotsstreifen oder Tempo 30 begrenzter Straßenraum zur Verfügung. Daher ist hier keine Maßnahme im Radwegekonzept enthalten. Die Zuführung aus dem Wohngebiet zum S-Bahnhof Altglienicke kann über Rosestraße – Germanenstraße erfolgen. Alt-Treptow Hauptroute Zwischen Bouchestraße und Elsenstraße ist die Fahrbahndecke der Kiefholzstraße – Kiefholzstr. zw. Lohmühlen- und Bouchestr. – At.2 – bis asphaltiert, deshalb ist hier keine Maßnahme zur Verbesserung der Befahrbarkeit Elsenstraße verlängern, ggf. Fahrradstraße nördlich der erforderlich. Elsenstraße (mit Abtrennung der Parkstände auf der Die Anregungen zur Anordnung einer Fahrradstraße und zur Umgestaltung des Fahrbahn) Schulweg zur Grundschule Bouchestraße Straßenraums werden zur Prüfung an die Straßenverkehrsbehörde und das Tiefbauamt weitergeleitet. Baumschulenweg Hauptroute Die Baumschulenstraße wurde im Rahmen der Lärmminderungsplanung Berlin als – Baumschulenstraße Konzeptstrecke untersucht. Die zur Verringerung der Lärmbelastung Radfahrstreifen in gesamter Baumschulenstraße vorgeschlagene Umgestaltung des Straßenraumes mit Einschränkungen der Fahrbahnbreite kann erst erfolgen, wenn durch Vorhaben im übergeordneten Netz eine Entlastung der Baumschulenstraße erreicht wird. Erst zu diesem Zeitpunkt ist auch die Anlage von Radfahrstreifen denkbar. Friedrichshagen Kreuzung von Das Ziel der Verbesserung der Verkehrsbeziehungen an dem benannten Knoten - Knoten Fürstenwalder Damm / Dahlwitzer Landstraße / Hauptrouten wird durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits seit langem verfolgt. Schöneicher Str./ Bölschestr. – Asphaltierung, Gemäß Maßnahme Fh.4 ist eine Umgestaltung der Bölschstraße beabsichtigt. In Neuordnung Fahrbahnaufteilung mit Berücksichtigung des diesem Rahmen wird auch der Knotenpunkt mit dem Fürstenwalder Damm und die Radverkehrs Anbindung an die Dahlwitzer Landstraße – Schöneicher Straße betrachtet. Friedrichshagen Im Müggelseedamm zwischen Charlotte-E.-Pauly-Straße und Werlseestraße sind – Müggelseedamm von Charlotte-E.-Pauly-Straße bis RVA aufgrund der örtlichen Situation nicht möglich. Wasserwerk Angebotsstreifen markieren U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc -5- Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Friedrichshagen – östlicher Abschnitt des Fürstenwalder Damms von den Sportplätzen bis zum Müggelseedamm – Neubau Zweirichtungsradweg unter Nutzung eines vorh. Weges (stadtauswärts) Friedrichshagen – Fortsetzung des Radweges über am Goldmannpark bis Bölschestraße Friedrichshagen Hauptroute – Aßmannstraße – Rahnsdorfer Straße – Fahrradstraße bei Abmarkierung von Parkständen auf der Fahrbahn Köpenick Hauptroute – Bahnhofstraße – vorgezogene Maßnahme – Aufhebung der Benutzungspflicht und Tempo 30 Köpenick – Stellingdamm (zu Kö.9 und 29) – Verbesserung der Befahrbarkeit Köpenick – Müggelheimer Straße vor Schlossplatz Radweg ergänzen, von Kiez bis Grüne Trift beidseitige Instandsetzung Köpenick – Glienicker Straße – Tempo 30 Hauptroute Abwägung Zur Herstellung eines entspr. Radweges laufen derzeit Abstimmungen zwischen dem Tiefbauamt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Zusammenhang mit einer am Knoten Fürstenwalder Damm / Müggelseedamm geplanten Lichtsignalanlage. In der Straße Am Goldmannpark ist im Konzept keine Haupt- oder Nebenroute vorhanden. Es handelt sich hier um eine Wohnstraße mit geringer Verkehrsbelastung, in der das Rad fahren auf der Fahrbahn möglich ist. Die Anregungen zur Anordnung einer Fahrradstraße und zur Umgestaltung des Straßenraums werden zur Prüfung an die Straßenverkehrsbehörde und das Tiefbauamt weitergeleitet. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung in der Bahnhofstraße durch MIV und ÖPNV wird momentan an der Benutzungspflicht der Radwege festgehalten. Eine Verringerung des Verkehrs und damit Möglichkeiten für eine Umgestaltung des Straßenraumes u.a. zugunsten der Radfahrer ergeben sich nach dem Bau der OstWest-Trasse, 1.Abschnitt. Der Stellingdamm weist nur eine geringe Verkehrsbelastung auf, eine Befahrbarkeit ist gegeben. Hauptroute Der Radweg in Westrichtung vor dem Schloßplatz wurde wegen der vorhandenen Bushaltestelle auf die Fahrbahn geführt. Die Hinweise zur Instandsetzung wurden an das Tiefbauamt weitergeleitet. Hauptroute In der Glienicker Staße sind Radwege vorhanden (nicht benutzungspflichtig). Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h besteht abschnittsweise. Alternativ steht der Radweg entlang der TVO zur Verfügung. Mit der leistungsfähigen durchgängigen Befahrbarkeit der TVO für den Kfz-Verkehr über Spindlersfelder Straße – Glienicker Weg wird sich die Verkehrsbelastung der Glienicker Straße weiter reduzieren. Es ist auch das Ziel des Bezirksamtes, nach Verkehrsübergabe des ausgebauten Glienicker Weges in der Glienicker Straße eine Verkehrsberuhigung durch eine Tempo 30 - Anordnung zu erreichen. U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc -6- Anregung - Hinweis Inhalt des Radwegekonzeptes Abwägung Köpenick – Altstadt – Durchfahrung in Süd-Nord-Richtung über Schüßlerplatz zulassen (da die im Konzept eingetragene Route auf Grund der Einbahnstraße Alt-Köpenick nicht in beide Richtungen möglich ist) Hauptroute durch die Altstadt Köpenick Schmöckwitz – RVA Wernsdorfer Straße von Adlergestell bis Am Seddinsee und in Gegenrichtung von Am Seddinsee bis Godbersenstraße ergänzen Hauptroute Im Radwegekonzept ist die durch die Altstadt führende Hauptroute entlang der Straßen Alt-Köpenick – Freiheit dargestellt. Diese Darstellung soll dazu dienen, die Altstadt Köpenick in das Netz der Fahrradrouten einzubinden. Zur Durchquerung der Altstadt bieten sich dem Radfahrer verschiedene Möglichkeiten: • Das Rad fahren in der Altstadt Köpenick ist auf den für den Kfz-Verkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen entsprechend der Verkehrsbeschilderung zugelassen. U.a. ist der Schüßlerplatz in Süd-NordRichtung im Mischverkehr befahrbar. • In der Fußgängerzone der Straße Alt-Köpenick und der Grünstraße ist das Rad fahren in beide Fahrtrichtungen erlaubt. • Im Luisenhain ist das Rad fahren unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger erlaubt. Die im Konzept dargestellte Hauptroute ist als Bündelung der verschiedenen Wege zu sehen. Betrifft Bereich der Maßnahme Sw.5. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung zum Dahme-Radweg wurde die Führung der Radfahrer im Adlergestell und in der Wernsdorfer Straße untersucht. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse wurde von der Einordnung zusätzlicher Radverkehrsanlagen in dem Abschnitt Godbersenstraße bis Am Seddinsee abgesehen und die Empfehlung ausgesprochen, eine zeitlich uneingeschränkte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen. Teil- und zeitweise besteht diese Beschränkung bereits. Da die Verkehrsbelastung des Straßenzuges unter 10.000 Kfz/24 h beträgt, sind gesonderte Radverkehrsanlagen nicht erforderlich. Der Schmöckwitzer Damm dient lediglich der Erschließung der Siedlung Rauchfangswerder. Es besteht nur ein sehr geringes Rad-und KfzVerkehrsaufkommen, daher wird keine Erforderlichkeit für Rad- oder Schutzstreifen gesehen. Schmöckwitz – Schmöckwitzer Damm Angebotsstreifen U:\AG 1 - Vorbereitende Bauleitplanung\Verkehr\Radverkehr als Teilplan BEP\Beschluss Radwegekonzept 2010\2c Beteiligung politische Gremien_151210.doc -7-