Daten
Kommune
Berlin Steglitz Zehlendorf
Dateiname
Begründung.pdf
Größe
639 kB
Erstellt
17.10.15, 18:30
Aktualisiert
27.01.18, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Abteilung Bauen, Stadtplanung und Naturschutz
Bauordnungsamt – Fachbereich Stadtplanung
Begründung
- zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan X-188
sowie
- zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens 6–22
für das Gelände zwischen Clayallee, Argentinische Allee, Marshallstraße und
Hüttenweg im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem
Übersichtsplan mit Geltungsbereich
Stand: 10. November 2009
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I Planungsgegenstand
1. Veranlassung und Erforderlichkeit
- für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan X-188
Der Bebauungsplan X-188 wurde mit BA-Beschluss vom 21.11.1995 aufgestellt.
Wesentliches Planungsziel war die Neuentwicklung eines Wohngebiets zur Schaffung
von Wohnraum für Bundesbedienstete im Rahmen des damaligen Regierungsumzugs
auf dem einst von US-Streitkräften als Einkaufszentrum gewerblich genutzten
Grundstück Clayallee 169/171, der ehemaligen `Truman Plaza´. Nach erfolgter
Übertragung des Grundstücks an den Bund sollten hier ca. 300 Wohneinheiten durch
die gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft `Deutschbau´ gebaut werden. Grundlage
für die Bebauungsplaninhalte bildete ein städtebaulicher Entwurf als Ergebnis eines im
Jahre 1995 durchgeführten kooperativen Gutachterverfahrens. Der Bebauungsplan
setzte diesen Entwurf planungsrechtlich konkret mittels sog. Baukörperfestsetzungen
um (GRZ ca. 0,17, GFZ ca. 0,70, Geschosse III-IV).
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung vom 02.06. bis 04.07.1997 beschloss
das Bezirksamt Zehlendorf am 12.08.1997, den Bebauungsplanentwurf X-188 der BVV
zur Beschlussfassung vorzulegen. Der entsprechende BVV-Beschluss wurde am
17.09.1997 gefasst. Damit hatte der Bebauungsplan X-188 den Stand der Planreife
erreicht.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ist es bis heute nicht zur Verwirklichung
des o. g. Projekts gekommen (Privatisierung der Deutschbau, weniger
Bundesbedienstete als erwartet, mangelnder Bedarf an Geschosswohnungsbau). Auch
mehrere auf Grundlage des § 33 BauGB genehmigte Bauanträge wurden nicht
realisiert. Die ausgereichten Baugenehmigungen wurden nach Ablauf ihrer Gültigkeit
nicht mehr verlängert. Somit bestehen auf den Planinhalt keine formalen
Rechtsansprüche mehr; die 7-Jahresfrist des § 42 BauGB ist verstrichen. Die
materiellen Voraussetzungen des § 33 BauGB liegen nicht mehr vor. Eine Umsetzung
des den Planungsanforderungen der späten 1990er-Jahre folgenden und auf das
Projekt des damaligen Vorhabenträgers zugeschnittenen Städtebaus ist mittlerweile
unter den heutigen Voraussetzungen nicht mehr zu erwarten. Für die Inhalte des
Bebauungsplanentwurfs X-188 besteht somit kein Planerfordernis mehr. Der Bezirk
beabsichtigt daher, den Aufstellungsbeschluss vom 21.11.1995 aufzuheben und das
Bebauungsplanverfahren X-188 einzustellen.
- für die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens 6-22
Anfang 2008 wurde das Grundstück `Truman Plaza´ nach Durchführung eines Bieterverfahrens vom Bund an einen neuen Eigentümer verkauft. Dieser beabsichtigt nach
gegenwärtigem Projektstand ca. 150 Wohneinheiten überwiegend in individualisierten
Townhouse-Strukturen zu errichten. Der städtebauliche Entwurf (Architekturbüro Grüntuch Ernst) ordnet die Baukörper um einen künstlich angelegten Teich an. Ergänzend,
aber untergeordnet, sind Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen.
Weitere Ziele sind die Sicherung einer Grünfläche an der Clayallee und eines Baumhains an der Argentinische Allee sowie eine öffentlich zugängliche Durchwegung durch
das Gelände.
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Die von dem neuen Grundstückseigentümer beabsichtigten Planungsvorstellungen lassen sich auf der Grundlage des bisherigen Bebauungsplanentwurfs X-188 und auch auf
Grundlage des Baunutzungsplans (WA II / 3 / GRZ 0,3 / GFZ 0,6 / maximal zwei Vollgeschosse) nicht realisieren. Insofern ist die Durchführung eines neuen Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Bezirk, zur Entwicklung
neuer Planungsziele für denselben Geltungsbereich das Bebauungsplanverfahren 6-22
einzuleiten.
Das Bebauungsplanverfahren 6-22 soll nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die
Anwendungsvoraussetzungen des § 13 a Satz 1 und 2 BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung für Gebiete z.B. mit der Absicht der Nachverdichtung oder der
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Grundfläche von weniger als 20.000 m²) sind
gegeben. Es wurde auch geprüft, ob durch das Bebauungsplanverfahren Vorhaben
begründet
werden,
die
einer
Pflicht
zur
Durchführung
einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies ist im Ergebnis nicht der Fall.
Gegen die mit Schreiben vom 02.11.2009 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Sen Stadt) dargelegten neuen Planungsziele des Bezirks bestehen im Hinblick auf die
dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen laut Antwortschreiben Sen
Stadt vom 30.11.2009 keine Bedenken, sofern die zulässige Gesamtfläche des
Einzelhandels 2.500 m² Brutto-Grundfläche nicht überschreitet und eine
Übereinstimmung mit den Zielen des bezirklichen Zentrenkonzepts besteht. Unter
diesen Voraussetzungen kann das Verfahren auch nach § 13 a BauGB durchgeführt
werden. Das Verfahren wird nach § 7 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch
(AG BauGB) durchgeführt.
2. Plangebiet
- Bestand, Nutzung, Eigentumsverhältnisse
Das Bebauungsplangebiet liegt im Norden des Bezirks Steglitz-Zehlendorf im Ortsteil
Dahlem. Es wird durch den Hüttenweg im Norden, die Clayallee im Osten, die Argentinische Allee im Süden und die Marshallstraße im Westen begrenzt.
Bis zum Abbruch nahezu aller Baulichkeiten im Jahr 1996 befand sich in dem ca. 7,0 ha
großen Plangebiet ein Einkaufszentrum der amerikanischen Streitkräfte sowie eine dazugehörige umfangreiche Stellplatzanlage für ca. 300 Pkw. Entlang der Clayallee waren ein
Grünzug sowie ein weiterer Parkplatz vorhanden. Nach dem Abzug der Alliierten Ende
1994 wurden die Betriebsanlagen stillgelegt und dem Bundesvermögen eingegliedert.
Heute sind lediglich noch drei Baulichkeiten auf dem Gelände vorhanden: Ein Gebäude und
ein Trafohaus im Kreuzungsbereich von Hüttenweg und Marshallstraße sowie eine ehemalige Bushaltestelle in der Marshallstraße.
Die erschließenden Verkehrsflächen sowie ein vorhandener Grünstreifen entlang der
Clayallee befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Die restlichen Teile des Geltungsbereichs (ca. 5 ha) befinden sich in privatem Eigentum.
Zur Sicherung der Erschließung des Geländes ist der Verkauf einer bislang im öffentlichen Eigentum liegenden Fläche im Kreuzungsbereich Clayallee / Argentinische Allee
an Private vorgesehen.
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- Planungsrechtliche Ausgangssituation
Flächennutzungsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan von Berlin1 wird das Gebiet des Geltungsbereichs als
Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dargestellt. Die Clayallee und die Argentinische Allee sind
als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt
Baunutzungsplan
Der Baunutzungsplan von 1958 weist das Gelände des Bebauungsplans 6-22 als allgemeines Wohngebiet aus. Er stellt die derzeit gültige Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben hinsichtlich der Nutzungsart dar.
Das Maß der zulässigen Nutzung wird ebenfalls im Baunutzungsplan 1958/60 geregelt
(Baustufe II / 3: GRZ 0,3 / GFZ 0,6 / zwei Vollgeschosse). Für die Berechnung des Nutzungsmaßes erfolgte in den „A-Bebauungsplänen“ vom 9. Juli 1971 eine Überleitung
auf die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 68).
Gemäß der BauNVO 68 konnten Nebenanlagen sowie Balkone, Loggien und Terrassen
ohne Anrechnung auf die festgesetzte GRZ errichtet werden. Garagen und Stellplätze
konnten ebenfalls ohne Anrechnung auf die GRZ errichtet werden, sofern deren Fläche
0,1 des Baugrundstücks nicht überschreitet.
Somit konnte der Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß geltendem Planungsrecht zu 100 % versiegelt werden.
II Planinhalt
- Entwicklung der Planungsüberlegungen/Zielvorstellungen
Seit 2005 / 2006 bemühte sich der Bezirk in Abstimmung mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) für den Planbereich zu klären, ob die in den 90er-Jahren
ursprünglich verfolgten Entwicklungsansätze bestehen bleiben können oder modifiziert
werden müssen. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie unter Beteiligung von vier
Architekturbüros durchgeführt (Arnke + Häntsch, Prof. Tonon, Keller + v. Alvensleben,
Springer), die folgende Zielstellungen für die Entwicklung der Liegenschaft ergab:
- Dichtewerte entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf X-188 (s. o.);
- Gliederung der Fläche mit verschiedenen Nutzungen: überwiegend Wohnen, Grün,
untergeordnet Mischnutzung und Einzelhandel;
- Ansiedlung von Einzelhandel mit max. 2500 m² VK, Unterbringung im Südosten;
- Akustische und optische Abschirmung entlang der Clayallee (durch Bebauung,
Grünpuffer);
- Durchwegungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit auf größerer Grünfläche sowie
- Erhalt des Kiefernwäldchens im Süden.
Unter diesen Voraussetzungen wurde das Grundstück `Truman Plaza´ nach
Durchführung eines Bieterverfahrens Anfang 2008 an einen neuen Eigentümer
verkauft. Da sich dessen Planungsvorstellungen (s. o.) auf der Grundlage des
bisherigen Bebauungsplanentwurfs X-188 nicht realisieren lassen, ist eine Änderung
bzw. Anpassung des Planungsrechts unter Beachtung der o. a. Vorgaben erforderlich.
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FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am
23. und 25.09. 2008 (ABl. S. 2330).
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