Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
17.10.15, 20:08
Aktualisiert
28.01.18, 00:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, BV Nitschke und BV Gindra
Beratungsfolge:
Datum
18.11.2009
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1236/XVIII
BV Nitschke und BV Gindra
Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung in Tempelhof-Schöneberg fordert die Mitglieder des
Abgeordnetenhauses von Berlin auf, den Gesetzentwurf zur Publizitätspflicht im Bereich der
Berliner Wasserwirtschaft des Volksbegehrens
"Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück",
mit dem die sofortige Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner
Wasserbetriebe vorgeschrieben wird, vorbehaltlos und unverfälscht zu übernehmen, so dass
die Einleitung der zweiten Phase des Volksbegehrens und gegebenenfalls ein
Volksentscheid zu der Sache gegenstandslos werden.
Der Landesverfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 06. Oktober 2009 festgestellt,
dass die Weigerung des Senats, ein Volksgesetzgebungsverfahren über den Entwurf des
„Gesetzes zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft“ durchzuführen,
verfassungswidrig war.
Auch wenn in den Pressemitteilungen hierzu vor allem die formalen Gründe betont wurden,
so hat das Gericht doch klar auch zu den vordergründig inhaltlichen Argumenten des Senats
Stellung bezogen und diese sämtlich und in jeder Hinsicht verneint.
Unter anderem stellt das Gericht - entgegen der veröffentlichen Meinung des rot-roten
Senats – in seinem Urteil klar:
"Hiervon ausgehend sind die von dem vorgeschlagenen Gesetz erfassten Rechtsgeschäfte
nicht dem Gebiet des bürgerlichen Rechts im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG zuzuordnen"
und führt dazu weiter aus, dass
"die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, beides seit jeher Bestandteile
zentraler staatlicher Daseinsvorsorge" sind und auch bei Beteiligung privater Dritter die
Rechtsgeschäfte „nicht dem öffentlichen Recht entzogen werden“.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Mit dem vorgeschlagenen Gesetz soll die Möglichkeit, über Geheimverträge des Senats mit
privaten Unternehmen Kernbereiche der sozialstaatlichen Daseinsversorgung der
öffentlichen Kontrolle und der Regelungskompetenz der Volksgesetzgebung zu entziehen
und dabei etwa geltendes Recht zu unterlaufen, deutlich eingeschränkt werden.
Berlin, den 10.11.2009
Herr Nitschke, Christoph
Bezirksverordneter WAS-B
Herr Gindra, Harald
Bezirksverordneter Die Linke
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