Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
17.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 22:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.05.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
01.06.2010 Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt
16.06.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
10.05.2011 Bezirksamt
18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1461/XVIII
Bezirksamt
Aufsuchendes Bürgeramt
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.06.2010 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie bei Bürgerinnen und Bürgern mit
erheblich eingeschränkter Mobilität die Abwicklung von Dienstleistungen der Bürgerämter
durch aufsuchende Tätigkeit, ggf. in räumlicher Nähe bzw. in Senioren- und
Pflegeeinrichtungen, im Umfang verbessert werden und zeitnah erfolgen kann.
Darüber hinaus ist zu klären, ob und in welcher Form aufsuchende Bürgeramtsarbeit
produktbezogen in der Kosten-Leistungsrechnung dargestellt werden kann. Falls die
Leistungen teuerer sind, soll ein Vorschlag für die Budgetierung gemacht werden.
Im Rahmen der Prüfung ist ebenfalls zu klären, ob sich Synergieeffekte mit dem
Sozialdienst/Mobilitätshilfsdienst des Bezirkes erreichen lassen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Grundsätzlich ist es möglich und auch gewünscht, bei Bürgerinnen und Bürgern mit
erheblich eingeschränkter Mobilität die Abwicklung von Dienstleistungen der Bürgerämter
durch aufsuchende Tätigkeit zu ermöglichen.
Bevor die mobilen Bürgerdienste (MoBüD) jedoch von der jetzigen Form weiter ausgebaut
werden ist zu klären, ob auch die Erstellung des neuen Personalausweises (nPA) ab
01.11.2010 über ein mobiles Bürgeramt technisch und organisatorisch möglich ist. Darüber
hinaus ist es erforderlich MoBüD technisch so auszustatten, dass die notwendige Software
genauso schnell wie im festen Standort läuft. Und es muss gewährleistet sein, dass MoBüD
die festen Standorte nicht belastet, dass es dort zu keinen Einschränkungen kommt.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Das Aufsuchen einzelner Bürgerinnen und Bürger in Form von Hausbesuchen ist schwer
vorstellbar und aus Kostengesichtspunkten nicht realisierbar. Es werden regelmäßig zwei
Sachbearbeiter gebunden, die vor Ort den MoBüD-Koffer aufbauen, die Anmeldung im
System vornehmen, das System prüfen, die Internet-Verbindung aufbauen – Dauer ca. 20
Minuten; der Abbau inklusive Kassengeschäfte dauert wieder ca. 20 Minuten. Die
Beratungszeit beträgt je nach Anliegen durchschnittlich bis zu 20 Minuten. In der gesamten
Zeit von ca. einer Stunde wird somit ggf. eine Menge bzw. ein Produkt bearbeitet – im
stationären Bürgeramt vergleichsweise bis zu 10 Mengen bzw. Produkte pro zwei
Sachbearbeiter.
Der Gebührenrahmen für die Bearbeitung von Dokumenten ist fest, ggf. wäre ein
Gebührenaufschlag für diese besonderen Dienstleistungen denkbar, der allerdings erheblich
sein müsste, um die Kosten zu decken.
In Senioren- und Pflegeeinrichtungen dürfte das Potenzial für MoBüD wesentlich höher sein.
Hier wäre denkbar, an bestimmten vorher festgelegten und mit der Leitung der Einrichtung
abgestimmten Tagen die erforderlichen zwei Mitarbeiter/innen mit jeweils einem MoBüDKoffer auszustatten und vor Ort die Dienstleistungen der Bürgerämter anzubieten.
Für MoBüD gibt es eine Kostenstelle ohne Leistungsverrechnung (KoL) – es wäre
theoretisch möglich, für ein aufsuchendes Bürgeramt eine weitere KoL einzurichten. Eine
Darstellung in der Kosten- und Leistungsrechnung für das Berichtswesen ist somit möglich,
dieses hat jedoch keine Auswirkungen auf die Budgetierung.
Für eine Budgetierung müsste bspw. die Mentorenrunde einen Vorschlag erarbeiten und die
Produktkonferenz ggf. den vorhandenen Produktkatalog für MoBüD spiegeln. Das macht
jedoch nur Sinn, wenn vergleichbare andere Bürgerämter MoBüD anbieten. Ggf. wäre auch
ein Ausgleich über die bezirksinterne Managementliste denkbar.
Der Fachbereich Bürgeramt hat sich mit dem Fachbereich Rehabilitation und Pflege, zu dem
der Sozialdienst/Mobilitätshilfsdienst gehört, in Verbindung gesetzt und eine
Zusammenarbeit erörtert. Da die Leistungen sehr spezialisiert sind und Mobilitätshilfsdienste
aus Kostengründen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, sind Synergieeffekte nicht
zu erwarten.
Berlin, den 10.05.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
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