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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
17.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 22:15

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 19.05.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 01.06.2010 Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt 16.06.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 10.05.2011 Bezirksamt 18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1461/XVIII Bezirksamt Aufsuchendes Bürgeramt Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.06.2010 folgenden Beschluss: „Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie bei Bürgerinnen und Bürgern mit erheblich eingeschränkter Mobilität die Abwicklung von Dienstleistungen der Bürgerämter durch aufsuchende Tätigkeit, ggf. in räumlicher Nähe bzw. in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, im Umfang verbessert werden und zeitnah erfolgen kann. Darüber hinaus ist zu klären, ob und in welcher Form aufsuchende Bürgeramtsarbeit produktbezogen in der Kosten-Leistungsrechnung dargestellt werden kann. Falls die Leistungen teuerer sind, soll ein Vorschlag für die Budgetierung gemacht werden. Im Rahmen der Prüfung ist ebenfalls zu klären, ob sich Synergieeffekte mit dem Sozialdienst/Mobilitätshilfsdienst des Bezirkes erreichen lassen. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Grundsätzlich ist es möglich und auch gewünscht, bei Bürgerinnen und Bürgern mit erheblich eingeschränkter Mobilität die Abwicklung von Dienstleistungen der Bürgerämter durch aufsuchende Tätigkeit zu ermöglichen. Bevor die mobilen Bürgerdienste (MoBüD) jedoch von der jetzigen Form weiter ausgebaut werden ist zu klären, ob auch die Erstellung des neuen Personalausweises (nPA) ab 01.11.2010 über ein mobiles Bürgeramt technisch und organisatorisch möglich ist. Darüber hinaus ist es erforderlich MoBüD technisch so auszustatten, dass die notwendige Software genauso schnell wie im festen Standort läuft. Und es muss gewährleistet sein, dass MoBüD die festen Standorte nicht belastet, dass es dort zu keinen Einschränkungen kommt. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Das Aufsuchen einzelner Bürgerinnen und Bürger in Form von Hausbesuchen ist schwer vorstellbar und aus Kostengesichtspunkten nicht realisierbar. Es werden regelmäßig zwei Sachbearbeiter gebunden, die vor Ort den MoBüD-Koffer aufbauen, die Anmeldung im System vornehmen, das System prüfen, die Internet-Verbindung aufbauen – Dauer ca. 20 Minuten; der Abbau inklusive Kassengeschäfte dauert wieder ca. 20 Minuten. Die Beratungszeit beträgt je nach Anliegen durchschnittlich bis zu 20 Minuten. In der gesamten Zeit von ca. einer Stunde wird somit ggf. eine Menge bzw. ein Produkt bearbeitet – im stationären Bürgeramt vergleichsweise bis zu 10 Mengen bzw. Produkte pro zwei Sachbearbeiter. Der Gebührenrahmen für die Bearbeitung von Dokumenten ist fest, ggf. wäre ein Gebührenaufschlag für diese besonderen Dienstleistungen denkbar, der allerdings erheblich sein müsste, um die Kosten zu decken. In Senioren- und Pflegeeinrichtungen dürfte das Potenzial für MoBüD wesentlich höher sein. Hier wäre denkbar, an bestimmten vorher festgelegten und mit der Leitung der Einrichtung abgestimmten Tagen die erforderlichen zwei Mitarbeiter/innen mit jeweils einem MoBüDKoffer auszustatten und vor Ort die Dienstleistungen der Bürgerämter anzubieten. Für MoBüD gibt es eine Kostenstelle ohne Leistungsverrechnung (KoL) – es wäre theoretisch möglich, für ein aufsuchendes Bürgeramt eine weitere KoL einzurichten. Eine Darstellung in der Kosten- und Leistungsrechnung für das Berichtswesen ist somit möglich, dieses hat jedoch keine Auswirkungen auf die Budgetierung. Für eine Budgetierung müsste bspw. die Mentorenrunde einen Vorschlag erarbeiten und die Produktkonferenz ggf. den vorhandenen Produktkatalog für MoBüD spiegeln. Das macht jedoch nur Sinn, wenn vergleichbare andere Bürgerämter MoBüD anbieten. Ggf. wäre auch ein Ausgleich über die bezirksinterne Managementliste denkbar. Der Fachbereich Bürgeramt hat sich mit dem Fachbereich Rehabilitation und Pflege, zu dem der Sozialdienst/Mobilitätshilfsdienst gehört, in Verbindung gesetzt und eine Zusammenarbeit erörtert. Da die Leistungen sehr spezialisiert sind und Mobilitätshilfsdienste aus Kostengründen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, sind Synergieeffekte nicht zu erwarten. Berlin, den 10.05.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Schworck, Oliver Seite: 2/2