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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
17.10.15, 20:09
Aktualisiert
28.01.18, 00:14

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion B' 90/Grüne Beratungsfolge: Datum 19.05.2010 09.06.2010 16.06.2010 25.08.2010 29.09.2010 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ausschuss für Stadtplanung Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksamt Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1462/XVIII Drucks. Nr: 1466/XVIII Bezirksamt VE B-Plan 7-42 – BV Barbarossaplatz – Teil 1 Baumbilanz vorlegen Mitteilung zur Kenntnisnahme Bezirksamt VE B-Plan 7-42 – BV Barbarossaplatz – Teil 3 Ausgleichs- und Eingriffsbilanz vorlegen Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen: Das Bebauungsplanverfahren 7-42 VE für das Bauvorhaben am Barbarossaplatz wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren), d. h. ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Trotz des beschleunigten Verfahrens finden die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ihre Berücksichtigung. Für die Bäume auf dem Privatgrundstück, die aufgrund der geplanten Neubebauung gefällt werden, wird im Rahmen der Baumaßnahme gemäß Baumschutzverordnung eine Baumbilanz durchgeführt und der Ausgleich durch den Fb Natur geregelt. Im Bereich der öffentlichen Grünanlage wird es nach der derzeitigen Planung nur noch zu drei Baumfällungen kommen. Diese sind allerdings notwendig, da die Bäume sich im direkten Zugangsbereich der Feuerwehr befinden. Die technischen Abstimmungen mit der Bauaufsicht – insbesondere beim Brandschutz – sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Es wird derzeit untersucht, ob die Entlüftung der Treppenhäuser bei einem Brandfall durch eine technische Maßnahme (Rauchdruckausgleichssystem) gelöst werden kann. In diesem Falle wäre eine Feuerwehrzufahrt zum südlichen Gebäudeteil und die damit verbundenen Baumfällungen nicht mehr notwendig. Berlin, den 03.09.2010 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Krömer, Bernd Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: