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XIII-94-1BA-BVV-VorlageFest.doc

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
XIII-94-1BA-BVV-VorlageFest.doc
Größe
29 kB
Erstellt
17.10.15, 20:10
Aktualisiert
28.01.18, 00:09

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg von Berlin Abteilung Bauwesen Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz Plan22 - 6142 / XIII-94-1 Bezirksamtsvorlage - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am . 2010 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - I. Gegenstand: II. Berichterstatter: III. Beschlussentwurf: IV. Begründung: V. Rechtsgrundlage: Vorlage zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-94-1 für eine Teilfläche des Grundstücks Mariendorfer Damm 19/21 B / Lerchenweg 33-35 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf Bezirksstadtrat Krömer Das Bezirksamt beschließt, das Abwägungsergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren XIII-94-1 (Anlage 1), den Entwurf des Bebauungsplans XIII-94-1 vom 18. Dezember 2009 nebst Begründung (Anlage 2) der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs.3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) zur Beschlussfassung vorzulegen, den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-94-1 gemäß § 12 Abs. 2 Nr.4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) (Anlage 3) der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Die Begründung ist der beiliegenden Vorlage für die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen § 36 Abs.2 BezVG Berlin Tempelhof - Schöneberg, 2010 K r ö m e r Bezirksstadtrat V O R L A G E - zur Beschlussfassung - des Bezirksamtes Tempelhof - Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XIII-94-1 für eine Teilfläche des Grundstücks Mariendorfer Damm 19/21 B / Lerchenweg 33-35 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf Das Bezirksamt bittet, den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – zu Pkt. der TO vom . 2010 vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans XIII-94-1 vom 18. Dezember 2009 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-94-1 zu beschließen. Begründung: siehe Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans XIII-94-1 Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Anlagen: Abwägungsergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) Begründung gemäß § 9 Abs.8 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans XIII-94-1 einschließlich verkleinerte Kopie des Bebauungsplanes (Anlage 2), Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-94-1 (Anlage 3) Berlin Tempelhof - Schöneberg, . 2010 Band Krömer Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat