Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
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17.10.15, 20:10
Aktualisiert
27.01.18, 22:05
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Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Beschlussempfehlung, Ausschuss für Controlling, Rechnungsprüfung
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.05.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
15.06.2010 Bezirksamt
16.06.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
21.12.2010 Bezirksamt
11.01.2011 Ausschuss für Controlling und Rechnungsprüfung
19.01.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1469/XVIII
Bezirksamt
Soll-Ist-Vergleich zum Bezirksamtsbeschluss vom 26.01.2010 vorlegen:
Absenkung der Infrastrukturkosten bis zum Ende der XVIII. Legislaturperiode
- Soll-Ist-Vergleich zum Bezirksamtsbeschluss vom 26.01.2010 vorlegen:
Absenkung der Infrastrukturkosten bis zum Ende der XVIII. LegislaturperiodeDie letzte Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 16.6.2010 zur o.g. Drucksache wurde in der 20.
Sitzung des Ausschusses für Controlling und Rechnungsprüfung am 14.09.2010 beraten. Dieser
Soll-Ist-Vergleich wird entsprechend des Auftrags fortgeschrieben. Bei bereits abschließend
beantworten Fragen wird auf den genannten Zwischenbericht zum Soll-Ist-Vergleich vom
16.6.2010 verwiesen.
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache Folgendes mit:
1. Strategische Maßnahmen und Leitlinien
1.1. Schaffung eines einheitlichen zentralen Bestandsverzeichnisses: Anzahl der erfassten
und der noch ausstehenden Gebäude; kurze Erläuterung zum weiteren Vorgehen.
Antwort:
Dieses berlinweite Projekt befindet sich innerhalb des vereinbarten Kosten- und
Zeitrahmens. Dem externen Gutachter für das Flächenmanagement konnten bereits
Dokumente aus dem digitalen Bestandsverzeichnis als Arbeitsgrundlage zur
Verfügung gestellt werden.
1.2. Zur/zum Flächenmanagementbeauftragten/ Flächenmanagementbeauftragten:
Benennung des Arbeitsbeginns, organisatorische Zuständigkeiten und Aufgaben bis
zum Ende der Wahlperiode.
Antwort:
Die Stellenbesetzung ist mit Wirkung zum Oktober 2010 abgeschlossen.
1.3. Wurden Service- bzw. Projektvereinbarungen geschlossen? Inwieweit führen diese
Vereinbarungen zu Mehrbelastungen der SE FM?
Antwort:
Der Abschluss weiterer Servicevereinbarungen befindet sich im Verfahren.
Realistische Übertragungsoptionen der Raumbelegungsplanung könnten sich mit
flächendeckender Anwendung des digitalen Gebäudebestandsverzeichnisses
ergeben.
Die Verhandlungen führen sowohl bei der SE FM als auch den Organisationseinheiten
zu Mehrbelastungen durch den erhöhten Zeitaufwand. Finanzielle Mehrbelastungen
für die SE FM sind zunächst mit Abschluss dieser Servicevereinbarung nicht zu
verzeichnen (vgl. dazu Zwischenbericht zum 30.6.2010).
1.4. Wann wird die jährlich fortzuschreibende I-Planung der BVV vorgelegt?
Antwort:
Nach Nr. 3 AV § 31 LHO werden die Termine zum zeitlichen Ablauf der Aufstellung
der Finanzplanung sowie das Verfahren zur Aufstellung durch Rundschreiben der
Senatsverwaltung für Finanzen bekannt gegeben. Dieses liegt noch nicht vor. Erst
nach Bekanntgabe wird die nächste Investitionsplanung für den Planungszeitraum
2011 – 2015 voraussichtlich ab Januar 2011 zu erstellen sein.
1.5. Wie hoch waren die Erlöse aus Immobilienverkäufen in 2009 und wie hoch war der
Ansatz? Welche IST-Erlöse aus Immobilienverkäufen wurden bis zum 30.04.2010
erreicht und wie hoch sind die Ansätze in 2010 und 2011?
Antwort:
Die Erlöse werden im Kapitel 5950, Titel 13110 vereinnahmt.
Haushaltsjahr 2009
Ansatz:
1.325.000,00 EUR
Ist:
1.577.192,88 EUR
Haushaltsjahr 2010
Ansatz:
1.325.000,00 EUR
Ist (15.11.): 1.234.193,07 EUR
Haushaltsjahr 2011
Ansatz:
1.325.000,00 EUR
1.6. Gebäude mit hohem Sanierungsstau und der Möglichkeit Nutzungen zu verlagern:
Welche Gebäude wurden bisher identifiziert? Welche Nutzungen fallen darunter?
Antwort:
In der Vergangenheit wurden bereits Gebäude benannt, deren Standards defizitär sind
und die zugleich einen Sanierungsbedarf aufweisen, der nach allgemeinem Ermessen
und nach den bisherigen Erfahrungen der Mittelausstattung investiv/ konsumtiv eine
anforderungsgerechte Finanzplanung nicht erwarten lassen. Vor dem Hintergrund
dieser Erfahrungen wird empfohlen, künftig vor Beginn des bautechnischen
Prüfungsprozesses die Prüfung des objektiven Bedarfs der Nutzungen des jeweiligen
Standortes zu stellen, die Refinanzierung im Rahmen der KLR zu prüfen und über eine
eventuelle Standortaufgabe oder Verlagerung der Nutzung in den verantwortlichen
Gremien zumindest eine Vorklärung durch den Bedarfsträger herbeizuführen, bevor
kostenintensive Untersuchungen erfolgen.
Die Kostenschätzung zum „Haus am Kleistpark“ wird im Januar 2011 im
Hauptausschuss beraten. Der Bezirk prüft die Einwerbung von Drittmitteln, z.B. von
der Stiftung Denkmalschutz. Zudem wird die Abgabe an die GSE gGmbH bei
Rückmietung der Liegenschaft geprüft.
1.7. Welche Prüfaufträge stehen zur Thematik „Infrastrukturkosten“ noch aus und bis wann
werden diese durch welche Organisationseinheit erledigt? Welche konkreten
Ergebnisse haben die bisherigen Prüfaufträge bisher gezeigt?
Antwort:
Weiter zu bearbeitende Prüfaufträge aus der Klausurtagung vom 07.07.2009 werden
auf den nächsten Seiten aufgelistet und fortgeschrieben:
Lfd
Nr.
Infrastrukturkostensteuerung
Zuständig
Bis wann
Bearbeitungsstand 12/2010
Beschlüsse/Entscheidungen vom 7.7.2009 (Klausurtagung):
1
Überprüfung der Effizienz der aktuellen
Flächennutzungen der jeweiligen
Organisationseinheiten in den
Bürodienstgebäuden durch Externe;
Fortschreibung der Nutzung auf Grundlage
abgestimmter Strategien des Flächenmanagements;
Kostenermittlung notwendiger Baumaßnahmen.
(s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage
Infrastruktur vom 26.01.2010)
SE
FM/ 31.07.2010 Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens (Preis- und
BauDez FM
Qualitätswettbewerb) erhielt das Unternehmen „Bauakademiemit StD und
Gesellschaft für Forschung, Entwicklung und Bildung mbH“
SE FinPers
den Zuschlag bzw. Auftrag u.a. zu folgenden Leistungen:
Analyse der aktuellen Raumbelegung/
Belegungspotentiale
Geschäftsprozessanalyse aus gewählten OE’s als
Grundlage für ein flächenoptimiertes räumliches
Organisationsmodell
Raumbelegungsplanungen, Kostenermittlungen
notwendiger Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
(Schwerpunkt hier: Rath. Schöneberg, Rath. Tempelhof,
BDG, Rathausstraße/Königsstraße)
Gegenstand der Untersuchung sind alle Bürodienstgebäude;
vorrangig ist die Aufgabe des BDG Strelitzstraße und des
Rathauses Friedenau.
In den Projektprozess eingebunden sind u.a. das Bezirksamt,
die OE-Leitungen einschließlich der jeweiligen
Umzugsbeauftragten, die Beschäftigtenvertretungen und die
Fraktionen der in der BVV vertretenen Parteien.
Am 07.12.2010 erfolgt eine zustimmende Kenntnisnahme des
Zwischenberichts der Projektgruppe. Der Abschluss der
gutachterlichen Untersuchung durch die Bauakademie wird bis
Ende Januar 2011 angestrebt. Im Ergebnis soll dann
voraussichtlich Anfang Februar 2011 eine BA-Vorlage
unterbreitet werden.
Die Realisierung der Baumaßnahmen unterliegt u.a. folgenden
Rahmenbedingungen: Priorisierung der Einzelmaßnahmen,
finanzielle und personelle Ressourcen, Verknüpfung von
Lfd
Nr.
Infrastrukturkostensteuerung
Zuständig
Bis wann
Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sowie Anpassung an
bauordnungsrechtliche Standards,Simultanität von Bau-und
Nutzungsprozessen, teilweise mit Publikumsverkehr (Folge:
Wochenend- und Nachtarbeit)……
Ferner unterliegt die Realisierung der Baumaßnahmen der
VorBehaltserklärung der BVV gemäß Beschluss vom 16.06.10
(Drs.-Nr.: 1497/XVIII)
2
Vorgezogenen Aufgabe der Strelitzstraße bei
SE
FM/
freien Flächenpotentialen am Standort
BauDez FM
Rathausstraße/ Königsstraße: Erarbeitung einer
Einpassplanung am Standort Königsstraße im
Einvernehmen mit den jeweiligen
Umzugsbeauftragten. Kostenermittlung für
Umbaumaßnahmen.
(s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage
Infrastruktur vom 26.01.2010)
Beschlüsse/Entscheidungen vom 7.7.2009 (Klausurtagung):
3
Alternativnutzung Rathaus Tempelhof-Anbau,
Aufgabe Postgebäude:
Klärung/ Entscheidung zum Projekt Rathauspassage/
Stand des Investorenverfahrens
(s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage
Infrastruktur vom 26.01.2010)
4
Aufgabe
des
Veranstaltungsservice
Konzeptentwicklung zur Beauftragung Dritter
Abt.
offen
Bauwesen
und
BAKollegium
und SE FM
Bearbeitungsstand 12/2010
Mit Schreiben vom 14. Januar 2010 bestätigt der
Liegenschaftsfonds, dass das EU-Vergabeverfahren wegen
unwirtschaftlicher
Angebote
aufgehoben
wurde.
Die
Veräußerung des Erweiterungsbaus wird seitens des BA nicht
mehr verfolgt; diese entsprechenden Flächenpotentiale am
Kernstandort „Tempelhofer Damm“ werden nunmehr mit
bezirklichen Nutzungen mit dem Ziel der Aufgabe des
Postgebäudes beplant.
Ende 2009 Das Projekt gliedert sich in drei Phasen:
Phase 1
Erarbeitung alternativer Geschäftsmodelle
Bewertung der Wirtschaftlichkeit dieser Alternativen,
u.a. unter steuerrechtlichen, haushaltstechnischen sowie
KLR-mäßigen Auswirkungen
Vorschlag des zweckmäßigsten Geschäftsmodells
Phase 2
Erarbeitung eines Pachtvertragsentwurfs; Freigabe
durch das BA
Phase 3
Durchführung eines Wettbewerbs; Einwilligung des BA
zu Vertragsabschluss
Lfd
Nr.
Infrastrukturkostensteuerung
Zuständig
Bis wann
Bearbeitungsstand 12/2010
Die Phase 1 ist abgeschlossen. Unter dem Aspekt der
steuerrechtlichen, haushaltstechnischen sowie KLR-mäßigen
Auswirkungen wurden verschiedene Varianten untersucht. Es
ist beabsichtigt, dem Bezirksamt das Zwischenergebnis mit
einem Vorschlag für das zweckmäßigste Geschäftsmodell im
Januar 2011 zu präsentieren. Vor Eintritt in die nächsten
Phasen bedarf es einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen
durch das Bezirksamt.
Lfd Infrastrukturkostensteuerung
Nr.
Zuständig
Bis wann
Bearbeitungsstand 12/2010
Beschlüsse/Entscheidungen vom 7.7.2009 (Klausurtagung):
5
Nutzung Welserstraße durch KJGD: Beginn der SE
FM/ erledigt
Baumaßnahmen
erst
nach
Auszug
von Abt. GesSoz
Scharmützelsee-GS und Finow-GS ab September
möglich.
Mittelfreigabe erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses
am 03.02.2010.
Die Abgabe an die SE FM (Bürodienstgebäude) ist erfolgt. In
den Winterferien 2010 sind der Hort der ScharmützelseeSchule und die Klassen der Finow-Schule aus dem Gebäude
Welserstraße ausgezogen. Die Infrastrukturkosten werden
damit auf den Sammelinfrastrukturkostenträger für
Bürodienstgebäude verlagert.
Die Abstimmung zur BA-Vorlage zur Abgabe von
Grundstücken und Grundstücksaufteilungen steht kurz vor
dem Abschluss, so dass zu Beginn des Jahres 2011 eine
Übertragung von Freiflächen neben dem ehemaligen KitaGebäude an den LiFo zur Vermarktung erfolgen kann.
Die Umbaumaßnahmen in der Welserstraße wurden unter
Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens von 1,05 Mio €
abgeschlossen. Der Umzug des Kinder- und Jugenddienstes
aus der Erfurter Str. in die Welserstr. erfolgte am 24.10.2010.
6
Schulpraktische Seminare und Schulaufsicht aus LUV Schule
Bürodienstgebäuden
herauslösen:
Alternativstandort in unausgelasteten Schulen
suchen
erledigt
10
Aufgabe der Schulnutzung im Gebäude der Kita LUV Schule
Fehlerstr.
11
Übertragung des Gebäudes Perelsplatz 5 an das LUV Schule
Pestalozzi-Fröbel-Haus/ Fachvermögen Jugend
Ende
2009;
Erledigt
Sofort
12
Prüfung der Rückgabe der von der Nahariya-GS LuV Schule
angemieteten Räume an den Kita-Eigenbetrieb:
Bedarfsabfrage und Folgewirkung IZBB-Mittel
prüfen
Lfd Infrastrukturkostensteuerung
Nr.
Zuständig
erledigt
Bis wann
Die Umbaumaßnahmen in der ehemaligen Kita in der
Lutherstraße sind abgeschlossen. Die Kosten in Höhe von 350
T€ liegen unterhalb des Kostenrahmens von 450 T€. Der
Umzug der Schulpraktischen Seminare aus dem BSG Erfurter
Str. in die Lutherstr. erfolgte am 24.10.2010. Die Lutherstr.
verbleibt im Fachvermögen von Schule.
Das Gebäude der Kita Fehlerstraße wurde zum 01.12.2009 an
den Kita-Eigenbetrieb abgegeben.
Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 10.12.2009 die
Übertragung des Grundstückes Perelsplatz 5 in das
Fachvermögen der Abteilung Familie, Jugend, Sport und
Quartiersmanagement beschlossen. Die Abgabe des
Grundstückes wurde verwaltungsmäßig (rückwirkend zum
01.01.2010) umgesetzt.
Eine IZBB-Bindung besteht bis 2019. Raumbedarf ist durch die
Verlagerung der Sprachklassen an die Nahariya-Schule sowie
den Ausbau der gebundenen Züge gegeben.
Bearbeitungsstand 12/2010
Beschlüsse/Entscheidungen vom 7.7.2009 (Klausurtagung):
14
Sportanlagen
auslasten:
Auswirkung
der LUV
Jug erledigt
Sanierungsvorhaben prüfen, Folgen abschätzen – /LUV
Berücksichtigung
im
Rahmen
des Schule/StD
Planmengenverfahrens prüfen
Die Auslastung von Sportanlagen wird im Sportprodukt
dargestellt. Die Steuerung obliegt der Abteilung Jugend,
Familie, Sport und Quartiersmanagement. Da schon in den
vergangenen Jahren nie 100% der Sportanlagenkapazitäten
zur
Verfügung standen und die Belegung noch weiter
verdichtet wurde, wird es nicht zu dem erwarteten drastischen
Einbruch der Mengen kommen.
15
16
Schulsportanlagen mit
auslasten: Mengeneffekt
Freizeitsport
stärker LUV
Jug/LUV
Schule
offen
Die Auslastung von Sportanlagen wird im Sportprodukt
dargestellt. Die Steuerung obliegt der Abteilung Jugend,
Familie, Sport und Quartiersmanagement (Bericht wird
nachgereicht).
Eine Umfrage an den Schulen des Bezirks ergab, dass
innerhalb der Schulzeiten keine nennenswerten Kapazitäten,
die dem Freizeitsport zur Verfügung gestellt werden könnten,
vorhanden sind.
Die Prüfung einer weitergehender Nutzung außerhalb des
Schulbetriebes wird zwischen den LuV Schule und Jug
abgestimmt.
Standort Sponholzstr.: Herauslösen der EFB LUV
Jug, Anfang
Im Rahmen des Projektes „Überprüfung der Effizienz der
Alternativstandort in unausgelasteten Schulen nach Beratung
September aktuellen Flächennutzungen…“ (s. Pkt. 1) wird die SE FM dem
vorheriger Abschätzung der damit verbundenen durch SE FM 2009
LuV FamJugSport die planerische Untersuchung einer
möglichen Kostenvorteile suchen
Verlagerung der EFB in ein geeignetes Bürodienstgebäude
anbieten.
Im Einzugsbereich der EFB können gegenwärtig keine
Ersatzflächen auf einem anderen bezirklichen Standort
angeboten werden.
2. Operative Maßnahmen
2.1. Welches Fachvermögen nutzt den Kernprozessen des Bezirks nach dem Berliner
Produktkatalog nicht?
Welche Nutzungen erzeugen im Rahmen der Budgetierung keine Refinanzierung
(Prüfauftrag bis zum 16.3.2010)?
Welche Verlagerungsmöglichkeiten wurden ermittelt (Berichtsauftrag bis Ende
März 2010)?
Welche Abgaben von Gebäuden werden derzeit geprüft bzw. stehen zur
Beschlussfassung an?
Antwort:
Sachstand zu den im Zwischenbericht vom 16.6.2010 mitgeteilten Objekten:
Kyffhäuser: Es ist vorgesehen, dass die GSE gGmbH als Treuhänder des Landes
Berlin das Gebäude unter Fortführung der inhaltlichen Arbeit übernimmt. Die
Verhandlungen sind abgeschlossen, die Zustimmung BA und BVV ist erfolgt. Derzeit
wird die notwendige Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen eingeholt. Es
wird davon ausgegangen, dass der Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag am
01.01.2011 wirksam wird.
Sternwarte, Planetarium: Im Zusammenhang mit der Sicherstellung des weiteren
Betriebs des Planetariums und der Sternwarte durch den Verein Wilhelm-FoersterSternwarte e.V. wird durch die SenBWF ein Änderung der Rahmenbedingungen
möglichst bereits ab dem 01.01.2012 angestrebt. Ein Fortfall der Belastungen durch
die beiden Einrichtungen für das bezirkliche Budgetergebnis ab dem Haushaltsjahr
2012 erscheint realistisch. Alle Beteiligten haben zugestimmt, dass eine neue
Regelung auch vor dem Ablauf der Vertragslaufzeiten erfolgen kann.
Das LuV Schule teilt mit, dass keine entgeltfreie außerschulische Nutzung von
Schulgebäuden besteht.
2.2. Welche Möglichkeiten werden durch die Ergebnisse der AG „Kalkulatorische Kosten“
geschaffen und welche Verhandlungen führt das Bezirksamt dazu mit der
Senatsverwaltung für Finanzen (teilweise Abgabe von Schulgebäuden, etc.)?
Antwort:
Der Bericht der „AG Kalkulatorische Kosten“ ist in der Fianzstadträtesitzung am
19.01.2010 zur Kenntnis genommen worden. Nach Mitteilung der Finanzverwaltung
fanden die Ergebnisse erstmalig bei der Berechnung der Fortschreibung der
Globalsummen 2011 Anwendung. Das Verfahren zur Entlastung des Fachvermögens
von kalkulatorischen Kosten bei Abgabe einer Liegenschaft auch schon vor Eintritt des
Lasten-Nutzen-Wechsels (sobald der Liegenschaftsfond die Nachbestückungsfähigkeit
festgestellt hat) gilt ab dem 1.6.2010.
Im Nachgang zu diversen Gesprächen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg mit dem
LiFo zur Abgabe von Schulgebäuden aus dem Fachvermögen erhielt das Bezirksamt
am 20.08.2010 ein Schreiben des LiFo, in dem Voraussetzungen für die Abgabe der
Schulgebäude mit innenliegenden Sporthallen formuliert wurden. Danach ist der LiFo
nicht berechtigt, sportgenutzte Grundstücke in das Treuhandvermögen zu übertragen.
Es sei nötig, einen Antrag auf Entlassung aus der Sportanlagenförderung (SPAN) zu
stellen. Erst nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens könne dann die
Sportnutzung der innenliegenden Sporthalle über eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten
des Landes Berlin gesichert werden.
Für die Entwidmung und Nachbestückung muss mit einem mindestens zweijährigen
Verfahren gerechnet werden. Der Bezirk hat sich daher im November 2011 an die
Senatsverwaltung für Finanzen gewandt und den dringenden Handlungsbedarf zum
Abbau von Infrastrukturkosten dargestellt. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.
Die im Rahmen des Soll-Ist-Abgleichs vom 16.6.2010 erstellte Anlage 2 (Mögliche
Auswirkungen bei Anwendung des Arbeitspapiers der AG „Kalkulatorische Kosten“
wurde zunächst nicht fortgeschrieben. Eine Fortschreibung erfolgt, wenn vollständige
Daten aus 2010 vorliegen und neue Erkenntnisse vorliegen.
2.3. Mit welchen Planmengeneffekten (bisher – 2,4 Mio. EUR) und zu hohen
Infrastrukturkosten (bisher: -1,8 Mio. EUR) rechnet das Bezirksamt nun nach der
Beschlussfassung des Schulentwicklungsplans? Inwieweit werden die bisherigen
Zielsetzungen überarbeitet?
Bitte um Auflistung aller Schulstandorte, die abgegeben werden sollen mit
Infrastrukturkosten aus 2009, voraussichtlichen Abgabetermin, voraussichtliche
Leerstandskosten bis zur endgültigen Abgabe, Nennung des neuen Gebäudes für
die bisherige Nutzung, Grobkosten zur Herrichtung der neuen Flächen und
Verhandlungsstand mit der Senatsverwaltung für Finanzen. Eine solche
Darstellung ist fortzuschreiben und später anzupassen.
Antwort:
Entsprechend der 2.Fortschreibung der Globalsummenzuweisung 2011 wird das
Budgetierungsergebnis durch den Planmengeneffekt im LuV Schule um -2,485 T€
gemindert. Die Infrastrukturkostenanalyse weist eine Abweichung zum Median i.H.v. 845 T€ auf.
Der Schulentwicklungsplan (SEP 2010) wurde durch das Bezirksamt für den Bezirk
Tempelhof-Schöneberg im März 2010 beschlossen. Eine Überarbeitung der
Zielsetzungen ist nicht erforderlich. Die Entwicklung der Schülerzahlen sowie das
Wahlverhalten zwischen Gymnasien und den Haupt-, Real- und Gesamtschulen
(zukünftige Integrierte Sekundarschulen) wird beobachtet.
Alle bisher identifizierten Schulstandorte, die per BA-Beschluss abgegeben werden
sollen, sind auf der nächsten Seite aufgelistet. Verhandlungen mit der Senatsverwaltung
für Finanzen wurden noch nicht begonnen (s. auch Pkt. 2.2).
Die Abgabe des Gebäudes der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule an den
Liegenschaftsfond ist derzeit nicht möglich, da hiervon auch die im Gebäude befindliche
Sporthalle betroffen ist. Eine Abgabe des Schulgebäudes und die anschließende
Anmietung für den Sportbetrieb wäre erst nach Entwidmung der Sportanlagen möglich.
Durch die Notwendigkeit, die betroffene Sporthalle weiterhin betriebsfähig vorzuhalten,
ist keine kurzfristige Lösung absehbar. Da die Schule seit 2009 leer gezogen ist,
entstehen jährlich Leerstandskosten i.H.v. 364 T€ (ohne innenliegende, genutzte
Sporthalle). Die Höhe der budgetwirksamen Kosten hat sich 2010 durch den Leerstand
verringert. Eine weitere Kostenentlastung, insbesondere auch für die
budgetunwirksamen Kosten wäre erst nach Feststellung der Nachbestückungsfähigkeit
durch den LiFo möglich und derzeit nicht absehbar.
Das Gebäude der Elisabeth-Rotten-Schule wird auf Grund der erforderlichen Nutzung
durch die Steinwald-Schule vorerst weiter benötigt. Die Möglichkeit der Abgabe an den
Liegenschaftsfond mit der Option der direkt anschließenden befristeten Anmietung ist im
Zusammenhang mit den nachträglich erhobenen Forderungen des Liegenschaftsfonds
derzeit nicht einschätzbar.
Abzugebende Schulstandorte
KLR 2009/
Budget 2011
Liegenschafts- Gesamtbezeichnung
kosten in
T€ (ohne
Sportanl.)
budgetwirksa
m in T€
budgetunwirksa
m in T€
voraussichtlicher
Abgabetermin
Nennung des
neuen Gebäudes
für die bisherige
Nutzung,
Grobkosten zur Herrichtung der neuen
Flächen
Voraussetzung für
Übertragung u.a.:
901022 AltTempelhof
53/57/ 07H04
WernerStephan-OS
556
174
382
RückDag-Hammarskjöld Keine Kosten zur Herrichtung, aber
mietung bis
Ertüchtigung im Rahmen Aufbau
31.07.2013
Sekundarschulen: Ganztagsgebäude,
Mittagessen und Cafeteria, eventuell
Arbeitslehreräume herrichten
901023
Kurfürstenstr.53
/ 07V01
HerrmannKöhl-OS
571
170
402
steht leer
901036
Machonstr.54/
07S02
ElisabethRotten-Schule
345
150
195
RückSprachenklassen
mietung bis an Naharija, bis
31.07.2012 Sommer 2012
Leerzug Richtung
Bürgel oder
Annedore-Leber
901062
Tempelhofer
Weg 62/ 07R02
Luise-undWilhelmTeske-OS
668
197
471
2.140
691
1.449
Summe
Verhandlungsstand mit LiFo
(Schreiben LiFo vom 20.8.2010)
Theodor-Haubach
und DagHammarskjöld
Voraussichtliche
Leerstandskosten
2010
in T€
- Übertragung Schule durch Bildung
neues Flurstück und Verbleib der
Sporthalle beim Bezirk
- Medientrennung zu Lasten des
Bezirkes
- planungsrechtlicher
Klärungsbedarf
Keine Kosten zur Herrichtung, Schüler schon - bezirklicher Antrag auf Entlassung
in 2009 verlagert, keine Umbaumaßnahmen aus SPAN
- Freizug der Räume im 1.OG
(Umkleiden)
- nach förmlicher Entwidmung
könnte Grunddienstbarkeit für
innenliegende Sporthalle im EG
werden
Keine Kosten zur Herrichtung.
-gesichert
Übertragung
Schule durch Bildung
Steinwaldschüler ziehen nach
neues Flurstück und Verbleib der
Umbaumaßnahmen am Steinwaldstandort
Sporthalle und -freiflächen beim
wieder zurück. Kosten für Elisabeth- Rotten Bezirk
im Rahmen der Anforderungen für
- Medientrennung zu Lasten des
Kompetenzzentrum. Umbaumaßnahmen
Bezirkes
richten sich nach Gegebenheiten des
- planungsrechtlicher
Standortes, Raumkonzepte in Feinplanung
Klärungsbedarf
müssen noch entwickelt werden. Es ist auch
noch nicht entschieden, ob Bürgel (Mur
Schillerstr.) oder Annedore-Leber
(Schulgebäude
oder
Kita Lutherstr)
RückWaldenburg, Peter- Keine
Kosten zur
Herrichtung,
aber im
- bezirklicher Antrag auf Entlassung
mietung bis Paul-Rubens,
Rahmen der geplanten Gemeinschaftsschule aus SPAN
31.07.2012 Prignitz im Rahmen und auch Sekundarschule müssen neue
- Freizug der Räume im 1.OG
Modell
Flächen gestaltet werden. Eventuell benötigt (Umkleiden)
Gemeinschaftsschu das Waldenburggebäude einen Aufzug.
- nach förmlicher Entwidmung
le
Raumkonzepte liegen noch nicht vor, müssen könnte Grunddienstbarkeit für
noch entwickelt werden.
innenliegende Sporthalle gesichert
werden
2011
in T€
0
364
0
364
2012 2013 2014
in T€ in T€ in T€
0 noch keine
Aussage
möglich
364
364
364
0
0 noch keine
Aussage möglich
0
0 noch keine
Aussage möglich
2.4. Welche MUR können wann abgegeben werden (Bericht bis 23.02.2010)?
Antwort:
Die nachfolgende Übersicht zeigt alle MURs. Wie zuletzt berichtet können von den 21
Gebäuden nur fünf aufgegeben werden.
Der MUR auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-GS steht weiterhin zur Prüfung. Eine
Übernahme durch den freien Träger für die Hortbetreuung ist kurzfristig nicht absehbar.
Der MUR auf dem Gelände der Rudolf-Hildebrandt-Schule wird durch die
Volkshochschule genutzt und ist im August 2010 ins Fachvermögen der Volkshochschule
abgegeben worden.
Baujahr Anzahl
der
Räum
e
Übersicht MUR
IKT
LIEGNAME
Fläche
BGF
MUR
LSTRASSE
2009
82
68
68
64
1.150,3
427,4
100
34
101
33
IZBB
6
6
12
734,2
678,5
1.024,9
58
52
70
56
51
69
IZBB
IZBB
keine
1971
12
1.017,7
103
99
keine
1990
1990
8
8
739,3
754,0
100
100
86
115
Felixstraße 26
Schulenburgring 711
Königstraße 32
Friedenstraße
23/25
1990
1992
6
6
678,5
678,5
1971
1968
12
4
901010 07G28, Kiepert-GS
901010 07G28, Kiepert-GS
901030 07G29, Fil. d. Käthe-KollwitzGS, Mellener Str.
Prechtlstr. 21 + 23
Prechtlstr. 21 + 23
Rehagener Str. 4244
Halker Zeile 137149
Am Hellespont 4/6
Rackebüller Weg
70
1971
1990
901014 07G31, Carl-Sonnenschein901015 07G32, Bruno-H-Bürgel-GS
In Anspruch
gen.
Förderprogram
m
2008
901001 07G19, Paul-Simmel-GS
901003 07G21, Auf dem Tempelhofer
Feld
901007 07G25, Ludwig-Heck-GS
901009 07G27, Rudolf-HildebrandGS
901012 07G30, Annedore-Leber-GS
(Turm)
Flächenateilige
Gesamtkosten
in T€
1970/
76
Anmerkungen
IZBB
IZBB
Möglicher
Lastenwech
sel/ Abriß
nein
nein
Nachnutzung durch die Volkshochschule; Abgabe
ins Fachvermögen der VHS ist 08/2010 erfolgt
Nachnutzung durch den Hortbereich; Übernahme
durch den freien Träger kurzfristig nicht absehbar
nein
ja
nein
nein
ja
nein
IZBB
keine
ab 01.08.2010 schrittweise Nachnutzung durch die
Theodor-Haubach-OS als Integrierte
Sekundarschule
Schulische Nutzung bis 2012/13; Prüfung der
Nachnutzung durch die Musikschule oder durch die
Elisabeth-Rotten-Schule, ggf. Abriss
Insgesamt 16 Räume
nein
nein
ja
901018 07G35, Nahariya-GS
Nahariyastraße 13
1972
8
740,9
67
104
SSSP
901018
901020
901022
901024
Nahariyastraße 13
Körtingstraße 45
Alt-Tempelhof 53-57
Grimmstraße 9/11
1990
1990
1971
1991
8
6
4
8
744,7
678,5
369,1
739,8
67
97
30
87
105
65
30
79
SSSP
IZBB
keine
keine
Germaniastr. 4-6
Germaniastr. 4-6
Kaiserin-AugustaStraße 19-20
Grazer Platz 1-3
1971
4
380,7
29
29
UEP
1971
4
380,7
29
29
keine
nein
1995
4
398,0
19
31
keine
1978
4
369,1
46
21
keine
Steinmetzstr. 46-50
Berchtesgadener
Str. 10-11
1976
1976
8
4
754,0
369,1
107
57
102
37
IZBB
IZBB
Noch
keine
Entscheid
Noch
keine
Entscheid
nein
07G35, Nahariya-GS
07G37, Ikarus-GS
07H04, Werner-Stephan-OS
07V02, Theodor-Haubach-OS
901027 07Y05, Luise-Henriette-OS
901027 07Y05, Luise-Henriette-OS
901028 07Y06, Askanische OS
901064 07G39, Peter-Paul-RubensSchule (ehem.G.-Barnim)
901048 07G13, Neumark-Schule
901049 07G14, Löcknitz-Schule
Nach Schätzung durch die SE FM liegen die Abrißkosten eines MUR bei ca. 120 bis 140 TEuro.
Abgabe in das Treuhandvermögen des LiFo
Keine Nutzung mehr durch Theodor-HaubachSchule; temporäre Nutzung durch die AnnedoreLeber-Schule bis max. 31.12.2010. Anschließend
Abgabe des Gebäudes an die SE FM zwecks Abriß
z. 1.1.11
Insgesamt 8 Räume, UEP nur für einen MUR
Prüfung der Nachnutzung im Rahmen der
Errichtung einer Gemeinschaftsschule
nein
nein
ja
ja
nein
nein
2.5. Zwischenstand des Verdichtungsprogramms für die Rathäuser Tempelhof und
Schöneberg? Wie hoch werden die Bau- und Umzugskosten geschätzt, die für die
Aufgabe der Standorte Strelitzstraße und Rathaus Friedenau notwendig sind und
welche Budgets stehen hierfür zur Verfügung (Hochbautitel, UEP, Rücklage 2009?)?
Der bis zum 30.07.2010 zu erstellende Bericht soll nach der Beratung im BA bitte den
Mitgliedern des CoRp-Ausschusses zur Verfügung gestellt werden.
Antwort:
Der Bericht wird, wenn er vorliegt und im BA beraten wurde, dem CoRp-Ausschuss
zur Verfügung gestellt. Ein Zwischenstand kann unter Punkt 1.7 lfd. Nr. 1 bis 3
entnommen werden. Die BA-Vorlage wird voraussichtlich Anfang Februar 2011
unterbreitet, da die Modifikation der Aufgabenstellung an den Gutachter zu einem
zeitlichen Mehrbedarf führt.
3. Die Anlagen 1 und 2 sind zu aktualisieren, fortzuschreiben und um folgende
Sachverhalte zu ergänzen:
Infrastrukturkosten (bw, buw und gesamt) 2009
Mögliche Leerstandskosten bis zur endgültigen Abgabe
Statt Hinweise den aktuellen Verhandlungs- und Sachstand aufnehmen
Kosten des Umzuges und der Herrichtung grob, ggf. in Bandbreiten benennen
Welche Budgets sollen hierfür in Anspruch genommen werden?
Antwort:
Die Infrastrukturkosten 2009 (bw, buw und gesamt) wurden bereits aufgeliefert.
Die ehemaligen Anlagen 1 (Beschlossene Einsparungen) und 2 (Erste überschlägige
Betrachtung weiterer Einsparungen) wurden zu der nachfolgen Anlage zusammengeführt.
Nähere Angaben zu den abzugebenden Schulstandorten sind zudem unter Punkt 2.3.
aufbereitet.
Berlin, den 04.01.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Hapel, Dieter
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen: