Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
424 kB
Erstellt
17.10.15, 20:10
Aktualisiert
27.01.18, 22:05

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Beschlussempfehlung, Ausschuss für Controlling, Rechnungsprüfung Beratungsfolge: Gremium Datum 19.05.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 15.06.2010 Bezirksamt 16.06.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 21.12.2010 Bezirksamt 11.01.2011 Ausschuss für Controlling und Rechnungsprüfung 19.01.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1469/XVIII Bezirksamt Soll-Ist-Vergleich zum Bezirksamtsbeschluss vom 26.01.2010 vorlegen: Absenkung der Infrastrukturkosten bis zum Ende der XVIII. Legislaturperiode - Soll-Ist-Vergleich zum Bezirksamtsbeschluss vom 26.01.2010 vorlegen: Absenkung der Infrastrukturkosten bis zum Ende der XVIII. LegislaturperiodeDie letzte Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 16.6.2010 zur o.g. Drucksache wurde in der 20. Sitzung des Ausschusses für Controlling und Rechnungsprüfung am 14.09.2010 beraten. Dieser Soll-Ist-Vergleich wird entsprechend des Auftrags fortgeschrieben. Bei bereits abschließend beantworten Fragen wird auf den genannten Zwischenbericht zum Soll-Ist-Vergleich vom 16.6.2010 verwiesen. Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache Folgendes mit: 1. Strategische Maßnahmen und Leitlinien 1.1. Schaffung eines einheitlichen zentralen Bestandsverzeichnisses: Anzahl der erfassten und der noch ausstehenden Gebäude; kurze Erläuterung zum weiteren Vorgehen. Antwort: Dieses berlinweite Projekt befindet sich innerhalb des vereinbarten Kosten- und Zeitrahmens. Dem externen Gutachter für das Flächenmanagement konnten bereits Dokumente aus dem digitalen Bestandsverzeichnis als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. 1.2. Zur/zum Flächenmanagementbeauftragten/ Flächenmanagementbeauftragten: Benennung des Arbeitsbeginns, organisatorische Zuständigkeiten und Aufgaben bis zum Ende der Wahlperiode. Antwort: Die Stellenbesetzung ist mit Wirkung zum Oktober 2010 abgeschlossen. 1.3. Wurden Service- bzw. Projektvereinbarungen geschlossen? Inwieweit führen diese Vereinbarungen zu Mehrbelastungen der SE FM? Antwort: Der Abschluss weiterer Servicevereinbarungen befindet sich im Verfahren. Realistische Übertragungsoptionen der Raumbelegungsplanung könnten sich mit flächendeckender Anwendung des digitalen Gebäudebestandsverzeichnisses ergeben. Die Verhandlungen führen sowohl bei der SE FM als auch den Organisationseinheiten zu Mehrbelastungen durch den erhöhten Zeitaufwand. Finanzielle Mehrbelastungen für die SE FM sind zunächst mit Abschluss dieser Servicevereinbarung nicht zu verzeichnen (vgl. dazu Zwischenbericht zum 30.6.2010). 1.4. Wann wird die jährlich fortzuschreibende I-Planung der BVV vorgelegt? Antwort: Nach Nr. 3 AV § 31 LHO werden die Termine zum zeitlichen Ablauf der Aufstellung der Finanzplanung sowie das Verfahren zur Aufstellung durch Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen bekannt gegeben. Dieses liegt noch nicht vor. Erst nach Bekanntgabe wird die nächste Investitionsplanung für den Planungszeitraum 2011 – 2015 voraussichtlich ab Januar 2011 zu erstellen sein. 1.5. Wie hoch waren die Erlöse aus Immobilienverkäufen in 2009 und wie hoch war der Ansatz? Welche IST-Erlöse aus Immobilienverkäufen wurden bis zum 30.04.2010 erreicht und wie hoch sind die Ansätze in 2010 und 2011? Antwort: Die Erlöse werden im Kapitel 5950, Titel 13110 vereinnahmt. Haushaltsjahr 2009 Ansatz: 1.325.000,00 EUR Ist: 1.577.192,88 EUR Haushaltsjahr 2010 Ansatz: 1.325.000,00 EUR Ist (15.11.): 1.234.193,07 EUR Haushaltsjahr 2011 Ansatz: 1.325.000,00 EUR 1.6. Gebäude mit hohem Sanierungsstau und der Möglichkeit Nutzungen zu verlagern: Welche Gebäude wurden bisher identifiziert? Welche Nutzungen fallen darunter? Antwort: In der Vergangenheit wurden bereits Gebäude benannt, deren Standards defizitär sind und die zugleich einen Sanierungsbedarf aufweisen, der nach allgemeinem Ermessen und nach den bisherigen Erfahrungen der Mittelausstattung investiv/ konsumtiv eine anforderungsgerechte Finanzplanung nicht erwarten lassen. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wird empfohlen, künftig vor Beginn des bautechnischen Prüfungsprozesses die Prüfung des objektiven Bedarfs der Nutzungen des jeweiligen Standortes zu stellen, die Refinanzierung im Rahmen der KLR zu prüfen und über eine eventuelle Standortaufgabe oder Verlagerung der Nutzung in den verantwortlichen Gremien zumindest eine Vorklärung durch den Bedarfsträger herbeizuführen, bevor kostenintensive Untersuchungen erfolgen. Die Kostenschätzung zum „Haus am Kleistpark“ wird im Januar 2011 im Hauptausschuss beraten. Der Bezirk prüft die Einwerbung von Drittmitteln, z.B. von der Stiftung Denkmalschutz. Zudem wird die Abgabe an die GSE gGmbH bei Rückmietung der Liegenschaft geprüft. 1.7. Welche Prüfaufträge stehen zur Thematik „Infrastrukturkosten“ noch aus und bis wann werden diese durch welche Organisationseinheit erledigt? Welche konkreten Ergebnisse haben die bisherigen Prüfaufträge bisher gezeigt? Antwort: Weiter zu bearbeitende Prüfaufträge aus der Klausurtagung vom 07.07.2009 werden auf den nächsten Seiten aufgelistet und fortgeschrieben: Lfd Nr. Infrastrukturkostensteuerung Zuständig Bis wann Bearbeitungsstand 12/2010 Beschlüsse/Entscheidungen vom 7.7.2009 (Klausurtagung): 1 Überprüfung der Effizienz der aktuellen Flächennutzungen der jeweiligen Organisationseinheiten in den Bürodienstgebäuden durch Externe; Fortschreibung der Nutzung auf Grundlage abgestimmter Strategien des Flächenmanagements; Kostenermittlung notwendiger Baumaßnahmen. (s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage Infrastruktur vom 26.01.2010) SE FM/ 31.07.2010 Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens (Preis- und BauDez FM Qualitätswettbewerb) erhielt das Unternehmen „Bauakademiemit StD und Gesellschaft für Forschung, Entwicklung und Bildung mbH“ SE FinPers den Zuschlag bzw. Auftrag u.a. zu folgenden Leistungen:  Analyse der aktuellen Raumbelegung/ Belegungspotentiale  Geschäftsprozessanalyse aus gewählten OE’s als Grundlage für ein flächenoptimiertes räumliches Organisationsmodell  Raumbelegungsplanungen, Kostenermittlungen notwendiger Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (Schwerpunkt hier: Rath. Schöneberg, Rath. Tempelhof, BDG, Rathausstraße/Königsstraße) Gegenstand der Untersuchung sind alle Bürodienstgebäude; vorrangig ist die Aufgabe des BDG Strelitzstraße und des Rathauses Friedenau. In den Projektprozess eingebunden sind u.a. das Bezirksamt, die OE-Leitungen einschließlich der jeweiligen Umzugsbeauftragten, die Beschäftigtenvertretungen und die Fraktionen der in der BVV vertretenen Parteien. Am 07.12.2010 erfolgt eine zustimmende Kenntnisnahme des Zwischenberichts der Projektgruppe. Der Abschluss der gutachterlichen Untersuchung durch die Bauakademie wird bis Ende Januar 2011 angestrebt. Im Ergebnis soll dann voraussichtlich Anfang Februar 2011 eine BA-Vorlage unterbreitet werden. Die Realisierung der Baumaßnahmen unterliegt u.a. folgenden Rahmenbedingungen: Priorisierung der Einzelmaßnahmen, finanzielle und personelle Ressourcen, Verknüpfung von Lfd Nr. Infrastrukturkostensteuerung Zuständig Bis wann Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sowie Anpassung an bauordnungsrechtliche Standards,Simultanität von Bau-und Nutzungsprozessen, teilweise mit Publikumsverkehr (Folge: Wochenend- und Nachtarbeit)…… Ferner unterliegt die Realisierung der Baumaßnahmen der VorBehaltserklärung der BVV gemäß Beschluss vom 16.06.10 (Drs.-Nr.: 1497/XVIII) 2 Vorgezogenen Aufgabe der Strelitzstraße bei SE FM/ freien Flächenpotentialen am Standort BauDez FM Rathausstraße/ Königsstraße: Erarbeitung einer Einpassplanung am Standort Königsstraße im Einvernehmen mit den jeweiligen Umzugsbeauftragten. Kostenermittlung für Umbaumaßnahmen. (s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage Infrastruktur vom 26.01.2010) Beschlüsse/Entscheidungen vom 7.7.2009 (Klausurtagung): 3 Alternativnutzung Rathaus Tempelhof-Anbau, Aufgabe Postgebäude: Klärung/ Entscheidung zum Projekt Rathauspassage/ Stand des Investorenverfahrens (s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage Infrastruktur vom 26.01.2010) 4 Aufgabe des Veranstaltungsservice Konzeptentwicklung zur Beauftragung Dritter Abt. offen Bauwesen und BAKollegium und SE FM Bearbeitungsstand 12/2010 Mit Schreiben vom 14. Januar 2010 bestätigt der Liegenschaftsfonds, dass das EU-Vergabeverfahren wegen unwirtschaftlicher Angebote aufgehoben wurde. Die Veräußerung des Erweiterungsbaus wird seitens des BA nicht mehr verfolgt; diese entsprechenden Flächenpotentiale am Kernstandort „Tempelhofer Damm“ werden nunmehr mit bezirklichen Nutzungen mit dem Ziel der Aufgabe des Postgebäudes beplant. Ende 2009 Das Projekt gliedert sich in drei Phasen: Phase 1  Erarbeitung alternativer Geschäftsmodelle  Bewertung der Wirtschaftlichkeit dieser Alternativen, u.a. unter steuerrechtlichen, haushaltstechnischen sowie KLR-mäßigen Auswirkungen  Vorschlag des zweckmäßigsten Geschäftsmodells Phase 2  Erarbeitung eines Pachtvertragsentwurfs; Freigabe durch das BA Phase 3  Durchführung eines Wettbewerbs; Einwilligung des BA zu Vertragsabschluss Lfd Nr. Infrastrukturkostensteuerung Zuständig Bis wann Bearbeitungsstand 12/2010 Die Phase 1 ist abgeschlossen. Unter dem Aspekt der steuerrechtlichen, haushaltstechnischen sowie KLR-mäßigen Auswirkungen wurden verschiedene Varianten untersucht. Es ist beabsichtigt, dem Bezirksamt das Zwischenergebnis mit einem Vorschlag für das zweckmäßigste Geschäftsmodell im Januar 2011 zu präsentieren. Vor Eintritt in die nächsten Phasen bedarf es einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen durch das Bezirksamt. Lfd Infrastrukturkostensteuerung Nr. Zuständig Bis wann Bearbeitungsstand 12/2010 Beschlüsse/Entscheidungen vom 7.7.2009 (Klausurtagung): 5 Nutzung Welserstraße durch KJGD: Beginn der SE FM/ erledigt Baumaßnahmen erst nach Auszug von Abt. GesSoz Scharmützelsee-GS und Finow-GS ab September möglich. Mittelfreigabe erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.02.2010. Die Abgabe an die SE FM (Bürodienstgebäude) ist erfolgt. In den Winterferien 2010 sind der Hort der ScharmützelseeSchule und die Klassen der Finow-Schule aus dem Gebäude Welserstraße ausgezogen. Die Infrastrukturkosten werden damit auf den Sammelinfrastrukturkostenträger für Bürodienstgebäude verlagert. Die Abstimmung zur BA-Vorlage zur Abgabe von Grundstücken und Grundstücksaufteilungen steht kurz vor dem Abschluss, so dass zu Beginn des Jahres 2011 eine Übertragung von Freiflächen neben dem ehemaligen KitaGebäude an den LiFo zur Vermarktung erfolgen kann. Die Umbaumaßnahmen in der Welserstraße wurden unter Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens von 1,05 Mio € abgeschlossen. Der Umzug des Kinder- und Jugenddienstes aus der Erfurter Str. in die Welserstr. erfolgte am 24.10.2010. 6 Schulpraktische Seminare und Schulaufsicht aus LUV Schule Bürodienstgebäuden herauslösen: Alternativstandort in unausgelasteten Schulen suchen erledigt 10 Aufgabe der Schulnutzung im Gebäude der Kita LUV Schule Fehlerstr. 11 Übertragung des Gebäudes Perelsplatz 5 an das LUV Schule Pestalozzi-Fröbel-Haus/ Fachvermögen Jugend Ende 2009; Erledigt Sofort 12 Prüfung der Rückgabe der von der Nahariya-GS LuV Schule angemieteten Räume an den Kita-Eigenbetrieb: Bedarfsabfrage und Folgewirkung IZBB-Mittel prüfen Lfd Infrastrukturkostensteuerung Nr. Zuständig erledigt Bis wann Die Umbaumaßnahmen in der ehemaligen Kita in der Lutherstraße sind abgeschlossen. Die Kosten in Höhe von 350 T€ liegen unterhalb des Kostenrahmens von 450 T€. Der Umzug der Schulpraktischen Seminare aus dem BSG Erfurter Str. in die Lutherstr. erfolgte am 24.10.2010. Die Lutherstr. verbleibt im Fachvermögen von Schule. Das Gebäude der Kita Fehlerstraße wurde zum 01.12.2009 an den Kita-Eigenbetrieb abgegeben. Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 10.12.2009 die Übertragung des Grundstückes Perelsplatz 5 in das Fachvermögen der Abteilung Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement beschlossen. Die Abgabe des Grundstückes wurde verwaltungsmäßig (rückwirkend zum 01.01.2010) umgesetzt. Eine IZBB-Bindung besteht bis 2019. Raumbedarf ist durch die Verlagerung der Sprachklassen an die Nahariya-Schule sowie den Ausbau der gebundenen Züge gegeben. Bearbeitungsstand 12/2010 Beschlüsse/Entscheidungen vom 7.7.2009 (Klausurtagung): 14 Sportanlagen auslasten: Auswirkung der LUV Jug erledigt Sanierungsvorhaben prüfen, Folgen abschätzen – /LUV Berücksichtigung im Rahmen des Schule/StD Planmengenverfahrens prüfen Die Auslastung von Sportanlagen wird im Sportprodukt dargestellt. Die Steuerung obliegt der Abteilung Jugend, Familie, Sport und Quartiersmanagement. Da schon in den vergangenen Jahren nie 100% der Sportanlagenkapazitäten zur Verfügung standen und die Belegung noch weiter verdichtet wurde, wird es nicht zu dem erwarteten drastischen Einbruch der Mengen kommen. 15 16 Schulsportanlagen mit auslasten: Mengeneffekt Freizeitsport stärker LUV Jug/LUV Schule offen Die Auslastung von Sportanlagen wird im Sportprodukt dargestellt. Die Steuerung obliegt der Abteilung Jugend, Familie, Sport und Quartiersmanagement (Bericht wird nachgereicht). Eine Umfrage an den Schulen des Bezirks ergab, dass innerhalb der Schulzeiten keine nennenswerten Kapazitäten, die dem Freizeitsport zur Verfügung gestellt werden könnten, vorhanden sind. Die Prüfung einer weitergehender Nutzung außerhalb des Schulbetriebes wird zwischen den LuV Schule und Jug abgestimmt. Standort Sponholzstr.: Herauslösen der EFB LUV Jug, Anfang Im Rahmen des Projektes „Überprüfung der Effizienz der Alternativstandort in unausgelasteten Schulen nach Beratung September aktuellen Flächennutzungen…“ (s. Pkt. 1) wird die SE FM dem vorheriger Abschätzung der damit verbundenen durch SE FM 2009 LuV FamJugSport die planerische Untersuchung einer möglichen Kostenvorteile suchen Verlagerung der EFB in ein geeignetes Bürodienstgebäude anbieten. Im Einzugsbereich der EFB können gegenwärtig keine Ersatzflächen auf einem anderen bezirklichen Standort angeboten werden. 2. Operative Maßnahmen 2.1. Welches Fachvermögen nutzt den Kernprozessen des Bezirks nach dem Berliner Produktkatalog nicht?  Welche Nutzungen erzeugen im Rahmen der Budgetierung keine Refinanzierung (Prüfauftrag bis zum 16.3.2010)?  Welche Verlagerungsmöglichkeiten wurden ermittelt (Berichtsauftrag bis Ende März 2010)?  Welche Abgaben von Gebäuden werden derzeit geprüft bzw. stehen zur Beschlussfassung an? Antwort: Sachstand zu den im Zwischenbericht vom 16.6.2010 mitgeteilten Objekten: Kyffhäuser: Es ist vorgesehen, dass die GSE gGmbH als Treuhänder des Landes Berlin das Gebäude unter Fortführung der inhaltlichen Arbeit übernimmt. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, die Zustimmung BA und BVV ist erfolgt. Derzeit wird die notwendige Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen eingeholt. Es wird davon ausgegangen, dass der Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag am 01.01.2011 wirksam wird. Sternwarte, Planetarium: Im Zusammenhang mit der Sicherstellung des weiteren Betriebs des Planetariums und der Sternwarte durch den Verein Wilhelm-FoersterSternwarte e.V. wird durch die SenBWF ein Änderung der Rahmenbedingungen möglichst bereits ab dem 01.01.2012 angestrebt. Ein Fortfall der Belastungen durch die beiden Einrichtungen für das bezirkliche Budgetergebnis ab dem Haushaltsjahr 2012 erscheint realistisch. Alle Beteiligten haben zugestimmt, dass eine neue Regelung auch vor dem Ablauf der Vertragslaufzeiten erfolgen kann. Das LuV Schule teilt mit, dass keine entgeltfreie außerschulische Nutzung von Schulgebäuden besteht. 2.2. Welche Möglichkeiten werden durch die Ergebnisse der AG „Kalkulatorische Kosten“ geschaffen und welche Verhandlungen führt das Bezirksamt dazu mit der Senatsverwaltung für Finanzen (teilweise Abgabe von Schulgebäuden, etc.)? Antwort: Der Bericht der „AG Kalkulatorische Kosten“ ist in der Fianzstadträtesitzung am 19.01.2010 zur Kenntnis genommen worden. Nach Mitteilung der Finanzverwaltung fanden die Ergebnisse erstmalig bei der Berechnung der Fortschreibung der Globalsummen 2011 Anwendung. Das Verfahren zur Entlastung des Fachvermögens von kalkulatorischen Kosten bei Abgabe einer Liegenschaft auch schon vor Eintritt des Lasten-Nutzen-Wechsels (sobald der Liegenschaftsfond die Nachbestückungsfähigkeit festgestellt hat) gilt ab dem 1.6.2010. Im Nachgang zu diversen Gesprächen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg mit dem LiFo zur Abgabe von Schulgebäuden aus dem Fachvermögen erhielt das Bezirksamt am 20.08.2010 ein Schreiben des LiFo, in dem Voraussetzungen für die Abgabe der Schulgebäude mit innenliegenden Sporthallen formuliert wurden. Danach ist der LiFo nicht berechtigt, sportgenutzte Grundstücke in das Treuhandvermögen zu übertragen. Es sei nötig, einen Antrag auf Entlassung aus der Sportanlagenförderung (SPAN) zu stellen. Erst nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens könne dann die Sportnutzung der innenliegenden Sporthalle über eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Landes Berlin gesichert werden. Für die Entwidmung und Nachbestückung muss mit einem mindestens zweijährigen Verfahren gerechnet werden. Der Bezirk hat sich daher im November 2011 an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt und den dringenden Handlungsbedarf zum Abbau von Infrastrukturkosten dargestellt. Eine Antwort liegt bisher nicht vor. Die im Rahmen des Soll-Ist-Abgleichs vom 16.6.2010 erstellte Anlage 2 (Mögliche Auswirkungen bei Anwendung des Arbeitspapiers der AG „Kalkulatorische Kosten“ wurde zunächst nicht fortgeschrieben. Eine Fortschreibung erfolgt, wenn vollständige Daten aus 2010 vorliegen und neue Erkenntnisse vorliegen. 2.3. Mit welchen Planmengeneffekten (bisher – 2,4 Mio. EUR) und zu hohen Infrastrukturkosten (bisher: -1,8 Mio. EUR) rechnet das Bezirksamt nun nach der Beschlussfassung des Schulentwicklungsplans? Inwieweit werden die bisherigen Zielsetzungen überarbeitet?  Bitte um Auflistung aller Schulstandorte, die abgegeben werden sollen mit Infrastrukturkosten aus 2009, voraussichtlichen Abgabetermin, voraussichtliche Leerstandskosten bis zur endgültigen Abgabe, Nennung des neuen Gebäudes für die bisherige Nutzung, Grobkosten zur Herrichtung der neuen Flächen und Verhandlungsstand mit der Senatsverwaltung für Finanzen. Eine solche Darstellung ist fortzuschreiben und später anzupassen. Antwort: Entsprechend der 2.Fortschreibung der Globalsummenzuweisung 2011 wird das Budgetierungsergebnis durch den Planmengeneffekt im LuV Schule um -2,485 T€ gemindert. Die Infrastrukturkostenanalyse weist eine Abweichung zum Median i.H.v. 845 T€ auf. Der Schulentwicklungsplan (SEP 2010) wurde durch das Bezirksamt für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg im März 2010 beschlossen. Eine Überarbeitung der Zielsetzungen ist nicht erforderlich. Die Entwicklung der Schülerzahlen sowie das Wahlverhalten zwischen Gymnasien und den Haupt-, Real- und Gesamtschulen (zukünftige Integrierte Sekundarschulen) wird beobachtet. Alle bisher identifizierten Schulstandorte, die per BA-Beschluss abgegeben werden sollen, sind auf der nächsten Seite aufgelistet. Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen wurden noch nicht begonnen (s. auch Pkt. 2.2). Die Abgabe des Gebäudes der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule an den Liegenschaftsfond ist derzeit nicht möglich, da hiervon auch die im Gebäude befindliche Sporthalle betroffen ist. Eine Abgabe des Schulgebäudes und die anschließende Anmietung für den Sportbetrieb wäre erst nach Entwidmung der Sportanlagen möglich. Durch die Notwendigkeit, die betroffene Sporthalle weiterhin betriebsfähig vorzuhalten, ist keine kurzfristige Lösung absehbar. Da die Schule seit 2009 leer gezogen ist, entstehen jährlich Leerstandskosten i.H.v. 364 T€ (ohne innenliegende, genutzte Sporthalle). Die Höhe der budgetwirksamen Kosten hat sich 2010 durch den Leerstand verringert. Eine weitere Kostenentlastung, insbesondere auch für die budgetunwirksamen Kosten wäre erst nach Feststellung der Nachbestückungsfähigkeit durch den LiFo möglich und derzeit nicht absehbar. Das Gebäude der Elisabeth-Rotten-Schule wird auf Grund der erforderlichen Nutzung durch die Steinwald-Schule vorerst weiter benötigt. Die Möglichkeit der Abgabe an den Liegenschaftsfond mit der Option der direkt anschließenden befristeten Anmietung ist im Zusammenhang mit den nachträglich erhobenen Forderungen des Liegenschaftsfonds derzeit nicht einschätzbar. Abzugebende Schulstandorte KLR 2009/ Budget 2011 Liegenschafts- Gesamtbezeichnung kosten in T€ (ohne Sportanl.) budgetwirksa m in T€ budgetunwirksa m in T€ voraussichtlicher Abgabetermin Nennung des neuen Gebäudes für die bisherige Nutzung, Grobkosten zur Herrichtung der neuen Flächen Voraussetzung für Übertragung u.a.: 901022 AltTempelhof 53/57/ 07H04 WernerStephan-OS 556 174 382 RückDag-Hammarskjöld Keine Kosten zur Herrichtung, aber mietung bis Ertüchtigung im Rahmen Aufbau 31.07.2013 Sekundarschulen: Ganztagsgebäude, Mittagessen und Cafeteria, eventuell Arbeitslehreräume herrichten 901023 Kurfürstenstr.53 / 07V01 HerrmannKöhl-OS 571 170 402 steht leer 901036 Machonstr.54/ 07S02 ElisabethRotten-Schule 345 150 195 RückSprachenklassen mietung bis an Naharija, bis 31.07.2012 Sommer 2012 Leerzug Richtung Bürgel oder Annedore-Leber 901062 Tempelhofer Weg 62/ 07R02 Luise-undWilhelmTeske-OS 668 197 471 2.140 691 1.449 Summe Verhandlungsstand mit LiFo (Schreiben LiFo vom 20.8.2010) Theodor-Haubach und DagHammarskjöld Voraussichtliche Leerstandskosten 2010 in T€ - Übertragung Schule durch Bildung neues Flurstück und Verbleib der Sporthalle beim Bezirk - Medientrennung zu Lasten des Bezirkes - planungsrechtlicher Klärungsbedarf Keine Kosten zur Herrichtung, Schüler schon - bezirklicher Antrag auf Entlassung in 2009 verlagert, keine Umbaumaßnahmen aus SPAN - Freizug der Räume im 1.OG (Umkleiden) - nach förmlicher Entwidmung könnte Grunddienstbarkeit für innenliegende Sporthalle im EG werden Keine Kosten zur Herrichtung. -gesichert Übertragung Schule durch Bildung Steinwaldschüler ziehen nach neues Flurstück und Verbleib der Umbaumaßnahmen am Steinwaldstandort Sporthalle und -freiflächen beim wieder zurück. Kosten für Elisabeth- Rotten Bezirk im Rahmen der Anforderungen für - Medientrennung zu Lasten des Kompetenzzentrum. Umbaumaßnahmen Bezirkes richten sich nach Gegebenheiten des - planungsrechtlicher Standortes, Raumkonzepte in Feinplanung Klärungsbedarf müssen noch entwickelt werden. Es ist auch noch nicht entschieden, ob Bürgel (Mur Schillerstr.) oder Annedore-Leber (Schulgebäude oder Kita Lutherstr) RückWaldenburg, Peter- Keine Kosten zur Herrichtung, aber im - bezirklicher Antrag auf Entlassung mietung bis Paul-Rubens, Rahmen der geplanten Gemeinschaftsschule aus SPAN 31.07.2012 Prignitz im Rahmen und auch Sekundarschule müssen neue - Freizug der Räume im 1.OG Modell Flächen gestaltet werden. Eventuell benötigt (Umkleiden) Gemeinschaftsschu das Waldenburggebäude einen Aufzug. - nach förmlicher Entwidmung le Raumkonzepte liegen noch nicht vor, müssen könnte Grunddienstbarkeit für noch entwickelt werden. innenliegende Sporthalle gesichert werden 2011 in T€ 0 364 0 364 2012 2013 2014 in T€ in T€ in T€ 0 noch keine Aussage möglich 364 364 364 0 0 noch keine Aussage möglich 0 0 noch keine Aussage möglich 2.4. Welche MUR können wann abgegeben werden (Bericht bis 23.02.2010)? Antwort: Die nachfolgende Übersicht zeigt alle MURs. Wie zuletzt berichtet können von den 21 Gebäuden nur fünf aufgegeben werden. Der MUR auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-GS steht weiterhin zur Prüfung. Eine Übernahme durch den freien Träger für die Hortbetreuung ist kurzfristig nicht absehbar. Der MUR auf dem Gelände der Rudolf-Hildebrandt-Schule wird durch die Volkshochschule genutzt und ist im August 2010 ins Fachvermögen der Volkshochschule abgegeben worden. Baujahr Anzahl der Räum e Übersicht MUR IKT LIEGNAME Fläche BGF MUR LSTRASSE 2009 82 68 68 64 1.150,3 427,4 100 34 101 33 IZBB 6 6 12 734,2 678,5 1.024,9 58 52 70 56 51 69 IZBB IZBB keine 1971 12 1.017,7 103 99 keine 1990 1990 8 8 739,3 754,0 100 100 86 115 Felixstraße 26 Schulenburgring 711 Königstraße 32 Friedenstraße 23/25 1990 1992 6 6 678,5 678,5 1971 1968 12 4 901010 07G28, Kiepert-GS 901010 07G28, Kiepert-GS 901030 07G29, Fil. d. Käthe-KollwitzGS, Mellener Str. Prechtlstr. 21 + 23 Prechtlstr. 21 + 23 Rehagener Str. 4244 Halker Zeile 137149 Am Hellespont 4/6 Rackebüller Weg 70 1971 1990 901014 07G31, Carl-Sonnenschein901015 07G32, Bruno-H-Bürgel-GS In Anspruch gen. Förderprogram m 2008 901001 07G19, Paul-Simmel-GS 901003 07G21, Auf dem Tempelhofer Feld 901007 07G25, Ludwig-Heck-GS 901009 07G27, Rudolf-HildebrandGS 901012 07G30, Annedore-Leber-GS (Turm) Flächenateilige Gesamtkosten in T€ 1970/ 76 Anmerkungen IZBB IZBB Möglicher Lastenwech sel/ Abriß nein nein Nachnutzung durch die Volkshochschule; Abgabe ins Fachvermögen der VHS ist 08/2010 erfolgt Nachnutzung durch den Hortbereich; Übernahme durch den freien Träger kurzfristig nicht absehbar nein ja nein nein ja nein IZBB keine ab 01.08.2010 schrittweise Nachnutzung durch die Theodor-Haubach-OS als Integrierte Sekundarschule Schulische Nutzung bis 2012/13; Prüfung der Nachnutzung durch die Musikschule oder durch die Elisabeth-Rotten-Schule, ggf. Abriss Insgesamt 16 Räume nein nein ja 901018 07G35, Nahariya-GS Nahariyastraße 13 1972 8 740,9 67 104 SSSP 901018 901020 901022 901024 Nahariyastraße 13 Körtingstraße 45 Alt-Tempelhof 53-57 Grimmstraße 9/11 1990 1990 1971 1991 8 6 4 8 744,7 678,5 369,1 739,8 67 97 30 87 105 65 30 79 SSSP IZBB keine keine Germaniastr. 4-6 Germaniastr. 4-6 Kaiserin-AugustaStraße 19-20 Grazer Platz 1-3 1971 4 380,7 29 29 UEP 1971 4 380,7 29 29 keine nein 1995 4 398,0 19 31 keine 1978 4 369,1 46 21 keine Steinmetzstr. 46-50 Berchtesgadener Str. 10-11 1976 1976 8 4 754,0 369,1 107 57 102 37 IZBB IZBB Noch keine Entscheid Noch keine Entscheid nein 07G35, Nahariya-GS 07G37, Ikarus-GS 07H04, Werner-Stephan-OS 07V02, Theodor-Haubach-OS 901027 07Y05, Luise-Henriette-OS 901027 07Y05, Luise-Henriette-OS 901028 07Y06, Askanische OS 901064 07G39, Peter-Paul-RubensSchule (ehem.G.-Barnim) 901048 07G13, Neumark-Schule 901049 07G14, Löcknitz-Schule Nach Schätzung durch die SE FM liegen die Abrißkosten eines MUR bei ca. 120 bis 140 TEuro. Abgabe in das Treuhandvermögen des LiFo Keine Nutzung mehr durch Theodor-HaubachSchule; temporäre Nutzung durch die AnnedoreLeber-Schule bis max. 31.12.2010. Anschließend Abgabe des Gebäudes an die SE FM zwecks Abriß z. 1.1.11 Insgesamt 8 Räume, UEP nur für einen MUR Prüfung der Nachnutzung im Rahmen der Errichtung einer Gemeinschaftsschule nein nein ja ja nein nein 2.5. Zwischenstand des Verdichtungsprogramms für die Rathäuser Tempelhof und Schöneberg? Wie hoch werden die Bau- und Umzugskosten geschätzt, die für die Aufgabe der Standorte Strelitzstraße und Rathaus Friedenau notwendig sind und welche Budgets stehen hierfür zur Verfügung (Hochbautitel, UEP, Rücklage 2009?)? Der bis zum 30.07.2010 zu erstellende Bericht soll nach der Beratung im BA bitte den Mitgliedern des CoRp-Ausschusses zur Verfügung gestellt werden. Antwort: Der Bericht wird, wenn er vorliegt und im BA beraten wurde, dem CoRp-Ausschuss zur Verfügung gestellt. Ein Zwischenstand kann unter Punkt 1.7 lfd. Nr. 1 bis 3 entnommen werden. Die BA-Vorlage wird voraussichtlich Anfang Februar 2011 unterbreitet, da die Modifikation der Aufgabenstellung an den Gutachter zu einem zeitlichen Mehrbedarf führt. 3. Die Anlagen 1 und 2 sind zu aktualisieren, fortzuschreiben und um folgende Sachverhalte zu ergänzen:  Infrastrukturkosten (bw, buw und gesamt) 2009  Mögliche Leerstandskosten bis zur endgültigen Abgabe  Statt Hinweise den aktuellen Verhandlungs- und Sachstand aufnehmen  Kosten des Umzuges und der Herrichtung grob, ggf. in Bandbreiten benennen  Welche Budgets sollen hierfür in Anspruch genommen werden? Antwort: Die Infrastrukturkosten 2009 (bw, buw und gesamt) wurden bereits aufgeliefert. Die ehemaligen Anlagen 1 (Beschlossene Einsparungen) und 2 (Erste überschlägige Betrachtung weiterer Einsparungen) wurden zu der nachfolgen Anlage zusammengeführt. Nähere Angaben zu den abzugebenden Schulstandorten sind zudem unter Punkt 2.3. aufbereitet. Berlin, den 04.01.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Hapel, Dieter Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: