Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
2. Fortschreibung 29.03.11.pdf
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17.10.15, 20:10
Aktualisiert
27.01.18, 22:05
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DRUCKSACHEN
DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG TEMPELHOF-SCHÖNEBERG VON
BERLIN
- XVII. Wahlperiode .03.2011
Lfd.Nr.:
Drucks.Nr.
M I T T E I L U N G - zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
über den Beschluss der BVV vom 19.05.2010
- Drucks. Nr. 1469/XVIII
- 2. Fortschreibung zum Soll-Ist-Vergleich zum Bezirksamtsbeschluss vom 26.01.2010
vorlegen:
Absenkung der Infrastrukturkosten bis zum Ende der XVIII. LegislaturperiodeDie erste Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 16.6.2010 zur o.g. Drucksache wurde in der
20.Sitzung des Ausschusses für Controlling und Rechnungsprüfung am 14.09.2010 beraten. Die
1.Fortschreibung zum Soll-Ist-Vergleich wurde in der 22.Sitzung des ConRPA am 11.1.2011 zur
Kenntnis genommen.
Diese 2.Fortschreibung geht als erneuter Zwischenbericht insbesondere auf die zuletzt offenen
Punkte ein. Auf die genannten Zwischenberichte zum Soll-Ist-Vergleich vom 16.6.2010 und
21.12.2010 wird verwiesen.
Im Rahmen der Kenntnisnahme und Erörterung des Berichtes wird um Mitteilung gebeten, ob bei
künftigen Fortschreibungen nur noch auf neue Entwicklungen eingegangen werden sollte und
eine Darstellung erledigter Maßnahmen verzichtbar ist.
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache Folgendes mit:
1. Strategische Maßnahmen und Leitlinien
zu 1.1. Schaffung eines einheitlichen zentralen Bestandsverzeichnisses: Anzahl der
erfassten und der noch ausstehenden Gebäude; kurze Erläuterung zum weiteren
Vorgehen.
Antwort:
Im Rahmen des festgelegten Finanz- und Zeitbudgets wurde dieses Projekt im
Januar 2011 erfolgreich abgeschlossen. In den Leitungsgremien des unter der
Federführung der Senatsfinanzverwaltung laufenden Modernisierungsvorhabens
wurden die Bezirke durch die Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg sowie TreptowKöpenick vertreten.
Mit den Gebäudeportfolien der Bezirke, der Hauptverwaltungen sowie der KitaEigenbetriebe wurden insgesamt 6.130 Gebäude bzw. 11.024.210 m2 BGF digital
erfasst und dokumentiert. Mit diesem Projekt verbunden ist die berlineinheitliche
Einführung von Modulen der CAFM-Software "ConjectFM". Der erfolgreiche
Abschluss des Projektes entspricht den Strategien des RdB-Beschlusses vom
13.04.06 zur Einführung eines bezirklichen Faciity Managements nach einheitlichen
Grundsätzen.
Zu 1.2. Zur Flächenmanagementbeauftragten: Benennung des Arbeitsbeginns,
organisatorische Zuständigkeiten und Aufgaben bis zum Ende der Wahlperiode.
Antwort:
Die Stellenbesetzung ist mit Wirkung zum Oktober 2010 abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen:
überwiesen:
zu 1.3. Wurden Service- bzw. Projektvereinbarungen geschlossen? Inwieweit führen diese
Vereinbarungen zu Mehrbelastungen der SE FM?
Antwort:
Gegenüber SE Facility Management besteht ein Erfordernis für 14
Servicevereinbarungen mit Bedarfsträgern/Nutzern sowie für 2
Servicevereinbarungen mit anderen internen Dienstleistern.
Zwei Vereinbarungen wurden 2010 abgeschlossen (FamJugSport, BüD). Eine
weitere Servicevereinbarung steht kurz vor dem Abschluss (Soz).
Die Vereinbarungen mit den LuV Ges, BildKultSen, Stabi und NatUm befinden sich
im Verfahren.
Gegenüber der SE Facility Management besteht zudem ein Erfordernis für
Projektvereinbarungen mit Bedarfsträgern/Nutzern:
Eine Vereinbarung pro Projekt, d.h. hier wäre eine Vereinbarung für alle
projektbezogenen Leistungsprozesse abzuschließen, z.B. für alle investiven
Baumaßnahmen, für alle Baumaßnahmen aus Sonderprogrammen, für
Grundlagenermittlungen zur Vorbereitung von investiven Baumaßnahmen, für
Standortuntersuchungen als Vorstufe zur Formulierung von Nutzugsprofilen, für ITProjekte. Entsprechend hoch ist der Bedarf an Projektvereinbarungen und daher
zahlenmäßig z.Zt. schwer einzuschätzen.
Die Verhandlungen führen sowohl bei der SE FM als auch den
Organisationseinheiten zu Mehrbelastungen durch den erhöhten Zeitaufwand.
Finanzielle Mehrbelastungen für die SE FM sind zunächst mit Abschluss dieser
Servicevereinbarung nicht zu verzeichnen (vgl. dazu Zwischenbericht zum
30.6.2010).
Zu 1.4. Wann wird die jährlich fortzuschreibende I-Planung der BVV vorgelegt?
Antwort:
In der 57.Sitzung des Hauptausschusses am 2.2.2011 ist die vorläufige Anmeldung
zur bezirklichen Investitionsplanung 2011 bis 2015 besprochen worden. Aufgrund
der engen Fristsetzung erfolgte in Abstimmung mit der Finanzverwaltung eine
vorläufige Anmeldung, in der nur die Raten der bereits begonnenen
Baumaßnahmen fortgeschrieben wurden. Die darüber hinaus zur Verfügung
stehenden Mittel werden als Pauschale im Kapitel 5950 Titel 71901 veranschlagt.
Die Abteilungen waren aufgefordert worden, die angemeldeten Maßnahmen unter
Beachtung der zur Erhöhung der Kostensicherheit von der BVV am 31.3.2009
beschlossenen Erfordernisse bis zum 15.2.2011 zu untermauern. Vor dem
Hintergrund der begrenzten Investitionsmittel werden Prioritäten gesetzt werden
müssen.
Umgehend nach Abschluss der umfassenden Voruntersuchungen mit dem Ziel der
Erhöhung der Kostensicherheit wird dem Hauptausschuss eine
Investitionsplanaufstellung zur Abschlussberatung vorgelegt (voraussichtlich bis
Mitte des Jahres).
Zu 1.5. Wie hoch waren die Erlöse aus Immobilienverkäufen in 2009 und wie hoch war der
Ansatz? Welche IST-Erlöse aus Immobilienverkäufen wurden bis zum 30.04.2010
erreicht und wie hoch sind die Ansätze in 2010 und 2011?
Antwort:
Die Erlöse werden im Kapitel 5950, Titel 13110 vereinnahmt.
Haushaltsjahr 2009
Ansatz:
1.325.000,00 EUR
2
Ist:
1.577.192,88 EUR
Haushaltsjahr 2010
Ansatz:
1.325.000,00 EUR
Ist:
1.473.502,01 EUR
Haushaltsjahr 2011
Ansatz:
1.325.000,00 EUR
Zu 1.6. Gebäude mit hohem Sanierungsstau und der Möglichkeit Nutzungen zu verlagern:
Welche Gebäude wurden bisher identifiziert? Welche Nutzungen fallen darunter?
Antwort:
In der Vergangenheit wurden bereits Gebäude benannt, deren Standards defizitär
sind und die zugleich einen Sanierungsbedarf aufweisen, der nach allgemeinem
Ermessen und nach den bisherigen Erfahrungen der Mittelausstattung investiv/
konsumtiv eine anforderungsgerechte Finanzplanung nicht erwarten lassen. Vor
dem Hintergrund dieser Erfahrungen wird empfohlen, künftig vor Beginn des
bautechnischen Prüfungsprozesses die Prüfung des objektiven Bedarfs der
Nutzungen des jeweiligen Standortes zu stellen, die Refinanzierung im Rahmen der
KLR zu prüfen und über eine eventuelle Standortaufgabe oder Verlagerung der
Nutzung in den verantwortlichen Gremien zumindest eine Vorklärung durch den
Bedarfsträger herbeizuführen, bevor kostenintensive Untersuchungen erfolgen.
Auf die Stellungnahme zur Drucksache 1421/XVIII – Chancen für das Haus am
Kleistpark vom 18.1.2011 wird verwiesen. Darüber hinaus ist am 15.02.2011 eine
BA-Vorlage eingebracht worden, die im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs der
Investitionsplanung 2011 bis 2015 den „Umbau und Sanierung des Hauses am
Kleistpark“ in die Liste der prioritär zu verfolgenden Maßnahmen zum Inhalt
hatte. Die Maßnahme wurde nicht aufgenommen.
Über die Verfügbarkeit von Fördermitteln aus dem Bereich der Denkmalpflege
wird konkret frühestens erst im September 2011 zu berichten sein.
Zu 1.7. Welche Prüfaufträge stehen zur Thematik „Infrastrukturkosten“ noch aus und bis
wann werden diese durch welche Organisationseinheit erledigt? Welche konkreten
Ergebnisse haben die bisherigen Prüfaufträge bisher gezeigt?
Antwort:
Weiter zu bearbeitende Prüfaufträge aus der Klausurtagung vom 07.07.2009
werden auf den nächsten Seiten aufgelistet und fortgeschrieben:
3
Lfd
Nr.
1
Infrastrukturkostensteuerung
Beshlüsse/Entscheidungen vom 7.7.09 (Klausur):
Zuständig
Bis wann
Überprüfung der Effizienz der aktuellen
Flächennutzungen der jeweiligen
Organisationseinheiten in den Bürodienstgebäuden
durch Externe; Fortschreibung der Nutzung auf
Grundlage abgestimmter Strategien des
Flächenmanagements; Kostenermittlung notwendiger
Baumaßnahmen.
(s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage Infrastruktur
vom 26.01.2010)
Vorgezogenen Aufgabe der Strelitzstraße bei freien
Flächenpotentialen am Standort Rathausstraße/
Königsstraße: Erarbeitung einer Einpassplanung am
Standort Königsstraße im Einvernehmen mit den
jeweiligen Umzugsbeauftragten. Kostenermittlung für
Umbaumaßnahmen.
(s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage Infrastruktur
vom 26.01.2010)
SE
FM/ erledigt
BauDez
FM
mit StD und
SE FinPers
3
Alternativnutzung Rathaus Tempelhof-Anbau, Aufgabe
Postgebäude:
Klärung/ Entscheidung zum Projekt Rathauspassage/
Stand des Investorenverfahrens
(s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage Infrastruktur
vom 26.01.2010)
Abt.
erledigt
Bauwesen
und
BAKollegium
4
Aufgabe des Veranstaltungsservice und
SE FM
2
4
Bearbeitungsstand 03/2011
Der
Abschlussbericht
des
Projekts
„Flächenmanagement/
Einpassplanung durch Externe“ vom 18.02.2011 liegt vor.
Vorbehaltlich der Einwilligung der zuständigen politischen Gremien
zur Aufnahme der Verwaltungsstandorte Rathaus Schöneberg,
Rathaus
Tempelhof
und
Rathausstr./
Königstr.
in
die
Investitionsplanung 2011-2015 hat das Bezirksamt am 01.03.2011 zu
den Empfehlungen des Gutachters folgende Beschlüsse gefasst:
SE
FM/
BauDez FM
Ende 2009
Abgabe Rathaus Friedenau
Verhandlungen mit dem LiFo/ der BIM zur Rückmietung ab
1.1.2012
Leerzug möglichst bis Ende 2013
Integration der Abt. FamJugSportQM an den Standorten Rathaus
Schöneberg und Rathausstr./ Königstr.
Abgabe gemietetes ehemaliges Postgebäude
Kündigung bis 30.06.2011
Leerzug bis 30.06.2012
Integration der Beschäftigten in das Rathaus Tempelhof/
Erweiterungsbau
Briesingstr.
Entscheidung zur Teilentmietung in Abhängigkeit des
fortschreitenden Personalrückgangs zum späteren Zeitpunkt
Strelitzstr.
Mittel- bis langfristige Entscheidung zur Aufgabe in Abhängigkeit
des fortschreitenden Personalrückgangs
Manteuffelstr.
SE FM erhält Arbeitsauftrag zur Prüfung einer möglichen
Aufgabe des Standortes
Mit Schreiben vom 14. Januar 2010 bestätigt der Liegenschaftsfonds,
dass das EU-Vergabeverfahren wegen unwirtschaftlicher Angebote
aufgehoben wurde. Die Veräußerung des Erweiterungsbaus wird
seitens des BA nicht mehr verfolgt; diese entsprechenden
Flächenpotentiale am Kernstandort „Tempelhofer Damm“ werden
nunmehr mit bezirklichen Nutzungen mit dem Ziel der Aufgabe des
Postgebäudes beplant.
Das Projekt gliedert sich in drei Phasen:
Lfd
Nr.
5
Infrastrukturkostensteuerung
Beshlüsse/Entscheidungen vom 7.7.09 (Klausur):
Konzeptentwicklung zur Beauftragung Dritter
Nutzung Welserstraße durch KJGD: Beginn der
Baumaßnahmen erst nach Auszug von
Scharmützelsee-GS und Finow-GS ab September
möglich.
5
Zuständig
Bis wann
SE
FM/ erledigt
Abt. GesSoz
Bearbeitungsstand 03/2011
Phase 1
Erarbeitung alternativer Geschäftsmodelle
Bewertung der Wirtschaftlichkeit dieser Alternativen, u.a. unter
steuerrechtlichen, haushaltstechnischen sowie KLR- Auswirkungen
Vorschlag des zweckmäßigsten Geschäftsmodells
Phase 2
Erarbeitung eines Pachtvertragsentwurfs; Freigabe durch das BA
Phase 3
Durchführung eines Wettbewerbs; Einwilligung des BA zu
Vertragsabschluss
Die Phase 1 ist abgeschlossen. Unter dem Aspekt der
steuerrechtlichen,
haushaltstechnischen
sowie
KLR-mäßigen
Auswirkungen wurden verschiedene Varianten untersucht. Es ist
beabsichtigt, dem Bezirksamt das Zwischenergebnis mit einem
Vorschlag für das zweckmäßigste Geschäftsmodell spätestens im
April 2011 zu präsentieren. Vor Eintritt in die nächsten Phasen
bedarf es einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen durch das
Bezirksamt.
Mittelfreigabe erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses am
03.02.2010.
Die Abgabe an die SE FM ist erfolgt. In den Winterferien 2010 sind
der Hort der Scharmützelsee-Schule und die Klassen der FinowSchule aus dem Gebäude Welserstraße ausgezogen. Die
Infrastrukturkosten werden damit auf den
Sammelinfrastrukturkostenträger für Bürodienstgebäude verlagert.
Die Abstimmung zur BA-Vorlage zur Abgabe von Grundstücken und
Grundstücksaufteilungen steht kurz vor dem Abschluss, so dass zu
Beginn des Jahres 2011 eine Übertragung von Freiflächen neben
dem ehemaligen Kita-Gebäude an den LiFo zur Vermarktung
erfolgen kann.
Die Umbaumaßnahmen in der Welserstraße wurden unter Einhaltung
des vorgegebenen Kostenrahmens von 1,05 Mio € abgeschlossen.
Der Umzug des Kinder- und Jugenddienstes aus der Erfurter Str. in
die Welserstr. erfolgte am 24.10.2010.
Lfd
Nr.
Infrastrukturkostensteuerung
Beshlüsse/Entscheidungen vom 7.7.09 (Klausur):
Zuständig
Bis wann
6
Schulpraktische Seminare und Schulaufsicht aus
Bürodienstgebäuden herauslösen:
Alternativstandort in unausgelasteten Schulen suchen
LUV Schule
erledigt
10
Aufgabe der Schulnutzung im Gebäude der Kita
Fehlerstr.
LUV Schule
11
Übertragung des Gebäudes Perelsplatz 5 an das
Pestalozzi-Fröbel-Haus/ Fachvermögen Jugend
LUV Schule
Ende 2009;
Erledigt
Sofort
12
Prüfung der Rückgabe der von der Nahariya-GS LuV Schule
erledigt
angemieteten Räume an den Kita-Eigenbetrieb:
Bedarfsabfrage und Folgewirkung IZBB-Mittel prüfen
Sportanlagen
auslasten:
Auswirkung
der LUV Jug /LUV erledigt
Sanierungsvorhaben
prüfen,
Folgen
abschätzen – Schule/StD
Berücksichtigung im Rahmen des Planmengenverfahrens
prüfen
14
15
Schulsportanlagen mit Freizeitsport stärker auslasten: LUV Jug/LUV offen
Mengeneffekt
Schule
16
Standort
Sponholzstr.:
Herauslösen
der
EFB LUV
Jug, Anfang
Alternativstandort in unausgelasteten Schulen nach Beratung
September
vorheriger Abschätzung der damit verbundenen möglichen durch SE FM 2009
Kostenvorteile suchen
6
Bearbeitungsstand 03/2011
Die Umbaumaßnahmen in der ehemaligen Kita in der Lutherstraße
sind abgeschlossen. Die Kosten in Höhe von 350 T€ liegen unterhalb
des Kostenrahmens von 450 T€. Der Umzug der Schulpraktischen
Seminare aus dem BSG Erfurter Str. in die Lutherstr. erfolgte am
24.10.2010. Die Lutherstr. verbleibt im Fachvermögen von Schule.
Das Gebäude der Kita Fehlerstraße wurde zum 01.12.2009 an den
Kita-Eigenbetrieb abgegeben.
Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 10.12.2009 die
Übertragung des Grundstückes Perelsplatz 5 in das Fachvermögen
der Abteilung Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement
beschlossen.
Die
Abgabe
des
Grundstückes
wurde
verwaltungsmäßig (rückwirkend zum 01.01.2010) umgesetzt.
Eine IZBB-Bindung besteht bis 2019. Raumbedarf ist durch die
Verlagerung der Sprachklassen an die Nahariya-Schule sowie den
Ausbau der gebundenen Züge gegeben.
Die Auslastung von Sportanlagen wird im Sportprodukt dargestellt.
Die Steuerung obliegt der Abteilung Jugend, Familie, Sport und
Quartiersmanagement. Da schon in den vergangenen Jahren nie
100% der Sportanlagenkapazitäten zur Verfügung standen und die
Belegung noch weiter verdichtet wurde, wird es nicht zu dem
erwarteten drastischen Einbruch der Mengen kommen.
Die Auslastung von Sportanlagen wird im Sportprodukt dargestellt.
Die Steuerung obliegt der Abteilung Jugend, Familie, Sport und
Quartiersmanagement (Bericht wird nachgereicht).
Eine erneute Rücksprache hat ergeben, dass sowohl innerhalb als
auch außerhalb der Schulzeiten keine nennenswerten Kapazitäten,
die dem Freizeitsport zur Verfügung gestellt werden könnten,
vorhanden sind.
Im Rahmen des Projektes „Überprüfung der Effizienz der aktuellen
Flächennutzungen…“ (s. Pkt. 1) wird die SE FM dem LuV
FamJugSport die planerische Untersuchung einer Verlagerung der
EFB in ein geeignetes Bürodienstgebäude anbieten.
Im Einzugsbereich der EFB können gegenwärtig keine Ersatzflächen
auf einem anderen bezirklichen Standort angeboten werden.
2. Operative Maßnahmen
Zu 2.1. Welches Fachvermögen nutzt den Kernprozessen des Bezirks nach dem Berliner
Produktkatalog nicht?
Welche Nutzungen erzeugen im Rahmen der Budgetierung keine Refinanzierung
(Prüfauftrag bis zum 16.3.2010)?
Welche Verlagerungsmöglichkeiten wurden ermittelt (Berichtsauftrag bis Ende
März 2010)?
Welche Abgaben von Gebäuden werden derzeit geprüft bzw. stehen zur
Beschlussfassung an?
Antwort:
Sachstand zu den im Zwischenbericht vom 16.6.2010 mitgeteilten Objekten:
Kyffhäuser: Es war vorgesehen, dass die GSE gGmbH als Treuhänder des
Landes Berlin das Gebäude unter Fortführung der inhaltlichen Arbeit übernimmt.
Die Zustimmungen BA und BVV liegen vor. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat
bisher die erforderliche Zustimmung zum Abschluss des Vertrages verwehrt.
Derzeit wurde die Senatsverwaltung gebeten, ihre Haltujng unter nochmailger
Darlegung des Sachverhaltes zu überprüfen.
Es ist zu erwarten, dass diese Prüfung auch den März 2011 in Anspruch nehmnen
wird. Der Ausgang des Prüfverfahrens ist ungewiß.
Sternwarte, Planetarium: Im Zusammenhang mit der Sicherstellung des weiteren
Betriebs des Planetariums und der Sternwarte durch den Verein Wilhelm-FoersterSternwarte e.V. wird durch die SenBWF ein Änderung der Rahmenbedingungen
möglichst bereits ab dem 01.01.2012 angestrebt. Sie beabsichtigt dazu, eine
externes Beratungsunternehmen mit der Konzeption zu beauftragen.
Ein Fortfall der Belastungen durch die beiden Einrichtungen für das bezirkliche
Budgetergebnis ab dem Haushaltsjahr 2012 erscheint realistisch. Alle Beteiligten
haben zugestimmt, dass eine neue Regelung auch vor dem Ablauf der
Vertragslaufzeiten erfolgen kann.
Das LuV Schule teilt mit, dass keine entgeltfreie außerschulische Nutzung von
Schulgebäuden besteht.
Zu 2.2. Welche Möglichkeiten werden durch die Ergebnisse der AG „Kalkulatorische
Kosten“ geschaffen und welche Verhandlungen führt das Bezirksamt dazu mit der
Senatsverwaltung für Finanzen (teilweise Abgabe von Schulgebäuden, etc.)?
Antwort:
Die Ergebnisse der „AG Kalkulatorische Kosten“ fanden nach Mitteilung der
Finanzverwaltung erstmalig bei der Berechnung der Fortschreibung der
Globalsummen 2011 Anwendung. Das Verfahren zur Entlastung des
Fachvermögens von kalkulatorischen Kosten bei Abgabe einer Liegenschaft auch
schon vor Eintritt des Lasten-Nutzen-Wechsels gilt seit dem 1.6.2010.
Voraussetzung für die Entlastung ist die Feststellung der Nachbestückungsfähigkeit
durch den Liegenschaftsfond (LiFo).
Im Nachgang zu diversen Gesprächen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg mit dem
LiFo zur Abgabe von Schulgebäuden formulierte der LiFo am 20.08.2010 schriftlich
Voraussetzungen für die Abgabe der Schulgebäude mit innenliegenden
Sporthallen. Danach ist der LiFo nicht berechtigt, sportgenutzte Grundstücke in das
Treuhandvermögen zu übertragen. Es sei nötig, einen Antrag auf Entlassung aus
der Sportanlagenförderung (SPAN) zu stellen. Erst nach Abschluss des
Entwidmungsverfahrens könne dann die Sportnutzung der innenliegenden
Sporthalle über eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Landes Berlin gesichert
werden.
-7-
Für die Entwidmung und Nachbestückung muss mit einem mindestens zweijährigen
Verfahren gerechnet werden. Der Bezirk hat sich daher im November 2010 an die
Senatsverwaltung für Finanzen gewandt und den dringenden Handlungsbedarf zum
Abbau von Infrastrukturkosten dargestellt. Die Finanzverwaltung verwies bei
entscheidenden Fragestellungen auf die Verantwortung der Innenverwaltung sowie
des LiFo.
In dem daraufhin kurzfristig mit der Innenverwaltung geführten Gespräch wurde
deutlich, dass einer Entwidmung von Sportanlagen keinesfalls zugestimmt werden
würde und dieses Verfahren somit keine Lösung zur Entlastung des Bezirks von
Infrastrukturkosten darstellt.
Die Innenverwaltung hat sich anschließend mit Schreiben vom 26.01.2011 an den
Liegenschaftsfond und die BIM gewandt und diese um Abstimmung einer
angemessenen Verfahrensweise gebeten. Es wird seitens SenInn Folgendes
vorgeschlagen: „Das Eigentum an den für den öffentlichen Sport benötigten
Räumlichkeiten lässt sich durch Begründung von Teileigentum (Sondereigentum)
gem. § 1 Abs. 1 iVm § 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sichern, entsprechend
auch das Teileigentum an den nicht zur Sportanlage gehörenden Teilen.“
Das Ziel einer Abgabe ungenutzten Fachvermögens wird durch den Bezik
unverändert weiterverfolgt.
Die Anlage 2 (Mögliche Auswirkungen bei Anwendung des Arbeitspapiers der AG
„Kalkulatorische Kosten“) wurde mit den Daten aus 2010 fortgeschrieben. Konkrete
Erkenntnisse über eine mögliche Abgabe an den LiFo oder die SILB liegen
allerdings aus eingangs genannten Gründen nicht vor.
Hinweise zu Anlage 2:
Vorbehaltlich der Stellungnahme des LiFo ist der Zeitpunkt der Realisierung der
Medientrennungen bzw. der Einrichtung neuer Heizungsanlagen unabhängig von
einer Übertragung der Schulgebäude in das Treuhandvermögen (Werner-StephanOberschule und der Elisabeth-Rotten- Schule). Wichtig ist die verbindliche Zusage
des Bezirks zur Finanzierung bzw. Realisierung einer Veräußerung.
Üblicherweise benötigt der LiFo vor einem Lastenwechsel einen Vorlauf von 6-9
Monaten. Hiernach wäre eine Lastenwechsel spätestens zum 31.12.2011 möglich.
Bei z.B. einem angenommenen Lastenwechsel zum 1.1.2012 und Vereinbarung
der befristeten Rückmietung, werden ab 1.1.2012 keine buw-Kosten mehr gebucht.
Es fallen jedoch bw-Kosten für die Rückmietung an. Aussagen zu konkreten
Zahlbeträgen für die Rückmietung liegen noch nicht vor.
Die Buchungsdaten aus 2012 sind Basis für die Budgetierung 2014. Aufgrund des
Papiers der AG Kalkulatorische Kosten erfolgt allerdings bereits 2013 eine
Verrechnung der buw-Kosten für 2012 mit der Basiskorrektur (Rückindizierung und
Rückrechnung).
Die Berechnung möglicher Einsparungen erfolgte im Vergleich zu den 2009er
Daten, da diese Basis für die Beschlusslage waren. Das Sparpotential wurde
anhand aktueller Daten aus 2010 ermittelt, d.h. wenn bei der Herrmann-KöhlOberschule im Jahr 2009 insgesamt 171.339 € bw-Kosten anfielen und 2010 nach
Leerzug noch 44.458 € angefallen sind, so wird für 2011 bis 2015 davon
ausgegangen, dass der entsprechende Differenzbetrag eingespart werden kann.
Zu 2.3. Mit welchen Planmengeneffekten (bisher – 2,4 Mio. EUR) und zu hohen
Infrastrukturkosten (bisher: -1,8 Mio. EUR) rechnet das Bezirksamt nun nach der
Beschlussfassung des Schulentwicklungsplans? Inwieweit werden die bisherigen
Zielsetzungen überarbeitet?
Bitte um Auflistung aller Schulstandorte, die abgegeben werden sollen mit
Infrastrukturkosten aus 2009, voraussichtlichen Abgabetermin, voraussichtliche
Leerstandskosten bis zur endgültigen Abgabe, Nennung des neuen Gebäudes für
-8-
die bisherige Nutzung, Grobkosten zur Herrichtung der neuen Flächen und
Verhandlungsstand mit der Senatsverwaltung für Finanzen. Eine solche
Darstellung ist fortzuschreiben und später anzupassen.
Antwort:
Entsprechend der 2.Fortschreibung der Globalsummenzuweisung 2011 wird das
Budgetierungsergebnis durch den Planmengeneffekt im LuV Schule um
- 2.485 T€ gemindert. Die Infrastrukturkostenanalyse weist eine Abweichung zum
Median i.H.v. -845 T€ auf.
Der Schulentwicklungsplan (SEP 2010) wurde durch das Bezirksamt im März
2010 beschlossen. Eine Überarbeitung der Zielsetzungen ist nicht erforderlich.
Die Entwicklung der Schülerzahlen sowie das Wahlverhalten zwischen
Gymnasien und den Haupt-, Real- und Gesamtschulen (zukünftige Integrierte
Sekundarschulen) wird beobachtet.
Die budgetunwirksamen Infrastrukturkosten sind infolge der Absenkung des
Zinssatzes für Gebäude gesunken und werden 2011 aus gleichem Grund
nochmals sinken. Bei der Betrachtung der bezirklichen
Infrastrukturkostenentwicklung ist daher auch zu beachten, dass nicht
unerhebliche Kostenreduzierungen im Jahresvergleich auf diese nicht durch den
Bezirk steuerbare Tatsache zurückzuführen sind.
Die Auswirkungen werden hier exemplarisch aufgezeigt:
Gebäude Teske-Oberschule
2009
2010
2011
Zinssatz
4,523%
2,760%
1,715%
Kalk. Gebäudezinsen
393.436 €
240.410 €
149.180 €
Alle bisher identifizierten Schulstandorte, die per BA-Beschluss abgegeben
werden sollen, sind auf der nächsten Seite aufgelistet. Die mit der Aufgabe der
Schulstandorte verbundene Problematik wurde unter Pkt. 2.2. beschrieben.
Zu den einzelnen Schulstandorten:
Die Abgabe des leergezogenen Gebäudes der ehemaligen Herrmann-KöhlSchule an den Liegenschaftsfond ist wegen der innenliegenden Sporthalle derzeit
nicht möglich. Es gibt gegenwärtig eine verbindliche Anfrage der BIM bezüglich
einer befristeten Nachnutzung von Teilen der Schule als Ausweichquartier für ein
Oberstufenzentrum. Eine definitive Rückmeldung liegt noch nicht vor.
Da die Schule seit 2009 leer gezogen ist, entstehen Leerstandskosten i.H.v.
328 T€ (2010; ohne Kosten für die Sporthalle). Die Höhe der budgetwirksamen
Kosten hat sich durch den Leerstand verringert (2010: 44 T€; 2009: 170 T€).
Das Gebäude der Luise- und Wilhelm-Teske-Oberschule (ebenfalls mit
innenliegender Sporthalle) wird voraussichtlich noch bis Mitte 2012 durch den
Bezirk genutzt. Die SE FM prüft unverändert Alternativen zur schnellstmöglichen
Kostenentlastung des Bezirkes (u.a. Verhandlungen mit BIM/ SILB).
Das BA hatte am 9.3.10 die Zusammenlegung der Werner-Stephan-Oberschule
und der Dag-Hammerskjöld-Oberschule beschlossen. Die Zustimmung der BVV
erfolgte am 17.3.2010. Der Schulbetrieb soll am Standort der Werner-StephanOberschule noch bis Mitte 2013 fortgesetzt werden. Vorbehaltlich der
Finanzierbarkeit soll die Medientrennung und der Abriss der MUR in Abhängigleit
von den schulorganisatorischen Anforderungen 2012 oder 2013 erfolgen.
Die BVV hatte am 16.06.10 auch die Aufgabe des Schulstandortes für die
Elisabeth-Rotten-Schule zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Gebäude der
Elisabeth-Rotten-Schule wird aufgrund der erforderlichen Nutzung durch die
Steinwald-Schule vorerst weiter benötigt (voraussichtlich bis Mitte 2012).
-9-
Abzugebende Schulstandorte
KLR 2009/
Budget 2011
voraus- Nennung des neuen
sicht-licher Gebäudes für die
Abgabe- bisherige Nutzung,
termin
Grobkosten zur Herrichtung der neuen
Flächen
Verhandlungsstand
Voraussetzung für
Übertragung u.a.:
Liegenschaftsbezeichnung
Gesamtkosten in
T€ (ohne
Sportanl.)
901022 AltTempelhof 53/57/
07H04 WernerStephan-OS
556
174
382
RückDag-Hammarskjöld
mietung bis
31.07.2013
Keine Kosten zur Herrichtung, aber Ertüchtigung
im Rahmen Aufbau Sekundarschulen:
Ganztagsgebäude, Mittagessen und Cafeteria,
eventuell Arbeitslehreräume herrichten
LiFo-Voraussetzungen:
- Übertragung Schule durch Bildung
neues Flurstück und Verbleib der
Sporthalle beim Bezirk
- Medientrennung zu Lasten des
Bezirkes (Mittel sind eingeplant)
- planungsrechtlicher Klärungsbedarf
901023
Kurfürstenstr.53/
07V01 HerrmannKöhl-OS
571
170
402
steht leer
Keine Kosten zur Herrichtung, Schüler schon in
2009 verlagert, keine Umbaumaßnahmen
- SenInn: Entlassung aus SPAN und
Entwidmung der innenliegenden
Sporthalle (EG) nicht möglich
- derzeit Gespräche mit BIM über
befristete Nachnutzung von Teilen
durch ein OSZ
901036
Machonstr.54/
07S02 ElisabethRotten-Schule
345
150
195
RückSprachenklassen an
mietung bis Naharija, bis Sommer
31.07.2012 2012 Leerzug
Richtung Bürgel oder
Annedore-Leber
901062
Tempelhofer Weg
62/ 07R02 Luiseund-WilhelmTeske-OS
668
197
471
RückWaldenburg, Peter- Keine Kosten zur Herrichtung, aber im Rahmen
mietung bis Paul-Rubens, Prignitz der geplanten Gemeinschaftsschule und auch
31.07.2012 im Rahmen Modell
Sekundarschule müssen neue Flächen gestaltet
Gemeinschaftsschule werden. Eventuell benötigt das
Waldenburggebäude einen Aufzug.
Raumkonzepte liegen noch nicht vor, müssen
noch entwickelt werden.
2.140
691
1.449
Summe
budgetbudgetwirksam unwirksam
in T€
in T€
-10-
Theodor-Haubach
und DagHammarskjöld
Keine Kosten zur Herrichtung. Steinwaldschüler LiFo-Voraussetzungen:
ziehen nach Umbaumaßnahmen am
- Übertragung Schule durch Bildung
Steinwaldstandort wieder zurück. Kosten für
neues Flurstück und Verbleib der
Elisabeth- Rotten im Rahmen der Anforderungen Sporthalle und -freiflächen beim Bezirk
für Kompetenzzentrum. Umbaumaßnahmen
- Medientrennung zu Lasten des
richten sich nach Gegebenheiten des
Bezirkes (Mittel sind eingeplant)
Standortes, Raumkonzepte in Feinplanung
- planungsrechtlicher Klärungsbedarf
müssen noch entwickelt werden. Es ist auch
noch nicht entschieden, ob Bürgel (Mur
Schillerstr.) oder Annedore-Leber (Schulgebäude
oder Kita Lutherstr) miteinbezogen wird.
- SenInn: Entlassung aus SPAN und
Entwidmung der innenliegenden
Sporthalle nicht möglich
- derzeit u.a. Verhandlung mit SILB
über Abgabe und Rückmietung
Voraussichtliche
Leerstandskosten
2010
in T€
2011
in T€
0
328
2012
in T€
0
328
2013 2014
in T€ in T€
0 noch keine
Aussage
möglich
328
328
328
0
0 noch keine Aussage
möglich
0
0 noch keine Aussage
möglich
Zu 2.4. Welche MUR können wann abgegeben werden (Bericht bis 23.02.2010)?
Antwort:
Die nachfolgende Übersicht zeigt alle MURs. Wie zuletzt berichtet, können von den
21 Gebäuden nur fünf aufgegeben werden. Neue Erkenntnisse gegenüber dem
letzten Zwischenbericht liegen nicht vor:
Der MUR auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-GS steht weiterhin zur Prüfung. Eine
Übernahme durch den freien Träger für die Hortbetreuung ist kurzfristig nicht
absehbar.
Der MUR auf dem Gelände der Rudolf-Hildebrandt-Schule wird durch die
Volkshochschule genutzt und ist im August 2010 ins Fachvermögen der
Volkshochschule abgegeben worden.
-11-
Baujahr Anzahl
der
Räum
e
Übersicht MUR
IKT
LIEGNAME
LSTRASSE
901001 07G19, Paul-Simmel-GS
901003 07G21, Auf dem Tempelhofer
Feld
901007 07G25, Ludwig-Heck-GS
901009 07G27, Rudolf-HildebrandGS
Felixstraße 26
Schulenburgring 711
Königstraße 32
Friedenstraße
23/25
901010 07G28, Kiepert-GS
901010 07G28, Kiepert-GS
901030 07G29, Fil. d. Käthe-KollwitzGS, Mellener Str.
1971
Prechtlstr. 21 + 23
1990
Prechtlstr. 21 + 23
Rehagener Str. 42- 1970/
44
76
1971
Halker Zeile 137149
Am Hellespont 4/6 1990
1990
Rackebüller Weg
70
901012 07G30, Annedore-Leber-GS
(Turm)
901014 07G31, Carl-Sonnenschein901015 07G32, Bruno-H-Bürgel-GS
Fläche
BGF
MUR
Flächenateilige
Gesamtkosten
in T€
2008
2009
82
68
68
64
In Anspruch
gen.
Förderprogram
m
1990
1992
6
6
678,5
678,5
1971
1968
12
4
1.150,3
427,4
100
34
101
33
IZBB
6
6
12
734,2
678,5
1.024,9
58
52
70
56
51
69
IZBB
IZBB
keine
12
1.017,7
103
99
keine
8
8
739,3
754,0
100
100
86
115
Anmerkungen
IZBB
IZBB
Möglicher
Lastenwech
sel/ Abriß
nein
nein
Nachnutzung durch die Volkshochschule; Abgabe
ins Fachvermögen der VHS ist 08/2010 erfolgt
Nachnutzung durch den Hortbereich; Übernahme
durch den freien Träger kurzfristig nicht absehbar
nein
ja
nein
nein
ja
nein
IZBB
keine
ab 01.08.2010 schrittweise Nachnutzung durch die
Theodor-Haubach-OS als Integrierte
Sekundarschule
Schulische Nutzung bis 2012/13; Prüfung der
Nachnutzung durch die Musikschule oder durch die
Elisabeth-Rotten-Schule, ggf. Abriss
Insgesamt 16 Räume
nein
nein
ja
901018 07G35, Nahariya-GS
Nahariyastraße 13
1972
8
740,9
67
104
SSSP
901018
901020
901022
901024
Nahariyastraße 13
Körtingstraße 45
Alt-Tempelhof 53-57
Grimmstraße 9/11
1990
1990
1971
1991
8
6
4
8
744,7
678,5
369,1
739,8
67
97
30
87
105
65
30
79
SSSP
IZBB
keine
keine
Germaniastr. 4-6
Germaniastr. 4-6
Kaiserin-AugustaStraße 19-20
Grazer Platz 1-3
1971
4
380,7
29
29
UEP
1971
4
380,7
29
29
keine
nein
1995
4
398,0
19
31
keine
1978
4
369,1
46
21
keine
Noch keine
Entscheidun
Nochgkeine
Steinmetzstr. 46-50
Berchtesgadener
Str. 10-11
1976
1976
8
4
754,0
369,1
107
57
102
37
IZBB
IZBB
07G35, Nahariya-GS
07G37, Ikarus-GS
07H04, Werner-Stephan-OS
07V02, Theodor-Haubach-OS
901027 07Y05, Luise-Henriette-OS
901027 07Y05, Luise-Henriette-OS
901028 07Y06, Askanische OS
901064 07G39, Peter-Paul-RubensSchule (ehem.G.-Barnim)
901048 07G13, Neumark-Schule
901049 07G14, Löcknitz-Schule
Nach Schätzung durch die SE FM liegen die Abrißkosten eines MUR bei ca. 120 bis 140 TEuro.
-12-
Abgabe in das Treuhandvermögen des LiFo
Keine Nutzung mehr durch Theodor-HaubachSchule; temporäre Nutzung durch die AnnedoreLeber-Schule bis max. 31.12.2010. Anschließend
Abgabe des Gebäudes an die SE FM zwecks Abriß
z. 1.1.11
Insgesamt 8 Räume, UEP nur für einen MUR
Prüfung der Nachnutzung im Rahmen der
Errichtung einer Gemeinschaftsschule
nein
nein
ja
ja
nein
Entscheidun
g
nein
nein
Zu 2.5. Zwischenstand des Verdichtungsprogramms für die Rathäuser Tempelhof und
Schöneberg? Wie hoch werden die Bau- und Umzugskosten geschätzt, die für die Aufgabe
der Standorte Strelitzstraße und Rathaus Friedenau notwendig sind und welche Budgets
stehen hierfür zur Verfügung (Hochbautitel, UEP, Rücklage 2009?)? Der bis zum
30.07.2010 zu erstellende Bericht soll nach der Beratung im BA bitte den Mitgliedern des
CoRp-Ausschusses zur Verfügung gestellt werden.
Antwort:
Der Abschlussbericht des Projektes „Flächenmanagement/ Einpassplanung durch Externe“
vom 18.2.2011 liegt vor. Einzelheiten können unter Punkt 1.7 lfd. Nr. 1 bis 3 entnommen
werden.
3. Die Anlagen 1 und 2 sind zu aktualisieren, fortzuschreiben und um folgende
Sachverhalte zu ergänzen:
Infrastrukturkosten (bw, buw und gesamt) 2009
Mögliche Leerstandskosten bis zur endgültigen Abgabe
Statt Hinweise den aktuellen Verhandlungs- und Sachstand aufnehmen
Kosten des Umzuges und der Herrichtung grob, ggf. in Bandbreiten benennen
Welche Budgets sollen hierfür in Anspruch genommen werden?
Antwort:
Die Infrastrukturkosten 2009 (bw, buw und gesamt) wurden bereits aufgeliefert.
Die ehemaligen Anlagen 1 (Beschlossene Einsparungen) und 2 (Erste überschlägige
Betrachtung weiterer Einsparungen) zum BA-Beschluss vom 26.1.2010 wurden zu der
nachfolgenden Anlage 1 zusammengeführt.
Nähere Angaben zu den abzugebenden Schulstandorten sind zudem unter Punkt 2.3.
aufbereitet.
Ekkehard Band
Bezirksbürgermeister
-13-
Anlage 1
Übersicht über beschlossene Einsparungen bzw. überschlägige Betrachtung weiterer Einsparungen
Lfd
.
Nr.
IKT
Objekt
Vermögensträger
Kosten
2008
Kosten vorauss.
2009 Abgabe
(brutto) (brutto)
in T€
in T€
1 901068 Schwielowsee-GS
Monumentenstr.
2 916001 Bezirksgärtnerei
Diedersdorfer Weg
3 950020 Bürodienstgebäude
Erfurter Str.
4 901023 Hermann-Köhl-OS
Kurfürstenstr
Beschlossene Einsparungen
1 950007 Bürodienstgebäude
Strelitzstr.
bw
buw
SchulBildKult
730
588
2009
79
4
BürgerOrdNa
tUm
Bauwesen
452
135
2009
0
0
943
1.043
2009
163
0
SchulBildKult
826
619
2010
48
308
2.950
458
2.386
561
(2011)
185
203
Bauwesen
2 904054 Kindertagesstätte
Sponholzstr.
3 901036 Elisabeth-RottenSchule
Machonstr.
FamJugSpor
t
SchulBildKult
168
602
(2009)
126
376
631
394
(2011)
241
162
4 908008 Tempelhofer Forum
Gottlieb-Dunkel-Str.
5 903007 Haus am Kleistpark
Grunewaldstr.
FamJugSpor
t
SchulBildKult
147
150
(2010)
24
91
112
149
(2011)
146
25
6 903901 Zeiss-Planetarium
Munsterdamm
7 903902 W.-FörsterSternwarte
8 901043 Munsterdamm
Ehem. Schule
SchulBildKult
171
185
2014
24
120
SchulBildKult
79
108
2014
23
61
SchulBildKult
317
294
2011
-1
205
1.334
1.490
2012
456
656
610
634
-2010
218
309
10 901022 Werner-Stephan-OS
Alt-Tempelhof
Bauwesen
SchulBildKult
überschl. Betrachtung weiterer Einspar.
Summe
gesamt
83 beschlossen; Lastenwechsel ist erfolgt (Sporthalle bleibt)
0 beschlossen und erledigt
163 beschlossen; Lastenwechsel ist erfolgt
356 Leerstand; bisherige Nutzer 2009 schon nach Theodor-Haubauch und DagHammarskjöld; wegen der innenliegenden Sporthalle keine kurzfristige
Lösung zur Abgabe an den LiFo absehbar (s. Pkt. 2.2.); es gibt verbindliche
Anfrage der BIM zur befristeten Nachnutzung durch ein OSZ
602
388 Abschlussbericht der gutachterlichen Untersuchung durch Bauakademie vom
18.2.2011; mittel- bis langfristige Entscheidung zur Aufgabe in Abhängigkeit
des fortschreitenden Personalrückgangs
502 Im Einzugsbereich der EFB können gegenwärtig keine Ersatzflächen auf
einem anderen bezirklichen Standort angeboten werden.
403 wird vorerst weiter benötigt, da Nutzung durch Steinwald-Schule (dort
Umbaumaßnahmen); Abgabemöglichkeit an LiFo bei befristeter Rückmietung
wegen der Sportanlagen derzeit nicht einschätzbar (s. Pkt. 2.2); Mittel für
Medientrennung eingeplant
115 Refinanzierung erfolgt über "Tagesbetreuung"; Prüfung durch Jug
abgeschlossen
171 BA-Vorlage zur I-Planung 2011 - 2015 zum Umbau und Sanierung;
Bezirk prüft Einwerbung von Drittmitteln;
Prüfung der Abgabe an GSE gGmbH bei Rückmietung
144 durch SenBWF wird eine Änderung der Rahmenbedingungen möglichst
bereits ab 1.1.2012 angestrebt; Fortfall der Belastungen für Bezirk Tempelhof84 Schöneberg ab 2012 erscheint realistisch
4.027
4.568
204 Verhandlungen mit der GSE gGmbH sind abgeschlossen; Zustimmungen BA
und BVV liegen vor; Zustimmung durch SenFin verwehrt; SenFin wurde
gebeten, Haltung unter nochmaliger Sachverhaltsdarlegung zu überprüfen
1.112 Abschlussbericht der gutachterlichen Untersuchung durch Bauakademie vom
18.2.2011: Abgabe an LiFo und Rückmietung ab 1.1.2012 (Leerzug möglichst
Ende 2013)
527 Rückmietung bis 31.07.2013; bisherige Nutzer schrittweise in DagHammarskjöld im Rahmen Aufbau Sekundarschule; Mittel für Medientrennung
eingeplant
3.650
6.977
6.953
4.252
Kyffhäuserstr.
9 950012 Rathaus Friedenau
Niedstr.
Aktueller Verhandlungs- und Sachstand
Kosten 2010 (brutto)
in T€
-14-
Anlage 2 zu Nr. 2.2.: Mögliche Auswirkungen bei Anwendung Arbeitspapiers "AG Kalkulatorische Kosten"
(s.a. dortige Erläuterungen)
Abgabe an Liegenschaftsfond/ SILB
Welcher Betrag wird ggü. 2009 für das Budg.-Jahr eingespart?
Meldung an Annahme frühest
Rückmietung/ Kosten- gesamt
gesamt
2011
2012
2013
2014
2015
LiFo:
möglicher Bescheid Leerzug ab
art
2009
2010
LiFo bzw.
Lastenwechsel
(Basis KLR
2009)
Nach Beauftragung LiFo
(angenomme- beträgt Dauer bis
ner Zeitpunkt) Lastenwechsel ca. 9
Monate
901023 07V01 Herrmann-KöhlOS; Kurfürstenstr.53
(ohne innenliegende
Sporthalle)
901022 07H04 Werner-StephanOS; Alt-Tempelhof 53/57
(ohne Sporthalle)
offen; Alternativen
werden gegenwärtig
geprüft
Apr 11
leer
bw
171.339
44.458
126.881
126.881
126.881
126.881
126.881
gesamt:
1.1.2012; Mittel für
31.07.2013; buw
Medientrennung sind Miete (Höhe
bestätigt
noch offen) bw
573.109
381.572
328.200
309.368
126.881
126.881
126.881
381.572
126.881
381.572
126.881
381.572
175.592
217.839
gesamt:
buw
557.165
470.938
527.207
330.008
bw
197.595
187.044
gesamt:
buw
668.533
653.034
517.053
0
0
653.034
0
653.034
bw
383.374
163.351
383.374
gesamt: 1.036.408
1.1.2012; Mittel für
31.07.2012; buw
194.854
Medientrennung sind Miete (Höhe
151.024
bestätigt
noch offen) bw
163.351
141.522
1.036.408
950020 Erfurter Str. 7-8;
Dienstgebäude
Gesundheitshaus
zum 1.1.2010 erfolgt
30.10.2010
ist erfolgt
(Basis KLR
2013)
283.742
31.07.2012
901068 07G04 SchwielowseeGS; Monumentenstr.13
A (ohne Sporthalle)
(Basis KLR
2012)
401.769
offen; Alternativen
werden gegenwärtig
geprüft
Apr 11
(Basis KLR
2011)
buw
901062 07R02 Luise-u.WilhelmTeske-OS; Tempelhofer
Weg 62 (ohne innenliegende Sporthalle)
901036 07S02 Elisabeth-RottenSchule; Machonstr.54
(ohne Sportanl.)
(Basis KLR
2010)
zum 1.1.2010
verkauft
-15-
90.766
0
0
381.572
381.572
472.339
77.935
187.044
0
653.034
77.935
653.034
187.044
653.034
383.374
383.374
383.374
383.374
1.036.408
1.036.408
194.854
221.968
1.036.408 1.036.408
194.854
194.854
92.487
221.968
gesamt:
buw
345.878
288.376
363.490
0
0
288.376
0
288.376
194.854
288.376
287.341
288.376
416.822
288.376
bw
197.136
0
197.136
197.136
197.136
197.136
197.136
gesamt: 485.513
0
Gesamtsumme: 3.666.605 1.899.301
485.513
1.648.802
485.513
1.648.802
485.513
2.225.229
leer
485.513
485.513
2.395.650 2.725.007