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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
2. Fortschreibung 29.03.11.pdf
Größe
618 kB
Erstellt
17.10.15, 20:10
Aktualisiert
27.01.18, 22:05

Inhalt der Datei

DRUCKSACHEN DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG TEMPELHOF-SCHÖNEBERG VON BERLIN - XVII. Wahlperiode .03.2011 Lfd.Nr.: Drucks.Nr. M I T T E I L U N G - zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV vom 19.05.2010 - Drucks. Nr. 1469/XVIII - 2. Fortschreibung zum Soll-Ist-Vergleich zum Bezirksamtsbeschluss vom 26.01.2010 vorlegen: Absenkung der Infrastrukturkosten bis zum Ende der XVIII. LegislaturperiodeDie erste Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 16.6.2010 zur o.g. Drucksache wurde in der 20.Sitzung des Ausschusses für Controlling und Rechnungsprüfung am 14.09.2010 beraten. Die 1.Fortschreibung zum Soll-Ist-Vergleich wurde in der 22.Sitzung des ConRPA am 11.1.2011 zur Kenntnis genommen. Diese 2.Fortschreibung geht als erneuter Zwischenbericht insbesondere auf die zuletzt offenen Punkte ein. Auf die genannten Zwischenberichte zum Soll-Ist-Vergleich vom 16.6.2010 und 21.12.2010 wird verwiesen. Im Rahmen der Kenntnisnahme und Erörterung des Berichtes wird um Mitteilung gebeten, ob bei künftigen Fortschreibungen nur noch auf neue Entwicklungen eingegangen werden sollte und eine Darstellung erledigter Maßnahmen verzichtbar ist. Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache Folgendes mit: 1. Strategische Maßnahmen und Leitlinien zu 1.1. Schaffung eines einheitlichen zentralen Bestandsverzeichnisses: Anzahl der erfassten und der noch ausstehenden Gebäude; kurze Erläuterung zum weiteren Vorgehen. Antwort: Im Rahmen des festgelegten Finanz- und Zeitbudgets wurde dieses Projekt im Januar 2011 erfolgreich abgeschlossen. In den Leitungsgremien des unter der Federführung der Senatsfinanzverwaltung laufenden Modernisierungsvorhabens wurden die Bezirke durch die Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg sowie TreptowKöpenick vertreten. Mit den Gebäudeportfolien der Bezirke, der Hauptverwaltungen sowie der KitaEigenbetriebe wurden insgesamt 6.130 Gebäude bzw. 11.024.210 m2 BGF digital erfasst und dokumentiert. Mit diesem Projekt verbunden ist die berlineinheitliche Einführung von Modulen der CAFM-Software "ConjectFM". Der erfolgreiche Abschluss des Projektes entspricht den Strategien des RdB-Beschlusses vom 13.04.06 zur Einführung eines bezirklichen Faciity Managements nach einheitlichen Grundsätzen. Zu 1.2. Zur Flächenmanagementbeauftragten: Benennung des Arbeitsbeginns, organisatorische Zuständigkeiten und Aufgaben bis zum Ende der Wahlperiode. Antwort: Die Stellenbesetzung ist mit Wirkung zum Oktober 2010 abgeschlossen. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen: überwiesen: zu 1.3. Wurden Service- bzw. Projektvereinbarungen geschlossen? Inwieweit führen diese Vereinbarungen zu Mehrbelastungen der SE FM? Antwort: Gegenüber SE Facility Management besteht ein Erfordernis für 14 Servicevereinbarungen mit Bedarfsträgern/Nutzern sowie für 2 Servicevereinbarungen mit anderen internen Dienstleistern. Zwei Vereinbarungen wurden 2010 abgeschlossen (FamJugSport, BüD). Eine weitere Servicevereinbarung steht kurz vor dem Abschluss (Soz). Die Vereinbarungen mit den LuV Ges, BildKultSen, Stabi und NatUm befinden sich im Verfahren. Gegenüber der SE Facility Management besteht zudem ein Erfordernis für Projektvereinbarungen mit Bedarfsträgern/Nutzern: Eine Vereinbarung pro Projekt, d.h. hier wäre eine Vereinbarung für alle projektbezogenen Leistungsprozesse abzuschließen, z.B. für alle investiven Baumaßnahmen, für alle Baumaßnahmen aus Sonderprogrammen, für Grundlagenermittlungen zur Vorbereitung von investiven Baumaßnahmen, für Standortuntersuchungen als Vorstufe zur Formulierung von Nutzugsprofilen, für ITProjekte. Entsprechend hoch ist der Bedarf an Projektvereinbarungen und daher zahlenmäßig z.Zt. schwer einzuschätzen. Die Verhandlungen führen sowohl bei der SE FM als auch den Organisationseinheiten zu Mehrbelastungen durch den erhöhten Zeitaufwand. Finanzielle Mehrbelastungen für die SE FM sind zunächst mit Abschluss dieser Servicevereinbarung nicht zu verzeichnen (vgl. dazu Zwischenbericht zum 30.6.2010). Zu 1.4. Wann wird die jährlich fortzuschreibende I-Planung der BVV vorgelegt? Antwort: In der 57.Sitzung des Hauptausschusses am 2.2.2011 ist die vorläufige Anmeldung zur bezirklichen Investitionsplanung 2011 bis 2015 besprochen worden. Aufgrund der engen Fristsetzung erfolgte in Abstimmung mit der Finanzverwaltung eine vorläufige Anmeldung, in der nur die Raten der bereits begonnenen Baumaßnahmen fortgeschrieben wurden. Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden Mittel werden als Pauschale im Kapitel 5950 Titel 71901 veranschlagt. Die Abteilungen waren aufgefordert worden, die angemeldeten Maßnahmen unter Beachtung der zur Erhöhung der Kostensicherheit von der BVV am 31.3.2009 beschlossenen Erfordernisse bis zum 15.2.2011 zu untermauern. Vor dem Hintergrund der begrenzten Investitionsmittel werden Prioritäten gesetzt werden müssen. Umgehend nach Abschluss der umfassenden Voruntersuchungen mit dem Ziel der Erhöhung der Kostensicherheit wird dem Hauptausschuss eine Investitionsplanaufstellung zur Abschlussberatung vorgelegt (voraussichtlich bis Mitte des Jahres). Zu 1.5. Wie hoch waren die Erlöse aus Immobilienverkäufen in 2009 und wie hoch war der Ansatz? Welche IST-Erlöse aus Immobilienverkäufen wurden bis zum 30.04.2010 erreicht und wie hoch sind die Ansätze in 2010 und 2011? Antwort: Die Erlöse werden im Kapitel 5950, Titel 13110 vereinnahmt. Haushaltsjahr 2009 Ansatz: 1.325.000,00 EUR 2 Ist: 1.577.192,88 EUR Haushaltsjahr 2010 Ansatz: 1.325.000,00 EUR Ist: 1.473.502,01 EUR Haushaltsjahr 2011 Ansatz: 1.325.000,00 EUR Zu 1.6. Gebäude mit hohem Sanierungsstau und der Möglichkeit Nutzungen zu verlagern: Welche Gebäude wurden bisher identifiziert? Welche Nutzungen fallen darunter? Antwort: In der Vergangenheit wurden bereits Gebäude benannt, deren Standards defizitär sind und die zugleich einen Sanierungsbedarf aufweisen, der nach allgemeinem Ermessen und nach den bisherigen Erfahrungen der Mittelausstattung investiv/ konsumtiv eine anforderungsgerechte Finanzplanung nicht erwarten lassen. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wird empfohlen, künftig vor Beginn des bautechnischen Prüfungsprozesses die Prüfung des objektiven Bedarfs der Nutzungen des jeweiligen Standortes zu stellen, die Refinanzierung im Rahmen der KLR zu prüfen und über eine eventuelle Standortaufgabe oder Verlagerung der Nutzung in den verantwortlichen Gremien zumindest eine Vorklärung durch den Bedarfsträger herbeizuführen, bevor kostenintensive Untersuchungen erfolgen. Auf die Stellungnahme zur Drucksache 1421/XVIII – Chancen für das Haus am Kleistpark vom 18.1.2011 wird verwiesen. Darüber hinaus ist am 15.02.2011 eine BA-Vorlage eingebracht worden, die im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs der Investitionsplanung 2011 bis 2015 den „Umbau und Sanierung des Hauses am Kleistpark“ in die Liste der prioritär zu verfolgenden Maßnahmen zum Inhalt hatte. Die Maßnahme wurde nicht aufgenommen. Über die Verfügbarkeit von Fördermitteln aus dem Bereich der Denkmalpflege wird konkret frühestens erst im September 2011 zu berichten sein. Zu 1.7. Welche Prüfaufträge stehen zur Thematik „Infrastrukturkosten“ noch aus und bis wann werden diese durch welche Organisationseinheit erledigt? Welche konkreten Ergebnisse haben die bisherigen Prüfaufträge bisher gezeigt? Antwort: Weiter zu bearbeitende Prüfaufträge aus der Klausurtagung vom 07.07.2009 werden auf den nächsten Seiten aufgelistet und fortgeschrieben: 3 Lfd Nr. 1 Infrastrukturkostensteuerung Beshlüsse/Entscheidungen vom 7.7.09 (Klausur): Zuständig Bis wann Überprüfung der Effizienz der aktuellen Flächennutzungen der jeweiligen Organisationseinheiten in den Bürodienstgebäuden durch Externe; Fortschreibung der Nutzung auf Grundlage abgestimmter Strategien des Flächenmanagements; Kostenermittlung notwendiger Baumaßnahmen. (s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage Infrastruktur vom 26.01.2010) Vorgezogenen Aufgabe der Strelitzstraße bei freien Flächenpotentialen am Standort Rathausstraße/ Königsstraße: Erarbeitung einer Einpassplanung am Standort Königsstraße im Einvernehmen mit den jeweiligen Umzugsbeauftragten. Kostenermittlung für Umbaumaßnahmen. (s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage Infrastruktur vom 26.01.2010) SE FM/ erledigt BauDez FM mit StD und SE FinPers 3 Alternativnutzung Rathaus Tempelhof-Anbau, Aufgabe Postgebäude: Klärung/ Entscheidung zum Projekt Rathauspassage/ Stand des Investorenverfahrens (s. Nr. 2.5 der Entscheidungen BA-Vorlage Infrastruktur vom 26.01.2010) Abt. erledigt Bauwesen und BAKollegium 4 Aufgabe des Veranstaltungsservice und SE FM 2 4 Bearbeitungsstand 03/2011 Der Abschlussbericht des Projekts „Flächenmanagement/ Einpassplanung durch Externe“ vom 18.02.2011 liegt vor. Vorbehaltlich der Einwilligung der zuständigen politischen Gremien zur Aufnahme der Verwaltungsstandorte Rathaus Schöneberg, Rathaus Tempelhof und Rathausstr./ Königstr. in die Investitionsplanung 2011-2015 hat das Bezirksamt am 01.03.2011 zu den Empfehlungen des Gutachters folgende Beschlüsse gefasst:  SE FM/ BauDez FM Ende 2009 Abgabe Rathaus Friedenau Verhandlungen mit dem LiFo/ der BIM zur Rückmietung ab 1.1.2012 Leerzug möglichst bis Ende 2013 Integration der Abt. FamJugSportQM an den Standorten Rathaus Schöneberg und Rathausstr./ Königstr.  Abgabe gemietetes ehemaliges Postgebäude Kündigung bis 30.06.2011 Leerzug bis 30.06.2012 Integration der Beschäftigten in das Rathaus Tempelhof/ Erweiterungsbau  Briesingstr. Entscheidung zur Teilentmietung in Abhängigkeit des fortschreitenden Personalrückgangs zum späteren Zeitpunkt  Strelitzstr. Mittel- bis langfristige Entscheidung zur Aufgabe in Abhängigkeit des fortschreitenden Personalrückgangs  Manteuffelstr. SE FM erhält Arbeitsauftrag zur Prüfung einer möglichen Aufgabe des Standortes Mit Schreiben vom 14. Januar 2010 bestätigt der Liegenschaftsfonds, dass das EU-Vergabeverfahren wegen unwirtschaftlicher Angebote aufgehoben wurde. Die Veräußerung des Erweiterungsbaus wird seitens des BA nicht mehr verfolgt; diese entsprechenden Flächenpotentiale am Kernstandort „Tempelhofer Damm“ werden nunmehr mit bezirklichen Nutzungen mit dem Ziel der Aufgabe des Postgebäudes beplant. Das Projekt gliedert sich in drei Phasen: Lfd Nr. 5 Infrastrukturkostensteuerung Beshlüsse/Entscheidungen vom 7.7.09 (Klausur): Konzeptentwicklung zur Beauftragung Dritter Nutzung Welserstraße durch KJGD: Beginn der Baumaßnahmen erst nach Auszug von Scharmützelsee-GS und Finow-GS ab September möglich. 5 Zuständig Bis wann SE FM/ erledigt Abt. GesSoz Bearbeitungsstand 03/2011 Phase 1 Erarbeitung alternativer Geschäftsmodelle Bewertung der Wirtschaftlichkeit dieser Alternativen, u.a. unter steuerrechtlichen, haushaltstechnischen sowie KLR- Auswirkungen Vorschlag des zweckmäßigsten Geschäftsmodells Phase 2 Erarbeitung eines Pachtvertragsentwurfs; Freigabe durch das BA Phase 3 Durchführung eines Wettbewerbs; Einwilligung des BA zu Vertragsabschluss Die Phase 1 ist abgeschlossen. Unter dem Aspekt der steuerrechtlichen, haushaltstechnischen sowie KLR-mäßigen Auswirkungen wurden verschiedene Varianten untersucht. Es ist beabsichtigt, dem Bezirksamt das Zwischenergebnis mit einem Vorschlag für das zweckmäßigste Geschäftsmodell spätestens im April 2011 zu präsentieren. Vor Eintritt in die nächsten Phasen bedarf es einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen durch das Bezirksamt. Mittelfreigabe erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.02.2010. Die Abgabe an die SE FM ist erfolgt. In den Winterferien 2010 sind der Hort der Scharmützelsee-Schule und die Klassen der FinowSchule aus dem Gebäude Welserstraße ausgezogen. Die Infrastrukturkosten werden damit auf den Sammelinfrastrukturkostenträger für Bürodienstgebäude verlagert. Die Abstimmung zur BA-Vorlage zur Abgabe von Grundstücken und Grundstücksaufteilungen steht kurz vor dem Abschluss, so dass zu Beginn des Jahres 2011 eine Übertragung von Freiflächen neben dem ehemaligen Kita-Gebäude an den LiFo zur Vermarktung erfolgen kann. Die Umbaumaßnahmen in der Welserstraße wurden unter Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens von 1,05 Mio € abgeschlossen. Der Umzug des Kinder- und Jugenddienstes aus der Erfurter Str. in die Welserstr. erfolgte am 24.10.2010. Lfd Nr. Infrastrukturkostensteuerung Beshlüsse/Entscheidungen vom 7.7.09 (Klausur): Zuständig Bis wann 6 Schulpraktische Seminare und Schulaufsicht aus Bürodienstgebäuden herauslösen: Alternativstandort in unausgelasteten Schulen suchen LUV Schule erledigt 10 Aufgabe der Schulnutzung im Gebäude der Kita Fehlerstr. LUV Schule 11 Übertragung des Gebäudes Perelsplatz 5 an das Pestalozzi-Fröbel-Haus/ Fachvermögen Jugend LUV Schule Ende 2009; Erledigt Sofort 12 Prüfung der Rückgabe der von der Nahariya-GS LuV Schule erledigt angemieteten Räume an den Kita-Eigenbetrieb: Bedarfsabfrage und Folgewirkung IZBB-Mittel prüfen Sportanlagen auslasten: Auswirkung der LUV Jug /LUV erledigt Sanierungsvorhaben prüfen, Folgen abschätzen – Schule/StD Berücksichtigung im Rahmen des Planmengenverfahrens prüfen 14 15 Schulsportanlagen mit Freizeitsport stärker auslasten: LUV Jug/LUV offen Mengeneffekt Schule 16 Standort Sponholzstr.: Herauslösen der EFB LUV Jug, Anfang Alternativstandort in unausgelasteten Schulen nach Beratung September vorheriger Abschätzung der damit verbundenen möglichen durch SE FM 2009 Kostenvorteile suchen 6 Bearbeitungsstand 03/2011 Die Umbaumaßnahmen in der ehemaligen Kita in der Lutherstraße sind abgeschlossen. Die Kosten in Höhe von 350 T€ liegen unterhalb des Kostenrahmens von 450 T€. Der Umzug der Schulpraktischen Seminare aus dem BSG Erfurter Str. in die Lutherstr. erfolgte am 24.10.2010. Die Lutherstr. verbleibt im Fachvermögen von Schule. Das Gebäude der Kita Fehlerstraße wurde zum 01.12.2009 an den Kita-Eigenbetrieb abgegeben. Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 10.12.2009 die Übertragung des Grundstückes Perelsplatz 5 in das Fachvermögen der Abteilung Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement beschlossen. Die Abgabe des Grundstückes wurde verwaltungsmäßig (rückwirkend zum 01.01.2010) umgesetzt. Eine IZBB-Bindung besteht bis 2019. Raumbedarf ist durch die Verlagerung der Sprachklassen an die Nahariya-Schule sowie den Ausbau der gebundenen Züge gegeben. Die Auslastung von Sportanlagen wird im Sportprodukt dargestellt. Die Steuerung obliegt der Abteilung Jugend, Familie, Sport und Quartiersmanagement. Da schon in den vergangenen Jahren nie 100% der Sportanlagenkapazitäten zur Verfügung standen und die Belegung noch weiter verdichtet wurde, wird es nicht zu dem erwarteten drastischen Einbruch der Mengen kommen. Die Auslastung von Sportanlagen wird im Sportprodukt dargestellt. Die Steuerung obliegt der Abteilung Jugend, Familie, Sport und Quartiersmanagement (Bericht wird nachgereicht). Eine erneute Rücksprache hat ergeben, dass sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schulzeiten keine nennenswerten Kapazitäten, die dem Freizeitsport zur Verfügung gestellt werden könnten, vorhanden sind. Im Rahmen des Projektes „Überprüfung der Effizienz der aktuellen Flächennutzungen…“ (s. Pkt. 1) wird die SE FM dem LuV FamJugSport die planerische Untersuchung einer Verlagerung der EFB in ein geeignetes Bürodienstgebäude anbieten. Im Einzugsbereich der EFB können gegenwärtig keine Ersatzflächen auf einem anderen bezirklichen Standort angeboten werden. 2. Operative Maßnahmen Zu 2.1. Welches Fachvermögen nutzt den Kernprozessen des Bezirks nach dem Berliner Produktkatalog nicht?  Welche Nutzungen erzeugen im Rahmen der Budgetierung keine Refinanzierung (Prüfauftrag bis zum 16.3.2010)?  Welche Verlagerungsmöglichkeiten wurden ermittelt (Berichtsauftrag bis Ende März 2010)?  Welche Abgaben von Gebäuden werden derzeit geprüft bzw. stehen zur Beschlussfassung an? Antwort: Sachstand zu den im Zwischenbericht vom 16.6.2010 mitgeteilten Objekten: Kyffhäuser: Es war vorgesehen, dass die GSE gGmbH als Treuhänder des Landes Berlin das Gebäude unter Fortführung der inhaltlichen Arbeit übernimmt. Die Zustimmungen BA und BVV liegen vor. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat bisher die erforderliche Zustimmung zum Abschluss des Vertrages verwehrt. Derzeit wurde die Senatsverwaltung gebeten, ihre Haltujng unter nochmailger Darlegung des Sachverhaltes zu überprüfen. Es ist zu erwarten, dass diese Prüfung auch den März 2011 in Anspruch nehmnen wird. Der Ausgang des Prüfverfahrens ist ungewiß. Sternwarte, Planetarium: Im Zusammenhang mit der Sicherstellung des weiteren Betriebs des Planetariums und der Sternwarte durch den Verein Wilhelm-FoersterSternwarte e.V. wird durch die SenBWF ein Änderung der Rahmenbedingungen möglichst bereits ab dem 01.01.2012 angestrebt. Sie beabsichtigt dazu, eine externes Beratungsunternehmen mit der Konzeption zu beauftragen. Ein Fortfall der Belastungen durch die beiden Einrichtungen für das bezirkliche Budgetergebnis ab dem Haushaltsjahr 2012 erscheint realistisch. Alle Beteiligten haben zugestimmt, dass eine neue Regelung auch vor dem Ablauf der Vertragslaufzeiten erfolgen kann. Das LuV Schule teilt mit, dass keine entgeltfreie außerschulische Nutzung von Schulgebäuden besteht. Zu 2.2. Welche Möglichkeiten werden durch die Ergebnisse der AG „Kalkulatorische Kosten“ geschaffen und welche Verhandlungen führt das Bezirksamt dazu mit der Senatsverwaltung für Finanzen (teilweise Abgabe von Schulgebäuden, etc.)? Antwort: Die Ergebnisse der „AG Kalkulatorische Kosten“ fanden nach Mitteilung der Finanzverwaltung erstmalig bei der Berechnung der Fortschreibung der Globalsummen 2011 Anwendung. Das Verfahren zur Entlastung des Fachvermögens von kalkulatorischen Kosten bei Abgabe einer Liegenschaft auch schon vor Eintritt des Lasten-Nutzen-Wechsels gilt seit dem 1.6.2010. Voraussetzung für die Entlastung ist die Feststellung der Nachbestückungsfähigkeit durch den Liegenschaftsfond (LiFo). Im Nachgang zu diversen Gesprächen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg mit dem LiFo zur Abgabe von Schulgebäuden formulierte der LiFo am 20.08.2010 schriftlich Voraussetzungen für die Abgabe der Schulgebäude mit innenliegenden Sporthallen. Danach ist der LiFo nicht berechtigt, sportgenutzte Grundstücke in das Treuhandvermögen zu übertragen. Es sei nötig, einen Antrag auf Entlassung aus der Sportanlagenförderung (SPAN) zu stellen. Erst nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens könne dann die Sportnutzung der innenliegenden Sporthalle über eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Landes Berlin gesichert werden. -7- Für die Entwidmung und Nachbestückung muss mit einem mindestens zweijährigen Verfahren gerechnet werden. Der Bezirk hat sich daher im November 2010 an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt und den dringenden Handlungsbedarf zum Abbau von Infrastrukturkosten dargestellt. Die Finanzverwaltung verwies bei entscheidenden Fragestellungen auf die Verantwortung der Innenverwaltung sowie des LiFo. In dem daraufhin kurzfristig mit der Innenverwaltung geführten Gespräch wurde deutlich, dass einer Entwidmung von Sportanlagen keinesfalls zugestimmt werden würde und dieses Verfahren somit keine Lösung zur Entlastung des Bezirks von Infrastrukturkosten darstellt. Die Innenverwaltung hat sich anschließend mit Schreiben vom 26.01.2011 an den Liegenschaftsfond und die BIM gewandt und diese um Abstimmung einer angemessenen Verfahrensweise gebeten. Es wird seitens SenInn Folgendes vorgeschlagen: „Das Eigentum an den für den öffentlichen Sport benötigten Räumlichkeiten lässt sich durch Begründung von Teileigentum (Sondereigentum) gem. § 1 Abs. 1 iVm § 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sichern, entsprechend auch das Teileigentum an den nicht zur Sportanlage gehörenden Teilen.“ Das Ziel einer Abgabe ungenutzten Fachvermögens wird durch den Bezik unverändert weiterverfolgt. Die Anlage 2 (Mögliche Auswirkungen bei Anwendung des Arbeitspapiers der AG „Kalkulatorische Kosten“) wurde mit den Daten aus 2010 fortgeschrieben. Konkrete Erkenntnisse über eine mögliche Abgabe an den LiFo oder die SILB liegen allerdings aus eingangs genannten Gründen nicht vor. Hinweise zu Anlage 2: Vorbehaltlich der Stellungnahme des LiFo ist der Zeitpunkt der Realisierung der Medientrennungen bzw. der Einrichtung neuer Heizungsanlagen unabhängig von einer Übertragung der Schulgebäude in das Treuhandvermögen (Werner-StephanOberschule und der Elisabeth-Rotten- Schule). Wichtig ist die verbindliche Zusage des Bezirks zur Finanzierung bzw. Realisierung einer Veräußerung. Üblicherweise benötigt der LiFo vor einem Lastenwechsel einen Vorlauf von 6-9 Monaten. Hiernach wäre eine Lastenwechsel spätestens zum 31.12.2011 möglich. Bei z.B. einem angenommenen Lastenwechsel zum 1.1.2012 und Vereinbarung der befristeten Rückmietung, werden ab 1.1.2012 keine buw-Kosten mehr gebucht. Es fallen jedoch bw-Kosten für die Rückmietung an. Aussagen zu konkreten Zahlbeträgen für die Rückmietung liegen noch nicht vor. Die Buchungsdaten aus 2012 sind Basis für die Budgetierung 2014. Aufgrund des Papiers der AG Kalkulatorische Kosten erfolgt allerdings bereits 2013 eine Verrechnung der buw-Kosten für 2012 mit der Basiskorrektur (Rückindizierung und Rückrechnung). Die Berechnung möglicher Einsparungen erfolgte im Vergleich zu den 2009er Daten, da diese Basis für die Beschlusslage waren. Das Sparpotential wurde anhand aktueller Daten aus 2010 ermittelt, d.h. wenn bei der Herrmann-KöhlOberschule im Jahr 2009 insgesamt 171.339 € bw-Kosten anfielen und 2010 nach Leerzug noch 44.458 € angefallen sind, so wird für 2011 bis 2015 davon ausgegangen, dass der entsprechende Differenzbetrag eingespart werden kann. Zu 2.3. Mit welchen Planmengeneffekten (bisher – 2,4 Mio. EUR) und zu hohen Infrastrukturkosten (bisher: -1,8 Mio. EUR) rechnet das Bezirksamt nun nach der Beschlussfassung des Schulentwicklungsplans? Inwieweit werden die bisherigen Zielsetzungen überarbeitet?  Bitte um Auflistung aller Schulstandorte, die abgegeben werden sollen mit Infrastrukturkosten aus 2009, voraussichtlichen Abgabetermin, voraussichtliche Leerstandskosten bis zur endgültigen Abgabe, Nennung des neuen Gebäudes für -8- die bisherige Nutzung, Grobkosten zur Herrichtung der neuen Flächen und Verhandlungsstand mit der Senatsverwaltung für Finanzen. Eine solche Darstellung ist fortzuschreiben und später anzupassen. Antwort: Entsprechend der 2.Fortschreibung der Globalsummenzuweisung 2011 wird das Budgetierungsergebnis durch den Planmengeneffekt im LuV Schule um - 2.485 T€ gemindert. Die Infrastrukturkostenanalyse weist eine Abweichung zum Median i.H.v. -845 T€ auf. Der Schulentwicklungsplan (SEP 2010) wurde durch das Bezirksamt im März 2010 beschlossen. Eine Überarbeitung der Zielsetzungen ist nicht erforderlich. Die Entwicklung der Schülerzahlen sowie das Wahlverhalten zwischen Gymnasien und den Haupt-, Real- und Gesamtschulen (zukünftige Integrierte Sekundarschulen) wird beobachtet. Die budgetunwirksamen Infrastrukturkosten sind infolge der Absenkung des Zinssatzes für Gebäude gesunken und werden 2011 aus gleichem Grund nochmals sinken. Bei der Betrachtung der bezirklichen Infrastrukturkostenentwicklung ist daher auch zu beachten, dass nicht unerhebliche Kostenreduzierungen im Jahresvergleich auf diese nicht durch den Bezirk steuerbare Tatsache zurückzuführen sind. Die Auswirkungen werden hier exemplarisch aufgezeigt: Gebäude Teske-Oberschule 2009 2010 2011 Zinssatz 4,523% 2,760% 1,715% Kalk. Gebäudezinsen 393.436 € 240.410 € 149.180 € Alle bisher identifizierten Schulstandorte, die per BA-Beschluss abgegeben werden sollen, sind auf der nächsten Seite aufgelistet. Die mit der Aufgabe der Schulstandorte verbundene Problematik wurde unter Pkt. 2.2. beschrieben. Zu den einzelnen Schulstandorten: Die Abgabe des leergezogenen Gebäudes der ehemaligen Herrmann-KöhlSchule an den Liegenschaftsfond ist wegen der innenliegenden Sporthalle derzeit nicht möglich. Es gibt gegenwärtig eine verbindliche Anfrage der BIM bezüglich einer befristeten Nachnutzung von Teilen der Schule als Ausweichquartier für ein Oberstufenzentrum. Eine definitive Rückmeldung liegt noch nicht vor. Da die Schule seit 2009 leer gezogen ist, entstehen Leerstandskosten i.H.v. 328 T€ (2010; ohne Kosten für die Sporthalle). Die Höhe der budgetwirksamen Kosten hat sich durch den Leerstand verringert (2010: 44 T€; 2009: 170 T€). Das Gebäude der Luise- und Wilhelm-Teske-Oberschule (ebenfalls mit innenliegender Sporthalle) wird voraussichtlich noch bis Mitte 2012 durch den Bezirk genutzt. Die SE FM prüft unverändert Alternativen zur schnellstmöglichen Kostenentlastung des Bezirkes (u.a. Verhandlungen mit BIM/ SILB). Das BA hatte am 9.3.10 die Zusammenlegung der Werner-Stephan-Oberschule und der Dag-Hammerskjöld-Oberschule beschlossen. Die Zustimmung der BVV erfolgte am 17.3.2010. Der Schulbetrieb soll am Standort der Werner-StephanOberschule noch bis Mitte 2013 fortgesetzt werden. Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit soll die Medientrennung und der Abriss der MUR in Abhängigleit von den schulorganisatorischen Anforderungen 2012 oder 2013 erfolgen. Die BVV hatte am 16.06.10 auch die Aufgabe des Schulstandortes für die Elisabeth-Rotten-Schule zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Gebäude der Elisabeth-Rotten-Schule wird aufgrund der erforderlichen Nutzung durch die Steinwald-Schule vorerst weiter benötigt (voraussichtlich bis Mitte 2012). -9- Abzugebende Schulstandorte KLR 2009/ Budget 2011 voraus- Nennung des neuen sicht-licher Gebäudes für die Abgabe- bisherige Nutzung, termin Grobkosten zur Herrichtung der neuen Flächen Verhandlungsstand Voraussetzung für Übertragung u.a.: Liegenschaftsbezeichnung Gesamtkosten in T€ (ohne Sportanl.) 901022 AltTempelhof 53/57/ 07H04 WernerStephan-OS 556 174 382 RückDag-Hammarskjöld mietung bis 31.07.2013 Keine Kosten zur Herrichtung, aber Ertüchtigung im Rahmen Aufbau Sekundarschulen: Ganztagsgebäude, Mittagessen und Cafeteria, eventuell Arbeitslehreräume herrichten LiFo-Voraussetzungen: - Übertragung Schule durch Bildung neues Flurstück und Verbleib der Sporthalle beim Bezirk - Medientrennung zu Lasten des Bezirkes (Mittel sind eingeplant) - planungsrechtlicher Klärungsbedarf 901023 Kurfürstenstr.53/ 07V01 HerrmannKöhl-OS 571 170 402 steht leer Keine Kosten zur Herrichtung, Schüler schon in 2009 verlagert, keine Umbaumaßnahmen - SenInn: Entlassung aus SPAN und Entwidmung der innenliegenden Sporthalle (EG) nicht möglich - derzeit Gespräche mit BIM über befristete Nachnutzung von Teilen durch ein OSZ 901036 Machonstr.54/ 07S02 ElisabethRotten-Schule 345 150 195 RückSprachenklassen an mietung bis Naharija, bis Sommer 31.07.2012 2012 Leerzug Richtung Bürgel oder Annedore-Leber 901062 Tempelhofer Weg 62/ 07R02 Luiseund-WilhelmTeske-OS 668 197 471 RückWaldenburg, Peter- Keine Kosten zur Herrichtung, aber im Rahmen mietung bis Paul-Rubens, Prignitz der geplanten Gemeinschaftsschule und auch 31.07.2012 im Rahmen Modell Sekundarschule müssen neue Flächen gestaltet Gemeinschaftsschule werden. Eventuell benötigt das Waldenburggebäude einen Aufzug. Raumkonzepte liegen noch nicht vor, müssen noch entwickelt werden. 2.140 691 1.449 Summe budgetbudgetwirksam unwirksam in T€ in T€ -10- Theodor-Haubach und DagHammarskjöld Keine Kosten zur Herrichtung. Steinwaldschüler LiFo-Voraussetzungen: ziehen nach Umbaumaßnahmen am - Übertragung Schule durch Bildung Steinwaldstandort wieder zurück. Kosten für neues Flurstück und Verbleib der Elisabeth- Rotten im Rahmen der Anforderungen Sporthalle und -freiflächen beim Bezirk für Kompetenzzentrum. Umbaumaßnahmen - Medientrennung zu Lasten des richten sich nach Gegebenheiten des Bezirkes (Mittel sind eingeplant) Standortes, Raumkonzepte in Feinplanung - planungsrechtlicher Klärungsbedarf müssen noch entwickelt werden. Es ist auch noch nicht entschieden, ob Bürgel (Mur Schillerstr.) oder Annedore-Leber (Schulgebäude oder Kita Lutherstr) miteinbezogen wird. - SenInn: Entlassung aus SPAN und Entwidmung der innenliegenden Sporthalle nicht möglich - derzeit u.a. Verhandlung mit SILB über Abgabe und Rückmietung Voraussichtliche Leerstandskosten 2010 in T€ 2011 in T€ 0 328 2012 in T€ 0 328 2013 2014 in T€ in T€ 0 noch keine Aussage möglich 328 328 328 0 0 noch keine Aussage möglich 0 0 noch keine Aussage möglich Zu 2.4. Welche MUR können wann abgegeben werden (Bericht bis 23.02.2010)? Antwort: Die nachfolgende Übersicht zeigt alle MURs. Wie zuletzt berichtet, können von den 21 Gebäuden nur fünf aufgegeben werden. Neue Erkenntnisse gegenüber dem letzten Zwischenbericht liegen nicht vor: Der MUR auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-GS steht weiterhin zur Prüfung. Eine Übernahme durch den freien Träger für die Hortbetreuung ist kurzfristig nicht absehbar. Der MUR auf dem Gelände der Rudolf-Hildebrandt-Schule wird durch die Volkshochschule genutzt und ist im August 2010 ins Fachvermögen der Volkshochschule abgegeben worden. -11- Baujahr Anzahl der Räum e Übersicht MUR IKT LIEGNAME LSTRASSE 901001 07G19, Paul-Simmel-GS 901003 07G21, Auf dem Tempelhofer Feld 901007 07G25, Ludwig-Heck-GS 901009 07G27, Rudolf-HildebrandGS Felixstraße 26 Schulenburgring 711 Königstraße 32 Friedenstraße 23/25 901010 07G28, Kiepert-GS 901010 07G28, Kiepert-GS 901030 07G29, Fil. d. Käthe-KollwitzGS, Mellener Str. 1971 Prechtlstr. 21 + 23 1990 Prechtlstr. 21 + 23 Rehagener Str. 42- 1970/ 44 76 1971 Halker Zeile 137149 Am Hellespont 4/6 1990 1990 Rackebüller Weg 70 901012 07G30, Annedore-Leber-GS (Turm) 901014 07G31, Carl-Sonnenschein901015 07G32, Bruno-H-Bürgel-GS Fläche BGF MUR Flächenateilige Gesamtkosten in T€ 2008 2009 82 68 68 64 In Anspruch gen. Förderprogram m 1990 1992 6 6 678,5 678,5 1971 1968 12 4 1.150,3 427,4 100 34 101 33 IZBB 6 6 12 734,2 678,5 1.024,9 58 52 70 56 51 69 IZBB IZBB keine 12 1.017,7 103 99 keine 8 8 739,3 754,0 100 100 86 115 Anmerkungen IZBB IZBB Möglicher Lastenwech sel/ Abriß nein nein Nachnutzung durch die Volkshochschule; Abgabe ins Fachvermögen der VHS ist 08/2010 erfolgt Nachnutzung durch den Hortbereich; Übernahme durch den freien Träger kurzfristig nicht absehbar nein ja nein nein ja nein IZBB keine ab 01.08.2010 schrittweise Nachnutzung durch die Theodor-Haubach-OS als Integrierte Sekundarschule Schulische Nutzung bis 2012/13; Prüfung der Nachnutzung durch die Musikschule oder durch die Elisabeth-Rotten-Schule, ggf. Abriss Insgesamt 16 Räume nein nein ja 901018 07G35, Nahariya-GS Nahariyastraße 13 1972 8 740,9 67 104 SSSP 901018 901020 901022 901024 Nahariyastraße 13 Körtingstraße 45 Alt-Tempelhof 53-57 Grimmstraße 9/11 1990 1990 1971 1991 8 6 4 8 744,7 678,5 369,1 739,8 67 97 30 87 105 65 30 79 SSSP IZBB keine keine Germaniastr. 4-6 Germaniastr. 4-6 Kaiserin-AugustaStraße 19-20 Grazer Platz 1-3 1971 4 380,7 29 29 UEP 1971 4 380,7 29 29 keine nein 1995 4 398,0 19 31 keine 1978 4 369,1 46 21 keine Noch keine Entscheidun Nochgkeine Steinmetzstr. 46-50 Berchtesgadener Str. 10-11 1976 1976 8 4 754,0 369,1 107 57 102 37 IZBB IZBB 07G35, Nahariya-GS 07G37, Ikarus-GS 07H04, Werner-Stephan-OS 07V02, Theodor-Haubach-OS 901027 07Y05, Luise-Henriette-OS 901027 07Y05, Luise-Henriette-OS 901028 07Y06, Askanische OS 901064 07G39, Peter-Paul-RubensSchule (ehem.G.-Barnim) 901048 07G13, Neumark-Schule 901049 07G14, Löcknitz-Schule Nach Schätzung durch die SE FM liegen die Abrißkosten eines MUR bei ca. 120 bis 140 TEuro. -12- Abgabe in das Treuhandvermögen des LiFo Keine Nutzung mehr durch Theodor-HaubachSchule; temporäre Nutzung durch die AnnedoreLeber-Schule bis max. 31.12.2010. Anschließend Abgabe des Gebäudes an die SE FM zwecks Abriß z. 1.1.11 Insgesamt 8 Räume, UEP nur für einen MUR Prüfung der Nachnutzung im Rahmen der Errichtung einer Gemeinschaftsschule nein nein ja ja nein Entscheidun g nein nein Zu 2.5. Zwischenstand des Verdichtungsprogramms für die Rathäuser Tempelhof und Schöneberg? Wie hoch werden die Bau- und Umzugskosten geschätzt, die für die Aufgabe der Standorte Strelitzstraße und Rathaus Friedenau notwendig sind und welche Budgets stehen hierfür zur Verfügung (Hochbautitel, UEP, Rücklage 2009?)? Der bis zum 30.07.2010 zu erstellende Bericht soll nach der Beratung im BA bitte den Mitgliedern des CoRp-Ausschusses zur Verfügung gestellt werden. Antwort: Der Abschlussbericht des Projektes „Flächenmanagement/ Einpassplanung durch Externe“ vom 18.2.2011 liegt vor. Einzelheiten können unter Punkt 1.7 lfd. Nr. 1 bis 3 entnommen werden. 3. Die Anlagen 1 und 2 sind zu aktualisieren, fortzuschreiben und um folgende Sachverhalte zu ergänzen:  Infrastrukturkosten (bw, buw und gesamt) 2009  Mögliche Leerstandskosten bis zur endgültigen Abgabe  Statt Hinweise den aktuellen Verhandlungs- und Sachstand aufnehmen  Kosten des Umzuges und der Herrichtung grob, ggf. in Bandbreiten benennen  Welche Budgets sollen hierfür in Anspruch genommen werden? Antwort: Die Infrastrukturkosten 2009 (bw, buw und gesamt) wurden bereits aufgeliefert. Die ehemaligen Anlagen 1 (Beschlossene Einsparungen) und 2 (Erste überschlägige Betrachtung weiterer Einsparungen) zum BA-Beschluss vom 26.1.2010 wurden zu der nachfolgenden Anlage 1 zusammengeführt. Nähere Angaben zu den abzugebenden Schulstandorten sind zudem unter Punkt 2.3. aufbereitet. Ekkehard Band Bezirksbürgermeister -13- Anlage 1 Übersicht über beschlossene Einsparungen bzw. überschlägige Betrachtung weiterer Einsparungen Lfd . Nr. IKT Objekt Vermögensträger Kosten 2008 Kosten vorauss. 2009 Abgabe (brutto) (brutto) in T€ in T€ 1 901068 Schwielowsee-GS Monumentenstr. 2 916001 Bezirksgärtnerei Diedersdorfer Weg 3 950020 Bürodienstgebäude Erfurter Str. 4 901023 Hermann-Köhl-OS Kurfürstenstr Beschlossene Einsparungen 1 950007 Bürodienstgebäude Strelitzstr. bw buw SchulBildKult 730 588 2009 79 4 BürgerOrdNa tUm Bauwesen 452 135 2009 0 0 943 1.043 2009 163 0 SchulBildKult 826 619 2010 48 308 2.950 458 2.386 561 (2011) 185 203 Bauwesen 2 904054 Kindertagesstätte Sponholzstr. 3 901036 Elisabeth-RottenSchule Machonstr. FamJugSpor t SchulBildKult 168 602 (2009) 126 376 631 394 (2011) 241 162 4 908008 Tempelhofer Forum Gottlieb-Dunkel-Str. 5 903007 Haus am Kleistpark Grunewaldstr. FamJugSpor t SchulBildKult 147 150 (2010) 24 91 112 149 (2011) 146 25 6 903901 Zeiss-Planetarium Munsterdamm 7 903902 W.-FörsterSternwarte 8 901043 Munsterdamm Ehem. Schule SchulBildKult 171 185 2014 24 120 SchulBildKult 79 108 2014 23 61 SchulBildKult 317 294 2011 -1 205 1.334 1.490 2012 456 656 610 634 -2010 218 309 10 901022 Werner-Stephan-OS Alt-Tempelhof Bauwesen SchulBildKult überschl. Betrachtung weiterer Einspar. Summe gesamt 83 beschlossen; Lastenwechsel ist erfolgt (Sporthalle bleibt) 0 beschlossen und erledigt 163 beschlossen; Lastenwechsel ist erfolgt 356 Leerstand; bisherige Nutzer 2009 schon nach Theodor-Haubauch und DagHammarskjöld; wegen der innenliegenden Sporthalle keine kurzfristige Lösung zur Abgabe an den LiFo absehbar (s. Pkt. 2.2.); es gibt verbindliche Anfrage der BIM zur befristeten Nachnutzung durch ein OSZ 602 388 Abschlussbericht der gutachterlichen Untersuchung durch Bauakademie vom 18.2.2011; mittel- bis langfristige Entscheidung zur Aufgabe in Abhängigkeit des fortschreitenden Personalrückgangs 502 Im Einzugsbereich der EFB können gegenwärtig keine Ersatzflächen auf einem anderen bezirklichen Standort angeboten werden. 403 wird vorerst weiter benötigt, da Nutzung durch Steinwald-Schule (dort Umbaumaßnahmen); Abgabemöglichkeit an LiFo bei befristeter Rückmietung wegen der Sportanlagen derzeit nicht einschätzbar (s. Pkt. 2.2); Mittel für Medientrennung eingeplant 115 Refinanzierung erfolgt über "Tagesbetreuung"; Prüfung durch Jug abgeschlossen 171 BA-Vorlage zur I-Planung 2011 - 2015 zum Umbau und Sanierung; Bezirk prüft Einwerbung von Drittmitteln; Prüfung der Abgabe an GSE gGmbH bei Rückmietung 144 durch SenBWF wird eine Änderung der Rahmenbedingungen möglichst bereits ab 1.1.2012 angestrebt; Fortfall der Belastungen für Bezirk Tempelhof84 Schöneberg ab 2012 erscheint realistisch 4.027 4.568 204 Verhandlungen mit der GSE gGmbH sind abgeschlossen; Zustimmungen BA und BVV liegen vor; Zustimmung durch SenFin verwehrt; SenFin wurde gebeten, Haltung unter nochmaliger Sachverhaltsdarlegung zu überprüfen 1.112 Abschlussbericht der gutachterlichen Untersuchung durch Bauakademie vom 18.2.2011: Abgabe an LiFo und Rückmietung ab 1.1.2012 (Leerzug möglichst Ende 2013) 527 Rückmietung bis 31.07.2013; bisherige Nutzer schrittweise in DagHammarskjöld im Rahmen Aufbau Sekundarschule; Mittel für Medientrennung eingeplant 3.650 6.977 6.953 4.252 Kyffhäuserstr. 9 950012 Rathaus Friedenau Niedstr. Aktueller Verhandlungs- und Sachstand Kosten 2010 (brutto) in T€ -14- Anlage 2 zu Nr. 2.2.: Mögliche Auswirkungen bei Anwendung Arbeitspapiers "AG Kalkulatorische Kosten" (s.a. dortige Erläuterungen) Abgabe an Liegenschaftsfond/ SILB Welcher Betrag wird ggü. 2009 für das Budg.-Jahr eingespart? Meldung an Annahme frühest Rückmietung/ Kosten- gesamt gesamt 2011 2012 2013 2014 2015 LiFo: möglicher Bescheid Leerzug ab art 2009 2010 LiFo bzw. Lastenwechsel (Basis KLR 2009) Nach Beauftragung LiFo (angenomme- beträgt Dauer bis ner Zeitpunkt) Lastenwechsel ca. 9 Monate 901023 07V01 Herrmann-KöhlOS; Kurfürstenstr.53 (ohne innenliegende Sporthalle) 901022 07H04 Werner-StephanOS; Alt-Tempelhof 53/57 (ohne Sporthalle) offen; Alternativen werden gegenwärtig geprüft Apr 11 leer bw 171.339 44.458 126.881 126.881 126.881 126.881 126.881 gesamt: 1.1.2012; Mittel für 31.07.2013; buw Medientrennung sind Miete (Höhe bestätigt noch offen) bw 573.109 381.572 328.200 309.368 126.881 126.881 126.881 381.572 126.881 381.572 126.881 381.572 175.592 217.839 gesamt: buw 557.165 470.938 527.207 330.008 bw 197.595 187.044 gesamt: buw 668.533 653.034 517.053 0 0 653.034 0 653.034 bw 383.374 163.351 383.374 gesamt: 1.036.408 1.1.2012; Mittel für 31.07.2012; buw 194.854 Medientrennung sind Miete (Höhe 151.024 bestätigt noch offen) bw 163.351 141.522 1.036.408 950020 Erfurter Str. 7-8; Dienstgebäude Gesundheitshaus zum 1.1.2010 erfolgt 30.10.2010 ist erfolgt (Basis KLR 2013) 283.742 31.07.2012 901068 07G04 SchwielowseeGS; Monumentenstr.13 A (ohne Sporthalle) (Basis KLR 2012) 401.769 offen; Alternativen werden gegenwärtig geprüft Apr 11 (Basis KLR 2011) buw 901062 07R02 Luise-u.WilhelmTeske-OS; Tempelhofer Weg 62 (ohne innenliegende Sporthalle) 901036 07S02 Elisabeth-RottenSchule; Machonstr.54 (ohne Sportanl.) (Basis KLR 2010) zum 1.1.2010 verkauft -15- 90.766 0 0 381.572 381.572 472.339 77.935 187.044 0 653.034 77.935 653.034 187.044 653.034 383.374 383.374 383.374 383.374 1.036.408 1.036.408 194.854 221.968 1.036.408 1.036.408 194.854 194.854 92.487 221.968 gesamt: buw 345.878 288.376 363.490 0 0 288.376 0 288.376 194.854 288.376 287.341 288.376 416.822 288.376 bw 197.136 0 197.136 197.136 197.136 197.136 197.136 gesamt: 485.513 0 Gesamtsumme: 3.666.605 1.899.301 485.513 1.648.802 485.513 1.648.802 485.513 2.225.229 leer 485.513 485.513 2.395.650 2.725.007