Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
17.10.15, 20:16
Aktualisiert
28.01.18, 00:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion B'90/Grüne
Beratungsfolge:
Datum
15.07.2009
21.09.2009
15.10.2009
28.10.2009
15.12.2009
20.01.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0869/XVIII
Bezirksamt
1131/XVIII
Pflegestützpunkt in Tempelhof-Schöneberg einrichten!
Ein Pflegestützpunktvertrag gemäß § 92c Abs. 1 SGB XI
1.
zwischen den Trägern (Krankenkassen) und
dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und –
als geschäftsführender Träger - die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
sowie dem Träger der Koordinierungsstelle Rund ums Alter Sozialverband VdK BerlinBrandenburg als Beteiligter
für den Pflegestützpunkt am Standort Reinhardtstr. 7, 12103 Berlin
und
2.
zwischen den Trägern (Krankenkassen) und
dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
und dem Träger der Koordinierungsstelle Rund ums Alter Sozialverband VdK BerlinBrandenburg als Beteiligter
für den Pflegestützpunkt am Standort Pallasstr. 25, 10781 Berlin
Geschäftsführender Träger: AOK Berlin – die Gesundheitskasse
Ist jeweils mit Wirkung vom 1.9.2009 unterschrieben worden.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
In diesen Verträgen tragen die Bezirke einerseits zwar keine finanzielle und
Gewährleistungsverantwortung (keine „Verschiebebahnhöfe“), andererseits haben sie
umfangreichen Kooperations- und Vernetzungswünsche zusätzlich zu leisten. Verantwortung
tragen und Entscheidungen treffen letztlich die geschäftsführenden Träger Krankenkassen
und Land Berlin. So waren die z.B. die Bezirke bei der Frage, wo die Pflegestützpunkte sein
sollen, außen vor. Dies haben Senat und Kassen entschieden und den Bezirken mitgeteilt.
Im Pflegestützpunktvertrag sind u.a. die Aufgaben der Pflegestützpunkte, ihre Finanzierung
und Konzeption, die Bereitstellung und Qualifikation der Mitarbeiter/innen, Mindeststandards
(u.a. bzgl. der Öffnungszeiten) sowie Kooperation mit den im Land zugelassenen und tätigen
Pflegeeinrichtungen, Einbindung von Mitgliedern von Selbsthilfegruppen sowie
ehrenamtlichen und sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und
Organisationen geregelt.
Gemäß § 3 Aufgaben, Absatz (5) arbeiten die einzelnen Pflegestützpunkte eng aufeinander
abgestimmt zusammen, was sich auch durch eine gemeinsame Wahrnehmung der
Sprechzeiten ausdrückt. Sie arbeiten darüber hinaus u.a. mit den Beratungsstellen der
vertragsschließenden Pflege- und Krankenkassen und den Sozial-, Jugend- und
Gesundheitsämtern zusammen. Als schwierig erweist sich jetzt schon die geringe
Personalausstattung, die für eine Wahrnehmung der gemeinsamen Öffnungszeiten der
beiden PSP im Bezirk, notwendige Hausbesuche als auch für die Weiterführung der
bisherigen täglichen Öffnungszeiten in der (ehemaligen) Koordinierungsstelle nicht ausreicht.
In dem Steuerungsgremium gemäß § 9 des Landesvertrages gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI,
dessen Vorsitzender ein Mitarbeiter der AOK Gesundheitskasse ist, ist die Bezirksstadträtin
Frau Dr. Klotz Mitglied. Bis 31.12.09 sollen 6 Kandidaten und 6 Vertreter für einen Fachbeirat
vorgeschlagen werden, so dass der Fachbeirat erst Anfang 2010 einberufen werden kann.
Für das Personal sind in dem Pflegestützpunkt Pallasstraße 2,5 und in der Reinhardtstraße
2,6 Vollzeitstellen vorhanden.
Den Pflegestützpunkten wurden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sowohl die relevanten
Ansprechpartner/innen benannt, außerdem wurden auch Gespräche über die konkreten
Formen der Kooperation geführt, diese Gespräche und Abstimmungen sind noch nicht
beendet. Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, diese Kooperation zum Nutzen der
Pflegbedürftigen und ihrer Angehörigen in den nächsten Monaten und Jahren zu
intensivieren und auszubauen. Dafür förderlich wäre, den Pflegestützpunkt in das Rathaus
Tempelhof zu verlegen, damit der Kontakt u.a. zum Sozialdienst, dem Fachbereich
Rehabilitation und Pflege und nicht zuletzt der Seniorenbetreuung auf kurzem Wege erfolgen
kann. Einem diesbezüglichen Antrag hat die BVV zunächst nicht zugestimmt, eine endgültige
Entscheidung bleibt aber vor der noch im Dezember erwarteten Entscheidung zur
Rathausgalerie abzuwarten.
Landesrahmenvertrag sowie Pflegestützpunktvertrag befinden sich zur Information in der
Anlage.
Berlin, den 15.12.2009
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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