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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
17.10.15, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 22:25

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Fraktion der SPD Beratungsfolge: Datum 28.10.2009 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Antrag Drucks. Nr: 1214/XVIII Fraktion der SPD Bezirkliche Interessen im Bebauungsplanverfahren Werdauer Weg wahren! Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Grundstückseigentümer für den Erhalt des Gewerbegebiets “Werdauer Weg” einzusetzen. Im Rahmen des derzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die die Flurstücke Werdauer Weg 4/6, 10/16, 20/30, 7/39 sowie einen Abschnitt der Bundesautobahn A 100 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg geführten Bebauungsplanverfahren hat der Bezirk folgende Planungsziele als Interessen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin einzubringen: • Sicherung des bestehenden Gewerbegebietes • Ausschluss von großflächigem Einzelhandel Der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist über die getroffenen Maßnahmen laufend zu berichten. Begründung: Da der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin durch Ansichziehung des Planungsrechts nicht in eigener Zuständigkeit handeln kann, ist eine Geltendmachung der bezirklichen Interessen gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geboten. Die nunmehr im Raume stehende Realisierung eines Möbelhauses mit mehr als 45.000qm Verkaufsfläche steht dem bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept entgegen. Eine Einzelhandelsfläche in dieser Größenordnung selbst bei einem geringen Anteil von zentrenrelevanten Produkten in einer Größenordnung von lediglich 10 oder 20 v. Hundert würde zu einer weiteren nachhaltigen Störung der bezirklichen und überbezirklichen Zentrenstruktur führen. Zudem würde durch die Ansiedlung eines Vorhabens in dieser Größenordnung das bestehende Gewerbegebiet, welches insbesondere durch kleine und mittelständische Betriebe geprägt ist, verdrängt. Vielmehr ist an dieser Stelle Planungsrecht zur Sicherung des hocherschlossenen Gewerbestandortes zu schaffen. Der Bestand von gewerblicher Infrastruktur an diesem Standort ist auch wegen der Innenstadtnähe zu erhalten. Eine planungsrechtliche Festsetzung eines Gewerbegebietes bietet für den Standort auch wegen der Nähe zum Stadtentwicklungsgebiet Schöneberg-Südkreuz erhebliche Entwicklungschancen. Berlin, den 20.10.2009 Frau Ahlhoff, Elke Fraktion der SPD Herr Dr. Müller-Follert, Martin Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: