Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
17.10.15, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 22:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Datum
28.10.2009
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1214/XVIII
Fraktion der SPD
Bezirkliche Interessen im Bebauungsplanverfahren Werdauer Weg wahren!
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, sich gegenüber der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Grundstückseigentümer für den Erhalt des
Gewerbegebiets “Werdauer Weg” einzusetzen.
Im Rahmen des derzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die die Flurstücke
Werdauer Weg 4/6, 10/16, 20/30, 7/39 sowie einen Abschnitt der Bundesautobahn A 100 im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg geführten Bebauungsplanverfahren hat der Bezirk
folgende Planungsziele als Interessen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin einzubringen:
• Sicherung des bestehenden Gewerbegebietes
• Ausschluss von großflächigem Einzelhandel
Der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist über die getroffenen
Maßnahmen laufend zu berichten.
Begründung:
Da der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin durch Ansichziehung des Planungsrechts nicht in
eigener Zuständigkeit handeln kann, ist eine Geltendmachung der bezirklichen Interessen gegenüber
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geboten.
Die nunmehr im Raume stehende Realisierung eines Möbelhauses mit mehr als 45.000qm
Verkaufsfläche steht dem bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept entgegen. Eine
Einzelhandelsfläche in dieser Größenordnung selbst bei einem geringen Anteil von zentrenrelevanten
Produkten in einer Größenordnung von lediglich 10 oder 20 v. Hundert würde zu einer weiteren
nachhaltigen Störung der bezirklichen und überbezirklichen Zentrenstruktur führen.
Zudem würde durch die Ansiedlung eines Vorhabens in dieser Größenordnung das bestehende
Gewerbegebiet, welches insbesondere durch kleine und mittelständische Betriebe geprägt ist,
verdrängt. Vielmehr ist an dieser Stelle Planungsrecht zur Sicherung des hocherschlossenen
Gewerbestandortes zu schaffen. Der Bestand von gewerblicher Infrastruktur an diesem Standort ist
auch wegen der Innenstadtnähe zu erhalten. Eine planungsrechtliche Festsetzung eines
Gewerbegebietes bietet für den Standort auch wegen der Nähe zum Stadtentwicklungsgebiet
Schöneberg-Südkreuz erhebliche Entwicklungschancen.
Berlin, den 20.10.2009
Frau Ahlhoff, Elke
Fraktion der SPD
Herr Dr. Müller-Follert, Martin
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: