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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
17.10.15, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 22:25

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Fraktion der SPD Beratungsfolge: Datum 28.10.2009 15.12.2009 20.01.2010 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksamt Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1214/XVIII Bezirksamt Bezirkliche Interessen im Bebauungsplanverfahren Werdauer Weg wahren! Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat am 30. Juni 2009 beschlossen, den Bebauungsplan 736 aufzustellen. Als Ziel wurde Folgendes formuliert: „Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, im Interesse der bezirklichen und überbezirklichen Zentrenstruktur und der Sicherung der flächendeckenden Nahversorgung, die Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Gewerbegebietes und gleichzeitig der Ausschluss von zentrenrelevantem großflächigen Einzelhandel.“ Nachdem die Senatsverwaltung das Bebauungsplanverfahren am 15. Juni 2009 an sich gezogen hatte, liegt die Verfahrenshoheit nicht mehr beim Bezirk. Dem Bezirksamt stehen keine Maßnahmen zur Verfügung, um die im o.g. Antrag genannten Ziele umzusetzen. Ergänzend ist darzulegen, dass die im BVV-Beschluss genannten Ziele von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verfolgt und umgesetzt werden. Dies ergibt sich zum einen aus den zitierten Zielen des Bebauungsplanverfahrens 7-36 sowie aus der Begründung für die Ansichziehung des Verfahrens (Schreiben II C 21-6151/7-3049 vom 3. Juni 2009 Seite 2, erster Absatz): „Der am 19.08.1964 festgesetzte Bebauungsplan XI-102 lässt für die o.g. Grundstücksflächen [Werdauer Weg 4/6, 10/16, 20/30, 7/39] großflächigen Einzelhandel zu und widerspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes sowie des Stadtentwicklungsplans Zentren 2020 und des im Entwurf vorliegenden bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Der Standort Werdauer Weg ist nicht Bestandteil eines zentralen Versorgungsbereichs, großflächiger Einzelhandel ist nach den übergeordneten Planungen hier nicht vorgesehen. Unbeachtet der Frage, ob einzelne Gleise planfestgestellt sind, ist die Aufstellung eines B-Plans erforderlich, der den übergeordneten Zielen angepasst ist. ...“ Berlin, den 15.12.2009 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Krömer, Bernd Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: