Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
17.10.15, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 22:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Datum
28.10.2009
15.12.2009
20.01.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1214/XVIII
Bezirksamt
Bezirkliche Interessen im Bebauungsplanverfahren Werdauer Weg wahren!
Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat am 30. Juni 2009 beschlossen, den Bebauungsplan 736 aufzustellen. Als Ziel wurde Folgendes formuliert: „Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, im
Interesse der bezirklichen und überbezirklichen Zentrenstruktur und der Sicherung der
flächendeckenden Nahversorgung, die Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen
Gewerbegebietes und gleichzeitig der Ausschluss von zentrenrelevantem großflächigen
Einzelhandel.“
Nachdem die Senatsverwaltung das Bebauungsplanverfahren am 15. Juni 2009 an sich gezogen
hatte, liegt die Verfahrenshoheit nicht mehr beim Bezirk. Dem Bezirksamt stehen keine Maßnahmen
zur Verfügung, um die im o.g. Antrag genannten Ziele umzusetzen.
Ergänzend ist darzulegen, dass die im BVV-Beschluss genannten Ziele von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verfolgt und umgesetzt werden. Dies
ergibt sich zum einen aus den zitierten Zielen des Bebauungsplanverfahrens 7-36 sowie aus der
Begründung für die Ansichziehung des Verfahrens (Schreiben II C 21-6151/7-3049 vom 3. Juni 2009
Seite 2, erster Absatz):
„Der am 19.08.1964 festgesetzte Bebauungsplan XI-102 lässt für die o.g. Grundstücksflächen
[Werdauer Weg 4/6, 10/16, 20/30, 7/39] großflächigen Einzelhandel zu und widerspricht somit den
Zielen des Flächennutzungsplanes sowie des Stadtentwicklungsplans Zentren 2020 und des im
Entwurf vorliegenden bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Der Standort Werdauer Weg
ist nicht Bestandteil eines zentralen Versorgungsbereichs, großflächiger Einzelhandel ist nach den
übergeordneten Planungen hier nicht vorgesehen. Unbeachtet der Frage, ob einzelne Gleise
planfestgestellt sind, ist die Aufstellung eines B-Plans erforderlich, der den übergeordneten Zielen
angepasst ist. ...“
Berlin, den 15.12.2009
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Krömer, Bernd
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen: