Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
17.10.15, 20:17
Aktualisiert
28.01.18, 00:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion B'90/Grüne
Beratungsfolge:
Datum
16.12.2009
19.01.2010
20.01.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1266/XVIII
Bezirksamt
Finanzierungsmöglichkeiten für die Gemeinschaftsschule darlegen
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Seit dem 1. Februar 2008 bis einschließlich zum Ende des Schuljahres 2012/2013 erhält
jedes Gemeinschaftsschulprojekt im Rahmen des Schulversuchs Pilotphase
Gemeinschaftsschule zur Durchführung des Schulversuchs jeweils ½ Vollzeitlehrerstelle (ein
Schulverbund erhält für die zweite und jede weitere Schule zusätzlich jeweils 0,25 VZE)
sowie Fortbildungsmittel in Höhe von jährlich zwischen 3.000 und 7.000 €.
Eine ggf. erhöhte Sachmittelausstattung für die Durchführung des Schulversuchs soll nach
Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom Schulträger
bereitgestellt werden.
Notwendige bauliche Veränderungen sollen grundsätzlich im Rahmen der Möglichkeiten
über den Schulträger erfolgen und können nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung aus dem Förderfonds unterstützt werden. Der
Förderfonds des Landes Berlin umfasst ein Volumen von 22 Mio. €. Mittel für räumliche und
bauliche Vorhaben aus dem Förderfonds werden auf Antrag und maßnahmebezogen durch
die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewilligt.
Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin haben die Peter-Paul-Rubens-Grundschule, die
Prignitz-Schule, die Waldenburg-Oberschule und die Luise-und-Wilhelm-Teske-Oberschule
ihr grundsätzliches gemeinsames Interesse an der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule
erklärt. Allerdings liegen hierzu bislang lediglich von der Peter-Paul-Rubens-Grundschule
und der Prignitz-Schule schriftliche Willensbekundungen vor.
Ein Antrag bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur
Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderfonds kann erst dann gestellt werden, wenn
alle Schulen dem Schulträger – nach Beteiligung und Zustimmung der zu beteiligenden
schulischen Gremien – schriftlich ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dem Schulversuch
bestätigt haben.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Über den Förderfonds hinaus gibt es nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung derzeit keine weiteren Bundes- bzw. Landesmittel auf die
speziell im Hinblick auf die Errichtung von Gemeinschaftsschulen zurückgegriffen werden
kann.
Inwieweit Mittel aus anderen Sonderprogrammen wie z.B. UEP für bauliche Maßnahmen an
Gemeinschaftsschulen herangezogen werden können, muss im Einzelfall und bezogen auf
die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden.
Berlin, den 19.01.2010
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Hapel, Dieter
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