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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
17.10.15, 20:17
Aktualisiert
28.01.18, 00:21

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Fraktion B'90/Grüne Beratungsfolge: Datum 16.12.2009 19.01.2010 20.01.2010 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksamt Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1266/XVIII Bezirksamt Finanzierungsmöglichkeiten für die Gemeinschaftsschule darlegen Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Seit dem 1. Februar 2008 bis einschließlich zum Ende des Schuljahres 2012/2013 erhält jedes Gemeinschaftsschulprojekt im Rahmen des Schulversuchs Pilotphase Gemeinschaftsschule zur Durchführung des Schulversuchs jeweils ½ Vollzeitlehrerstelle (ein Schulverbund erhält für die zweite und jede weitere Schule zusätzlich jeweils 0,25 VZE) sowie Fortbildungsmittel in Höhe von jährlich zwischen 3.000 und 7.000 €. Eine ggf. erhöhte Sachmittelausstattung für die Durchführung des Schulversuchs soll nach Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom Schulträger bereitgestellt werden. Notwendige bauliche Veränderungen sollen grundsätzlich im Rahmen der Möglichkeiten über den Schulträger erfolgen und können nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aus dem Förderfonds unterstützt werden. Der Förderfonds des Landes Berlin umfasst ein Volumen von 22 Mio. €. Mittel für räumliche und bauliche Vorhaben aus dem Förderfonds werden auf Antrag und maßnahmebezogen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewilligt. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin haben die Peter-Paul-Rubens-Grundschule, die Prignitz-Schule, die Waldenburg-Oberschule und die Luise-und-Wilhelm-Teske-Oberschule ihr grundsätzliches gemeinsames Interesse an der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erklärt. Allerdings liegen hierzu bislang lediglich von der Peter-Paul-Rubens-Grundschule und der Prignitz-Schule schriftliche Willensbekundungen vor. Ein Antrag bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderfonds kann erst dann gestellt werden, wenn alle Schulen dem Schulträger – nach Beteiligung und Zustimmung der zu beteiligenden schulischen Gremien – schriftlich ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dem Schulversuch bestätigt haben. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Über den Förderfonds hinaus gibt es nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung derzeit keine weiteren Bundes- bzw. Landesmittel auf die speziell im Hinblick auf die Errichtung von Gemeinschaftsschulen zurückgegriffen werden kann. Inwieweit Mittel aus anderen Sonderprogrammen wie z.B. UEP für bauliche Maßnahmen an Gemeinschaftsschulen herangezogen werden können, muss im Einzelfall und bezogen auf die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden. Berlin, den 19.01.2010 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Hapel, Dieter Seite: 2/2