Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
17.10.15, 20:18
Aktualisiert
28.01.18, 00:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Datum
17.06.2009
08.12.2009
16.12.2009
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1105/XVIII
Bezirksamt
Pech gehabt?! Gehe zurück auf Los…
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Der Antrag betrifft die rechtlichen Zugangsregelungen in die Sekundarstufe I, insbesondere
das geplante Losverfahren (nach den Regelungen des zu erwartenden neuen Schulgesetzes
für das Land Berlin) beim Übergang von der Grundschule in ein Gymnasium.
Vorangestellt muss bemerkt werden, dass sich die künftigen Regelungen für den Übergang
von der Grundschule zur Sekundarstufe I (Oberschule) nicht nur auf die Gymnasien sondern
auf alle Schularten der Sekundarstufe I beziehen, somit auch auf die Integrierten
Sekundarschulen einschließlich der bisherigen Gesamtschulen.
Den Personensorgeberechtigten ist grundsätzlich das grundgesetzlich verbriefte
Elternwahlrecht gegeben. Dies hat zweifellos immer Vorrang, auch wenn eine pädagogische
Beratung andere Hinweise enthält.
Das Hauptaugenmerk für die Schulorganisation im Bereich der Sekundarstufe I ist daher auf
den neu zu gestaltenden § 56 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) zu legen.
Die Regelungen im neuen § 56 SchulG und der darauf basierenden Rechtsverordnung
(Sekundarstufe I – Verordnung mit Regelungen zu den Aufnahmeentscheidungen) werden
immer dann (und nur dann) von großer Bedeutung sein, wenn die Einzelschule aufgrund
einer hohen Nachfrage gemeinsam mit dem Schulträger eine Kapazitätsbegrenzung
durchführen muss.
In diesem Zusammenhang war zunächst von der Schülerauswahl in einem Anteil von 50 %
über ein Losverfahren die Rede.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich auf verschiedenen Ebenen (z.B. Rat der
Bürgermeister, Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Forschung) in die Diskussionen zum neuen Schulgesetz und den Aufnahmeregelungen zur
Sekundarstufe I eingebracht.
Die endgültige Gesetzesfassung ist jedoch dem parlamentarischen Raum durch das
Abgeordnetenhaus von Berlin und bezüglich der Rechtsverordnung dem Senat von Berlin
gegeben.
Nach dem derzeit bekannten Stand sollen bei einer Übernachfrage 30 % der neu zu
belegenden Schulplätze an der Einzelschule durch Los vergeben werden.
Weitere 60 % der Schülerinnen und Schüler werden dann durch Aufnahmekriterien, die von
der Schule nach Beschluss durch die Schulkonferenz und im Einvernehmen mit dem
Schulträger erarbeitet werden, Aufnahme finden. Die Restgröße von 10 % soll ggf. für
Härtefälle verwendet werden.
Die Aufnahmekriterien können sich hierbei auch auf das jeweilige Schulprofil und einem
Leistungsniveau (z.B. Notensummen) beziehen.
Berlin, den 08.12.2009
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Hapel, Dieter
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