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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
17.10.15, 20:18
Aktualisiert
28.01.18, 00:13

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU Beratungsfolge: Datum 17.06.2009 08.12.2009 16.12.2009 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksamt Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1105/XVIII Bezirksamt Pech gehabt?! Gehe zurück auf Los… Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Der Antrag betrifft die rechtlichen Zugangsregelungen in die Sekundarstufe I, insbesondere das geplante Losverfahren (nach den Regelungen des zu erwartenden neuen Schulgesetzes für das Land Berlin) beim Übergang von der Grundschule in ein Gymnasium. Vorangestellt muss bemerkt werden, dass sich die künftigen Regelungen für den Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I (Oberschule) nicht nur auf die Gymnasien sondern auf alle Schularten der Sekundarstufe I beziehen, somit auch auf die Integrierten Sekundarschulen einschließlich der bisherigen Gesamtschulen. Den Personensorgeberechtigten ist grundsätzlich das grundgesetzlich verbriefte Elternwahlrecht gegeben. Dies hat zweifellos immer Vorrang, auch wenn eine pädagogische Beratung andere Hinweise enthält. Das Hauptaugenmerk für die Schulorganisation im Bereich der Sekundarstufe I ist daher auf den neu zu gestaltenden § 56 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) zu legen. Die Regelungen im neuen § 56 SchulG und der darauf basierenden Rechtsverordnung (Sekundarstufe I – Verordnung mit Regelungen zu den Aufnahmeentscheidungen) werden immer dann (und nur dann) von großer Bedeutung sein, wenn die Einzelschule aufgrund einer hohen Nachfrage gemeinsam mit dem Schulträger eine Kapazitätsbegrenzung durchführen muss. In diesem Zusammenhang war zunächst von der Schülerauswahl in einem Anteil von 50 % über ein Losverfahren die Rede. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich auf verschiedenen Ebenen (z.B. Rat der Bürgermeister, Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Forschung) in die Diskussionen zum neuen Schulgesetz und den Aufnahmeregelungen zur Sekundarstufe I eingebracht. Die endgültige Gesetzesfassung ist jedoch dem parlamentarischen Raum durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und bezüglich der Rechtsverordnung dem Senat von Berlin gegeben. Nach dem derzeit bekannten Stand sollen bei einer Übernachfrage 30 % der neu zu belegenden Schulplätze an der Einzelschule durch Los vergeben werden. Weitere 60 % der Schülerinnen und Schüler werden dann durch Aufnahmekriterien, die von der Schule nach Beschluss durch die Schulkonferenz und im Einvernehmen mit dem Schulträger erarbeitet werden, Aufnahme finden. Die Restgröße von 10 % soll ggf. für Härtefälle verwendet werden. Die Aufnahmekriterien können sich hierbei auch auf das jeweilige Schulprofil und einem Leistungsniveau (z.B. Notensummen) beziehen. Berlin, den 08.12.2009 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Hapel, Dieter Seite: 2/2