Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme 09.02.2010.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
17.10.15, 20:20
Aktualisiert
27.01.18, 22:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion B'90/Grüne
Beratungsfolge:
Datum
25.04.2007
25.06.2007
29.08.2007
09.02.2010
17.02.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0249/XVIII
Bezirksamt
Unterquerung der Dresdner Bahn im Verlauf des Mauerweges
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen
Stellen für eine Verlegung der Querung der (S-Bahn oder zukünftigen Führung der Dresdner
Bahn) für den Rad- und Fußverkehr vom derzeit geplanten Verlauf in der Verlängerung von
Ziethener Straße und Paulstraße in Blankenfelde nach Norden auf Höhe des früheren
Mauerstreifens einzusetzen.
-
Schlussbericht –
Das Planfeststellungsverfahren zum Wiederaufbau und zur Elektrifizierung der Dresdner
Bahn, Planfeststellungsabschnitt 3 (PFA 3, südlich der Landesgrenze zwischen Lichtenrade
und der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow) wurde bereits im April 2007 erörtert. Eine Querung
der Dresdener Bahn im Verlauf des Mauerweges ist bisher nicht vorgesehen, ebenso wenig
eine Querungsmöglichkeit für Rad- und Fußgängerverkehr im Zuge der Ziethener Straße
und Paulstraße in Mahlow, (die derzeit nur provisorisch besteht). Der Bezirk TempelhofSchöneberg ist als Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren nicht beteiligt
worden. Eine Klage dagegen blieb erfolglos.
Auch von Seiten des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) besteht
weiterhin die Forderung einer Querung der Dresdener Bahn im Verlauf des Mauerweges. Da
der Mauerweg jedoch auf Brandenburger Gebiet verläuft, besteht nur begrenzte
Einwirkungsmöglichkeit. Die Planungshoheit liegt grundsätzlich bei der Gemeinde
Blankenfelde-Mahlow (soweit dies nicht durch Fachplanungsrecht eingeschränkt wird). Der
Wunsch der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nach einer Querung wird grundsätzlich auch
vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg unterstützt.
Eine Finanzierungszusage steht allerdings aus.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Die bisherigen Bemühungen, sich bei den zuständigen Dienststellen für die Realisierung der
Querung einzusetzen, hat auch in das Gemeinsame Strukturkonzept Flughafenumfeld BBI
(Dialogforum zum Interessenausgleich) Eingang gefunden. Die Maßnahme ist in die Liste
der kommunalen Handlungserfordernisse der Arbeitsgruppe 1 (Strategiekonzept integrierte
Verkehrsentwicklung) aufgenommen worden. Eine hohe Bedeutung für das regionale
Radroutennetz wurde bestätigt.
Auch im Konzept „20 grüne Hauptwege für Berlin“ ist als Ideallinie der Mauerweg mit einer
Querung der Dresdener Bahn unmittelbar an der Landesgrenze (ohne Umweg) zwischen
Bezirk und Land Berlin abgestimmt.
Die übergeordnete und historische Bedeutung des Projektes Mauerweg wird von allen Seiten
anerkannt. Bereits mit Senatsbeschluss vom 11.10.2001 ist der politische Wille, den
Mauerweg im Rahmen der Planfeststellung zu schaffen, festgehalten worden.
Dementsprechend wird der Bezirk bei Fortführung des Planfeststellungsverfahrens Dresdner
Bahn, PFA 3, alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Bau einer Querungsmöglichkeit in die
Planung einzubringen. Unabhängig davon bemüht sich die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
um eine Finanzierung bzw. Finanzierungsbeteiligung des Landes Brandenburg, damit eine
Bestellung ausgelöst werden kann.
Berlin, den 09.02.2010
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Krömer, Bernd
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