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Mitteilung zur Kenntnisnahme 09.02.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme 09.02.2010.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
17.10.15, 20:20
Aktualisiert
27.01.18, 22:28

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Fraktion B'90/Grüne Beratungsfolge: Datum 25.04.2007 25.06.2007 29.08.2007 09.02.2010 17.02.2010 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksamt Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0249/XVIII Bezirksamt Unterquerung der Dresdner Bahn im Verlauf des Mauerweges Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für eine Verlegung der Querung der (S-Bahn oder zukünftigen Führung der Dresdner Bahn) für den Rad- und Fußverkehr vom derzeit geplanten Verlauf in der Verlängerung von Ziethener Straße und Paulstraße in Blankenfelde nach Norden auf Höhe des früheren Mauerstreifens einzusetzen. - Schlussbericht – Das Planfeststellungsverfahren zum Wiederaufbau und zur Elektrifizierung der Dresdner Bahn, Planfeststellungsabschnitt 3 (PFA 3, südlich der Landesgrenze zwischen Lichtenrade und der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow) wurde bereits im April 2007 erörtert. Eine Querung der Dresdener Bahn im Verlauf des Mauerweges ist bisher nicht vorgesehen, ebenso wenig eine Querungsmöglichkeit für Rad- und Fußgängerverkehr im Zuge der Ziethener Straße und Paulstraße in Mahlow, (die derzeit nur provisorisch besteht). Der Bezirk TempelhofSchöneberg ist als Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren nicht beteiligt worden. Eine Klage dagegen blieb erfolglos. Auch von Seiten des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) besteht weiterhin die Forderung einer Querung der Dresdener Bahn im Verlauf des Mauerweges. Da der Mauerweg jedoch auf Brandenburger Gebiet verläuft, besteht nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeit. Die Planungshoheit liegt grundsätzlich bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (soweit dies nicht durch Fachplanungsrecht eingeschränkt wird). Der Wunsch der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nach einer Querung wird grundsätzlich auch vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg unterstützt. Eine Finanzierungszusage steht allerdings aus. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Die bisherigen Bemühungen, sich bei den zuständigen Dienststellen für die Realisierung der Querung einzusetzen, hat auch in das Gemeinsame Strukturkonzept Flughafenumfeld BBI (Dialogforum zum Interessenausgleich) Eingang gefunden. Die Maßnahme ist in die Liste der kommunalen Handlungserfordernisse der Arbeitsgruppe 1 (Strategiekonzept integrierte Verkehrsentwicklung) aufgenommen worden. Eine hohe Bedeutung für das regionale Radroutennetz wurde bestätigt. Auch im Konzept „20 grüne Hauptwege für Berlin“ ist als Ideallinie der Mauerweg mit einer Querung der Dresdener Bahn unmittelbar an der Landesgrenze (ohne Umweg) zwischen Bezirk und Land Berlin abgestimmt. Die übergeordnete und historische Bedeutung des Projektes Mauerweg wird von allen Seiten anerkannt. Bereits mit Senatsbeschluss vom 11.10.2001 ist der politische Wille, den Mauerweg im Rahmen der Planfeststellung zu schaffen, festgehalten worden. Dementsprechend wird der Bezirk bei Fortführung des Planfeststellungsverfahrens Dresdner Bahn, PFA 3, alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Bau einer Querungsmöglichkeit in die Planung einzubringen. Unabhängig davon bemüht sich die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow um eine Finanzierung bzw. Finanzierungsbeteiligung des Landes Brandenburg, damit eine Bestellung ausgelöst werden kann. Berlin, den 09.02.2010 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Krömer, Bernd Seite: 2/2