Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
138 kB
Erstellt
17.10.15, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 22:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
28.10.2009 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
01.12.2009 Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt
16.12.2009 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
10.05.2011 Bezirksamt
18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1217/XVIII
Bezirksamt
Postämter in Bürgerbüros
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.12.2009 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt zunächst vergaberechlich zu prüfen, ob
Postdienstleistungen in Tempelhof-Schöneberg künftig auch durch die Bürgerämter
übernommen werden können.
Falls dies bejaht wird ist Folgendes zu prüfen:
1. Kann durch die Verbindung von Post und Bürgeramt mehr Service für die Bürger
entstehen oder besteht das Risiko, dass die bisherigen Warteschlangen in den
Bürgerbüros auch die Qualität der Postfilialen beeinträchtigen?
2. Welche Öffnungszeiten für die Bürgerämter würden sich bei einer Verbindung mit
Postfilialen anbieten und in welchem Umfang ist ggf. zusätzliches Personal für die
Bürgerämter notwendig?
3. In welchen Bürgerämtern des Bezirks ist die Verbindung mit einer oder mehreren
Postfilialen von den Räumlichkeiten her möglich, welche Umbauten wären an
welchem Standort dafür nötig?
4. Wie stellt sich für den Bezirk die finanzielle Seite einer Verbindung von Post und
Bürgerämtern dar. Welche Einnahmen sind zu erzielen, welche lfd. Kosten für
Personal etc. entstehen, welche einmaligen Ausgaben entstehen ggf. bei der
Einrichtung von Postfilialen?“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Grundsätzlich unterliegen alle öffentlich rechtlichen Aufträge dem Vergaberecht.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Für die Art der Vergabe eines Auftrages ist der Auftragswert entscheidend. Liegt dieser über
den EU-Schwellenwerten, kommt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
und die Vergabeverordnung ( VgV) zum tragen. Werden die EU-Schwellenwerte nicht
erreicht, sind lediglich die haushaltsrechtlichen Vorschriften, sowie ggf. die
Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL/A) zu beachten.
Der § 7 der Landeshaushaltsordnung (LHO) verpflichtet grundsätzlich zu sparsamem und
wirtschaftlichem Handeln und somit zu einer grundsätzlichen Prüfung von staatlichem
Handeln. Sollte nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erwägt werden, Aufgaben durch
private Anbieter erbringen zu lassen, ist ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren
durchzuführen.
Für eine vergaberechtliche Prüfung der Frage, ob zukünftig Postdienstleistungen in den
Bürgerämtern angeboten werden können, sind zunächst einige Sachverhalte zu klären:
Um welche privaten Postdienstleistungen handelt es sich?
Soll lediglich eine bestimmte Fläche für private Postdienstleister zur Verfügung
gestellt werden?
Sollen private Postdienstleistungen durch die Mitarbeiter der Bürgerämter
erbracht werden?
Zu welchen Zeiten sollen die privaten Postdienstleistungen erbracht werden?
Die oberste Priorität in den Bürgerämtern hat neben einem ausgeprägten
Dienstleistungsgedanken und einem bürgernahen und bürgerfreundlichen Service
selbstverständlich die Erfüllung der gesetzlich vorgeschrieben Pflichtaufgaben. Um dies zu
verbessern unterliegen die Bürgerämter einem ständigen Veränderungsprozess, wie z.B.
momentan der Einführung eines kundenorientierten Terminmanagements.
Ergänzt werden diese Veränderungsprozesse durch einen stetigen Aufgabenzuwachs, wie
z.B. Ausgabe und Verlängerung der Berlinpässe oder die Einführung des neuen
elektronischen Personalausweises. Nur selten zieht dies auch eine Erhöhung der
Personalressourcen nach sich.
Auch die immer häufigere Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen,
Volks-, Bürgerbegehren, Volks- und Bürgerentscheiden stellt eine zusätzliche Belastung für
die Bürgerämter dar.
Zukünftig könnte dies sogar zu einer temporären Schließung eines Standortes führen.
Die Bürgerämter des Bezirks Tempelhof-Schöneberg sind z. Zt. sowohl räumlich und
organisatorisch, als auch personell sehr dicht an der Kapazitätsgrenze. Die Übernahme von
zusätzlichen freiwilligen Dienstleistungen erscheint schon aus diesen Gründen nicht
realisierbar.
Berlin, den 10.05.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
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