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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
138 kB
Erstellt
17.10.15, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 22:15

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 28.10.2009 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 01.12.2009 Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt 16.12.2009 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 10.05.2011 Bezirksamt 18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1217/XVIII Bezirksamt Postämter in Bürgerbüros Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.12.2009 folgenden Beschluss: „Die BVV ersucht das Bezirksamt zunächst vergaberechlich zu prüfen, ob Postdienstleistungen in Tempelhof-Schöneberg künftig auch durch die Bürgerämter übernommen werden können. Falls dies bejaht wird ist Folgendes zu prüfen: 1. Kann durch die Verbindung von Post und Bürgeramt mehr Service für die Bürger entstehen oder besteht das Risiko, dass die bisherigen Warteschlangen in den Bürgerbüros auch die Qualität der Postfilialen beeinträchtigen? 2. Welche Öffnungszeiten für die Bürgerämter würden sich bei einer Verbindung mit Postfilialen anbieten und in welchem Umfang ist ggf. zusätzliches Personal für die Bürgerämter notwendig? 3. In welchen Bürgerämtern des Bezirks ist die Verbindung mit einer oder mehreren Postfilialen von den Räumlichkeiten her möglich, welche Umbauten wären an welchem Standort dafür nötig? 4. Wie stellt sich für den Bezirk die finanzielle Seite einer Verbindung von Post und Bürgerämtern dar. Welche Einnahmen sind zu erzielen, welche lfd. Kosten für Personal etc. entstehen, welche einmaligen Ausgaben entstehen ggf. bei der Einrichtung von Postfilialen?“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Grundsätzlich unterliegen alle öffentlich rechtlichen Aufträge dem Vergaberecht. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Für die Art der Vergabe eines Auftrages ist der Auftragswert entscheidend. Liegt dieser über den EU-Schwellenwerten, kommt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung ( VgV) zum tragen. Werden die EU-Schwellenwerte nicht erreicht, sind lediglich die haushaltsrechtlichen Vorschriften, sowie ggf. die Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL/A) zu beachten. Der § 7 der Landeshaushaltsordnung (LHO) verpflichtet grundsätzlich zu sparsamem und wirtschaftlichem Handeln und somit zu einer grundsätzlichen Prüfung von staatlichem Handeln. Sollte nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erwägt werden, Aufgaben durch private Anbieter erbringen zu lassen, ist ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Für eine vergaberechtliche Prüfung der Frage, ob zukünftig Postdienstleistungen in den Bürgerämtern angeboten werden können, sind zunächst einige Sachverhalte zu klären:     Um welche privaten Postdienstleistungen handelt es sich? Soll lediglich eine bestimmte Fläche für private Postdienstleister zur Verfügung gestellt werden? Sollen private Postdienstleistungen durch die Mitarbeiter der Bürgerämter erbracht werden? Zu welchen Zeiten sollen die privaten Postdienstleistungen erbracht werden? Die oberste Priorität in den Bürgerämtern hat neben einem ausgeprägten Dienstleistungsgedanken und einem bürgernahen und bürgerfreundlichen Service selbstverständlich die Erfüllung der gesetzlich vorgeschrieben Pflichtaufgaben. Um dies zu verbessern unterliegen die Bürgerämter einem ständigen Veränderungsprozess, wie z.B. momentan der Einführung eines kundenorientierten Terminmanagements. Ergänzt werden diese Veränderungsprozesse durch einen stetigen Aufgabenzuwachs, wie z.B. Ausgabe und Verlängerung der Berlinpässe oder die Einführung des neuen elektronischen Personalausweises. Nur selten zieht dies auch eine Erhöhung der Personalressourcen nach sich. Auch die immer häufigere Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen, Volks-, Bürgerbegehren, Volks- und Bürgerentscheiden stellt eine zusätzliche Belastung für die Bürgerämter dar. Zukünftig könnte dies sogar zu einer temporären Schließung eines Standortes führen. Die Bürgerämter des Bezirks Tempelhof-Schöneberg sind z. Zt. sowohl räumlich und organisatorisch, als auch personell sehr dicht an der Kapazitätsgrenze. Die Übernahme von zusätzlichen freiwilligen Dienstleistungen erscheint schon aus diesen Gründen nicht realisierbar. Berlin, den 10.05.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Schworck, Oliver Seite: 2/2