Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
155 kB
Erstellt
17.10.15, 20:27
Aktualisiert
27.01.18, 22:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.04.2011 Bezirksamt
18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1822/XVIII
Bezirksamt
a) Abwägungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zum Bebauungsplans 7-37Ba im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil
Schöneberg
b) Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungs-plans 7-37Ba im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
c) Aufstellung des Bebauungsplanes 7-51B im Bezirk Tempelhof-Schöneberg,
Ortsteil Schöneberg
a) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das Abwägungsergebnis der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 7-37Ba.
Das Bezirksamt bittet das Ergebnis der Abwägung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 7-37Ba zur Kenntnis zu nehmen (Anlage 1).
b) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Reduzierung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans 7-37Ba
1. um die Flächen zwischen Kurfürstenstraße, Else-Lasker-Schüler-Straße und
Einemstraße und das Grundstück Bülowstraße 106 / Else-Lasker-Schüler-Straße 19/21
sowie
2. um die Flächen zwischen Kurfürstenstraße, Blumenthalstraße, Bülowstraße und
Frobenstraße sowie
3. um die Flächen zwischen Kulmer Straße, Bülowstraße und Goebenstraße sowie
4. um die Grundstücke Pallasstraße 28-35, Potsdamer Straße 180/192 und
Grunewaldstraße 1 sowie
5. um die Flächen zwischen Goebenstraße, Yorckstraße, Wannseebahn, Ringbahn,
Hauptstraße und Potsdamer Straße ohne die Grundstücke Steinmetzstraße 51-52,
Goebenstraße 4-15A, Kulmer Straße 11-12, 33-34, Mansteinstraße 1-2, 16-17,
Yorckstraße 47-48 und
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
6. um das Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56B (teilweise)
im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 2)
in den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-37Ba für Teilflächen
zwischen Kurfürstenstraße, Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Wannseebahn,
Großgörschenstraße, Hauptstraße, Wexstraße, Kufsteiner Straße, Bamberger Straße,
Ettaler Straße, Lietzenburger Straße, Martin-Luther-Straße, Fuggerstraße, Eisenacher
Straße, Kleiststraße, Else-Lasker-Schüler-Straße, Kurfürstenstraße, Frobenstraße,
Bülowstraße und Blumenthalstraße sowie zwischen Yorckstraße, Bautzener Straße, BerlinAnhalter-/Dresdener-Bahn, Kolonnenstraße, Wilhelm-Kabus-Straße, Torgauer Straße,
Cheruskerpark und Wannseebahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
(Anlage 3)
c) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Aufstellung des
Bebauungsplans 7-51B im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (ohne
Durchführung einer Umweltprüfung) für Teilflächen zwischen Goebenstraße, Yorckstraße,
Wannseebahn, Ringbahn, Hauptstraße, Großgörschenstraße und Steinmetzstraße im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 4)
Begründung:
Zu a):
Das Ergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Begründung:
Zu b):
Die Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan
7-37Ba hat ergeben, dass für die zu reduzierenden Flächen ein weitergehendes
Planerfordernis besteht (vgl. Anlage1). Es besteht die Notwendigkeit einer Anpassung der
bisher geltenden Baugebietsausweisungen an die bestehenden städtebaulichen Strukturen.
Insbesondere sind hierbei die vorgegebenen Darstellungen des Flächennutzungsplans in der
Fassung vom November 2009 zu berücksichtigen. Die vor diesem Hintergrund zu
beplanenden Flächen werden in eigenständigen Bebauungsplanverfahren (7-13Bf,
Aufstellungsbeschluss vom 02.11.2010; 7-50B, Aufstellungsbeschluss erfolgt mit parallel
vorliegender BA-Vorlage und 7-51B, s. Beschlussentwurf zu c)) behandelt.
Damit kann das Bebauungsplanverfahren 7-37Ba nach Reduzierung um die in Rede
stehenden Flächen, inhaltlich unverändert (vgl. hierzu BA-Beschluss Nr. 145/09) fortgeführt
werden. Die Entwicklungsfähigkeit aus dem Flächennutzungsplan ist weiterhin gewährleistet.
Zusätzlich wird im Zuge der Reduzierung der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-37Ba
dahingehend korrigiert, dass die plangraphisch fälschlicherweise aufgenommene und ohne
Festsetzung gebliebene Grundstücksteilfläche Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56B
nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplans 7-37Ba ist.
Begründung:
Zu c):
Entsprechend des aufgezeigten Planerfordernisses aus dem Abwägungsergebnis zum
Bebauungsplanverfahren 7-37Ba ist die Aufstellung des Bebauungsplans 7-51B erforderlich
geworden (vgl. Begründung zu a) und b)).
Ziel des Bebauungsplans 7-51B ist die Festsetzung der bestandsorientierten städtebaulichen
Nutzungsstruktur. Danach ist allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet gemäß
Baunutzungsverordnung von 1990 festzusetzen. Die bisherigen Gebietsausweisungen des
Baunutzungsplans werden somit überplant. Es soll überwiegend allgemeines Wohngebiet
festgesetzt werden. Nur vereinzelt soll ehemals gemischtes Gebiet als Mischgebiet bestehen
bleiben. Es werden keine neuen Flächen versiegelt oder Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder zur
Beeinträchtigung schützenswerter Schutzgüter führen. Eine Festsetzung über das Maß der
Nutzung erfolgt nicht. Die durch den Baunutzungsplan ausgewiesenen Nutzungsmaße
bleiben unverändert bestehen.
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Das Bebauungsplanverfahren kann daher aufgrund seiner vorgesehenen Planinhalte gemäß
§ 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren (ohne Durchführung einer Umweltprüfung)
durchgeführt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2585)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7.
November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005
(GVBl. S. 692)
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006
S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292)
Anlagen:
Abwägungsergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage
1)
Darstellung der herauszutrennenden Flächen (Anlage 2)
Reduzierter Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-37Ba (Anlage 3)
Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-51B (Anlage 4)
Berlin, den 26.04.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Krömer, Bernd
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