Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
17.10.15, 20:27
Aktualisiert
27.01.18, 22:16

öffnen download melden Dateigröße: 136 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt Beratungsfolge: Gremium Datum 18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1845/XVIII Bezirksamt Aufhebung des BA-Beschlusses Nr.: 221/08 vom 26.08.2008 (Abl. Nr. 42 v. 12.09.2008, S. 2185) zur Aufstellung der Bebauungspläne 7-31B und 7-32B des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses Nr.: 221/08 vom 26.08.2008 (Abl. Nr. 42 v. 12.09.2008, S. 2185) zur Aufstellung der Bebauungspläne 7-31B für die Grundstücke Rathausstraße 48 / Großbeerenstraße 2, Lankwitzer Straße 28-44 sowie Teilflächen des Grundstücks Ringstraße 25-29, 43 und Lankwitzer Straße 45-54, 56-57 und 7-32B für die Grundstücke Ringstraße 11-24, Lankwitzer Straße 55 sowie Teilflächen des Grundstücks Ringstraße 25-29, 43 und Lankwitzer Straße 45-54, 56-57 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf Begründung Ziel der Bebauungspläne 7-31B und 7-32B war es, im Zusammenhang mit dem bereits eingestellten Bebauungsplan 7-25VE (Polaris), Nutzungskonflikte in der Gemengelage (Sondergebiet Sport und Freizeit / Gewerbe und Industrie) zu vermindern. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 7-31B und 7-32B grenzten unmittelbar an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-25VE an. Die Baugrundstücke der Bebauungspläne 7-31B und 7-32B sollten entsprechend o.a. Konfliktsituation in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden. Durch die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 7-25VE hat sich das Planerfordernis der Bebauungspläne 7-31B und 7-32B erübrigt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss der Bebauungspläne 7-31B und 7-32B vom 26.08.2009 sind keine weiteren Verfahrenschritte eingeleitet worden. Mit der Einstellung der Bebauungsplanverfahren 7-31B und 7-32B gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes XIII-B 1 hinsichtlich der Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Nutzungsart (Gewerbegebiet, Industriegebiet) und die Ausweisungen Baunutzungsplanes hinsichtlich des Nutzungsmaßes (Baustufe 6) fort. des In den Geltungsbereichen sind weder Veränderungssperren gem. § 14 BauGB beschlossen, noch sind Vorhaben im Wege der Planreife gem. § 33 BauGB genehmigt worden, die der Einstellung der Bebauungsplanverfahren 7-31B und 7-32B entgegenstehen könnten. Gemäß § 11 i.V.m. § 5 AGBauGB wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie die Gemeinsame Landesplanung (GL) über die Absicht die Bebauungsplanverfahren einstellen zu wollen unterrichtet. Es bestehen keine Bedenken. Der Beschluss über die Einstellung der Bebauungsplanverfahren wird nach § 6 Abs. 1 AGBauGB im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht. Die Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung ergibt sich aus § 15 i.V.m. § 36 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24. Februar 2011 (GVBl. S. 58) Berlin, den 10.05.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Krömer, Bernd Seite: 2/2