Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 07.10.10.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 07.10.10.pdf
Größe
23 kB
Erstellt
17.10.15, 20:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:16

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt Beratungsfolge: Datum 27.10.2010 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1587/XVIII Bezirksamt Änderung der Einschulungsbereiche in den Regionen Friedenau und Lichtenrade im Bezirk Tempelhof-Schöneberg 2010 Das Bezirksamt teilt folgendes mit: Sachverhalt, Wertung und Begründung: I. Mit der Änderung der Grundschulverordnung (GsVO vom 11.02.2010) wurde die maximale Regelfrequenz im Grundschulbereich auf 26 Schüler pro Lerngruppe bzw. Klasse reduziert. In Folge war der Einschulungsbereich der Stechlinsee-Grundschule (07G17) zu groß, um allen Schülern aus dem Einschulungsbereich aufnehmen zu können, darum musste schon bei der Einrichtung des Schuljahr 2010/11 im eigenen Einschulungsbereich ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Zielstellung bei der Festlegung der Einschulungsbereiche ist, dass alle mit dem Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder, wenn sie es wünschen, auch an der eigenen Grundschule einen Schulplatz erhalten zu können. Aus diesem Grund musste der Einschulungsbereich der Stechlinsee-Grundschule verkleinert werden und gleichzeitig der Einschulungsbereich der Ruppin-Grundschule (07G16) vergrößert werden. Der Schulentwicklungsplan wurde im März 2010 (SEP 2010) beschlossen. Eine wesentliche Aufgabenstellung war die Änderung der Zügigkeiten an den Grundschulstandorten in der Region Lichtenrade. Bei Reduzierung der Zügigkeiten muss auch gleichzeitig eine Änderung der Einschulungsbereiche erfolgen. Die Annedore-Leber-Grundschule (07G30) nimmt am Modellversuch „inklusive Schule“ teil. Für diese Schulen wurde eine reduzierte Klassenfrequenz (24 Schüler pro Lerngruppe bzw. Klasse, davon 3 Integrationsplätze) festgelegt. Der Einschulungsbereich wurde verkleinert. Ein kleinerer Teil (westlich in Richtung Marienfelde) wurde der Bruno-H.-BürgelGrundschule (07G32) zugeordnet. Ein Teil der John-Locke-Siedlung wurde der KätheKollwitz-Grundschule (07G29) zugeordnet. Im Ergebnis der Diskussion mit den Schulen und der Anhörung der Schulkonferenzen wurde als Grenze zwischen den Einschulungsbereichen der Käthe-Kollwitz-Grundschule (07G29) und der NahariyaGrundschule (07G35) der Kirchhainer Damm festgelegt. Zur Anpassung der Zügigkeit der Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Grundschule im Taunusviertel (07G26) wurde ein Teil des westlichen Einschulungsbereiches der Nahariya-Grundschule (07G35) zugeordnet. Beim Einschulungsbereich der Grundschule im Dielingsgrund (07G36) erfolgte nur eine Korrektur bei Hausnummern am Lichtenrader Damm. II. Die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen (in der Region Friedenau (FlämingGrundschule 07G15; Ruppin-Grundschule 07G16; Stechlinsee-Grundschule 07G17; Peter-Paul-Rubens-Schule 07G39 und in der Region Lichtenrade (Grundschule im Taunusviertel 07G26; Käthe-Kollwitz-Grundschule 07G29; Annedore-LeberGrundschule 07G30; Bruno-H.-Bürgel-Grundschule 07G32; Nahariya-Grundschule 07G35; Grundschule im Dielingsgrund 07G36) wurden auf der Grundlage des §76 Abs. 3 Ziffer 6 Schulgesetz 2004 zuletzt geändert am 25.01.2010 angehört. III. Der Bezirksschulbeirat hat in seinen Sitzung am 30.09.2010 (Anhörung des BSB nach § 111 Abs.3 Schulgesetz 2004 zuletzt geändert am 25.01.2010) folgenden Sachverhalt behandelt: • • Änderung der Einschulungsbereiche in der Region Friedenau (FlämingGrundschule 07G15; Ruppin-Grundschule 07G16; Stechlinsee-Grundschule 07G17; Peter-Paul-Rubens-Schule 07G39) Änderung der Einschulungsbereiche in der Region Lichtenrade (Grundschule im Taunusviertel 07G26; Käthe-Kollwitz-Grundschule 07G29; Annedore-LeberGrundschule 07G30; Bruno-H.-Bürgel-Grundschule 07G32; NahariyaGrundschule 07G35; Grundschule im Dielingsgrund 07G36) IV. In der Anlage sind im Auszug aus dem Stadtplan für die Region Friedenau und Lichtenrade die neuen Einschulungsbereiche dargestellt. Berlin, den 07.10.2010 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Hapel, Dieter Seite: 2/2