Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
17.10.15, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
13.04.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
07.06.2011 Ausschuss für Schule
22.06.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
16.08.2011 Bezirksamt
31.08.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1804/XVIII
Bezirksamt
Kiezbezug & Geschwister bei Aufnahme an den Oberschulen berücksichtigen
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Unter dem 29.06.2011 hat der für den Schulbereich zuständige Dezernent den Senator für
Bildung, Wissenschaft und Forschung, Herrn Prof. Dr. Jürgen E. Zöllner, über das
Beschlussersuchen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
in Kenntnis gesetzt und zum Ausdruck gebracht, dieses Ersuchen vor dem Hintergrund der
diesjährigen Erfahrungen mit dem z.Z. gültigen Anmeldeverfahren ausdrücklich zu
unterstützen. Mit Schreiben vom 05.08.2011 teilt die Staatsekretärin der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Frau Claudia Zinke, dazu folgendes mit:
Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat Hapel,
mit Schreiben vom 29. Juni 2011 haben Sie Herrn Senator Prof. Dr. Zöllner die Drucksache
Nr. 1804/XVIII – Kiezbezug & Geschwister bei Aufnahme an den Oberschulen
berücksichtigen – übersandt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 22. Juni 2011
beschlossen, das Bezirksamt zu ersuchen, sich dafür einzusetzen, dass beim
Anmeldeverfahren zu den Oberschulen ab dem Schuljahr 2012/2013 die Wohnortnähe zur
Schule und die Geschwisterregelung als ein Teil der Aufnahmekriterien berücksichtigt
werden. Dabei soll die Quote anteilig aus der Losverfahrensquote gebildet werden.
Das Aufnahmeverfahren auf der Grundlage der neuen gesetzlichen und untergesetzlichen
Vorschriften ist für das Schuljahr 2011/2012 erstmals durchlaufen worden. Dieses Verfahren
wird in meinem Haus derzeit ausgewertet und hinsichtlich der Auswirkungen auf
Schülerinnen und Schüler sowie Schulen geprüft.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Ohne diesen Ergebnissen im Detail vorgreifen zu wollen, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich
die von der BVV angeratene besondere Berücksichtigung von Geschwisterkindern gerne zur
Kenntnis nehme, da es dem Anliegen meines Hauses entspricht, hinsichtlich der Aufnahme
von Geschwisterkindern eine bevorzugte Aufnahme zu ermöglichen. Auch der Vorschlag, die
Wohnortnähe zur Schule zu berücksichtigen, wird Gegenstand der zu führenden
Diskussionen sein.
Die Frage der Umsetzung bedarf vorausschauender Überlegungen insbesondere hinsichtlich
der sich ergebenen Konsequenzen als auch einer Auswertung und Berücksichtigung der
Beschlüsse des Verwaltungsgerichts zum neuen Auswahlverfahren. Die von der BVV
gemachten Umsetzungsvorschläge wird mein Haus gerne in die Überlegungen einbeziehen.
Soweit die BVV schulgesetzliche Änderungen bereits zum Aufnahmeverfahren für das
Schuljahr 2012/2013 fordert, ist zu bedenken, dass entsprechende Änderungen
konzeptionell wie auch rechtlich eines zeitlichen Vorlaufs bedürfen, so dass eine belastbare
und sinnvolle Umsetzung zu dem genannten Zeitpunkt nicht realistisch ist.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Zinke
Berlin, den 18.08.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Hapel, Dieter
Seite: 2/2