Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
17.10.15, 20:46
Aktualisiert
27.01.18, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Frakt. CDU, B' 90/Grüne
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1836/XVIII
Frakt. CDU, B' 90/Grüne
Ekelliste und Smiley-System im Bezirk endlich umsetzen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, unverzüglich den Beschluss
der BVV vom 16.06.2010 umzusetzen (Drucksache 1495 / XVIII), auf der bezirkseigenen
Homepage ein Portal für eine „Ekelliste“ zu schaffen und darüber hinaus allen
Lebensmittelbetrieben im Bezirk zu ermöglichen, sich freiwillig an einem Smiley-System zu
beteiligen.
Der BVV ist bis zur August-Sitzung über das Ergebnis zu berichten.
Begründung:
Der o.g. Beschluss ist durch die BVV Tempelhof-Schöneberg in der Juni-Sitzung des
vergangenen Jahres gefasst worden. Da kurz danach seitens der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz signalisiert wurde, ein berlinweit einheitliches
System zur Verbraucherinformation zu schaffen, konnte sich das Bezirksamt bis vor kurzem
nachvollziehbar auf den Standpunkt zurückziehen, keinen eigenen Sonderweg beim
Verbraucherschutz gehen zu wollen, sondern stattdessen die Vorschläge des Senats
abzuwarten.
Es zeigt sich nun - ein Dreivierteljahr später -, dass die zuständige Senatsverwaltung
offensichtlich nicht in der Lage ist, ein einheitliches System für ganz Berlin auf die Beine zu
stellen: Das von der Landesregierung favorisierte (verpflichtende) Smiley-Modell nach
dänischem Vorbild birgt in der Tat erhebliche rechtliche Unwägbarkeiten, so dass von
diesem Vorhaben inzwischen Abstand genommen wurde (siehe auch unter:
http://www.foodwatch.de/kampagnen__themen/smiley_system/smileys_in_deutschland/inde
x_ger.html).
Der BV-Beschluss zur Drucksache 1495/XVIII fußte demgegenüber allein auf dem rechtlich
unbedenklichen und bislang auch nicht angegriffenen Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Eine Ekelliste nach Vorbild Pamkows braucht also keine neuen gesetzlichen Grundlagen –
sie hat längst eine! Dies wird immer wieder gern verschwiegen oder vernebelt.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Ebenso unbedenklich ist die im damaligen Beschluss vorgesehene freiwillige Teilnahme an
einem Smiley-System, mit dem besonders gut geführte Lebensmittelbetriebe ausgezeichnet
werden können, wenn sie es möchten.
Ein weiteres Zuwarten auf (im Zweifel) fragwürdige, langwierige, von Dissens geprägte und
rechtlich umstrittene neue Initiativen des Senats, anderer Länder oder gar des Bundes ist
nicht länger zu rechtfertigen, denn die Bürger Tempelhof-Schönebergs haben schon heute
ein Recht auf umfassende Verbraucherinformation. Man muss es ihnen nun endlich auch
zugestehen.
Berlin, den 10.05.2011
Herr Olschewski, Ralf
Frakt. CDU,
Herr Pschollkowski, Guido
Herr Oltmann, Jörn
B' 90/Grüne
Herr Sandau, Christian
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