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Antrag.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
17.10.15, 20:46
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Frakt. CDU, B' 90/Grüne Beratungsfolge: Gremium Datum 18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Antrag Drucks. Nr: 1836/XVIII Frakt. CDU, B' 90/Grüne Ekelliste und Smiley-System im Bezirk endlich umsetzen Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, unverzüglich den Beschluss der BVV vom 16.06.2010 umzusetzen (Drucksache 1495 / XVIII), auf der bezirkseigenen Homepage ein Portal für eine „Ekelliste“ zu schaffen und darüber hinaus allen Lebensmittelbetrieben im Bezirk zu ermöglichen, sich freiwillig an einem Smiley-System zu beteiligen. Der BVV ist bis zur August-Sitzung über das Ergebnis zu berichten. Begründung: Der o.g. Beschluss ist durch die BVV Tempelhof-Schöneberg in der Juni-Sitzung des vergangenen Jahres gefasst worden. Da kurz danach seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz signalisiert wurde, ein berlinweit einheitliches System zur Verbraucherinformation zu schaffen, konnte sich das Bezirksamt bis vor kurzem nachvollziehbar auf den Standpunkt zurückziehen, keinen eigenen Sonderweg beim Verbraucherschutz gehen zu wollen, sondern stattdessen die Vorschläge des Senats abzuwarten. Es zeigt sich nun - ein Dreivierteljahr später -, dass die zuständige Senatsverwaltung offensichtlich nicht in der Lage ist, ein einheitliches System für ganz Berlin auf die Beine zu stellen: Das von der Landesregierung favorisierte (verpflichtende) Smiley-Modell nach dänischem Vorbild birgt in der Tat erhebliche rechtliche Unwägbarkeiten, so dass von diesem Vorhaben inzwischen Abstand genommen wurde (siehe auch unter: http://www.foodwatch.de/kampagnen__themen/smiley_system/smileys_in_deutschland/inde x_ger.html). Der BV-Beschluss zur Drucksache 1495/XVIII fußte demgegenüber allein auf dem rechtlich unbedenklichen und bislang auch nicht angegriffenen Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Eine Ekelliste nach Vorbild Pamkows braucht also keine neuen gesetzlichen Grundlagen – sie hat längst eine! Dies wird immer wieder gern verschwiegen oder vernebelt. Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: Ebenso unbedenklich ist die im damaligen Beschluss vorgesehene freiwillige Teilnahme an einem Smiley-System, mit dem besonders gut geführte Lebensmittelbetriebe ausgezeichnet werden können, wenn sie es möchten. Ein weiteres Zuwarten auf (im Zweifel) fragwürdige, langwierige, von Dissens geprägte und rechtlich umstrittene neue Initiativen des Senats, anderer Länder oder gar des Bundes ist nicht länger zu rechtfertigen, denn die Bürger Tempelhof-Schönebergs haben schon heute ein Recht auf umfassende Verbraucherinformation. Man muss es ihnen nun endlich auch zugestehen. Berlin, den 10.05.2011 Herr Olschewski, Ralf Frakt. CDU, Herr Pschollkowski, Guido Herr Oltmann, Jörn B' 90/Grüne Herr Sandau, Christian Seite: 2/2