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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
17.10.15, 20:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:01

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt Beratungsfolge: Gremium Datum 19.10.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1921/XVIII Bezirksamt Zusammenlegung der Leistungs- und Verantwortungszentren Bibliotheken und Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung Bei gleichzeitiger Fachbereichszusammenlegung Beschlussentwurf: Im Vorgriff auf die gesetzlichen Vorgaben des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt das Bezirksamt mit Wirkung vom 01.11.2011 die Zusammenlegung der Organisationseinheiten Bibliotheken und Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung zum neuen Leistungs- und Verantwortungszentrum Weiterbildung und Kultur. Das Fachamt ist der Abteilung Schule, Bildung und Kultur zugeordnet. Mit gleicher Wirkung werden die bisherigen Fachbereiche Kunst, Dezentrale Kulturarbeit sowie Museen und Archiv des Amtes für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung zum neuen Fachbereich Kultur und Heimatmuseum zusammengefasst. Der Fachbereich Seniorenbetreuung der bisherigen Organisationseinheit Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung wird mit Inkrafttreten der Vorgaben des Bezirksverwaltungsgesetzes dem Amt für Soziales zugeordnet. Die Aufbauorganisation der neuen Organisationseinheit „Amt für Weiterbildung und Kultur“ umfasst folgende Bereiche: Fachbereich 1 – Bibliotheken, Leitung Herr Dr. Boese Fachbereich 2 – Volkshochschule, Leitung Frau Landau Fachbereich 3 – Musikschule, Leitung Frau Gretsch Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Fachbereich 4 – Kultur und Heimatmuseum, Leitung Frau Zwaka (bis 28.02.2012 kommissarisch). Die Leitung des Amtes Weiterbildung und Kultur als Führungsaufgabe mit Ergebnisverantwortung wird der Volkshochschuldirektorin Frau Landau übertragen. Ihr werden die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt für alle vom Fachamt bewirtschafteten Kapitel zugeordnet. Gleichzeitig wird ihr die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht für denselben Verantwortungskreis nach § 22 Abs. 1 i.V. mit § 25 AZG übertragen. Begründung: Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 22.10.2008 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit der Anlage zu § 37 Abs.1 Satz 1 eine für alle Bezirke einheitliche Organisationsstruktur beschlossen. Im Vorgriff auf das mit Beginn der 17. Wahlperiode in Kraft tretende Änderungsgesetz wurde die Organisationsstruktur von einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe der beteiligten Organisationseinheiten festgelegt. Rechtsgrundlagen Anlage zu § 37 Abs. 1 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz Haushaltsmäßige Auswirkungen Der Haushaltsplan für 2012/2013 wird von den bisherigen Organisationseinheiten gemeinsam aufgestellt. Berlin, den 30.08.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Hapel, Dieter Seite: 2/2