Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
17.10.15, 20:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.10.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1921/XVIII
Bezirksamt
Zusammenlegung der Leistungs- und Verantwortungszentren Bibliotheken und
Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung
Bei gleichzeitiger Fachbereichszusammenlegung
Beschlussentwurf:
Im Vorgriff auf die gesetzlichen Vorgaben des
Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt das Bezirksamt
mit Wirkung vom 01.11.2011 die Zusammenlegung der
Organisationseinheiten Bibliotheken und Bildung, Kultur
und Seniorenbetreuung zum neuen Leistungs- und
Verantwortungszentrum Weiterbildung und Kultur. Das
Fachamt ist der Abteilung Schule, Bildung und Kultur
zugeordnet.
Mit gleicher Wirkung werden die bisherigen Fachbereiche
Kunst, Dezentrale Kulturarbeit sowie Museen und Archiv
des Amtes für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung zum
neuen Fachbereich Kultur und Heimatmuseum
zusammengefasst.
Der Fachbereich Seniorenbetreuung der bisherigen
Organisationseinheit Bildung, Kultur und
Seniorenbetreuung wird mit Inkrafttreten der Vorgaben
des Bezirksverwaltungsgesetzes dem Amt für Soziales
zugeordnet.
Die Aufbauorganisation der neuen Organisationseinheit
„Amt für Weiterbildung und Kultur“ umfasst folgende
Bereiche:
Fachbereich 1 – Bibliotheken, Leitung Herr Dr. Boese
Fachbereich 2 – Volkshochschule, Leitung Frau Landau
Fachbereich 3 – Musikschule, Leitung Frau Gretsch
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Fachbereich 4 – Kultur und Heimatmuseum, Leitung Frau
Zwaka (bis 28.02.2012 kommissarisch).
Die Leitung des Amtes Weiterbildung und Kultur als
Führungsaufgabe mit Ergebnisverantwortung wird der
Volkshochschuldirektorin Frau Landau übertragen. Ihr
werden die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt
für alle vom Fachamt bewirtschafteten Kapitel zugeordnet.
Gleichzeitig wird ihr die rechtsgeschäftliche
Vertretungsmacht für denselben Verantwortungskreis
nach § 22 Abs. 1 i.V. mit § 25 AZG übertragen.
Begründung:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 22.10.2008
hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit der Anlage zu
§ 37 Abs.1 Satz 1 eine für alle Bezirke einheitliche
Organisationsstruktur beschlossen. Im Vorgriff auf das
mit Beginn der 17. Wahlperiode in Kraft tretende
Änderungsgesetz wurde die Organisationsstruktur von
einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe der beteiligten
Organisationseinheiten festgelegt.
Rechtsgrundlagen
Anlage zu § 37 Abs. 1 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz
Haushaltsmäßige
Auswirkungen
Der Haushaltsplan für 2012/2013 wird von den
bisherigen Organisationseinheiten gemeinsam
aufgestellt.
Berlin, den 30.08.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Hapel, Dieter
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