Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
17.10.15, 20:51
Aktualisiert
27.01.18, 22:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
14.12.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Drucks. Nr:
0043/XIX
Bezirksamt
Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über
die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der
Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel VII
des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 344)
nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in
Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist,
wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder
die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen kann.
Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht
aus
a)
b)
c)
d)
drei Bezirksverordneten
einem/r Vertreter/in der Gewerkschaften
drei Vertretern/innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.
zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten
Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und
Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.
Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei
Jahren gewählt.
Zu a)
Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wird durch den
Bezirksverordnetenvorsteher veranlasst.
Zu b), c), d)
Folgende Vorschläge sind eingegangen: (siehe Anlage)
Berlin, den 13.12.2011
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: