Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage zur Beschlussfassung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
17.10.15, 20:51
Aktualisiert
27.01.18, 22:02

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt Beratungsfolge: Gremium Datum 14.12.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Drucks. Nr: 0043/XIX Bezirksamt Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel VII des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 344) nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen kann. Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus a) b) c) d) drei Bezirksverordneten einem/r Vertreter/in der Gewerkschaften drei Vertretern/innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen. zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Zu a) Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wird durch den Bezirksverordnetenvorsteher veranlasst. Zu b), c), d) Folgende Vorschläge sind eingegangen: (siehe Anlage) Berlin, den 13.12.2011 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: