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VzK§13 BA, SB.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
17.10.15, 21:58
Aktualisiert
28.01.18, 00:02

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Inhalt der Datei

2.13. Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VI-1388 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 07.09.2011 14.12.2011 BVV BVV BVV/44/VI BVV/003/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Verbesserte Information bei Planfeststellungsverfahren Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 06.12.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1388 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 2011 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1388 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Verbesserte Information bei Planfeststellungsverfahren Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 44. Tagung der BVV am 07.09.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1388: „Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Öffentlichkeit über Planfeststellungsverfahren des Senats in geeigneter Weise, umfassend und wirkungsvoller als bisher informiert wird. Der Bezirk und die Gremien der BVV sollen hierbei möglichst frühzeitig eingebunden werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 20.09.2011 die o. g. Drucksache der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung VII, mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gesandt. Inzwischen liegt eine Stellungnahme von der Abteilung VII vor und wird wie folgt wiedergegeben. „Nach meiner Beteiligung der Abteilung X und der Planfeststellungsbehörde in unserer Abteilung kann ich nur mitteilen, dass die Information als auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bei von unserer Verwaltung durchgeführten Verfahren streng an die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften gekoppelt ist. Eine frühzeitige Information kann nur über die Bezirksämter selbst erfolgen. Sie sind in die frühen Planungsphasen, zumindest was die Planung von Straßen und Straßenbahnstrecken angeht, eingebunden (siehe Vorstellung der Machbarkeitsstudie für die Ortsumgehung Heinersdorf vor der BVV 2009). Sollte es hier Defizite gegeben haben, wäre eine Konkretisierung der Fragestellung auch bzgl. der Art der Planverfahren hilfreich.“ Das Bezirksamt wird auch künftig über Planfeststellungsverfahren zu Straßenbaumaßnahmen und Straßenbahntrassen der BVG informieren, bei denen das Bezirksamt frühzeitig in die Planung einbezogen wird. Nach unserer Kenntnis betrifft das folgende Baumaßnahmen, die sich in Vorbereitung bzw. bereits im Planfeststellungsverfahren befinden: - - - - Umbau der Straßenbahnanlagen in der Friedrich-Engels-Straße von Platanenstraße bis Nordendstraße. Verfahrensträger ist die BVG. Derzeit läuft die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen vom 14.11.2011 bis 13.12.2011 in den Räumen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes. Neubau der Friedrich-Engels-Straße, 3. BA, von Nordendstraße bis Knotenpunkt Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße. Verfahrensträger ist das BA Pankow. Derzeit werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren nach BerlStrG erarbeitet. Verbindungsstraße zur B2 in Karow. Aufgrund der Vielzahl von Änderungen und Aktualisierungen wird der Verfahrensträger, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. X, in Abstimmung mit der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf Einstellung des laufenden und Neueröffnung eines Planfeststellungsverfahrens stellen. Erneuerung von Straßenbahn-Anlagen der Linie M1, Hermann-Hesse-Straße von Pastor-Niemöller-Platz bis Blankenburger Straße, mit barrierefreien Haltestellenkaps für Straßenbahn und Bus. Verfahrensträger ist die BVG. Dem BA Pankow liegt eine Entwurfsplanung zur Vorzugsvariante der veränderten Gleisführung vor, die sich noch im Abstimmungsprozess mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der VLB befindet. Das Bezirksamt wird bei Auslegungen im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren die Bürgerinnen und Bürger zukünftig über Internet und die lokale Presse frühzeitig informieren. Mit diesen Informationen bitte ich, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung