Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
17.10.15, 21:58
Aktualisiert
28.01.18, 00:02
Stichworte
Inhalt der Datei
2.13.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1388
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
07.09.2011
14.12.2011
BVV
BVV
BVV/44/VI
BVV/003/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Verbesserte Information bei Planfeststellungsverfahren
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 06.12.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1388
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2011
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1388
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verbesserte Information bei Planfeststellungsverfahren
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 44. Tagung der BVV am 07.09.2011 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1388:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die
Öffentlichkeit über Planfeststellungsverfahren des Senats in geeigneter Weise,
umfassend und wirkungsvoller als bisher informiert wird. Der Bezirk und die Gremien
der BVV sollen hierbei möglichst frühzeitig eingebunden werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 20.09.2011 die o. g. Drucksache der BVV
zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung VII, mit
der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gesandt.
Inzwischen liegt eine Stellungnahme von der Abteilung VII vor und wird wie folgt
wiedergegeben.
„Nach meiner Beteiligung der Abteilung X und der Planfeststellungsbehörde in unserer
Abteilung kann ich nur mitteilen, dass die Information als auch die Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden bei von unserer Verwaltung durchgeführten Verfahren
streng an die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften gekoppelt ist. Eine
frühzeitige Information kann nur über die Bezirksämter selbst erfolgen. Sie sind in die
frühen Planungsphasen, zumindest was die Planung von Straßen und
Straßenbahnstrecken angeht, eingebunden (siehe Vorstellung der Machbarkeitsstudie
für die Ortsumgehung Heinersdorf vor der BVV 2009).
Sollte es hier Defizite gegeben haben, wäre eine Konkretisierung der Fragestellung
auch bzgl. der Art der Planverfahren hilfreich.“
Das Bezirksamt wird auch künftig über Planfeststellungsverfahren zu
Straßenbaumaßnahmen und Straßenbahntrassen der BVG informieren, bei denen das
Bezirksamt frühzeitig in die Planung einbezogen wird. Nach unserer Kenntnis betrifft
das folgende Baumaßnahmen, die sich in Vorbereitung bzw. bereits im
Planfeststellungsverfahren befinden:
-
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-
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Umbau der Straßenbahnanlagen in der Friedrich-Engels-Straße von
Platanenstraße bis Nordendstraße. Verfahrensträger ist die BVG. Derzeit läuft
die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen vom 14.11.2011 bis
13.12.2011 in den Räumen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes.
Neubau der Friedrich-Engels-Straße, 3. BA, von Nordendstraße bis Knotenpunkt
Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße. Verfahrensträger ist das BA Pankow.
Derzeit werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren nach BerlStrG
erarbeitet.
Verbindungsstraße zur B2 in Karow. Aufgrund der Vielzahl von Änderungen und
Aktualisierungen wird der Verfahrensträger, Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Abt. X, in Abstimmung mit der Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf Einstellung des laufenden und
Neueröffnung eines Planfeststellungsverfahrens stellen.
Erneuerung von Straßenbahn-Anlagen der Linie M1, Hermann-Hesse-Straße
von Pastor-Niemöller-Platz bis Blankenburger Straße, mit barrierefreien
Haltestellenkaps für Straßenbahn und Bus. Verfahrensträger ist die BVG. Dem
BA Pankow liegt eine Entwurfsplanung zur Vorzugsvariante der veränderten
Gleisführung vor, die sich noch im Abstimmungsprozess mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der VLB befindet.
Das Bezirksamt wird bei Auslegungen im Zusammenhang mit
Planfeststellungsverfahren die Bürgerinnen und Bürger zukünftig über Internet und die
lokale Presse frühzeitig informieren.
Mit diesen Informationen bitte ich, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung