Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA.pdf
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320 kB
Erstellt
17.10.15, 21:58
Aktualisiert
28.01.18, 00:11
Stichworte
Inhalt der Datei
2.17.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0033
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
14.12.2011
BVV
BVV/003/VII
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 3-42 für das Gelände zwischen
Wiltbergstraße, Karower Chaussee, Wolfgang-Heinz-Straße und Groscurthstraße im
Bezirk Pankow, Ortsteil Buch sowie des Bebauungsplans 3-43 für das Gelände
zwischen Wolfgang-Heinz-Straße, Karower Chaussee, Max-Burghardt-Straße,
Friedrich-Richter-Straße, den Grundstücken Friedrich-Richter-Straße 8/10, 36/38,
Bruno-Apitz-Straße 14 und Bruno-Apitz-Straße und im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 06.12.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0033
Bezirksamt Pankow von Berlin
2011
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Aufstellung des Bebauungsplans 3-42 für das Gelände zwischen
Wiltbergstraße, Karower Chaussee, Wolfgang-Heinz-Straße und
Groscurthstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch sowie
des Bebauungsplans 3-43 für das Gelände zwischen Wolfgang-Heinz-Straße,
Karower Chaussee, Max-Burghardt-Straße, Friedrich-Richter-Straße, den
Grundstücken Friedrich-Richter-Straße 8/10, 36/38, Bruno-Apitz-Straße 14 und
Bruno-Apitz-Straße und im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
folgende Beschlüsse gefasst:
I.
Für das Gelände zwischen Wiltbergstraße, Karower Chaussee, WolfgangHeinz-Straße und Groscurthstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch wird der
Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-42 aufgestellt.
II.
Für das Gelände zwischen Wolfgang-Heinz-Straße, Karower Chaussee, MaxBurghardt-Straße, Friedrich-Richter-Straße, den Grundstücken Friedrich-RichterStraße 8/10, 36/38, Bruno-Apitz-Straße 14 und Bruno-Apitz-Straße im Bezirk
Pankow, Ortsteil Buch wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-43
aufgestellt.
Begründung
1. Veranlassung und Erforderlichkeit
Als Wirtschaftsstandort hat Berlin-Buch mit seiner Nähe zur biowissenschaftlichen und
pharmakologischen Spitzenforschung und Medizin eine exzellente Basis für eine
integrierte Weiterentwicklung im Bereich der medizinischen Biotechnologie und
Gesundheitswirtschaft.
Erweiterungsflächen für wachsende Bestandsunternehmen, die den Flächenbedarf für
die geplante Ausweitung ihrer Produktion nicht mehr auf dem Campus-Gelände des
Biotechnologieparks Berlin-Buch decken können, sind gefragt. Es gibt
Entwicklungsinteresse von Firmen, die Flächen nahe dem Campus erwerben und
bebauen wollen.
Für die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie gegenüber dem Campuseingang soll
die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ansiedlung innovativer Betriebe der
biomedizinischen Forschung und Produktion geschaffen werden, um eine Stärkung
des Standorts Buch als forschungsnaher Wirtschaftsstandort zu erreichen.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow von Berlin hat das Bezirksamt
ersucht, geeignete Erweiterungsflächen des bestehenden Biotechnologieparks in
Berlin-Buch zu identifizieren. „Insbesondere die südliche Teilfläche der sogenannten
Brunnengalerie an der Karower Chaussee... (ist) als mögliche Erweiterungsfläche zu
prüfen“ (Sitzung der BVV am 13.05.2009, Drs. Nr. VI-0684 - Erweiterungsflächen für
den Campus Berlin-Buch).
Es wurde im Dezember 2010 dafür eine Untersuchung zur städtebaulichen Neuordnung
der Fläche der Brunnengalerie Buch im Auftrag des Bezirksamtes Pankow,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung durch das Architekturbüro Meyer,
Große, Hebestreit, Sommerer durchgeführt.
Im Rahmen der ressortübergreifenden Abstimmungsrunde Berlin-Buch wurde das
Ergebnis der Untersuchung vorgestellt und beraten. An der Abstimmungsrunde am
22.02.2011, die unter Leitung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und
Frauen stattfand, nahmen Vertreter der Senatsverwaltungen für Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz, für Finanzen, für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
Vertreter des Liegenschaftsfonds, der BBB GmbH und des Bezirkes Pankow teil.
In Erledigung der Drucksache Nr. VI-0684 wurde die Untersuchung am 10.03.2011 dem
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vorgestellt und auf der
Internetseite des Bezirksamtes Pankow der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die
Kenntnisnahme der BVV Pankow erfolgte am 30.03.2011.
Die BVV hat am 29.06.2011 mit der Drucksache VI-1373 das Bezirksamt ersucht,
„1. umgehend einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die geplante
Erweiterungsfläche (Flur 68, Flurstück 213) des Campus Berlin-Buch im Bereich der
Brunnengalerie auf Grundlage der bereits vorliegenden städtebaulichen Untersuchung
zu fassen. Alternativ ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das konkret
geplante Ansiedlungsvorhaben zu prüfen.
2. Sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung falls erforderlich für eine
Änderung des Flächennutzungsplans für die gesamte Brunnengalerie im
Parallelverfahren einzusetzen.“
Mit der beabsichtigten Aufstellung von Bebauungsplänen soll dem Anliegen der BVV
zur Schaffung von Erweiterungsflächen des Biotechnologieparks Berlin-Buch (vgl. Drs.
Nr. VI-0684 und VI-1373) Rechnung getragen werden. Das genannte Flurstück 213 an
der Bruno-Apitz-Straße befindet sich im beabsichtigten Bebauungsplan 3-43.
Die ehemalige Brunnengalerie Buch an der Karower Chaussee im Bezirk Pankow von
Berlin befindet sich im Südosten der Ortslage Buch zwischen den angrenzenden
Wohnbereichen der Großsiedlung Buch. Sie reicht im Norden bis zur Wiltbergstraße
und damit bis zum Bereich der Ortsmitte Buch heran.
Für die ehemalige Brunnengalerie Buch ist der Status als Wasserschutzgebiet mit der
Verordnung zur Aufhebung der Wasserschutzgebiete vom 06.04.2009 aufgehoben
worden (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 28.04.2009, S. 168).
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie befindet sich im Eigentum des Landes
Berlin.
Aufgrund der Nähe zum Campus Buch ist die Fläche besonders für die Ansiedlung
innovativer Betriebe der biomedizinischen Forschung und Produktion geeignet.
Für das Gebiet gibt es keine verbindliche Bauleitplanung im Sinne des § 30 BauGB. Es
ist dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen, stellt jedoch nicht
überbaubare Grünfläche dar.
Zur Bebaubarkeit der Fläche für Betriebe der biomedizinischen Forschung und
Produktion muss daher noch Baurecht geschaffen werden.
Um die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur
Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung die Durchführung von
verbindlichen Bauleitplanverfahren erforderlich.
Grundlage der Planungen ist die „Untersuchung zur städtebaulichen Neuordnung
Brunnengalerie Berlin Buch“ vom Dezember 2010.
Zur Sicherung der Realisierung der bereits vorliegenden städtebaulichen Untersuchung
für die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie sollen zwei Bebauungspläne aufgestellt
werden, die zeitlich unabhängig bearbeitet werden können. Die Teilfläche nördlich der
Wolfgang-Heinz-Straße soll die Bebauungsplannummer 3-42 und die Teilfläche südlich
davon die Bebauungsplannummer 3-43 erhalten. Zur planungsrechtlichen Sicherung
eines konkreten Vorhabens kann der jeweilige Plan dann vordringlich bearbeitet
werden. Im weiteren Verfahren können bei Erfordernis die Geltungsbereiche auch
geteilt und die Teilpläne separat weitergeführt werden.
2.
Plangebiet / Bestand
2.1
Lagebeschreibung
Die Abgrenzungen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne orientieren sich im
Wesentlichen an den vorhanden, umgebenden Straßen und gewährleisten damit klare
Gebietsbeschreibungen. Der Bebauungsplan 3-42 wird durch die Wiltbergstraße,
Karower Chaussee, Wolfgang-Heinz-Straße und der Groscurthstraße begrenzt. Der
Bebauungsplan 3-43 wird durch die Wolfgang-Heinz-Straße, Karower Chaussee, MaxBurghardt-Straße, Friedrich-Richter-Straße, sowie den außerhalb des Geltungsbereichs
gelegenen Grundstücken Friedrich-Richter-Straße 8/10, 36/38, Bruno-Apitz-Straße 14
und der Bruno-Apitz-Straße begrenzt.
Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 3-42 und 3-43 sind den Übersichtsplänen
zu entnehmen.
Die Fläche des Geltungsbereichs 3-42 beträgt ca. 6,3 ha und die Fläche des
Geltungsbereichs 3-43 beträgt ca. 6,4 ha.
2.2
Bestand
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie erstreckt sich auf einer Länge von ca. 1.100
m zwischen der Großsiedlung Buch III und IV und der Karower Chaussee. Die
ehemalige Brunnengalerie wird überwiegend von öffentlichen Straßen begrenzt und
südlich der Wolfgang-Heinz-Straße grenzen die Grundstücke einer Kindertagesstätte
und einer Musikschule sowie einer Nahversorgungseinrichtung unmittelbar an die
Fläche an.
Die Fläche wird nur einmal durch eine öffentliche Straße gequert (Wolfgang-HeinzStraße).
Ebenso führt die Trasse der ehemaligen Industriebahn über das Gebiet. Die
aufgegebene Fläche ist mit Gehölzaufwuchs überwuchert.
Deutlich erkennbar sind, zum Teil befestigte, Fußwege die offensichtlich die
vorherrschenden Laufrichtungen der Bewohner der Großsiedlung kennzeichnen und die
überwiegend auf die an der Karower Chaussee befindlichen Bushaltestellen orientiert
sind.
Zum Teil recht dichter Baum- und Gehölzbestand zeigt sich vor allem im nördlichen und
im mittleren Teilbereich, die südliche Teilfläche ist davon weitgehend frei. Entlang der
Karower Chaussee ist weitgehend durchgängiger Straßenbaumbestand vorhanden.
Im Bereich der ehemaligen Brunnengalerie verbleiben auch nach der Aufgabe der
wasserwirtschaftlichen Nutzung Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen in
Funktion, die innerhalb eines Schutz- bzw. Sicherheitsstreifens nicht überbaut und nicht
mit Bäumen bepflanzt werden dürfen.
Die Fläche ist frei von Bebauung.
3.
Eigentumsverhältnisse
Die Flurstücke der ehemaligen Brunnengalerie befinden sich zurzeit im Eigentum des
Landes Berlin, Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamts des
Bezirksamtes Pankow. Die kurzfristige Abgabe der für die Fachbedarfe nicht mehr
benötigten Flächen an den Liegenschaftsfonds Berlin wird derzeit vorbereitet. Die
Straßenverkehrsflächen sind ebenso im Fachvermögen des Tiefbau- und
Landschaftsplanungsamts Pankow.
4.
Planerische Ausgangssituation
4.1
Flächennutzungsplan / Raumordnung
Im Flächennutzungsplan (FNP) von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung
vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 9. Juni 2011 (ABl. S.
2343) sind die Plangebiete der ehemaligen Brunnengalerie – in symbolischer Breite als Grünvernetzung mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Die tangierende
Karower Chaussee und die Wiltbergstraße sind als übergeordnete
Hauptverkehrsstraßen dargestellt.
Für die östlich und westlich angrenzenden Wohnbereiche erfolgt die Darstellung als
Wohnbaufläche W 2 (GFZ bis 1,5), für den nördlich angrenzenden Ortskernbereich an
der Wiltbergstraße als gemischte Baufläche M 2.
Im Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vom 18.12.2007 (GVBl. S. 629)
sowie der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B)
vom 31.03.2009 (GVBl. S. 182) sind die Erfordernisse und Ziele der Raumordnung
enthalten.
Nach der Festlegungskarte 1 des LEP B-B liegen die Plangebiete innerhalb des
Gestaltungsraumes Siedlung, wo gemäß Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 2 des LEB B-B die
Entwicklung von Siedlungsflächen möglich ist und große Spielräume zur
Binnendifferenzierung bestehen.
Der Grundsatz 4.1 des LEP B-B (Siedlungsentwicklung vorrangig unter Nutzung bisher
nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale und vorhandener Infrastruktur innerhalb
vorhandener Siedlungsgebiete, räumliche Zuordnung und ausgewogene Entwicklung
der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung) wird durch die
Bebauungspläne berücksichtigt.
Die beabsichtigten Festsetzungen berücksichtigen auch in angemessener Weise die
Grundsätze aus § 5 Abs. 1-3 LEPro 2007 (vorrangige Siedlungsentwicklung innerhalb
raumordnerisch festgelegter Siedlungsbereiche; Vorrang von Innen- vor
Außenentwicklung, Priorität der Reaktivierung von Siedlungsflächen; Entwicklung
verkehrssparender Siedlungsstrukturen).
4.2
Landschaftsprogramm (LaPro), 3. Ausgabe 2006
Das Landschaftsprogramm einschließlich des Artenschutzprogramms für Berlin
formuliert für die Plangebiete der ehemaligen Brunnengalerie in vier Teilplänen
vorrangig folgende landschaftsplanerischen Ziele:
Teilplan Biotop- und Artenschutz
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie wird gemeinsam mit den angrenzenden
Wohnbereichen als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzung, entlang der
Gleistrasse der ehemaligen Industriebahn eine Verbindungsfunktion für sonstige Arten
dargestellt.
Teilplan Landschaftsbild
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie wird gemeinsam mit den angrenzenden
Wohnbereichen als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzung dargestellt, für den
hier die Entwicklung gebietstypischer Freiflächen und Landschaftselemente sowie des
Wohnumfeldes als Entwicklungsziele benannt werden.
Teilplan Naturhaushalt und Umweltschutz
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie wird als Grün- und Freifläche, die
angrenzenden Wohnbereiche als Siedlungsfläche dargestellt. Der gesamte Bereich wird
als Vorranggebiet Grundwasserschutz gekennzeichnet. Für das Siedlungsgebiet werden
Maßnahmen zur Erhöhung naturhaushaltwirksamer Flächen (Entsiegelung),
kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung, die Berücksichtigung des Boden- und
Grundwasserschutzes, eine dezentrale Regenwasserversickerung sowie emissionsarme
Heizsysteme als vorrangig bezeichnet.
Teilplan Erholung und Freiraumnutzung
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie wird als Grün- und Freifläche dargestellt, für
die die Entwicklungsziele Neuanlage mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten,
Auslagerung störender Nutzungen und Verbesserung der Aufenthaltsqualität benannt
werden.
Die angrenzenden Wohnbereiche werden als Wohnquartiere mit hohem bis sehr hohem
Anspruch an den öffentlichen Freiraum dargestellt. Hier werden Sofortmaßnahmen für
den öffentlichen und halböffentlichen Freiraum sowie langfristige Maßnahmen für den
privaten Freiraum benannt: Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und
Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume, Erschließung vorhandener Freiflächen, Hof, Dach- und Fassadenbegrünung, Wohnumfeldverbesserung im Bereich der
Großsiedlung.
4.3
Stadtentwicklungsplan (StEP) Industrie und Gewerbe vom 25. Januar 2011
Nach dem räumlichen Modell des Stadtentwicklungsplans Industrie und Gewerbe
gehört der Standort Buch zu denjenigen Standorten, an denen eine besondere Nähe
zwischen Wissenschaft und Produktion gegeben ist. Die Verzahnung dieser beiden sich
ergänzenden Bereiche soll weiter unterstützt werden.
Bezogen auf die konkrete Fläche der ehemaligen Brunnengalerie gibt es keine
Darstellung im StEP.
4.4
Berlin-Buch Masterplan, 2001-2002,
Senatsbeschluss zur Fortschreibung Nr. 1726/04 vom 24.02.2004
(Veröffentlicht in: Profil Berlin-Buch, Gesundheits-, Wissenschafts- und
Technologiestandort der Metropole, 2005, Leitbild Berlin-Buch.)
Teilplan Konzept Morphologie
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie wird als Bestandteil der äußeren und
inneren Landschaft dargestellt, die angrenzenden Wohnbereiche als Bestand.
Teilplan Nutzungskonzept
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie wird als sonstiges Grün dargestellt, die
angrenzenden Wohnbereiche als Wohnbaufläche mit den entsprechenden
Gemeinbedarfsflächen.
Maßnahmekonzept
Im Strategie- und Maßnahmekonzept wird zwar die allgemeine Zielstellung der
Qualifizierung der Landschaft im Inneren und Äußeren formuliert, die Fläche der
ehemaligen Brunnengalerie wird jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.
4.5
Planwerk Nordostraum Berlin, 2006, Vertiefung Buch
Als zentrale Aufgabe der städtebaulichen Planung wird benannt, für die weitere
Entwicklung des „Zukunftsstandortes Buch“ geeignete Flächen zur Verfügung zu halten.
Ziel ist dabei neben dem Ausbau der Biotechnologie die Ansiedlung weitere
Unternehmen und Einrichtungen der Gesundheitsbranche.
Leitbild Städtebau
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie wird als parkähnliche Anlage dargestellt.
Leitbild Landschaft
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie wird als öffentliche Grün- und
Erholungsanlage dargestellt.
4.6
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK), Ortsteil Buch, 2008,
Die ehemalige Brunnengalerie ist Bestandteil des untersuchten Stadtumbaugebietes.
Wesentliche Aussagen zur Brunnengalerie sind:
Bestandsanalyse Öffentlicher Raum
Die Qualifizierung der ehemaligen Brunnengalerie zur öffentlichen Grünfläche wird auf
Grund der Versorgungssituation in Buch als nicht erforderlich bezeichnet.
Leitbild für das Stadtumbaugebiet
Das Gesamtsystem des öffentlichen Raumes muss aufgewertet werden, um u.a. eine
stärkere Verknüpfung der Großsiedlung mit der Dynamik der lokalen Ökonomie zu
erreichen.
Stadtumbaukonzept
Als ein Schwerpunktthema wird die Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten genannt.
Dafür sind Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum notwendig.
Konkret wird hier u.a. angeführt: Neukonzipierung von Querungen der zentralen
Brunnengalerie, die eine Verbindung der Teilgebiete auch vor dem Hintergrund
möglicher baulicher Erweiterung langfristig absichern soll. Ebenso könnte die
Gebietsentwicklung dadurch befördert werden, dass durch die Ansiedlung von kleineren
Unternehmen innerhalb der Großsiedlung der Monofunktionalität entgegengewirkt wird.
Maßnahmeliste
Als kurzfristige Maßnahmen werden die Qualifizierung wichtiger Wegeverbindungen als
Querverbindungen durch die Brunnengalerie für Fußgänger und Radfahrer sowie der
Ausbau eines Grünzuges und die Anlage eines Weges entlang der ehemaligen Trasse
der Industriebahn aufgeführt.
4.7
Städtebauliches Konzept
„Brunnengalerie Berlin Buch“ Städtebauliche Untersuchung vom Dezember 2010
(Der Punkt 4.5 Städtebauliches Konzept der Untersuchung wird weitgehend zitiert)
Das den Planverfahren zugrunde liegende städtebaulich Konzept erstreckt sich in
gesamter Länge der ehemaligen Brunnengalerie von der Wiltbergstraße im Norden und
der Max-Burghardt-Straße im Süden und betrifft die Fläche in ihrer ganzen Breite
zwischen Karower Chaussee und der Groscurthstraße im nördlichen Teilbereich sowie
der Grundstücke der Kindertagesstätte, der Musikschule und der
Nahversorgungseinrichtung im südlichen Teilbereich.
„Im Rahmen des entwickelten städtebaulichen Konzeptes besteht die Vorstellung,
zwischen den angrenzen Wohngebieten nichtstörende gewerbliche Nutzungen mit dem
Schwerpunkt biomedizinischer Forschungs- und Produktionseinrichtungen anzusiedeln.
In Ergänzung dessen sind vor allem im Bereich an der Wiltbergstraße als auch im
Mittelteil Nutzungen denkbar, die zur Versorgung des Ortsteils mit
Dienstleistungseinrichtungen, Gastronomie und dergleichen mit beitragen können.
Die querende Trasse der ehemaligen Industriebahn soll als übergeordnete
Grünverbindung qualifiziert und im Bereich der ehemaligen Brunnengalerie zu einer
öffentlichen Freifläche (Platzfläche) erweitert werden.
Zur Verbesserung der verkehrlichen Erschließung sowie der verkehrlichen Einbindung
und Vernetzung sollen neben der vorhandenen Querung der Wolfgang-Heinz-Straße
zwei weitere Querungen konzipiert werden.
Die neue Bebauung soll sich durchgängig linienhaft parallel zur Karower Chaussee
entwickeln. Sie soll wegen des vorhandenen nicht überbaubaren Leitungsbestandes der
Berliner Wasserbetriebe ca. 45 bis 50 m von der Karower Chaussee zurücktreten.
Durch die bestehenden und neu zu schaffenden Querungen der Fläche soll sich das
durchgängige Band der Neubebauung in erkennbare Abschnitte gliedern.
Die „hintere“ westliche Grenze der neuen Bebauung soll so gewählt werden, dass ein
gebührender Abstand zur bestehenden Wohnbebauung (45-50 m) bzw. zu den KitaGrundstücksgrenzen (8 m) entsteht. So sollen vergleichbar breite bzw. tiefe Baufelder
(33 m im südlichen Teilbereich, 38 m im nördlichen Teilbereich) entstehen.
Die mögliche Bebauung auf den Baufeldern soll so entwickelt werden, dass begrenzt
lange Gebäudefronten entstehen können; idealtypisch zwischen 34 und 44 m, generell
kleiner gleich 50 m.“
„Die Höhe der Bebauung soll im Konzept grundsätzlich auf 4 Geschosse begrenzt
werden. Bei Geschosshöhen von 3,5 m bis 4 m ergeben sich Gebäudehöhen zwischen
14,50 m und 16,50 m. Damit soll die neue Bebauung etwa so hoch wie die
angrenzenden 5-geschossigen Wohngebäude werden.
Ausnahmen sollen die baulichen Schwerpunkte an den nördlichen und südlichen
Auftakt- resp. End-Punkten sowie im Mittel-Punkt der Gesamtanlage bilden; hier sind
bis zu 8-geschossige Bebauungen denkbar.
Hintergrund der im Konzept angenommenen Bemessung der Nutzungseinheiten soll
eine Vorzugsgröße von ca. 5.000 qm BGF für die präferierten Einrichtungen der
biomedizinischen Forschung und Produktion sein.
Das städtebauliche Konzept lässt sich jedoch auch mit davon abweichenden
Baukörpergrößen und damit auch Grundstücksgrößen umsetzen, wenn sich die damit
einhergehende Varianz innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen bewegt.
Im weiteren Fortgang planerischer Überlegungen, u.a. in Vorbereitung eines
Bebauungsplans, sollten die konkreten Nutzungsanforderungen und damit die zu
treffenden Rahmensetzungen konkreter bestimmt werden.
Durch die Begrenzung der Bebauungstiefen, der Frontlängen und der Gebäudehöhen
soll als Grundordnung eine Reihung gleicher bzw. stark ähnlicher Elemente entstehen.
Das soll die wesentliche Grundlage der neuen städtebaulichen Ordnung sein, die die
Neuordnung als neue städtebauliche Einheit versteht.“
„Offen bleibt die Gestaltung der Flächen an der Trasse der ehemaligen Industriebahn
vom Bereich biomedizinischer Campus bis in das westlich angrenzende Wohngebiet
hinein. Unterstützend für die Erfahrbarkeit der Neuordnung als Ganzes wirkt der
unbebaute Freiraumstreifen entlang der Karower Chaussee. Durch seine Breite bzw.
Tiefe von ca. 45-50 m soll die neue Bebauung zum wesentlichen öffentlichen Raum
Karower Chaussee hin einen freiräumlich gestalteten Vorbereich erhalten.
Dieser Freiraum soll zudem zum Charakter des öffentlichen Raumes Karower
Chaussee beitragen. Er soll, anders als heute, als Raum erkennbar und identifizierbar
sein. Die Erschließung der neuen Bebauung soll im nördlichen Teilbereich mittels
grundstücksbezogener Gehwegüberfahrten direkt von der Groscurthstraße aus
erfolgen; auch eine Anbindung an die Planstraße soll möglich sein. Im südlichen
Teilbereich soll eine gemeinsame Erschließung für mehrere Grundstücke quasi in die
Querungen eingehängt werden.
Eine eventuelle Erschließung von Westen aus würde hier zu einer Reduzierung der
Breite bzw. Tiefe der Baufelder führen.
Das Konzept geht von der Organisation des ruhenden Verkehrs aus, die die
erforderlichen Stellplätze auf nicht bebauten Grundstücksflächen sowie als Stellplätze in
Tiefgaragen vorsieht.
Bei der Konkretisierung der Nutzungsansprüche im Rahmen weiterer Planungen soll
auch der Bedarf und eine sinnvolle Organisation des ruhenden Verkehrs konkretisiert
werden.
Der auf der Fläche vorhandene Baum- und Gehölzbestand soll weitgehend erhalten
bleiben. Weitere Untersuchungen sollen ergeben, ob auch artenschutzrechtliche
Belange zu berücksichtigen sein werden.
Im Zusammenspiel mit möglichen Stellplätzen kann so ein wiederkehrendes und
ordnendes Element im Freiraum entstehen, das den baulichen Rhythmus entlang dem
Band begleitet und stärkt.
Auf den nicht bebaubaren Grundstücken sollen zudem Anlagen für die Versickerung
des Regenwassers vorgesehen werden.
Die öffentlichen Flächen an den Bushaltestellen an der Karower Chaussee und an der
Wiltbergstraße komplettieren das räumlich-funktionale Gefüge der neuen
Gesamtanlage.“
4.8
Geltendes Bau- und Planungsrecht (§ 34 BauGB)
Die Fläche der ehemaligen Brunnengalerie mit einer Breite bis ca. 100 m stellt als
öffentliche Grün- und Freifläche zwischen der fünf- bis elfgeschossigen Bebauung östlich
der Karower Chaussee bzw. westlich der Friedrich-Richter-, Bruno-Apitz- und Groscurthstraße erkennbar einen Teil der geplanten Großsiedlung Buch dar.
Im vorliegenden Maßstab der Großsiedlung ist der Abstand zwischen der östlich und
westlich an die Brunnengalerie anschließenden Bebauung zu gering, um den
städtebaulichen Zusammenhang zu unterbrechen. Sowohl durch die Maßstäblichkeit der
fünf- und sechs- sowie zehn- und elfgeschossigen angrenzenden Baukörper als auch
durch vorhandene Querachsen (Straßen sowie Weg- und Sichtachsen) in teilweise
erheblicher Breite ist eine Erlebbarkeit des städtebaulichen Bezuges über die
Brunnengalerie gegeben und der städtebauliche Zusammenhang zwischen den
Baukörpern der Großsiedlung unverkennbar.
Auf Grund des dargestellten städtebaulichen Zusammenhangs befindet sich die Fläche
der ehemaligen Brunnengalerie im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
Im Hinblick auf die Größe, die Lage, die Ausdehnung und die den betreffenden Bereich
städtebaulich entscheidend prägende Ausformung handelt es sich bei der gesamten
Brunnengalerie um nicht überbaubare Grünflächen.
5.
Intention der Planung
Die Bebauungspläne 3-42 und 3-43 sollen das abgestimmte städtebaulichnutzungsstrukturelle Konzept konkretisieren und planungsrechtlich sichern.
Es soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ansiedlung gewerblicher
Nutzungen mit dem Schwerpunkt biomedizinischer Forschungs- und
Produktionseinrichtungen geschaffen werden.
Entsprechend dem städtebaulichen Konzept sollen ca. 6,0 ha Gewerbegebietsfläche
festgesetzt werden. Die vorgesehene Grundfläche nach § 19 Abs. 2
Baunutzungsverordnung (BauNVO) erreicht ca. 20.000 m².
In den Bebauungsplänen 3-42 und 3-43 sollen jeweils Flächen von ca. 3 ha als
Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden.
Das Ziel der Bebauungspläne, die planungsrechtliche Voraussetzung für die
Ansiedlung gewerblicher Nutzungen mit dem Schwerpunkt biomedizinischer
Forschungs- und Produktionseinrichtungen zu schaffen, ist nicht mit der Darstellung
(Grünvernetzung mit der Zweckbestimmung Parkanlage) des Flächennutzungsplans
vereinbar.
Das beabsichtigte Planungsziel einer Stärkung des Standorts Buch als
forschungsnaher Wirtschaftsstandort wird jedoch aus gesamtstädtischer Sicht
befürwortet und die Änderung des Flächennutzungsplans von Berlin dementsprechend
vorbereitet.
Zudem soll mit den Bebauungsplänen entlang der Karower Chaussee entsprechend
der Darstellung des FNP eine Fläche für eine Grünvernetzung gesichert werden.
Die querende Trasse der ehemaligen Industriebahn soll als Grünverbindung gesichert
werden.
Zur Verbesserung der verkehrlichen Erschließung sowie der verkehrlichen Einbindung
und Vernetzung sollen neben der vorhandenen Querung der Wolfgang-Heinz-Straße
zwei weitere Querungen als öffentliche Verkehrsflächen vorgesehen werden, deren
genaue Lage im Planverfahren zu klären sein wird.
6.
Wesentlicher Planinhalt
Als Art der Nutzung sollen Gewerbegebiete gemäß § 8 BauNVO, private Grünflächen
und öffentliche Grünflächen festgesetzt werden.
Darüber hinaus sollen durch die Festsetzung von Straßenbegrenzungslinien sowohl
bestehende als auch künftige öffentliche Verkehrsflächen gesichert werden.
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen flächenmäßig mit
Baugrenzen in Kombination mit der zulässigen Grundfläche und der zulässigen Anzahl
der Vollgeschosse oder eine maximale Höhe der baulichen Anlagen im weiteren
Verfahren erfolgen.
7. Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 des Gesetzes zur Ausführung des
Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Die Mitteilung der Planungsabsicht vom 08.08.2011 gemäß § 5 AGBauGB an die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. II C ergab, dass gegen die Absicht die
Bebauungspläne 3-42 und 3-43 aufzustellen, aus Sicht der dringenden
Gesamtinteressen Berlins bei den dargelegten Planungszielen grundsätzlich keine
Bedenken bestehen.
Die Senatsverwaltung teilte weiterhin mit:
„Die Bebauungspläne sind aus dem FNP nicht entwickelbar:(…)
Das Ziel der Bebauungspläne, die planungsrechtliche Voraussetzung für die
Ansiedlung gewerblicher Nutzungen mit dem Schwerpunkt biomedizinischer
Forschungs- und Produktionseinrichtungen zu schaffen, ist nicht mit der Darstellung
(Grünvernetzung mit der Zweckbestimmung Parkanlage) des Flächennutzungsplans
vereinbar.
Das beabsichtigte Planungsziel einer Stärkung des Standorts Buch als
forschungsnaher Wirtschaftsstandort wird jedoch aus gesamtstädtischer Sicht
befürwortet und die Änderung des Flächennutzungsplans von Berlin dementsprechend
vorbereitet.
Insofern bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Regionalplanerische Festlegungen des FNP (…) werden nicht berührt.“
„Eine Übereinstimmung mit sonstigen thematischen und teilräumlichen
Entwicklungsplanungen ist gegeben. Bezogen auf die konkreten Flächen gibt es im
StEP Industrie und Gewerbe keine Aussagen. Im räumlichen Modell des StEP gehört
der Standort Buch zu denjenigen Standorten, an denen eine Stärkung der
Schwerpunkte für Produktion in Verbindung mit Wissenschaft und Forschung als Ziel
formuliert wird. Vor diesem Hintergrund wird die Planung inklusive FNP-Änderung
durch die Senatsverwaltung begrüßt.“
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg teilte mit, dass ein
Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung nicht erkennbar ist (siehe auch 4.1).
„Die Bebauungsplanverfahren werden nach § 7 AGBauGB durchgeführt, da sie mit der
Karower Chaussee und der Wiltbergstraße (übergeordnete Straßenverbindungen der
Verbindungsstufe II sowie durch die Max-Burghardt-Straße (zukünftige
Ergänzungsstraße der Verbindungsstufe IV) gemäß Absatz 1 Nr. 2 dringende
Gesamtinteressen Berlins berühren und eine mögliche Beeinträchtigung nicht
ausgeschlossen werden kann.“
Im weiteren Verfahren ist nach Angabe der Senatsverwaltung zu beachten:
„Aufgrund der geplanten städtebaulichen Entwicklung der Fläche der ehemaligen
Brunnengalerie ist es notwendig, die zukünftigen Straßenbegrenzungslinien im
übergeordneten Straßennetz diesen Anforderungen anzupassen. Auch die Planung
einer neuen Straßenverbindung von der Karower Chaussee in Verlängerung der MaxBurghardt-Straße zur Hobrechtsfelder Chaussee ist hier im Kreuzungsbereich beider
Straßen zu berücksichtigen.“
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Durch eine Veräußerung der landeseigenen Flächen als Gewerbegebietsflächen über
den Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG können Einnahmen für das Land
Berlin erzielt werden.
Die Planungsleistungen sollen an Planungsbüro vergeben werden. Die Aufwendungen
und Kosten für diese Leistungen sollen zum Teil von den Vorhabenträgern und vom
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG oder aus dem Dienstleistungstitel 54010 in
Kapitel 4610 finanziert werden.
Die zu erwartenden haushaltsmäßigen Auswirkungen sollen im weiteren Verfahren
konkretisiert und ermittelt werden.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlagen
1. Geltungsbereich der Bebauungsplans 3-42
2. Geltungsbereich der Bebauungsplans 3-43
3. Musterblatt im Sinne der Agenda 21
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Anlage 3
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
quantitativ
qualitativ
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
- Wasserverbrauch
3. Energie
- Energieverbrauch
quantitativ
Bemerkungen
qualitativ
x
x
x
- Anteil erneuerbarer Energie
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
x
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in Entscheidungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
13. Ausbildungsplätze
14. Betriebsansiedlungen
x
15. wirtschaftl. Diversifizierung
nach Branchen
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Information der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung