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VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.10.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.10.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
17.10.15, 22:00
Aktualisiert
28.01.18, 00:19

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB VI-0960 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD des Bezirksamtes Beratungsfolge: 27.01.2010 31.03.2010 BVV BVV BVV BVV/30/VI BVV/32/VI ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Schutz öffentlichen Eigentums Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 08.03.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-0960 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .02.2010 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0960 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der Sitzung am 27.01.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0960 Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit bei der Neuerrichtung und der Fassadensanierung öffentlicher Gebäude so genannte Graffitischutzsysteme zur Anwendung kommen können. Die Prüfung soll ebenfalls für Denkmale und Kunstobjekte im öffentlichen Raum erfolgen. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Entsprechend den Standards des öffentlichen Bauens ist es sinnvoll, bis zu einer Höhe von 2,5 m über Oberkante Erdgeschoss Graffitischutzsysteme bei der Neuerrichtung bzw. der Fassadensanierung öffentlicher Gebäude anzubringen. Eine Entscheidung hierzu obliegt der jeweiligen Einzelfallprüfung, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage der LHO § 7 zu erfolgen hat. Die technischen Lösungsmöglichkeiten sind in Abhängigkeit mit der Materialität der Fassade zu betrachten und können nicht verallgemeinert werden. Die Auftragsvergabe zum Anbringen von Graffitischutz sollte an Dritte erfolgen, da zur Ausführung der Arbeiten ein entsprechendes technisches und fachliches Know-how unabdingbar ist. Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist nur einzelfallbezogen möglich, wenn die Kriterien (Fläche, Untergrund, Anzahl der Beschädigungen, Häufigkeit usw.) klar definiert werden können. Bei investiven Maßnahmen ist die Erstbeschichtung eines Graffitischutzsystems Teil der Baumaßnahme. Wiederkehrende Arbeiten zum Graffitischutz sind aus bezirklichen Bauunterhaltungsmitteln zu finanzieren. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Christine Keil Bezirksstadträtin Jugend und Immobilien