Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.10.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
17.10.15, 22:00
Aktualisiert
28.01.18, 00:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
VI-0960
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
des Bezirksamtes
Beratungsfolge:
27.01.2010
31.03.2010
BVV
BVV
BVV
BVV/30/VI
BVV/32/VI
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Schutz öffentlichen Eigentums
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 08.03.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0960
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.02.2010
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-0960
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 27.01.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0960
Das Bezirksamt wird ersucht,
zu prüfen, inwieweit bei der Neuerrichtung und der Fassadensanierung öffentlicher Gebäude so
genannte Graffitischutzsysteme zur Anwendung kommen können. Die Prüfung soll ebenfalls für
Denkmale und Kunstobjekte im öffentlichen Raum erfolgen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Entsprechend den Standards des öffentlichen Bauens ist es sinnvoll, bis zu einer Höhe von 2,5
m über Oberkante Erdgeschoss Graffitischutzsysteme bei der Neuerrichtung bzw. der
Fassadensanierung öffentlicher Gebäude anzubringen. Eine Entscheidung hierzu obliegt der
jeweiligen Einzelfallprüfung, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage der
LHO § 7 zu erfolgen hat. Die technischen Lösungsmöglichkeiten sind in Abhängigkeit mit der
Materialität der Fassade zu betrachten und können nicht verallgemeinert werden.
Die Auftragsvergabe zum Anbringen von Graffitischutz sollte an Dritte erfolgen, da zur
Ausführung der Arbeiten ein entsprechendes technisches und fachliches Know-how
unabdingbar ist.
Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist nur einzelfallbezogen möglich, wenn die Kriterien (Fläche,
Untergrund, Anzahl der Beschädigungen, Häufigkeit usw.) klar definiert werden können.
Bei investiven Maßnahmen ist die Erstbeschichtung eines Graffitischutzsystems Teil der
Baumaßnahme. Wiederkehrende Arbeiten zum Graffitischutz sind aus bezirklichen
Bauunterhaltungsmitteln zu finanzieren.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin Jugend und
Immobilien