Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linke, 23. Tagung, 01.04.2009.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
17.10.15, 22:00
Aktualisiert
28.01.18, 00:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-0707
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Antrag
Linksfraktion
Beratungsfolge:
01.04.2009
BVV
BVV/23/VI
Betreff: Ökologische Straßenbeleuchtung
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Senatsverwaltung und der für
die Straßenbeleuchtung zuständigen NUON Stadtlicht GmbH darauf zu dringen, bei der
Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge einer grundhaften Sanierung öffentlicher
Straßen im Bezirk die Beleuchtungstechnik auf LED-Leuchten umzustellen.
Die Umstellung soll bei allen künftigen und – nach Möglichkeit – auch schon bei den
derzeit in Angriff genommenen grundhaften Straßensanierungen erfolgen.
Berlin, den 24.03.2009
Einreicher: Linksfraktion
gez. BV Wolfram Kempe
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-0707
Begründung:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitet derzeit ein Konzept für eine effiziente
Straßenbeleuchtung, das Ende 2009 vorliegen soll. Dabei wird der Schwerpunkt jedoch auf die
Umrüstung der 44.000 Berliner Gaslaternen auf elektrischen Betrieb, den Ersatz von QuecksilberdampfLampen durch Halogen- bzw. Natrium-Hochdruckdampf-Lampen und eine Verbesserung der Steuerung
gelegt.
Unbestritten werden diese Maßnahmen mit einer Kostenreduktion verbunden sein; die als
»Lichtverschmutzung« bezeichnete Beleuchtung des Himmels, unter der Berlin wie jede andere
europäische Großstadt leidet, und die nachteiligen Folgen derartiger Straßenbeleuchtung insbesondere
für nachtaktive Insekten und die an sie geknüpften Ökosysteme (z.B. Fledermäuse) werden dadurch
jedoch kaum eingedämmt. Obendrein entspricht dieses Ziel nicht mehr dem Stand der Technik.
Die Stadtwerke Düsseldorf hingegen rüsten die Straßenbeleuchtung der nordrheinwestfälischen
Landeshauptstadt derzeit systematisch auf mit Leuchtdioden (LED) betriebene Straßenlampen um, wobei
sie von der Fachhochschule Südwestfalen wissenschaftlich begleitet werden. Gegenüber den – an sich
schon kostengünstigeren – Halogen- bzw. Natrium-Hochdruckdampf-Lampen sinkt der Energieverbrauch
bei LED-Lampen mindestens um weitere 40 Prozent, und durch eine einfachere Steuerung mit
stufenloser Dimmung auf bis zu mehr als 60 Prozent. Die in der Tat höheren Anschaffungskosten
amortisieren sich auf diese Weise in drei bis fünf Jahren, die Lebensdauer der Leuchtkörper ist mit
durchschnittlich zwölfeinhalb Jahren dreimal so lang wie die herkömmlicher Lampen. Die Schädigung
nachtaktiver Insekten geht um 90 Prozent zurück, die Lichtverschmutzung etwa in der gleichen
Größenordnung. Deswegen stellt diese Technologie die sinnvollste Symbiose von Ökonomie und
Ökologie dar, die für eine Straßenbeleuchtung derzeit vorhanden ist.
Der Bedarf an grundhafter Erneuerung öffentlichen Straßenlandes ist im Bezirk Pankow bekanntermaßen
hoch. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist integraler Bestandteil dieser Maßnahmen. Deshalb
sollte der Bezirk die Gelegenheit beim Schopf packen und bei ohnehin durchzuführenden
Sanierungsmaßnahmen diese innovative Beleuchtungstechnik anwenden. Parallel dazu sind die
Erfahrungen der Stadtwerke Düsseldorf und der Fachhochschule Südwestfalen einzuholen.
Gerade in den Siedlungsgebieten im Norden des Bezirkes wären die ökologischen Effekte der LEDTechnik für die Bürgerinnen und Bürger Pankows an ehesten erlebbar. Angesichts der Beharrungskräfte
der Berliner Hauptverwaltung ist ein Pankower Pilotprojekt durchaus vorstellbar und vielleicht noch am
ehesten durchzusetzen.
Grundhafte Straßenerneuerungen unterliegen dem Straßenausbaubeitragsgesetz. Die erwähnten
höheren Anschaffungskosten für eine Straßenbeleuchtung mit LED-Technik dürfen aber nicht in die
umlagefähigen Kosten eingehen. Selbst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat inzwischen
zugestanden, dass die Straßenbeleuchtung Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, sodass davon
ausgegangen werden kann, dass die Erneuerung der Straßenbeleuchtung bei der anstehenden
Novellierung des StrABG gänzlich als nicht mehr umlagefähig betrachtet werden wird. Sollte dies wider
Erwarten nicht der Fall sein, muss seitens des Bezirkes darauf hingewiesen werden, dass die potentiellen
Einsparungen bei der LED-Technik nur dem Betreiber der Straßenbeleuchtung (der NUON) zu gute
kommen, er also auch die höheren Anschaffungskosten zu tragen hätte.