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Antrag Linke, 23. Tagung, 01.04.2009.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linke, 23. Tagung, 01.04.2009.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
17.10.15, 22:00
Aktualisiert
28.01.18, 00:48

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VI-0707 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Antrag Linksfraktion Beratungsfolge: 01.04.2009 BVV BVV/23/VI Betreff: Ökologische Straßenbeleuchtung Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Senatsverwaltung und der für die Straßenbeleuchtung zuständigen NUON Stadtlicht GmbH darauf zu dringen, bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge einer grundhaften Sanierung öffentlicher Straßen im Bezirk die Beleuchtungstechnik auf LED-Leuchten umzustellen. Die Umstellung soll bei allen künftigen und – nach Möglichkeit – auch schon bei den derzeit in Angriff genommenen grundhaften Straßensanierungen erfolgen. Berlin, den 24.03.2009 Einreicher: Linksfraktion gez. BV Wolfram Kempe Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-0707 Begründung: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitet derzeit ein Konzept für eine effiziente Straßenbeleuchtung, das Ende 2009 vorliegen soll. Dabei wird der Schwerpunkt jedoch auf die Umrüstung der 44.000 Berliner Gaslaternen auf elektrischen Betrieb, den Ersatz von QuecksilberdampfLampen durch Halogen- bzw. Natrium-Hochdruckdampf-Lampen und eine Verbesserung der Steuerung gelegt. Unbestritten werden diese Maßnahmen mit einer Kostenreduktion verbunden sein; die als »Lichtverschmutzung« bezeichnete Beleuchtung des Himmels, unter der Berlin wie jede andere europäische Großstadt leidet, und die nachteiligen Folgen derartiger Straßenbeleuchtung insbesondere für nachtaktive Insekten und die an sie geknüpften Ökosysteme (z.B. Fledermäuse) werden dadurch jedoch kaum eingedämmt. Obendrein entspricht dieses Ziel nicht mehr dem Stand der Technik. Die Stadtwerke Düsseldorf hingegen rüsten die Straßenbeleuchtung der nordrheinwestfälischen Landeshauptstadt derzeit systematisch auf mit Leuchtdioden (LED) betriebene Straßenlampen um, wobei sie von der Fachhochschule Südwestfalen wissenschaftlich begleitet werden. Gegenüber den – an sich schon kostengünstigeren – Halogen- bzw. Natrium-Hochdruckdampf-Lampen sinkt der Energieverbrauch bei LED-Lampen mindestens um weitere 40 Prozent, und durch eine einfachere Steuerung mit stufenloser Dimmung auf bis zu mehr als 60 Prozent. Die in der Tat höheren Anschaffungskosten amortisieren sich auf diese Weise in drei bis fünf Jahren, die Lebensdauer der Leuchtkörper ist mit durchschnittlich zwölfeinhalb Jahren dreimal so lang wie die herkömmlicher Lampen. Die Schädigung nachtaktiver Insekten geht um 90 Prozent zurück, die Lichtverschmutzung etwa in der gleichen Größenordnung. Deswegen stellt diese Technologie die sinnvollste Symbiose von Ökonomie und Ökologie dar, die für eine Straßenbeleuchtung derzeit vorhanden ist. Der Bedarf an grundhafter Erneuerung öffentlichen Straßenlandes ist im Bezirk Pankow bekanntermaßen hoch. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist integraler Bestandteil dieser Maßnahmen. Deshalb sollte der Bezirk die Gelegenheit beim Schopf packen und bei ohnehin durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen diese innovative Beleuchtungstechnik anwenden. Parallel dazu sind die Erfahrungen der Stadtwerke Düsseldorf und der Fachhochschule Südwestfalen einzuholen. Gerade in den Siedlungsgebieten im Norden des Bezirkes wären die ökologischen Effekte der LEDTechnik für die Bürgerinnen und Bürger Pankows an ehesten erlebbar. Angesichts der Beharrungskräfte der Berliner Hauptverwaltung ist ein Pankower Pilotprojekt durchaus vorstellbar und vielleicht noch am ehesten durchzusetzen. Grundhafte Straßenerneuerungen unterliegen dem Straßenausbaubeitragsgesetz. Die erwähnten höheren Anschaffungskosten für eine Straßenbeleuchtung mit LED-Technik dürfen aber nicht in die umlagefähigen Kosten eingehen. Selbst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat inzwischen zugestanden, dass die Straßenbeleuchtung Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Erneuerung der Straßenbeleuchtung bei der anstehenden Novellierung des StrABG gänzlich als nicht mehr umlagefähig betrachtet werden wird. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, muss seitens des Bezirkes darauf hingewiesen werden, dass die potentiellen Einsparungen bei der LED-Technik nur dem Betreiber der Straßenbeleuchtung (der NUON) zu gute kommen, er also auch die höheren Anschaffungskosten zu tragen hätte.