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VzK § 13, Zwischenbericht17.06.09.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 13, Zwischenbericht17.06.09.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
17.10.15, 22:00
Aktualisiert
28.01.18, 00:48

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Inhalt der Datei

2.26 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG / ZB des Bezirksamtes VI-0707 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 01.04.2009 17.06.2009 01.07.2009 BVV BVV BVV BVV/23/VI BVV/25/VI BVV/25Forts/VI ohne Änderungen in der BVV beschlossen vertagt Betreff: Ökologische Straßenbeleuchtung Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: siehe Anlage Berlin, den 24.03.2009 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-0707 Bezirksamt Pankow von Berlin . 05. 2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0707 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Ökologische Straßenbeleuchtung Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 23. Tagung der BVV am 01.04.2009 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0707: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Senatsverwaltung und der für die Straßenbeleuchtung zuständigen NUON Stadtlicht GmbH darauf zu dringen, bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge einer grundhaften Sanierung öffentlicher Straßen im Bezirk die Beleuchtungstechnik auf LED-Leuchten umzustellen. Die Umstellung soll bei allen künftigen und - nach Möglichkeit - auch schon bei den derzeit in Angriff genommenen grundhaften Straßensanierungen erfolgen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Zur vorstehenden Beschlussempfehlung wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. X OB 7 um Stellungnahme gebeten. Diese führt zur Drucksache Folgendes aus: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als zuständige Verwaltung für die öffentliche Beleuchtung hat in Abstimmung mit dem Manager für die öffentliche Beleuchtung, der Fa. Stadtlicht GmbH, den Einsatz von LED-Leuchten im öffentlichen Straßenland geprüft und ist zu der Ansicht gekommen, dass die zur Zeit erhältlichen LED-Leuchten noch nicht den Anforderungen an eine Straßenbeleuchtung entsprechen. Die Senatsverwaltung hat auch mit namhaften Leuchtenherstellern gesprochen, die die Ansicht der Verwaltung teilen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind vergleichbare Leuchtstärken mit herkömmlichen Leuchtmitteln noch immer mit weniger Energie zu erzielen als mit LED. Eine Einsparung ist also hierbei nicht gegeben. -2Wegen der begrenzten Leuchtkraft von LED kommt ein Einsatz nur in Bereichen von verkehrlich untergeordneter Bedeutung in Frage, z. B. als Parkwegbeleuchtung oder in Fußgängerzonen. Der oft genannte Vorteil der LED bezieht sich ausschließlich auf die prognostizierte lange Lebensdauer und einen geringen Wartungsaufwand, der sich im Alltagsbetrieb allerdings erst noch bestätigen muss. Vorsorglich weist die Senatsverwaltung darauf hin, dass die Zustimmung zu einer neu geplanten später von ihr zu übernehmenden öffentlichen Beleuchtungsanlage nur für gelistete Leuchten erfolgen kann. Die Listung erfolgt beim Manager für die Öffentliche Beleuchtung, der Fa. Stadtlicht GmbH. Grundsätzlich steht die Senatsverwaltung der LED-Technik aufgeschlossen gegenüber und werde sie auch probeweise in ausgewählten Bereichen einsetzen. Sollte einer dieser Bereiche im Bezirk Pankow liegen, wird die BVV darüber in Kenntnis gesetzt. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Christine Keil stellv. Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung