Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 13, Zwischenbericht17.06.09.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
17.10.15, 22:00
Aktualisiert
28.01.18, 00:48
Stichworte
Inhalt der Datei
2.26
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG / ZB
des Bezirksamtes
VI-0707
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
01.04.2009
17.06.2009
01.07.2009
BVV
BVV
BVV
BVV/23/VI
BVV/25/VI
BVV/25Forts/VI
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
vertagt
Betreff: Ökologische Straßenbeleuchtung
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
siehe Anlage
Berlin, den 24.03.2009
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0707
Bezirksamt Pankow von Berlin
. 05. 2009
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VI-0707
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Ökologische Straßenbeleuchtung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 23. Tagung der BVV am 01.04.2009 angenommenen Beschlussempfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0707:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Senatsverwaltung und der für die
Straßenbeleuchtung zuständigen NUON Stadtlicht GmbH darauf zu dringen, bei der Erneuerung der
Straßenbeleuchtung im Zuge einer grundhaften Sanierung öffentlicher Straßen im Bezirk die
Beleuchtungstechnik auf LED-Leuchten umzustellen.
Die Umstellung soll bei allen künftigen und - nach Möglichkeit - auch schon bei den derzeit in Angriff
genommenen grundhaften Straßensanierungen erfolgen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Zur vorstehenden Beschlussempfehlung wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. X OB 7
um Stellungnahme gebeten. Diese führt zur Drucksache Folgendes aus:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als zuständige Verwaltung für die öffentliche
Beleuchtung hat in Abstimmung mit dem Manager für die öffentliche Beleuchtung, der
Fa. Stadtlicht GmbH, den Einsatz von LED-Leuchten im öffentlichen Straßenland
geprüft und ist zu der Ansicht gekommen, dass die zur Zeit erhältlichen LED-Leuchten
noch nicht den Anforderungen an eine Straßenbeleuchtung entsprechen.
Die Senatsverwaltung hat auch mit namhaften Leuchtenherstellern gesprochen, die die
Ansicht der Verwaltung teilen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind vergleichbare Leuchtstärken mit herkömmlichen
Leuchtmitteln noch immer mit weniger Energie zu erzielen als mit LED. Eine Einsparung
ist also hierbei nicht gegeben.
-2Wegen der begrenzten Leuchtkraft von LED kommt ein Einsatz nur in Bereichen von
verkehrlich untergeordneter Bedeutung in Frage, z. B. als Parkwegbeleuchtung oder in
Fußgängerzonen. Der oft genannte Vorteil der LED bezieht sich ausschließlich auf die
prognostizierte lange Lebensdauer und einen geringen Wartungsaufwand, der sich im
Alltagsbetrieb allerdings erst noch bestätigen muss.
Vorsorglich weist die Senatsverwaltung darauf hin, dass die Zustimmung zu einer neu
geplanten später von ihr zu übernehmenden öffentlichen Beleuchtungsanlage nur für
gelistete Leuchten erfolgen kann. Die Listung erfolgt beim Manager für die Öffentliche
Beleuchtung, der Fa. Stadtlicht GmbH. Grundsätzlich steht die Senatsverwaltung der
LED-Technik aufgeschlossen gegenüber und werde sie auch probeweise in
ausgewählten Bereichen einsetzen.
Sollte einer dieser Bereiche im Bezirk Pankow liegen, wird die BVV darüber in Kenntnis
gesetzt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Christine Keil
stellv. Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung