Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag SPD-Fraktion, 26. BVV am 15.7.09.pdf
Größe
16 kB
Erstellt
17.10.15, 22:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:50
Stichworte
Inhalt der Datei
1.30
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-0827
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Antrag
Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
15.07.2009
BVV
BVV/26/VI
Betreff: Blockweise Bebauungspläne
Die BVV möge beschließen:
Das Ersuchen der BVV an das Bezirksamt im Beschluss VI-0495 wird wie folgt geändert:
1. Entgegen der Beschlussfassung vom 12.11.2008 teilt die BVV inzwischen die Auffassung des Bezirksamtes, dass die Aufstellung blockweiser Bebauungspläne der Vorrang
vor der Aufstellung großmaßstäblicher Bebaungspläne zu geben ist und ersucht daher
das Bezirksamt, zügig blockweise Bebauungspläne für die noch laufenden Sanierungsgebiete aufzustellen sowie die Aufstellung für das ausgelaufene Sanierungsgebiet Kollwitzplatz zu prüfen.
2. Die BVV hält an dem Ersuchen fest, flächendeckend Bebauungspläne in den
Sanierungsgebieten und dem ausgelaufenen Sanierungsgebiet Kollwitzplatz aufzustellen, wie dies im Bezirk Mitte für die ausgelaufenen Sanierungsgebiete im Altbezirk Mitte
erfolgt. Neben dem Maß der Nutzung verbunden mit einer Sicherung schutzwürdiger
Flächen vor Nachverdichtung hält die BVV flächendeckende Festsetzungen der Art der
Nutzung für notwendig, um damit folgende Ziele zu verfolgen:
a. Nutzungsmischung erhalten
b. Ausschluss der Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe
c. Sicherung von schutzwürdigen Gemengelagen von Wohn- und Gewerbenutzung
3. Dieser Beschluss ergänzt und präzisiert die Drucksache VI-0495 und hebt sie nicht auf.
Berlin, den 07.07.2009
Einreicher: Fraktion der SPD
gez. Sabine Röhrbein
gez. Roland Schröder
gez. Klaus Mindrup
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
2
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
1.30
Drs. VI-0827
Begründung:
Die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25.06.09 hat
gezeigt, dass es ohne Zweifel ein Planerfordernis zur Sicherung des Maßes der Nutzung für
Teilgebiete innerhalb der Sanierungsgebiete gibt.
Die SPD-Fraktion ist der Überzeugung, dass es wie im Bezirk Mitte auch die Notwendigkeit gibt,
jetzt flächendeckend Festsetzungen zur Art der Nutzung zu treffen. So wird die Tendenz zur
Umnutzung von Wohnungen in teurerer zu vermietende Gewerbe- bzw. Büroeinheiten nach
Beendigung der Wirtschaftskrise wahrscheinlich auch die Prenzlauer Berger Sanierungsgebiete
erreichen. Damit geraten sozial schwächere Mieter mehrfach unter Druck. Einerseits laufen die
Bindungen für geförderte Wohnungen in den nächsten Jahren nach und nach aus. Anderseits
besteht die Gefahr, dass gerade kostengünstige Wohnungen in Gewerberaum umgewandelt
werden.
Der Bezirk wird später voraussichtlich nicht über die finanziellen Mittel verfügen, einer derartigen Entwicklung entgegenzuwirken, denn Bebauungsplanverfahren kosten Geld. Noch gibt es
die Chance, die flächendeckende Aufstellung aus Sanierungsgeldern bzw. Ausgleichsbeträgen
zu finanzieren, wie dies der Bezirk Mitte zurzeit praktiziert. Es ist damit zu rechnen, dass durch
die parallele Aufstellung zahlreiche Bebauungspläne auch Kostenvorteile im System der Kosten-Leistungsrechnung erzielt werden können.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Auffassung des Bezirksamtes im ersten Zwischenbericht (Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache VI-0827) im Hinblick auf den § 140
Nr. 4 BauGB offenbar fehlerhaft ist. Nach der dem tätigen Verwaltungshandeln im Land Berlin
im Bezirk Mitte bietet der § 140 Absatz 4 eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Aufstellung
der Bebauungspläne.