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Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi, 28. BVV am 11.11.09.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi, 28. BVV am 11.11.09.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
17.10.15, 22:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:50

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Inhalt der Datei

1.16 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung; VI-0827 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 15.07.2009 08.10.2009 11.11.2009 BVV StadtWi BVV BVV/26/VI StadtW/55/VI BVV/28/VI überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Blockweise Bebauungspläne Die BVV möge beschließen: Das Ersuchen der BVV an das Bezirksamt im Beschluss VI-0495 wird wie folgt geändert: 1. Entgegen der Beschlussfassung vom 12.11.2008 teilt die BVV inzwischen die Auffassung des Bezirksamtes, dass die Aufstellung blockweiser Bebauungspläne der Vorrang vor der Aufstellung großmaßstäblicher Bebaungspläne zu geben ist und ersucht daher das Bezirksamt, zügig blockweise Bebauungspläne für die noch laufenden Sanierungsgebiete aufzustellen sowie die Aufstellung für das ausgelaufene Sanierungsgebiet Kollwitzplatz zu prüfen. 2. Die BVV hält an dem Ersuchen fest, flächendeckend Bebauungspläne in den Sanierungsgebieten und dem ausgelaufenen Sanierungsgebiet Kollwitzplatz aufzustellen, wie dies im Bezirk Mitte für die ausgelaufenen Sanierungsgebiete im Altbezirk Mitte erfolgt. Neben dem Maß der Nutzung verbunden mit einer Sicherung schutzwürdiger Flächen vor Nachverdichtung hält die BVV flächendeckende Festsetzungen der Art der Nutzung für notwendig, um damit folgende Ziele zu verfolgen: a. Nutzungsmischung erhalten b. Ausschluss der Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe c. Sicherung von schutzwürdigen Gemengelagen von Wohn- und Gewerbenutzung 3. Priorität sind die in der Anlage zum 2. Zwischenbericht des Bezirksamts zur Drucksache VI-0495 genannten Baublöcke zu beplanen. Es ist jeweils auch die Notwendigkeit von Veränderungssperren zu prüfen. 4. Dieser Beschluss ergänzt und präzisiert die Drucksache VI-0495 und hebt sie nicht auf. Abstimmungsergebnis für den so geänderten Antrag: 9:3:2 Berlin, den 22.10.2009 Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Roland Schröder - Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA einige NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-0827 Begründung: Begründung des Ausschusses zur Beschlussempfehlung : Mit diesem erneuten Beschluss hält der Ausschuss am Ziel der flächenhaften Aufstellung von blockweisen Bebauungsplänen in den auslaufenden Sanierungsgebieten fest, übernimmt aber die vom Bezirksamt benannten prioritär zu bearbeitenden Blöcke, um für diese noch im Jahr 2009 zu Aufstellungsbeschlüssen der entsprechenden B-Pläne zu kommen. Grundlegend ist dabei die Frage, ob Baugenehmigungen auf Basis planungsrechtlicher Vorgaben aus einem B-Plan-Verfahren des Bezirks entschieden werden und sich dementsprechend einfügen oder ob diese nur nach § 34 BauGB erfolgen und Bezirksamt und BVV auf eigene Einwirkungs- bzw. Steuerungsmöglichkeiten verzichten. In seiner großen Mehrheit spricht sich der Ausschuss für die Steuerung aus. Folglich werden auch die Gründe des Bezirksamts für die Zurückstellung von Aufstellungsbeschlüssen für weitere blockweise B-Pläne vom Ausschuss kritisch gesehen und nicht akzeptiert, da diese überwiegend auf technisch-organisatorischen Argumentationen basieren. Darüber hinaus wird der vom Ausschuss erwartete und bereits beobachtbare Veränderungs- und Nachverdichtungsdruck nicht ausreichend vom Bezirksamt berücksichtigt. Dieses gilt für Nutzungsänderungen und Nachverdichtungen z. B. in den Blockinnenbereichen gleichermaßen, was auch die wiederkehrenden Diskussionen zu diesen Problemen im Sanierungsbeirat zeigen. Insofern sieht der Ausschuss die Notwendigkeit der flächenhaften planungsrechtlichen Sicherung aller Blöcke in den Sanierungsgebieten weiterhin als gegeben an und erwartet dementsprechend Vorschläge des BA zum weiteren Vorgehen. Begründung zum Antrag Fraktion der SPD: Die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25.06.09 hat gezeigt, dass es ohne Zweifel ein Planerfordernis zur Sicherung des Maßes der Nutzung für Teilgebiete innerhalb der Sanierungsgebiete gibt. Die SPD-Fraktion ist der Überzeugung, dass es wie im Bezirk Mitte auch die Notwendigkeit gibt, jetzt flächendeckend Festsetzungen zur Art der Nutzung zu treffen. So wird die Tendenz zur Umnutzung von Wohnungen in teurerer zu vermietende Gewerbe- bzw. Büroeinheiten nach Beendigung der Wirtschaftskrise wahrscheinlich auch die Prenzlauer Berger Sanierungsgebiete erreichen. Damit geraten sozial schwächere Mieter mehrfach unter Druck. Einerseits laufen die Bindungen für geförderte Wohnungen in den nächsten Jahren nach und nach aus. Anderseits besteht die Gefahr, dass gerade kostengünstige Wohnungen in Gewerberaum umgewandelt werden. Der Bezirk wird später voraussichtlich nicht über die finanziellen Mittel verfügen, einer derartigen Entwicklung entgegenzuwirken, denn Bebauungsplanverfahren kosten Geld. Noch gibt es die Chance, die flächendeckende Aufstellung aus Sanierungsgeldern bzw. Ausgleichsbeträgen zu finanzieren, wie dies der Bezirk Mitte zurzeit praktiziert. Es ist damit zu rechnen, dass durch die parallele Aufstellung zahlreiche Bebauungspläne auch Kostenvorteile im System der Kosten-Leistungsrechnung erzielt werden können. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Auffassung des Bezirksamtes im ersten Zwischenbericht (Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache VI-0827) im Hinblick auf den § 140 Nr. 4 BauGB offenbar fehlerhaft ist. Nach der dem tätigen Verwaltungshandeln im Land Berlin im Bezirk Mitte bietet der § 140 Absatz 4 eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Aufstellung der Bebauungspläne.