Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi, 28. BVV am 11.11.09.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
17.10.15, 22:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:50
Stichworte
Inhalt der Datei
1.16
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung;
VI-0827
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
15.07.2009
08.10.2009
11.11.2009
BVV
StadtWi
BVV
BVV/26/VI
StadtW/55/VI
BVV/28/VI
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Blockweise Bebauungspläne
Die BVV möge beschließen:
Das Ersuchen der BVV an das Bezirksamt im Beschluss VI-0495 wird wie folgt geändert:
1. Entgegen der Beschlussfassung vom 12.11.2008 teilt die BVV inzwischen die Auffassung des Bezirksamtes, dass die Aufstellung blockweiser Bebauungspläne der Vorrang
vor der Aufstellung großmaßstäblicher Bebaungspläne zu geben ist und ersucht daher
das Bezirksamt, zügig blockweise Bebauungspläne für die noch laufenden Sanierungsgebiete aufzustellen sowie die Aufstellung für das ausgelaufene Sanierungsgebiet Kollwitzplatz zu prüfen.
2. Die BVV hält an dem Ersuchen fest, flächendeckend Bebauungspläne in den
Sanierungsgebieten und dem ausgelaufenen Sanierungsgebiet Kollwitzplatz aufzustellen, wie dies im Bezirk Mitte für die ausgelaufenen Sanierungsgebiete im Altbezirk Mitte
erfolgt. Neben dem Maß der Nutzung verbunden mit einer Sicherung schutzwürdiger
Flächen vor Nachverdichtung hält die BVV flächendeckende Festsetzungen der Art der
Nutzung für notwendig, um damit folgende Ziele zu verfolgen:
a. Nutzungsmischung erhalten
b. Ausschluss der Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe
c. Sicherung von schutzwürdigen Gemengelagen von Wohn- und Gewerbenutzung
3. Priorität sind die in der Anlage zum 2. Zwischenbericht des Bezirksamts zur Drucksache
VI-0495 genannten Baublöcke zu beplanen. Es ist jeweils auch die Notwendigkeit von
Veränderungssperren zu prüfen.
4. Dieser Beschluss ergänzt und präzisiert die Drucksache VI-0495 und hebt sie nicht auf.
Abstimmungsergebnis für den so geänderten Antrag: 9:3:2
Berlin, den 22.10.2009
Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Roland Schröder - Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
einige NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-0827
Begründung:
Begründung des Ausschusses zur Beschlussempfehlung :
Mit diesem erneuten Beschluss hält der Ausschuss am Ziel der flächenhaften Aufstellung von
blockweisen Bebauungsplänen in den auslaufenden Sanierungsgebieten fest, übernimmt aber die vom
Bezirksamt benannten prioritär zu bearbeitenden Blöcke, um für diese noch im Jahr 2009 zu
Aufstellungsbeschlüssen der entsprechenden B-Pläne zu kommen.
Grundlegend ist dabei die Frage, ob Baugenehmigungen auf Basis planungsrechtlicher Vorgaben aus
einem B-Plan-Verfahren des Bezirks entschieden werden und sich dementsprechend einfügen oder ob
diese nur nach § 34 BauGB erfolgen und Bezirksamt und BVV auf eigene Einwirkungs- bzw. Steuerungsmöglichkeiten verzichten. In seiner großen Mehrheit spricht sich der Ausschuss für die Steuerung
aus. Folglich werden auch die Gründe des Bezirksamts für die Zurückstellung von Aufstellungsbeschlüssen für weitere blockweise B-Pläne vom Ausschuss kritisch gesehen und nicht akzeptiert, da diese überwiegend auf technisch-organisatorischen Argumentationen basieren. Darüber hinaus wird der vom Ausschuss erwartete und bereits beobachtbare Veränderungs- und Nachverdichtungsdruck nicht
ausreichend vom Bezirksamt berücksichtigt. Dieses gilt für Nutzungsänderungen und Nachverdichtungen
z. B. in den Blockinnenbereichen gleichermaßen, was auch die wiederkehrenden Diskussionen zu diesen
Problemen im Sanierungsbeirat zeigen. Insofern sieht der Ausschuss die Notwendigkeit der
flächenhaften planungsrechtlichen Sicherung aller Blöcke in den Sanierungsgebieten weiterhin als
gegeben an und erwartet dementsprechend Vorschläge des BA zum weiteren Vorgehen.
Begründung zum Antrag Fraktion der SPD:
Die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25.06.09 hat gezeigt, dass es ohne
Zweifel ein Planerfordernis zur Sicherung des Maßes der Nutzung für Teilgebiete innerhalb der Sanierungsgebiete
gibt.
Die SPD-Fraktion ist der Überzeugung, dass es wie im Bezirk Mitte auch die Notwendigkeit gibt, jetzt flächendeckend
Festsetzungen zur Art der Nutzung zu treffen. So wird die Tendenz zur Umnutzung von Wohnungen in teurerer zu
vermietende Gewerbe- bzw. Büroeinheiten nach Beendigung der Wirtschaftskrise wahrscheinlich auch die
Prenzlauer Berger Sanierungsgebiete erreichen. Damit geraten sozial schwächere Mieter mehrfach unter Druck.
Einerseits laufen die Bindungen für geförderte Wohnungen in den nächsten Jahren nach und nach aus. Anderseits
besteht die Gefahr, dass gerade kostengünstige Wohnungen in Gewerberaum umgewandelt werden.
Der Bezirk wird später voraussichtlich nicht über die finanziellen Mittel verfügen, einer derartigen Entwicklung entgegenzuwirken, denn Bebauungsplanverfahren kosten Geld. Noch gibt es die Chance, die flächendeckende Aufstellung
aus Sanierungsgeldern bzw. Ausgleichsbeträgen zu finanzieren, wie dies der Bezirk Mitte zurzeit praktiziert. Es ist
damit zu rechnen, dass durch die parallele Aufstellung zahlreiche Bebauungspläne auch Kostenvorteile im System
der Kosten-Leistungsrechnung erzielt werden können. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Auffassung des
Bezirksamtes im ersten Zwischenbericht (Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache VI-0827) im Hinblick auf den
§ 140 Nr. 4 BauGB offenbar fehlerhaft ist. Nach der dem tätigen Verwaltungshandeln im Land Berlin im Bezirk Mitte
bietet der § 140 Absatz 4 eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Aufstellung der Bebauungspläne.