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VzK§15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
17.10.15, 22:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:08

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Inhalt der Datei

2.37 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VI-1405 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 26.10.2011 BVV BVV/045/VI Betreff: Benennungsabsicht eines öfftentlichen Weges im Ortsteil Französisch Buchholz in Hebammensteig Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 18.10.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1405 Bezirksamt Pankow von Berlin .2011 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Benennungsabsicht eines öffentlichen Weges im Ortsteil Französisch Buchholz in Hebammensteig Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Es ist beabsichtigt, den öffentlichen Weg zwischen der Anlage Gravenstein und der Hebammensteigbrücke in 13127 Berlin, Ortsteil Französisch Buchholz, in Hebammensteig zu benennen. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Begründung: Im Zusammenhang mit der Benennung der Privatwege in der Anlage Gravenstein, im Ortsteil Französisch Buchholz, wird die Benennung des öffentlichen Weges (Flurstücke 223, 225, Flur 116, Gemarkung 560) in Fortführung der Hebammensteigbrücke ebenfalls notwendig. Die Anlage Gravenstein wird westlich und nordwestlich begrenzt durch die öffentlichen Straßen: Ludwig-Quidde-Straße, Straße 73, Straße 74, Straße 76 a, Straße 77 a und Gravensteinstraße. Aus südöstlicher Richtung wird sie durch einen bisher unbenannten öffentlichen Weg erschlossen, welcher die Anlage Gravenstein mit dem Ortsteil Blankenburg verbindet. Er führt von der Hebammensteigbrücke (Fußgängerbrücke über der A 114 und der Panke) direkt auf die Anlage Gravenstein. (Siehe Anlage 1 – Benennungsplan Anlage Gravenstein Stand 5. Oktober 2011 und Anlage 2 – Lageplan) Daher ist es naheliegend, diesen Weg in Hebammensteig zu benennen. Eine öffentliche Straße ist im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Hier ist ein öffentliches Interesse vorhanden, da die Benennung zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist. Erst auf der Grundlage dieser Wegebenennung kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden. An diesen Weg grenzen Parzellen der Anlage Gravenstein an. Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Gravenstein haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die öffentliche Straße Straße 74 Nr. 24 + Parzellennummer bezeichnet (z. B. Straße 74 Nr. 24, Parzelle 170). Dies ist keine offizielle Adresse. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Dadurch ist ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. der Grundstücke bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr nicht sichergestellt. Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Gravenstein, auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte, auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze, über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht möglich ist, ist die Benennung von mindestens 20 Wegen in der Anlage Gravenstein sowie die Benennung des öffentlichen Weges in Fortführung der Hebammensteigbrücke erforderlich. Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Gravenstein. Die Anfrage beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz iVm der AV-Benennung durchgeführt. Haushaltsmäßige Auswirkungen Kosten für 2 Straßennamenschilder einschließlich Pfosten Kapitel 42 12, Titel 521 01 Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Anlage 1 – Benennungsplan Anlage Gravenstein Anlage 2 – Lageplan Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung