Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
17.10.15, 22:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:08
Stichworte
Inhalt der Datei
2.37
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VI-1405
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
26.10.2011
BVV
BVV/045/VI
Betreff: Benennungsabsicht eines öfftentlichen Weges im Ortsteil Französisch
Buchholz in Hebammensteig
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 18.10.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1405
Bezirksamt Pankow von Berlin
.2011
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennungsabsicht eines öffentlichen Weges im Ortsteil Französisch
Buchholz in Hebammensteig
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, den öffentlichen Weg zwischen der Anlage Gravenstein und der
Hebammensteigbrücke in 13127 Berlin, Ortsteil Französisch Buchholz, in
Hebammensteig zu benennen. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan
erkennbar.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Benennung der Privatwege in der Anlage Gravenstein, im
Ortsteil Französisch Buchholz, wird die Benennung des öffentlichen Weges (Flurstücke
223, 225, Flur 116, Gemarkung 560) in Fortführung der Hebammensteigbrücke
ebenfalls notwendig.
Die Anlage Gravenstein wird westlich und nordwestlich begrenzt durch die öffentlichen
Straßen: Ludwig-Quidde-Straße, Straße 73, Straße 74, Straße 76 a, Straße 77 a und
Gravensteinstraße. Aus südöstlicher Richtung wird sie durch einen bisher unbenannten
öffentlichen Weg erschlossen, welcher die Anlage Gravenstein mit dem Ortsteil
Blankenburg verbindet.
Er führt von der Hebammensteigbrücke (Fußgängerbrücke über der A 114 und der
Panke) direkt auf die Anlage Gravenstein.
(Siehe Anlage 1 – Benennungsplan Anlage Gravenstein Stand 5. Oktober 2011 und
Anlage 2 – Lageplan)
Daher ist es naheliegend, diesen Weg in Hebammensteig zu benennen.
Eine öffentliche Straße ist im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Hier ist ein
öffentliches Interesse vorhanden, da die Benennung zur Sicherstellung ausreichender
Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist.
Erst auf der Grundlage dieser Wegebenennung kann eine Grundstücksnummer für ein
Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden. An diesen Weg grenzen Parzellen
der Anlage Gravenstein an.
Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Gravenstein haben derzeit keine
eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die öffentliche Straße Straße 74 Nr.
24 + Parzellennummer bezeichnet (z. B. Straße 74 Nr. 24, Parzelle 170).
Dies ist keine offizielle Adresse. Sie kann aus diesem Grund in kein System von
Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden.
Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Dadurch ist ein zügiges
Auffinden einzelner Parzellen bzw. der Grundstücke bei Rettungseinsätzen der Polizei
und Feuerwehr nicht sichergestellt.
Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage
Gravenstein, auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte, auch unter Verwendung
aller zulässigen Buchstabenzusätze, über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht
möglich ist, ist die Benennung von mindestens 20 Wegen in der Anlage Gravenstein
sowie die Benennung des öffentlichen Weges in Fortführung der
Hebammensteigbrücke erforderlich.
Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im
Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in
das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten
Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist
es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte
Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse
ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten
Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Gravenstein.
Die Anfrage beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen
Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende
Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz
iVm der AV-Benennung durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Kosten für 2 Straßennamenschilder einschließlich Pfosten
Kapitel 42 12, Titel 521 01
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage 1 – Benennungsplan Anlage Gravenstein
Anlage 2 – Lageplan
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung