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Änderungsantrag Linke.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Änderungsantrag Linke.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
17.10.15, 22:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:09

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Inhalt der Datei

1.11 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-0026 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Änderungsantrag Linksfraktion Beratungsfolge: 16.11.2011 BVV BVV/002/VII Betreff: Ausschussbildung Die BVV möge beschließen: Der Antragstext wird in folgender, geänderter Fassung beschlossen: 1. Es werden die folgenden Ausschüsse gebildet: 1. Kinder- und Jugendhilfeausschuss 2. Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien 3. Ausschuss für Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung, Europa 4. Ausschuss für Stadtentwicklung 5. Ausschuss für Straßen- und Grünanlagenbau und -unterhaltung 6. Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz 7. Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren 8. Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, Bürgerdienste, Wohnen und GO 9. Integrationsausschuss und Gleichstellung 10. Ausschuss für Schule und Sport 11. Ausschuss für Kultur und Weiterbildung 12. Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling 2. Ausschusssitze der Fraktionen: a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhalten die Fraktionen 9 Sitze. b) Im Ausschuss für Integration und Gleichstellung erhalten die Fraktionen 9 Sitze. c) Im Ausschuss für Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung und Europa, im Ausschuss Eingaben und Beschwerden, Bürgerdienste, Wohnen und GO, im Ausschuss für Schule und Sport, im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung, im Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz und im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling erhalten die Fraktionen jeweils 13 Sitze. d) Im Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien, im Ausschuss für Stadtentwicklung, im Ausschuss Straßen- und Grünanlagenbau und -unterhaltung und im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren erhalten die Fraktionen jeweils 15 Sitze. 3. Die Ausschusssitze verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen: a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhält die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion zwei Sitze, die CDU einen Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz. b) Im Ausschuss für Integration und Gleichstellung erhält die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion zwei Sitze, die Fraktion der CDU einen Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz. c) In den Ausschüssen mit 13 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion der SPD vier Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Sitze, die Linksfraktion drei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion einen Sitz. d) In den Ausschüssen mit 15 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion der SPD fünf Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vier Sitze, die Linksfraktion drei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion einen Sitz. 4. Haben Fraktionen in einem Ausschuss mehr als einen Sitz, so schlagen die Fraktionen für diesen Ausschuss einen Bürgerdeputierten zur Wahl vor. Der Sitz des Bürgerdeputierten wird auf die Sitze der Fraktion angerechnet. Dies gilt nicht für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und den Integrationsausschuss. 5. Im Integrationsausschuss werden sechs Bürgerdeputierte hinzu gewählt. Über das Nominierungs-, Vorschlags- und Wahlverfahren hierfür verständigen sich die Fraktionen gesondert. 6. Der Ältestenrat regelt unverzüglich die Zugriffsrechte der Fraktionen. Berlin, den 15.11.2011 Einreicher: Linksfraktion Gez. Michael van der Meer Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0026 Begründung: Zu 1.3. Die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung stehen in einem unmittelbaren Zusammen; die bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) werden durch das für die Wirtschaftsförderung zuständige Mitglied des Bezirksamtes geleitet. Die EUBeauftragte realisiert die Geschäftsstelle des Steuerungsausschusses des BBWA. Fast alle Förderprogramme im Bereich der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung werden im Wesentlichen durch EU-Mittel (ESF und EFRE) gespeist. Zu 1.5. Dieser Ausschuss bearbeitet die Unterhaltung, Instandsetzung, Planung und den Neubau von öffentlichen Grünanlagen und öffentlichem Straßenland, einschließlich der Verwaltung der Kleingartenanlagen als Form des öffentlichen Grüns. Mit der Verwaltungsreform wurden diese Aufgaben in einem Amt zusammengeführt. Es ist für die BVV und das BA deshalb aus Effektivitätsgründen auch sinnvoll, diese zusammen zu bearbeiten. Die Aufgaben von Grün- und Straßenbau sind im Wesentlichen gleichartig. Allerdings bestehen hinsichtlich der Fachplanungen und deren Realisierung, wie auch beim Unterhalt zwischen Grünanlagen und Straßenanlagen erhebliche Unterschiede, die bei der Organisation der Ausschussarbeit zu berücksichtigen wären. Dass die entsprechende Ordnungsbehörde für den öffentlichen Raum, Straße wie Grünanlagen, nicht mit Unterhalt, Planung und Herstellung in einem Ausschuss zusammengefasst wird, stellt kein Problem dar. Das Ordnungsamt überwacht die Nutzung der Anlagen gemäß den jeweiligen Ordnungen. Die nach der Ämterneubildung erfolgte Überführung der Unteren Straßenverkehrsbehörde vom Tiefbauamt in das Ordnungsamt ist noch relativ neu. Die Auswirkung des Nachvollzugs dieser Trennung in der Ausschussarbeit ist nach 12 Monaten zu prüfen und zu bewerten. Zu 1.6. Die Zusammenfassung der ordnungsbehördlichen Aufgaben bei der Genehmigung und Überwachung von dauerhaften und temporären Betrieben und Betriebsanlagen mit der ordnungsamtlichen Überwachung des öffentlichen Raums (Straße und Grün) und dem Schutz von Umwelt und Natur im einem Ausschuss, entsprechend der Verwaltungsstruktur, ist geeignet, der BVV ihre Aufgabenerfüllung zu erleichtern. Zu 1.8. Die Bürgerbeteiligung ist eine umfassende und integrative Aufgabe, für deren Zuordnung zu einem besonderen Ausschuss keine Sachgründe erkennbar sind. Alle Ausschüsse haben darauf hinzuwirken, dass in den jeweils von Ihnen bearbeiteten Aufgabengebieten die Beteiligung der Bürger im gebotenen und erforderlichen Maße sicher gestellt wird. Die Aufgabenstellung des Eingaben- und Beschwerdeausschusses scheint gut vereinbar mit Begleitung der Verwaltungsarbeit im Bereich Bürgerdienste/Wohnen. Die beständige Begleitung der GO der BVV steht mit der sonstigen Aufgabenstellung in keinem Sachzusammenhang. Es spricht aber auch nichts sachlich gegen die Anordnung bei diesem Ausschuss. Zu 1.9. Gleichstellung und Integration sind ressortübergreifende Querschnittsaufgaben. Die Auseinandersetzung mit sozialer Ungleichbehandlung und Ausgrenzung ist auf Grund der sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen und der vielschichtigen Problemlagen für die davon betroffenen sozialen Subjekte in jedem Fall differenziert durchzuführen. Die Zusammenfassung der Bearbeitung in einem Ausschuss ist geeignet, die gegebenen Kompetenzen der BVV-Fraktionen zusammenzuführen bzw. effektiv neue auszubilden.