Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Änderungsantrag Linke.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
17.10.15, 22:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:09
Stichworte
Inhalt der Datei
1.11
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0026
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen
Änderungsantrag
Linksfraktion
Beratungsfolge:
16.11.2011
BVV
BVV/002/VII
Betreff: Ausschussbildung
Die BVV möge beschließen:
Der Antragstext wird in folgender, geänderter Fassung beschlossen:
1. Es werden die folgenden Ausschüsse gebildet:
1. Kinder- und Jugendhilfeausschuss
2. Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien
3. Ausschuss für Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung, Europa
4. Ausschuss für Stadtentwicklung
5. Ausschuss für Straßen- und Grünanlagenbau und -unterhaltung
6. Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz
7. Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
8. Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, Bürgerdienste, Wohnen und GO
9. Integrationsausschuss und Gleichstellung
10. Ausschuss für Schule und Sport
11. Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
12. Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling
2. Ausschusssitze der Fraktionen:
a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhalten die Fraktionen 9 Sitze.
b) Im Ausschuss für Integration und Gleichstellung erhalten die Fraktionen 9 Sitze.
c) Im Ausschuss für Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung und Europa, im
Ausschuss Eingaben und Beschwerden, Bürgerdienste, Wohnen und GO, im
Ausschuss für Schule und Sport, im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung, im
Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz und im
Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling erhalten die Fraktionen jeweils 13
Sitze.
d) Im Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien, im Ausschuss für
Stadtentwicklung, im Ausschuss Straßen- und Grünanlagenbau und -unterhaltung und
im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren erhalten die Fraktionen
jeweils 15 Sitze.
3. Die Ausschusssitze verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen:
a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhält die Fraktion der SPD drei Sitze, die
Fraktion Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion zwei Sitze, die CDU einen
Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz.
b) Im Ausschuss für Integration und Gleichstellung erhält die Fraktion der SPD drei
Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion zwei Sitze, die
Fraktion der CDU einen Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz.
c) In den Ausschüssen mit 13 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion der
SPD vier Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Sitze, die Linksfraktion drei
Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion einen Sitz.
d) In den Ausschüssen mit 15 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion der
SPD fünf Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vier Sitze, die Linksfraktion drei
Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion einen Sitz.
4. Haben Fraktionen in einem Ausschuss mehr als einen Sitz, so schlagen die
Fraktionen für diesen Ausschuss einen Bürgerdeputierten zur Wahl vor. Der Sitz des
Bürgerdeputierten wird auf die Sitze der Fraktion angerechnet. Dies gilt nicht für den
Kinder- und Jugendhilfeausschuss und den Integrationsausschuss.
5. Im Integrationsausschuss werden sechs Bürgerdeputierte hinzu gewählt. Über das
Nominierungs-, Vorschlags- und Wahlverfahren hierfür verständigen sich die Fraktionen
gesondert.
6. Der Ältestenrat regelt unverzüglich die Zugriffsrechte der Fraktionen.
Berlin, den 15.11.2011
Einreicher: Linksfraktion
Gez. Michael van der Meer
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0026
Begründung:
Zu 1.3.
Die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung stehen in einem unmittelbaren
Zusammen; die bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) werden durch
das für die Wirtschaftsförderung zuständige Mitglied des Bezirksamtes geleitet. Die EUBeauftragte realisiert die Geschäftsstelle des Steuerungsausschusses des BBWA. Fast
alle Förderprogramme im Bereich der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
werden im Wesentlichen durch EU-Mittel (ESF und EFRE) gespeist.
Zu 1.5.
Dieser Ausschuss bearbeitet die Unterhaltung, Instandsetzung, Planung und den
Neubau von öffentlichen Grünanlagen und öffentlichem Straßenland, einschließlich der
Verwaltung der Kleingartenanlagen als Form des öffentlichen Grüns.
Mit der Verwaltungsreform wurden diese Aufgaben in einem Amt zusammengeführt. Es
ist für die BVV und das BA deshalb aus Effektivitätsgründen auch sinnvoll, diese
zusammen zu bearbeiten.
Die Aufgaben von Grün- und Straßenbau sind im Wesentlichen gleichartig. Allerdings
bestehen hinsichtlich der Fachplanungen und deren Realisierung, wie auch beim
Unterhalt zwischen Grünanlagen und Straßenanlagen erhebliche Unterschiede, die bei
der Organisation der Ausschussarbeit zu berücksichtigen wären.
Dass die entsprechende Ordnungsbehörde für den öffentlichen Raum, Straße wie
Grünanlagen, nicht mit Unterhalt, Planung und Herstellung in einem Ausschuss
zusammengefasst wird, stellt kein Problem dar. Das Ordnungsamt überwacht die
Nutzung der Anlagen gemäß den jeweiligen Ordnungen. Die nach der Ämterneubildung
erfolgte Überführung der Unteren Straßenverkehrsbehörde vom Tiefbauamt in das
Ordnungsamt ist noch relativ neu. Die Auswirkung des Nachvollzugs dieser Trennung in
der Ausschussarbeit ist nach 12 Monaten zu prüfen und zu bewerten.
Zu 1.6.
Die Zusammenfassung der ordnungsbehördlichen Aufgaben bei der Genehmigung und
Überwachung von dauerhaften und temporären Betrieben und Betriebsanlagen mit der
ordnungsamtlichen Überwachung des öffentlichen Raums (Straße und Grün) und dem
Schutz von Umwelt und Natur im einem Ausschuss, entsprechend der
Verwaltungsstruktur, ist geeignet, der BVV ihre Aufgabenerfüllung zu erleichtern.
Zu 1.8.
Die Bürgerbeteiligung ist eine umfassende und integrative Aufgabe, für deren
Zuordnung zu einem besonderen Ausschuss keine Sachgründe erkennbar sind. Alle
Ausschüsse haben darauf hinzuwirken, dass in den jeweils von Ihnen bearbeiteten
Aufgabengebieten die Beteiligung der Bürger im gebotenen und erforderlichen Maße
sicher gestellt wird.
Die Aufgabenstellung des Eingaben- und Beschwerdeausschusses scheint gut
vereinbar mit Begleitung der Verwaltungsarbeit im Bereich Bürgerdienste/Wohnen.
Die beständige Begleitung der GO der BVV steht mit der sonstigen Aufgabenstellung in
keinem Sachzusammenhang. Es spricht aber auch nichts sachlich gegen die
Anordnung bei diesem Ausschuss.
Zu 1.9.
Gleichstellung und Integration sind ressortübergreifende Querschnittsaufgaben. Die
Auseinandersetzung mit sozialer Ungleichbehandlung und Ausgrenzung ist auf Grund
der sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen und der vielschichtigen Problemlagen
für die davon betroffenen sozialen Subjekte in jedem Fall differenziert durchzuführen.
Die Zusammenfassung der Bearbeitung in einem Ausschuss ist geeignet, die
gegebenen Kompetenzen der BVV-Fraktionen zusammenzuführen bzw. effektiv neue
auszubilden.