Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Fraktionen SPD und B´90/Grüne, Ausfertigung nach Beschlussfassung.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
17.10.15, 22:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ausfertigung nach Beschlussfassung
1.11
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
VII-0026
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
16.11.2011
BVV
BVV/002/VII
Betreff: Ausschussbildung
Die BVV möge beschließen:
1. Es werden die folgenden Ausschüsse gebildet:
1.
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
2.
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
3.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
4.
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
5.
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
6.
Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften
7.
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz
8.
Integrationsausschuss
9.
Ausschuss für Schule und Sport
10.
Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
11.
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
12.
Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling
2. Ausschusssitze der Fraktionen:
a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhalten die Fraktionen 9 Sitze.
b) Im Integrationsausschuss erhalten die Fraktionen 8 Sitze.
c) Im Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften, im
Ausschuss Umwelt und Natur + Eingaben und Beschwerden, im Ausschuss für
Schule und Sport, im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung, im Ausschuss für
Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO und im Ausschuss für
Rechnungsprüfung und Controlling erhalten die Fraktionen jeweils 13 Sitze.
d) Im Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien, im Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen, im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche
Ordnung und im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
erhalten die Fraktionen jeweils 15 Sitze.
3. Die Ausschusssitze verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen:
a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhält die Fraktion der SPD drei Sitze,
die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion zwei Sitze, die
CDU einen Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz.
b) Im Integrationsausschuss erhält die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion
Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion einen Sitz, die Fraktion der
CDU einen Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz.
c) In den Ausschüssen mit 13 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion
der SPD vier Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Sitze, die
Linksfraktion drei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion
einen Sitz.
d) In den Ausschüssen mit 15 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion
der SPD fünf Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vier Sitze, die
Linksfraktion drei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion
einen Sitz.
4. Haben Fraktionen in einem Ausschuss mehr als einen Sitz, so schlagen die
Fraktionen für diesen Ausschuss einen Bürgerdeputierten zur Wahl vor. Der Sitz
des Bürgerdeputierten wird auf die Sitze der Fraktion angerechnet. Dies gilt nicht
für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und den Integrationsausschuss.
5. Im Integrationsausschuss werden sieben Bürgerdeputierte hinzu gewählt. Über
das Nominierungs-, Vorschlags- und Wahlverfahren hierfür verständigen sich die
Fraktionen gesondert.
6. Der Ältestenrat regelt unverzüglich die Zugriffsrechte der Fraktionen.
7. Der Ältestenrat der BVV Pankow wird nach Ablauf von höchstens zwölf Monaten
jedoch frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach diesem Beschluss die
inhaltliche und thematische Zusammensetzung der gebildeten Ausschüsse einer
Prüfung unterziehen und der BVV bzw. den Fraktionen ggf. Änderungen
empfehlen.
Im Rahmen der Überprüfung ist insbesondere festzustellen, ob sich diese
Zusammensetzung in der praktischen Arbeit bewährt hat und ob die durch die
Bildung der Ausschüsse intendierten Ziele erreicht wurden, oder ob es angezeigt
ist, Themenbereiche anders zusammenzufassen.
Berlin, den 16.11.2011
Einreicher: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
SPD: gez. BV Rona Tietje, gez. BV Ronald Rüdiger
B´90/ Grüne: gez. BV Daniela Billig, gez. BV Cornelius Bechtler
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
einige NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0026
Begründung:
Die neue Ämterstruktur macht es an einigen Stellen nicht einfach zu einer
deckungsgleichen BA und Ausschussstruktur zu kommen. Aus Sicht der Antragsteller
muss hier in Konfliktfällen dem politischen Prozess in der BVV eine höhere Bedeutung
zukommen als der Amtsstruktur, wobei dem Grundsatz nach eine Doppelzuständigkeit
von Stadträten für Ausschüsse vermieden werden sollte. Dem gesetzlichen Primat bei
der Anordnung von Ausschüssen in den Fällen des Kinder- und
Jugendhilfeausschusses, des Integrationsausschusses und des Ausschusses für
Eingaben und Beschwerden wird gefolgt.
Jugendhilfeausschuss - gem. BezVG i.V.m. KJHG
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien - Die Struktur hat sich aus unserer
Sicht in der letzten Wahlperiode bewährt.
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren – Die Struktur hat sich aus
unserer Sicht in der letzten Wahlperiode bewährt. Die Ergänzung um den
Themenbereich Senioren erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen der letzten
Wahlperiode, die ein Defizit bei der Aufnahme seniorenpolitischer Themen erkennen
lies. Eine Anbindung ist hier insbesondere durch Anbindung der Stadträtin an die
Seniorenverbindung sinnvoll.
Integrationsausschuss – gem. BezVG.
Ausschuss für Schule und Sport – Die Struktur hat sich aus unserer Sicht in der letzten
Wahlperiode bewährt.
Ausschuss für Kultur und Weiterbildung – Die Struktur hat sich aus unserer Sicht in der
letzten Wahlperiode bewährt.
Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling – Die Struktur hat sich aus unserer
Sicht in der letzten Wahlperiode bewährt.
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung –Im Vordergrund steht für uns hierbei
weiterhin einen starken Verkehrsausschuss in der BVV zu bilden. Dies ist aus unserer
Sicht nur möglich, wenn die bauenden und anordnenden Bereiche in einem Ausschuss
liegen. Da beide Bereiche in zwei neuen Ämtern mit zwei Stadträten liegen, ist einen
Doppelbesetzung im Ausschuss unter der Prämisse „starker Verkehrsausschuss“ nicht
zu vermeiden. Da der Ausschuss aus den Erfahrungen der letzten Jahre die
Aufgabenspektren der beiden neuen Ämter zeitlich nicht abdecken kann, ordnen wir
den Bereich Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen sowie
Landschaftsplanung sachlich dem Ausschuss für Stadtentwicklung zu, eine andere
Zuordnung unter Vermeidung von Doppelzuständigkeiten ist aus unserer Sicht nicht
sinnvoll möglich. Bei Herauslösung von Teilen der Ordnungsaufgaben würde sich das
Problem stellen, dass diese nicht sinnvoll an einen anderen Ausschuss angegliedert
werden könnten, ohne eine erneute Doppelzuständigkeit bei den BA Mitgliedern zu
erzeugen.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen – Der Themenbereich Kleingärten
wäre hier zu verorten. Begründung s.h. Ausschuss für Verkehr und öffentliche
Ordnung.
Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften – Die Erfahrungen
aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung aus der letzten
Legislaturperiode haben gezeigt, dass das Thema Wirtschaft im Ausschuss nicht
hinreichend Raum erlangen kann. Daher schlagen wir vor einen gesonderten
Wirtschaftsausschuss zu bilden, der sich vorrangig mit den Fragen der wirtschaftlichen
Entwicklung des Bezirks auseinandersetzt. Anzubinden wäre dieser an den
Beauftragten für Wirtschaftsförderung. Hinzu tritt der Themenbereich der Gleichstellung.
Ungeachtet der Anknüpfungspunkte zwischen den Bereichen, spricht die Ansiedlung
beider Beauftragter beim BzBm und die Tatsache, dass jeder Bereich für sich nicht
hinreichend für einen eigenständigen Ausschuss wäre, für die Zusammenlegung beider
Bereiche in einem Ausschuss. Gleiches gilt für den Themenbereich
Städtepartnerschaften, bisher hat sich die BVV nur begrenzt und situativ mit dem
Thema in Ausschüssen befasst, dies kann nun behoben werden.
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz – Die
Einrichtung eines Ausschusses für Eingaben und Beschwerden ergibt sich aus dem
BezVG. Eine Angliederung des Bereiches Umwelt- und Naturschutz an andere
Ausschüsse mit nahem Themenbezug ließe sich nur unter Inkaufnahme von
Doppelzuständigkeiten von BA Mitgliedern (Grünanlagen) oder Gefahr der
thematischen Überfrachtung (Verkehr) realisieren. Zudem führt die Anordnung des
Bereiches hier zu einer klaren Zuordnung im BA.
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO – Die Erfahrungen
der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die BVV unabhängig fachspezifischer
Themen mit dem Thema Bürgerbeteiligung gesondert auseinandersetzen muss. Eine
Angliederung an den bisherigen Ausschuss für Eingaben, Bürgerdienste und GO
scheidet dabei aus, da die Beratung der Eingaben und damit ein wesentlicher Teil der
Arbeit des bisherigen Ausschusses nichtöffentlich stattfand. Auch wenn dies nicht für
den Themenbereich Bürgerbeteiligung gelten würde, sehen wir einen gewissen
Anachronismus darin, das Thema an einen Ausschuss anzugliedern der gezwungener
Maßen einen wesentlichen Teil seiner Sitzungszeit nicht öffentlich verbringt. Im Sinne
der Offenheit sollten auch die Themenbereiche Wohnen und Bürgerdienste hier
angegliedert werden. Zudem führt die Anordnung hier zu einer klaren Zuordnung im BA.
Die Angliederung des Themenbereiches Geschäftsordnung ist hier sinnvoll, da auch sie
einer ständigen Überprüfung im Hinblick auf ihre partizipativen Elemente bedarf.