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VzK§15 BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
17.10.15, 22:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:10

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Inhalt der Datei

2.6 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 16.11.2011 BVV BVV/002/VII Betreff: Festlegung der Beauftragten für den Haushalt Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 04.11.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen VII-0012 Drs. VII-0012 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2011 Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Festlegung der Beauftragten für den Haushalt Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.10.2011 Folgendes beschlossen: 1. Die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 LHO werden zur einheitlichen Auslegung in der gesamten Bezirksverwaltung entsprechend der Geschäftsverteilung für das Bezirksamt Pankow gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. VII-02/2011 vom 28.10.2011 von den Bezirksamtsmitgliedern jeweils für ihren Verwaltungszweig wahr genommen. Für die Vertretung der Beauftragten für den Haushalt gilt die Vertretungsregelung der Bezirksamtsmitglieder untereinander. Geschäftsbereich Beauftragter für den Haushalt Vertreter/in Kapitel 0 BVV Bezirksverordnetenvorsteherin Stellv. Vorsteherin Bezirksverordneten- Fr. Sabine Röhrbein Fr. Ute Schnur versammlung (Die Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung ist kraft Amtes Beauftragte für den Haushalt für den Epl. 31). 3100 1 FPW Bezirksbürgermeister Finanzen, Personal Hr. Matthias Köhne und Wirtschaft Stellv. BzBm 33 00 Hr. Jens-Holger Kirchner 33 01 33 02 33 03 33 04 33 05 33 10 33 81 33 90 43 20 59 50 2 Stadt Stadtentwicklung Bezirksstadtrat Hr. Jens-Holger Kirchner BzBm Hr. Köhne 33 20 42 12 46 10 46 20 46 30 47 20 47 23 BzStR VKUB Hr. Dr. Kühne 33 06 33 07 33 30 40 00 40 10 40 11 40 12 40 20 40 21 40 30 40 40 40 42 40 43 40 44 40 45 40 82 42 11 59 09 BzStR´in JugFM Fr. Keil 33 40 37 021 37 032 37 30 37 31* 3 JugFM Bezirksstadträtin Jugend und Facility Fr. Christine Keil Management 4 SGS Bezirksstadträtin Soziales, Gesundheit,Fr. Lioba Zürn-Kasztantowicz Schule und Sport * Einrichtung der neuen Kapitel 3702 (Sekundarschulen) und 3703 (Gemeinschaftsschulen): In den Jahren 2012/13 ist der haushalterische Mittelnachweis für die künftig entfallenden Bereiche Hauptschulen (Kapitel 3731), Realschulen (Kapitel 3732) und Gesamtschulen (Kapitel 3734) entsprechend der verwaltungsmäßigen Aufgabenwahrnehmung in den neu eingerichteten Kapiteln zu realisieren. Die bisherigen Kapitel 3731, 3732 und 3734 entfallen damit bereits ab dem Haushaltsjahr 2012. 37 32* 37 33 37 34* 37 35 37 36 39 10 39 11 39 12 39 32 39 33 39 60 39 81 39 83 39 95 40 60 41 10 41 81 5 VKUB Bezirksstadtrat Verbraucherschutz, Hr. Dr. Torsten Kühne Kultur, Umwelt und Bürgerservice BzStR´in SGS Fr. Zürn-Kasztantowicz 33 50 35 10 35 11 35 12 35 13 35 14 35 20 37 10 37 11 37 12 37 20 37 21 37 23 41 20 43 10 43 30 44 10 47 10 2. Den Beauftragten für den Haushalt steht es frei, die ihnen nach § 9 LHO und den dazu anzuwendenden Ausführungsvorschriften zustehenden Rechte oder obliegenden Pflichten anderen Dienstkräften zu übertragen. 3. Die Bestellung der Beauftragten für den Haushalt ist der SE Finanzen/ Steuerungsdienst mit einer Unterschriftsprobe zweifach (davon einmal für die Bezirkskasse) mitzuteilen. 4. Die SE Finanzen/ Steuerungsdienst wird als diejenige Organisationseinheit bestimmt, die das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt. 5. Für die (Kopf-)Kapitel der fünf Geschäftsbereiche 33 10, 33 20, 33 30, 33 40, 33 50 und im Kapitel 47 20 für Naturschutz ausgewiesene Mittel, die abweichend zur Geschäftsverteilung in den Ansätzen zum Bezirkshaushaltsplan 2010/2011 veranschlagt sind, ist eine entsprechende Anpassung der Einnahmen und Ausgaben für Personal und Sachmittel in der Haushaltswirtschaft durch die SE Finanzen/ Steuerungsdienst zu regulieren und im Haushaltsplan 2012/2013 zu berücksichtigen. Begründung Die Haushalts- und Wirtschaftsführung gehört zu den Leitungsbefugnissen der Mitglieder des Bezirksamtes nach deren Geschäftsverteilung und der Bezirksverordnetenvorsteherin (Leiter/innen der Verwaltungszweige). Für die Übertragung der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht gelten § 22 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 AZG. Das Bezirksamt hat nach § 9 LHO festzulegen, welche Organisationseinheit das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister