Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
17.10.15, 22:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:10
Stichworte
Inhalt der Datei
2.6
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
16.11.2011
BVV
BVV/002/VII
Betreff: Festlegung der Beauftragten für den Haushalt
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 04.11.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
VII-0012
Drs. VII-0012
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2011
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Festlegung der Beauftragten für den Haushalt
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.10.2011 Folgendes beschlossen:
1. Die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 LHO werden zur
einheitlichen Auslegung in der gesamten Bezirksverwaltung entsprechend der
Geschäftsverteilung für das Bezirksamt Pankow gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr.
VII-02/2011 vom 28.10.2011 von den Bezirksamtsmitgliedern jeweils für ihren
Verwaltungszweig wahr genommen.
Für die Vertretung der Beauftragten für den Haushalt gilt die Vertretungsregelung
der Bezirksamtsmitglieder untereinander.
Geschäftsbereich
Beauftragter für den Haushalt
Vertreter/in
Kapitel
0
BVV
Bezirksverordnetenvorsteherin
Stellv. Vorsteherin
Bezirksverordneten- Fr. Sabine Röhrbein
Fr. Ute Schnur
versammlung
(Die Vorsteherin der
Bezirksverordnetenversammlung
ist kraft Amtes Beauftragte für
den Haushalt für den Epl. 31).
3100
1
FPW
Bezirksbürgermeister
Finanzen, Personal Hr. Matthias Köhne
und Wirtschaft
Stellv. BzBm
33 00
Hr. Jens-Holger Kirchner 33 01
33 02
33 03
33 04
33 05
33 10
33 81
33 90
43 20
59 50
2
Stadt
Stadtentwicklung
Bezirksstadtrat
Hr. Jens-Holger Kirchner
BzBm
Hr. Köhne
33 20
42 12
46 10
46 20
46 30
47 20
47 23
BzStR
VKUB
Hr. Dr. Kühne
33 06
33 07
33 30
40 00
40 10
40 11
40 12
40 20
40 21
40 30
40 40
40 42
40 43
40 44
40 45
40 82
42 11
59 09
BzStR´in
JugFM
Fr. Keil
33 40
37 021
37 032
37 30
37 31*
3
JugFM
Bezirksstadträtin
Jugend und Facility Fr. Christine Keil
Management
4
SGS
Bezirksstadträtin
Soziales, Gesundheit,Fr. Lioba Zürn-Kasztantowicz
Schule und Sport
*
Einrichtung der neuen Kapitel 3702 (Sekundarschulen) und 3703 (Gemeinschaftsschulen):
In den Jahren 2012/13 ist der haushalterische Mittelnachweis für die künftig entfallenden Bereiche
Hauptschulen (Kapitel 3731), Realschulen (Kapitel 3732) und Gesamtschulen (Kapitel 3734)
entsprechend der verwaltungsmäßigen Aufgabenwahrnehmung in den neu eingerichteten Kapiteln zu
realisieren. Die bisherigen Kapitel 3731, 3732 und 3734 entfallen damit bereits ab dem Haushaltsjahr
2012.
37 32*
37 33
37 34*
37 35
37 36
39 10
39 11
39 12
39 32
39 33
39 60
39 81
39 83
39 95
40 60
41 10
41 81
5
VKUB
Bezirksstadtrat
Verbraucherschutz, Hr. Dr. Torsten Kühne
Kultur, Umwelt und
Bürgerservice
BzStR´in
SGS
Fr. Zürn-Kasztantowicz
33 50
35 10
35 11
35 12
35 13
35 14
35 20
37 10
37 11
37 12
37 20
37 21
37 23
41 20
43 10
43 30
44 10
47 10
2. Den Beauftragten für den Haushalt steht es frei, die ihnen nach § 9 LHO und den
dazu anzuwendenden Ausführungsvorschriften zustehenden Rechte oder
obliegenden Pflichten anderen Dienstkräften zu übertragen.
3. Die Bestellung der Beauftragten für den Haushalt ist der SE Finanzen/
Steuerungsdienst mit einer Unterschriftsprobe zweifach (davon einmal für die
Bezirkskasse) mitzuteilen.
4. Die SE Finanzen/ Steuerungsdienst wird als diejenige Organisationseinheit
bestimmt, die das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei
der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des
Stellenplanes unterstützt.
5. Für die (Kopf-)Kapitel der fünf Geschäftsbereiche 33 10, 33 20, 33 30, 33 40,
33 50 und im Kapitel 47 20 für Naturschutz ausgewiesene Mittel, die abweichend zur
Geschäftsverteilung in den Ansätzen zum Bezirkshaushaltsplan 2010/2011
veranschlagt sind, ist eine entsprechende Anpassung der Einnahmen und Ausgaben
für Personal und Sachmittel in der Haushaltswirtschaft durch die SE Finanzen/
Steuerungsdienst zu regulieren und im Haushaltsplan 2012/2013 zu
berücksichtigen.
Begründung
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung gehört zu den Leitungsbefugnissen der
Mitglieder des Bezirksamtes nach deren Geschäftsverteilung und der
Bezirksverordnetenvorsteherin (Leiter/innen der Verwaltungszweige). Für die
Übertragung der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht gelten § 22 Abs. 2 und § 25
Abs. 2 AZG.
Das Bezirksamt hat nach § 9 LHO festzulegen, welche Organisationseinheit das
Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der
Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister