Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag SPD-Fraktion, 26. BVV am 15.07.09.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
17.10.15, 22:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:07
Stichworte
Inhalt der Datei
1.38
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-0828
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Antrag
Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
15.07.2009
BVV
BVV/26/VI
Betreff: Bestandsmieter und Erhaltungsverordnung im Gebiet Humannplatz
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Gebiet der Erhaltungsverordnung Humannplatz zu
prüfen, ob und wie durch den Beschluss einer Umstrukturierungssatzung gemäß
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB
und
§ 172 Absatz 5 BauGB
bei
wohngebäudebezogenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ein den
sozialen Belangen der Bestandmieter Rechnung tragender Ablauf auf der Grundlage
von Sozialplanverfahren gemäß § 180 BauGB gewährleistet werden kann.
Eine Darstellung über die Vor- und Nachteile einer Umstrukturierungssatzung im
Vergleich der für einen Teilbereich beschlossenen Milieuschutzsatzung soll ebenfalls
Bestandteil der Prüfung sein.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ist, vor Abgabe eines
Schlussberichtes, bis zum 01.11.2009 ein schriftlicher Bericht, der im Ergebnis einen
Vorschlag für das weitere Verfahren enthält, vorzulegen.
Berlin, den 07.07.2009
Einreicher: Fraktion der SPD
gez. Sabine Röhrbein
gez. Roland Schröder
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
2
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
1.38
Drs. VI-0828
Begründung:
Mit der Aufnahme in das Programm städtebaulicher Denkmalschutz und der Erstellung
eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Bereich Humannplatz werden
die Voraussetzungen für geförderte Investitionen im öffentlichen Raum und in die
öffentliche Infrastruktur geschaffen. Damit kann eine positive Quartiersentwicklung
befördert werden, mit der Missstände beseitigt werden und eine Aufwertung des
gesamten Quartiers erfolgt. Ziel ist es dabei auch, dass Investitionen der Eigentümer
der Wohngebäude in Ihre Bestände aktiviert werden. Insofern erfolgt eine vom Bezirk
gewollte und maßgeblich initiierte Umstrukturierung
Diese zu begrüßende Entwicklung sollte aber nicht zu einer Verdrängung der
angestammten Quartiersbevölkerung führen. In der Grünen Stadt hat sich die
Umstrukturierungssatzung durch die zu erstellenden Sozialpläne als geeignetes
Instrument zum Schutz der Bestandsmieter erwiesen. Damit kann bei jedem
Bestandsmieter auf seine individuellen Möglichkeiten und Ziele eingegangen werden.
Milieuschutzsatzungen bieten im Vergleich i. d. R. nur einen Schutz vor
Luxussanierungen und bei einem Ausbaustandard, welcher der Mehrheit des
Bestandes widerspricht.