Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht, Bezirksamt, 31. BVV am 03.03.2010.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
17.10.15, 22:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:07
Stichworte
Inhalt der Datei
2.23
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-0828
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
15.07.2009
11.11.2009
03.03.2010
03.09.2009
01.10.2009
BVV
BVV
BVV
StadtWi
StadtWi
BVV/26/VI
BVV/28/VI
BVV/31/VI
StadtW/53/VI
StadtW/63/VI
überwiesen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Bestandsmieter und Erhaltungsverordnung im Gebiet Humannplatz
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 12. 02.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0828
.2010
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-0828
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Bestandsmieter und Erhaltungsverordnung im Gebiet Humannplatz
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 28. Sitzung am 11.11.2009 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0828 –
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Gebiet der Erhaltungsverordnung Humannplatz zu prüfen,
ob
und
wie
durch
den
Beschluss
einer
Umstrukturierungssatzung
gemäß
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 172 Absatz 5 BauGB bei wohngebäudebezogenen
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ein den sozialen Belangen der Bestandmieter
Rechnung tragender Ablauf auf der Grundlage von Sozialplanverfahren gemäß § 180 BauGB
gewährleistet werden kann.
Eine Darstellung über die Vor- und Nachteile einer Umstrukturierungssatzung im Vergleich der
für einen Teilbereich beschlossenen Milieuschutzsatzung soll ebenfalls Bestandteil der Prüfung
sein.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ist, vor Abgabe eines
Schluss�berichtes zur BVV am 27.01.2010, ein schriftlicher Bericht, der im Ergebnis einen
Vorschlag für das weitere Verfahren enthält, vorzulegen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Etwa alle drei bis vier Jahre sind die Anwendungsvoraussetzungen für die weitere
Anwendbarkeit der Erhaltungsrechtsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Baugesetzbuch zu überprüfen. Das Bezirksamt hat für alle 11 Erhaltungsrechtsgebiete ein
privates Büro mit der Erarbeitung dieser Studie beauftragt. Im Rahmen dieser Untersuchung
soll das Büro auch eine Einschätzung und Empfehlung zu dem Problem Milieuschutz- und/oder
Umstrukturierungssatzung abgeben. Die Untersuchungsergebnisse werden für Anfang April
erwartet. Parallel hierzu wird das Bezirksamt rechtlich prüfen, ob Erhaltungsrechtsverordnungen
nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB für ein und dasselbe Gebiet gleichzeitig
zulässig sind.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Christine Keil
stellv. Bezirksbürgermeisterin
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft
und Stadtentwicklung