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VzK 13 Zwischenbericht, Bezirksamt, 31. BVV am 03.03.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht, Bezirksamt, 31. BVV am 03.03.2010.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
17.10.15, 22:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:07

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Inhalt der Datei

2.23 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VI-0828 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 15.07.2009 11.11.2009 03.03.2010 03.09.2009 01.10.2009 BVV BVV BVV StadtWi StadtWi BVV/26/VI BVV/28/VI BVV/31/VI StadtW/53/VI StadtW/63/VI überwiesen ohne Änderungen in der BVV beschlossen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Bestandsmieter und Erhaltungsverordnung im Gebiet Humannplatz Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 12. 02.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-0828 .2010 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0828 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Bestandsmieter und Erhaltungsverordnung im Gebiet Humannplatz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 28. Sitzung am 11.11.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0828 – „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, für das Gebiet der Erhaltungsverordnung Humannplatz zu prüfen, ob und wie durch den Beschluss einer Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 172 Absatz 5 BauGB bei wohngebäudebezogenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ein den sozialen Belangen der Bestandmieter Rechnung tragender Ablauf auf der Grundlage von Sozialplanverfahren gemäß § 180 BauGB gewährleistet werden kann. Eine Darstellung über die Vor- und Nachteile einer Umstrukturierungssatzung im Vergleich der für einen Teilbereich beschlossenen Milieuschutzsatzung soll ebenfalls Bestandteil der Prüfung sein. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ist, vor Abgabe eines Schluss�berichtes zur BVV am 27.01.2010, ein schriftlicher Bericht, der im Ergebnis einen Vorschlag für das weitere Verfahren enthält, vorzulegen.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Etwa alle drei bis vier Jahre sind die Anwendungsvoraussetzungen für die weitere Anwendbarkeit der Erhaltungsrechtsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zu überprüfen. Das Bezirksamt hat für alle 11 Erhaltungsrechtsgebiete ein privates Büro mit der Erarbeitung dieser Studie beauftragt. Im Rahmen dieser Untersuchung soll das Büro auch eine Einschätzung und Empfehlung zu dem Problem Milieuschutz- und/oder Umstrukturierungssatzung abgeben. Die Untersuchungsergebnisse werden für Anfang April erwartet. Parallel hierzu wird das Bezirksamt rechtlich prüfen, ob Erhaltungsrechtsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB für ein und dasselbe Gebiet gleichzeitig zulässig sind. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Christine Keil stellv. Bezirksbürgermeisterin Dr. Michail Nelken Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung