Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linksfraktion 31.03.10.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
17.10.15, 22:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
1.35
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-0995
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Antrag
Linksfraktion;
Beratungsfolge:
31.03.2010
BVV
BVV/32/VI
Betreff: Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und
Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister, gegenüber dem
Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin
folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit
öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:
1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter
Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der
Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des
Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.
2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine
Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung
den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur
Mindestentlohnung.
3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei
Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern
des Bezirksamtes Pankow bereits angewendet werden können.
Berlin, den 23.03.2010
Einreicher:
Linksfraktion
gez. BV Michael van der Meer
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
1
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
Gesundheit, Arbeit und Soziales
Drs. VI-0995
Begründung:
Das Land Berlin wendet jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Wahrnehmung
wichtiger öffentlicher Aufgaben zu. Durch derzeit bekannt gewordenen Fälle bei der
Treberhilfe und beim Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk zeigen, dass
Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei einigen Zuwendungsempfängern
nicht selbstverständlich sind. Dies diskreditiert die gute Arbeit vieler
Zuwendungsempfängerinnen.
Opulente Gehälter von Geschäftsführern, keine Personalvertretung und miserable
Arbeits- und Einkommensbedingungen sind bei Trägern, die wichtige öffentliche
Aufgaben wahrnehmen, nicht zu akzeptieren.
Der öffentlichen Hand kann nicht zugemutet werden, dass sie diese Zustände
subventioniert.