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Antrag Linksfraktion 31.03.10.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linksfraktion 31.03.10.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
17.10.15, 22:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:24

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Inhalt der Datei

1.35 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VI-0995 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Antrag Linksfraktion; Beratungsfolge: 31.03.2010 BVV BVV/32/VI Betreff: Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden: 1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen. 2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung. 3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Pankow bereits angewendet werden können. Berlin, den 23.03.2010 Einreicher: Linksfraktion gez. BV Michael van der Meer Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN 1 ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Gesundheit, Arbeit und Soziales Drs. VI-0995 Begründung: Das Land Berlin wendet jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Wahrnehmung wichtiger öffentlicher Aufgaben zu. Durch derzeit bekannt gewordenen Fälle bei der Treberhilfe und beim Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk zeigen, dass Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei einigen Zuwendungsempfängern nicht selbstverständlich sind. Dies diskreditiert die gute Arbeit vieler Zuwendungsempfängerinnen. Opulente Gehälter von Geschäftsführern, keine Personalvertretung und miserable Arbeits- und Einkommensbedingungen sind bei Trägern, die wichtige öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht zu akzeptieren. Der öffentlichen Hand kann nicht zugemutet werden, dass sie diese Zustände subventioniert.