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Beschlussempfehlung AusschussFiImm, 34 BVV am 09.06.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung AusschussFiImm, 34 BVV am 09.06.2010.pdf
Größe
143 kB
Erstellt
17.10.15, 22:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:24

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Inhalt der Datei

1.12. Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal; VI-0995 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 31.03.2010 13.04.2010 27.04.2010 15.04.2010 20.05.2010 09.06.2010 BVV GesArbSoz GesArbSoz FiImPe FiImPe BVV BVV/32/VI GeArSo/87/VI GeArSo/88/VI FiImPe/19/VI FiImPe/21/VI BVV/34/VI überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Rat der Bürgermeister, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden: 1. Die Zuwendungsbescheide bzw. vertraglichen Regelungen für Empfänger der Zuwendungen und Verträge, verlangen verbindlich die Pflicht zur Veröffentlichung: - der mit öffentlichen Geldern finanzierten Vergütung der Geschäftsführer/Innen bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) - die Mitteilung über bestehende Personalvertretungen 2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung. 3. Offenlegung des Strukturaufbaus des Gesamtunternehmens und Benennung von Zweig- und Tochterunternehmen. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Pankow bereits angewendet werden können. Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal: 14 (ja), 0 (nein), 0 (Enthaltungen) 13 (ja), 0 (nein), 0 (Enthaltungen) Berlin, den 01.06.2010 Einreicher: Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal Cornelius Bechtler - Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-0995 Begründung: Begründung zur Beschlussempfehlung Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal unterstützt einstimmig das Anliegen des Antragstellers für mehr Transparenz bei der Vergabe von Zuwendungen bzw. der Finanzierung durch Entgelte. Die bekannt gewordenen Missstände, insbesondere bei der Treberhilfe, machen eine stärkere öffentliche Kontrolle notwendig. Hierzu gehört auch die Lohnsituation der Beschäftigten sowie die innerbetrieblichen Möglichkeiten der Interessenvertretung durch die Arbeitnehmer/innen. Das Nebeneinander von gemeinnützigen Vereinen, gGmbHs, gAGs mit profitorientierten Unternehmensteilen muss stärker öffentlich gemacht werden. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in ein sparsames und effizientes Wirtschaften der öffentlichen Hand kann nur durch mehr Transparenz wieder zurückgewonnen werden. In der Aussprache zum Antrag wurde darauf hingewiesen, dass bei der unübersichtlichen Struktur von Gesamtunternehmen im gemeinnützigen Bereich die Gefahr von Insichgeschäften bestehen. Eine transparentere Darstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Einzelunternehmen vereinfacht auch hier eine öffentliche Kontrolle. Begründung des Ursprungsantrages: Das Land Berlin wendet jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Wahrnehmung wichtiger öffentlicher Aufgaben zu. Durch derzeit bekannt gewordenen Fälle bei der Treberhilfe und beim Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk zeigen, dass Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei einigen Zuwendungsempfängern nicht selbstverständlich sind. Dies diskreditiert die gute Arbeit vieler Zuwendungsempfängerinnen. Opulente Gehälter von Geschäftsführern, keine Personalvertretung und miserable Arbeits- und Einkommensbedingungen sind bei Trägern, die wichtige öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht zu akzeptieren. Der öffentlichen Hand kann nicht zugemutet werden, dass sie diese Zustände subventioniert.