Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung AusschussFiImm, 34 BVV am 09.06.2010.pdf
Größe
143 kB
Erstellt
17.10.15, 22:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
1.12.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement +
Personal;
VI-0995
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
31.03.2010
13.04.2010
27.04.2010
15.04.2010
20.05.2010
09.06.2010
BVV
GesArbSoz
GesArbSoz
FiImPe
FiImPe
BVV
BVV/32/VI
GeArSo/87/VI
GeArSo/88/VI
FiImPe/19/VI
FiImPe/21/VI
BVV/34/VI
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und
Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Rat der Bürgermeister, gegenüber dem Abgeordnetenhaus
und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw.
Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:
1. Die Zuwendungsbescheide bzw. vertraglichen Regelungen für Empfänger der Zuwendungen und
Verträge, verlangen verbindlich die Pflicht zur Veröffentlichung:
- der mit öffentlichen Geldern finanzierten Vergütung der Geschäftsführer/Innen bzw. bezahlter
Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte)
- die Mitteilung über bestehende Personalvertretungen
2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach
gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet,
gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.
3. Offenlegung des Strukturaufbaus des Gesamtunternehmens und Benennung von Zweig- und
Tochterunternehmen.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw.
Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Pankow bereits
angewendet werden können.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für
Gesundheit, Arbeit und Soziales
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für
Finanzen, Immobilienmanagement und
Personal:
14 (ja), 0 (nein), 0 (Enthaltungen)
13 (ja), 0 (nein), 0 (Enthaltungen)
Berlin, den 01.06.2010
Einreicher: Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
Cornelius Bechtler - Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-0995
Begründung:
Begründung zur Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal unterstützt einstimmig das Anliegen
des Antragstellers für mehr Transparenz bei der Vergabe von Zuwendungen bzw. der Finanzierung durch
Entgelte. Die bekannt gewordenen Missstände, insbesondere bei der Treberhilfe, machen eine stärkere
öffentliche Kontrolle notwendig. Hierzu gehört auch die Lohnsituation der Beschäftigten sowie die
innerbetrieblichen Möglichkeiten der Interessenvertretung durch die Arbeitnehmer/innen. Das
Nebeneinander von gemeinnützigen Vereinen, gGmbHs, gAGs mit profitorientierten Unternehmensteilen
muss stärker öffentlich gemacht werden. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in ein sparsames und
effizientes Wirtschaften der öffentlichen Hand kann nur durch mehr Transparenz wieder zurückgewonnen
werden.
In der Aussprache zum Antrag wurde darauf hingewiesen, dass bei der unübersichtlichen Struktur von
Gesamtunternehmen im gemeinnützigen Bereich die Gefahr von Insichgeschäften bestehen. Eine
transparentere Darstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Einzelunternehmen vereinfacht auch hier
eine öffentliche Kontrolle.
Begründung des Ursprungsantrages:
Das Land Berlin wendet jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Wahrnehmung wichtiger öffentlicher
Aufgaben zu. Durch derzeit bekannt gewordenen Fälle bei der Treberhilfe und beim Evangelischen
Jugend- und Fürsorgewerk zeigen, dass Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei einigen
Zuwendungsempfängern nicht selbstverständlich sind. Dies diskreditiert die gute Arbeit vieler
Zuwendungsempfängerinnen.
Opulente Gehälter von Geschäftsführern, keine Personalvertretung und miserable Arbeits- und
Einkommensbedingungen sind bei Trägern, die wichtige öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht zu
akzeptieren.
Der öffentlichen Hand kann nicht zugemutet werden, dass sie diese Zustände subventioniert.