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Ursprungsantrag CDU.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Ursprungsantrag CDU.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
17.10.15, 22:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:03

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Inhalt der Datei

1.36 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VI-1008 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Antrag Fraktion der CDU Beratungsfolge: 31.03.2010 BVV BVV/32/VI Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger im Ortsteil Buch Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Wegeverbindungen als öffentliche Wege zu widmen: Fußweg vom S-Bahnhof Buch zur Walter-Friedrich-Straße (Wohngebiet 111) Fußweg über die Brunnengalerie zur Karower Chaussee (Wohngebiet 11) Fußweg vom S-Bahnhof Buch zum Wohngebiet IV entlang der Panke Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, folgende Brücken über die Panke im Rahmen des Winterdienstes wie Teile öffentlicher Wege mit Pankower Zuständigkeit zu behandeln: Brücke im Verlauf der Einkaufpassage Brückenbauwerk 19141 Brückenbauwerk 19142 Berlin, den 23.03.2010 Einreicher: Fraktion der CDU Johannes Kraft, Fraktionsvorsitzender, Ulrich Eichler und die übrigen Mitglieder der Fraktion Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN 1 ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Umwelt und Natur öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz Drs. VI-1008 Begründung: Die o.g. Wege und Brücken sind wichtige Verbindungswege von den Bucher Wohngebieten zu Haltestellen der BVG bzw. zum S-Bahnhof Buch, die hochfrequentiert sind, und für viele Bucher Bürger zum täglichen Arbeitsweg gehören. Da diese Wege z. Zt. zu Grünanlagen gehören, ist nach § 5 (2) GrünanlG eine Benutzung auf eigene Gefahr gegeben und somit kein Winterdienst vorgeschrieben. Analoges gilt für die Brückenbauwerke, die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterstehen. Trotz aller gutgemeinten Aktivitäten des Bezirksamtes, auch für diese Wege und Brücken einen Winterdienst zu beauftragen, wurden diese Wege und Brücken nicht wirksam behandelt, somit war deren Benutzung mit hoher Gefährdung verbunden. Um diese Wege künftig einem geregelten Winterdienst zu unterstellen, ist eine Umwidmung bzw. eine Pankower Zuständigkeit dringend erforderlich.