Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Ursprungsantrag CDU.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
17.10.15, 22:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:03
Stichworte
Inhalt der Datei
1.36
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-1008
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Antrag
Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
31.03.2010
BVV
BVV/32/VI
Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger im Ortsteil Buch
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Wegeverbindungen als öffentliche Wege zu widmen:
Fußweg vom S-Bahnhof Buch zur Walter-Friedrich-Straße (Wohngebiet 111)
Fußweg über die Brunnengalerie zur Karower Chaussee (Wohngebiet 11)
Fußweg vom S-Bahnhof Buch zum Wohngebiet IV entlang der Panke
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, folgende Brücken über die Panke im Rahmen des
Winterdienstes wie Teile öffentlicher Wege mit Pankower Zuständigkeit zu behandeln:
Brücke im Verlauf der Einkaufpassage
Brückenbauwerk 19141
Brückenbauwerk 19142
Berlin, den 23.03.2010
Einreicher: Fraktion der CDU
Johannes Kraft, Fraktionsvorsitzender, Ulrich Eichler
und die übrigen Mitglieder der Fraktion
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
1
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Umwelt und Natur
öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
Drs. VI-1008
Begründung:
Die o.g. Wege und Brücken sind wichtige Verbindungswege von den Bucher
Wohngebieten zu Haltestellen der BVG bzw. zum S-Bahnhof Buch, die
hochfrequentiert sind, und für viele Bucher Bürger zum täglichen Arbeitsweg gehören.
Da diese Wege z. Zt. zu Grünanlagen gehören, ist nach § 5 (2) GrünanlG eine Benutzung auf
eigene Gefahr gegeben und somit kein Winterdienst vorgeschrieben. Analoges gilt für die
Brückenbauwerke, die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterstehen.
Trotz aller gutgemeinten Aktivitäten des Bezirksamtes, auch für diese Wege und Brücken
einen Winterdienst zu beauftragen, wurden diese Wege und Brücken nicht wirksam
behandelt, somit war deren Benutzung mit hoher Gefährdung verbunden.
Um diese Wege künftig einem geregelten Winterdienst zu unterstellen, ist eine
Umwidmung bzw. eine Pankower Zuständigkeit dringend erforderlich.