Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
17.10.15, 22:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:03
Stichworte
Inhalt der Datei
2.13
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1008
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
31.03.2010
20.04.2010
22.04.2010
27.05.2010
24.06.2010
17.02.2011
17.03.2011
30.03.2011
07.09.2011
BVV
OrdVerk
UmNat
UmNat
UmNat
UmNat
UmNat
BVV
BVV
BVV/32/VI
OrdVer/68/VI
UmNat/42/VI
UmNat/43/VI
UmNat/44/VI
UmNat/049/VI
UmNat/050/VI
BVV/41/VI
BVV/44/VI
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger im Ortsteil Buch
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 24.08.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1008
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
23.08.2011
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drs.:VI - 1008
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betr.: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger im Ortsteil Buch
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung, des in der Sitzung am 30.03.2011 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1008
„Das Bezirksamt wird ersucht,
zu prüfen, wie auf folgenden Wegeverbindungen insbesondere bei Schnee und Eis die
Verkehrssicherheit hergestellt werden kann:
Fußweg vom S-Bahnhof Buch zur Walter-Friedrich-Straße
Fußweg vom S-Bahnhof Buch zum Wohngebiet Buch IV entlang der Panke
Fußweg über die Brunnengalerie zum Wohngebiet Buch I.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die im Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung genanten Wege liegen zum Teil
in Öffentlichen Grünanlagen, für die es keine gesetzliche Verpflichtung zum
Winterdienst gibt. Da dem Bezirksamt bewusst ist, dass diese Wege stark frequentiert
sind, wurden diese Flächen trotzdem in die Ausschreibung für den Winterdienst
aufgenommen.
Allerdings kann das Bezirksamt auch künftig nicht ausschließen, dass es im Winter,
aufgrund mangelhafter Vertragserfüllung der beauftragten Firmen, zu Problemen bei
der Schnee- und Eisbeseitigung kommt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister