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VzK§13 BA, SB.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
17.10.15, 22:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:03

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Inhalt der Datei

2.13 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VI-1008 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 31.03.2010 20.04.2010 22.04.2010 27.05.2010 24.06.2010 17.02.2011 17.03.2011 30.03.2011 07.09.2011 BVV OrdVerk UmNat UmNat UmNat UmNat UmNat BVV BVV BVV/32/VI OrdVer/68/VI UmNat/42/VI UmNat/43/VI UmNat/44/VI UmNat/049/VI UmNat/050/VI BVV/41/VI BVV/44/VI überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen vertagt vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger im Ortsteil Buch Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 24.08.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1008 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 23.08.2011 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drs.:VI - 1008 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger im Ortsteil Buch Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung, des in der Sitzung am 30.03.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1008 „Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie auf folgenden Wegeverbindungen insbesondere bei Schnee und Eis die Verkehrssicherheit hergestellt werden kann: Fußweg vom S-Bahnhof Buch zur Walter-Friedrich-Straße Fußweg vom S-Bahnhof Buch zum Wohngebiet Buch IV entlang der Panke Fußweg über die Brunnengalerie zum Wohngebiet Buch I.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die im Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung genanten Wege liegen zum Teil in Öffentlichen Grünanlagen, für die es keine gesetzliche Verpflichtung zum Winterdienst gibt. Da dem Bezirksamt bewusst ist, dass diese Wege stark frequentiert sind, wurden diese Flächen trotzdem in die Ausschreibung für den Winterdienst aufgenommen. Allerdings kann das Bezirksamt auch künftig nicht ausschließen, dass es im Winter, aufgrund mangelhafter Vertragserfüllung der beauftragten Firmen, zu Problemen bei der Schnee- und Eisbeseitigung kommt. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder- und Familienverträglichkeit Keine Auswirkungen Matthias Köhne Bezirksbürgermeister