Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VI-1020 pdf.pdf
Größe
424 kB
Erstellt
17.10.15, 22:05
Aktualisiert
28.01.18, 00:25
Stichworte
Inhalt der Datei
1.9.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt;
VI-1020
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
05.05.2010
BVV
BVV/33/VI
Betreff: Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur
Pasewalker Straße, Ortsteile Niederschönhausen und Französisch
Buchholz
hier: 2. Bauabschnitt von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 23.04.2010
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
einige NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1020
Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2010
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker
Straße, Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz
hier: 2. Bauabschnitt von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Ausbau der Blankenburger Straße von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße,
Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz, als 2. Bauabschnitt der
Gesamtausbaumaßnahme der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur
Pasewalker Straße wird in der in Anlage 1 dargestellten Ausbauvariante zugestimmt.
3. Begründung
3.0. Vorbemerkung
Der Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße ist
eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Bezirk übertragene
Investitionsmaßnahme. Unter dem Kapitel 4212, Titel 72522 ist die Baumaßnahme mit den
Gesamtkosten in Höhe von 6,927 Mio € Bestandteil der aktuellen Investitionsplanung 20092013.
Aus planungsrechtlichen und bautechnischen Gründen, aber auch wegen der Gesamtlänge der
Baumaßnahme von ca. 2 km, nicht aber aus abrechnungstechnischen Gründen entsprechend §
5 des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) vom 16.03.2006 (GVBl. 265), wurde die
Baumaßnahme in zwei Abschnitte unterteilt. Beide Abschnitte erfüllen aber auch unabhängig
davon die Voraussetzungen des § 5 StrABG, da sie jeweils selbständig nutzbare und
hinreichend abgrenzbare Verkehrsanlagen darstellen, zum einen der Teil der Blankenburger
Straße zwischen Dietzgenstraße und Siegfriedstraße (1. Abschnitt) und zum anderen der Teil
zwischen Siegfriedstraße und Pasewalker Straße (2. Abschnitt).
Da gemäß Planungsstand vom Januar 2005 davon auszugehen war, dass im 1.
Planungsabschnitt das Baurecht entgegen dem 2. Planungsabschnitt ohne
Planfeststellungsverfahren erlangt wird, konnte somit eine frühzeitige Realisierung der
Maßnahme (Mittelabfluss) gewährleistet werden. Der 1. Planungsabschnitt ist mit dem 1.
Bauabschnitt identisch und betrifft den Teil der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße
bis zur Siegfriedstraße, der ausschließlich in den vorhandenen bzw.
eigentumsrechtlich fixierten Straßenbegrenzungslinien erneuert werden sollte. Grunderwerb
oder andere gravierende Eingriffe und Veränderungen waren also von Anfang an hier nicht
geplant und somit war auch kein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Er erstreckt sich über
eine Länge von ca. 485 m.
In der Sitzung am 12.03.2008 stimmte die BVV dem Ausbau dieses Bauabschnitts in der ihr
vorgelegten Ausbauvariante zu. Dieser Abschnitt befindet sich seit Dezember 2008 in der
Bauphase.
Gegenstand dieser Vorlage ist der 2. Planungsabschnitt. Er ist mit dem 2. Bauabschnitt
identisch und wird nachfolgend als 2. Bauabschnitt bezeichnet. Im Rahmen der
Baudurchführung wird er in einzelne Unterabschnitte unterteilt werden. Insgesamt erstreckt sich
der 2. Bauabschnitt von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße über eine Länge von ca.
1450 m.
Die seit dem 06.06.2008 vorliegende, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüfte
Bauplanungsunterlage (BPU) bestätigt für den 2. Bauabschnitt „Ausbau der Blankenburger
Straße von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße“ eine Bausumme i. H. v.
5.000.000,00 €. Mit Schreiben vom 12.08.2009 bestätigte die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung die vom Tiefbauamt eingereichten Ergänzungsunterlagen. Die genehmigte
Gesamtbausumme zum 2. Bauabschnitt wurde auf 5.700.000,00 € erhöht.
3.1. Verkehrsfunktion der Blankenburger Straße
Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (STEP – Verkehr 2005), aufgestellt durch
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wird der gesamte Straßenzug der Blankenburger
Straße als Hauptverkehrsstraße II. Ordnung eingestuft.
Entsprechend ihrer Bedeutung und Ausstattung wird die Straße gemäß der Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) als angebaute innerörtliche Verbindungsstraße (Kategorie
HS III) eingeordnet
Die Blankenburger Straße dient neben dem Anliegerverkehr und dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr und stellt aufgrund
dessen einschließlich des vorher Gesagten eine Hauptverkehrsstraße
gemäß § 10 StrABG dar.
Dem entspricht auch die prognostizierte durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung für
das Jahr 2015 (Basis STEP - Verkehr 2005), die mit 17.900 Kfz / 24 h westlich der
Grumbkowstraße und bis zu 18.100 Kfz/ 24 h östlich der Grumbkowstraße ermittelt wurde. Sie
liegt derzeit bei ca. 17.000 Kfz / 24 h.
3.2. Baulicher Zustand – Leistungsfähigkeit des Straßenabschnitts
Die gesamte, im öffentlichen Eigentum stehende Straßenraumbreite beträgt ca.
18 m. Der Querschnitt unterteilt sich in die Fahrbahn (ca. 8 m breit) sowie die angrenzenden
Gehwege und Baumstreifen mit einer Breite von je ca. 5 m (siehe hierzu auch Punkt 3.4.).
3.2.1. Fahrbahn:
Der Zustand der Fahrbahn entspricht nicht den verkehrlichen Anforderungen und ist insgesamt
als mangelhaft einzuschätzen.
Die Asphaltdecke weist zahlreiche Netzrisse auf. Stellenweise sind Schlaglöcher und
Frostschäden vorhanden. Eine große Anzahl von Flickstellen belegt den Unterhaltungsaufwand
in der zurückliegenden Zeit.
Gemäß der Untersuchungsberichte vom 26.09.2003, 03.01.2005 und 25.06.2008 zum
Baugrund sowie zum vorhandenen Fahrbahnaufbau besteht die Fahrbahn im
2. Bauabschnitt aus einer Asphaltdecke (Dicke ca. 3 bis 3,7 cm) auf einer Tragschicht mit
hydraulischen Bindemitteln bzw. auf Großsteinpflaster. Der Gesamtaufbau ist maximal ca. 50
cm stark.
Im Bereich zwischen der Siegfriedstraße bis zur Idastraße wurden alte Gleise der Straßenbahn
mit einer Asphaltdecke überbaut.
Der Straßenoberbau genügt hinsichtlich der Dicke und des Aufbaus nicht den Anforderungen
aus der vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsbelastung.
3.2.2. Gehwege:
Die beidseitig angelegten Gehwege entsprechen nach den Ausführungsvorschriften zu § 7 des
Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13.07.1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 04.12.2008 (GVBl. S. 466), über Geh- und Radwege vom 13.03.2008 (AV Geh–
und Radwege) bei weitem nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Verkehrsanlage. Sie
sind überwiegend mit Betonsteinplatten sowie Mosaikpflastersteinen befestigt bzw. im
nördlichen Seitenbereich teilweise unbefestigt und weisen einen unebenen und auch
schadhaften Zustand auf.
Derzeit sind folgende Querungshilfen für Fußgänger vorhanden:
Östlich der Siegfriedstraße befindet sich in Verbindung mit einem Fußgängerüberweg eine
Mittelinsel.
Westlich vom Einmündungsbereich Lindenberger Straße ist eine Fußgängerlichtsignalanlage
(Anforderungs-Lichtsignalanlage) angeordnet.
Die großen Abstände zwischen den vorhandenen Fußgängerquerungsstellen stellen ein
erhebliches Verkehrsrisiko dar.
Im Bereich der Bushaltestellen sind keine Leiteinrichtungen für Sehbehinderte vorhanden. Die
vorhandenen Auftrittshöhen am Bord sind ebenfalls nicht behindertengerecht. Der
Versiegelungsgrad ist insgesamt als sehr hoch einzustufen.
Beide Gehwege sind abgenutzt, uneben und insgesamt in sehr schlechtem Zustand.
3.2.3. Radverkehrsanlagen:
Eine Radverkehrsanlage ist ausschließlich im südlichen Seitenbereich auf einem Abschnitt von
nur ca. 170 m zwischen der Lindenberger Straße und der Elisabeth- Christinen-Straße
rudimentär vorhanden. Im gesamten übrigen Bereich befinden sich keine Radverkehrsanlagen.
Bei der derzeitigen und der prognostizierten werktäglichen Verkehrsbelastung (s. o. zu Punkt
3.1.), einschließlich der Führung von Linienbussen der BVG, stellen fehlende
Radverkehrsanlagen ein erhebliches Verkehrsrisiko dar.
3.2.4. Parkflächen:
Baulich angelegte Stellflächen stehen nur vor dem Baumarkt/ Verbrauchermarkt Blankenburger
Straße 90 zur Verfügung. Auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 8 m erfolgt das
Parken teilweise einseitig entlang des Fahrbahnrandbereiches (zeitlich eingeschränkt). Die
diesbezügliche Beschilderung wurde von der Verkehrslenkung Berlin angeordnet. Im
betrachteten Abschnitt wird teilweise verkehrswidrig auf dem unbefestigten Seitenstreifen
geparkt.
3.2.5. Grünanlagen:
Die seitlichen Baumreihen weisen einen lückenhaften und artenmäßig heterogenen, teilweise
alten Baumbestand auf. Die Hauptbaumart ist die Winterlinde. Ein vom Amt für Umwelt und
Natur in Auftrag gegebenes Baumgutachten vom 15.08.2005 weist für die Mehrheit der Bäume
eine Reststandzeit von 15 bis 20 Jahren aus. Auf Grund des sich darstellenden allgemeinen
Erscheinungsbildes von Krone, Stamm und Wurzelraum sind mehrere Bäume überwiegend
nördlich der Fahrbahn nicht erhaltenswürdig.
3.2.6. Straßenbeleuchtung:
Die Beleuchtungsanlage ist beidseitig durchgängig vorhanden. Das Erscheinungsbild der
Beleuchtung ist uneinheitlich. Die Lichtpunkthöhe beträgt in der Regel 8 m.
Nach Auskunft der Stadtlicht GmbH bestehen die Maste nach den Technischen Normen,
Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL) - Symbol für staatliche Standards der DDR -,
aus Stahlbeton, welche 1972 aufgestellt wurden und einteilig ausgeführt sind. Diese
Betonmaste können in der Regel nicht versetzt werden. Im geringen Umfang sind bereits
Stahlmasten vorhanden. Die Leuchten der Firma Siteco wurden 1995 montiert und sind somit
noch relativ zeitgemäß.
3.2.7. Straßenentwässerung:
Die Entwässerung der Fahrbahn sowie der Randbereiche erfolgt über die am Fahrbahnrand
vorhandenen Regenwasserabläufe. Im 2. Bauabschnitt ist ein Regenwasserkanal
unterschiedlicher Dimensionierung vorhanden. Laut Mitteilung der Berliner Wasserbetriebe ist
hier eine Erweiterung und Erneuerung der vorhandenen Anlage notwendig.
3.2.8. Lichtsignalanlagen
Westlich der Einmündung Lindenberger Straße existiert eine Fußgängerampel. Am
Knotenpunkt Blankenburger Straße/ Grumbkowstraße (Ein- und Ausfahrt Gewerbegebiet) ist
eine Lichtsignalanlage vorhanden.
Die Lichtsignalanlage im Knotenpunktbereich Pasewalker Straße ist Bestandteil der
Straßenausbaumaßnahme Pasewalker Straße.
3.3. Beschreibung der Erforderlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 BerlStrG sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der
Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers (Tiefbauamt) so zu bauen, zu unterhalten, zu
erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis
genügen.
Aufgrund des unter Punkt 3.2. beschriebenen schlechten baulichen Gesamtzustandes der
Blankenburger Straße ist ein verkehrssicherer und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis
genügender Zustand nicht mehr gegeben.
Eine Erneuerung der Straßen- und Gehwegbefestigung einschließlich des Unterbaus der
Blankenburger Straße hat seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr
stattgefunden. Die übliche Lebensdauer einer (Haupt-) Straße beträgt ca. 30 Jahre und ist somit
für die Blankenburger Straße längst abgelaufen. Unterhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht bedeuten, reichen
nicht aus, um einen verkehrssicheren und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden
Zustand der Straße herzustellen.
Schlussfolgerung:
Die Blankenburger Straße ist grundhaft zu erneuern bzw. teilweise neu zu bauen, d.h., es ist die
Straßen- und Gehwegbefestigung einschließlich ihres Unterbaus neu herzustellen. Die
Erneuerung und Verbesserung der Straße sowie die Erweiterung ihrer einzelnen
Teileinrichtungen ist zwingend erforderlich, um die Blankenburger Straße den gegenwärtigen
Anforderungen entsprechend zu einer leistungsfähigen, verkehrssicheren und
umweltverträglichen Verkehrsanlage auszugestalten.
3.4.
Alternative Ausbauvarianten
3.4.1. Genereller Rahmen und zu beachtende Planungsziele
Der vorgesehene Ausbau der Blankenburger Straße erfolgt nach den geltenden
Mindeststandards gemäß BerlStrG und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften,
insbesondere der AV Geh– und Radwege sowie der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
(RASt 06) und für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RST 01).
Die Aufteilung des Querschnittes erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden örtlichen
Verhältnisse (Randbebauung, Straßenraumbreite, Baumbestand usw.).
Die erforderlichen Radverkehrsanlagen werden erstmals in Form von beidseitigen und vor allem
durchgängigen (im Gegensatz zum nur ganz geringfügigen rudimentären Bestand)
Radfahrstreifen bzw. Radfahrangebotsstreifen/Schutzstreifen angelegt. Radfahrstreifen sind mit
durchgehender Linie auf der Fahrbahn markiert und dürfen, im Gegensatz zum Schutzstreifen
mit unterbrochener Markierung, nicht vom Kfz-Verkehr überfahren werden. Nachfolgend werden
beide Arten, da sie sich hinsichtlich ihrer Lage in der Fahrbahn nicht unterscheiden,
zusammenfassend Radverkehrsanlage genannt.
Die Gehwege werden den geltenden Vorschriften des Landes Berlin entsprechend hergestellt,
d. h. also u.a. auch behindertengerecht.
Beidseitig entlang der Blankenburger Straße sind in diesem 2. Bauabschnitt überwiegend
Wohnbebauung und eingestreute Gewerbenutzungen wie z.B. Nahversorgungseinrichtungen
(Geschäfte, aber auch Bau- und Verbrauchermärkte u. ä.) vorhanden. Um die daraus und aus
den Bushaltestellen resultierenden Fahrbahnquerungen für Fußgänger sicherer zu gestalten,
sollen zusätzliche Querungshilfen angeordnet werden.
Im Bereich der einmündenden Straßen sollen Aufpflasterungen die Verkehrssicherheit und
Attraktivität des Fußgängerverkehrs längs der Blankenburger Straße erhöhen.
Inhalt der Planung ist u. a. auch der landschaftspflegerische Begleitplan vom 10.05.2007,
welcher im Zuge der Ergänzungs-Bauplanungsunterlage im Februar 2009 im Bereich der
nördlichen Straßenhälfte überarbeitet wurde. Dieser bilanziert den Eingriff und den Ausgleich
der geplanten Straßenbaumaßnahme. Ein wichtiges Ziel der Grünplanung ist auch die
Wiederherstellung des Alleecharakters.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Blankenburger Straße ist die
Straßenbeleuchtungsanlage zu erneuern, da die notwendige Neuaufteilung des Querschnittes
einen Versatz der bestehenden Leuchten erforderlich macht. Zudem ist bei den vorhandenen
Masten der vorgesehene und übliche Einbau von Funksteuergeräten technisch nicht möglich.
Im Zuge der Baumaßnahme sind eine punktuelle Erneuerung sowie der Neubau von ca. 470 m
Regenwasserkanal erforderlich. Um die regelgerechte Ableitung des Regenwassers zu
erreichen und zukünftig Pfützenbildungen zu vermeiden, werden die Anzahl der Regenabläufe
erhöht und dazugehörige Anschlusskanäle hergestellt.
Vor dem Hintergrund der im 2. Bauabschnitt der Blankenburger Straße vorhandenen
Gesamtstraßenraumbreite von ca. 18 m und den vorgegebenen Randnutzungen aus
überwiegend Wohnen und punktuellen Gewerbenutzungen einschließlich Einkaufszentren
sollen bei der Entwicklung von Ausbauvarianten folgende weitere maßgeblichen Planungsziele
erfüllt werden:
• Für beide Fahrspuren ist eine Mindestbreite von je 3,25 m vorzusehen.
• Beim Bau der Gehwege und bei der Planung der Radverkehrsanlagen sind
die Mindestmaße der AV Geh– und Radwege bzw. die Regelbreiten für die
von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn einzuhalten.
Markierung
• Der vorhandene Baumbestand ist - soweit sinnvoll und umsetzbar- zu
berücksichtigen.
• Die Ausbauvariante muss, bei Erfüllung der Planungsziele, an minimalen
Kosten orientiert sein.
• Es ist eine Mindestzahl von Halte– (z. B. Be – und Entladezone) und
Parkmöglichkeiten vorzusehen.
Demnach ist also für die Entwicklung von Ausbauvarianten die Einhaltung der baulichen
Mindeststandards, die verfügbare Straßenraumbreite und –fläche, die Herstellung sicherer
Fußgänger- und Radverkehrsanlagen, die Sicherung des Alleecharakters über die
Qualifizierung von 2 Baumreihen sowie die Beachtung des Kostenrahmens entscheidend. In
der nachfolgenden Darstellung der Varianten 1 – 4 ist der Bestands-Querschnitt und damit auch
der für die Variantenentwicklung sehr entscheidende Baumachsenabstand erkennbar. Der im
August 2003 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII B vorgeschlagene
Regelquerschnitt (siehe Abbildung Variante 1) wurde als Planungsgrundlage übernommen. Das
mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro erstellte im Rahmen der Vorplanung sowie bei der
Aufstellung der BPU weitere Varianten, die der Erfüllung der Planungsziele Rechnung tragen
und - im Vergleich zur Variante 1 – bezüglich Eingriff, Kosten sowie Grunderwerb optimierte
Querschnittsvarianten darstellen (siehe Abbildungen zu den Varianten 2 bis 4). Sie werden
nachfolgend dargestellt und erläutert.
3.4.2. Beschreibung der Varianten
Variante 1 (Vorgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)
Diese schon im August 2003 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellte
Ausbauvariante, die insbesondere die Anordnung von Radverkehrsanlagen in Form von
Gehweg-Radwegen vorsieht, weist einen symmetrischen Querschnitt bei einer geplanten
Straßenraumbreite von 22,00 m auf. Die Querschnittsgestaltung hat in einem großen Umfang
regulären Grunderwerb zur Folge, da die öffentlich gewidmeten Fachvermögensflächen nicht
ausreichen. Zusätzlich wären mit diesem beidseitig in einer Breite von durchgängig je 2 m zu
tätigendem Grunderwerb die Eingriffe und Veränderungen in den Bestand so gravierend, dass
zur sachgerechten Bewältigung der mit einer solchen Planung aufgeworfenen Konflikte die
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich würde (§ 22 BerlStrG). Neben den
mit einem Planfeststellungsverfahren verbundenen erheblichen Zeitverzögerungen sind aber
die mit dieser Variante verbundenen deutlich erhöhten Kosten für den Grunderwerb und den um
4 m breiteren Ausbau als noch nachteiliger zu bewerten.
Variante 2
Diese Variante wurde im Rahmen der Bauplanungsunterlagen-Prüfung von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 06.06.2008 bestätigt. Ausgangspunkt ist hier der
Ausbau innerhalb der vorhandenen Straßenraumbreite von ca. 18,00 m. Somit wird
umfangreicher Grunderwerb und die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
vermieden.
Die o.g. Planungsziele, u.a. die Mindestbreite der Fahrbahn von 6,50 m, der Erhalt der
bestehenden Baumachsen und damit der Baumallee etc., finden Berücksichtigung.
Eine symmetrische Gestaltung des Straßenraumes ist nicht möglich. Im nördlichen
Seitenbereich ist hinter einem Grünstreifen ein kombinierter Rad-/Gehweg mit einer Breite von
3,00 m geplant. Auf der Südseite der Fahrbahn ist für die Gegenrichtung ein Schutzstreifen als
Radverkehrsanlage markiert. Die Anordnung von Parkbuchten nördlich der Fahrbahn kann nicht
erfolgen, da innerhalb der zur Verfügung stehenden Breite bei Einhaltung der Regelbreiten für
Parkbuchten und Rad-/Gehweg der erforderliche Sicherheitsabstand nicht vorhanden ist.
Der Nachteil dieser zwar den bestehenden Straßenraum und damit die vorhandenen
Baumachsen berücksichtigenden Variante besteht darin, dass im nördlichen Seitenraum keine
vom Fußgängerverkehr getrennte Radverkehrsanlage vorhanden und somit der Konflikt
Radfahrer – Fußgänger vorprogrammiert wäre.
Variante 3
Die Vorstellung der Entwurfsplanung nach Variante 2 erfolgte im Ausschuss für Öffentliche
Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz am 11.11.2008. Aufgrund des Einspruchs u.a. dieses
Ausschusses gegen die vorliegende Gestaltungsplanung, hier insbesondere in Bezug auf die
Gestaltung der Radverkehrsanlagen (s. Bewertung Variante 2), wurden weitere 2 Varianten
entwickelt und bewertet.
Die 3.Variante mit einer Gesamtausbaubreite von 18,00 m berücksichtigt ebenfalls die
Bestandsbreite, gewährleistet aber neben einer Kfz-Fahrbahnbreite von 6,50 m auch eine
Radverkehrsanlage von je 1,50 m auf der Nord- und Südseite.
Die sich daraus ergebende befestigte Gesamtfahrbahnbreite zwischen den Borden von 9,50 m
gewährleistet aber nicht mehr den erforderlichen Mindestabstand zu den vorhandenen Bäumen
von 1,00 m, was eine Fällung aller Alleebäume und beider nach außen zu verschiebende
Baumachsen zur Folge hätte. Unter Beachtung der Regelbreiten für die beidseitig
angeordneten Gehwege ist auch die Gestaltung von Parkbuchten dann auf keiner Seite
möglich. Eine umfangreiche Neugestaltung des unterirdischen Raumes (Verlegung der Verund Entsorgungsleitungen, Kabel etc.) sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite und
damit verbundene erhebliche Kosten sind ebenfalls die Folge.
Variante 4
In dieser 4. Variante sollen die in den vorhergehenden Varianten festgestellten Nachteile
möglichst vermieden, gleichzeitig aber auch die Planungsziele erfüllt werden. Aufgrund der
Stückzahl der auf der Nordseite vorhandenen Bäume, des
lt. Baumgutachten ausgewiesenen schlechten Zustandes und der sich somit eher negativ
darstellenden Erhaltenswürdigkeit dieser Bäume wird bei Entwicklung dieser 4. Variante die
komplette Fällung dieser Nordseite-Bäume und damit eine nach Norden verschobene mögliche
neue Baumachse in Betracht gezogen.
Unter Berücksichtigung möglichst aller benannten Planungsziele ergibt sich auch hier wieder
ein Regelquerschnitt mit einer Gesamtausbaubreite von 18,00 m. Mit der nach Norden
verschobenen neuen Baumachse gewährleistet diese Variante neben einer GesamtFahrbahnbreite von 9,50 m einen Radfahrstreifen auf der Nordseite von 1,50 m und einen
Schutzstreifen auf der Südseite von 1,50 m Breite (plus 0,50 m Sicherheitsabstand im Bereich
der Parkbuchten) bei gleichzeitig eingehaltenen Sicherheitsabständen zu den Bäumen bzw.
Baumachsen. Die Variante erfüllt damit auch die Forderung des BVV-Ausschusses nach
deutlicher Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer auf der Fahrbahn bei gleichzeitiger
Ungestörtheit der Fußgänger auf den reinen Gehwegen. Da nur die nördliche Baumachse
verschoben wurde, sind im südlichen Seitenraum zwischen den Bäumen Parkstände möglich.
Die sich daraus ergebende, gegenüber dem Bestand um 1,50 m vergrößerte, befestigte
Fahrbahnbreite zwischen den Borden von 9,50 m gewährleistet unter Erhalt der südlichen
Baumreihe u.a. auch, dass nur eine minimale Trassenverlegung der im unterirdischen
Straßenraum vorhandenen Leitungen erforderlich wird und somit eine erhebliche
Kostenerhöhung vermieden werden kann.
3.4.3. Abwägung der Varianten und Entscheidungsvorschlag
Die Varianten 1 und 2 gehen zwar von einem Beibehalten der gegebenen Baumachsen und
damit von einem weitestgehenden Erhalt des vorhandenen Baumbestandes aus. Bei Variante 1
wäre jedoch Grunderwerb in erheblichem Umfang zu tätigen. Das wäre zwar bei Variante 2
nicht erforderlich, jedoch ergäben sich hier Konflikte zwischen Radfahrern/innen und
Fußgängern/innen. Die Variante 3 berücksichtigt zwar nach einer in Erwägung gezogenen
kompletten Baumfällung die o.g. grundsätzlichen Planungsziele, jedoch ergäben sich daraus
folgend wiederum umfangreiche und kostenintensive Verlegungen der vorhandenen
Versorgungsleitungen im unterirdischen Straßenraum. Zudem wäre mit der Variante 3 der
Verlust aller Bäume, sowohl auf der Südseite als auch auf der Nordseite, verbunden.
In der Variante 4 werden sowohl die Nachteile der Varianten 1 und 2 als auch die hohen Kosten
und der komplette Verlust aller Bäume der Variante 3 vermieden und gleichzeitig alle
Planungsziele erfüllt. Sie wurde deshalb dem BVV-Ausschuss am 25.11.2008 vorgelegt und
dort befürwortet. Diese somit für den 2. Bauabschnitt bestätigte Querschnittsgestaltung nach
Variante 4 schließt sich nahtlos an den 1. Bauabschnitt an. Auf dieser Variante 4 basierend wird
deshalb nachfolgend die daraus resultierende Ausbauplanung, bezogen auf den gesamten 2.
Bauabschnitt, näher dargestellt:
Nördlich der Fahrbahn ergibt sich ein Seitenstreifen mit einer Breite von rund 3,5 m. In diesem
Bereich wird der Gehweg ausgebildet, während in dem verbleibenden
1,5 m breiten Unterstreifen die neu zu pflanzenden Bäume eingeordnet werden. Die Herstellung
von Parkbuchten ist nördlich der Fahrbahn aus Platzgründen nicht möglich.
Südlich der Fahrbahn werden entsprechend den örtlichen Verhältnissen die Parkbuchten unter
Berücksichtigung eines 0,5 m breiten Sicherheitsabstandes zur Radverkehrsanlage in einer
Breite von 2,0 m hergestellt. Da der Sicherheitsstreifen nur im Bereich der Parkbuchten
erforderlich ist, vergrößern sich die unbefestigten Flächen im Bereich der Baumstandorte und
ergeben so günstige Standbedingungen für die vorhandenen und geplanten neugepflanzten
Bäume. Der Gehweg erhält ebenfalls eine durchschnittliche Breite von 2,5 m (einschließlich
Sicherheitsstreifen zur Parkbucht).
Mit der Variante 4 erfolgt im Ergebnis keine Änderung bezüglich der vorhandenen südlichen
Baumachse, jedoch ist die Fällung der nördlichen Einzelbäume zur Querschnittsumsetzung
notwendig. Es wird eine neue Baumachse im nördlichen Seitenbereich geplant. Auf der
Südseite werden kranke und damit zu fällende oder bereits fehlende Bäume durch
Neupflanzungen ersetzt. Mit der Anpflanzung von insgesamt 106 Alleebäumen und
Entsiegelungsmaßnahmen im 2. Bauabschnitt sowie der weiteren Anpflanzung von
„trassenfernen“ Bäumen können lt. landschaftspflegerischem Begleitplan die Eingriffe in den
Naturhaushalt und in das Landschaftsbild vollumfänglich ausgeglichen werden. Beiderseits wird
der Baumstreifen durch Rasenansaat begrünt. Der Baumstreifen wird von den überwiegend
bereits vorhandenen Grundstückszufahrten und südlich der Fahrbahn von den geplanten
Parkflächen unterbrochen.
Fahrbahnaufweitungen zur Herstellung von Trenninseln mit einer Breite von 3,0 m als
Querungshilfe für Fußgänger sind an folgenden Bereichen geplant:
östlich Siegfriedstraße
westlich Klothildestraße
östlich Lindenberger Straße
östlich Hans-Jürgen-Straße
Lediglich im rundum signalisierten Knotenpunktsbereich Blankenburger
Straße/Grumbkowstraße wird, wie bereits im Bestand vorhanden, die Fahrbahn zur Anordnung
einer zusätzlichen Abbiegespur (abbiegender Verkehr Richtung Norden in das Gewerbegebiet
Grumbkowstraße) aufgeweitet. Zur regelgerechten Gestaltung der Gehwege im
Knotenpunktbereich (Eckabschrägungen) ist hier minimaler Grunderwerb durchzuführen.
Mit der ausgewählten und von dem erwähnten BVV-Ausschuss am 25.11.2008 mitgetragenen
Variante 4 wurden die nun noch erforderlichen Abstimmungsgespräche mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Verkehrslenkung Berlin (VLB) sowie weiteren
zuständigen Behörden geführt.
Seit dem 12.08.2009 liegt die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung positiv geprüfte
BPU-Ergänzungsunterlage zur Realisierung der Variante 4 vor.
Die alle Planungsziele am besten erfüllende und von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung straßenräumlich und kostenmäßig bestätigte und geprüfte Variante 4
war der BVV daher zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorzulegen.
Die detaillierten Angaben der zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgelegten Ausbauvariante
sind der Anlage 1 zu entnehmen. Sie sind auch aus den beigefügten Lageplänen und dem
Regelquerschnitt (Anlage 2) ersichtlich.
Den BVV-Fraktionen ist eine CD-Rom zugegangen, aus der die Angaben ebenfalls zu ersehen
sind.
3.5. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten einzelnen Maßnahmen handelt es sich bei dem
geplanten Ausbau des 2. Bauabschnitts der Blankenburger Straße nicht nur um eine
Erneuerung, sondern auch um eine Verbesserung der gesamten Anlagen gemäß § 2 Abs. 1
und 3 StrABG.
Wie schon unter Punkt 3.3. ausgeführt, kann der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG erforderliche
verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Zustand der
Blankenburger Straße nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die
lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw. erhalten werden.
Dies ist nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus möglich.
Deshalb sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG für den Ausbau des in Rede stehenden
Abschnitts der Blankenburger Straße von den anliegenden Grundstückseigentümern nach
Abschluss der Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Durch die am 25.03.2006 in Kraft getretene Änderung des Erschließungsbeitragsgesetzes
(EBG) ist die Blankenburger Straße aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen, da der 2.
Bauabschnitt der Blankenburger Straße eine Erschließungsanlage darstellt, die vor dem
03.10.1990 endgültig oder teilweise hergestellt war „und für Verkehrszwecke genutzt“ worden
ist. Für solche Erschließungsanlagen „dürfen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Als
teilweise hergestellt gelten Erschließungsanlagen, wenn im Vergleich zu den Anforderungen an
eine endgültige Herstellung einzelne Teileinrichtungen fehlen (wie hier z.B. eine
Radverkehrsanlage) oder vorhandene Teileinrichtungen unvollständig sind“ (§ 15 a Abs. 1
EBG).
3.6. Voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahme / Umlagefähiger Aufwand
gemäß § 7 StrABG
Bei der Blankenburger Straße handelt es sich – wie unter Punkt 3.1 bereits ausgeführt - um
eine Hauptverkehrsstraße, so dass für die Berechnung der Anliegeranteile § 10 StrABG
anzuwenden ist.
Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und – daraus resultierend – der auf die einzelnen
Anliegergrundstücke entfallende anteilige Ausbaubeitrag erfolgt unter Einbeziehung der
Grundstücksfläche (§ 13 StrABG) sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung des
jeweiligen Grundstücks (§§ 14 und 15 StrABG).
Die Kostenbeteiligung der Anlieger beträgt – differenziert nach den einzelnen Teileinrichtungen
– zwischen 25 % und 50 % der Baukosten (§ 10 Abs. 2 StrABG).
Nach derzeitiger Sach – und Rechtslage wurde ein umlagefähiger Aufwand in Höhe von
2.438.206,43 € errechnet. Dieser setzt sich entsprechend der Kosten für die Teileinrichtungen
und den prozentualen Anteilen der Beitragspflichtigen gemäß § 10 Absatz 2 Spalte III StrABG
wie folgt zusammen:
Aufwand
Anteil der
BeitragsPflichtigen
Anteil der
Beitragspflichtigen
in Euro
Teileinrichtung
Fahrbahn +
Radverkehrsanlagen
+ ant. Gemeinkosten
Gehwege
+ ant. Gemeinkosten
+ Grunderwerbskst.
Parkflächen
+ ant. Gemeinkosten
Grünanlagen
+ ant. Gemeinkosten
Straßenbeleuchtung
Straßenentwässerung
2.183.834,94
25
in %
in Euro
545.958,74
1.702.852,93
50
851.426,47
126.314,59
50
63.157,30
574.494,20
40
229.797,68
311.925,00
45
140.366,25
1.350.000,00
45
607.500,00
rechnerischer Anteil der Beitragspflichtigen:
(umlagefähiger Aufwand)
tatsächlicher Anteil der Beitragspflichtigen
nach Berücksichtigung von § 21 Abs. 3
Satz 2 StrABG (Mehrfacherschließung):
2.438.206,43 €
1.968.078,04 €
Die „anteiligen Gemeinkosten“ bestehen u. a. aus den Kosten für die Herstellung und den
Abbruch von Baustellenzufahrten, für provisorische Verkehrssicherungseinrichtungen, für den
Abbruch und die Entsorgung von Verkehrsschildern, für die Baustelleneinrichtung,
Honorarkosten (für Planungsleistungen, Vermessung, Kosten gemäß Baustellenverordnung für
Sicherheits – und Gesundheitskoordination, Baugrundgutachten etc) sowie Kosten für
Unvorhergesehenes.
Die Position „Unvorhergesehenes“ ist ein bei jeder Baumaßnahme üblicher Ansatz, um für
eventuell anfallende Leistungen, deren Notwendigkeit während der Entwurfsarbeiten nicht
erkennbar war (z. B. Mehrleistungen wegen unterirdischer Hindernisse), Reserven zu bilden
(siehe II Nr. 16 Anweisung Bau).
Beispielberechnung für das kleinste und größte Grundstück:
Das kleinste Grundstück ohne Ecklage im 2. Bauabschnitt weist eine Größe von
298 m2 auf. Der voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 1.334,47 €.
Das größte Grundstück ohne Ecklage im 2. Bauabschnitt ist 11.851 m2 groß. Der
voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 132.674,46 €.
Bei den gewerblich genutzten Grundstücken (Baumarkt, Supermarkt, Autohandel, Sportcenter)
und den Grundstücken, welche in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise genutzt
werden (z. B. Praxen für freie Berufe), wurde gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG der sogenannte
„Gewerbezuschlag“ berücksichtigt.
Berechnungen des Ausbaubeitrages für das kleinste und das größte Anliegergrundstück sowie
für ein Gewerbegrundstück sind in Anlage 6 dargestellt.
3.7. Beteiligung der Beitragspflichtigen
Mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 12.10.2009 sind alle beitragspflichtigen Anlieger gemäß §
3 Abs. 3 StrABG über die Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach– und Rechtslage
voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert und zur
Bürgerinformationsveranstaltung eingeladen worden. Gleichzeitig erhielten sie Gelegenheit, die
Planungsunterlagen einzusehen und schriftlich zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (siehe
Anlage 3).
Am 17.11.2009 fand in der Aula des Max-Delbrück-Gymnasiums, Kuckhoffstraße 2 – 22, 13156
Berlin, zudem eine Informationsveranstaltung statt, an der ca. 40 Anlieger und interessierte
Bürger aus der Blankenburger Straße teilnahmen. Die Anlieger sind dort durch den
Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, den Tiefbauamtsleiter, das mit der Planung beauftragte
Ingenieurbüro und die zuständigen Mitarbeiterinnen des Tiefbauamtes über das Bauvorhaben
informiert worden. Gleichzeitig erhielten die Anlieger Gelegenheit zur Erhebung von
Einwendungen und zur Unterbreitung von Vorschlägen. Weiterhin wurden durch die zuständige
Sachbearbeiterin des Tiefbauamtes Fragen zum Straßenausbaubeitrag beantwortet.
Die einzelnen Einwendungen der Anlieger und die zusammenfassende Bewertung durch das
Bezirksamt sind im Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 11.01.2010 enthalten
(siehe Anlage 4).
Die weiteren schriftlichen Einwendungen und Vorschläge, die noch bis 31.12.2009 eingebracht
werden konnten und das entsprechende Bewertungsprotokoll des Tiefbauamtes sind aus der
„Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger“ vom
12.01.2010 ersichtlich (siehe Anlage 5).
Im Ergebnis werden nur geringfügige Änderungen (z.B. Wegfall einer Gehwegüberfahrt,
Verschiebung eines Baumstandortes etc.) im Rahmen der Ausbauplanung vorgenommen (vgl.
Anlage 5). Es ergeben sich keine Abweichungen von der zuzustimmenden Variante 4
3.8. Hinweise zum Bauablauf
Die Straßenbauarbeiten sollen in den Jahren 2011 bis 2014 durchgeführt werden.
Der Anlieger- und Lieferverkehr ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet, was u.a. die
relativ lange Bauzeit zur Folge hat.
4. Rechtsgrundlagen
§ 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl.
2), zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes vom 17.12.2009 (GVBl. S. 873) i. V. m § 3 Abs. 3
StrABG und den Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz (AV StrABG) vom
26.01.2009.
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ausgaben i. H. v. 6,927 Mio. € bei Kapitel 4212 Titel 72522 in den Haushaltsjahren 2009 bis
2013 (entsprechend der Investitionsplanung) für die Gesamtbaumaßnahme bzw. 5,7 Mio. € für
den 2. Bauabschnitt im Zeitraum 2011 bis 2014.
Voraussichtliche Einnahmen (Straßenausbaubeiträge) i. H. v. 1.968.078,04 € bei Kapitel 4212
Titel 34104 in den Jahren 2015 bis 2017 für den 2. Bauabschnitt.
Die Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmen erfolgte auf der Grundlage der durch die von
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüfte BPU festgestellten Kosten in Verbindung
mit der in § 10 StrABG gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbeteiligung der Anlieger sowie unter
Berücksichtigung von Grundstücksgröße (§ 13 StrABG) sowie von Art und Maß der baulichen
Nutzung der betroffenen Grundstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt (§§ 14 und 15 StrABG).
Die Berechnung erfolgte nach derzeitiger Sach- und Rechtslage.
Die spätere konkrete Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfolgt nach tatsächlich
entstandenen Kosten (§ 4 Abs. 1 StrABG). Diese sind erst nach Abschluss der
Baumaßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung, d.h. frühestens im Jahr 2014 feststellbar.
Gemäß § 16 Abs. 2 StrABG entstehen zu diesem Zeitpunkt auch die sachlichen
Beitragspflichten.
Bei der Erhebung des Straßenausbaubeitrages sind die Vorschriften des Dritten Abschnitts des
Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) entsprechend anzuwenden (§ 22 StrABG). Demnach
beträgt die Frist für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vier Jahre und beginnt mit
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist (§ 21 Abs. 2 und
3 EBG).
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Musterblatt
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch die zeitgemäße Befestigung und behindertengerechtere Gestaltung der Gehwege nach
der AV Geh– und Radwege wird eine sicherere und attraktivere Fußgängerführung
gewährleistet. Erstmalig werden Radfahrangebote in beiden Richtungen zur gefahrloseren
Führung des Radverkehrs geschaffen.
Es entstehen somit insgesamt verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern,
mobilitätsbehinderte Menschen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Umgestaltung der Einmündungsbereiche trägt zur Verkehrssicherheit des
Fußgängerverkehrs in der Längsrichtung bei, weil die Überquerungswege verkürzt werden und
eine Geschwindigkeitsreduzierung des abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs erreicht wird.
Anlagen:
Anlage 1:
Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante
Anlage 2:
Lagepläne/ Regelquerschnitt
Anlage 3:
Informationsschreiben vom 12.10.2009
Anlage 4:
Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 11.01.2010
Anlage 5:
Bewertung/Abwägung der schriftlichen Einwände und Vorschläge vom
12.01.2010
Anlage 6:
Allgemeine Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein
Anliegergrundstück einschließlich drei Beispielsrechnungen für die
Blankenburger Straße
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens–Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung
Anlage 1
Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante
Beschreibung der einzelnen Ausbaumaßnahmen
1. Geplanter Querschnitt (entspricht der Variante 4)
Die Lage der einzelnen Teileinrichtungen im Grundriss wird im Wesentlichen der vorhandenen
Linienführung angepasst. Die beidseitig und durchgängig geführten Fußgänger- und
Radverkehrsanlagen erhöhen die Verkehrssicherheit aufgrund der Trennung der einzelnen
Verkehrsarten. Die Seitenbereiche werden in den jeweiligen Abschnitten unter Berücksichtigung
der örtlichen Verhältnisse neu gestaltet. Unter weitestgehender Berücksichtigung weniger
erhaltenswerter Bäume und umfangreicher Ergänzungspflanzungen auf der Südseite sowie
kompletter Neupflanzungen auf der Nordseite ist es möglich, den ehemals vorhandenen
Alleecharakter des Straßenzuges wiederherzustellen.
Neu bzw. rückständig zu erwerbende Grundstücksflächen wurden durch entsprechende
Querschnittsanpassungen minimiert, was auch zur Kostenreduzierung beiträgt.
Aufteilung des Querschnitts (von Nord nach Süd)
Gehweg (inkl. Baumscheiben)
3,50 m
Radfahrstreifen
1,50 m
Fahrbahn
6,50 m
Schutzstreifen Radfahrer
1,50 m
Parken / Baumstreifen
2,50 m
Gehweg
2,50 m
Gesamtbreite i.M.18,00 m
Zur sicheren Gestaltung des Verkehrsablaufes werden in folgenden Bereichen
Querungshilfen für Fußgänger angeordnet:
östlich der Siegfriedstraße (analog Bestand)
westlich der Klothildestraße
östlich der Lindenberger Straße (Höhe Verbrauchermärkte)
östlich der Hans-Jürgen-Straße
2. Befestigungen
2.1. Fahrbahn
Die Zuordnung der Bauklasse wurde gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der
Verkehrsbelastung ist die Blankenburger Straße mit einem Fahrbahnoberbau gemäß Bauklasse
II auszubauen. Diese Zuordnung bildet die Grundlage für den Fahrbahnaufbau.
Laut Baugrundgutachten stehen im Baubereich Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F 2
(gering bis mittel frostempfindlicher Boden) an.
Gemäß RStO 01, Tafel 1, Zeile 5 ergibt sich bei Vorhandensein von F 2- Boden
folgender Fahrbahnaufbau:
8,5 cm
10,0 cm
3,5 cm
Asphaltbinder AC 16 B S
Asphalttragschicht AC 22 T S
33,0 cm
55,0 cm
Splittmastixasphalt SMA 8 S
Schottertragschicht 0/32 mm
Gesamtdicke
Die Begrenzung der Fahrbahn erfolgt mit Bordsteinen aus Beton HB 150 x 300 mm.
Im Bereich von Bushaltestellen wird als Fahrbahnbegrenzung ein „Kasseler Bord“ mit einer
Auftrittshöhe von 18 cm gesetzt.
Die Einfassung der Gehwege zum Grünstreifen erfolgt mit Einfassungssteinen EF 80 x 250 mm
aus Beton.
Die Verlegung der Borde und Einfassungssteine erfolgt auf Fundament mit Rückenstütze.
2.2. Gehwege (Plattenbahn)
5,0 cm
ungeschliffene Oberfläche
2,0 cm
3,0 cm
15,0 cm
25,0 cm
Gehwegplatten, Gr. 350, grau
Kalkmörtelbett
Pflasterbettung
Schottertragschicht 0/32 mm
Gesamtdicke
2.3. Gehwege (Ober – und Unterstreifen)
5,0 cm
3,0 cm
17,0 cm
Gesamtdicke
Mosaiksteinpflaster, Gr. 2
Steinsand
Schottertragschicht 0/32 mm
25,0 cm
2.4. Gehwegüberfahrten (PKW)
Bei Gehwegüberfahrten, die vorwiegend von PKW befahren werden, wird zur Verdeutlichung
der Bevorrechtigung der Fußgänger die Plattenbahn in einer verstärkten Unterlage
durchgezogen:
5,0 cm
ungeschliffene Oberfläche
4,0 cm
15,0 cm
8,0 cm
32,0 cm
Gehwegplatten, Gr. 350, grau
Zementmörtel
Betontragschicht C12/15
Sauberkeitsschicht (Kies-Sand)
Gesamtdicke
2.5. Gehwegüberfahrten (LKW) bzw. Aufpflasterungen zur Anliegerstraße
Grundstückszufahrten im Bereich des Gewerbegebietes und sonstige gewerblich genutzten
Zufahrten sowie die Aufpflasterungen zum Anschluss der untergeordneten Straßen
(Einmündungen) werden mit folgendem Aufbau befestigt:
9,0 cm
Kleinsteinpflaster DIN EN 1342
Zementmörtel
13,0 cm
Betontragschicht C12/15
8,0 cm
Sauberkeitsschicht (Kies-Sand)
Gesamtdicke
3,0 cm
33,0 cm
2.5. Radverkehrsanlagen
Die jeweiligen Radverkehrsanlagen werden in Form eines Radfahrstreifens nach RP 310 bzw.
eines Schutzstreifens für Radfahrer nach RP 311/312 auf der entsprechenden Fahrbahnseite
durch eine Fahrbahnmarkierung (s. auch Abschnitt 3.4.1.) kenntlich gemacht. Der bauliche
Aufbau entspricht dem der Fahrbahn (siehe Punkt 2.1.)
2.6. Parkflächen
29,0 cm
8,0 cm
3,0 cm
Schottertragschicht 0/32 mm
40,0 cm
Betonpflaster DIN EN 1338
Pflasterbettung
Gesamtdicke
3. Kreuzungen und Einmündungen
Die abzweigenden Anliegerstraßen werden entsprechend ihrer Bedeutung und der örtlichen
Verhältnisse mit einer Gehwegüberfahrt (Aufpflasterung) oder als Einmündung angeschlossen.
Die erforderlichen Anfahrsichtweiten sind bei allen Knotenpunkten uneingeschränkt vorhanden.
Idastraße, nördlich Aufpflasterung
Klothildestraße, beidseitig Aufpflasterung
Straße 103, nördlich Aufpflasterung
Lindenberger Straße, südlich
Einmündung Asphalt
E.- Christinen-Straße, südlich
Aufpflasterung
Straße 41, nördlich Aufpflasterung
Grumbkowstraße, beidseitig Einmündung Asphalt
Straße 199, nördlich Aufpflasterung
Hans-Jürgen-Straße, südlich
Aufpflasterung
Zimbelstraße, nördlich
Aufpflasterung
An allen Fußgängerquerungen werden die Borde abgesenkt und Aufmerksamkeitsstreifen aus
Mosaikpflastersteinen bzw. Taktilen Platten vorgesehen.
4. Grünanlagen
Im 2. Bauabschnitt befinden sich 53 Alleebäume im Bestand.
Als Ergebnis der Baumuntersuchung wurde festgestellt, dass 25 Bäume nicht erhaltenswürdig
sind und 17 Bäume vorhabensbedingt gefällt werden.
Gemäß dem landschaftspflegerischen Begleitplan erfolgt die Ausgleichsmaßnahme, indem 106
Alleebäume innerhalb des 2. Bauabschnittes und 25 Bäume „trassenfern“ neu gepflanzt
werden.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme befinden sich 117 Alleebäume als Straßenbegleitgrün
innerhalb des 2. Bauabschnittes in der Blankenburger Straße.
5. Straßenbeleuchtung
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Blankenburger Straße wird die
Straßenbeleuchtungsanlage neu errichtet. Die derzeitigen Standorte der Beleuchtungsmaste
können aufgrund der Querschnittsneugestaltung nicht beibehalten werden. Die bestehende
Anlage (47 Maste mit Beleuchtungskörper) ist komplett zu demontieren.
Für die Ausleuchtung des Verkehrsraumes sind im 2. Bauabschnitt auf beiden Seiten insgesamt
64 neue Leuchten mit einer Leuchtpunkthöhe von 8 m erforderlich. Der Leuchtenabstand ist
versetzt angeordnet und liegt zwischen 44 m und 50 m.
6. Straßenentwässerungsanlagen
Das anfallende Straßenoberflächenwasser in der Blankenburger Straße wird über Bordrinnen
gesammelt und über Straßenabläufe und im weiteren über das Regenwasserkanalnetz der
Vorflut zugeführt. Bedingt durch die geringe Längsneigung der Fahrbahn muss die
Oberflächenentwässerung über eine Pendelrinne erfolgen. Dabei wird die Querneigung jeweils
über die gesamte Breite der Richtungsfahrbahn gependelt, um in der Bordrinne eine
Längsneigung von mindestens 0,5 % zu gewährleisten. Gehwege neben einem Grünstreifen
erhalten ein Gefälle zum Grünstreifen.
Im Zuge des Ausbaus der Blankenburger Straße im 2. Bauabschnitt ist der Neubau von ca. 470
m Regenwasserleitung erforderlich. Weiterhin erfolgen Erweiterungs- und
Erneuerungsmaßnahmen an der bestehenden Regenwasserleitung.
Die neuen Straßenabläufe, die sich an beiden Fahrbahnrändern befinden, werden an das
Regenwasser-Kanalnetz angeschlossen.
Die Planung des Regenwasserkanals und die Ermittlung der damit verbundenen Kosten
erfolgten durch die hierfür zuständigen Berliner Wasserbetriebe.
7. Grunderwerb
Der Ausbau der Blankenburger Straße wird weitestgehend innerhalb des vorhandenen
öffentlich gewidmeten Straßenlandes stattfinden.
Im Rahmen der Ausbaumaßnahme erfolgt über rückständigen Grunderwerb
(ca. 1.779 m²) und auf der Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes der Ankauf
von bereits gewidmetem Straßenland (ca. 304 m²).
In ganz geringem Umfang ist freihändiger Grunderwerb (ca. 62 m²) erforderlich.
8. Baumaßnahmen der BVG
Im Baubereich sind zwischen Siegfriedstraße und Idastraße stillgelegte Straßenbahngleise
vorhanden. Die BVG wurde gemäß der Ausführungsvorschriften zu
§ 12 BerlStrG – Sondernutzungen öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung
– vom 02.05.2007 aufgefordert, diese zu entfernen.
Die Blankenburger Straße wird über die gesamte Länge von der Buslinie 150 in beiden
Richtungen befahren. Von der Dietzgenstraße bis zur Lindenberger Straße verkehrt zusätzlich
die Linie 250, die die Blankenburger Straße im Zuge der Grumbkowstraße nochmals quert.
Die Lage der Haltestellen wurde in Anlehnung an den Bestand festgelegt bzw. zur
Verbesserung der verkehrlichen Situation in Abstimmung mit der BVG unter Beachtung des
veränderten Liniennetzes optimiert.
Anlage 2
Pläne Blankenburger Straße 2.BA
Anlage 3
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Öffentliche Ordnung
Ordnungsamt, Tiefbauamt, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Pankow von Berlin
Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift)
GeschZ. BzStR Ord
Dienstgebäude:
Darßer Str. 203
13088 Berlin
Telefon: (030) 90295-8500
Telefax: (030) 90295-8537
E-Mail-Adresse:
jens-holger.kirchner@
ba-pankow.verwalt-berlin.de
(E-Mail-Adresse nicht für Dokumente
mit elektronischer Signatur)
12.10.2009
Information zum Ausbau der Blankenburger Straße, 2. Bauabschnitt, von der
Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße
Grundstück Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden
werden. in 13156/13127 Berlin, Flur Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der
Datenquelle nicht gefunden werden., Flurstück Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz
der Datenquelle nicht gefunden werden.;
Grundbuch von Berlin-Pankow, Blatt Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der
Datenquelle nicht gefunden werden.
Sehr geehrte/r Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht
gefunden werden.Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht
gefunden werden. Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht
gefunden werden.,
in Fortsetzung der am 01.12.2008 begonnenen Straßenneubaumaßnahme Blankenburger
Straße von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße (1.Bauabschnitt) soll voraussichtlich ab
Herbst 2010 der 2. Bauabschnitt der Blankenburger Straße von der Siegfriedstraße bis zur
Pasewalker Straße grundhaft ausgebaut werden.
Ich möchte Sie als Grundstücks- bzw. Wohnungs- und Teileigentümer/in mit diesem Schreiben
über die beabsichtigte Straßenbaumaßnahme informieren und zu der am
17. November 2009 um 19.00 Uhr
in der Aula des Max-Delbrück-Gymnasiums,
Kuckhoffstraße 2 – 22
13156 Berlin
stattfindenden Anlieger-Informationsveranstaltung einladen.
Mit dem Ausbau der Blankenburger Straße, 2. Bauabschnitt, erhält die Fahrbahn in einer Länge
von ca. 1450 m eine neue, bedarfsgerechte Befestigung. Beidseitig werden
Radverkehrsanlagen in Form von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sowie Gehwege neu
hergestellt.
Gemäß fachkundiger Baumuntersuchung gilt der vorhandene Baumbestand als überwiegend
nicht erhaltenswürdig. Umfangreiche Neupflanzungen zur Herstellung eines Alleecharakters
sind geplant. Im südlichen Seitenraum wird der Grünstreifen mit Baumstandorten von
Parkbuchten und Gehwegüberfahrten unterbrochen. In dem als Gehweg ausgebildeten
nördlichen Seitenraum sind innerhalb des Unterstreifens Baumpflanzungen in Baumscheiben
vorgesehen.
Die Bushaltestellen und Grundstückszufahrten werden den neuen Verhältnissen angepasst und
erhalten eine nutzungsgerechte Befestigung gemäß den einschlägigen Richtlinien.
Um die Fahrbahnquerung für Fußgänger sicherer zu gestalten, werden zusätzliche
Querungshilfen errichtet.
Es ist vorgesehen, die vorhandene Beleuchtungsanlage komplett auszutauschen.
Durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin ist mit Wirkung vom 25.03.2006 das
Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) in Kraft getreten. Entsprechend dieses Gesetzes sind
die bezirklichen Tiefbauämter gesetzlich verpflichtet, nach Beendigung der
Straßenbaumaßnahme von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke anteilige
Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Gemäß § 3 Abs. 3 StrABG sind alle anliegenden Eigentümer (Beitragspflichtige) über die für ihr
jeweiliges Grundstück voraussichtlich anfallenden Ausbaubeiträge rechtzeitig zu informieren.
Auf Ihr Grundstück werden voraussichtlich Straßenausbaubeiträge in Höhe von ca. Fehler!
Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden. Euro entfallen.
(Der von den Wohnungs- und Teileigentümern zu zahlende Ausbaubeitrag richtet sich nach der
Höhe ihres Miteigentumsanteils.)
Die Angabe des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages ist rechtsunverbindlich und bezieht
sich auf die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht
auszuschließen. Abweichungen des hier geschätzten Beitrages von dem später durch Bescheid
und auf der Basis der tatsächlich entstandenen Kosten festzusetzenden Straßenausbaubeitrag
sind zu erwarten.
Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung unbilliger Härten auch Zahlungserleichterungen (z.B.
Ratenzahlungen) vorgesehen, die jedoch erst dann beantragt werden können, nachdem Sie
einen Beitragsbescheid erhalten haben. Dieser kann Sie erst nach Beendigung der
angekündigten Baumaßnahme innerhalb der Erhebungsfrist (ungefähr ab dem Jahr 2013)
erreichen, so dass ich Sie bitte, von vorsorglichen Anträgen abzusehen. Fragen zum
Straßenausbaubeitrag richten Sie bitte an Frau Engmann (Tel. 90295-8620).
Sie können – ab sofort bis zum 18.12.2009 – zu der beabsichtigten Planung für den 2.
Bauabschnitt der Blankenburger Straße schriftlich Stellung nehmen, Einwände äußern oder
Vorschläge unterbreiten. Hierzu können von Ihnen diesbezügliche Ausbauunterlagen in dem
Zeitraum von 23.11.2009 bis 18.12.2009 im Tiefbauamt eingesehen werden. Um einen
reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitte ich um
telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 90295-8597 (Frau Braunsdorf).
Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen ab, da sonst sachdienliche Informationen nicht
in ausreichendem Maße gewährleistet werden können.
Bei der Planung der Straße wurde zur Erschließung Ihres Grundstücks die Lage und Größe der
vorhandenen Gehwegüberfahrt zugrunde gelegt. Sollten Sie Änderungen im Zuge des Neubaus
Ihrer Gehwegüberfahrt wünschen, so bitte ich Sie, das Tiefbauamt formlos (ggf. mit Hilfe einer
vermaßten Skizze) bis spätestens 18.12.2009 zu informieren.
Die herstellungsbedingten Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) mit einem gesonderten Bescheid erhoben. Nach den bisherigen
Erkenntnissen belaufen sich diese Mehrkosten auf durchschnittlich 50,- EUR (brutto) pro
Quadratmeter hergestellter Gehwegüberfahrt (+ / - 10 %). Diese Angabe ist ebenfalls
rechtsunverbindlich.
Da es sich bei dieser Mitteilung lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes
Anlieger-Informationsschreiben handelt, welches keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt, ist es auch nicht widerspruchsfähig.
Diese Information wird nur an einen Eigentümer Ihres Grundstücks bzw. Wohnungs/Teileigentums versandt, so dass ich Sie bitte, ggf. vorhandene weitere Eigentümer über den
Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens- Holger Kirchner
Anlage 4
Abt. Öffentliche Ordnung
Tiefbauamt
Tief 111
Tief 24
11.01.2010
App.: 8620
App.: 8597
Protokoll
Bürgerinformationsveranstaltung am 17.11.2009, 19.00 Uhr
in der Aula des Max-Delbrück-Gymnasiums, Kuckhoffstraße 2 – 22, 13156 Berlin
Vorstellung der Baumaßnahme Blankenburger Straße von Siegfriedstraße bis Pasewalker
Straße (2. Planungs- und Bauabschnitt)
Teilnehmer:
Herr Kirchner (Ord BzStR)
Herr Lexen (Tief AL)
Herr Berger (Tief 3)
Frau Braunsdorf (Tief 24)
Frau Engmann (Tief 111)
Frau Schindler und Herr Breinig (Ingenieurbüro Hyder Consulting GmbH)
und
ca. 40 Anlieger aus der Blankenburger Straße, 2. BA (sh. Anwesenheitsliste -ohne Anspruch
auf Vollständigkeit).
Vor Beginn der Veranstaltung erhielten die Anlieger das Informationsblatt zum
Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie eine
vom Tiefbauamt erstellte Musterberechnung. In die aufgehängten Pläne der Straßenneubaumaßnahme konnte Einblick genommen werden.
Um 19.00 Uhr begrüßte Herr Kirchner alle Anwesenden und erläuterte danach das umfassende
Verfahren der Bürgerbeteiligung und –information gemäß § 3 Abs. 3 StrABG.
Im Anschluss daran stellte Herr Breinig vom Ingenieurbüro Hyder mittels einer Präsentation das
Ziel und den Umfang der Baumaßnahme vor und erklärte anhand der Bauplanungsunterlage
den geplanten Querschnitt in ausgewählten Bereichen sowie die Verkehrsführung während der
Baudurchführung.
Nach der Präsentation der Baumaßnahme wurde von Herrn Lexen die tabellarische Aufstellung
des beitragsfähigen und umlagefähigen Aufwandes für die Teileinrichtungen einschließlich der
prozentualen Kostenanteile der Anlieger gemäß § 10 StrABG sowie eine Musterberechnung
zum Ausbaubeitrag vorgestellt. Dabei ging er auf die wesentlichen Bestimmungen und
Regelungen des StrABG ein.
Weiterhin wies Herr Lexen darauf hin, dass durch die Einhaltung der derzeit vorhandenen
Baugrenzen kein Grunderwerb durch eine eventuelle Straßenverbreiterung erforderlich wird.
Auch stelle das geplante Bauvorhaben keine Luxussanierung der Blankenburger Straße dar.
Die Erneuerung bzw. Verbesserung der Straße wird unter Berücksichtigung von Mindeststandards geplant und ausgeführt. Als voraussichtliches Bauende nannte Herr Lexen das Jahr
2014 und gab an, dass die Bescheiderteilung frühestens im Jahr 2015 erfolgen wird.
Abschließend informierte er die Anwesenden über die Möglichkeit der Zahlungserleichterungen
(sog. Billigkeitsmaßnahmen).
Nach den o. g. Erläuterungen zur Baumaßnahme und zum Ausbaubeitrag (Dauer ca. 40 Min.)
hatten die Bürger die Gelegenheit Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und Einwände zu
äußern. Diese wurden von Herrn Kirchner, Herrn Lexen, dem Ingenieurbüro Hyder sowie Frau
Engmann beantwortet.
Die Veranstaltung endete um 21.00 Uhr.
Fragen, Hinweise und Einwendungen von
Anliegern
Blankenburger Str. 119:
1. Warum ist der 2. Planungsabschnitt
wesentlich länger als der 1.
Planungsabschnitt?
2. Ist der Ausbau der Pasewalker Straße
beendet, wenn 2. PA beginnt?
Blankenburger Str. 80:
1. Die Bushaltestelle soll nicht von „vor HausNr. 78 zur Haus-Nr. 80“ verlegt werden.
Blankenburger Str. 107, Ecke Str. 41:
1. An wen sind die Einwände zu richten?
Erwiderung der Vertreter des
Bezirksamtes
1. Aufgrund der städtebaulichen
Gegebenheiten (u.a. Randbebauung) teilt sich
die Blankenburger Straße in zwei Abschnitte.
Der 1. Planungsabschnitt (1. PA) von
Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße konnte
unter Berücksichtigung der erhaltenswert
eingestuften Baumallee mit allen Beteiligten in
einem kürzeren Zeitraum abgestimmt werden.
Die Gestaltung des 2. PA wurde unter
Betrachtung möglicher Baumfällungen (lt. dem
Landschafts-pflegerischen Begleitplan) in
mehreren Varianten untersucht. Der 2. PA wird
in drei Bauabschnitten ausgeführt, welche
jeweils eine Länge von ca. 500 m besitzen.
Dies entspricht jeweils in etwa dem 1.
Planungs- und Bauabschnitt.
2. Das Bauende der Maßnahme „Pasewalker
Straße“ ist Anfang 2011 geplant. Der
Baubeginn „Blankenburger Straße 2. PA ist
voraussichtlich im Frühjahr 2011.
1. Der Hinweis wurde aufgenommen und eine
Prüfung zugesagt.
1. Die zuständigen Ansprechpartner sind im
allen Anliegern zugegangenen
Informationsschreiben angegeben.
2. Der geplante Baum vor Nr. 107 sollte nach
links oder rechts versetzt werden, um die
Solaranlage auf dem Dach des angrenzenden
Grundstücks nicht zu behindern.
2. Das Problem wurde aufgenommen und eine
Prüfung zugesagt.
3. Die Fahrbahn auf Höhe Str. 41 sollte breiter
als geplant ausgebaut werden, um für die
Lastzüge des KIB bessere
Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen
Blankenburger Str. 67, Ecke Klothildestr.:
1. Es besteht kein Bedarf an einer
Gehwegüberfahrt.
3. Das Problem wurde aufgenommen und eine
Prüfung zugesagt.
Blankenburger Str. 69:
1. Zahlen auch die Anlieger der Buchholzer
Straße und Pasewalker Straße Beiträge?
1. Um eine formlose schriftliche Mitteilung vom
Grundstückseigentümer wird gebeten. Im
Rahmen der Ausführungsplanung wird der
Hinweis dann berücksichtigt.
1. Die vor einem Jahr abgeschlossenen
Sanierungsmaßn. in der Buchholzer Str. waren
nicht beitragspflichtig, da keine grundhafte
Erneuerung, die zur Zeit in der Pasewalker
stattfindenden Bauarbeiten stellen genauso
wie die in der Blankenburger Straße eine
komplette grundhafte Erneuerung dar und sind
folglich beitragspflichtig.
2. Hinweis auf die 1992 geplante
Verkehrsberuhigung der Blankenburger
Straße. Wieso bleibt die alte
Verkehrsbedeutung erhalten?
3. Wer erstattet den erhöhten Aufwand
während der Baumaßnahme?
4. Erfolgt eine europaweite Ausschreibung?
2. Lt. Stadtentwicklungsplan Verkehr bleibt die
Verkehrsbedeutung „angebaute
zwischengemein-schaftliche
Verbindungsstraße mit maßgeblicher
Erschließungsfunktion, also
Hauptverkehrsstraße, erhalten.
3. Grundlage für die Ermittlung der
Ausbaubeiträge sind u. a. die tatsächlich
entstandenen Kosten, also auch der
Mehraufwand, wenn er denn überhaupt
auftreten sollte und beitragsfähig ist.
4. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme
werden berücksichtigt. Diese überschreiten
einen festgelegten Schwellenwert. Somit
erfolgt eine Offene Vergabe -europaweit.
Blankenburger Str. 68-72, Klothildestr.,
Rolandstr. (Wohnungsbaugenossenschaft):
1. Von den Baukosten müssen die Kosten für
„unterlassene“ Straßenunterhaltung
abgezogen werden, da die Blankenburger
Straße seit 50 Jahren nur notdürftig repariert
wurde.
2. Wie wird Mehrfacherschließung
berücksichtigt?
1. Die Blankenburger Straße ist trotz
umfassender punktueller
Instandsetzungsmaßnahmen (v. a. in
Kreuzungsbereichen) aufgrund ihres Alters
(über 50 Jahre) und der Verschlissenheit der
Teileinrichtungen dringend
erneuerungsbedürftig. Von unterlassener
Unterhaltung kann angesichts des genannten
Zeitraums von über 50 Jahren keine Rede
sein.
Die geplante Baumaßnahme ist eine
grundhafte Erneuerung und eine Verbesserung
der Verkehrsanlage in allen Teileinrichtungen,
so dass nach ihrem Neubau voraussichtlich für
mind. 30 Jahre keine Ausbaubeiträge mehr zu
erwarten sind.
2. Nach § 21 Abs. 3 StrABG wird bei mehrfach
erschlossenen Grundstücken der Beitrag nur
zu zwei Dritteln erhoben.
3. Wie werden umlagefähige Kosten ermittelt?
3. Auf der Grundlage der tatsächlich
entstandenen Kosten, welche entsprechend §
10 StrABG (beitragsfähige Breite, Anteil der
Beitragspflichtigen) gemindert werden.
4. Die Einmündung in die Klothildestraße sollte
4. Die Gestaltung als GWÜ gewährleistet eine
nicht als Gehwegüberfahrt (GWÜ) gestaltet
werden.
sichere Fußgängerführung und ist bei
Straßeneinmündungen dieser Kategorie üblich.
Blankenburger Str. 154:
1. Wohin wird das „Wartehäuschen“ versetzt?
Blankenburger Str. 28 (Vattenfall):
1. Wie werden „Hinterlieger“ berücksichtigt?
1. Im Bereich der Hans-Jürgen-Straße wird auf
beiden Seiten der Blankenb. Str. eine
Haltestelle errichtet (vor Haus-Nr. 142 und
145).
1. Sie werden ebenso berücksichtigt, wie direkt
an die VA grenzende Grundstücke, wenn sie
einen Vorteil von der auszubauenden VA
haben.
2. Ist die Zufahrt auf das Grundstück während
der Bauarbeiten gewährleistet?
2. Ja. Bei Bau der jeweiligen
Grundstückszufahrten ist nur mit
geringfügigen Einschränkungen nach jeweils
erfolgter Einzel-Absprache zu rechnen.
Blankenburger Str. 100A:
1. Können sich die Kosten bis zum endgültigen 1. Bei der Kostenschätzung wurden aktuelle
Bescheid verdoppeln?
Preise zugrunde gelegt. Durch die
Baupreisentwicklung kann es zu
Kostendifferenzen gegenüber der
Kostenschätzung kommen, auf keinen Fall
jedoch zu einer Verdoppelung.
Blankenburger Str. 81(Reichelt):
1. Der Schwerlastverkehr ist bei der
1. Das Anliegen wird selbstverständlich auch
Gehwegüberfahrt zu berücksichtigen.
ohne diesen Hinweis in der
Ausführungsplanung berücksichtigt.
2. Wie ist die Verkehrsführung während der
Bauzeit?
Blankenburger Str. 140:
1. Durch die geplante Bushaltestelle in Höhe
der Hans-Jürgen-Str. wird die Sicht der aus
dieser Straße kommenden Autofahrer
behindert.
2. Grundsätzlich ist eine halbseitige Bauweise
bei Aufrechterhaltung einer Fahrtrichtung bzw.
Fahrspur geplant. Der umzuleitende Verkehr
wird je nach Bauabschnitt unter
Berücksichtigung der geringsten
Anwohnerbelastung in Abstimmung der
Fachabteilungen gewählt.
1. Diese Stelle ist u.a. in Absprache mit der
VLB gewählt worden. Das Anliegen wird
geprüft.
2. Wird die Hans-Jürgen-Str. wieder geöffnet
nach Fertigstellung der Baumaßnahme?
2. Nein
3. Die Umsteigebeziehungen Bus 150 /
Straßenbahn 50 verschlechtern sich.
3. Das Problem wurde aufgenommen und eine
Prüfung zugesagt.
Blankenburger Str. 150:
1. Warum wurde es versäumt, für die
Maßnahme EU-Gelder zu beantragen?
Blankenburger Str. 111, 115:
1. Kann man die Pläne im Internet einsehen?
2. Frage nach der Berechnungsgrundlage für
die Beitragsermittlung
1. Die Blankenburger Straße ist eine seit Ende
2002 vom Senat an den Bezirk Pankow
übertragene Investitionsplanungsmaßnahme.
GA-Mittel können nur dann beantragt bzw.
vergeben werden, wenn keine
Investitionsmittel zur Verfügung stehen.
1. Ja ab dem 26.11.2009.
2. Hinweis auf die am Beginn der
Veranstaltung ausgehändigte
Musterberechnung und auf die bereits
gemachten Ausführungen.
3. Frage nach der Gesamtverteilungsfläche
3. ca. 550.000 m²
Blankenburger Str. 148:
1. Was ist der Unterschied zwischen
1. Der Angebotsstreifen darf vom Kfz-Verkehr
Radfahrstreifen und RadfahrAngebotsstreifen?
z.B. zum Einparken überfahren werden
(gestrichelte Linie). Reine Radfahrstreifen sind
also nur dort möglich, wo keine Parkstände
vorhanden sind.
Am Ende der Veranstaltung wurden die Anwesenden darauf hingewiesen, dass die Pläne bis
zum 18.12.2009 zur Einsichtnahme im Tiefbauamt ausliegen und sie ihre mündlichen und
schriftlichen Einwendungen bis spätestens zum 31.12.2009 im Tiefbauamt einreichen können.
aufgestellt:
bestätigt:
Engmann
(Tief 111)
Lexen
(Tief AL)
Braunsdorf
(Tief 24)
Kirchner
(BzStR Ord)
Anlage 5
Abt. Öffentliche Ordnung
Tiefbauamt
Tief 24/ Tief 111
12.01.2010
- 8597
Bauvorhaben Blankenburger Straße
2. Bauabschnitt von Siegfriedstraße bis Pasewalker Straße
Bewertung der Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger
Einwand / Vorschlag des Anliegers
Anlieger der Blankenburger Straße 80
Einspruch gegen die geplante Versetzung des
Buswartehäuschens von der Blankenburger
Straße 78 vor das Wohnhaus in der
Blankenburger Straße 80.
Bewertung des Tiefbauamtes
Ziel der Verschiebung war es, dichter an die
Lindenberger Straße (Einzugsgebiet BVG
Nutzer) und die Lichtsignalanlage heran zu
kommen.
Zuständigkeitshalber wurde von der BVG
eine Stellungnahme angefordert. Eine
Prüfung u.a. in der Örtlichkeit wurde
zugesagt.
Anlieger der Blankenburger Straße 67
Die geplante Gehwegüberfahrt zum o.g.
Entsprechend dieser Einwendung wird die
Grundstück ist nicht erforderlich, da die Einfahrt Änderung im Rahmen der
über die Klothildestraße erfolgt.
Ausführungsplanung erfolgen.
Anlieger der Blankenburger Straße 152
Die Lage der Gehwegüberfahrt soll von der
Die Mehrkosten für die Herstellung einer
linken Grundstücksseite an die rechte Seite des Gehwegüberfahrt gemäß §9 Berliner
Grundstückes versetzt werden.
Straßengesetz sind vom Eigentümer
(Antragsteller) zu tragen.
Die Einwendung wird im Rahmen der
Ausführungsplanung berücksichtigt.
Anlieger der Blankenburger Straße 100 A
Im Anschlussbereich Elisabeth- ChristinenStraße ist die westlich gelegene geplante
Grünfläche ungünstig, da dieser Bereich als
Gehweg genutzt wird.
Die geplante Gestaltung der Einmündung
Hans-Jürgen-Straße sowie der südlichen
Einmündung Klothildestraße wird aufgrund des
Verkehrsaufkommens als ungünstig
angesehen.
Anlieger der Blankenburger Straße 148
Die Kosten für die vorhandenen Poller sowie
die erforderliche Verbreiterung der
Gehwegüberfahrt aufgrund der Überfahrung mit
einem großen Transporter (Dienstfahrzeug)
wurden 2001 vom Anlieger übernommen. Bei
der Gestaltung und Kostenberechnung der
geplanten Gehwegüberfahrt ist dieses zu
berücksichtigen.
Eine Befestigung als Gehwegfläche erfolgt
im Rahmen der Ausführungsplanung.
Die Entscheidung über die Gestaltung
dieser Einmündungen erfolgt nach Abwägung
in Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung
Berlin im Rahmen der Ausführungsplanung.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird
die Gestaltung der Gehwegüberfahrt
überprüft.
Das Berliner Straßengesetzt (§ 9 BlnStrG)
zeigt keine Möglichkeit der Berücksichtigung
bereits gezahlter Herstellungskosten von
einer vorhandenen Gehwegüberfahrt auf.
Die Umsteigebeziehung Straßenbahn
(Pasewalker Straße)/ BUS 150 Richtung
Dietzgenstraße wird durch die Versetzung der
Haltestelle in Richtung Westen verschlechtert.
Eine möglichst geringe Beeinträchtigung der
Fußgänger ist durch die Wahl einer „kleinen
Wartehalle“ sicherzustellen.
Anlieger der Blankenburger Straße 57,59,61
Zur Erschließung des Grundstückes
Blankenburger Straße 61 ist eine
Gehwegüberfahrt erforderlich. Die genaue Lage
ist im weiteren Planungsverlauf abzustimmen,
da derzeit die Planungen auf dem Grundstück
(Hochbau) nicht abgeschlossen sind.
Anlieger der Blankenburger Straße 150
An der Grundstücksgrenze befindet sich ein
großer Laubbaum, welcher direkt am Gehweg
angrenzt. Hier würden beim Ausbau der Straße
und des Bürgersteiges die Wurzeln beschädigt
werden.
Zuständigkeitshalber gab die BVG
folgende Stellungnahme:
Die Umsteigebeziehung Tram/ Bus oder
umgekehrt wird mit der Fertigstellung der
Pasewalker Straße und der Aufstellung bzw.
Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage
Pasewalker Straße/ Blankenburger Weg
optimiert. Der zurückzulegende Fußweg zur
Haltestelle im Blankenburger Weg beträgt ca.
130 m, hingegen beträgt die derzeitige
Entfernung zum jetzigen Standort der
Haltestelle in der Blbg. Straße über 200 m. In
der Gegenrichtung wird in der Pasewalker
Straße vor dem Blbg. Weg gegenüber der
Tramhaltestelle eine Bushaltestelle errichtet,
welche ebenfalls über die neue
Lichtsignalanlage zu erreichen ist. Damit
verlagert sich der Umsteigepunkt gänzlich auf
den Bereich Pasewalker Straße/
Blankenburger Weg.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die
Neugestaltung einer Gehwegüberfahrt
berücksichtigt.
In Vorbereitung der Baumaßnahme wurde ein
landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt,
in welchem der mögliche Erhalt des vorh.
Baumbestandes im Vordergrund steht. Der
hier genannte Baum wurde als erhaltenswert
eingestuft. Sollte entgegen der Planung ggf.
eine Fällung und Ersatzpflanzung notwendig
werden, werden Entscheidungen
diesbezüglich mit dem Amt für Umwelt und
Natur abgestimmt.
Anlieger der Blankenburger Straße 111, 113/
115
(Schreiben v. 16.12.09 RA A. Winterfeldt)
Die Notwendigkeit der Errichtung von
Unter Berücksichtigung des geplanten
Parkbuchten ist nicht erkennbar.
Querschnittes und entsprechend den
örtlichen Gegebenheiten sind auf einer Länge
von ca. 1,5 km nur rund 40 Stellplätze
In welchem Umfang finden Instandsetzungs- vorgesehen.
und Reparaturkosten hinsichtlich der Straße als Maßnahmen der Unterhaltung und
auch der Straßenentwässerung
Instandsetzung sind keine beitragsfähigen
Berücksichtigung bei der Berechnung des
Ausbaumaßnahmen. Die dafür anfallenden
Anliegerbescheides?
Kosten sind nicht Bestandteil einer
Beitragsberechnung.
Wie groß ist die Gesamtverteilungsfläche?
Die zu Grunde gelegte vorläufige
Gesamtverteilungsfläche beträgt 544.475 m².
Es stehen seit 2003 Investitionsmittel zur
Wurden Fördermittel z.B. der EU für den
Verfügung. Fördermittel können nur beantragt
Straßenbau beantragt?
werden, wenn keine Investitionsmittel zur
Verfügung stehen.
Wann kann der Plan mit den berücksichtigten Die Ausführungsplanung wird vor Beginn
Einwendungen eingesehen werden?
der Baumaßnahme im Internet veröffentlicht.
Ist der Termin der BVV- Vorstellung bekannt? Die Behandlung im BVVVerkehrsausschuss ist öffentlich und wird
terminlich im Internet bekannt gegeben. Mit
einem Bezirksamtsbeschluss ist aus heutiger
Sicht Anfang April 2010 zu rechnen.
Anlieger der Blankenburger Straße 140
Wie werden Versorgungsunternehmen, die
im Rahmen der Neuherstellung der
Verkehrsanlagen ihre nicht umlagefähigen
Leitungen austauschen an den Baukosten für
die Wiederherstellung des Geh- und
Fahrbahnbelages beteiligt?
In welchen Zeiträumen kann der Anlieger zu
einer erneuten Ausbaumaßnahme
(Ausbaubeitrag) gezwungen werden?
Mieter der Pasewalker Straße 25
„Widerspruch“ zu den geplanten
Straßenbaumaßnahmen, da als
Gewerbebetreibender mit Umsatzeinbußen
gerechnet wird.
Versorgungsunternehmen sind an den
Herstellungskosten der Fahrbahn und auch
Gehwege, die mit oder auch ohne
Maßnahmen anderer Versorgungsträger
zwingend erfolgen würden, nicht beteiligt. Ziel
ist es, im Interesse des Allgemeinwohls und
hier auch von Vorteil für die Anlieger, mit
einer koordinierten Maßnahme die
Beeinträchtigung durch Lärm, Schmutz und
ggf. Einschränkungen während der Bauzeit
auf einen einmaligen Zeitraum zu
beschränken.
Eine Ausbaumaßnahme ist nur dann
beitragsfähig, wenn, z. B., dadurch eine
Verbesserung der Verkehrsanlage bzw.
Teileinrichtung zum vorherigen Zustand
erzielt wird oder eine Erweiterung
(Verbreiterung) der Verkehrsanlage bzw.
Teileinrichtung erfolgt oder die
Verkehrsanlage bzw. Teileinrichtung
grundhaft erneuert werden muss, da diese
nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer
derart abgenutzt ist, dass eine Ersetzung
notwendig wird.
Die Bestimmung der üblichen Nutzungsdauer
erfolgt nach den tatsächlichen Umständen
des jeweiligen Einzelfalls sowie auf der
Grundlage von Erfahrungswerten. Als
Mittelwert ist ein Zeitraum von ca. 30 Jahren
anzunehmen.
Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, welche für die Erhaltung der
Gebrauchsfähigkeit der Verkehrsanlage
notwendig sind, gehören nicht zu den
beitragsfähigen Maßnahmen.
Das Merkblatt der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen
„Überbrückungshilfen für Gewerbetreibende,
die von Straßenbaumaßnahmen betroffen
sind“ sowie ein Antragsformular für
Überbrückungshilfen wurde übergeben.
Weiterhin wurde das Büro für
Wirtschaftsförderung Tel. 90295 - 5695 oder
- 5664 als Ansprechpartner für
Gewerbetreibende benannt.
Anlieger Wohnungsbaugenossenschaft DPF
Blankenburger Straße 68, 70, 72 (A u. B) u.a.
Aufgrund der starken Nutzung von Anwohnern
(Mieter der WBG) wird die geplante Gestaltung
der Einmündung Klothildestraße in Form einer
In Abstimmung mit der Verkehrslenkung
Berlin wird über die Gestaltung dieser
Einmündung im Rahmen der
Ausführungsplanung entschieden.
Gehwegüberfahrt als „überaus schwierig“
betrachtet. Die Zufahrt zu den südlich der
Blankenburger Straße gelegenen Grundstücken
ist nur über die Klothildestraße und
Siegfriedstraße möglich.
Die geplante Beruhigung des Verkehrs ist
anzuerkennen, jedoch kann es zu einer
Hemmung des Verkehrsflusses in der
Blankenburger Straße kommen.
Insgesamt wurde von 7 Anliegern das Recht in Anspruch genommen, in die im Tiefbauamt
ausgelegte Bauplanungsunterlage Einsicht zu nehmen.
Braunsdorf
(Tief 24)
BzStR Ord z. K. :
Engmann
(Tief 111)
Lexen
(Tief AL)
Anlage 6
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Öffentliche Ordnung
Tiefbauamt
Allgemeine Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein
Anliegergrundstück
Grundstücksdaten:
• Grundstücksgröße gemäß Grundbuch = 600 qm (§ 13 StrABG)
• Bebauung bzw. Bebauungsmöglichkeit mit zwei Vollgeschossen
↓
Grundstücksfläche ist mit Nutzungsfaktor gemäß §§ 14 bzw. 15 StrABG zu multiplizieren
Vollgeschosse
1
2
3
4
5
6
Nutzungsfaktor
1
1,5
2
2,5
3
3,5
→ aufgrund der Bebauung / Bebauungsmöglichkeit mit 2 Vollgeschossen ist die
Grundstücksfläche von 600 qm mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 900 qm
↓
Bei gewerblicher Nutzung ist von erhöhtem Ziel - und Quellverkehr auszugehen, daher ist die
oben errechnete Grundstücksfläche von 900 qm unabhängig von der Geschossigkeit noch
einmal mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 1.350 qm (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG) =
anrechenbare Grundstücksfläche.
Diese Berechnung wird für alle betroffenen Grundstücke vorgenommen. Man erhält somit die
sog. Gesamtverteilungsfläche für die Verkehrsanlage.
↓
900.000 € umlagefähige Kosten (gemäß §§ 8 – 11 StrABG) : 125.000 qm
Gesamtverteilungsfläche = 7,20 € / qm anrechenbarer Grundstücksfläche
↓
7,20 € / qm sind mit anrechenbarer Grundstücksfläche 1.350 qm zu multiplizieren = 9.720 € =
zu erwartender Ausbaubeitrag für das Grundstück
Beispielrechnungen:
• Beispielrechnung für das kleinste Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 2. Bauabschnitt der
Blankenburger Straße
Bei einer Grundstücksfläche von 298 m2 und einer Bebauung mit 1 Vollgeschoss errechnet sich
folgender Ausbaubeitrag:
298 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 1 (entspricht 1 Vollgeschoss) ergibt sich eine
Verteilungsfläche von 298,00 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 4,48 € / m2
(*1)
anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen
Ausbaubeitrag i. H. v. 1.334,47 € erhält.
• Beispielrechnung für das größte Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 2. Bauabschnitt der
Blankenburger Straße
Bei einer Grundstücksfläche von 11.851 m2 und einer Bebauung mit 4 Vollgeschossen
errechnet sich folgender Ausbaubeitrag:
11.851 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 2,5 (entspricht 4 Vollgeschossen) ergibt sich
eine Verteilungsfläche von 29.627,50 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 4,48
€ / m2 (*1) anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen
Ausbaubeitrag i. H. v. 132.674,46 € erhält.
• Beispielrechnung für ein Gewerbegrundstück (ohne Ecklage) im 2. Bauabschnitt der
Blankenburger Straße
Die Grundstücksfläche beträgt 1.883 m2. Da das Grundstück mit einem zweigeschossigen
Gebäude bebaut ist, ergibt sich eine Verteilungsfläche von 2.824,5 m2 (1.883 m² multipliziert mit
dem Nutzungsfaktor 1,5). Diese Fläche ist aufgrund der gewerblichen Nutzung gemäß § 14
Abs. 4 Nr. 1 StrABG mit dem Faktor 1,5 zu vervielfachen. Daraus ergibt sich eine
Verteilungsfläche von 4.236,75 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 4,48 € /
m2 (*1) multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 18.972,53 €
erhält.
1
(* ) Für die Berechnung des voraussichtlichen Beitrages von 4,48 €/m² wurden die nach § 10 StrABG
ermittelten umlagefähigen Kosten (2.438.206,43 €) durch die Gesamtverteilungsfläche (544.475,25 m²)
geteilt. Eine allgemeine Erläuterung zur Ermittlung einer Gesamtverteilungsfläche ist der „Allgemeinen
Musterberechnung … “ zu entnehmen.