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VI-1020 pdf.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VI-1020 pdf.pdf
Größe
424 kB
Erstellt
17.10.15, 22:05
Aktualisiert
28.01.18, 00:25

Inhalt der Datei

1.9. Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt; VI-1020 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 05.05.2010 BVV BVV/33/VI Betreff: Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße, Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz hier: 2. Bauabschnitt von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße Die BVV möge beschließen: Siehe Anlage Berlin, den 23.04.2010 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA einige NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1020 Begründung: Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 2010 Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße, Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz hier: 2. Bauabschnitt von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Ausbau der Blankenburger Straße von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße, Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz, als 2. Bauabschnitt der Gesamtausbaumaßnahme der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße wird in der in Anlage 1 dargestellten Ausbauvariante zugestimmt. 3. Begründung 3.0. Vorbemerkung Der Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße ist eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Bezirk übertragene Investitionsmaßnahme. Unter dem Kapitel 4212, Titel 72522 ist die Baumaßnahme mit den Gesamtkosten in Höhe von 6,927 Mio € Bestandteil der aktuellen Investitionsplanung 20092013. Aus planungsrechtlichen und bautechnischen Gründen, aber auch wegen der Gesamtlänge der Baumaßnahme von ca. 2 km, nicht aber aus abrechnungstechnischen Gründen entsprechend § 5 des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) vom 16.03.2006 (GVBl. 265), wurde die Baumaßnahme in zwei Abschnitte unterteilt. Beide Abschnitte erfüllen aber auch unabhängig davon die Voraussetzungen des § 5 StrABG, da sie jeweils selbständig nutzbare und hinreichend abgrenzbare Verkehrsanlagen darstellen, zum einen der Teil der Blankenburger Straße zwischen Dietzgenstraße und Siegfriedstraße (1. Abschnitt) und zum anderen der Teil zwischen Siegfriedstraße und Pasewalker Straße (2. Abschnitt). Da gemäß Planungsstand vom Januar 2005 davon auszugehen war, dass im 1. Planungsabschnitt das Baurecht entgegen dem 2. Planungsabschnitt ohne Planfeststellungsverfahren erlangt wird, konnte somit eine frühzeitige Realisierung der Maßnahme (Mittelabfluss) gewährleistet werden. Der 1. Planungsabschnitt ist mit dem 1. Bauabschnitt identisch und betrifft den Teil der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße, der ausschließlich in den vorhandenen bzw. eigentumsrechtlich fixierten Straßenbegrenzungslinien erneuert werden sollte. Grunderwerb oder andere gravierende Eingriffe und Veränderungen waren also von Anfang an hier nicht geplant und somit war auch kein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Er erstreckt sich über eine Länge von ca. 485 m. In der Sitzung am 12.03.2008 stimmte die BVV dem Ausbau dieses Bauabschnitts in der ihr vorgelegten Ausbauvariante zu. Dieser Abschnitt befindet sich seit Dezember 2008 in der Bauphase. Gegenstand dieser Vorlage ist der 2. Planungsabschnitt. Er ist mit dem 2. Bauabschnitt identisch und wird nachfolgend als 2. Bauabschnitt bezeichnet. Im Rahmen der Baudurchführung wird er in einzelne Unterabschnitte unterteilt werden. Insgesamt erstreckt sich der 2. Bauabschnitt von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße über eine Länge von ca. 1450 m. Die seit dem 06.06.2008 vorliegende, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüfte Bauplanungsunterlage (BPU) bestätigt für den 2. Bauabschnitt „Ausbau der Blankenburger Straße von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße“ eine Bausumme i. H. v. 5.000.000,00 €. Mit Schreiben vom 12.08.2009 bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die vom Tiefbauamt eingereichten Ergänzungsunterlagen. Die genehmigte Gesamtbausumme zum 2. Bauabschnitt wurde auf 5.700.000,00 € erhöht. 3.1. Verkehrsfunktion der Blankenburger Straße Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (STEP – Verkehr 2005), aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wird der gesamte Straßenzug der Blankenburger Straße als Hauptverkehrsstraße II. Ordnung eingestuft. Entsprechend ihrer Bedeutung und Ausstattung wird die Straße gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) als angebaute innerörtliche Verbindungsstraße (Kategorie HS III) eingeordnet Die Blankenburger Straße dient neben dem Anliegerverkehr und dem innerörtlichen Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr und stellt aufgrund dessen einschließlich des vorher Gesagten eine Hauptverkehrsstraße gemäß § 10 StrABG dar. Dem entspricht auch die prognostizierte durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung für das Jahr 2015 (Basis STEP - Verkehr 2005), die mit 17.900 Kfz / 24 h westlich der Grumbkowstraße und bis zu 18.100 Kfz/ 24 h östlich der Grumbkowstraße ermittelt wurde. Sie liegt derzeit bei ca. 17.000 Kfz / 24 h. 3.2. Baulicher Zustand – Leistungsfähigkeit des Straßenabschnitts Die gesamte, im öffentlichen Eigentum stehende Straßenraumbreite beträgt ca. 18 m. Der Querschnitt unterteilt sich in die Fahrbahn (ca. 8 m breit) sowie die angrenzenden Gehwege und Baumstreifen mit einer Breite von je ca. 5 m (siehe hierzu auch Punkt 3.4.). 3.2.1. Fahrbahn: Der Zustand der Fahrbahn entspricht nicht den verkehrlichen Anforderungen und ist insgesamt als mangelhaft einzuschätzen. Die Asphaltdecke weist zahlreiche Netzrisse auf. Stellenweise sind Schlaglöcher und Frostschäden vorhanden. Eine große Anzahl von Flickstellen belegt den Unterhaltungsaufwand in der zurückliegenden Zeit. Gemäß der Untersuchungsberichte vom 26.09.2003, 03.01.2005 und 25.06.2008 zum Baugrund sowie zum vorhandenen Fahrbahnaufbau besteht die Fahrbahn im 2. Bauabschnitt aus einer Asphaltdecke (Dicke ca. 3 bis 3,7 cm) auf einer Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln bzw. auf Großsteinpflaster. Der Gesamtaufbau ist maximal ca. 50 cm stark. Im Bereich zwischen der Siegfriedstraße bis zur Idastraße wurden alte Gleise der Straßenbahn mit einer Asphaltdecke überbaut. Der Straßenoberbau genügt hinsichtlich der Dicke und des Aufbaus nicht den Anforderungen aus der vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsbelastung. 3.2.2. Gehwege: Die beidseitig angelegten Gehwege entsprechen nach den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13.07.1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2008 (GVBl. S. 466), über Geh- und Radwege vom 13.03.2008 (AV Geh– und Radwege) bei weitem nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Verkehrsanlage. Sie sind überwiegend mit Betonsteinplatten sowie Mosaikpflastersteinen befestigt bzw. im nördlichen Seitenbereich teilweise unbefestigt und weisen einen unebenen und auch schadhaften Zustand auf. Derzeit sind folgende Querungshilfen für Fußgänger vorhanden: Östlich der Siegfriedstraße befindet sich in Verbindung mit einem Fußgängerüberweg eine Mittelinsel. Westlich vom Einmündungsbereich Lindenberger Straße ist eine Fußgängerlichtsignalanlage (Anforderungs-Lichtsignalanlage) angeordnet. Die großen Abstände zwischen den vorhandenen Fußgängerquerungsstellen stellen ein erhebliches Verkehrsrisiko dar. Im Bereich der Bushaltestellen sind keine Leiteinrichtungen für Sehbehinderte vorhanden. Die vorhandenen Auftrittshöhen am Bord sind ebenfalls nicht behindertengerecht. Der Versiegelungsgrad ist insgesamt als sehr hoch einzustufen. Beide Gehwege sind abgenutzt, uneben und insgesamt in sehr schlechtem Zustand. 3.2.3. Radverkehrsanlagen: Eine Radverkehrsanlage ist ausschließlich im südlichen Seitenbereich auf einem Abschnitt von nur ca. 170 m zwischen der Lindenberger Straße und der Elisabeth- Christinen-Straße rudimentär vorhanden. Im gesamten übrigen Bereich befinden sich keine Radverkehrsanlagen. Bei der derzeitigen und der prognostizierten werktäglichen Verkehrsbelastung (s. o. zu Punkt 3.1.), einschließlich der Führung von Linienbussen der BVG, stellen fehlende Radverkehrsanlagen ein erhebliches Verkehrsrisiko dar. 3.2.4. Parkflächen: Baulich angelegte Stellflächen stehen nur vor dem Baumarkt/ Verbrauchermarkt Blankenburger Straße 90 zur Verfügung. Auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 8 m erfolgt das Parken teilweise einseitig entlang des Fahrbahnrandbereiches (zeitlich eingeschränkt). Die diesbezügliche Beschilderung wurde von der Verkehrslenkung Berlin angeordnet. Im betrachteten Abschnitt wird teilweise verkehrswidrig auf dem unbefestigten Seitenstreifen geparkt. 3.2.5. Grünanlagen: Die seitlichen Baumreihen weisen einen lückenhaften und artenmäßig heterogenen, teilweise alten Baumbestand auf. Die Hauptbaumart ist die Winterlinde. Ein vom Amt für Umwelt und Natur in Auftrag gegebenes Baumgutachten vom 15.08.2005 weist für die Mehrheit der Bäume eine Reststandzeit von 15 bis 20 Jahren aus. Auf Grund des sich darstellenden allgemeinen Erscheinungsbildes von Krone, Stamm und Wurzelraum sind mehrere Bäume überwiegend nördlich der Fahrbahn nicht erhaltenswürdig. 3.2.6. Straßenbeleuchtung: Die Beleuchtungsanlage ist beidseitig durchgängig vorhanden. Das Erscheinungsbild der Beleuchtung ist uneinheitlich. Die Lichtpunkthöhe beträgt in der Regel 8 m. Nach Auskunft der Stadtlicht GmbH bestehen die Maste nach den Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL) - Symbol für staatliche Standards der DDR -, aus Stahlbeton, welche 1972 aufgestellt wurden und einteilig ausgeführt sind. Diese Betonmaste können in der Regel nicht versetzt werden. Im geringen Umfang sind bereits Stahlmasten vorhanden. Die Leuchten der Firma Siteco wurden 1995 montiert und sind somit noch relativ zeitgemäß. 3.2.7. Straßenentwässerung: Die Entwässerung der Fahrbahn sowie der Randbereiche erfolgt über die am Fahrbahnrand vorhandenen Regenwasserabläufe. Im 2. Bauabschnitt ist ein Regenwasserkanal unterschiedlicher Dimensionierung vorhanden. Laut Mitteilung der Berliner Wasserbetriebe ist hier eine Erweiterung und Erneuerung der vorhandenen Anlage notwendig. 3.2.8. Lichtsignalanlagen Westlich der Einmündung Lindenberger Straße existiert eine Fußgängerampel. Am Knotenpunkt Blankenburger Straße/ Grumbkowstraße (Ein- und Ausfahrt Gewerbegebiet) ist eine Lichtsignalanlage vorhanden. Die Lichtsignalanlage im Knotenpunktbereich Pasewalker Straße ist Bestandteil der Straßenausbaumaßnahme Pasewalker Straße. 3.3. Beschreibung der Erforderlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 BerlStrG sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers (Tiefbauamt) so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Aufgrund des unter Punkt 3.2. beschriebenen schlechten baulichen Gesamtzustandes der Blankenburger Straße ist ein verkehrssicherer und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügender Zustand nicht mehr gegeben. Eine Erneuerung der Straßen- und Gehwegbefestigung einschließlich des Unterbaus der Blankenburger Straße hat seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr stattgefunden. Die übliche Lebensdauer einer (Haupt-) Straße beträgt ca. 30 Jahre und ist somit für die Blankenburger Straße längst abgelaufen. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht bedeuten, reichen nicht aus, um einen verkehrssicheren und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand der Straße herzustellen. Schlussfolgerung: Die Blankenburger Straße ist grundhaft zu erneuern bzw. teilweise neu zu bauen, d.h., es ist die Straßen- und Gehwegbefestigung einschließlich ihres Unterbaus neu herzustellen. Die Erneuerung und Verbesserung der Straße sowie die Erweiterung ihrer einzelnen Teileinrichtungen ist zwingend erforderlich, um die Blankenburger Straße den gegenwärtigen Anforderungen entsprechend zu einer leistungsfähigen, verkehrssicheren und umweltverträglichen Verkehrsanlage auszugestalten. 3.4. Alternative Ausbauvarianten 3.4.1. Genereller Rahmen und zu beachtende Planungsziele Der vorgesehene Ausbau der Blankenburger Straße erfolgt nach den geltenden Mindeststandards gemäß BerlStrG und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften, insbesondere der AV Geh– und Radwege sowie der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RST 01). Die Aufteilung des Querschnittes erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden örtlichen Verhältnisse (Randbebauung, Straßenraumbreite, Baumbestand usw.). Die erforderlichen Radverkehrsanlagen werden erstmals in Form von beidseitigen und vor allem durchgängigen (im Gegensatz zum nur ganz geringfügigen rudimentären Bestand) Radfahrstreifen bzw. Radfahrangebotsstreifen/Schutzstreifen angelegt. Radfahrstreifen sind mit durchgehender Linie auf der Fahrbahn markiert und dürfen, im Gegensatz zum Schutzstreifen mit unterbrochener Markierung, nicht vom Kfz-Verkehr überfahren werden. Nachfolgend werden beide Arten, da sie sich hinsichtlich ihrer Lage in der Fahrbahn nicht unterscheiden, zusammenfassend Radverkehrsanlage genannt. Die Gehwege werden den geltenden Vorschriften des Landes Berlin entsprechend hergestellt, d. h. also u.a. auch behindertengerecht. Beidseitig entlang der Blankenburger Straße sind in diesem 2. Bauabschnitt überwiegend Wohnbebauung und eingestreute Gewerbenutzungen wie z.B. Nahversorgungseinrichtungen (Geschäfte, aber auch Bau- und Verbrauchermärkte u. ä.) vorhanden. Um die daraus und aus den Bushaltestellen resultierenden Fahrbahnquerungen für Fußgänger sicherer zu gestalten, sollen zusätzliche Querungshilfen angeordnet werden. Im Bereich der einmündenden Straßen sollen Aufpflasterungen die Verkehrssicherheit und Attraktivität des Fußgängerverkehrs längs der Blankenburger Straße erhöhen. Inhalt der Planung ist u. a. auch der landschaftspflegerische Begleitplan vom 10.05.2007, welcher im Zuge der Ergänzungs-Bauplanungsunterlage im Februar 2009 im Bereich der nördlichen Straßenhälfte überarbeitet wurde. Dieser bilanziert den Eingriff und den Ausgleich der geplanten Straßenbaumaßnahme. Ein wichtiges Ziel der Grünplanung ist auch die Wiederherstellung des Alleecharakters. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Blankenburger Straße ist die Straßenbeleuchtungsanlage zu erneuern, da die notwendige Neuaufteilung des Querschnittes einen Versatz der bestehenden Leuchten erforderlich macht. Zudem ist bei den vorhandenen Masten der vorgesehene und übliche Einbau von Funksteuergeräten technisch nicht möglich. Im Zuge der Baumaßnahme sind eine punktuelle Erneuerung sowie der Neubau von ca. 470 m Regenwasserkanal erforderlich. Um die regelgerechte Ableitung des Regenwassers zu erreichen und zukünftig Pfützenbildungen zu vermeiden, werden die Anzahl der Regenabläufe erhöht und dazugehörige Anschlusskanäle hergestellt. Vor dem Hintergrund der im 2. Bauabschnitt der Blankenburger Straße vorhandenen Gesamtstraßenraumbreite von ca. 18 m und den vorgegebenen Randnutzungen aus überwiegend Wohnen und punktuellen Gewerbenutzungen einschließlich Einkaufszentren sollen bei der Entwicklung von Ausbauvarianten folgende weitere maßgeblichen Planungsziele erfüllt werden: • Für beide Fahrspuren ist eine Mindestbreite von je 3,25 m vorzusehen. • Beim Bau der Gehwege und bei der Planung der Radverkehrsanlagen sind die Mindestmaße der AV Geh– und Radwege bzw. die Regelbreiten für die von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn einzuhalten. Markierung • Der vorhandene Baumbestand ist - soweit sinnvoll und umsetzbar- zu berücksichtigen. • Die Ausbauvariante muss, bei Erfüllung der Planungsziele, an minimalen Kosten orientiert sein. • Es ist eine Mindestzahl von Halte– (z. B. Be – und Entladezone) und Parkmöglichkeiten vorzusehen. Demnach ist also für die Entwicklung von Ausbauvarianten die Einhaltung der baulichen Mindeststandards, die verfügbare Straßenraumbreite und –fläche, die Herstellung sicherer Fußgänger- und Radverkehrsanlagen, die Sicherung des Alleecharakters über die Qualifizierung von 2 Baumreihen sowie die Beachtung des Kostenrahmens entscheidend. In der nachfolgenden Darstellung der Varianten 1 – 4 ist der Bestands-Querschnitt und damit auch der für die Variantenentwicklung sehr entscheidende Baumachsenabstand erkennbar. Der im August 2003 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII B vorgeschlagene Regelquerschnitt (siehe Abbildung Variante 1) wurde als Planungsgrundlage übernommen. Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro erstellte im Rahmen der Vorplanung sowie bei der Aufstellung der BPU weitere Varianten, die der Erfüllung der Planungsziele Rechnung tragen und - im Vergleich zur Variante 1 – bezüglich Eingriff, Kosten sowie Grunderwerb optimierte Querschnittsvarianten darstellen (siehe Abbildungen zu den Varianten 2 bis 4). Sie werden nachfolgend dargestellt und erläutert. 3.4.2. Beschreibung der Varianten Variante 1 (Vorgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) Diese schon im August 2003 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellte Ausbauvariante, die insbesondere die Anordnung von Radverkehrsanlagen in Form von Gehweg-Radwegen vorsieht, weist einen symmetrischen Querschnitt bei einer geplanten Straßenraumbreite von 22,00 m auf. Die Querschnittsgestaltung hat in einem großen Umfang regulären Grunderwerb zur Folge, da die öffentlich gewidmeten Fachvermögensflächen nicht ausreichen. Zusätzlich wären mit diesem beidseitig in einer Breite von durchgängig je 2 m zu tätigendem Grunderwerb die Eingriffe und Veränderungen in den Bestand so gravierend, dass zur sachgerechten Bewältigung der mit einer solchen Planung aufgeworfenen Konflikte die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich würde (§ 22 BerlStrG). Neben den mit einem Planfeststellungsverfahren verbundenen erheblichen Zeitverzögerungen sind aber die mit dieser Variante verbundenen deutlich erhöhten Kosten für den Grunderwerb und den um 4 m breiteren Ausbau als noch nachteiliger zu bewerten. Variante 2 Diese Variante wurde im Rahmen der Bauplanungsunterlagen-Prüfung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 06.06.2008 bestätigt. Ausgangspunkt ist hier der Ausbau innerhalb der vorhandenen Straßenraumbreite von ca. 18,00 m. Somit wird umfangreicher Grunderwerb und die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vermieden. Die o.g. Planungsziele, u.a. die Mindestbreite der Fahrbahn von 6,50 m, der Erhalt der bestehenden Baumachsen und damit der Baumallee etc., finden Berücksichtigung. Eine symmetrische Gestaltung des Straßenraumes ist nicht möglich. Im nördlichen Seitenbereich ist hinter einem Grünstreifen ein kombinierter Rad-/Gehweg mit einer Breite von 3,00 m geplant. Auf der Südseite der Fahrbahn ist für die Gegenrichtung ein Schutzstreifen als Radverkehrsanlage markiert. Die Anordnung von Parkbuchten nördlich der Fahrbahn kann nicht erfolgen, da innerhalb der zur Verfügung stehenden Breite bei Einhaltung der Regelbreiten für Parkbuchten und Rad-/Gehweg der erforderliche Sicherheitsabstand nicht vorhanden ist. Der Nachteil dieser zwar den bestehenden Straßenraum und damit die vorhandenen Baumachsen berücksichtigenden Variante besteht darin, dass im nördlichen Seitenraum keine vom Fußgängerverkehr getrennte Radverkehrsanlage vorhanden und somit der Konflikt Radfahrer – Fußgänger vorprogrammiert wäre. Variante 3 Die Vorstellung der Entwurfsplanung nach Variante 2 erfolgte im Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz am 11.11.2008. Aufgrund des Einspruchs u.a. dieses Ausschusses gegen die vorliegende Gestaltungsplanung, hier insbesondere in Bezug auf die Gestaltung der Radverkehrsanlagen (s. Bewertung Variante 2), wurden weitere 2 Varianten entwickelt und bewertet. Die 3.Variante mit einer Gesamtausbaubreite von 18,00 m berücksichtigt ebenfalls die Bestandsbreite, gewährleistet aber neben einer Kfz-Fahrbahnbreite von 6,50 m auch eine Radverkehrsanlage von je 1,50 m auf der Nord- und Südseite. Die sich daraus ergebende befestigte Gesamtfahrbahnbreite zwischen den Borden von 9,50 m gewährleistet aber nicht mehr den erforderlichen Mindestabstand zu den vorhandenen Bäumen von 1,00 m, was eine Fällung aller Alleebäume und beider nach außen zu verschiebende Baumachsen zur Folge hätte. Unter Beachtung der Regelbreiten für die beidseitig angeordneten Gehwege ist auch die Gestaltung von Parkbuchten dann auf keiner Seite möglich. Eine umfangreiche Neugestaltung des unterirdischen Raumes (Verlegung der Verund Entsorgungsleitungen, Kabel etc.) sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite und damit verbundene erhebliche Kosten sind ebenfalls die Folge. Variante 4 In dieser 4. Variante sollen die in den vorhergehenden Varianten festgestellten Nachteile möglichst vermieden, gleichzeitig aber auch die Planungsziele erfüllt werden. Aufgrund der Stückzahl der auf der Nordseite vorhandenen Bäume, des lt. Baumgutachten ausgewiesenen schlechten Zustandes und der sich somit eher negativ darstellenden Erhaltenswürdigkeit dieser Bäume wird bei Entwicklung dieser 4. Variante die komplette Fällung dieser Nordseite-Bäume und damit eine nach Norden verschobene mögliche neue Baumachse in Betracht gezogen. Unter Berücksichtigung möglichst aller benannten Planungsziele ergibt sich auch hier wieder ein Regelquerschnitt mit einer Gesamtausbaubreite von 18,00 m. Mit der nach Norden verschobenen neuen Baumachse gewährleistet diese Variante neben einer GesamtFahrbahnbreite von 9,50 m einen Radfahrstreifen auf der Nordseite von 1,50 m und einen Schutzstreifen auf der Südseite von 1,50 m Breite (plus 0,50 m Sicherheitsabstand im Bereich der Parkbuchten) bei gleichzeitig eingehaltenen Sicherheitsabständen zu den Bäumen bzw. Baumachsen. Die Variante erfüllt damit auch die Forderung des BVV-Ausschusses nach deutlicher Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer auf der Fahrbahn bei gleichzeitiger Ungestörtheit der Fußgänger auf den reinen Gehwegen. Da nur die nördliche Baumachse verschoben wurde, sind im südlichen Seitenraum zwischen den Bäumen Parkstände möglich. Die sich daraus ergebende, gegenüber dem Bestand um 1,50 m vergrößerte, befestigte Fahrbahnbreite zwischen den Borden von 9,50 m gewährleistet unter Erhalt der südlichen Baumreihe u.a. auch, dass nur eine minimale Trassenverlegung der im unterirdischen Straßenraum vorhandenen Leitungen erforderlich wird und somit eine erhebliche Kostenerhöhung vermieden werden kann. 3.4.3. Abwägung der Varianten und Entscheidungsvorschlag Die Varianten 1 und 2 gehen zwar von einem Beibehalten der gegebenen Baumachsen und damit von einem weitestgehenden Erhalt des vorhandenen Baumbestandes aus. Bei Variante 1 wäre jedoch Grunderwerb in erheblichem Umfang zu tätigen. Das wäre zwar bei Variante 2 nicht erforderlich, jedoch ergäben sich hier Konflikte zwischen Radfahrern/innen und Fußgängern/innen. Die Variante 3 berücksichtigt zwar nach einer in Erwägung gezogenen kompletten Baumfällung die o.g. grundsätzlichen Planungsziele, jedoch ergäben sich daraus folgend wiederum umfangreiche und kostenintensive Verlegungen der vorhandenen Versorgungsleitungen im unterirdischen Straßenraum. Zudem wäre mit der Variante 3 der Verlust aller Bäume, sowohl auf der Südseite als auch auf der Nordseite, verbunden. In der Variante 4 werden sowohl die Nachteile der Varianten 1 und 2 als auch die hohen Kosten und der komplette Verlust aller Bäume der Variante 3 vermieden und gleichzeitig alle Planungsziele erfüllt. Sie wurde deshalb dem BVV-Ausschuss am 25.11.2008 vorgelegt und dort befürwortet. Diese somit für den 2. Bauabschnitt bestätigte Querschnittsgestaltung nach Variante 4 schließt sich nahtlos an den 1. Bauabschnitt an. Auf dieser Variante 4 basierend wird deshalb nachfolgend die daraus resultierende Ausbauplanung, bezogen auf den gesamten 2. Bauabschnitt, näher dargestellt: Nördlich der Fahrbahn ergibt sich ein Seitenstreifen mit einer Breite von rund 3,5 m. In diesem Bereich wird der Gehweg ausgebildet, während in dem verbleibenden 1,5 m breiten Unterstreifen die neu zu pflanzenden Bäume eingeordnet werden. Die Herstellung von Parkbuchten ist nördlich der Fahrbahn aus Platzgründen nicht möglich. Südlich der Fahrbahn werden entsprechend den örtlichen Verhältnissen die Parkbuchten unter Berücksichtigung eines 0,5 m breiten Sicherheitsabstandes zur Radverkehrsanlage in einer Breite von 2,0 m hergestellt. Da der Sicherheitsstreifen nur im Bereich der Parkbuchten erforderlich ist, vergrößern sich die unbefestigten Flächen im Bereich der Baumstandorte und ergeben so günstige Standbedingungen für die vorhandenen und geplanten neugepflanzten Bäume. Der Gehweg erhält ebenfalls eine durchschnittliche Breite von 2,5 m (einschließlich Sicherheitsstreifen zur Parkbucht). Mit der Variante 4 erfolgt im Ergebnis keine Änderung bezüglich der vorhandenen südlichen Baumachse, jedoch ist die Fällung der nördlichen Einzelbäume zur Querschnittsumsetzung notwendig. Es wird eine neue Baumachse im nördlichen Seitenbereich geplant. Auf der Südseite werden kranke und damit zu fällende oder bereits fehlende Bäume durch Neupflanzungen ersetzt. Mit der Anpflanzung von insgesamt 106 Alleebäumen und Entsiegelungsmaßnahmen im 2. Bauabschnitt sowie der weiteren Anpflanzung von „trassenfernen“ Bäumen können lt. landschaftspflegerischem Begleitplan die Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild vollumfänglich ausgeglichen werden. Beiderseits wird der Baumstreifen durch Rasenansaat begrünt. Der Baumstreifen wird von den überwiegend bereits vorhandenen Grundstückszufahrten und südlich der Fahrbahn von den geplanten Parkflächen unterbrochen. Fahrbahnaufweitungen zur Herstellung von Trenninseln mit einer Breite von 3,0 m als Querungshilfe für Fußgänger sind an folgenden Bereichen geplant: östlich Siegfriedstraße westlich Klothildestraße östlich Lindenberger Straße östlich Hans-Jürgen-Straße Lediglich im rundum signalisierten Knotenpunktsbereich Blankenburger Straße/Grumbkowstraße wird, wie bereits im Bestand vorhanden, die Fahrbahn zur Anordnung einer zusätzlichen Abbiegespur (abbiegender Verkehr Richtung Norden in das Gewerbegebiet Grumbkowstraße) aufgeweitet. Zur regelgerechten Gestaltung der Gehwege im Knotenpunktbereich (Eckabschrägungen) ist hier minimaler Grunderwerb durchzuführen. Mit der ausgewählten und von dem erwähnten BVV-Ausschuss am 25.11.2008 mitgetragenen Variante 4 wurden die nun noch erforderlichen Abstimmungsgespräche mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Verkehrslenkung Berlin (VLB) sowie weiteren zuständigen Behörden geführt. Seit dem 12.08.2009 liegt die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung positiv geprüfte BPU-Ergänzungsunterlage zur Realisierung der Variante 4 vor. Die alle Planungsziele am besten erfüllende und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung straßenräumlich und kostenmäßig bestätigte und geprüfte Variante 4 war der BVV daher zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorzulegen. Die detaillierten Angaben der zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgelegten Ausbauvariante sind der Anlage 1 zu entnehmen. Sie sind auch aus den beigefügten Lageplänen und dem Regelquerschnitt (Anlage 2) ersichtlich. Den BVV-Fraktionen ist eine CD-Rom zugegangen, aus der die Angaben ebenfalls zu ersehen sind. 3.5. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten einzelnen Maßnahmen handelt es sich bei dem geplanten Ausbau des 2. Bauabschnitts der Blankenburger Straße nicht nur um eine Erneuerung, sondern auch um eine Verbesserung der gesamten Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 und 3 StrABG. Wie schon unter Punkt 3.3. ausgeführt, kann der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG erforderliche verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Zustand der Blankenburger Straße nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw. erhalten werden. Dies ist nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus möglich. Deshalb sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG für den Ausbau des in Rede stehenden Abschnitts der Blankenburger Straße von den anliegenden Grundstückseigentümern nach Abschluss der Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge zu erheben. Durch die am 25.03.2006 in Kraft getretene Änderung des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) ist die Blankenburger Straße aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen, da der 2. Bauabschnitt der Blankenburger Straße eine Erschließungsanlage darstellt, die vor dem 03.10.1990 endgültig oder teilweise hergestellt war „und für Verkehrszwecke genutzt“ worden ist. Für solche Erschließungsanlagen „dürfen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Als teilweise hergestellt gelten Erschließungsanlagen, wenn im Vergleich zu den Anforderungen an eine endgültige Herstellung einzelne Teileinrichtungen fehlen (wie hier z.B. eine Radverkehrsanlage) oder vorhandene Teileinrichtungen unvollständig sind“ (§ 15 a Abs. 1 EBG). 3.6. Voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahme / Umlagefähiger Aufwand gemäß § 7 StrABG Bei der Blankenburger Straße handelt es sich – wie unter Punkt 3.1 bereits ausgeführt - um eine Hauptverkehrsstraße, so dass für die Berechnung der Anliegeranteile § 10 StrABG anzuwenden ist. Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und – daraus resultierend – der auf die einzelnen Anliegergrundstücke entfallende anteilige Ausbaubeitrag erfolgt unter Einbeziehung der Grundstücksfläche (§ 13 StrABG) sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen Grundstücks (§§ 14 und 15 StrABG). Die Kostenbeteiligung der Anlieger beträgt – differenziert nach den einzelnen Teileinrichtungen – zwischen 25 % und 50 % der Baukosten (§ 10 Abs. 2 StrABG). Nach derzeitiger Sach – und Rechtslage wurde ein umlagefähiger Aufwand in Höhe von 2.438.206,43 € errechnet. Dieser setzt sich entsprechend der Kosten für die Teileinrichtungen und den prozentualen Anteilen der Beitragspflichtigen gemäß § 10 Absatz 2 Spalte III StrABG wie folgt zusammen: Aufwand Anteil der BeitragsPflichtigen Anteil der Beitragspflichtigen in Euro Teileinrichtung Fahrbahn + Radverkehrsanlagen + ant. Gemeinkosten Gehwege + ant. Gemeinkosten + Grunderwerbskst. Parkflächen + ant. Gemeinkosten Grünanlagen + ant. Gemeinkosten Straßenbeleuchtung Straßenentwässerung 2.183.834,94 25 in % in Euro 545.958,74 1.702.852,93 50 851.426,47 126.314,59 50 63.157,30 574.494,20 40 229.797,68 311.925,00 45 140.366,25 1.350.000,00 45 607.500,00 rechnerischer Anteil der Beitragspflichtigen: (umlagefähiger Aufwand) tatsächlicher Anteil der Beitragspflichtigen nach Berücksichtigung von § 21 Abs. 3 Satz 2 StrABG (Mehrfacherschließung): 2.438.206,43 € 1.968.078,04 € Die „anteiligen Gemeinkosten“ bestehen u. a. aus den Kosten für die Herstellung und den Abbruch von Baustellenzufahrten, für provisorische Verkehrssicherungseinrichtungen, für den Abbruch und die Entsorgung von Verkehrsschildern, für die Baustelleneinrichtung, Honorarkosten (für Planungsleistungen, Vermessung, Kosten gemäß Baustellenverordnung für Sicherheits – und Gesundheitskoordination, Baugrundgutachten etc) sowie Kosten für Unvorhergesehenes. Die Position „Unvorhergesehenes“ ist ein bei jeder Baumaßnahme üblicher Ansatz, um für eventuell anfallende Leistungen, deren Notwendigkeit während der Entwurfsarbeiten nicht erkennbar war (z. B. Mehrleistungen wegen unterirdischer Hindernisse), Reserven zu bilden (siehe II Nr. 16 Anweisung Bau). Beispielberechnung für das kleinste und größte Grundstück: Das kleinste Grundstück ohne Ecklage im 2. Bauabschnitt weist eine Größe von 298 m2 auf. Der voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 1.334,47 €. Das größte Grundstück ohne Ecklage im 2. Bauabschnitt ist 11.851 m2 groß. Der voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 132.674,46 €. Bei den gewerblich genutzten Grundstücken (Baumarkt, Supermarkt, Autohandel, Sportcenter) und den Grundstücken, welche in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise genutzt werden (z. B. Praxen für freie Berufe), wurde gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG der sogenannte „Gewerbezuschlag“ berücksichtigt. Berechnungen des Ausbaubeitrages für das kleinste und das größte Anliegergrundstück sowie für ein Gewerbegrundstück sind in Anlage 6 dargestellt. 3.7. Beteiligung der Beitragspflichtigen Mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 12.10.2009 sind alle beitragspflichtigen Anlieger gemäß § 3 Abs. 3 StrABG über die Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach– und Rechtslage voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert und zur Bürgerinformationsveranstaltung eingeladen worden. Gleichzeitig erhielten sie Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen und schriftlich zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (siehe Anlage 3). Am 17.11.2009 fand in der Aula des Max-Delbrück-Gymnasiums, Kuckhoffstraße 2 – 22, 13156 Berlin, zudem eine Informationsveranstaltung statt, an der ca. 40 Anlieger und interessierte Bürger aus der Blankenburger Straße teilnahmen. Die Anlieger sind dort durch den Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, den Tiefbauamtsleiter, das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro und die zuständigen Mitarbeiterinnen des Tiefbauamtes über das Bauvorhaben informiert worden. Gleichzeitig erhielten die Anlieger Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Unterbreitung von Vorschlägen. Weiterhin wurden durch die zuständige Sachbearbeiterin des Tiefbauamtes Fragen zum Straßenausbaubeitrag beantwortet. Die einzelnen Einwendungen der Anlieger und die zusammenfassende Bewertung durch das Bezirksamt sind im Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 11.01.2010 enthalten (siehe Anlage 4). Die weiteren schriftlichen Einwendungen und Vorschläge, die noch bis 31.12.2009 eingebracht werden konnten und das entsprechende Bewertungsprotokoll des Tiefbauamtes sind aus der „Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger“ vom 12.01.2010 ersichtlich (siehe Anlage 5). Im Ergebnis werden nur geringfügige Änderungen (z.B. Wegfall einer Gehwegüberfahrt, Verschiebung eines Baumstandortes etc.) im Rahmen der Ausbauplanung vorgenommen (vgl. Anlage 5). Es ergeben sich keine Abweichungen von der zuzustimmenden Variante 4 3.8. Hinweise zum Bauablauf Die Straßenbauarbeiten sollen in den Jahren 2011 bis 2014 durchgeführt werden. Der Anlieger- und Lieferverkehr ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet, was u.a. die relativ lange Bauzeit zur Folge hat. 4. Rechtsgrundlagen § 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl. 2), zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes vom 17.12.2009 (GVBl. S. 873) i. V. m § 3 Abs. 3 StrABG und den Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz (AV StrABG) vom 26.01.2009. 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Ausgaben i. H. v. 6,927 Mio. € bei Kapitel 4212 Titel 72522 in den Haushaltsjahren 2009 bis 2013 (entsprechend der Investitionsplanung) für die Gesamtbaumaßnahme bzw. 5,7 Mio. € für den 2. Bauabschnitt im Zeitraum 2011 bis 2014. Voraussichtliche Einnahmen (Straßenausbaubeiträge) i. H. v. 1.968.078,04 € bei Kapitel 4212 Titel 34104 in den Jahren 2015 bis 2017 für den 2. Bauabschnitt. Die Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmen erfolgte auf der Grundlage der durch die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüfte BPU festgestellten Kosten in Verbindung mit der in § 10 StrABG gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbeteiligung der Anlieger sowie unter Berücksichtigung von Grundstücksgröße (§ 13 StrABG) sowie von Art und Maß der baulichen Nutzung der betroffenen Grundstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt (§§ 14 und 15 StrABG). Die Berechnung erfolgte nach derzeitiger Sach- und Rechtslage. Die spätere konkrete Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfolgt nach tatsächlich entstandenen Kosten (§ 4 Abs. 1 StrABG). Diese sind erst nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung, d.h. frühestens im Jahr 2014 feststellbar. Gemäß § 16 Abs. 2 StrABG entstehen zu diesem Zeitpunkt auch die sachlichen Beitragspflichten. Bei der Erhebung des Straßenausbaubeitrages sind die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) entsprechend anzuwenden (§ 22 StrABG). Demnach beträgt die Frist für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist (§ 21 Abs. 2 und 3 EBG). 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Musterblatt 8. Kinder- und Familienverträglichkeit Durch die zeitgemäße Befestigung und behindertengerechtere Gestaltung der Gehwege nach der AV Geh– und Radwege wird eine sicherere und attraktivere Fußgängerführung gewährleistet. Erstmalig werden Radfahrangebote in beiden Richtungen zur gefahrloseren Führung des Radverkehrs geschaffen. Es entstehen somit insgesamt verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern, mobilitätsbehinderte Menschen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Umgestaltung der Einmündungsbereiche trägt zur Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs in der Längsrichtung bei, weil die Überquerungswege verkürzt werden und eine Geschwindigkeitsreduzierung des abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs erreicht wird. Anlagen: Anlage 1: Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante Anlage 2: Lagepläne/ Regelquerschnitt Anlage 3: Informationsschreiben vom 12.10.2009 Anlage 4: Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 11.01.2010 Anlage 5: Bewertung/Abwägung der schriftlichen Einwände und Vorschläge vom 12.01.2010 Anlage 6: Allgemeine Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein Anliegergrundstück einschließlich drei Beispielsrechnungen für die Blankenburger Straße Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens–Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung Anlage 1 Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante Beschreibung der einzelnen Ausbaumaßnahmen 1. Geplanter Querschnitt (entspricht der Variante 4) Die Lage der einzelnen Teileinrichtungen im Grundriss wird im Wesentlichen der vorhandenen Linienführung angepasst. Die beidseitig und durchgängig geführten Fußgänger- und Radverkehrsanlagen erhöhen die Verkehrssicherheit aufgrund der Trennung der einzelnen Verkehrsarten. Die Seitenbereiche werden in den jeweiligen Abschnitten unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse neu gestaltet. Unter weitestgehender Berücksichtigung weniger erhaltenswerter Bäume und umfangreicher Ergänzungspflanzungen auf der Südseite sowie kompletter Neupflanzungen auf der Nordseite ist es möglich, den ehemals vorhandenen Alleecharakter des Straßenzuges wiederherzustellen. Neu bzw. rückständig zu erwerbende Grundstücksflächen wurden durch entsprechende Querschnittsanpassungen minimiert, was auch zur Kostenreduzierung beiträgt. Aufteilung des Querschnitts (von Nord nach Süd) Gehweg (inkl. Baumscheiben) 3,50 m Radfahrstreifen 1,50 m Fahrbahn 6,50 m Schutzstreifen Radfahrer 1,50 m Parken / Baumstreifen 2,50 m Gehweg 2,50 m Gesamtbreite i.M.18,00 m Zur sicheren Gestaltung des Verkehrsablaufes werden in folgenden Bereichen Querungshilfen für Fußgänger angeordnet: östlich der Siegfriedstraße (analog Bestand) westlich der Klothildestraße östlich der Lindenberger Straße (Höhe Verbrauchermärkte) östlich der Hans-Jürgen-Straße 2. Befestigungen 2.1. Fahrbahn Die Zuordnung der Bauklasse wurde gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist die Blankenburger Straße mit einem Fahrbahnoberbau gemäß Bauklasse II auszubauen. Diese Zuordnung bildet die Grundlage für den Fahrbahnaufbau. Laut Baugrundgutachten stehen im Baubereich Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F 2 (gering bis mittel frostempfindlicher Boden) an. Gemäß RStO 01, Tafel 1, Zeile 5 ergibt sich bei Vorhandensein von F 2- Boden folgender Fahrbahnaufbau: 8,5 cm 10,0 cm 3,5 cm Asphaltbinder AC 16 B S Asphalttragschicht AC 22 T S 33,0 cm 55,0 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S Schottertragschicht 0/32 mm Gesamtdicke Die Begrenzung der Fahrbahn erfolgt mit Bordsteinen aus Beton HB 150 x 300 mm. Im Bereich von Bushaltestellen wird als Fahrbahnbegrenzung ein „Kasseler Bord“ mit einer Auftrittshöhe von 18 cm gesetzt. Die Einfassung der Gehwege zum Grünstreifen erfolgt mit Einfassungssteinen EF 80 x 250 mm aus Beton. Die Verlegung der Borde und Einfassungssteine erfolgt auf Fundament mit Rückenstütze. 2.2. Gehwege (Plattenbahn) 5,0 cm ungeschliffene Oberfläche 2,0 cm 3,0 cm 15,0 cm 25,0 cm Gehwegplatten, Gr. 350, grau Kalkmörtelbett Pflasterbettung Schottertragschicht 0/32 mm Gesamtdicke 2.3. Gehwege (Ober – und Unterstreifen) 5,0 cm 3,0 cm 17,0 cm Gesamtdicke Mosaiksteinpflaster, Gr. 2 Steinsand Schottertragschicht 0/32 mm 25,0 cm 2.4. Gehwegüberfahrten (PKW) Bei Gehwegüberfahrten, die vorwiegend von PKW befahren werden, wird zur Verdeutlichung der Bevorrechtigung der Fußgänger die Plattenbahn in einer verstärkten Unterlage durchgezogen: 5,0 cm ungeschliffene Oberfläche 4,0 cm 15,0 cm 8,0 cm 32,0 cm Gehwegplatten, Gr. 350, grau Zementmörtel Betontragschicht C12/15 Sauberkeitsschicht (Kies-Sand) Gesamtdicke 2.5. Gehwegüberfahrten (LKW) bzw. Aufpflasterungen zur Anliegerstraße Grundstückszufahrten im Bereich des Gewerbegebietes und sonstige gewerblich genutzten Zufahrten sowie die Aufpflasterungen zum Anschluss der untergeordneten Straßen (Einmündungen) werden mit folgendem Aufbau befestigt: 9,0 cm Kleinsteinpflaster DIN EN 1342 Zementmörtel 13,0 cm Betontragschicht C12/15 8,0 cm Sauberkeitsschicht (Kies-Sand) Gesamtdicke 3,0 cm 33,0 cm 2.5. Radverkehrsanlagen Die jeweiligen Radverkehrsanlagen werden in Form eines Radfahrstreifens nach RP 310 bzw. eines Schutzstreifens für Radfahrer nach RP 311/312 auf der entsprechenden Fahrbahnseite durch eine Fahrbahnmarkierung (s. auch Abschnitt 3.4.1.) kenntlich gemacht. Der bauliche Aufbau entspricht dem der Fahrbahn (siehe Punkt 2.1.) 2.6. Parkflächen 29,0 cm 8,0 cm 3,0 cm Schottertragschicht 0/32 mm 40,0 cm Betonpflaster DIN EN 1338 Pflasterbettung Gesamtdicke 3. Kreuzungen und Einmündungen Die abzweigenden Anliegerstraßen werden entsprechend ihrer Bedeutung und der örtlichen Verhältnisse mit einer Gehwegüberfahrt (Aufpflasterung) oder als Einmündung angeschlossen. Die erforderlichen Anfahrsichtweiten sind bei allen Knotenpunkten uneingeschränkt vorhanden. Idastraße, nördlich Aufpflasterung Klothildestraße, beidseitig Aufpflasterung Straße 103, nördlich Aufpflasterung Lindenberger Straße, südlich Einmündung Asphalt E.- Christinen-Straße, südlich Aufpflasterung Straße 41, nördlich Aufpflasterung Grumbkowstraße, beidseitig Einmündung Asphalt Straße 199, nördlich Aufpflasterung Hans-Jürgen-Straße, südlich Aufpflasterung Zimbelstraße, nördlich Aufpflasterung An allen Fußgängerquerungen werden die Borde abgesenkt und Aufmerksamkeitsstreifen aus Mosaikpflastersteinen bzw. Taktilen Platten vorgesehen. 4. Grünanlagen Im 2. Bauabschnitt befinden sich 53 Alleebäume im Bestand. Als Ergebnis der Baumuntersuchung wurde festgestellt, dass 25 Bäume nicht erhaltenswürdig sind und 17 Bäume vorhabensbedingt gefällt werden. Gemäß dem landschaftspflegerischen Begleitplan erfolgt die Ausgleichsmaßnahme, indem 106 Alleebäume innerhalb des 2. Bauabschnittes und 25 Bäume „trassenfern“ neu gepflanzt werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme befinden sich 117 Alleebäume als Straßenbegleitgrün innerhalb des 2. Bauabschnittes in der Blankenburger Straße. 5. Straßenbeleuchtung Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Blankenburger Straße wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu errichtet. Die derzeitigen Standorte der Beleuchtungsmaste können aufgrund der Querschnittsneugestaltung nicht beibehalten werden. Die bestehende Anlage (47 Maste mit Beleuchtungskörper) ist komplett zu demontieren. Für die Ausleuchtung des Verkehrsraumes sind im 2. Bauabschnitt auf beiden Seiten insgesamt 64 neue Leuchten mit einer Leuchtpunkthöhe von 8 m erforderlich. Der Leuchtenabstand ist versetzt angeordnet und liegt zwischen 44 m und 50 m. 6. Straßenentwässerungsanlagen Das anfallende Straßenoberflächenwasser in der Blankenburger Straße wird über Bordrinnen gesammelt und über Straßenabläufe und im weiteren über das Regenwasserkanalnetz der Vorflut zugeführt. Bedingt durch die geringe Längsneigung der Fahrbahn muss die Oberflächenentwässerung über eine Pendelrinne erfolgen. Dabei wird die Querneigung jeweils über die gesamte Breite der Richtungsfahrbahn gependelt, um in der Bordrinne eine Längsneigung von mindestens 0,5 % zu gewährleisten. Gehwege neben einem Grünstreifen erhalten ein Gefälle zum Grünstreifen. Im Zuge des Ausbaus der Blankenburger Straße im 2. Bauabschnitt ist der Neubau von ca. 470 m Regenwasserleitung erforderlich. Weiterhin erfolgen Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der bestehenden Regenwasserleitung. Die neuen Straßenabläufe, die sich an beiden Fahrbahnrändern befinden, werden an das Regenwasser-Kanalnetz angeschlossen. Die Planung des Regenwasserkanals und die Ermittlung der damit verbundenen Kosten erfolgten durch die hierfür zuständigen Berliner Wasserbetriebe. 7. Grunderwerb Der Ausbau der Blankenburger Straße wird weitestgehend innerhalb des vorhandenen öffentlich gewidmeten Straßenlandes stattfinden. Im Rahmen der Ausbaumaßnahme erfolgt über rückständigen Grunderwerb (ca. 1.779 m²) und auf der Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes der Ankauf von bereits gewidmetem Straßenland (ca. 304 m²). In ganz geringem Umfang ist freihändiger Grunderwerb (ca. 62 m²) erforderlich. 8. Baumaßnahmen der BVG Im Baubereich sind zwischen Siegfriedstraße und Idastraße stillgelegte Straßenbahngleise vorhanden. Die BVG wurde gemäß der Ausführungsvorschriften zu § 12 BerlStrG – Sondernutzungen öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – vom 02.05.2007 aufgefordert, diese zu entfernen. Die Blankenburger Straße wird über die gesamte Länge von der Buslinie 150 in beiden Richtungen befahren. Von der Dietzgenstraße bis zur Lindenberger Straße verkehrt zusätzlich die Linie 250, die die Blankenburger Straße im Zuge der Grumbkowstraße nochmals quert. Die Lage der Haltestellen wurde in Anlehnung an den Bestand festgelegt bzw. zur Verbesserung der verkehrlichen Situation in Abstimmung mit der BVG unter Beachtung des veränderten Liniennetzes optimiert. Anlage 2 Pläne Blankenburger Straße 2.BA Anlage 3 Bezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Öffentliche Ordnung Ordnungsamt, Tiefbauamt, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Bezirksstadtrat Bezirksamt Pankow von Berlin Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift) GeschZ. BzStR Ord Dienstgebäude: Darßer Str. 203 13088 Berlin Telefon: (030) 90295-8500 Telefax: (030) 90295-8537 E-Mail-Adresse: jens-holger.kirchner@ ba-pankow.verwalt-berlin.de (E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) 12.10.2009 Information zum Ausbau der Blankenburger Straße, 2. Bauabschnitt, von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße Grundstück Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden. in 13156/13127 Berlin, Flur Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden., Flurstück Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden.; Grundbuch von Berlin-Pankow, Blatt Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden. Sehr geehrte/r Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden.Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden. Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden., in Fortsetzung der am 01.12.2008 begonnenen Straßenneubaumaßnahme Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße (1.Bauabschnitt) soll voraussichtlich ab Herbst 2010 der 2. Bauabschnitt der Blankenburger Straße von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße grundhaft ausgebaut werden. Ich möchte Sie als Grundstücks- bzw. Wohnungs- und Teileigentümer/in mit diesem Schreiben über die beabsichtigte Straßenbaumaßnahme informieren und zu der am 17. November 2009 um 19.00 Uhr in der Aula des Max-Delbrück-Gymnasiums, Kuckhoffstraße 2 – 22 13156 Berlin stattfindenden Anlieger-Informationsveranstaltung einladen. Mit dem Ausbau der Blankenburger Straße, 2. Bauabschnitt, erhält die Fahrbahn in einer Länge von ca. 1450 m eine neue, bedarfsgerechte Befestigung. Beidseitig werden Radverkehrsanlagen in Form von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sowie Gehwege neu hergestellt. Gemäß fachkundiger Baumuntersuchung gilt der vorhandene Baumbestand als überwiegend nicht erhaltenswürdig. Umfangreiche Neupflanzungen zur Herstellung eines Alleecharakters sind geplant. Im südlichen Seitenraum wird der Grünstreifen mit Baumstandorten von Parkbuchten und Gehwegüberfahrten unterbrochen. In dem als Gehweg ausgebildeten nördlichen Seitenraum sind innerhalb des Unterstreifens Baumpflanzungen in Baumscheiben vorgesehen. Die Bushaltestellen und Grundstückszufahrten werden den neuen Verhältnissen angepasst und erhalten eine nutzungsgerechte Befestigung gemäß den einschlägigen Richtlinien. Um die Fahrbahnquerung für Fußgänger sicherer zu gestalten, werden zusätzliche Querungshilfen errichtet. Es ist vorgesehen, die vorhandene Beleuchtungsanlage komplett auszutauschen. Durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin ist mit Wirkung vom 25.03.2006 das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) in Kraft getreten. Entsprechend dieses Gesetzes sind die bezirklichen Tiefbauämter gesetzlich verpflichtet, nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke anteilige Straßenausbaubeiträge zu erheben. Gemäß § 3 Abs. 3 StrABG sind alle anliegenden Eigentümer (Beitragspflichtige) über die für ihr jeweiliges Grundstück voraussichtlich anfallenden Ausbaubeiträge rechtzeitig zu informieren. Auf Ihr Grundstück werden voraussichtlich Straßenausbaubeiträge in Höhe von ca. Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden. Euro entfallen. (Der von den Wohnungs- und Teileigentümern zu zahlende Ausbaubeitrag richtet sich nach der Höhe ihres Miteigentumsanteils.) Die Angabe des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages ist rechtsunverbindlich und bezieht sich auf die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht auszuschließen. Abweichungen des hier geschätzten Beitrages von dem später durch Bescheid und auf der Basis der tatsächlich entstandenen Kosten festzusetzenden Straßenausbaubeitrag sind zu erwarten. Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung unbilliger Härten auch Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlungen) vorgesehen, die jedoch erst dann beantragt werden können, nachdem Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben. Dieser kann Sie erst nach Beendigung der angekündigten Baumaßnahme innerhalb der Erhebungsfrist (ungefähr ab dem Jahr 2013) erreichen, so dass ich Sie bitte, von vorsorglichen Anträgen abzusehen. Fragen zum Straßenausbaubeitrag richten Sie bitte an Frau Engmann (Tel. 90295-8620). Sie können – ab sofort bis zum 18.12.2009 – zu der beabsichtigten Planung für den 2. Bauabschnitt der Blankenburger Straße schriftlich Stellung nehmen, Einwände äußern oder Vorschläge unterbreiten. Hierzu können von Ihnen diesbezügliche Ausbauunterlagen in dem Zeitraum von 23.11.2009 bis 18.12.2009 im Tiefbauamt eingesehen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitte ich um telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 90295-8597 (Frau Braunsdorf). Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen ab, da sonst sachdienliche Informationen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden können. Bei der Planung der Straße wurde zur Erschließung Ihres Grundstücks die Lage und Größe der vorhandenen Gehwegüberfahrt zugrunde gelegt. Sollten Sie Änderungen im Zuge des Neubaus Ihrer Gehwegüberfahrt wünschen, so bitte ich Sie, das Tiefbauamt formlos (ggf. mit Hilfe einer vermaßten Skizze) bis spätestens 18.12.2009 zu informieren. Die herstellungsbedingten Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) mit einem gesonderten Bescheid erhoben. Nach den bisherigen Erkenntnissen belaufen sich diese Mehrkosten auf durchschnittlich 50,- EUR (brutto) pro Quadratmeter hergestellter Gehwegüberfahrt (+ / - 10 %). Diese Angabe ist ebenfalls rechtsunverbindlich. Da es sich bei dieser Mitteilung lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes Anlieger-Informationsschreiben handelt, welches keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt, ist es auch nicht widerspruchsfähig. Diese Information wird nur an einen Eigentümer Ihres Grundstücks bzw. Wohnungs/Teileigentums versandt, so dass ich Sie bitte, ggf. vorhandene weitere Eigentümer über den Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Jens- Holger Kirchner Anlage 4 Abt. Öffentliche Ordnung Tiefbauamt Tief 111 Tief 24 11.01.2010 App.: 8620 App.: 8597 Protokoll Bürgerinformationsveranstaltung am 17.11.2009, 19.00 Uhr in der Aula des Max-Delbrück-Gymnasiums, Kuckhoffstraße 2 – 22, 13156 Berlin Vorstellung der Baumaßnahme Blankenburger Straße von Siegfriedstraße bis Pasewalker Straße (2. Planungs- und Bauabschnitt) Teilnehmer: Herr Kirchner (Ord BzStR) Herr Lexen (Tief AL) Herr Berger (Tief 3) Frau Braunsdorf (Tief 24) Frau Engmann (Tief 111) Frau Schindler und Herr Breinig (Ingenieurbüro Hyder Consulting GmbH) und ca. 40 Anlieger aus der Blankenburger Straße, 2. BA (sh. Anwesenheitsliste -ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Vor Beginn der Veranstaltung erhielten die Anlieger das Informationsblatt zum Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie eine vom Tiefbauamt erstellte Musterberechnung. In die aufgehängten Pläne der Straßenneubaumaßnahme konnte Einblick genommen werden. Um 19.00 Uhr begrüßte Herr Kirchner alle Anwesenden und erläuterte danach das umfassende Verfahren der Bürgerbeteiligung und –information gemäß § 3 Abs. 3 StrABG. Im Anschluss daran stellte Herr Breinig vom Ingenieurbüro Hyder mittels einer Präsentation das Ziel und den Umfang der Baumaßnahme vor und erklärte anhand der Bauplanungsunterlage den geplanten Querschnitt in ausgewählten Bereichen sowie die Verkehrsführung während der Baudurchführung. Nach der Präsentation der Baumaßnahme wurde von Herrn Lexen die tabellarische Aufstellung des beitragsfähigen und umlagefähigen Aufwandes für die Teileinrichtungen einschließlich der prozentualen Kostenanteile der Anlieger gemäß § 10 StrABG sowie eine Musterberechnung zum Ausbaubeitrag vorgestellt. Dabei ging er auf die wesentlichen Bestimmungen und Regelungen des StrABG ein. Weiterhin wies Herr Lexen darauf hin, dass durch die Einhaltung der derzeit vorhandenen Baugrenzen kein Grunderwerb durch eine eventuelle Straßenverbreiterung erforderlich wird. Auch stelle das geplante Bauvorhaben keine Luxussanierung der Blankenburger Straße dar. Die Erneuerung bzw. Verbesserung der Straße wird unter Berücksichtigung von Mindeststandards geplant und ausgeführt. Als voraussichtliches Bauende nannte Herr Lexen das Jahr 2014 und gab an, dass die Bescheiderteilung frühestens im Jahr 2015 erfolgen wird. Abschließend informierte er die Anwesenden über die Möglichkeit der Zahlungserleichterungen (sog. Billigkeitsmaßnahmen). Nach den o. g. Erläuterungen zur Baumaßnahme und zum Ausbaubeitrag (Dauer ca. 40 Min.) hatten die Bürger die Gelegenheit Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und Einwände zu äußern. Diese wurden von Herrn Kirchner, Herrn Lexen, dem Ingenieurbüro Hyder sowie Frau Engmann beantwortet. Die Veranstaltung endete um 21.00 Uhr. Fragen, Hinweise und Einwendungen von Anliegern Blankenburger Str. 119: 1. Warum ist der 2. Planungsabschnitt wesentlich länger als der 1. Planungsabschnitt? 2. Ist der Ausbau der Pasewalker Straße beendet, wenn 2. PA beginnt? Blankenburger Str. 80: 1. Die Bushaltestelle soll nicht von „vor HausNr. 78 zur Haus-Nr. 80“ verlegt werden. Blankenburger Str. 107, Ecke Str. 41: 1. An wen sind die Einwände zu richten? Erwiderung der Vertreter des Bezirksamtes 1. Aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten (u.a. Randbebauung) teilt sich die Blankenburger Straße in zwei Abschnitte. Der 1. Planungsabschnitt (1. PA) von Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße konnte unter Berücksichtigung der erhaltenswert eingestuften Baumallee mit allen Beteiligten in einem kürzeren Zeitraum abgestimmt werden. Die Gestaltung des 2. PA wurde unter Betrachtung möglicher Baumfällungen (lt. dem Landschafts-pflegerischen Begleitplan) in mehreren Varianten untersucht. Der 2. PA wird in drei Bauabschnitten ausgeführt, welche jeweils eine Länge von ca. 500 m besitzen. Dies entspricht jeweils in etwa dem 1. Planungs- und Bauabschnitt. 2. Das Bauende der Maßnahme „Pasewalker Straße“ ist Anfang 2011 geplant. Der Baubeginn „Blankenburger Straße 2. PA ist voraussichtlich im Frühjahr 2011. 1. Der Hinweis wurde aufgenommen und eine Prüfung zugesagt. 1. Die zuständigen Ansprechpartner sind im allen Anliegern zugegangenen Informationsschreiben angegeben. 2. Der geplante Baum vor Nr. 107 sollte nach links oder rechts versetzt werden, um die Solaranlage auf dem Dach des angrenzenden Grundstücks nicht zu behindern. 2. Das Problem wurde aufgenommen und eine Prüfung zugesagt. 3. Die Fahrbahn auf Höhe Str. 41 sollte breiter als geplant ausgebaut werden, um für die Lastzüge des KIB bessere Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen Blankenburger Str. 67, Ecke Klothildestr.: 1. Es besteht kein Bedarf an einer Gehwegüberfahrt. 3. Das Problem wurde aufgenommen und eine Prüfung zugesagt. Blankenburger Str. 69: 1. Zahlen auch die Anlieger der Buchholzer Straße und Pasewalker Straße Beiträge? 1. Um eine formlose schriftliche Mitteilung vom Grundstückseigentümer wird gebeten. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird der Hinweis dann berücksichtigt. 1. Die vor einem Jahr abgeschlossenen Sanierungsmaßn. in der Buchholzer Str. waren nicht beitragspflichtig, da keine grundhafte Erneuerung, die zur Zeit in der Pasewalker stattfindenden Bauarbeiten stellen genauso wie die in der Blankenburger Straße eine komplette grundhafte Erneuerung dar und sind folglich beitragspflichtig. 2. Hinweis auf die 1992 geplante Verkehrsberuhigung der Blankenburger Straße. Wieso bleibt die alte Verkehrsbedeutung erhalten? 3. Wer erstattet den erhöhten Aufwand während der Baumaßnahme? 4. Erfolgt eine europaweite Ausschreibung? 2. Lt. Stadtentwicklungsplan Verkehr bleibt die Verkehrsbedeutung „angebaute zwischengemein-schaftliche Verbindungsstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion, also Hauptverkehrsstraße, erhalten. 3. Grundlage für die Ermittlung der Ausbaubeiträge sind u. a. die tatsächlich entstandenen Kosten, also auch der Mehraufwand, wenn er denn überhaupt auftreten sollte und beitragsfähig ist. 4. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme werden berücksichtigt. Diese überschreiten einen festgelegten Schwellenwert. Somit erfolgt eine Offene Vergabe -europaweit. Blankenburger Str. 68-72, Klothildestr., Rolandstr. (Wohnungsbaugenossenschaft): 1. Von den Baukosten müssen die Kosten für „unterlassene“ Straßenunterhaltung abgezogen werden, da die Blankenburger Straße seit 50 Jahren nur notdürftig repariert wurde. 2. Wie wird Mehrfacherschließung berücksichtigt? 1. Die Blankenburger Straße ist trotz umfassender punktueller Instandsetzungsmaßnahmen (v. a. in Kreuzungsbereichen) aufgrund ihres Alters (über 50 Jahre) und der Verschlissenheit der Teileinrichtungen dringend erneuerungsbedürftig. Von unterlassener Unterhaltung kann angesichts des genannten Zeitraums von über 50 Jahren keine Rede sein. Die geplante Baumaßnahme ist eine grundhafte Erneuerung und eine Verbesserung der Verkehrsanlage in allen Teileinrichtungen, so dass nach ihrem Neubau voraussichtlich für mind. 30 Jahre keine Ausbaubeiträge mehr zu erwarten sind. 2. Nach § 21 Abs. 3 StrABG wird bei mehrfach erschlossenen Grundstücken der Beitrag nur zu zwei Dritteln erhoben. 3. Wie werden umlagefähige Kosten ermittelt? 3. Auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten, welche entsprechend § 10 StrABG (beitragsfähige Breite, Anteil der Beitragspflichtigen) gemindert werden. 4. Die Einmündung in die Klothildestraße sollte 4. Die Gestaltung als GWÜ gewährleistet eine nicht als Gehwegüberfahrt (GWÜ) gestaltet werden. sichere Fußgängerführung und ist bei Straßeneinmündungen dieser Kategorie üblich. Blankenburger Str. 154: 1. Wohin wird das „Wartehäuschen“ versetzt? Blankenburger Str. 28 (Vattenfall): 1. Wie werden „Hinterlieger“ berücksichtigt? 1. Im Bereich der Hans-Jürgen-Straße wird auf beiden Seiten der Blankenb. Str. eine Haltestelle errichtet (vor Haus-Nr. 142 und 145). 1. Sie werden ebenso berücksichtigt, wie direkt an die VA grenzende Grundstücke, wenn sie einen Vorteil von der auszubauenden VA haben. 2. Ist die Zufahrt auf das Grundstück während der Bauarbeiten gewährleistet? 2. Ja. Bei Bau der jeweiligen Grundstückszufahrten ist nur mit geringfügigen Einschränkungen nach jeweils erfolgter Einzel-Absprache zu rechnen. Blankenburger Str. 100A: 1. Können sich die Kosten bis zum endgültigen 1. Bei der Kostenschätzung wurden aktuelle Bescheid verdoppeln? Preise zugrunde gelegt. Durch die Baupreisentwicklung kann es zu Kostendifferenzen gegenüber der Kostenschätzung kommen, auf keinen Fall jedoch zu einer Verdoppelung. Blankenburger Str. 81(Reichelt): 1. Der Schwerlastverkehr ist bei der 1. Das Anliegen wird selbstverständlich auch Gehwegüberfahrt zu berücksichtigen. ohne diesen Hinweis in der Ausführungsplanung berücksichtigt. 2. Wie ist die Verkehrsführung während der Bauzeit? Blankenburger Str. 140: 1. Durch die geplante Bushaltestelle in Höhe der Hans-Jürgen-Str. wird die Sicht der aus dieser Straße kommenden Autofahrer behindert. 2. Grundsätzlich ist eine halbseitige Bauweise bei Aufrechterhaltung einer Fahrtrichtung bzw. Fahrspur geplant. Der umzuleitende Verkehr wird je nach Bauabschnitt unter Berücksichtigung der geringsten Anwohnerbelastung in Abstimmung der Fachabteilungen gewählt. 1. Diese Stelle ist u.a. in Absprache mit der VLB gewählt worden. Das Anliegen wird geprüft. 2. Wird die Hans-Jürgen-Str. wieder geöffnet nach Fertigstellung der Baumaßnahme? 2. Nein 3. Die Umsteigebeziehungen Bus 150 / Straßenbahn 50 verschlechtern sich. 3. Das Problem wurde aufgenommen und eine Prüfung zugesagt. Blankenburger Str. 150: 1. Warum wurde es versäumt, für die Maßnahme EU-Gelder zu beantragen? Blankenburger Str. 111, 115: 1. Kann man die Pläne im Internet einsehen? 2. Frage nach der Berechnungsgrundlage für die Beitragsermittlung 1. Die Blankenburger Straße ist eine seit Ende 2002 vom Senat an den Bezirk Pankow übertragene Investitionsplanungsmaßnahme. GA-Mittel können nur dann beantragt bzw. vergeben werden, wenn keine Investitionsmittel zur Verfügung stehen. 1. Ja ab dem 26.11.2009. 2. Hinweis auf die am Beginn der Veranstaltung ausgehändigte Musterberechnung und auf die bereits gemachten Ausführungen. 3. Frage nach der Gesamtverteilungsfläche 3. ca. 550.000 m² Blankenburger Str. 148: 1. Was ist der Unterschied zwischen 1. Der Angebotsstreifen darf vom Kfz-Verkehr Radfahrstreifen und RadfahrAngebotsstreifen? z.B. zum Einparken überfahren werden (gestrichelte Linie). Reine Radfahrstreifen sind also nur dort möglich, wo keine Parkstände vorhanden sind. Am Ende der Veranstaltung wurden die Anwesenden darauf hingewiesen, dass die Pläne bis zum 18.12.2009 zur Einsichtnahme im Tiefbauamt ausliegen und sie ihre mündlichen und schriftlichen Einwendungen bis spätestens zum 31.12.2009 im Tiefbauamt einreichen können. aufgestellt: bestätigt: Engmann (Tief 111) Lexen (Tief AL) Braunsdorf (Tief 24) Kirchner (BzStR Ord) Anlage 5 Abt. Öffentliche Ordnung Tiefbauamt Tief 24/ Tief 111 12.01.2010  - 8597 Bauvorhaben Blankenburger Straße 2. Bauabschnitt von Siegfriedstraße bis Pasewalker Straße Bewertung der Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger Einwand / Vorschlag des Anliegers Anlieger der Blankenburger Straße 80 Einspruch gegen die geplante Versetzung des Buswartehäuschens von der Blankenburger Straße 78 vor das Wohnhaus in der Blankenburger Straße 80. Bewertung des Tiefbauamtes Ziel der Verschiebung war es, dichter an die Lindenberger Straße (Einzugsgebiet BVG Nutzer) und die Lichtsignalanlage heran zu kommen. Zuständigkeitshalber wurde von der BVG eine Stellungnahme angefordert. Eine Prüfung u.a. in der Örtlichkeit wurde zugesagt. Anlieger der Blankenburger Straße 67 Die geplante Gehwegüberfahrt zum o.g. Entsprechend dieser Einwendung wird die Grundstück ist nicht erforderlich, da die Einfahrt Änderung im Rahmen der über die Klothildestraße erfolgt. Ausführungsplanung erfolgen. Anlieger der Blankenburger Straße 152 Die Lage der Gehwegüberfahrt soll von der Die Mehrkosten für die Herstellung einer linken Grundstücksseite an die rechte Seite des Gehwegüberfahrt gemäß §9 Berliner Grundstückes versetzt werden. Straßengesetz sind vom Eigentümer (Antragsteller) zu tragen. Die Einwendung wird im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Anlieger der Blankenburger Straße 100 A  Im Anschlussbereich Elisabeth- ChristinenStraße ist die westlich gelegene geplante Grünfläche ungünstig, da dieser Bereich als Gehweg genutzt wird.  Die geplante Gestaltung der Einmündung Hans-Jürgen-Straße sowie der südlichen Einmündung Klothildestraße wird aufgrund des Verkehrsaufkommens als ungünstig angesehen. Anlieger der Blankenburger Straße 148  Die Kosten für die vorhandenen Poller sowie die erforderliche Verbreiterung der Gehwegüberfahrt aufgrund der Überfahrung mit einem großen Transporter (Dienstfahrzeug) wurden 2001 vom Anlieger übernommen. Bei der Gestaltung und Kostenberechnung der geplanten Gehwegüberfahrt ist dieses zu berücksichtigen.  Eine Befestigung als Gehwegfläche erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung.  Die Entscheidung über die Gestaltung dieser Einmündungen erfolgt nach Abwägung in Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin im Rahmen der Ausführungsplanung.  Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die Gestaltung der Gehwegüberfahrt überprüft. Das Berliner Straßengesetzt (§ 9 BlnStrG) zeigt keine Möglichkeit der Berücksichtigung bereits gezahlter Herstellungskosten von einer vorhandenen Gehwegüberfahrt auf.  Die Umsteigebeziehung Straßenbahn (Pasewalker Straße)/ BUS 150 Richtung Dietzgenstraße wird durch die Versetzung der Haltestelle in Richtung Westen verschlechtert. Eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Fußgänger ist durch die Wahl einer „kleinen Wartehalle“ sicherzustellen. Anlieger der Blankenburger Straße 57,59,61 Zur Erschließung des Grundstückes Blankenburger Straße 61 ist eine Gehwegüberfahrt erforderlich. Die genaue Lage ist im weiteren Planungsverlauf abzustimmen, da derzeit die Planungen auf dem Grundstück (Hochbau) nicht abgeschlossen sind. Anlieger der Blankenburger Straße 150 An der Grundstücksgrenze befindet sich ein großer Laubbaum, welcher direkt am Gehweg angrenzt. Hier würden beim Ausbau der Straße und des Bürgersteiges die Wurzeln beschädigt werden.  Zuständigkeitshalber gab die BVG folgende Stellungnahme: Die Umsteigebeziehung Tram/ Bus oder umgekehrt wird mit der Fertigstellung der Pasewalker Straße und der Aufstellung bzw. Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage Pasewalker Straße/ Blankenburger Weg optimiert. Der zurückzulegende Fußweg zur Haltestelle im Blankenburger Weg beträgt ca. 130 m, hingegen beträgt die derzeitige Entfernung zum jetzigen Standort der Haltestelle in der Blbg. Straße über 200 m. In der Gegenrichtung wird in der Pasewalker Straße vor dem Blbg. Weg gegenüber der Tramhaltestelle eine Bushaltestelle errichtet, welche ebenfalls über die neue Lichtsignalanlage zu erreichen ist. Damit verlagert sich der Umsteigepunkt gänzlich auf den Bereich Pasewalker Straße/ Blankenburger Weg. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die Neugestaltung einer Gehwegüberfahrt berücksichtigt. In Vorbereitung der Baumaßnahme wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, in welchem der mögliche Erhalt des vorh. Baumbestandes im Vordergrund steht. Der hier genannte Baum wurde als erhaltenswert eingestuft. Sollte entgegen der Planung ggf. eine Fällung und Ersatzpflanzung notwendig werden, werden Entscheidungen diesbezüglich mit dem Amt für Umwelt und Natur abgestimmt. Anlieger der Blankenburger Straße 111, 113/ 115 (Schreiben v. 16.12.09 RA A. Winterfeldt)  Die Notwendigkeit der Errichtung von  Unter Berücksichtigung des geplanten Parkbuchten ist nicht erkennbar. Querschnittes und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind auf einer Länge von ca. 1,5 km nur rund 40 Stellplätze  In welchem Umfang finden Instandsetzungs- vorgesehen. und Reparaturkosten hinsichtlich der Straße als  Maßnahmen der Unterhaltung und auch der Straßenentwässerung Instandsetzung sind keine beitragsfähigen Berücksichtigung bei der Berechnung des Ausbaumaßnahmen. Die dafür anfallenden Anliegerbescheides? Kosten sind nicht Bestandteil einer Beitragsberechnung.  Wie groß ist die Gesamtverteilungsfläche?  Die zu Grunde gelegte vorläufige Gesamtverteilungsfläche beträgt 544.475 m².  Es stehen seit 2003 Investitionsmittel zur  Wurden Fördermittel z.B. der EU für den Verfügung. Fördermittel können nur beantragt Straßenbau beantragt? werden, wenn keine Investitionsmittel zur Verfügung stehen.  Wann kann der Plan mit den berücksichtigten  Die Ausführungsplanung wird vor Beginn Einwendungen eingesehen werden? der Baumaßnahme im Internet veröffentlicht.  Ist der Termin der BVV- Vorstellung bekannt?  Die Behandlung im BVVVerkehrsausschuss ist öffentlich und wird terminlich im Internet bekannt gegeben. Mit einem Bezirksamtsbeschluss ist aus heutiger Sicht Anfang April 2010 zu rechnen. Anlieger der Blankenburger Straße 140  Wie werden Versorgungsunternehmen, die im Rahmen der Neuherstellung der Verkehrsanlagen ihre nicht umlagefähigen Leitungen austauschen an den Baukosten für die Wiederherstellung des Geh- und Fahrbahnbelages beteiligt?  In welchen Zeiträumen kann der Anlieger zu einer erneuten Ausbaumaßnahme (Ausbaubeitrag) gezwungen werden? Mieter der Pasewalker Straße 25 „Widerspruch“ zu den geplanten Straßenbaumaßnahmen, da als Gewerbebetreibender mit Umsatzeinbußen gerechnet wird.  Versorgungsunternehmen sind an den Herstellungskosten der Fahrbahn und auch Gehwege, die mit oder auch ohne Maßnahmen anderer Versorgungsträger zwingend erfolgen würden, nicht beteiligt. Ziel ist es, im Interesse des Allgemeinwohls und hier auch von Vorteil für die Anlieger, mit einer koordinierten Maßnahme die Beeinträchtigung durch Lärm, Schmutz und ggf. Einschränkungen während der Bauzeit auf einen einmaligen Zeitraum zu beschränken.  Eine Ausbaumaßnahme ist nur dann beitragsfähig, wenn, z. B., dadurch eine Verbesserung der Verkehrsanlage bzw. Teileinrichtung zum vorherigen Zustand erzielt wird oder eine Erweiterung (Verbreiterung) der Verkehrsanlage bzw. Teileinrichtung erfolgt oder die Verkehrsanlage bzw. Teileinrichtung grundhaft erneuert werden muss, da diese nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer derart abgenutzt ist, dass eine Ersetzung notwendig wird. Die Bestimmung der üblichen Nutzungsdauer erfolgt nach den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie auf der Grundlage von Erfahrungswerten. Als Mittelwert ist ein Zeitraum von ca. 30 Jahren anzunehmen. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, welche für die Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit der Verkehrsanlage notwendig sind, gehören nicht zu den beitragsfähigen Maßnahmen. Das Merkblatt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen „Überbrückungshilfen für Gewerbetreibende, die von Straßenbaumaßnahmen betroffen sind“ sowie ein Antragsformular für Überbrückungshilfen wurde übergeben. Weiterhin wurde das Büro für Wirtschaftsförderung Tel. 90295 - 5695 oder - 5664 als Ansprechpartner für Gewerbetreibende benannt. Anlieger Wohnungsbaugenossenschaft DPF Blankenburger Straße 68, 70, 72 (A u. B) u.a. Aufgrund der starken Nutzung von Anwohnern (Mieter der WBG) wird die geplante Gestaltung der Einmündung Klothildestraße in Form einer In Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin wird über die Gestaltung dieser Einmündung im Rahmen der Ausführungsplanung entschieden. Gehwegüberfahrt als „überaus schwierig“ betrachtet. Die Zufahrt zu den südlich der Blankenburger Straße gelegenen Grundstücken ist nur über die Klothildestraße und Siegfriedstraße möglich. Die geplante Beruhigung des Verkehrs ist anzuerkennen, jedoch kann es zu einer Hemmung des Verkehrsflusses in der Blankenburger Straße kommen. Insgesamt wurde von 7 Anliegern das Recht in Anspruch genommen, in die im Tiefbauamt ausgelegte Bauplanungsunterlage Einsicht zu nehmen. Braunsdorf (Tief 24) BzStR Ord z. K. : Engmann (Tief 111) Lexen (Tief AL) Anlage 6 Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Öffentliche Ordnung Tiefbauamt Allgemeine Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein Anliegergrundstück Grundstücksdaten: • Grundstücksgröße gemäß Grundbuch = 600 qm (§ 13 StrABG) • Bebauung bzw. Bebauungsmöglichkeit mit zwei Vollgeschossen ↓ Grundstücksfläche ist mit Nutzungsfaktor gemäß §§ 14 bzw. 15 StrABG zu multiplizieren Vollgeschosse 1 2 3 4 5 6 Nutzungsfaktor 1 1,5 2 2,5 3 3,5 → aufgrund der Bebauung / Bebauungsmöglichkeit mit 2 Vollgeschossen ist die Grundstücksfläche von 600 qm mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 900 qm ↓ Bei gewerblicher Nutzung ist von erhöhtem Ziel - und Quellverkehr auszugehen, daher ist die oben errechnete Grundstücksfläche von 900 qm unabhängig von der Geschossigkeit noch einmal mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 1.350 qm (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG) = anrechenbare Grundstücksfläche. Diese Berechnung wird für alle betroffenen Grundstücke vorgenommen. Man erhält somit die sog. Gesamtverteilungsfläche für die Verkehrsanlage. ↓ 900.000 € umlagefähige Kosten (gemäß §§ 8 – 11 StrABG) : 125.000 qm Gesamtverteilungsfläche = 7,20 € / qm anrechenbarer Grundstücksfläche ↓ 7,20 € / qm sind mit anrechenbarer Grundstücksfläche 1.350 qm zu multiplizieren = 9.720 € = zu erwartender Ausbaubeitrag für das Grundstück Beispielrechnungen: • Beispielrechnung für das kleinste Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 2. Bauabschnitt der Blankenburger Straße Bei einer Grundstücksfläche von 298 m2 und einer Bebauung mit 1 Vollgeschoss errechnet sich folgender Ausbaubeitrag: 298 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 1 (entspricht 1 Vollgeschoss) ergibt sich eine Verteilungsfläche von 298,00 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 4,48 € / m2 (*1) anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 1.334,47 € erhält. • Beispielrechnung für das größte Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 2. Bauabschnitt der Blankenburger Straße Bei einer Grundstücksfläche von 11.851 m2 und einer Bebauung mit 4 Vollgeschossen errechnet sich folgender Ausbaubeitrag: 11.851 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 2,5 (entspricht 4 Vollgeschossen) ergibt sich eine Verteilungsfläche von 29.627,50 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 4,48 € / m2 (*1) anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 132.674,46 € erhält. • Beispielrechnung für ein Gewerbegrundstück (ohne Ecklage) im 2. Bauabschnitt der Blankenburger Straße Die Grundstücksfläche beträgt 1.883 m2. Da das Grundstück mit einem zweigeschossigen Gebäude bebaut ist, ergibt sich eine Verteilungsfläche von 2.824,5 m2 (1.883 m² multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 1,5). Diese Fläche ist aufgrund der gewerblichen Nutzung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG mit dem Faktor 1,5 zu vervielfachen. Daraus ergibt sich eine Verteilungsfläche von 4.236,75 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 4,48 € / m2 (*1) multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 18.972,53 € erhält. 1 (* ) Für die Berechnung des voraussichtlichen Beitrages von 4,48 €/m² wurden die nach § 10 StrABG ermittelten umlagefähigen Kosten (2.438.206,43 €) durch die Gesamtverteilungsfläche (544.475,25 m²) geteilt. Eine allgemeine Erläuterung zur Ermittlung einer Gesamtverteilungsfläche ist der „Allgemeinen Musterberechnung … “ zu entnehmen.