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VzK 13 Schlussbericht BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
17.10.15, 22:05
Aktualisiert
28.01.18, 00:25

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Inhalt der Datei

2.24 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB VI-1028 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion des Bezirksamtes Beratungsfolge: 05.05.2010 09.06.2010 07.07.2010 18.05.2010 BVV BVV BVV GesArbSoz BVV BVV BVV/33/VI BVV/34/VI BVV/35/VI GeArSo/91/VI überwiesen ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Wirksamkeit der Pflegestützpunkte und ihre weitere Entwicklung Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 29.06.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1028 .07.2010 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1028/10 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Wirksamkeit der Pflegestützpunkte und ihre weitere Entwicklung Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der Tagung am 09.06.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-1028/10 1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den Vertretern der AOK, die Pflegestützpunkte in Pankow betreiben, dafür einzusetzen, dass die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der bestehenden Stützpunkte umgehend verbessert, die Öffnungszeiten abgestimmt und die Beratungsangebote besser vernetzt werden. 2. Über Entscheidungen zur Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte in der zweiten Einrichtungsphase ist die BVV rechtzeitig zu informieren. Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, seine Einflussnahme bei der Auswahl der Standorte zu verstärken und dabei der Wohnortnähe der Angebote Rechnung zu tragen. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu 1. Die AOK betreibt zwar einen der beiden Pflegestützpunkte im Bezirk Pankow, ist aber nicht befugt, alleinige Entscheidungen über Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, der Öffnungszeiten und des Beratungsangebots nach § 7a SGB XI zu treffen. Laut § 9 Landesrahmenvertrag gemäß § 92c Abs. 8 SGB XI 07.05.2009 war zur fachlichen Steuerung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Angebots ein Steuerungsgremium einzurichten. Dieses behandelt auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und der Öffnungszeiten. Neben den wesentlichen Aufgaben regelt § 9 der Landesrahmenvereinbarung auch die Besetzung des Steuerungsgremiums. Das Steuerungsgremium besteht aus 12 Mitgliedern, 6 Vertretern der Pflegekassen (je Kassenart eines) und 6 Vertretern des Landes Berlin (2 Vertretern der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und 4 Bezirksstadträten/innen). Sämtliche Beschlüsse sind einstimmig zu fassen. Weitere konkretisierte Regelungen finden sich in dem zwischen den Trägern – den Krankenkassen, dem Bezirksamt und dem Betreiber – am 01.09.2009 abgeschlossenen Pflegestützpunktvertrag gemäß § 92 c Abs. 1 SGB XI. Innerhalb dieser rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen ergibt sich zwangsläufig eine eher mit viel Kommunikation und teilweise schwierigen Aushandelungsprozessen verbundene Entscheidungsfindung. Das Steuerungsgremium hat seit seiner Konstituierung am 23.10.2009 jedoch Entscheidungen getroffen, die der Intention der Beschlussempfehlung entsprechen. Dies sind beispielsweise: Gemeinsames Logo Gemeinsame Servicenummer Mo-Fr von 9 -18 Uhr Einheitliche Mindestöffnungszeiten Di 9 -15 Uhr, Do 12 -18 Uhr Tag der Offenen Tür in allen Pflegestützpunkten am 30.06.2010 von 14 -18 Uhr. Die Bewerbung des Tages der offenen Tür erfolgt mittels Flyern, „U-Bahnfernsehen“ Berliner Fenster, Internet www.pflegestuetzpunkteberlin.de Aufbau eines gemeinsamen Internetauftritts s.o. Weitere stadtweite Werbephase im Herbst 2010 An der Einführung einheitlicher Standards und Qualitätssicherung wird in entsprechenden Arbeitsgruppen unter Einbezug von Mitarbeitern/innen der Pflegestützpunkte gearbeitet. Aus den dargestellten Gründen wird eine Positionierung gegenüber der AOK als nicht Ziel führend betrachtet. Zu 2 Im Land Berlin (Kranken- Und Pflegekassen, Senatsverwaltung, Bezirke) besteht derzeit die übereinstimmende Auffassung, dass zunächst daran gearbeitet werden sollte, die bestehenden Pflegestützpunkte in gleicher Qualität personell und inhaltlich auszustatten und den Bekanntheitsgrad der Pflegestützpunkte zu steigern, bevor weitere Pflegestützpunkte eröffnet werden. Mit einer zeitnahen Befassung wird deshalb nicht gerechnet. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jeder Ratsuchende sich in allen Pflegestützpunkten beraten lassen kann und nicht an den Wohnortbezirk gebunden ist. Das Bezirksamt wird über neue Erkenntnisse und Planungen fortlaufend im Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales berichten. Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule u. Sport