Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
17.10.15, 22:05
Aktualisiert
28.01.18, 00:25
Stichworte
Inhalt der Datei
2.24
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
VI-1028
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
des Bezirksamtes
Beratungsfolge:
05.05.2010
09.06.2010
07.07.2010
18.05.2010
BVV
BVV
BVV
GesArbSoz
BVV
BVV
BVV/33/VI
BVV/34/VI
BVV/35/VI
GeArSo/91/VI
überwiesen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Wirksamkeit der Pflegestützpunkte und ihre weitere Entwicklung
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 29.06.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1028
.07.2010
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1028/10
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Wirksamkeit der Pflegestützpunkte und ihre weitere Entwicklung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der
Tagung am 09.06.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-1028/10
1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den Vertretern der AOK, die
Pflegestützpunkte in Pankow betreiben, dafür einzusetzen, dass die gemeinsame
Öffentlichkeitsarbeit der bestehenden Stützpunkte umgehend verbessert, die Öffnungszeiten
abgestimmt und die Beratungsangebote besser vernetzt werden.
2. Über Entscheidungen zur Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte in der zweiten
Einrichtungsphase ist die BVV rechtzeitig zu informieren.
Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, seine Einflussnahme bei der
Auswahl der Standorte zu verstärken und dabei der Wohnortnähe der Angebote
Rechnung zu tragen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.
Die AOK betreibt zwar einen der beiden Pflegestützpunkte im Bezirk Pankow, ist aber nicht
befugt, alleinige Entscheidungen über Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, der Öffnungszeiten und
des Beratungsangebots nach § 7a SGB XI zu treffen.
Laut § 9 Landesrahmenvertrag gemäß § 92c Abs. 8 SGB XI 07.05.2009 war zur fachlichen
Steuerung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Angebots ein Steuerungsgremium
einzurichten. Dieses behandelt auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und der Öffnungszeiten.
Neben den wesentlichen Aufgaben regelt § 9 der Landesrahmenvereinbarung auch die
Besetzung des Steuerungsgremiums. Das Steuerungsgremium besteht aus 12 Mitgliedern, 6
Vertretern der Pflegekassen (je Kassenart eines) und 6 Vertretern des Landes Berlin (2
Vertretern der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und 4
Bezirksstadträten/innen). Sämtliche Beschlüsse sind einstimmig zu fassen.
Weitere konkretisierte Regelungen finden sich in dem zwischen den Trägern – den
Krankenkassen, dem Bezirksamt und dem Betreiber – am 01.09.2009 abgeschlossenen
Pflegestützpunktvertrag gemäß § 92 c Abs. 1 SGB XI.
Innerhalb dieser rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen ergibt sich zwangsläufig eine
eher mit viel Kommunikation und teilweise schwierigen Aushandelungsprozessen verbundene
Entscheidungsfindung.
Das Steuerungsgremium hat seit seiner Konstituierung am 23.10.2009 jedoch Entscheidungen
getroffen, die der Intention der Beschlussempfehlung entsprechen. Dies sind beispielsweise:
Gemeinsames Logo
Gemeinsame Servicenummer Mo-Fr von 9 -18 Uhr
Einheitliche Mindestöffnungszeiten Di 9 -15 Uhr, Do 12 -18 Uhr
Tag der Offenen Tür in allen Pflegestützpunkten am 30.06.2010 von 14 -18 Uhr. Die
Bewerbung des Tages der offenen Tür erfolgt mittels Flyern, „U-Bahnfernsehen“ Berliner
Fenster, Internet www.pflegestuetzpunkteberlin.de
Aufbau eines gemeinsamen Internetauftritts s.o.
Weitere stadtweite Werbephase im Herbst 2010
An der Einführung einheitlicher Standards und Qualitätssicherung wird in entsprechenden
Arbeitsgruppen unter Einbezug von Mitarbeitern/innen der Pflegestützpunkte gearbeitet.
Aus den dargestellten Gründen wird eine Positionierung gegenüber der AOK als nicht Ziel
führend betrachtet.
Zu 2
Im Land Berlin (Kranken- Und Pflegekassen, Senatsverwaltung, Bezirke) besteht derzeit die
übereinstimmende Auffassung, dass zunächst daran gearbeitet werden sollte, die bestehenden
Pflegestützpunkte in gleicher Qualität personell und inhaltlich auszustatten und den
Bekanntheitsgrad der Pflegestützpunkte zu steigern, bevor weitere Pflegestützpunkte eröffnet
werden. Mit einer zeitnahen Befassung wird deshalb nicht gerechnet.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jeder Ratsuchende sich in allen
Pflegestützpunkten beraten lassen kann und nicht an den Wohnortbezirk gebunden ist.
Das Bezirksamt wird über neue Erkenntnisse und Planungen fortlaufend im Ausschuss für
Gesundheit, Arbeit und Soziales berichten.
Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Gesundheit, Soziales, Schule u. Sport