Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung, 35. BVV, 07.07.2010.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
17.10.15, 22:07
Aktualisiert
28.01.18, 00:53
Stichworte
Inhalt der Datei
1.33
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und
Verbraucherschutz
VI-1071
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
für die Senioren-Union
Beratungsfolge:
26.05.2010
08.06.2010
07.07.2010
BVV
OrdVerk
BVV
BVV SoSi/08/VI
OrdVer/71/VI
BVV/35/VI
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Beseitigung der erheblichen Gehwegschäden in der Busonistraße in
Karow
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die erheblichen Schäden auf dem rechtsseitigen Gehweg in der
Busonistraße, zwischen "Am Danewend" und "Frundsbergstraße", kurzfristig zu beseitigen, um
die Sturzgefahr für Gehwegnutzer zu minimieren.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für öffentliche
Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz:
JA 12/ Nein 0/ Enthaltungen 0
Berlin, den 24.06.2010
Einreicher: Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
BV Wolfram Kempe, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
1
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1071
Begründung der Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss und das Bezirksamt teilt das Anliegen der Antragsteller.
Der Ausschuss der BVV empfiehlt der BVV darum einstimmig die Annahme der Drucksache.
Begründung des Ursprungsantrages:
Der Gehweg ist im genannten Abschnitt der Bosonistraße mit Platten, Größe 60 x 70 cm
ausgelegt. Durch absacken des Untergrund haben sich viele der Platten einseitig gesenkt und
demzufolge an der anderen Seite angehoben. Sie ragen jetzt ca. 4 cm hoch und stellen,
insbesondere für ältere Bürger, aber nicht nur für diese, eine erhebliche Gefahr dar. Mit der
Reparatur der Schäden darf nicht gewartet werden, bis ein Unfall geschehen ist.