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Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung, 35. BVV, 07.07.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung, 35. BVV, 07.07.2010.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
17.10.15, 22:07
Aktualisiert
28.01.18, 00:53

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Inhalt der Datei

1.33 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz VI-1071 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU für die Senioren-Union Beratungsfolge: 26.05.2010 08.06.2010 07.07.2010 BVV OrdVerk BVV BVV SoSi/08/VI OrdVer/71/VI BVV/35/VI überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Beseitigung der erheblichen Gehwegschäden in der Busonistraße in Karow Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die erheblichen Schäden auf dem rechtsseitigen Gehweg in der Busonistraße, zwischen "Am Danewend" und "Frundsbergstraße", kurzfristig zu beseitigen, um die Sturzgefahr für Gehwegnutzer zu minimieren. Abstimmungsergebnis Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz: JA 12/ Nein 0/ Enthaltungen 0 Berlin, den 24.06.2010 Einreicher: Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz BV Wolfram Kempe, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN 1 ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1071 Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss und das Bezirksamt teilt das Anliegen der Antragsteller. Der Ausschuss der BVV empfiehlt der BVV darum einstimmig die Annahme der Drucksache. Begründung des Ursprungsantrages: Der Gehweg ist im genannten Abschnitt der Bosonistraße mit Platten, Größe 60 x 70 cm ausgelegt. Durch absacken des Untergrund haben sich viele der Platten einseitig gesenkt und demzufolge an der anderen Seite angehoben. Sie ragen jetzt ca. 4 cm hoch und stellen, insbesondere für ältere Bürger, aber nicht nur für diese, eine erhebliche Gefahr dar. Mit der Reparatur der Schäden darf nicht gewartet werden, bis ein Unfall geschehen ist.