Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.10.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
17.10.15, 22:07
Aktualisiert
28.01.18, 00:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1071
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
26.05.2010
08.06.2010
07.07.2010
03.11.2010
BVV
OrdVerk
BVV
BVV
BVV SoSi/08/VI
OrdVer/71/VI
BVV/35/VI
BVV/37/VI
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Beseitigung der erheblichen Gehwegschäden in der Busonistraße in Karow
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 25.10.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1071
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2010
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VI-1071
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Beseitigung der erheblichen Gehwegschäden in der Busonistraße in Karow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35.Tagung der BVV am 07.07.2010 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung der - Drucksache-Nr.: VI-1071
„Das Bezirksamt wird ersucht, die erheblichen Schäden auf dem rechtsseitigen Gehweg
in der Busonistraße, zwischen „Am Danewend“ und „Frundsbergstraße“, kurzfristig zu
beseitigen, um die Sturzgefahr für Gehwegnutzer zu minimieren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der betreffende Gehwegabschnitt der Busonistraße ist ca. 160 m lang und auf ca. 1,60
m Breite mit Betonplatten befestigt. Die Platten sind im Bereich der Straßenbäume
durch Wurzelwachstum stark verkippt. Als Hinweis auf die vorhandenen
Gefahrenstellen wurde der Bereich mit dem Schild „Gehwegschäden“ gekennzeichnet.
Eine Sanierung des Gehweges gemäß den Anforderungen der Ausführungsvorschriften
des Berliner Straßengesetzes würde eine Fällung der vorhandenen Straßenbäume
bedingen.
Unter dem Aspekt der Erhaltung der Straßenbäume und der zahlreich vorhandenen
Zwangshöhen (Grundstückszufahrten, Zaunsockel) kann hier lediglich eine Ersetzung
der vorhandenen Plattenbefestigung durch eine Promenadenbefestigung erfolgen.
Hierbei werden nicht alle Stolperkanten entfernt werden und es ist davon auszugehen,
dass in einigen Bereichen die Wurzeln aus der Promenadenbefestigung herausragen.
Die Ausführung der Arbeiten ist noch in diesem Haushaltsjahr vorgesehen und soll bis
zur 46. KW abgeschlossen sein.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Instandsetzungskosten ca. 7.500,- Euro aus den vorhandenen Unterhaltungsmitteln.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung