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VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.10.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.10.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
17.10.15, 22:07
Aktualisiert
28.01.18, 00:53

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VI-1071 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 26.05.2010 08.06.2010 07.07.2010 03.11.2010 BVV OrdVerk BVV BVV BVV SoSi/08/VI OrdVer/71/VI BVV/35/VI BVV/37/VI überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Beseitigung der erheblichen Gehwegschäden in der Busonistraße in Karow Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 25.10.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1071 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 2010 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-1071 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Beseitigung der erheblichen Gehwegschäden in der Busonistraße in Karow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 35.Tagung der BVV am 07.07.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung der - Drucksache-Nr.: VI-1071 „Das Bezirksamt wird ersucht, die erheblichen Schäden auf dem rechtsseitigen Gehweg in der Busonistraße, zwischen „Am Danewend“ und „Frundsbergstraße“, kurzfristig zu beseitigen, um die Sturzgefahr für Gehwegnutzer zu minimieren.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Der betreffende Gehwegabschnitt der Busonistraße ist ca. 160 m lang und auf ca. 1,60 m Breite mit Betonplatten befestigt. Die Platten sind im Bereich der Straßenbäume durch Wurzelwachstum stark verkippt. Als Hinweis auf die vorhandenen Gefahrenstellen wurde der Bereich mit dem Schild „Gehwegschäden“ gekennzeichnet. Eine Sanierung des Gehweges gemäß den Anforderungen der Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes würde eine Fällung der vorhandenen Straßenbäume bedingen. Unter dem Aspekt der Erhaltung der Straßenbäume und der zahlreich vorhandenen Zwangshöhen (Grundstückszufahrten, Zaunsockel) kann hier lediglich eine Ersetzung der vorhandenen Plattenbefestigung durch eine Promenadenbefestigung erfolgen. Hierbei werden nicht alle Stolperkanten entfernt werden und es ist davon auszugehen, dass in einigen Bereichen die Wurzeln aus der Promenadenbefestigung herausragen. Die Ausführung der Arbeiten ist noch in diesem Haushaltsjahr vorgesehen und soll bis zur 46. KW abgeschlossen sein. Haushaltsmäßige Auswirkungen Instandsetzungskosten ca. 7.500,- Euro aus den vorhandenen Unterhaltungsmitteln. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung