Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag SPD-Fraktion, 34 BVV 09.06.2010.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
27.01.18, 22:06
Stichworte
Inhalt der Datei
1.32
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-1089
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Antrag
Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
09.06.2010
BVV
BVV/34/VI
Betreff: Abstandsflächen
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der
Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner
Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird:
„Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,8 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in
Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. In Sondergebieten
können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des
Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt mindestens
3m.“
Berlin, den 01.06.2010
Einreicher: Fraktion der SPD
Sabine Röhrbein
Klaus Mindrup
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
2
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Drs. VI-1089
Begründung:
Mit der Änderung der Berliner Bauordnung im Jahr 2005 wurde die Tiefe der
Abstandsflächen im Regelfall von 1 H auf 0,4 H reduziert. Diese Änderung führt in
den bereits dicht bebauten Kiezen des Bezirks zu einer weitgehend unkontrollierten
Nachverdichtung und einer erheblichen Belastung von Bestandsgebäuden mit
Wohnungen und Freiflächen durch eine heranrückende Bebauung. Zu nennen ist hier
insbesondere die deutliche Reduzierung des Einfalls von Tageslicht. Der Gesetzgeber
wollte mit der Änderung dem Primat der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung
folgen, hat dabei aber nach Meinung der Antragsteller überzogen. Daher wird
vorgeschlagen, die regelmäßig einzuhaltende Abstandsfläche von 0,4 H auf 0,8 H zu
verdoppeln. In der Argumentation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
sollte seitens des Bezirksamtes darauf hingewiesen werden, dass weite Teile der
Ostberliner Innenstadt anders als in Westberlin als unbeplanter Innenbereich nach §
34 BauGB einzustufen sind und daher die Erfahrungen in den Westbezirken mit der
geänderten Landesbauordnung keineswegs repräsentativ sind.