Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag SPD-Fraktion, 34 BVV 09.06.2010.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag SPD-Fraktion, 34 BVV 09.06.2010.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
27.01.18, 22:06

öffnen download melden Dateigröße: 116 kB

Inhalt der Datei

1.32 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VI-1089 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Antrag Fraktion der SPD Beratungsfolge: 09.06.2010 BVV BVV/34/VI Betreff: Abstandsflächen Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird: „Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,8 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt mindestens 3m.“ Berlin, den 01.06.2010 Einreicher: Fraktion der SPD Sabine Röhrbein Klaus Mindrup Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN 2 ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Drs. VI-1089 Begründung: Mit der Änderung der Berliner Bauordnung im Jahr 2005 wurde die Tiefe der Abstandsflächen im Regelfall von 1 H auf 0,4 H reduziert. Diese Änderung führt in den bereits dicht bebauten Kiezen des Bezirks zu einer weitgehend unkontrollierten Nachverdichtung und einer erheblichen Belastung von Bestandsgebäuden mit Wohnungen und Freiflächen durch eine heranrückende Bebauung. Zu nennen ist hier insbesondere die deutliche Reduzierung des Einfalls von Tageslicht. Der Gesetzgeber wollte mit der Änderung dem Primat der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung folgen, hat dabei aber nach Meinung der Antragsteller überzogen. Daher wird vorgeschlagen, die regelmäßig einzuhaltende Abstandsfläche von 0,4 H auf 0,8 H zu verdoppeln. In der Argumentation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sollte seitens des Bezirksamtes darauf hingewiesen werden, dass weite Teile der Ostberliner Innenstadt anders als in Westberlin als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB einzustufen sind und daher die Erfahrungen in den Westbezirken mit der geänderten Landesbauordnung keineswegs repräsentativ sind.