Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi, 35 BVV am 07.07.2010.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
27.01.18, 22:06
Stichworte
Inhalt der Datei
1.35
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
VI-1089
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
09.06.2010
17.06.2010
07.07.2010
BVV
StadtWi
BVV
BVV/34/VI
StadtW/78/VI
BVV/35/VI
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Abstandsflächen
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der
Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bau�ordnung
der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird:
„Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,8 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in
Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. In Sondergebieten können
geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Son�dergebietes dies
rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt mindestens 3m.“
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung: JA 8 / NEIN 2 / Enthaltungen 0
Berlin, den 22.06.2010
Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
BV Roland Schröder - Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
einige NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1089
Begründung:
Mit der Änderung der Berliner Bauordnung im Jahr 2005 wurde die Tiefe der Abstands�flächen
im Regelfall von 1 H auf 0,4 H reduziert. Diese Änderung führt in den bereits dicht bebauten
Kiezen des Bezirks zu einer weitgehend unkontrollierten Nachverdich�tungund einer
erheblichen Belastung von Bestandsgebäuden mit Wohnungen und Freiflächen durch eine
heranrückende Bebauung. Zu nennen ist hier insbesondere die deutliche Reduzierung des
Einfalls von Tageslicht. Der Gesetzgeber wollte mit der Änderung dem Primat der
Innenentwicklung vor der Außenentwicklung folgen, hat dabei aber nach Meinung der
Antragsteller überzogen. Daher wird vorgeschlagen, die regelmäßig einzuhaltende
Abstandsfläche von 0,4 H auf 0,8 H zu verdoppeln. In der Argumentation mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sollte seitens des Be�zirksamtesdarauf hingewiesen
werden, dass weite Teile der Ostberliner Innenstadt anders als in Westberlin als unbeplanter
Innenbereich nach § 34 BauGB einzustufen sind und daher die Erfahrungen in den
Westbezirken mit der geänderten Landesbau�ordnung keineswegs repräsentativsind.