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Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi, 35 BVV am 07.07.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi, 35 BVV am 07.07.2010.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
27.01.18, 22:06

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Inhalt der Datei

1.35 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung VI-1089 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 09.06.2010 17.06.2010 07.07.2010 BVV StadtWi BVV BVV/34/VI StadtW/78/VI BVV/35/VI überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Abstandsflächen Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bau�ordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird: „Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,8 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Son�dergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt mindestens 3m.“ Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung: JA 8 / NEIN 2 / Enthaltungen 0 Berlin, den 22.06.2010 Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung BV Roland Schröder - Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA einige NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1089 Begründung: Mit der Änderung der Berliner Bauordnung im Jahr 2005 wurde die Tiefe der Abstands�flächen im Regelfall von 1 H auf 0,4 H reduziert. Diese Änderung führt in den bereits dicht bebauten Kiezen des Bezirks zu einer weitgehend unkontrollierten Nachverdich�tungund einer erheblichen Belastung von Bestandsgebäuden mit Wohnungen und Freiflächen durch eine heranrückende Bebauung. Zu nennen ist hier insbesondere die deutliche Reduzierung des Einfalls von Tageslicht. Der Gesetzgeber wollte mit der Änderung dem Primat der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung folgen, hat dabei aber nach Meinung der Antragsteller überzogen. Daher wird vorgeschlagen, die regelmäßig einzuhaltende Abstandsfläche von 0,4 H auf 0,8 H zu verdoppeln. In der Argumentation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sollte seitens des Be�zirksamtesdarauf hingewiesen werden, dass weite Teile der Ostberliner Innenstadt anders als in Westberlin als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB einzustufen sind und daher die Erfahrungen in den Westbezirken mit der geänderten Landesbau�ordnung keineswegs repräsentativsind.