Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

VzK 13 Zwischenbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
27.01.18, 22:06

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VI-1089 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 09.06.2010 17.06.2010 07.07.2010 15.09.2010 BVV StadtWi BVV BVV BVV/34/VI StadtW/78/VI BVV/35/VI BVV/36/VI Betreff: Abstandsflächen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 03.09.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Drs. VI-1089 Bezirksamt Pankow von Berlin 2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1089 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Abstandsflächen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1089 – „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird: „Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,8 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt mindestens 3m.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Anliegen der BVV, sich gegenüber dem Senat von Berlin für die Vergrößerung der Abstandsflächen einzusetzen, wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 28.07.2010 angetragen. Nach Vorliegen deren Stellungnahme erfolgt eine abschließende Antwort. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Michail Nelken Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung