Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht, BA, 41. BVV am 30.03.2011.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
27.01.18, 22:06
Stichworte
Inhalt der Datei
2.11
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1089
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
09.06.2010
17.06.2010
07.07.2010
15.09.2010
02.03.2011
30.03.2011
13.04.2011
BVV
StadtWi
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/Forts41/VI
BVV/34/VI
StadtW/78/VI
BVV/35/VI
BVV/36/VI
BVV/40/VI
BVV/41/VI
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
vertagt
vertagt
Betreff: Abstandsflächen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 17.02.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1089
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2011
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1089
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Abstandsflächen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1089 –
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der
Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bauordnung der
§ 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird:
„Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,8 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in
Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. In Sondergebieten können
geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebietes dies
rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt mindestens 3m.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Anliegen der BVV – Vergrößerung der Abstandsflächen – ist der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung vorgelegt worden.
Die zuständige Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2010 folgende negative
Stellungnahme abgegeben:
„… gegebene Vorschlag der BVV Pankow, dass im Rahmen Änderung der Berliner Bauordnung
(BauO Bln) die Tiefe der Abstandsflächen (§ 6 Abs. 5 BauO Bln) von 0,4 auf 0,8 H erhöht
werden soll, kann fachlich von mir nicht mit getragen werden. Die aktuelle
Abstandsflächenregelung
a) ist mustertreu und setzt sich bundesweit durch (12 von 16 Bundesländern haben die
Abstandstiefe auf 0,4 H reduziert);
b) ist insbesondere für eine Großstadt wie Berlin angemessen, in dessen baulicher
Strukturdichte größere Abstandsflächentiefen regelmäßig Abweichungsentscheidungen
nach sich ziehen;
c) hat komplizierter rechtssprechungsintensive Regelungen, wie das Schmalseitenprivileg,
entbehrlich gemacht und
d) hat den Abkauf von Nachbarrechten weitestgehend zurückgedrängt.
Soweit aus Sicht des Bezirkes im Einzelfall die beabsichtige städtebauliche Entwicklung
größere Abstände zwischen Gebäuden erforderlich macht, steht mit dem Bebauungsplan das
geeignete Instrumentarium zur Verfügung.“
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und
Stadtentwicklung