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VzK 13 Schlussbericht, BA, 41. BVV am 30.03.2011.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht, BA, 41. BVV am 30.03.2011.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
27.01.18, 22:06

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Inhalt der Datei

2.11 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VI-1089 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 09.06.2010 17.06.2010 07.07.2010 15.09.2010 02.03.2011 30.03.2011 13.04.2011 BVV StadtWi BVV BVV BVV BVV BVV/Forts41/VI BVV/34/VI StadtW/78/VI BVV/35/VI BVV/36/VI BVV/40/VI BVV/41/VI überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen vertagt vertagt Betreff: Abstandsflächen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 17.02.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1089 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 2011 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1089 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Abstandsflächen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1089 – „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird: „Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,8 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt mindestens 3m.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Anliegen der BVV – Vergrößerung der Abstandsflächen – ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgelegt worden. Die zuständige Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2010 folgende negative Stellungnahme abgegeben: „… gegebene Vorschlag der BVV Pankow, dass im Rahmen Änderung der Berliner Bauordnung (BauO Bln) die Tiefe der Abstandsflächen (§ 6 Abs. 5 BauO Bln) von 0,4 auf 0,8 H erhöht werden soll, kann fachlich von mir nicht mit getragen werden. Die aktuelle Abstandsflächenregelung a) ist mustertreu und setzt sich bundesweit durch (12 von 16 Bundesländern haben die Abstandstiefe auf 0,4 H reduziert); b) ist insbesondere für eine Großstadt wie Berlin angemessen, in dessen baulicher Strukturdichte größere Abstandsflächentiefen regelmäßig Abweichungsentscheidungen nach sich ziehen; c) hat komplizierter rechtssprechungsintensive Regelungen, wie das Schmalseitenprivileg, entbehrlich gemacht und d) hat den Abkauf von Nachbarrechten weitestgehend zurückgedrängt. Soweit aus Sicht des Bezirkes im Einzelfall die beabsichtige städtebauliche Entwicklung größere Abstände zwischen Gebäuden erforderlich macht, steht mit dem Bebauungsplan das geeignete Instrumentarium zur Verfügung.“ Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Michail Nelken Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung