Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag CDU-Fraktion 2. Ausf., 34 BVV am 09.09.2010.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
28.01.18, 00:54
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
1.33
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-1088
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Antrag
Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
09.06.2010
BVV
BVV/34/VI
Betreff: Stadtbad Oderberger Straße - Verkauf nur mit der Auflage "Schwimmbad"
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (BVV) hält daran fest, dass eine
denkmalgerechte Sanierung des Stadtbades an der Oderberger Straße auch nach einem Verkauf durch
die Stiftung Denkmalschutz zwingend mit der Auflage der Revitalisierung des öffentlich zugänglichen
Badebetriebes verbunden sein muss.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Stiftung Denkmalschutz dafür einzusetzen, dass eine
Veräußerung des Stadtbades in der Oderberger Straße nur an einen Investor erfolgen soll, der die
öffentliche Nutzung als Schwimmbad gewährleistet.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass
die vertraglich vereinbarte Auflage gegenüber der Stiftung Denkmalschutz , das Gebäude als
Schwimmhalle zu nutzen, aufrecht erhalten bleibt und auch für den künftigen Erwerber gilt.
Berlin, den 09.09.2010
Einreicher: Fraktion der CDU
Johannes Kraft (Fraktion der CDU)
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
2. Ausfertigung
Drs. VI-1088
Begründung:
Begründung:
Mit dem Beschluss VI-0839 hat die BVV Pankow klargestellt, dass sie an einer denkmalgerechten
Sanierung des Stadtbades an der Oderberger Straße, verbunden mit einem für die breite Öffentlichkeit
nutzbaren Bade- und Schwimmbetrieb, festhält.
Eine wie im Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Liegenschaftsfonds vereinbarte Umsetzung
dieser Planungen bis zum 31.12.2010 ist nicht abzusehen. Der Eigentümer erklärt vielmehr, dass die
Auflage das Gebäude als Schwimmhalle zu erhalten nicht haltbar sei(vgl. hierzu FAZ vom 29.05.2010).
Außerdem gibt es offensichtlich erneut den Versuch des Eigentümers, die Liegenschaft unter Aufgabe
dieser Auflage zu veräußern.
Mit diesem Antrag soll deshalb erneut der deutliche Wille der BVV gegenüber dem Eigentümer und dem
Liegenschaftsfonds artikuliert werden, um sicherzustellen, dass eine Sanierung nur im Sinne des
Beschlusses VI-0839 erfolgt.