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VzK 13 Schlussbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
28.01.18, 00:54

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Inhalt der Datei

2.38 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VI-1088 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 09.06.2010 15.09.2010 06.10.2010 BVV BVV BVV BVV/34/VI BVV/36/VI BVV/36Forts/VI ohne Änderungen in der BVV beschlossen vertagt Betreff: Stadtbad Oderberger Straße - Verkauf nur mit der Auflage "Schwimmbad" Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 06.09.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1088 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung . September 2010 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1088 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Stadtbad Oderberger Straße – Verkauf nur mit der Auflage „Schwimmbad“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 34. Sitzung am 09.06.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1088 – „Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (BVV) hält daran fest, dass eine denkmalgerechte Sanierung des Stadtbades an der Oderberger Straße auch nach einem Verkauf durch die Stiftung Denkmalsschutz zwingend mit der Auflage der Revitalisierung des öffentlich zugänglichen Badebetriebes verbunden sein muss. Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Stiftung Denkmalschutz dafür einzusetzen, dass eine Veräußerung des Stadtbades in der Oderberger Straße nur an einen Investor erfolgen soll, der die öffentliche Nutzung als Schwimmbad gewährleistet. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass die vertraglich vereinbarte Auflage gegenüber der Stiftung Denkmalschutz , das Gebäude als Schwimmhalle zu nutzen, aufrecht erhalten bleibt und auch für den künftigen Erwerber gilt.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat der Stiftung Denkmalschutz Berlin und dem Liegenschaftsfonds Berlin Ende Juni diesen Jahres den Beschluss der BVV übermittelt und dabei seiner Erwartung Ausdruck gegeben, dass zu gewährleisten sei, dass eine Veräußerung des Stadtbades in der Oderberger Straße nur an einen Investor erfolgt, der die öffentliche Nutzung als Schwimmbad sicherstellt. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Michail Nelken Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung