Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Schlussbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
17.10.15, 22:08
Aktualisiert
28.01.18, 00:54
Stichworte
Inhalt der Datei
2.38
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1088
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
09.06.2010
15.09.2010
06.10.2010
BVV
BVV
BVV
BVV/34/VI
BVV/36/VI
BVV/36Forts/VI
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
vertagt
Betreff: Stadtbad Oderberger Straße - Verkauf nur mit der Auflage "Schwimmbad"
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 06.09.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1088
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
. September 2010
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1088
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Stadtbad Oderberger Straße – Verkauf nur mit der Auflage „Schwimmbad“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 34. Sitzung am 09.06.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1088 –
„Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (BVV) hält daran fest, dass eine
denkmalgerechte Sanierung des Stadtbades an der Oderberger Straße auch nach einem Verkauf durch
die Stiftung Denkmalsschutz zwingend mit der Auflage der Revitalisierung des öffentlich zugänglichen
Badebetriebes verbunden sein muss.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Stiftung Denkmalschutz dafür einzusetzen, dass eine
Veräußerung des Stadtbades in der Oderberger Straße nur an einen Investor erfolgen soll, der die
öffentliche Nutzung als Schwimmbad gewährleistet.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass
die vertraglich vereinbarte Auflage gegenüber der Stiftung Denkmalschutz , das Gebäude als
Schwimmhalle zu nutzen, aufrecht erhalten bleibt und auch für den künftigen Erwerber gilt.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat der Stiftung Denkmalschutz Berlin und dem Liegenschaftsfonds Berlin Ende Juni
diesen Jahres den Beschluss der BVV übermittelt und dabei seiner Erwartung Ausdruck gegeben, dass
zu gewährleisten sei, dass eine Veräußerung des Stadtbades in der Oderberger Straße nur an einen
Investor erfolgt, der die öffentliche Nutzung als Schwimmbad sicherstellt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und
Stadtentwicklung